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Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3400 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 21/3400 21. Wahlperiode 19.12.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2025 gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes. 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente gemäß § 9 Stabilitätsratsgesetz Tagesordnung und Pressemitteilung TOP 1 Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz − Beschluss und Beratungsunterlagen TOP 2 Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung − Beschluss TOP 3 Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz − Zusammenfassende Übersicht über die Beschlüsse − Beschluss und Stabilitätsbericht für den Bund und für jedes einzelne Land TOP 4 Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage im Saarland nach § 4 Stabilitätsratsgesetz − Beschluss − Evaluationsbericht TOP 5 Sanierungsbericht der Freien Hansestadt Bremen nach § 5 Stabilitätsratsgesetz − Beschluss − Bewertung durch den Evaluationsausschuss − Sanierungsbericht TOP 6 Anpassung der Geschäftsordnung − Beschluss und Unterlagen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 3 – Stabilitätsrat Vorsitzender Stabilitätsrat, Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Mitglieder des Stabilitätsrates Hausanschrift: Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18 682-1922 Fax: 030-18 682-3003 E-Mail: poststelle@stabilitaetsrat.de Az.: FV 4004/00198/001 Datum: 11. November 2025 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur 34. Sitzung des Stabilitätsrates im Rahmen einer Videokonferenz lade ich Sie, auch im Namen des Bundesministers der Finanzen, Herrn Lars Klingbeil, ein für Dienstag, den 9. Dezember 2025, 14:00 Uhr. Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß§ 6 Stabilitätsratsgesetz 2. Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung 3. Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz 4. Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage im Saarland nach § 4 Stabilitätsratsgesetz 5. Sanierungsbericht der Freien Hansestadt Bremen nach§ 5 Stabilitätsratsgesetz 6. Anpassung der Geschäftsordnung des Stabilitätsrates 7. Pressemitteilung und Verschiedenes. Mit freundlichen Grüßen Dr. Marcus Optendrenk Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 5 – Stabilitätsrat Stabilitätsrat schafft Transparenz über Nutzung neuer Verschuldungsmöglichkeiten durch Bund und Länder Der Stabilitätsrat tagte am 9. Dezember 2025 unter dem Vorsitz des Ministers der Finanzen des Landes Nordrhein- Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, und des Staatssekretärs Dr. Rolf Bösinger in Vertretung für den Bundesminister der Finanzen. Im Fokus dieser Sitzung standen die Überwachung der Schuldenbremsen von Bund und Ländern und der nationalen Haushalte zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen. Beide Themen wurden erstmals unter Berücksichtigung der neuen Verschuldungsmöglichkeiten in Folge der Grundgesetzänderungen aus dem März dieses Jahres behandelt. Der Bund hat für den Haushalt 2026 eine Neuverschuldung in Höhe von über 180 Mrd. Euro beschlossen. Diese umfasst u.a. die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben in Höhe von knapp 58 Mrd. Euro sowie die Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für zusätzliche Investitionen von rund 58 Mrd. Euro. Damit schafft der Bund die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben. Darüber hinaus tätigen die Länder erhebliche Zukunftsinvestitionen aus ihren Haushalten, Mitteln aus dem Sondervermögen und der strukturellen Verschuldungskomponente. Von der neu geschaffenen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder machen in diesem Jahr bereits sieben Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Gebrauch. Im Jahr 2026 werden nach jetzigem Stand 11 Länder die Strukturkomponente nutzen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig- Holstein und Thüringen. Schuldenbremsenüberwachung auf dem Prüfstand Der Stabilitätsrat hat in diesem Jahr seine Schuldenbremsenüberwachung überprüft. Er hat dabei festgestellt, dass die seit dem Jahr 2020 vielfach erklärten Notsituationen im Betrachtungszeitraum beim Bund (2020 bis 2023) und in vielen Ländern (2020: 16 Länder, 2021: 12, 2022: 10, 2023: 6, 2024: 5, 2025: 3) die Aussagekraft der Evaluierung einschränken. Die Schuldenbremse konnte in diesen Jahren vielfach nur durch die notsituationsbedingte Verschuldung eingehalten werden. Der Stabilitätsrat erkennt Optimierungspotenziale und Prüfbedarf. Beidem wird der Stabilitätsrat im nächsten Jahr weiter nachgehen und hierbei auch die Auswirkungen der neu geschaffenen Verschuldungsspielräume und die für die Überwachung relevanten Ergebnisse der Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel berücksichtigen. Bei der diesjährigen harmonisierten Schuldenbremsenüberwachung für die Jahre 2024 bis 2026 werden drei Länder auffällig: Schleswig-Holstein aufgrund eines für verfassungswidrig erklärten Haushalts im Jahr 2024, Brandenburg und Hamburg im Jahr 2026 aufgrund zwischen landesrechtlicher und harmonisierter Schuldenbremse divergierender Berechnungsgrundsätze für die zulässige Kreditaufnahme. Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil: „Wir investieren in die Zukunft unseres Landes. Es ist richtig und notwendig, dass wir dafür die neuen Verschuldungsmöglichkeiten nutzen, die im Grundgesetz verankert wurden. Denn damit setzen wir dringend notwendige wirtschaftliche Impulse. Wir bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Außerdem modernisieren wir unser Land und stärken unsere Sicherheit. Wir treiben weitere Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit, weniger Bürokratie und einen zukunftsfesten Sozialstaat voran. Zugleich konsolidieren wir den Bundeshaushalt durch deutliche Einsparungen, damit wir solide öffentliche Finanzen sicherstellen.“ Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk: „Solide und verlässliche Haushalte sind eine zentrale Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Die geltenden nationalen und europäischen Regeln bieten einen festen Rahmen, der bei finanzpolitischen Entscheidungen eingehalten werden muss. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – Gleichzeitig gilt es, in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam die Modernisierung unseres Staates kraftvoll voranzutreiben, damit Vertrauen wächst und Investitionen wirken können – nicht nur staatliche, sondern insbesondere auch private. Denn für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind beide unverzichtbar.“ Die Ministerin für Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen: „In den Ländern wurden innerhalb kurzer Zeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen auch auf der kommunalen Ebene zügig umsetzen zu können. Das Sondervermögen gibt dringend benötigte Spielräume, um zentrale Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und die Modernisierung voranzutreiben. Infrastrukturausgaben in Kombination mit Bürokratieabbau und Investitionsanreizen für Unternehmen eröffnen die Chance, mittelfristig das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu erhöhen und damit auch die Schuldentragfähigkeit sicherzustellen.“ Bremen und Berlin in der Haushaltsüberwachung auffällig Neben Bremen, das sich bereits im Sanierungsverfahren des Stabilitätsrates befindet, weisen die Kennziffern auch für Berlin auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Auslöser hierfür ist die Inanspruchnahme der seit diesem Jahr für die Länder möglichen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit, ohne die keine Auffälligkeit vorläge. Angesichts der Neueinführung dieser Komponente in diesem Berichtsjahr sieht ein Stabilitätsratsbeschluss vom Frühjahr 2025 für diesen Fall ausnahmsweise die Möglichkeit der Bereinigung vor. Im Ergebnis wird damit für Berlin in diesem Jahr kein Evaluationsausschuss zur Überprüfung der Haushaltslage eingesetzt. Evaluationsausschuss entlässt Saarland aus der Prüfung – Bremen weiterhin im Sanierungsverfahren Der Stabilitätsrat folgt der Empfehlung des Evaluationsausschusses, derzeit im Saarland keine drohende Haushaltsnotlage festzustellen, zumal die im Überwachungsjahr 2024 entstandene Auffälligkeit in diesem Berichtszyklus behoben wird. Dennoch ermahnt der Stabilitätsrat das Saarland insbesondere aufgrund seiner hohen Verschuldung und notsituationsbedingten Tilgungsverpflichtungen zu einer erhöhten Haushaltsdisziplin. Die Umsetzung des mit Bremen im letzten Jahr vereinbarten Sanierungsprogramms hat begonnen. Der Stabilitätsrat begrüßt die erfolgten und geplanten Sanierungsanstrengungen Bremens. Zugleich wird nach aktueller Haushaltsplanung das vereinbarte Sanierungsziel aufgrund der Nutzung der neuen und im Sanierungsprogramm noch nicht berücksichtigten strukturellen Verschuldungsmöglichkeit voraussichtlich nicht erreicht. Der Stabilitätsrat beauftragt den Evaluationsausschuss damit, mit Bremen eine entsprechende Anpassung ergebnisoffen zu prüfen. Ziel bleibt unverändert eine nachhaltige Unauffälligkeit im Kennziffernsystem. Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 7 – TOP 1 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Beschluss des Stabilitätsrates zur Einhaltung der Schuldenbremse nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz gemäß Artikel 109a Absatz 2 Grundgesetz Die im März 2025 in Kraft getretene Änderung von Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG) ermöglicht der Ländergesamtheit ab dem Jahr 2025 wie zuvor schon dem Bund die Aufnahme von strukturellen Krediten in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sowie dem Bund die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben. Das Kompendium des Stabilitätsrates zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse wurde mit Beschluss des Stabilitätsrates vom 7. Oktober 2025 entsprechend angepasst. Die übermittelten Stabilitätsberichte und Datenzulieferungen für das harmonisierte Analysesystem wurden teilweise zu einem Zeitpunkt erstellt, bevor das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Aufteilung der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit auf die Länder (Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz, StruKomLäG) am 20. Oktober abgeschlossen wurde. Es ist daher möglich, dass manche Länder zur Nutzung der Strukturkomponente in den Jahren 2025 und 2026 seitdem noch Nachtragshaushalte bzw. Ergänzungsmitteilungen beschlossen haben oder beschließen werden, die in diesem Beschluss noch nicht abgebildet werden. Nach den Daten, die diesem Beschluss zugrunde liegen, nutzen die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig- Holstein im Jahr 2025 und die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen im Jahr 2026 die Strukturkomponente. Die Länder Bremen und Hamburg haben darüber hinaus mitgeteilt, dass sie von der Strukturkomponente in den Jahren 2025 (Bremen und Hamburg) bzw. 2026 (Hamburg) ebenfalls Gebrauch machen werden. Ergebnisse der landesrechtlichen und bundesrechtlichen Schuldenbremsen Der Stabilitätsrat nimmt aus den vorgelegten Stabilitätsberichten zur Kenntnis, dass der Bund und die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Schuldenbremse gemäß Art. 109 Absatz 3 GG nach der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Regelung in den Jahren 2024, 2025 und 2026 einhalten. Der Stabilitätsrat nimmt zur Kenntnis, dass Schleswig-Holstein die Schuldenbremse gemäß Art. 109 Absatz 3 GG nach der landesrechtlichen Regelung in den Jahren 2025 und 2026 einhält. Für das Jahr 2024 wurde die Landesschuldenbremse jedoch aufgrund des vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Notkredits verletzt. Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass diese Überschreitung auf Grundlage des zweiten Nachtragshaushalts 2025 vollständig bereinigt und über das Kontrollkonto gemäß § 7 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 61 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein dokumentiert wurde. Ergebnisse des harmonisierten Analysesystems des Stabilitätsrates Der Stabilitätsrat stellt aufgrund der erfolgten Datenmeldungen fest, dass sich beim Bund und bei den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 aus dem harmonisierten, an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem keine Beanstandungen ergeben. Für die Länder Brandenburg und Hamburg stellt der Stabilitätsrat fest, dass sich für die Jahre 2024 und 2025 aus dem harmonisierten Analysesystem ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Für das Jahr 2026 sind die Ergebnisse des harmonisierten Analysesystems der beiden Länder auffällig. Sie weisen darauf hin, dass die Höhe der zulässigen Kreditaufnahme nach dem jeweiligen Landesrecht anderen Berechnungsgrundsätzen vor allem hinsichtlich des Konjunkturbereinigungsverfahrens folgt als im harmonisierten Analysesystem. Für das Land Schleswig-Holstein stellt der Stabilitätsrat fest, dass sich für die Jahre 2025 und 2026 aus dem harmonisierten Analysesystem keine Beanstandungen ergeben. Die Ergebnisse des harmonisierten Analysesystems für das Jahr 2024 sind jedoch aufgrund des vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Notkredits auffällig. Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass die Bereinigung der Überschreitung über das Ableitungsschema der Landesschuldenbremse dargestellt wurde. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – Jahr 2024 2025 2026 - in Mio € - Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 440.642 420.645 426.431 2 Bereinigte Ausgaben 465.670 502.546 524.540 3 Finanzierungssaldo -25.028 -81.901 -98.110 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 8.292 -119 -145 5 Zuführung an Rücklagen 0 0 0 6 Entnahme aus Rücklagen + Münzeinnahmen -8.292 119 145 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+)/ Nettotilgung (-) 33.320 81.782 97.965 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 14.661 8.750 4.238 8a Länderangabe: Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 8c Entnahme aus Rücklagen 8d NKA -14.661 -8.750 -4.238 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+)/ Nettotilgung (-) 18.660 73.032 93.727 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen 13.218 -7.747 -5.444 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 19.075 16.479 5.105 12 Kernhaushalt 4.471 887 842 13 Extrahaushalte 14.604 15.592 4.263 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 5.857 24.226 10.548 15 Kernhaushalt 5.857 17.329 10.486 16 Extrahaushalte 0 6.896 63 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+)/ Nettotilgung (-) 31.878 65.285 88.283 Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Beratungsunterlagen zu Top 1 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates BUND Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 9 – 18 Konjunkturkomponente -22.923 -18.200 -15.597 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 8.955 47.085 72.686 20b Verteidigungsausgaben, die 1% des BIP übersteigen (Bereichsausnahme) 31.989 57.573 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 8.955 15.097 15.113 22 Strukturelle Nettokreditaufnahme in % des BIP 0,22 0,35 0,35 nachricht. Nominales BIP der Haushaltsaufstellung des vorangegangenen Jahres 4.121.160 4.328.970 4.328.970 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 22 > 0,35 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 8.955 15.097 15.113 26a Nettokreditaufnahme in % des BIP 0,22 0,35 0,35 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 26a > 0,35 nein nein nein Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -21.729 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 35.037 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 64076 61968 64129 2 Bereinigte Ausgaben 65187 64825 67013 3 Finanzierungssaldo -1111 -2857 -2884 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -3665 -1835 -2587 5 Zuführung an Rücklagen 1069 1665 1889 6 Entnahme aus Rücklagen 4733 3500 4476 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -2554 1023 297 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -2554 1023 297 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -194 -96 -102 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 75 42 32 12 Kernhaushalt 75 42 32 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 269 138 134 15 Kernhaushalt 269 138 134 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -2747 927 196 18 Konjunkturkomponente -1275 -1966 -531 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Baden-Württemberg Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 11 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -4023 -1040 -335 20a Ausgleichskomponente 874 874 874 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -4023 -1040 -335 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 2014 2007 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 326 209 214 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -3697 -831 -121 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 874 874 874 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -3697 -831 -121 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 0 1136 1546 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo 641 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 3379 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 74223 72406 74308 2 Bereinigte Ausgaben 74781 76696 74734 3 Finanzierungssaldo -558 -4290 -426 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 783 -4340 -953 5 Zuführung an Rücklagen 3217 126 126 6 Entnahme aus Rücklagen 2434 4466 1079 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 1341 -50 -527 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 1341 -50 -527 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -511 -734 -1123 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 293 239 116 12 Kernhaushalt 293 239 116 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 804 973 1239 15 Kernhaushalt 804 973 1239 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 830 -784 -1650 18 Konjunkturkomponente -1263 -1493 -630 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Bayern Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 13 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -433 -2277 -2280 20a Ausgleichskomponente 1027 1027 1027 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -433 -2277 -2280 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 0 0 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 200 50 527 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -233 -2227 -1754 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 1027 1027 1027 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -233 -2227 -1754 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 1754 1020 0 Kreditaufnahmekonto t-2 724 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo 232 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 522 *Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 2.396 ; 2026: 2.417. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 36603 36977 38464 2 Bereinigte Ausgaben 39659 41362 43811 3 Finanzierungssaldo -3056 -4384 -5347 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -1661 -647 -1546 5 Zuführung an Rücklagen 277 19 31 6 Entnahme aus Rücklagen 1938 666 1577 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 1395 3737 3801 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 1395 3737 3801 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -1758 -1678 -2434 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 74 108 105 12 Kernhaushalt 74 108 105 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 1832 1786 2539 15 Kernhaushalt 1832 1786 2539 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -363 2059 1367 18 Konjunkturkomponente -1242 -1271 -681 Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Berlin - in Mio € - Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 15 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1606 787 687 20a Ausgleichskomponente 680 573 573 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1606 214 113 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 788 788 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1606 214 113 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 680 0 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1606 214 113 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -2.372 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 4.147 *Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 791 ; 2026: 787. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 15468 15238 15579 2 Bereinigte Ausgaben 16950 16787 17375 3 Finanzierungssaldo -1483 -1550 -1796 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -1118 -570 -545 5 Zuführung an Rücklagen 430 53 53 6 Entnahme aus Rücklagen 1548 623 598 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 365 980 1251 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 365 980 1251 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -15 -36 -291 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 27 16 12 12 Kernhaushalt 27 16 12 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 42 53 303 15 Kernhaushalt 42 53 303 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 349 944 960 18 Konjunkturkomponente -426 -367 -260 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Brandenburg Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 17 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -77 577 700 20a Ausgleichskomponente 199 199 199 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -77 378 502 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 460 454 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 460 454 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein ja 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 78 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 1 378 502 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 199 0 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 0 378 502 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein ja NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 427 911 1417 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -89 