Geplante Verschärfung von Stadionverboten und weiterer Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball
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Geplante Verschärfung von Stadionverboten und weiterer Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4877
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Christian
Görke, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Geplante Verschärfung von Stadionverboten und weiterer
Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball
Vom 3. bis 5. Dezember 2025 fand in Bremen die Innenministerkonferenz
(IMK) statt. Medial rückte sie unter anderem durch Forderungen nach
schärferen Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen in deutschen Fußballstadien
in den Fokus. Besonders geplante Maßnahmen wie personalisierte Tickets,
Gesichtsscanner und präventive Stadionverbote stießen dabei in der aktiven
Fanszene auf erhebliche Kritik, da sie dort als Bedrohung der bestehenden
Fankultur wahrgenommen wurden (vgl. www.spiegel.de/sport/fussball/fussball-verbae
nde-und-politik-streiten-um-personalisierte-e-tickets-fuer-fans-a-53d44b9f-9dd
a-47f2-b3cd-157d07c7f3ba). Die lautstarken Proteste innerhalb und außerhalb
der Stadien fanden ihren Höhepunkt im zwölfminütigen Stimmungsboykott
vieler Fankurven zu Spielbeginn sowie einer szeneübergreifenden
Demonstration in Leipzig, bei der über 20 000 Fans von mehr als 50 Vereinen teilnahmen
(vgl. www.dachverband-fanhilfen.de/pressemitteilungen/mehr-als-20-000-
fansin-leipzig-ausrufezeichen-fuer-lebendige-fankultur-und-gegen-imk-plaene/).
Die Proteste sorgten dafür, dass die Forderungen nach personalisierten Tickets
und Gesichtsscannern im Stadion bereits vor Beginn der IMK von der
Tagesordnung genommen wurden. Vom Tisch sind die Maßnahmen jedoch nicht. Im
Abschlussbericht der vergangenen IMK liegt der Fokus vor allem auf künftigen
Stadionverbotsverfahren (vgl. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi
ne/to-beschluesse/2025-12-05_DOK/beschl%C3 ProzentBCsse.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=2; S. 12).
Den Forderungen nach verschärften Sicherheits- und
Überwachungsmaßnahmen steht aus Sicht der Fragesteller der Jahresbericht 2024/25 der Zentralen
Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) entgegen. Für die Saison dokumentiert
er einen Rückgang der im Zusammenhang mit Fußballspielen der ersten drei
Profiligen verletzten Personen um 17,2 Prozent bei gleichzeitig auf über
25 Millionen gestiegenen Zuschauerzahlen (vgl. https://lzpd.polizei.nrw/sites/d
efault/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf; S. 4). Dies
deutet auf eine verbesserte Sicherheitslage und ein hohes Sicherheitsempfinden
der Zuschauer hin. Diese Zahlen werden vom Jahresbericht 2025 der
Bundespolizei unterstrichen, der einen Rückgang der „Straftaten im Einsatzfeld
Fußball“ um 9 Prozent belegt (vgl. https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/
Downloads/Mediathek/Jahresberichte_der_Bundespolizei/jahresbericht_2024_
www.pdf; S. 42).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern schärfere Maßnahmen
verhältnismäßig sind. Die Bundesregierung erkennt zwar den Rückgang der
Strafverfahren und Verletzen im Umfeld von Fußballspielen an, jedoch bleiben
für sie intensivierte Maßnahmen gerechtfertigt. Als Hauptgrund hierfür wird
lediglich angeführt, dass diese Zahlen weiter reduziert werden müssten (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/2665).
Darüber hinaus spielt beim Thema „Sicherheit im Bereich Fußball“ die Datei
„Gewalttäter Sport“ eine zentrale Rolle. Nach den Änderungen der
Bundesregierung am Bundeskriminalamtsgesetz (vgl. www.bundestag.de/dokumente/t
extarchiv/2025/kw26-de-bundeskriminalamt-1084796) stellt sich die Frage,
wie sich diese Gesetzesänderung konkret auf die Datei „Gewalttäter Sport“ und
die damit verbundene Speicherung von personenbezogenen Daten und die
Fristen für deren Löschung auswirken wird.
