Schriftliche Frage 25 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat das Bundesministerium des Innern zu den polizeilichen Maßnahmen gegen deutsche Staatsbürger im Rahmen eines Auswärtsspie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 25 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat das Bundesministerium des Innern zu den polizeilichen Maßnahmen gegen deutsche Staatsbürger im Rahmen eines Auswärtsspie…
Frage 25 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnis hat das Bundesministerium des Innern zu den polizeilichen Maßnahmen gegen deutsche Staatsbürger im Rahmen eines Auswärtsspiels des VfB Stuttgart im niederländischen Deventer am 27. November 2025, und wird das Bundesministerium des Innern innerhalb europäischer Kooperationsgremien verbindliche Standards im Umgang mit Auswärtsfans vorschlagen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Dezember 2025:
Dem Bundesministerium des Innern liegt die Medienberichterstattung zu dem Auswärtsspiel des VfB Stuttgart am 27. November 2025 in Deventer vor. Ein vertiefter Erkenntnisaustausch mit niederländischen Behörden erfolgte durch die hierfür zuständige Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze des Landes Nordrhein-Westfalen. Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der nationalen zuständigen Polizeibehörde der Heimmannschaft und erfolgen auf Grundlage der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. Für die polizeiliche Zusammenarbeit bei Sportereignissen mit internationaler Dimension bestehen auf EU-Ebene einschlägige Kooperationsinstrumente, unter anderem: – Entschließung des Rates betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und das Sicherheitsmanagement im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen („EU-Fußballhandbuch“) aus dem Jahr 2024 (https://data.co nsilium.europa.eu/doc/document/ST-11160-2024-INIT/de/pdf, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:50 Uhr) – Beschluss des Rates der Europäischen Union zur 18. Sitzung der sportverantwortlichen Minister (MSL), vom 9. Oktober 2024 (https:// rm.coe.int/msl18-08-declarations-made-by-the-heads-of-delegations/ 1680b57b74, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:40 Uhr) – Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung, vom 25. April 2002 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:0 2002D0348-20070616, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:51 Uhr) – Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen, aus dem Jahr 1985 (SEV 120 – Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:55 Uhr) Ergänzend liegt mit der Saint-Denis-Konvention des Europarates einschließlich ihrer Anhänge ein umfassendes Regelwerk vor, das ein einheitliches Verständnis der komplexen Anforderungen an die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen schafft. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland wirken an der Ausarbeitung, Evaluation und Weiterentwicklung dieser Instrumente kontinuierlich mit. Eine darüberhinausgehende Initiative zur Einführung verbindlicher Standards wird fortlaufend im Rahmen der bestehenden europäischen Kooperationsformate geprüft.
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