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 1735 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 7814 7507 7830 2 Bereinigte Ausgaben 9031 7939 8192 3 Finanzierungssaldo -1217 -432 -362 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -135 -195 -183 5 Zuführung an Rücklagen 182 20 9 6 Entnahme aus Rücklagen 317 215 192 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 1082 236 179 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 1082 236 179 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -707 -132 -25 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 5 5 2 12 Kernhaushalt 5 5 2 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 712 137 27 15 Kernhaushalt 712 137 27 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 375 105 154 18 Konjunkturkomponente 215 -81 -135 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 215 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Bremen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 19 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 375 24 18 20a Ausgleichskomponente 116 110 110 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 259 0 0 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 149 147 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 58 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 ja nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 665 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -406 0 0 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 0 86 91 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -406 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 0 105 200 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -149 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr*) 433 *Die jährliche Veränderung unterliegt starken Schwankungen im Zeitablauf. Ursache dafür sind die in dieser Größe enthaltenen Kassenverstärkungskredite, die in Bremen in einem erheblichen Umfang als Barsicherheiten für Derivate dienen. Sie finden in der Statistik des Finanzvermögens des öffentlichen Gesamthaushalts (abrufbar bei GENESIS-Online (Destatis) unter dem EVAS-Code 71411 – 0002, Bargeld und Einlagen) ihre Gegenbuchung und neutralisieren sich. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 20405 21105 21482 2 Bereinigte Ausgaben 20896 23401 24253 3 Finanzierungssaldo -492 -2296 -2771 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -1147 0 0 5 Zuführung an Rücklagen 0 0 0 6* Entnahme aus Rücklagen 1147 0 0 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -655 2296 2771 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -655 2296 2771 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -460 -2037 -1897 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 168 415 414 12 Kernhaushalt 168 415 414 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 628 2453 2312 15 Kernhaushalt 628 2453 2312 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -1115 258 874 18 Konjunkturkomponente -538 -480 -187 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Hamburg Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 21 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1654 -222 687 20a Ausgleichskomponente 363 290 290 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1654 -222 397 22** Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 0 0 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein ja 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1654 -222 397 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 363 290 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1654 -222 397 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein ja NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 0 258 1132 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -2330 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 147 * In Hamburg werden keine kameralen Rücklagen gebildet. Im Jahr 2024 wurde jedoch Liquidität abgebaut und führte, trotz negativen Finanzierungssaldos, zu einer Tilgung des Kernhaushalts i.H.v. 655 Mio. Euro. Somit muss in der lfd. Nr. 6 ein entsprechender Eintrag erfolgen. ** Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025:408; 2026: 388. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 35239 36319 37678 2 Bereinigte Ausgaben 38678 38509 39365 3 Finanzierungssaldo -3439 -2190 -1687 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -658 -593 -223 5 Zuführung an Rücklagen 910 192 0 6 Entnahme aus Rücklagen 1568 785 223 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 2781 1597 1464 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 2781 1597 1464 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -2097 -137 -145 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 25 14 0 12 Kernhaushalt 25 14 0 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 2122 151 145 15 Kernhaushalt 2122 151 145 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 684 1460 1319 18 Konjunkturkomponente -801 -703 -742 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Hessen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 23 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -117 757 577 20a Ausgleichskomponente 488 488 488 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -117 269 89 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 1122 1125 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 263 200 200 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 146 469 289 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 488 0 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 0 469 289 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo 395 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 3409 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 11671 10613 11123 2 Bereinigte Ausgaben 11179 11148 11469 3 Finanzierungssaldo 492 -535 -346 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -408 -535 -69 5 Zuführung an Rücklagen 134 2 2 6 Entnahme aus Rücklagen 542 537 71 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -900 0 278 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -900 0 278 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -20 -69 -104 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 32 32 23 12 Kernhaushalt 32 32 23 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 52 101 127 15 Kernhaushalt 52 101 127 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -920 -69 173 18 Konjunkturkomponente -41 156 -174 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 156 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Mecklenburg-Vorpommern Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 25 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -961 -69 0 20a Ausgleichskomponente 123 123 123 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -961 -69 0 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 280 278 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 278 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 900 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -61 -69 0 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 123 123 123 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -61 -69 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 0 0 0 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -696 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 788 *Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 282; 2026: 279. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 43710 42500 43629 2 Bereinigte Ausgaben 41983 45366 47685 3 Finanzierungssaldo 1727 -2866 -4057 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 1530 -224 -1866 5 Zuführung an Rücklagen 1551 0 0 6 Entnahme aus Rücklagen 21 224 1866 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -197 2642 2191 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -197 2642 2191 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen 4 -174 0 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 17 18 0 12 Kernhaushalt 17 18 0 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 14 191 0 15 Kernhaushalt 14 191 0 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -193 2469 2191 18 Konjunkturkomponente -1093 -1101 -787 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Niedersachsen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 27 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1286 1367 1404 20a Ausgleichskomponente 623 623 623 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1286 745 781 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 1439 1421 22a* In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 1431 1431 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 369 58 158 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -917 803 939 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 623 0 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -917 803 939 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 175 1271 2189 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -1456 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) -2407 Im Ableitungsschema des Stabilitätsbericht 2025, der auf den Daten des NHPE 2025 und des HPE 2026 basiert, ist hingegen bei der lfd. Nr. 22 weiterhin der Länderanteil der strukturellen Verschuldungskomponente, der dem NHPE 2025 und HPE 2026 zugrunde gelegt wurde, ausgewiesen. *Im Jahr 2026 übersteigt die tatsächlich in Anspruch genommene Verschuldung in Höhe von 1.431 Mio. Euro lt. HPE 2026 (lfd. Nr. 22a) die zulässige strukturelle Kreditaufnahme nach Verabschiedung des StruKomLäG in Höhe von 1.421 Mio. Euro (lfd. Nr. 22). Da zum Zeitpunkt des Beschlusses des NHPE 2025 und des HPE 2026 die endgültige Höhe der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme noch nicht feststand, wurden in den nds. Haushaltsplanentwürfen vorläufige Werte zugrunde gelegt. Im HPE 2026 wurde vorsorglich der gleiche Wert wie im NHPE 2025 angesetzt. Die veranschlagte zulässige Kreditaufnahme wird im HP 2026, der Mitte Dezember 2025 beschlossen wird, entsprechend auf einen Betrag innerhalb der Kreditaufnahmegrenzen reduziert. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 102512 102849 107422 2 Bereinigte Ausgaben 101063 105014 112304 3 Finanzierungssaldo 1447 -2165 -4882 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -215 -462 -573 5 Zuführung an Rücklagen 128 0 0 6 Entnahme aus Rücklagen 343 462 573 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -1662 1703 4309 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -1662 1703 4309 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen 16 -280 -341 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 362 150 73 12 Kernhaushalt 362 150 73 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 345 430 414 15 Kernhaushalt 345 430 414 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -1646 1423 3967 18 Konjunkturkomponente -2526 -2055 -2125 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Nordrhein-Westfalen - in Mio € - Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 29 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -4172 -632 1843 20a Ausgleichskomponente 1401 1401 1401 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -4172 -632 441 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 3210 3219 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 2490 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 3040 430 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1132 -202 441 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 1401 1401 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1132 -202 441 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 1747 3880 5699 Kreditaufnahmekonto t-2 369 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -3052 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) -2633 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 23639 24175 25084 2 Bereinigte Ausgaben 22532 25409 25803 3 Finanzierungssaldo 1107 -1234 -719 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 317 -1482 -357 5 Zuführung an Rücklagen 345 0 0 6 Entnahme aus Rücklagen 29 1482 357 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -791 -248 363 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -791 -248 363 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen 31 -13 28 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 47 51 49 12 Kernhaushalt 47 51 49 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 16 64 21 15 Kernhaushalt 16 64 21 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -760 -261 391 18 Konjunkturkomponente 357 -294 -189 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Rheinland-Pfalz Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 31 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -403 -554 202 20a Ausgleichskomponente 321 321 321 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -403 -554 0 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 0 0 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -403 -554 0 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 321 321 119 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -403 -554 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 444 183 575 Kreditaufnahmekonto t-2 1204 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo 52 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 2573 *Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 716 ; 2026: 745. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 5941 6234 6336 2 Bereinigte Ausgaben 5802 6187 6513 3 Finanzierungssaldo 139 46 -177 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 30 -51 -2 5 Zuführung an Rücklagen 31 1 0 6 Entnahme aus Rücklagen 1 51 2 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -109 -97 175 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo -55 298 101 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -82 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 82 0 0 8d NKA -28 -298 -101 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -137 -395 74 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -68 -51 -77 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 3 2 1 12 Kernhaushalt 3 2 1 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 71 54 78 15 Kernhaushalt 71 54 78 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -205 -446 -3 18 Konjunkturkomponente -576 -154 -96 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Saarland Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 33 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -781 -599 -98 20a Ausgleichskomponente 79 79 79 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -781 -599 -98 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 0 0 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 74 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 75 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 34 34 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -781 -641 -65 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 79 79 79 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -781 -641 -65 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 0 0 0 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -971 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 781 *Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 178; 2026: 180. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 24024 23978 24463 2 Bereinigte Ausgaben 24867 25012 25164 3 Finanzierungssaldo -843 -1033 -701 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -843 -1033 -701 5 Zuführung an Rücklagen 762 0 0 6 Entnahme aus Rücklagen 1605 1033 701 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 0 0 0 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 424 115 115 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA -424 -115 -115 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -424 -115 -114 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -10 -36 -39 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 92 71 68 12 Kernhaushalt 14 2 3 13 Extrahaushalte 79 70 66 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 102 107 107 15 Kernhaushalt 105 107 107 16 Extrahaushalte -2 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -434 -150 -153 18 Konjunkturkomponente -234 -612 -434 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Sachsen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 35 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -668 -763 -587 20a Ausgleichskomponente 315 315 315 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -668 -763 -587 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 715 713 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 397 115 115 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -271 -648 -472 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 315 315 315 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -271 -648 -472 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 0 0 0 Kreditaufnahmekonto t-2 0 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo 2355 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 258 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 14395 13666 14264 2 Bereinigte Ausgaben 13847 14763 15270 3 Finanzierungssaldo 547 -1097 -1006 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 387 32 23 5 Zuführung an Rücklagen 470 332 357 6 Entnahme aus Rücklagen 83 300 334 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -160 1130 1029 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -160 1130 1029 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -353 -403 -445 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 7 7 52 12 Kernhaushalt 7 7 52 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 360 410 497 15 Kernhaushalt 360 410 497 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -513 727 584 18 Konjunkturkomponente -793 -175 -112 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Sachsen-Anhalt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 37 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1305 552 472 20a Ausgleichskomponente 166 166 166 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -1305 386 305 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 380 374 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein ja nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 225 552 490 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 1491 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -40 -166 -185 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 166 0 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -40 -166 -185 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -1127 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) -693 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Ist 2024 2. NT 2025 HHE 2026 Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 16954 16519 16886 2 Bereinigte Ausgaben 17327 17549 17808 3 Finanzierungssaldo -373 -1030 -921 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -162 -355 -168 5 Zuführung an Rücklagen 520 0 0 6 Entnahme aus Rücklagen 682 355 168 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 211 675 754 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 211 675 754 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen 22 2 5 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 40 6 6 12 Kernhaushalt 40 6 6 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 18 4 1 15 Kernhaushalt 18 4 1 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 233 677 759 18 Konjunkturkomponente -403 -369 -290 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Schleswig-Holstein - in Mio € - Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 39 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / -170 308 469 20a Ausgleichskomponente 230 230 230 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -170 78 239 22* Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 522 519 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 522 508 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 654 30 50 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 484 108 289 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 230 0 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) 254 108 289 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 ja nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 1410 1595 1896 Kreditaufnahmekonto t-2 524 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -532 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) 484 *Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm. Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 522; 2026: 527. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – Jahr 2024 2025 2026 Lfd. Nr. Kernhaushalt 1 Bereinigte Einnahmen 13067 12939 13616 2 Bereinigte Ausgaben 12981 13964 14666 3 Finanzierungssaldo 86 -1025 -1050 4 Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge -69 -711 -183 5 Zuführung an Rücklagen 56 32 1 6 Entnahme aus Rücklagen 125 743 184 Kernhaushalt 7 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -155 314 867 Einzubeziehende Extrahaushalte 8 Finanzierungssaldo 0 0 0 8a Saldo zu berücksichtigender besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0 8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0 8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 8d NKA 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 9 NKA: Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -155 314 867 Bereinigungen 10 Saldo finanzieller Transaktionen -115 -113 -290 11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 8 18 5 12 Kernhaushalt 8 18 5 13 Extrahaushalte 0 0 0 14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 123 130 295 15 Kernhaushalt 123 130 295 16 Extrahaushalte 0 0 0 Kern- und Extrahaushalte 17 Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) -270 201 577 18 Konjunkturkomponente -300 -266 -230 18a Abzugsposition von der Konjunkturkomponente (= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der Schuldenbremse) 0 0 0 - in Mio € - Überwachung der Schuldenbremse nach dem harmonisierten Analysesystem Thüringen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 41 – 19 Kern- und Extrahaushalte NKA nach Konjunkturbereinigung ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N) (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -570 -65 347 20a Ausgleichskomponente 164 164 164 21 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -570 -65 183 22 Landesanteil an 0,35 % Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. € 371 370 22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 370 Auffälligkeit? (nein, ja) 23 Auffällig, wenn strukturelle NKA lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22 nein nein nein 24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation 0 0 0 24a Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren 0 0 0 25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 73 0 0 25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0 26 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -497 -65 183 27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 164 164 0 28 Kern- und Extrahaushalte Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)) -497 -65 183 Auffälligkeit? (nein, ja) 29 Auffällig, wenn strukturelle NKA unter Berücksichtigung von Notsituationen lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22 nein nein nein NEBENBEDINGUNG N Kreditaufnahmekonto (seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme / null als Untergrenze) 14 215 422 Kreditaufnahmekonto t-2 211 Kontrollgrößen Extrahaushalte [alle] Finanzierungssaldo -275 Kern- und Extrahaushalte Schuldenstand (Veränderung ggü Vorjahr) -273 Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – TOP 2 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Beschluss des Stabilitätsrates zur Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung des Stabilitätsrates Seit dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat die Einhaltung der Verschuldungsregel des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG) durch den Bund und jedes Land. Der Stabilitätsrat nutzt dazu ein zweistufiges Überwachungssystem, nämlich sowohl nach Bundes- bzw. Landesrecht, als auch nach einem harmonisiertem Analyseschema. Das Kompendium des Stabilitätsrates sieht nach fünf Jahren eine Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung vor. Der Arbeitskreis Stabilitätsrat hat diese Evaluierung in diesem Jahr durchgeführt. Der Stabilitätsrat nimmt die wesentlichen Evaluationsergebnisse zur Kenntnis und leitet daraus einige Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Schuldenbremsenüberwachung ab. Zentrale Evaluierungsergebnisse: Die Auswertung des Arbeitskreises Stabilitätsrat bezieht sich auf die Soll-Jahre 2020 bis einschließlich 2025 sowie auf die Ist-Jahre 2020 bis 2023 und damit auf die Schuldenbremse vor den im März 2025 in Kraft getretenen Änderungen des Grundgesetzes. Die drei wesentlichen übergreifenden Erkenntnisse der Analyse sind: 1. Die im Betrachtungszeitraum u. a. aufgrund der Coronapandemie und der Energiekrise erklärten Notsituationen beim Bund (2020-2023) und in vielen Ländern (2020: 16 Länder, 2021: 12, 2022: 10, 2023: 6, 2024: 5, 2025: 3) schränken die Aussagekraft der Analyse stark ein. 2. Im Ergebnis wurde die Schuldenbremse in beiden Elementen des zweistufigen Überwachungssystems der Schuldenbremse von allen Gebietskörperschaften seit Beginn der Überwachung eingehalten – vielfach aber nur aufgrund der erklärten Notsituationen. Lediglich in einem Land waren in den Jahren 2021 (Ist) und 2022 (Ist) die Ergebnisse aufgrund von Abweichungen zum landesrechtlichen Verfahren im harmonisierten Analysesystem auffällig. 3. Die Schuldenbremsenüberwachung hat in ihrer bisherigen Form nicht die neue operative Steuerungsgröße der EU-Fiskalregeln berücksichtigt. Die zentrale operative Steuerungsgröße der neuen EU-Fiskalregeln ist nunmehr die Entwicklung der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben. Gemäß Artikel 109a Abs. 2 GG hat sich die Schuldenbremsenüberwachung an den Vorgaben aus Rechtsakten der EU zu orientieren. Die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder stellt nicht sicher, dass die europäischen Haushaltsregeln eingehalten werden. Durch die jüngste Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die im März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderungen weicht die Schuldenbremse von der EU-Fiskalregel noch weiter ab als von der früheren EU-Defizitregel. Weitere Ergebnisse zu einzelnen Elementen der Schuldenbremsenüberwachung nach dem harmonisierten Analyseschema: 1. Finanzielle Transaktionen haben im Rahmen der Abrechnung der Schuldenbremsen sowohl beim Bund als auch bei einigen Ländern eine nennenswerte Größenordnung. Größere Einzeltransaktionen beeinflussten die Ergebnisse in einzelnen Ländern in einzelnen Jahren. Auf Bundesseite zeigte sich im Jahr 2022 ein starker Anstieg der finanziellen Transaktionen im Ist, der deutlich vom Soll abwich. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Corona hatte im Jahr 2022 wesentlich höhere Ausgaben als zunächst veranschlagt, die als finanzielle Transaktionen berücksichtigt wurden. 2. Die Analyse der Konjunkturbereinigung ist aufgrund des kurzen, krisengeprägten Zeitraums nicht aussagekräftig. Die Mehrzahl der Länder verwendete für die Konjunkturbereinigung im harmonisierten System das Konsolidierungshilfeverfahren, während lediglich vier Länder das Bundesverfahren anwandten. Eine aussagekräftige Analyse der Symmetrieeigenschaften der Konjunkturbereinigung war nicht möglich, da der kurze Zeitraum (2020 bis 2024) keinen vollständigen Konjunkturzyklus abbildet und von den Notlagen und den negativen konjunkturellen Effekten multipler Krisen geprägt war. 3. Die Ausgleichskomponente für die Länder dürfte ausreichend groß sein. Die Analyse hat gezeigt, dass die Ausgleichskomponente die Differenz zwischen der Nettokreditaufnahme nach harmonisiertem Verfahren und nach Landesrecht in der Regel ausgleichen konnte und somit überwiegend die intendierte Wirkung zeigte. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 43 – 4. Umfang und Komplexität des ohnehin bereits vielschichtigen harmonisierten Analyseschemas sind aufgrund der Ergänzung von weiteren Positionen in den ersten Überwachungsjahren weiter gestiegen. Dies beeinträchtigt die Transparenz. Beschluss zur künftigen Schuldenbremsenüberwachung: Der Stabilitätsrat stellt fest, dass insbesondere aufgrund des krisengezeichneten kurzen Betrachtungszeitraums die Schuldenbremsenüberwachung nicht abschließend bewertet werden kann. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass die Schuldenbremsenüberwachung dazu geeignet ist, Transparenz über die Verschuldung von Bund und Ländern herzustellen. Dennoch zeigen sich bereits jetzt Optimierungspotenziale und weiterer Prüfbedarf. Der Stabilitätsrat beschließt, folgende Änderungen für den nächsten Überwachungsdurchgang umzusetzen: 1. Um der unabhängigen Überwachung der Schuldenbremse durch die zuständigen Gerichte mehr Gewicht zu verleihen, werden die wesentlichen Ergebnisse von Gerichtsurteilen, die die Schuldenbremse betreffen, im Beschlussteil der jeweils betroffenen Gebietskörperschaft zur Einhaltung der bundes- und landesrechtlichen Schuldenbremse kurz beschrieben. 2. Derzeit wird die Höhe der notlagenbedingten Kreditaufnahmen im harmonisierten Analyseschema nicht nachgehalten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden künftig die noch nicht getilgten Notlagekredite, analog zum Kreditaufnahmekonto, nachrichtlich im Überwachungsschema ausgewiesen. 3. Im Falle einer Auffälligkeit und dem Ausweis der Ergebnisse im harmonisierten Überwachungsschema des Stabilitätsrats erläutert die betroffene Gebietskörperschaft die Ursachen sowie den Charakter und den Umfang der Abweichung zwischen landesrechtlicher und harmonisierter Schuldenbremse im dazugehörigen Beschluss. Der Stabilitätsrat beauftragt seinen Arbeitskreis darüber hinaus damit, folgende Aspekte des harmonisierten Überwachungsschemas eingängiger zu prüfen und etwaige Anpassungen nach Möglichkeit bereits für den Überwachungszyklus 2026 vorzunehmen, auch im Hinblick auf die bessere Wahrnehmbarkeit: 1. Möglichkeiten der Optimierung der Schuldenbremsenüberwachung als Instrument zur Einhaltung der europäischen Fiskalregeln, um Art. 109a Abs. 2 GG besser gerecht zu werden, 2. Funktionalität des harmonisierten Überwachungsschemas vor dem Hintergrund der im März 2025 neu geschaffenen strukturellen Verschuldung der Länder, insbesondere mit dem Ziel der verbesserten Transparenz, 3. Nutzerfreundlichkeit der Datenerfassungsdatei für das harmonisierte Analyseschema. Zudem verweist der Stabilitätsrat auf die laufenden Arbeiten der Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel. Die für das erste Quartal 2026 zu erwartenden Vorschläge der Expertinnen und Experten zur Änderung der Schuldenbremse werden im Arbeitskreis analysiert. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – TOP 3 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Beschluss des Stabilitätsrates Fortlaufende Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz Die fortlaufende Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat erfolgte auf Grundlage der bis Mitte Oktober des laufenden Jahres zusammen mit den Stabilitätsberichten vorzulegenden Haushaltsdaten. 1. Im Bund sowie in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen droht keine Haushaltsnotlage. 2. In Berlin weisen die Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Berlin weist in seinem Stabilitätsbericht allerdings darauf hin, dass diese Auffälligkeit durch die Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldungskomponente begründet sei. Das Land hat daher eine alternative Berechnung bereitgestellt, welche die Kennziffern um die Effekte der Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldungskomponente bereinigt. Bei dieser alternativen Berechnung werden die Kennziffern im Finanzplanungszeitraum nicht auffällig. Das Land macht damit von dem Beschluss des Stabilitätsrates vom 12. Juni 2025 Gebrauch, wonach im Berichtsjahr 2025 insgesamt keine Auffälligkeit vorliegt, wenn ohne die Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldung keine Auffälligkeit vorliegen würde. Der Stabilitätsrat sieht den bisherigen und geplanten Schuldenanstieg mit Sorge. Er bittet das Land, Verbesserungen im Haushaltsvollzug für eine Verringerung der tatsächlichen Schuldenaufnahme zu nutzen und mahnt eine Rückkehr zu strukturell ausgeglichenen Haushalten an. Sollte sich die Auffälligkeit im nächsten Berichtsjahr manifestieren, müsste dann ein Evaluationsausschuss zur Prüfung der Lage eingesetzt werden. 