Unterdessen hatte die vorherige Bundesregierung im Dezember 2024 verlauten
lassen, dass die genauen Auswirkungen des Urteils vom
Bundesverfassungsgericht vom 1. Oktober 2024 auf die Datei „Gewalttäter Sport“ noch geprüft
werden müssten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 20/14338).
Vor dem Hintergrund der nächsten IMK vom 17. bis 19. Juni 2026 in Hamburg
ist es aus Sicht der Fragesteller wichtig, die oben genannten Entwicklungen zu
thematisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem im ZIS-Jahresbericht 2024/25 dokumentierten Rückgang der
Zahl verletzter Personen bei Spielen der ersten drei Fußball-Profiligen von
1 338 in der Saison 2023/2024 auf 1 107 in der Saison 2024/25
(-17,2 Prozent; vgl. ZIS-Jahresbericht 2024/25, S. 9) im Hinblick auf die
Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zusätzlicher
Sicherheitsmaßnahmen, und welche konkreten Gefahrenprognosen rechtfertigen aus Sicht
der Bundesregierung dennoch weitergehende Überwachungs- oder
Kontrollmaßnahmen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, warum im
Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2025 Maßnahmen wie
personalisierte Eintrittskarten, biometrische Identifikationssysteme und
übergeordnete Entscheidungsstrukturen für Stadionverbote nicht
weiterverfolgt oder vertagt wurden, und welche Position hat das
Bundesministerium des Innern (BMI) hierzu in den Bund-Länder-Abstimmungen
vertreten?
3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut Beschluss und
Arbeitsaufträgen der Innenministerkonferenz weiterhin eine Weiterentwicklung und
Vereinheitlichung von Stadionverbotsverfahren sowie weitere
Maßnahmen zur Stadionsicherheit geprüft werden sollen (vgl. www.innenminister
konferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025-12-05_DOK/beschl%
C3 ProzentBCsse.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S 12), und welche
konkreten Maßnahmen oder Prüfaufträge unterstützt das BMI?
4. Welche Fanorganisationen, zivilgesellschaftlichen Gruppen oder
Bürgerrechtsorganisationen wurden durch die Bundesregierung im Vorfeld oder
Nachgang dieser Beratungen einbezogen oder angehört, und aus welchen
Gründen gegebenenfalls nicht?
5. Welche thematischen Schwerpunkte beabsichtigt das BMI im Vorfeld der
für Sommer 2026 in Hamburg geplanten Innenministerkonferenz in die
Bund-Länder-Abstimmungen einzubringen, insbesondere im Hinblick auf
Maßnahmen zur Stadionsicherheit und zum Umgang mit
Stadionverboten?
6. Welche Gespräche bzw. Verhandlungsformate führt die Bundesregierung
mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der Deutschen Fußball Liga,
den Innenministerien der Länder und bzw. oder Polizeien des Bundes und
der Länder zu Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball sowie in den
Regionalligen (bitte Termine, Gegenstände der Gespräche und beteiligte
Arbeitsebenen benennen)?
7. Welche Reformmaßnahmen an der Datei „Gewalttäter Sport“, die im
Koalitionsvertrag 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich
umgesetzt worden, und welche weiteren Änderungen plant sie selbst?
