Position der Bundesregierung zu Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien
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Position der Bundesregierung zu Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7714
21. Wahlperiode 25.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Position der Bundesregierung zu Auswirkungen des Freihandelsabkommens
zwischen der EU und Indien
Die EU und Indien haben am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten
Verhandlungen ein umfassendes Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement
(FTA)) abgeschlossen. Ende Februar 2026 veröffentlichte die EU einen
vorläufigen Vertragstext. Die detaillierten Zollabbaupläne und produktspezifische
Ursprungsregeln stehen allerdings noch aus. Die ausgehandelten Texte werden
derzeit juristisch geprüft („legal scrubbing“). Dabei sind noch Anpassungen
möglich. Rechtlich verbindlich wird der Text des Abkommens erst nach der
Unterzeichnung. Nach der Ratifizierung entsteht so einer der größten
zollreduzierten Wirtschaftsräume weltweit, mit zusammen knapp 2 Milliarden
Einwohnern (EU 450 Millionen, Indien 1,46 Milliarden). Die Bundesregierung und die
Europäische Kommission betonen dabei regelmäßig die geopolitische
Bedeutung Indiens als strategischer Partner, die Diversifizierung von Lieferketten, die
Chancen für Wirtschaftswachstum und Investitionen. Eine engere
wirtschaftliche Zusammenarbeit kann neue Perspektiven eröffnen (www.gtai.de/de/trade/in
dien/zoll/eu-indien-freihandelsabkommen-1973466#toc-anchor--4).
Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Bedingungen diese
Zusammenarbeit erfolgt und wer von ihr profitiert. Denn das geplante Abkommen
geht weit über klassische Zollfragen hinaus. Es betrifft Investitionsschutz,
regulatorische Standards, öffentliche Beschaffung sowie globale Lieferketten und
wird damit auch Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit,
Menschenrechte und Umweltstandards haben. Freihandelsabkommen sind nicht
wertneutral. Ohne wirksame soziale, ökologische und menschenrechtliche
Schutzmechanismen besteht nach Auffassung der Fragestellenden die Gefahr,
dass wirtschaftliche Gewinne ungleich verteilt werden und bestehende
Ungleichheiten weiter zunehmen (www.fair-handeln-statt-ttip.eu/kontext/controlle
rs/document.php/142.4/b/1b4efd.pdf).
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der sozialen Realitäten in Indien
von Bedeutung. Frauen und Mädchen erleben weiterhin geschlechtsspezifische
Gewalt, ungleiche Bildungs- und Erwerbschancen sowie prekäre
Beschäftigungsverhältnisse. Millionen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter arbeiten
ohne ausreichenden arbeitsrechtlichen Schutz und soziale Absicherung, häufig
im informellen Sektor. In exportorientierten Branchen wie der Textil- und
Bekleidungsindustrie, der Lederindustrie, der Natursteinproduktion, der
Landwirtschaft oder der Saatgutproduktion werden nach wie vor zahlreiche Fälle von
Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Kinderarbeit und andere Formen extremer
Ausbeutung dokumentiert (https://transparentem.org/wp-content/uploads/2024/
07/Transparentem-Interim-report_Opportunities-and-Challenges-in-Indias-Cott
on-Sector.pdf). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das
Freihandelsabkommen zwar Arbeitsplätze für viele Menschen in Indien schaffen kann, jedoch die
besonders vulnerablen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären
Arbeitsverhältnissen entlang der Lieferkette – die oft marginalisierten
Bevölkerungsgruppen angehören – gefährdet sein könnten, sofern die Einhaltung der
Menschenrechtsstandards nicht konsequent sichergestellt wird.
Hinzu kommen tief verwurzelte soziale Ungleichheiten und
Diskriminierungsstrukturen, die den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Land, Krediten und
politischer Teilhabe beeinflussen. Besonders betroffen sind Gruppen, die
kastenbezogener oder damit verbundener struktureller Diskriminierung ausgesetzt
sind, darunter Dalits und Adivasi, die trotz bestehender Schutzrechte weiterhin
erhebliche Benachteiligung erfahren. Gleichzeitig stehen die Rechte indigener
Gemeinschaften auf Land, Wald und natürliche Ressourcen immer wieder im
Konflikt mit Sonderwirtschaftszonen, Industrieansiedlungen sowie Rohstoff-
und Infrastrukturprojekten. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichten
regelmäßig von Landenteignungen, Vertreibungen und Einschränkungen von
Beteiligungsrechten (www.dalit.de/kaste-und-diskriminierung/diskriminierun
gen/).
Darüber hinaus sehen sich Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und
andere zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure seit Jahren mit
zunehmenden Einschränkungen ihrer Arbeit konfrontiert. Die Anwendung des
Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), der Entzug von Registrierungen
sowie behördliche Maßnahmen gegen kritische Organisationen werfen die
Frage auf, wie unter diesen Bedingungen eine wirksame menschenrechtliche
Begleitung des Freihandelsabkommens gewährleistet werden kann (www.amne
sty.org.au/india-civil-society-organizations-urge-government-to-repeal-repressi
ve-amendments-to-ngo-foreign-funding-rules/).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragestellenden ein besonderes
Interesse daran, welche Position die Bundesregierung zum EU-Indien-
Freihandelsabkommen einnimmt und wie sie sicherstellen will, dass
wirtschaftliche Interessen nicht zulasten von Menschenrechten, menschenwürdiger Arbeit
und sozialer Gerechtigkeit gehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden aus Sicht der Bundesregierung menschenrechtliche, soziale und
arbeitsrechtliche Aspekte und Risiken in den Verhandlungen zum EU-
Indien-Freihandelsabkommen auf Indien ausreichend berücksichtigt, und
wenn ja, inwiefern?
2. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ein wirksames Monitoring und die
effektive Anwendung menschenrechtlicher Standards im Zusammenhang
mit dem EU-Freihandelsabkommen mit Indien sicherzustellen, wenn ihre
Einflussmöglichkeiten auf die menschenrechtliche Ausgestaltung und
Durchsetzung des Abkommens im Wesentlichen mittelbar bleiben und vor
allem auf normative Verpflichtungen gestützt sind?
3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob im Rahmen
des EU-Indien-Freihandelsabkommens konkrete, verbindliche und
nachprüfbare Vorgaben zu Menschenrechten, Arbeitsrechten,
Lieferkettensorgfaltspflichten sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen und Minderheiten in
Indien aufgenommen werden sollen?
4. Welche menschenrechtlichen Folgen des EU-Indien-
Freihandelsabkommens erwartet die Bundesregierung für besonders vulnerable
Bevölkerungsgruppen in Indien, insbesondere Frauen, Mädchen,
Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter, Dalits, Adivasi sowie Angehörige ethnischer
und religiöser Minderheiten in Indien?
5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die wirtschaftlichen
Vorteile des Freihandelsabkommens breiten Bevölkerungsschichten in Indien
zugutekommen und bestehende soziale Ungleichheiten in Indien nicht
weiter vertieft werden?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer stärkeren
wirtschaftlichen Verflechtung und Einbindung Indiens in internationalen
Märkte auf den informellen Sektor Indiens, in dem ein Großteil der
Beschäftigten tätig ist und häufig nur eingeschränkten arbeitsrechtlichen
Schutz genießt?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation von
Frauen und Mädchen in exportorientierten Industrien Indiens vor,
insbesondere im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle
Belästigung, Lohndiskriminierung sowie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Sorgearbeit?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen
von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern in Indien, insbesondere
hinsichtlich sozialer Sicherung, Arbeitsschutz, Entlohnung und
Unterbringung, und wie werden diese Aspekte in den Verhandlungen
berücksichtigt?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß
indigener und kastenbasierter Diskriminierung in Indien in den für das
Freihandelsabkommen besonders relevanten Sektoren vor, insbesondere in der
indischen Textil- und Bekleidungsindustrie, der Lederindustrie, dem
Natursteinsektor, der Landwirtschaft, der Saatgutproduktion sowie im
indischen IT- und Dienstleistungssektor?
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in ihrem bilateralen
Verhältnis zu Indien, im europäischen Kontext und auf internationaler
Ebene, um die Bekämpfung von Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit,
Kinderarbeit und anderen Formen extremer Ausbeutung in Indien zu
unterstützen?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen in
Indien von Sonderwirtschaftszonen und industriellen Großprojekten auf
lokale Gemeinschaften, insbesondere hinsichtlich Landenteignungen,
Vertreibungen und Einschränkungen von Beteiligungsrechten?
12. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Rechten indigener
Gemeinschaften in Indien auf Land, Wald und natürliche Ressourcen,
insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Forest Rights Act von 2006
und des Panchayats Extension to Scheduled Areas Act, in den
Verhandlungen über das Freihandelsabkommen bei?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Landnahmen für Industrie-,
Bergbau-, Infrastruktur- oder Energieprojekte in Indien vor, die in globale
Lieferketten europäischer Unternehmen eingebunden sind?
14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen und ihre indischen Geschäftspartner
menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferketten
einhalten und insbesondere Risiken wie Diskriminierung, Zwangsarbeit,
Schuldknechtschaft, Kinderarbeit, Landraub und ausbeuterische
Arbeitsbedingungen wirksam adressieren?
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass
Investitionsschutzbestimmungen oder regulatorische Verpflichtungen des
Freihandelsabkommens den politischen Handlungsspielraum Indiens bei Arbeits-, Umwelt-
und Sozialstandards einschränken könnten?
16. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte sowie das EU-Lieferkettengesetz
konsequent umgesetzt werden, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeiter in Indien wirksam zu schützen?
17. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung wirksame Überwachungs-
und Beschwerdemechanismen enthalten, die auch von marginalisierten
Gruppen in Indien genutzt werden können?
18. Welche Rolle spielen Gewerkschaftsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und der
Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern in den weiteren Verhandlungen zum EU-Indien-
Freihandelsabkommen?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
des Foreign Contribution Regulation Act auf die Arbeit von
Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen
Gruppen in Indien vor, und welche Bedeutung misst sie einem freien
zivilgesellschaftlichen Raum für die Umsetzung menschenrechtlicher
Verpflichtungen im Rahmen des Freihandelsabkommens bei?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Einschüchterungen, behördlichem
Druck, Lizenzentzug sowie sonstigen Einschränkungen gegenüber
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie
kritischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich in Indien für
Arbeitsrechte, Landrechte, Minderheitenrechte sowie gegen
Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung einsetzen?
Berlin, den 12. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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