Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 798/1/25
23.02.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für
erschwinglichen Wohnraum
COM(2025) 1025 final; Ratsdok. 17011/25
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission „Ein Europäischer Plan
für erschwinglichen Wohnraum“ zur Kenntnis.
2. Er unterstützt das Grundanliegen der Kommission, Wohnungsnot zu beheben
und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies ist nur im Zusammenwirken von
verschiedenen Maßnahmen umsetzbar, die ein schnelleres, einfacheres und
günstigeres Bauen ermöglichen. Hierzu hat die Kommission verschiedene
Maßnahmen skizziert.
EU
Fz
EU
Fz
...
3. a) Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum sieht ein Bündel an
Maßnahmen vor, die das Angebot an bezahlbarem Wohnraum erhöhen
sollen. Der Bundesrat verfolgt diesen Plan jedoch mit Bedenken.
b) Der Bundesrat stellt fest, dass der Wohnungsbau und die
Wohnraumförderung nicht in den Kompetenzbereich der EU fallen und damit keine
Zuständigkeit auf europäischer Ebene gegeben ist.
c) Der Bundesrat befürchtet, dass sich die EU über den Plan für bezahlbaren
Wohnraum Möglichkeiten eröffnet, außerhalb des eigenen
Zuständigkeitsbereichs regulatorisch einzugreifen und Kompetenzen auch durch
legislative Maßnahmen zu überschreiten.
d) Aus der Sicht des Bundesrates sind auf Ebene der EU andere Maßnahmen
geeignet, um den Wohnungsbau wesentlich zu vereinfachen. So sollte die
EU die Hemmnisse für das Bauwesen beseitigen, die von ihr selbst
verursacht wurden, beispielsweise durch die EU-Gebäuderichtlinie, die EU-
Energieeffizienzrichtlinie und die EU-Wiederherstellungsverordnung. Der
Bundesrat fordert daher, dass die EU in einem ersten Schritt die eigenen
Rechtsakte hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wohnungsbau evaluiert
und anpasst. Zudem sind bei künftigen Rechtsakten im Rahmen der
Folgenabschätzung mögliche Auswirkungen auf den Wohnungsbau ausreichend zu
berücksichtigen.
4. a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission erstmals einen umfassenden
Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum mit dem Ziel vorlegt,
auf die europaweit zunehmenden Probleme steigender Bau- und
Wohnkosten, unzureichender Neubautätigkeit sowie wachsender sozialer
Spannungen auf den Wohnungsmärkten zu reagieren.
b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene
dafür einzusetzen, dass der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum
stärker zwischen angespannten Wachstumsmärkten und strukturschwachen,
demografisch schrumpfenden Regionen differenziert und Förderinstrumente
gezielt auch auf Bestandsanpassung und Leerstandsabbau auszurichten.
Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
auch dafür einsetzen, dass die Erreichbarkeit und der Ausbau der Infrastruk-
* im Wo als Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Wo
(bei
Annahme
entfallen
Ziffer 4
und
Ziffer 5)
EU
Wo*
(entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 3)
...
tur zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen zur Entlastung
angespannter Wohnungsmärkte stärker unterstützt wird.
5. a) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig bei
den von der Kommission in ihrem Plan für erschwinglichen Wohnraum
angekündigten Gesetzgebungsvorhaben einzubinden und sich auf
europäischer Ebene nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips für eine restriktive
Umsetzung dieser Vorhaben einzusetzen.
b) Der Bundesrat betont die Zuständigkeit für wohnungspolitische Fragen im
Sinne der Subsidiarität bei den Mitgliedstaaten und fordert die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass sich die EU
auf ihre kompetenziellen Bereiche beschränkt und dort Regelungen mit
Augenmaß und Praxisbezug verfolgt, ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau und
ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Ziel muss es insbesondere sein,
anstelle von Bürokratieaufwuchs Vereinfachungen und Beschleunigungen
durch die geplanten Vorhaben zu forcieren, regionalen Besonderheiten
Rechnung zu tragen und Investitionen in Wohnraum sowohl für Kommunen
und Unternehmen als auch für private Bauherren wirtschaftlich tragfähig zu
machen.