8. In welchem Umfang wird die „Koordinierungsstelle Fanprojekte“ derzeit
finanziell durch die Bundesregierung gefördert, nachdem sie im
Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. www.koalitionsver
trag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf;
S. 118) ausdrücklich erwähnt wurde?
9. Wie viele Personen sind mit Stand 1. Februar 2026 in der Datei
„Gewalttäter Sport“ gespeichert (bitte nach Bundesländern, Vereinszugehörigkeit
sowie jeweiligen Grund für die Speicherung aufschlüsseln)?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verletzungen von
Fußballfans infolge polizeilicher Zwangsmaßnahmen bei Fußballspielen
in den ersten drei Ligen sowie den Regionalligen in den letzten fünf
Spielzeiten sowie der aktuell laufenden Spielzeit vor?
a) Auf welchen Datenquellen, Lageberichten oder Meldungen der Länder
beruhen diese Erkenntnisse, und in welchen zeitlichen Abständen
werden entsprechende Informationen an die Bundesregierung oder an ihr
nachgeordnete Behörden übermittelt?
b) Werden innerhalb der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten
Behörden Daten zu Verletzungen beteiligter und unbeteiligter Personen
durch Polizeieinsätze bei Fußballspielen systematisch erfasst oder
ausgewertet, und wenn nein, warum nicht?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte der Bundespolizei wegen des Verdachts der
Körperverletzung im Dienst im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei
Fußballspielen in den letzten fünf Spielzeiten vor (bitte nach Anzahl der
Ermittlungsverfahren je Spielzeit sowie ggf. Ergebnis aufschlüsseln)?
12. Inwiefern sieht die Bundesregierung strukturelle Defizite bei der
Erfassung, Aufarbeitung oder statistischen Auswertung entsprechender
Vorwürfe im Kontext von Fußballspielen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Ermittlungsverfahren nach § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) im Zusammenhang mit
Fußballfans in den letzten fünf Jahren vor?
a) Wie verteilen sich diese Verfahren auf die einzelnen Bundesländer?
b) In wie vielen Fällen kam es zu Anklagen, Verurteilungen oder
Einstellungen?
c) Wie verteilen sich diese hinsichtlich der jeweiligen
Vereinszugehörigkeit?
14. Wie bewertet die Bundesregierung individuelle polizeirechtliche
Maßnahmen gegen Fußballfans (zum Beispiel Meldeauflagen,
Reisebeschränkungen, verdachtsunabhängige Personenkontrollen) im Hinblick auf die
Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) sowie die
allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit?
15. Sieht die Bundesregierung einen besonderen Rechtfertigungsmaßstab für
Grundrechtseingriffe im Kontext von Fußballspielen, und wenn ja, worin
unterscheidet sich dieser laut Bundesregierung von anderen
Großveranstaltungen und Versammlungslagen?
16. Welche bundeseinheitlichen Empfehlungen, Abstimmungen oder
Evaluierungen existieren, an denen die Bundesregierung beteiligt ist, hinsichtlich
der deeskalierenden Effekte bestimmter polizeilicher Einsatzstrategien bei
Fußballspielen?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gesundheitliche
Risiken und Verletzungen von Polizeibeamten durch den Einsatz von
Reizstoffen, insbesondere Pfefferspray, bei Fußballspielen oder vergleichbaren
Großveranstaltungen vor, und wie werden diese Erkenntnisse bei der
Bewertung von Einsatzkonzepten berücksichtigt?
18. Inwiefern wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Änderungen des Bundeskriminalamtsgesetzes vom 26. Juni 2025 (vgl. www.bunde
stag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-bundeskriminalamt-108
4796) auf die Datei „Gewalttäter Sport“ aus?
19. Aus welchem Jahr stammt die Errichtungsanordnung für die „Datei
Gewalttäter Sport“ (DGS) als Verbunddatei im zentralen Informationssystem
der Polizei (INPOL‑Z), und wann wurde sie jeweils geändert?
a) Wie wird sichergestellt, dass alle an der Verbunddatei DGS beteiligten
Behörden die neu eingeführte Speicherschwelle in § 30a des
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) und die mit Wirkung vom 24. Juni 2025
geänderten Aussonderungsprüffristen nach § 77 BKAG beachten und
vorhandene Datensätze auf ihre Rechtskonformität hin überprüft
werden?
b) Wie wird die DGS in der Zielarchitektur nach Umsetzung des
Programms P20|20 im polizeilichen Informationsverbund implementiert?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die
Möglichkeit der Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei
Hochrisikospielen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2025
(vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/verfassungsgericht-dfl-koste
n-hochrisikospiele-100.html) sicherheitspolitische Bewertungen oder
Forderungen nach verschärften Maßnahmen im Profifußball beeinflusst hat,
und wie stellt sie sicher, dass fiskalische Erwägungen keine sachfremden
Anreize für restriktivere Maßnahmen setzen?
