Schriftliche Frage 13 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Inwiefern plant die Bundesregierung, der Empfehlung des Internationalen Währungsfonds zu folgen und die Schuldenbremse zugunsten flexiblerer…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 13 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Inwiefern plant die Bundesregierung, der Empfehlung des Internationalen Währungsfonds zu folgen und die Schuldenbremse zugunsten flexiblerer…
Frage 13 (Doris Achelwilm, Die Linke):
Inwiefern plant die Bundesregierung, der Empfehlung des Internationalen Währungsfonds zu folgen und die Schuldenbremse zugunsten flexiblerer staatlicher Ausgaben auch jenseits des Verteidigungsbereichs weiterzuentwickeln, und welcher Zeitplan ist ggf. hierfür vorgesehen (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/iwf-dringt-au f-neue-rentenformel-fuer-deutschland-a-3796cbb 9-4cd9-41cb-9373-4acfc74e8ca7)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Dezember 2025:
Mit den Grundgesetzänderungen im März 2025 wurde neben der Ausnahme von der Schuldenregel für Verteidigungsausgaben, Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme sowie für die Hilfe völkerrechtswidrig angegriffener Staaten, die insgesamt 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, den Ländern ein struktureller Neuverschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht sowie ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 500 Mrd. Euro geschaffen, das nicht den Vorgaben der Schuldenregel unterliegt. Diese Änderungen der finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen gehen damit bereits über den Verteidigungsbereich hinaus. Die Bundesregierung hat im Juli 2025 die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarte Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel eingesetzt. Die Expertenkommission wurde beauftragt, konkrete Regelungsvorschläge für Änderungen der Schuldenregel zu entwickeln. Diese Änderungen sollen eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen stärken und dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung der deutschen Volkswirtschaft über die Laufzeit des SVIK hinaus ermöglichen. Die Expertenkommission wird ihren Abschlussbericht im Laufe des ersten Quartals 2026 vorlegen.
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