c) Der Bundesrat sieht insbesondere das von der Kommission für das Jahr
2027 avisierte Paket zur Vereinfachung des Wohnungsbaus als Chance, auf
der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme derjenigen EU-
Rechtsvorschriften und -initiativen mit Auswirkungen auf das
Wohnungsangebot und die Erschwinglichkeit diese zu verschlanken. In diesem
Zusammenhang fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich dafür
einzusetzen, dass insbesondere die Regelungen zu den energetischen
Anforderungen an Gebäude auf den Prüfstand gestellt und künftig die
Treibhausgas-Emissionen (THG) als zentrale Ziel- und Steuerungsgröße für die
energetische Bewertung von Gebäuden und Quartieren in der EU etabliert
werden. Dieser Ansatz bietet aus Sicht des Bundesrates den Raum für
wirksame und zugleich wirtschaftliche Lösungen sowohl beim Neubau als auch
beim Bauen und Sanieren im Bestand. Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung darüber hinaus auf, sich im Rahmen des geplanten Pakets zur Ver-
* im Wo als Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Wo*
(entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 3)
...
einfachung des Wohnungsbaus dafür einzusetzen, dass die
wohnungspolitischen Ziele auf EU-Ebene nicht durch Regelungen anderer Politikbereiche
konterkariert werden. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, die
Chance der Herstellung von Kohärenz innerhalb des europäischen
Rechtsrahmens zu nutzen. Der Bundesrat hebt hierzu beispielhaft hervor, die
Anforderungen aus der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
(Verordnung (EU) 2024/1991) an städtische Grünflächen mit den Zielen der
Wohnraumschaffung in Einklang zu bringen, um Zielkonflikte zu vermeiden und
bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Bei der Wiederherstellung
städtischer Ökosysteme muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das
wichtige und dringend nötige Ziel, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen, nicht aus dem Blick gerät. Aus Sicht des Bundesrates gilt es daher,
Umweltbedürfnisse als auch Ziele der nachhaltigen Stadt- und
Ortsentwicklung sowie zentrale wohnungspolitische Ziele miteinander zu verbinden
und die Anforderungen so anzupassen, dass diese Berücksichtigung finden.
6. Begrüßt werden die von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen, um die Finanzierung von
erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern, sowie die Vereinfachung von
Vergaberegelungen.
7. Der Bundesrat stellt fest, dass in Deutschland bereits öffentliche Mittel,
insbesondere zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, bereitgestellt werden. Er
bittet die Bundesregierung, sich für die in der Initiative der Kommission
vorgesehenen Vereinfachungen einzusetzen, um eine Kostendämpfung im
Wohnungsbau zu bewirken. Finanzielle Mehrbelastungen und zusätzlicher
Verwaltungsaufwand, insbesondere durch zusätzliche regulatorische Vorgaben, müssen
vermieden werden.
8. Der Bundesrat stellt jedoch auch fest, dass die Kernzuständigkeiten für Bauen
und Wohnen national bleiben. Wohnungspolitik ist von lokalen Gegebenheiten
und nationalen Märkten geprägt, die einheitliche, EU-weite Lösungen –
außerhalb der Erleichterungen bei Beihilfen und im EU-Vergaberecht –
schwierig gestalten.
9. Dies gilt auch für steuerliche Begleitmaßnahmen. Hier besitzt die EU im
Bereich der direkten Steuern, denen am ehesten eine Lenkungswirkung in Bezug
EU
Fz
EU
Fz
EU
Fz
EU
Fz
auf die Behebung von Wohnungsnot und die Schaffung von kostengünstigem
Wohnraum zukommt, keine Gesetzgebungskompetenz. Aus diesen Gründen
wird die Ankündigung der Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung
einer Steuerpolitik zu unterstützen, durch die bezahlbarer Wohnraum gefördert
wird, unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung kritisch gesehen. Dies
gilt insbesondere, soweit die Kommission angekündigt hat, die Auswirkungen
der nationalen Steuergesetzgebung auf den Wohnungsmarkt zu bewerten und
die Mitgliedstaaten bei der Steuergesetzgebung durch praktische Orientierung
zu unterstützen.
B
10. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)