21. Plant die Bundesregierung eine bundesweite zentrale
Stadionverbotskommission, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung
diesbezüglich, und welche Abteilungen im BMI sowie ggf.
nachgeordneter Behörden sind an der Planung beteiligt?
22. Existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zentralen
Informationsstelle Sport Dateien, Datensammlungen, Datenbanken o. Ä.,
in denen personenbezogene Daten zu Stadionverboten gespeichert
werden, oder halten die zuständigen Bund-Länder-Gremien an ihrer
Einschätzung fest, dass es den verbandlichen Daten zu Stadionverboten an einer
ausreichenden Datenqualität fehlt (Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 18/10908)?
23. Welche Rolle hat das BMI bei der Ausgestaltung der geplanten zentralen
Stadionverbotskommission beim DFB in den Bund-Länder-Gesprächen
gespielt, und welche rechtlichen Mindeststandards (insbesondere
Transparenz, Begründungspflichten, Anhörungsrechte und
Rechtsschutzmöglichkeiten) hält die Bundesregierung hierfür angesichts der erheblichen
Grundrechtsrelevanz für erforderlich?
24. In welchem Umfang sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
Erkenntnisse aus polizeilichen Verbunddateien – insbesondere aus dem
polizeilichen Informationsverbund (INPOL) oder der Datei „Gewalttäter Sport“ –
bei Entscheidungen oder Überprüfungen durch eine zentrale
Stadionverbotskommission berücksichtigt werden, und wie könnte sichergestellt
werden, dass eine solche Nutzung den Anforderungen des § 30a BKAG
an eine individualisierte, tatsachenbasierte und verhältnismäßige Prognose
genügt?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die in Bund-Länder-Gesprächen
diskutierte Regelung, wonach bereits die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens automatisch zu einem Stadionverbot von mindestens drei Monaten
führen soll, insbesondere hinsichtlich Unschuldsvermutung und
Verhältnismäßigkeit, und wie stellt sie sicher, dass eine individuelle
Einzelfallprüfung erfolgt und unbeteiligte Personen nicht betroffen sind?
26. Wenn der „Fußballfanreiseverkehr“ wiederholt als besonders gefährlich
eingestuft wird (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 43 auf
Bundestagsdrucksache 21/3520), warum liegt der Schwerpunkt der diskutierten
Sicherheitsmaßnahmen laut Einschätzung der Bundesregierung dennoch
vor allem auf Fußballstadien und deren direkte Umgebung?
27. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
strukturellen Stärkung der sozialpädagogischen Fanprojekte im Profifußball –
insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte finanzielle und personelle
Ausstattung sowie auf die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Fanprojekte geforderte gesetzliche Verankerung eines
Zeugnisverweigerungsrechts (vgl. www.sportschau.de/fussball/streit-um-stadionverbote-und-per
sonalisierte-tickets,sicherheit-stadien-100.html), und wie bewertet sie das
Verhältnis allgemein-präventiver Ansätze zu den aktuell diskutierten
polizeilich-präventiven Maßnahmen?
28. Welchen Stand hat die von der vorherigen Bundesregierung angekündigte
Evaluation der „Datei Gewalttäter Sport“, welche anlässlich der UEFA
EURO 2024 durch das BMI auf der Frühjahrssitzung 2024 in die IMK-
Gremien eingebracht wurde (vgl. Antwort zu Frage 26 auf
Bundestagsdrucksache 20/8937)?
Berlin, den 18. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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