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Schriftliche Frage 63 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was versteht die Bundesregierung unter „verlässlichen Rüstungsexportkontrollverfahren“ mit Blick auf die rüstungspolitische Zusammenarbeit m…

dip / schriftliche_frage 19.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 63 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was versteht die Bundesregierung unter „verlässlichen Rüstungsexportkontrollverfahren“ mit Blick auf die rüstungspolitische Zusammenarbeit m… Frage 63 (Sara Nanni, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was versteht die Bundesregierung unter „verlässlichen Rüstungsexportkontrollverfahren“ mit Blick auf die rüstungspolitische Zusammenarbeit mit Indien (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2981), und welche Ausweitung von Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (AGG-Nummer, Fallgruppe, Ausfuhrlistenposition) für Indien plant die Bundesregierung? 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. Dezember 2025: Die Bundesregierung strebt, wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten, eine Vertiefung der strategischen Beziehungen mit Indien auf allen Ebenen an, unter anderem bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Deutschland möchte ein verlässlicher Sicherheitspartner Indiens sein und die rüstungspolitische Zusammenarbeit mit Indien ausbauen, auch damit Indien sich weiter aus seiner rüstungspolitischen Orientierung auf Russland lösen kann. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung die Verlässlichkeit der Rüstungsexportkontrollverfahren weiter verbessern und strebt hierzu zügige und effiziente Verfahren für Ausfuhranträge auch nach Indien an. Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen dabei im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vergaben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht von ihm erlassene Allgemeine Genehmigungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle auf seiner Internetseite und teilt etwaige Anpassungen bzw. Änderungen hierzu in transparenter Weise ebenfalls durch Veröffentlichungen auf seiner Internetseite mit. Zu etwaigen künftigen Überlegungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

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