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Position der Bundesregierung zu Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien

dip / drucksache 25.08.2026 · WP 21 · 21/7714 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Position der Bundesregierung zu Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien Deutscher Bundestag Drucksache 21/7714 21. Wahlperiode 25.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Position der Bundesregierung zu Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien Die EU und Indien haben am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen ein umfassendes Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement (FTA)) abgeschlossen. Ende Februar 2026 veröffentlichte die EU einen vorläufigen Vertragstext. Die detaillierten Zollabbaupläne und produktspezifische Ursprungsregeln stehen allerdings noch aus. Die ausgehandelten Texte werden derzeit juristisch geprüft („legal scrubbing“). Dabei sind noch Anpassungen möglich. Rechtlich verbindlich wird der Text des Abkommens erst nach der Unterzeichnung. Nach der Ratifizierung entsteht so einer der größten zollreduzierten Wirtschaftsräume weltweit, mit zusammen knapp 2 Milliarden Einwohnern (EU 450 Millionen, Indien 1,46 Milliarden). Die Bundesregierung und die Europäische Kommission betonen dabei regelmäßig die geopolitische Bedeutung Indiens als strategischer Partner, die Diversifizierung von Lieferketten, die Chancen für Wirtschaftswachstum und Investitionen. Eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit kann neue Perspektiven eröffnen (www.gtai.de/de/trade/in dien/zoll/eu-indien-freihandelsabkommen-1973466#toc-anchor--4). Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Bedingungen diese Zusammenarbeit erfolgt und wer von ihr profitiert. Denn das geplante Abkommen geht weit über klassische Zollfragen hinaus. Es betrifft Investitionsschutz, regulatorische Standards, öffentliche Beschaffung sowie globale Lieferketten und wird damit auch Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Umweltstandards haben. Freihandelsabkommen sind nicht wertneutral. Ohne wirksame soziale, ökologische und menschenrechtliche Schutzmechanismen besteht nach Auffassung der Fragestellenden die Gefahr, dass wirtschaftliche Gewinne ungleich verteilt werden und bestehende Ungleichheiten weiter zunehmen (www.fair-handeln-statt-ttip.eu/kontext/controlle rs/document.php/142.4/b/1b4efd.pdf). Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der sozialen Realitäten in Indien von Bedeutung. Frauen und Mädchen erleben weiterhin geschlechtsspezifische Gewalt, ungleiche Bildungs- und Erwerbschancen sowie prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Millionen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter arbeiten ohne ausreichenden arbeitsrechtlichen Schutz und soziale Absicherung, häufig im informellen Sektor. In exportorientierten Branchen wie der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Lederindustrie, der Natursteinproduktion, der Landwirtschaft oder der Saatgutproduktion werden nach wie vor zahlreiche Fälle von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Kinderarbeit und andere Formen extremer Ausbeutung dokumentiert (https://transparentem.org/wp-content/uploads/2024/ 07/Transparentem-Interim-report_Opportunities-and-Challenges-in-Indias-Cott on-Sector.pdf). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das Freihandelsabkommen zwar Arbeitsplätze für viele Menschen in Indien schaffen kann, jedoch die besonders vulnerablen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen entlang der Lieferkette – die oft marginalisierten Bevölkerungsgruppen angehören – gefährdet sein könnten, sofern die Einhaltung der Menschenrechtsstandards nicht konsequent sichergestellt wird. Hinzu kommen tief verwurzelte soziale Ungleichheiten und Diskriminierungsstrukturen, die den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Land, Krediten und politischer Teilhabe beeinflussen. Besonders betroffen sind Gruppen, die kastenbezogener oder damit verbundener struktureller Diskriminierung ausgesetzt sind, darunter Dalits und Adivasi, die trotz bestehender Schutzrechte weiterhin erhebliche Benachteiligung erfahren. Gleichzeitig stehen die Rechte indigener Gemeinschaften auf Land, Wald und natürliche Ressourcen immer wieder im Konflikt mit Sonderwirtschaftszonen, Industrieansiedlungen sowie Rohstoff- und Infrastrukturprojekten. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichten regelmäßig von Landenteignungen, Vertreibungen und Einschränkungen von Beteiligungsrechten (www.dalit.de/kaste-und-diskriminierung/diskriminierun gen/). Darüber hinaus sehen sich Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure seit Jahren mit zunehmenden Einschränkungen ihrer Arbeit konfrontiert. Die Anwendung des Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), der Entzug von Registrierungen sowie behördliche Maßnahmen gegen kritische Organisationen werfen die Frage auf, wie unter diesen Bedingungen eine wirksame menschenrechtliche Begleitung des Freihandelsabkommens gewährleistet werden kann (www.amne sty.org.au/india-civil-society-organizations-urge-government-to-repeal-repressi ve-amendments-to-ngo-foreign-funding-rules/). Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragestellenden ein besonderes Interesse daran, welche Position die Bundesregierung zum EU-Indien- Freihandelsabkommen einnimmt und wie sie sicherstellen will, dass wirtschaftliche Interessen nicht zulasten von Menschenrechten, menschenwürdiger Arbeit und sozialer Gerechtigkeit gehen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Werden aus Sicht der Bundesregierung menschenrechtliche, soziale und arbeitsrechtliche Aspekte und Risiken in den Verhandlungen zum EU- Indien-Freihandelsabkommen auf Indien ausreichend berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?  2. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ein wirksames Monitoring und die effektive Anwendung menschenrechtlicher Standards im Zusammenhang mit dem EU-Freihandelsabkommen mit Indien sicherzustellen, wenn ihre Einflussmöglichkeiten auf die menschenrechtliche Ausgestaltung und Durchsetzung des Abkommens im Wesentlichen mittelbar bleiben und vor allem auf normative Verpflichtungen gestützt sind?  3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob im Rahmen des EU-Indien-Freihandelsabkommens konkrete, verbindliche und nachprüfbare Vorgaben zu Menschenrechten, Arbeitsrechten, Lieferkettensorgfaltspflichten sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen und Minderheiten in Indien aufgenommen werden sollen?  4. Welche menschenrechtlichen Folgen des EU-Indien- Freihandelsabkommens erwartet die Bundesregierung für besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen in Indien, insbesondere Frauen, Mädchen, Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter, Dalits, Adivasi sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten in Indien?  5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die wirtschaftlichen Vorteile des Freihandelsabkommens breiten Bevölkerungsschichten in Indien zugutekommen und bestehende soziale Ungleichheiten in Indien nicht weiter vertieft werden?  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer stärkeren wirtschaftlichen Verflechtung und Einbindung Indiens in internationalen Märkte auf den informellen Sektor Indiens, in dem ein Großteil der Beschäftigten tätig ist und häufig nur eingeschränkten arbeitsrechtlichen Schutz genießt?  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation von Frauen und Mädchen in exportorientierten Industrien Indiens vor, insbesondere im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigung, Lohndiskriminierung sowie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit?  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern in Indien, insbesondere hinsichtlich sozialer Sicherung, Arbeitsschutz, Entlohnung und Unterbringung, und wie werden diese Aspekte in den Verhandlungen berücksichtigt?  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß indigener und kastenbasierter Diskriminierung in Indien in den für das Freihandelsabkommen besonders relevanten Sektoren vor, insbesondere in der indischen Textil- und Bekleidungsindustrie, der Lederindustrie, dem Natursteinsektor, der Landwirtschaft, der Saatgutproduktion sowie im indischen IT- und Dienstleistungssektor? 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in ihrem bilateralen Verhältnis zu Indien, im europäischen Kontext und auf internationaler Ebene, um die Bekämpfung von Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und anderen Formen extremer Ausbeutung in Indien zu unterstützen? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen in Indien von Sonderwirtschaftszonen und industriellen Großprojekten auf lokale Gemeinschaften, insbesondere hinsichtlich Landenteignungen, Vertreibungen und Einschränkungen von Beteiligungsrechten? 12. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Rechten indigener Gemeinschaften in Indien auf Land, Wald und natürliche Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Forest Rights Act von 2006 und des Panchayats Extension to Scheduled Areas Act, in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen bei? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Landnahmen für Industrie-, Bergbau-, Infrastruktur- oder Energieprojekte in Indien vor, die in globale Lieferketten europäischer Unternehmen eingebunden sind? 14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen und ihre indischen Geschäftspartner menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferketten einhalten und insbesondere Risiken wie Diskriminierung, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Kinderarbeit, Landraub und ausbeuterische Arbeitsbedingungen wirksam adressieren? 15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Investitionsschutzbestimmungen oder regulatorische Verpflichtungen des Freihandelsabkommens den politischen Handlungsspielraum Indiens bei Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards einschränken könnten? 16. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie das EU-Lieferkettengesetz konsequent umgesetzt werden, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeiter in Indien wirksam zu schützen? 17. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung wirksame Überwachungs- und Beschwerdemechanismen enthalten, die auch von marginalisierten Gruppen in Indien genutzt werden können? 18. Welche Rolle spielen Gewerkschaftsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in den weiteren Verhandlungen zum EU-Indien- Freihandelsabkommen? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen des Foreign Contribution Regulation Act auf die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Gruppen in Indien vor, und welche Bedeutung misst sie einem freien zivilgesellschaftlichen Raum für die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Rahmen des Freihandelsabkommens bei? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Einschüchterungen, behördlichem Druck, Lizenzentzug sowie sonstigen Einschränkungen gegenüber Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie kritischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich in Indien für Arbeitsrechte, Landrechte, Minderheitenrechte sowie gegen Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung einsetzen? Berlin, den 12. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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