3. In Bremen weisen die Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage und die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung weiterhin auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Das Land befindet sich bereits in einem Sanierungsverfahren mit dem Ziel einer Verbesserung der Haushaltslage, sodass das Ergebnis der fortlaufenden Haushaltsüberwachung nach § 3 StabiRatG für das Land nicht mehr auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 45 – Ü be rs ic ht K en nz iff er n zu r a kt ue lle n Ha us ha lts la ge u nd zu r F in an zp la nu ng im S ta bi lit ät sr at Be ric h t sj ah r 2 02 5 3 4. S itz un g de s S ta bi lit ät sr at es a m 9 . D ez e m be r 2 02 5 20 23 20 24 20 25 20 26 20 27 20 28 20 29 Fl äc he nlä nd er St ad tst aa te n -5 47 -3 53 -1 .1 82 -1 .9 19 -1 .8 81 -2 .0 14 -2 .2 01 26 ,5 % 28 ,7 % 30 ,1 % 9, 0% 9, 8% 10 ,9 % 14 0% 15 0% 40 ,5 % 41 ,7 % 43 ,1 % 13 0% 22 0% (S tr uk tu re lle r) F in an zie ru ng ss al do in € je E in w oh ne r Ja hr Bu nd BW BY BB HE M V N I N W RP SL SN ST SH TH BE HB HH Ø Sc hw el le 20 23 -1 .0 13 11 3 69 -2 17 15 21 0 39 8 -1 21 15 0 -2 25 11 8 -1 -8 6 -1 11 -1 78 -4 85 77 3 45 -1 55 20 24 -1 36 -8 1 -2 9 -5 06 -1 96 38 8 20 6 98 23 3 64 8 24 2 41 8 -9 5 76 -3 50 -8 92 -6 4 19 -1 81 20 25 -1 .1 31 -2 23 -2 59 -5 93 -3 12 -2 18 -3 34 -9 1 -2 21 78 -2 7 -3 25 -3 59 -4 33 -6 20 -5 66 -1 80 -2 29 -4 29 20 26 -1 .8 71 -2 28 58 -5 82 -2 57 -3 7 -5 04 -2 82 -9 5 -2 4 98 -2 62 -3 31 -3 60 -7 86 -5 81 -5 11 -4 79 20 27 -1 .8 30 20 3 61 -3 75 -2 32 -4 5 -2 78 -7 2 -3 5 -7 0 38 0 71 -2 50 -4 20 -6 32 -3 19 -8 23 -4 79 20 28 -1 .9 26 22 4 49 -3 72 -1 91 28 1 -2 51 26 28 -3 8 38 7 12 2 -1 68 94 -1 59 17 -1 .2 24 -4 79 20 29 -2 .1 13 -1 74 28 3 -2 24 25 28 -6 2 39 0 -1 39 -9 8 42 -4 79 Kr ed itf in an zie ru ng sq uo te Ja hr Bu nd BW BY BB HE M V N I N W RP SL SN ST SH TH BE HB HH Ø Sc hw el le 20 23 10 ,1 % 0, 1% -1 ,1 % 6, 7% -1 ,9 % -2 ,2 % -3 ,8 % 1, 0% 1, 5% 4, 4% -6 ,8 % 0, 8% -5 ,1 % -0 ,4 % 1, 3% -1 ,7 % -1 4, 2% -1 ,5 % 1, 5% 20 24 6, 1% -1 ,5 % -0 ,1 % 1, 2% 6, 5% -9 ,1 % -0 ,5 % -2 ,1 % -3 ,0 % -9 ,9 % -7 ,7 % -3 ,1 % 0, 6% -0 ,9 % 2, 6% 13 ,0 % -2 ,7 % -0 ,7 % 2, 3% 20 25 21 ,5 % 1, 2% -0 ,3 % 5, 8% 3, 9% -1 ,1 % 4, 6% 1, 7% -1 ,0 % -6 ,5 % -4 ,2 % 5, 4% 4, 0% 2, 2% 2, 2% 4, 2% 10 ,1 % 1, 7% 4, 7% 20 26 27 ,4 % 0, 1% -1 ,0 % 7, 2% 3, 9% 0, 8% 4, 5% 4, 5% 1, 4% 1, 6% -4 ,4 % 4, 4% 4, 5% 5, 9% 8, 8% 3, 0% 11 ,7 % 6, 7% 20 27 26 ,7 % -1 ,7 % -1 ,0 % 5, 6% 3, 5% 0, 7% 3, 8% 1, 2% 0, 4% 1, 5% -6 ,3 % 1, 1% 4, 1% 3, 7% 8, 5% 1, 8% 15 ,9 % 6, 7% 20 28 27 ,1 % -2 ,0 % -0 ,9 % 5, 5% 3, 3% -2 ,9 % 3, 3% -0 ,2 % -0 ,6 % 1, 6% -6 ,4 % 0, 5% 2, 8% -1 ,4 % 6, 8% -0 ,4 % 17 ,9 % 6, 7% 20 29 28 ,0 % 3, 0% -2 ,8 % 2, 8% -0 ,1 % -0 ,5 % 1, 7% -6 ,3 % 2, 2% 6, 2% -0 ,1 % 6, 7% Zi ns -S te ue r- Q uo te Ja hr Bu nd BW BY BB HE M V N I N W RP SL SN ST SH TH BE HB HH Ø Sc hw el le Fl äc he nl . Sc hw el le St ad ts t. 20 23 9, 1% 2, 3% 0, 6% 1, 6% 2, 9% 3, 3% 1, 6% 3, 8% 2, 0% 5, 2% 0, 2% 3, 8% 3, 6% 2, 3% 2, 6% 9, 7% 2, 7% 2, 5% 3, 5% 3, 7% 20 24 8, 8% 1, 3% 0, 6% 1, 8% 3, 2% 2, 1% 2, 0% 4, 5% 2, 0% 4, 9% 0, 4% 4, 0% 4, 3% 2, 1% 2, 5% 8, 8% 2, 3% 2, 5% 3, 5% 3, 8% 20 25 7, 5% 2, 3% 1, 5% 2, 7% 3, 9% 2, 1% 3, 4% 4, 5% 2, 8% 5, 7% 0, 5% 3, 4% 4, 0% 2, 4% 4, 3% 8, 2% 2, 6% 3, 2% 4, 4% 4, 7% 20 26 8, 3% 2, 6% 1, 6% 3, 1% 4, 3% 2, 2% 3, 4% 4, 9% 3, 1% 5, 8% 0, 8% 3, 8% 4, 0% 2, 7% 4, 4% 6, 8% 3, 5% 5, 4% 5, 7% 20 27 10 ,4 % 2, 5% 1, 9% 3, 3% 5, 1% 2, 6% 3, 8% 5, 2% 3, 1% 6, 2% 1, 1% 4, 5% 4, 0% 3, 1% 5, 0% 6, 3% 4, 4% 5, 4% 5, 7% 20 28 13 ,0 % 2, 7% 2, 1% 3, 5% 5, 4% 2, 9% 4, 1% 5, 3% 3, 3% 6, 5% 1, 3% 4, 9% 4, 4% 2, 9% 5, 7% 6, 5% 5, 5% 5, 4% 5, 7% 20 29 15 ,3 % 5, 6% 3, 0% 4, 2% 5, 2% 3, 3% 6, 4% 1, 4% 4, 6% 6, 1% 6, 4% 5, 4% 5, 7% Sc hu ld en st an d in % d es B IP (B un d) / S ch ul de ns ta nd in € je E in w oh ne r ( Lä nd er ) Ja hr Bu nd BW BY BB HE M V N I N W RP SL * SN ST SH TH BE HB HH Ø Sc hw el le Fl äc he nl . Sc hw el le St ad ts t. 20 23 37 ,2 % 5. 30 1 2. 73 5 7. 13 6 6. 39 9 7. 51 3 7. 94 0 9. 07 0 7. 24 7 16 .7 57 3. 25 9 10 .1 73 10 .4 41 7. 13 2 15 .6 49 32 .8 54 11 .9 30 7. 46 0 9. 69 8 16 .4 11 20 24 37 ,2 % 5. 31 7 2. 76 0 7. 85 8 7. 06 3 7. 19 5 8. 03 1 8. 96 7 8. 01 8 16 .8 23 3. 19 3 10 .0 65 10 .6 75 7. 06 0 16 .7 89 33 .1 11 11 .8 59 7. 61 4 9. 89 9 16 .7 52 20 25 38 ,9 % 5. 40 8 2. 75 6 8. 24 1 7. 34 7 7. 19 5 8. 29 2 9. 05 7 7. 95 8 16 .3 86 3. 16 5 10 .5 93 10 .9 02 7. 20 9 17 .0 55 33 .4 84 13 .0 95 7. 74 4 10 .0 68 17 .0 38 20 26 41 ,0 % 5. 43 4 2. 71 6 8. 73 1 7. 61 1 7. 37 1 8. 56 6 9. 30 3 8. 04 2 16 .4 60 3. 13 7 11 .0 74 11 .1 58 7. 62 0 18 .1 14 33 .7 35 14 .5 87 10 .1 68 17 .1 38 20 27 42 ,9 % 5. 44 1 2. 67 6 9. 08 8 7. 85 6 7. 54 7 8. 79 3 9. 30 3 8. 07 1 16 .5 33 3. 01 6 11 .3 37 11 .3 84 7. 88 1 19 .1 56 33 .8 51 16 .7 44 10 .2 68 17 .2 38 20 28 45 ,2 % 5. 43 3 2. 63 6 9. 45 6 8. 08 8 7. 47 4 8. 99 2 9. 28 0 8. 03 6 16 .6 07 2. 89 6 11 .5 69 11 .5 83 7. 79 4 19 .9 85 33 .7 11 19 .2 91 10 .3 68 17 .3 38 20 29 47 ,5 % 8. 30 6 7. 40 1 9. 16 6 9. 25 6 8. 00 2 16 .6 80 2. 77 5 11 .7 55 20 .7 59 33 .7 17 10 .4 68 17 .4 38 Ak tu el le H au sh al ts la ge Fi na nz pl an un gs ze itr au m Ak tu el le H au sh al ts la ge Fi na nz pl an un gs ze itr au m Sc hw el le nw er te d es B un de s Sc hw el le nw er te d er L än de r* Sc hw el le 2 02 5 zz gl . 2 P ro ze nt pu nk te Zi ns -S te ue r- Q uo te Du rc hs ch ni tt Sc hw el le 2 02 5 zz gl . 1 P ro ze nt pu nk t 3 Pr oz en tp un kt e Kr ed itf in an zie ru ng sq uo te 5- Ja hr es -D ur ch sc hn itt zz gl . 6 P ro ze nt pu nk te Sc hw el le 2 02 5 gi lt in d en Ja hr en 20 26 b is 2 02 9 fo rt Du rc hs ch ni tt zz gl . K re di tfi na nz ie ru ng sq uo te : D ie S ch w el le nw er te d er Lä nd er g el te n nu r d an n al s ni ch t e in ge ha lte n, w en n ei ne p os iti ve K re di tfi na nz ie ru ng sq uo te u ng ün st ig er is t a ls d er je w ei ls g el te nd e Sc hw el le nw er t. * F in an zi er un gs sa ld o: D ie S ch w el le nw er te d er Lä nd er g el te n nu r d an n al s ni ch t e in ge ha lte n, w en n ei n ne ga tiv er F in an zi er un gs sa ld o un gü ns tig er is t a ls d er je w ei ls g el te nd e Sc hw el le nw er t. Sc hw el le 2 02 5 zz gl . 1 00 € je E in w .+ Ja hr Sc hu ld en st an d * De r S ch w el le nw er t d es S aa rl an de s er hö ht s ic h du rc h di e Üb er na hm e ko m m un al er A lts ch ul de n in d en K er nh au sh al t i m Ja hr 2 02 3 um 6 60 € a uf 1 0. 35 8 €, im Ja hr 2 02 4 um 6 93 € a uf 1 0. 59 1 €, im Ja hr 2 02 5 um 8 16 € a uf 1 0. 88 4 €, im Ja hr 2 02 6 um 8 01 € a uf 1 0. 96 9 € un d im Ja hr 2 02 7 um 78 6 € au f 1 1. 05 4 €. Fl äc he nl än de r u nd S ta dt st aa te n (S tr uk t.) F in an zie ru ng ss al do Re fe re nz w er t a bz gl . 50 € je E in w . Du rc hs ch ni tt ab zg l. Sc hw el le 2 02 5 ab zg l. 50 € je E in w . 20 0 € je E in w . Du rc hs ch ni tt je E in w . Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – TOP 3 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BUND 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung BUND Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPL 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Struktureller € je Einw. -1.013 -136 -1.131 nein -1.871 -1.830 -1.926 -2.113 nein Finanzierungssaldo Schwellenwert -547 -353 -1.182 -1.919 -1.881 -2.014 -2.201 Kreditfinanzierungsquote % 10,1 6,1 21,5 nein 27,4 26,7 27,1 28,0 nein Schwellenwert 26,5 28,7 30,1 30,1 30,1 30,1 30,1 Zins-Steuer-Quote % 9,1 8,8 7,5 nein 8,3 10,4 13,0 15,3 ja Schwellenwert 9,0 9,8 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9 Schuldenstand % d. BIP 37,2 37,2 38,9 nein 41,0 42,9 45,2 47,5 ja Schwellenwert 40,5 41,7 43,1 43,1 43,1 43,1 43,1 Auffälligkeit im Zeitraum nein nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion Zuwachsrate Referenzwert 2024-2031 % 0,63 -1,85 2025-2032 % 1,72 -1,85 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 47 – STABILITÄTSBERICHT Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz - 2025 - Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 3 2 Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze (Schuldenbremse des Bundes). 4 2.1 Schuldenbremse nach Haushaltsabschluss 2011 bis 2024 ............................................... 4 2.2 Schuldenbremse bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2025 und 2026 ................... 7 3 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und Finanzplanung ............................................... 10 3.1 Systematik der laufenden Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates .......................... 10 3.2 Die Ergebnisse der Kennziffern für den Bund ............................................................... 10 4 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) .......................... 14 5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Kennziffernanalyse und Standardprojektion ........... 16 5.1 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes............... 16 5.2 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung ..................................................... 17 6 Fazit ....................................................................................................................................... 17 Anlage: Datenblätter zur Berechnung der Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 49 – 3 1 Einleitung Der Stabilitätsrat hat die Aufgabe, die aktuelle Lage und die Entwicklung der Haushalte des Bundes und der Länder zu überwachen, um Haushaltsnotlagen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird dem Stabilitätsrat jährlich ein Bericht der jeweiligen Gebietskörperschaften vorgelegt, in dem Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen analysiert werden (§ 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz). Auf der 20. Sitzung des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019 wurde eine überarbeitete Fassung des Kennziffernsystems beschlossen. Am 5. Dezember 2024 wurde auf der 30. Sitzung des Stabilitätsrates eine Evaluierung ohne Änderungen des Kennziffernsystems abgeschlossen. Damit ist die Fassung des Kennziffernsystems vom 13. Dezember 2019 seit dem Jahr 2020 Grundlage für die regelmäßige Haushaltsüberwachung. Der Stabilitätsrat hat zu den einzelnen Kennziffern Schwellenwerte beschlossen, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann (§ 4 Absatz 1 Stabilitätsratsgesetz). Auf Grundlage der Berichte des Bundes und der einzelnen Länder berät der Stabilitätsrat über die Haushaltslage und die Haushaltsentwicklung der Gebietskörperschaften. Im Falle von Hinweisen auf eine drohende Haushaltsnotlage können so frühzeitig Vereinbarungen mit der betroffenen Gebietskörperschaft getroffen werden, um diese abzuwenden. Der Stabilitätsbericht basiert auf den Ist-Ergebnissen des Bundeshaushalts der Jahre 2023 und 2024 und dem Haushaltsgesetz für den Bundeshaushalt 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 232). Des Weiteren sind der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2026 und der Finanzplan bis 2029, die am 30. Juli 2025 von der Bundesregierung beschlossen wurden, in den Stabilitätsbericht eingegangen. Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die vor allem die Stärkung der deutschen und europäischen Sicherheit, die Bewältigung der aktuellen Wirtschaftsschwäche und die Modernisierung der Infrastruktur betreffen. Um die enormen Herausforderungen meistern zu können, ist ein umfangreiches Finanzvolumen erforderlich, das nicht im Rahmen der bisher geltenden Regeln des Grundgesetzes zur Begrenzung der Nettoneuverschuldung realisiert werden kann. Mit der Neufassung des Artikel 109 Absatz 3 und des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes (GG) wurde der Bund ermächtigt, den fiskalischen Spielraum außerhalb der Schuldenbremse zu erweitern. Damit wurde, zusätzlich zu dem bereits außerhalb der Schuldenbremse mit einer Kreditermächtigung ausgestatteten „Sondervermögen Bundeswehr“ (SV Bundeswehr), die Möglichkeit geschaffen, dass Deutschland seine Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich stärken und das Ziel einer NATO- Quote von 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2029 erreichen kann. Darüber hinaus ermächtigt der neue Artikel 143h GG den Bund außerhalb der Schuldenbremse, ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – 4 Infrastrukturinvestitionen und für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu errichten, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Davon entfallen 300 Mrd. Euro auf Maßnahmen des Bundes zuzüglich Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 100 Mrd. Euro. Weitere 100 Mrd. Euro sind für die Länder vorgesehen. Darüber hinaus werden mit den Haushalten 2025 und 2026 und der neuen Finanzplanung weitere zentrale finanzpolitische Prioritäten gesetzt wie Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie Konsolidierung des Haushalts. Nachdem in den Jahren 2020 bis 2023 die Ausnahmeklausel gemäß Artikel 115 Absatz 2 GG in Anspruch genommen wurde, hat der Bund im Jahr 2024 die reguläre Obergrenze für die Nettokreditaufnahme (NKA) von 0,35 % des BIP gemäß Artikel 115 GG wieder eingehalten. Auch in den Jahren 2025 bis 2029 wird die Obergrenze der Schuldenbremse eingehalten. Ab dem Jahr 2027 gelingt dies allerdings nur durch den Ausweis eines haushaltspolitischen Handlungsbedarfs, der in den zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahren aufzulösen ist. Im Jahr 2027 beläuft sich der Handlungsbedarf auf rd. 34 Mrd. Euro. In den Jahren 2028 und 2029 steigt er auf rd. 64 Mrd. Euro bzw. 74 Mrd. Euro. Im Stabilitätsbericht des Bundes wird zunächst die verfassungsrechtlich gebotene Einhaltung der Kreditaufnahmegrenze erörtert. Danach werden anhand der vom Stabilitätsrat beschlossenen Kennziffern (struktureller Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins- Steuer-Quote und Schuldenstand) die Haushaltslage und Haushaltsentwicklung analysiert. Zudem wird eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) auf Basis einheitlicher Annahmen vorgenommen. 2 Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze (Schuldenbremse des Bundes) 2.1 Schuldenbremse nach Haushaltsabschluss 2011 bis 2024 Nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 1 bis 3 GG sind Einnahmen und Ausgaben des Bundes grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dem wird entsprochen, wenn die strukturelle NKA 0,35 % des BIP nicht überschreitet. Im Haushaltsjahr 2011 wurde die verfassungsrechtliche Obergrenze für die Kreditaufnahme auf Grundlage der Übergangsregelung gemäß Artikel 143d GG erstmals auf den Haushalt des Bundes angewendet. Für die Jahre 2011 bis 2015 wurde ein Abbaupfad zur Erreichung der Obergrenze für die maximal zulässige strukturelle NKA des Bundes festgelegt. Seit dem Jahr 2016 gilt die Obergrenze der strukturellen NKA von 0,35 % des BIP. Gemäß § 7 Absatz 1 Artikel 115-Gesetz in Verbindung mit § 3 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 Artikel 115-Gesetz (Artikel 115-Verordnung) erfolgt im Folgejahr des abzurechnenden Haushaltsjahres zweimal – zum 1. März und zum 1. September – eine Prüfung, inwieweit die Schuldenbremse zum Haushaltsabschluss eingehalten wurde. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 51 – 5 Dabei wird die tatsächliche strukturelle NKA mit der nach der Schuldenbremse definierten maximal zulässigen strukturellen NKA verglichen und die Abweichung auf einem Kontrollkonto gebucht. Die maximal zulässige strukturelle NKA sowie die tatsächliche strukturelle NKA zum Haushaltsabschluss (Ist) sind für die Jahre 2011 bis 2024 in Tabelle 1 dargestellt. Zum 1. September 2025 wurde gemäß § 7 Absatz 1 Artikel 115-Gesetz die endgültige Abweichung der tatsächlichen NKA von der regulären Obergrenze festgestellt (vgl. Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen September 2025). Zur Berechnung der tatsächlichen strukturellen NKA sind der Saldo finanzieller Transaktionen und die Konjunkturkomponente zu berücksichtigen. Ausgangspunkt ist die tatsächliche NKA des Jahres 2024 in Höhe von rd. 33,3 Mrd. Euro. Hinzu kommen der Saldo der finanziellen Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro und die angepasste Konjunkturkomponente von -22,9 Mrd. Euro. Auf Basis der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum nominalen BIP für das Jahr 2023 und der Veränderung des nominalen BIP des Jahres 2024 gegenüber dem Vorjahr in Prozent erfolgte eine Anpassung der Konjunkturkomponente an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung. Im Ergebnis belief sich die tatsächliche strukturelle NKA des Bundes auf rd. 9,0 Mrd. Euro beziehungsweise 0,22 Prozent des BIP. Damit wurde die Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP = rd. 14,4 Mrd. Euro) um rd. 5,4 Mrd. Euro unterschritten. Der Betrag, um den die strukturelle NKA von der Obergrenze abweicht, ist auf dem Kontrollkonto zu buchen. Eine Unterschreitung der Obergrenze führt zu einer Positivbuchung (Entlastung) auf dem Kontrollkonto. Im Ist des Jahres 2024 wird das Kontrollkonto daher um 5,4 Mrd. Euro entlastet. Der Saldo auf dem Kontrollkonto erhöht sich damit auf 58,0 Mrd. Euro (Stand des Kontrollkontos zum 1. September 2024 auf Basis des Haushaltsjahres 2023 52,6 Mrd. Euro). Das Kontrollkonto ist fiktiv; ein positiver Saldo bedeutet daher kein Guthaben, das in zukünftigen Haushaltsjahren als Erweiterung des Kreditspielraums genutzt werden kann. Das Kontrollkonto stellt vielmehr ein virtuelles „Gedächtnis“ dar, indem es die Einhaltung der Schuldenbremse im Vollzug dokumentiert. Damit soll langfristig sichergestellt werden, dass die Schuldenregel des Bundes im Haushaltsvollzug nicht systematisch verletzt wird. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – 6 Tabelle 1: Nettokreditaufnahme gemäß Schuldenbremse Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme Strukturelle Nettokreditaufnahme Ist Veränderung infolge des BVerfG- Urteils Strukturelle Nettokreditaufnahme nach Anpassung infolge des BVerfG-Urteils 1 2 3 4 5 - in Mrd. Euro - 2011 45,6 20,4 2012 39,4 8,7 2013 33,2 10,9 2014 26,6 -8,3 2015 18,6 0,2 2016 10,2 0,3 2017 10,6 1,4 2018 11,4 -2,9 2019 11,5 -2,7 2020 11,7 81,3 -1,51) 79,8 2021 12,1 204,1 -74,02) 130,1 2022 12,5 288,93) -170,54) 118,4 2023 12,6 50,6 2024 14,4 9,0 1)2020: Setzt sich zusammen aus notlagenbedingten Zuweisungen an SV „Ganztagsbetreuung“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (insgesamt -1,0 Mrd. Euro) und an SV „Digitale Infrastruktur“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt -0,5 Mrd. Euro). 2)2021: Setzt sich zusammen aus verfassungsmäßig unzulässiger Zuweisung an den KTF 2021 (-60,0 Mrd. Euro) und aus notlagenbedingter Zuweisung an SV „Aufbauhilfe 2021“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (-14,0 Mrd. Euro). 3)Setzt sich zusammen aus der strukturellen NKA im Bundeshaushalt in Höhe von 109,5 Mrd. Euro und für den WSF-Energie in Höhe von 179,4 Mrd. Euro. 4)2022: Setzt sich zusammen aus notlagenbedingter Zuweisung an SV „Digitale Infrastruktur“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel im Jahr 2022 (-0,7 Mrd. Euro) und nicht in Anspruch genommener NKA WSF-E (-169,8 Mrd. Euro). Negative Vorzeichen in Spalte 3 bezeichnen Überschüsse. Im Jahr 2024 waren Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln aus früheren Haushaltsjahren in Höhe von rd. 8,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zu buchen. Im Rahmen der Schuldenbremse werden die Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln auf die zu tilgenden Notlagenkredite angerechnet und führen zu einer Verringerung der Gesamtrückführungsbeträge pro Jahr in späteren Jahren. Der Tilgungsplan wurde entsprechend angepasst (vgl. Tabelle 2). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 53 – 7 Tabelle 2: Tilgungsplan 2028 bis 2061 aus Notlagenkrediten des Bundeshaushalts und dem WSF-Energie sowie aus dem Kredit des SV Bundeswehr 2.2 Schuldenbremse bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2025 und 2026 Die Ermittlung der jeweiligen strukturellen NKA auf Basis des Soll-Ansatzes des Haushaltsgesetzes 2025, das im BGBl. I Nr. 232 vom 2. Oktober 2025 veröffentlicht wurde, und auf Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2026 vom 30. Juli 2025 ist in Tabelle 3 (Spalten „2025 Soll“ und „2026 RegE“) dargestellt. Im Haushaltsgesetz 2025 ist eine Kreditermächtigung für den Bundeshaushalt in Höhe von rd. 81,8 Mrd. Euro festgelegt (vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 8a). Auf der Grundlage der Änderung von Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG in Verbindung mit Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes zur Änderung des Artikel 115-Gesetzes (BGBl. I Nr. 231 vom 2. Oktober 2025) ist von der NKA des Bundeshaushalts die Bereichsausnahme (bestimmte Haushaltstitel gem. § 1a Artikel 115-Gesetz oberhalb von 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 8aa) abzuziehen. In die Berechnung der für die Schuldenregel relevanten NKA einzubeziehen sind neben der NKA des Bundeshaushalts auch die NKA der gemäß Artikel 143d Absatz 1 GG nach dem 31. Dezember 2010 neu eingerichteten Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen. In diesen Sondervermögen ist für das Haushaltjahr 2025 keine für die Schuldenregel relevante NKA eingeplant. Die Kreditermächtigung des SVIK unterliegt nicht den Regeln der Schuldenbremse. Insgesamt ergibt sich damit für das Jahr 2025 eine für die Schuldenbremse relevante NKA in Höhe von 49,8 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 8). Bei der Berechnung der strukturellen NKA zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung werden der Saldo der finanziellen Transaktionen und die entsprechende Konjunkturkomponente berücksichtigt. Jahre nach Zeiträumen Bundeshaushalt WSF-Energie Tilgungsbeträge insgesamt (ohne SV Bundeswehr) SV Bundeswehr ab 2028 Tilgungsbeträge insgesamt (mit SV Bundeswehr ab 2028) 2028 bis 2030 9,2 9,2 3,2 12,4 2031 bis 2054 9,2 1,7 10,8 3,2 14,0 2055 7,2 1,7 8,9 3,2 12,1 2056 bis 2058 7,0 1,7 8,6 3,2 11,8 2059 bis 2061 1,7 1,7 1,7 Summe der Tilgungsbeträge über die Jahre 283,7 51,2 334,9 100 434,9 Jährliche Tilgungsbeträge in Mrd. Euro Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – 8 Ausgehend von der für die Schuldenbremse relevanten NKA des Bundes in Höhe von rd. 49,8 Mrd. Euro für das Jahr 2025 zuzüglich finanzieller Transaktionen von rd. -16,4 Mrd. Euro und zuzüglich der Konjunkturkomponente zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung in Höhe von -18,2 Mrd. Euro beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes für das Jahr 2025 damit auf rd. 15,2 Mrd. Euro bzw. 0,35 % des BIP. Damit wird die reguläre Obergrenze für die strukturelle NKA eingehalten (vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 10). Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 beläuft sich die Kreditermächtigung auf rd. 89,9 Mrd. Euro. Nach Abzug der Bereichsausnahme (bestimmte Haushaltstitel gem. § 1a Artikel 115-Gesetz oberhalb von 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, vgl. Tabelle 3, 2026, Zeile 8aa) in Höhe von rd. 54,3 Mrd. Euro ergibt sich eine für die Schuldenbremse relevante NKA in Höhe von rd. 35,6 Mrd. Euro, da auch im Jahr 2026 keine Schuldenregel relevanten Kreditaufnahmen in nach dem 31. Dezember 2010 errichteten Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung eingeplant sind. Die um konjunkturelle Effekte und um finanzielle Transaktionen bereinigte strukturelle NKA beläuft sich zum Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesregierung zum Entwurf des Bundeshaushalts 2026 auf rd. 15,1 Mrd. Euro bzw. 0,35 % des BIP. Die Obergrenze für die strukturelle NKA von 0,35 % des BIP wird damit eingehalten. Erst im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 durch den Deutschen Bundestag erfolgt eine endgültige Ermittlung der strukturellen NKA zum Zeitpunkt der Haushaltsaustellung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 55 – 9 Tabelle 3: Berechnung der strukturellen NKA für die Jahre 2025 und 2026 2025 2026 Soll1 RegE2 Mrd. Euro Mrd. Euro 1 Maximal zulässige strukturelle NKA (in % des BIP) ohne Abbauverpflichtung 0,35 0,35 2 Nominales Bruttoinlandsprodukt des der Haushaltsauf-stellung vorangegangenen Jahres (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) 4.329,0 4.305,3 3 Abbauverpflichtung - - 3a Gemäß Tilgungsplan (Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 Grundgesetz) - - 3b Aus Kontrollkonto - - 4 Maximal zulässige strukturelle NKA (1 x 2 - 3) mit Abbauverpflichtung 15,2 15,1 in % des BIP 0,35 0,35 5 Konjunkturkomponente Soll: (5a) x (5c) Nachtrag: [(5a) + (5b)] x (5c) -18,2 -12,9 5a Nominale Produktionslücke (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) -89,7 -63,6 5b Anpassung an tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung [Nachtrag (5ba) - Soll (5ba)] % x (5bb) 5ba Nominales Bruttoinlandsprodukt (% ggü. Vj.) 2,0 3,0 5bb Nominales Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres 5c Budgetsemielastizität (ohne Einheit) 0,203 0,203 6 Saldo Finanzielle Transaktionen -16,4 -7,6 6a Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 0,9 0,8 6aa Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt 0,9 0,8 6ab Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Sondervermögen 0,0 0,0 6b Ausgaben für finanziellen Transaktionen 17,3 8,4 6ba Ausgaben für finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt 17,3 8,4 6bb Ausgaben für finanziellen Transaktionen Sondervermögen 0,0 0,0 7 Zulässige NKA (4 - 5 - 6) 49,8 35,6 8 NKA (8a -8aa + 8b) 49,8 35,6 8a NKA Bundeshaushalt 81,8 89,9 8aa Bereichsausnahme (verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben oberhalb von 1 % des BIP) 32,0 54,3 8ab 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres (1 % * 2) 43,3 43,1 8b NKA der Sondervermögen 0,0 0,0 9 Strukturelle NKA (8 + 5 + 6) 15,2 15,1 in % des BIP 0,35 0,35 10 Abweichung von der Obergrenze (9) - (4) bzw. (8) - 7) 0,0 0,0 11 Be(-)/Ent(+)lastung des Kontrollkontos Abweichungen in den Summen und Produkten durch Rundungen möglich. 1) Haushaltsgesetz für den Bundeshaushalt 2025 vom 2. Oktober 2025 (BGBl I Nr. 232). Zeile 2 BIP des Jahres 2024 gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 22. August 2025. 2) Beschluss der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2026 vom 30. Juli 2025. Zeile 2 BIP des Jahres 2024 gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 23. Mai 2025. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – 10 3 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und Finanzplanung 3.1 Systematik der laufenden Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates Zentrales Element der in § 3 Stabilitätsratsgesetz verankerten laufenden Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat bildet die Analyse der folgenden vier Kennziffern:  Struktureller Finanzierungssaldo,  Kreditfinanzierungsquote,  Zins-Steuer-Quote,  Schuldenstand. Das Kennziffernsystem des Stabilitätsrats definiert sowohl die Kennziffern als auch spezifische Schwellenwerte für Bund und Länder. Die Kennziffern werden über eine Spanne von sieben Jahren betrachtet. Dabei werden zwei Zeiträume unterschieden: (1) Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres. (2) Der Zeitraum Finanzplanung umfasst den Entwurfswert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung. Die Ermittlung der Kennziffern der aktuellen Haushaltslage basiert im Bericht damit auf den Ist-Daten des Haushalts 2023 und 2024 sowie dem Soll 2025. Dem Zeitraum der Finanzplanung liegen der am 30. Juli 2025 im Kabinett beschlossene Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 und der Finanzplan bis 2029 zugrunde. Die Änderungen des GG haben mit ihrer Erhöhung der Verschuldungsmöglichkeiten außerhalb der Schuldenbremse Auswirkungen auf die Ergebnisse des Bundes im Rahmen der Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates. Der Stabilitätsrat hat zur Beurteilung, ob die Kennziffern auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen, Schwellenwerte festgelegt. Danach gilt eine Kennziffer in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Ausprägungen der Kennziffer ihre Schwellenwerte überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig angesehen, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Ist ein Zeitraum insgesamt als „auffällig“ anzusehen, wird dies als Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage gewertet. Der Stabilitätsrat leitet dann eine umfassende Prüfung des Haushalts der betroffenen Gebietskörperschaft ein. 3.2 Die Ergebnisse der Kennziffern für den Bund (a) Struktureller Finanzierungssaldo Der strukturelle Finanzierungssaldo in finanzstatistischer Abgrenzung ist definiert als um konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen bereinigter Finanzierungssaldo. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 57 – 11 Mit der Bereinigung des Finanzierungssaldos um konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen soll eine weitgehende Annäherung an die Methodik der europäischen Fiskalregeln erreicht werden. Konform mit dem Beschluss des Stabilitätsrates zum Kennziffernsystem vom 5. Dezember 2024 in Verbindung mit dem Beschluss vom 13. Dezember 2019 ist der strukturelle Finanzierungssaldo als einzige der vier Kennziffern um Extrahaushalte mit eigener Kreditermächtigung außerhalb des Regelungskreises der Schuldenbremse konstruktionsbedingt bereinigt zu evaluieren. Zur Berechnung des strukturellen Finanzierungssaldos in Abgrenzung des Stabilitätsrats werden neben dem Finanzierungssaldo des Bundeshaushalts auch die Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes „Versorgungsfonds“, „Versorgungsrücklage“, „Vorsorge für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ sowie „Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Corona“ (WSF-C) und im Jahr 2023 WSF-E (jeweils abzüglich finanzieller Transaktionen) berücksichtigt. In den Jahren 2023 bis 2027 fließt das SV Bundeswehr und ab 2025 das SVIK in den dargestellten Finanzierungssaldo ein. Beide SV sowie die im Bundeshaushalt 1 % des BIP übersteigenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben unterliegen nicht der gemäß Artikel 115 GG geltenden Obergrenze von 0,35 % des BIP. Die Bewertung der Kennziffer „struktureller Finanzierungssaldo“ orientiert sich jedoch an der gemäß Artikel 115 GG geltenden Obergrenze der strukturellen NKA von 0,35 % des BIP. Daher wurde der Schwellenwert konstruktionsbedingt in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Stabilitätsrates um die gesetzlich außerhalb der Schuldenbremse zu finanzierenden Ausgaben angepasst. Die Werte der Kennziffer sowie die dazugehörigen Schwellenwerte für die Jahre 2023 bis 2029 sind in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4: Kennziffer „Struktureller Finanzierungssaldo“ Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Struktureller Finanzierungssaldo € je Einw. nein nein -1.013 -136 -1.131 -1.871 -1.830 -1.926 -2.113 Schwellenwert -547 -353 -1.182 -1.919 -1.881 -2.014 -2.201 Der Schwellenwert leitet sich aus der Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos (unter Berücksichtigung der Sondervermögen gemäß der Abgrenzung des Stabilitätsrats, von Rücklagenbewegungen und von der Bereinigung um die gemäß GG außerhalb der Schuldenbremse zu finanzierenden Ausgaben) zzgl. 50 € je Einwohner ab. Im Jahr 2023, dessen Ergebnis bereits vom Stabilitätsrat im Dezember 2024 beschlossen wurde, erfolgte diese Anpassung einmalig aus Gründen der Transparenz nicht. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 – 12 Tabelle 4 zeigt, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos in Abgrenzung des Stabilitätsrats im Zeitraum (1) einmal überschritten wird. Im Zeitraum (2) liegt das geplante Defizit in allen Jahren unter dem Schwellenwert. Damit zeigt die Kennziffer „Struktureller Finanzierungssaldo“ keine Auffälligkeit. (b) Kreditfinanzierungsquote Die Kreditfinanzierungsquote gibt an, in welchem Maß die Ausgaben einer Gebietskörperschaft kreditfinanziert sind. Sie ist definiert als die NKA im Verhältnis zu den bereinigten Ausgaben in Stabilitätsratsabgrenzung. Die NKA beinhaltet neben der NKA des Kernhaushalts, einschließlich der 1 % des BIP übersteigenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben, auch die NKA des WSF-C und für das Jahr 2023 des WSF-E sowie für die Jahre 2023 bis 2027 die Kreditaufnahme des SV Bundeswehr und ab 2025 die geplanten Kreditaufnahmen für das SVIK.1 Der Nenner wird aus der Summe der Ausgaben der entsprechenden Gebietskörperschaften gebildet. Der Schwellenwert für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage ergibt sich aus dem gleitenden Jahresdurchschnitt der Kreditfinanzierungsquote der jeweils letzten fünf Jahre zuzüglich sechs Prozentpunkte. Dabei wird der Durchschnitt null gesetzt, wenn er eine negative Kreditfinanzierungsquote ausweist. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres beibehalten. Tabelle 5 zeigt die entsprechenden Kreditfinanzierungsquoten und Schwellenwerte. Tabelle 5: Kennziffer „Kreditfinanzierungsquote“ Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Kreditfinanzierungsquote % 10,1 6,1 21,5 nein 27,4 26,7 27,1 28,0 nein Schwellenwert 26,5 28,7 30,1 30,1 30,1 30,1 30,1 1 Zur Ermittlung der Kreditfinanzierungsquote wird die NKA um die Finanzierungssalden der drei Extrahaushalte „Versorgungsfonds“, „Versorgungsrücklage“ und „Vorsorge für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ verringert. Im Nenner werden die Ausgaben des Bundes um die Zuführungen aus dem Kernhaushalt an die Extrahaushalte „Versorgungsfonds“, „Versorgungsrücklage“ und „Vorsorge für inflationsindexierte Wertpapiere“ bereinigt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 59 – 13 Ab dem Jahr 2025 kommt es durch die Änderungen des GG möglich gewordenen höheren Kreditaufnahmen zu deutlich höheren Kreditfinanzierungsquoten als in den Jahren 2023 und 2024. Im Zeitraum (1) und im Zeitraum (2) werden die entsprechenden Schwellenwerte der Kreditfinanzierungsquote jedoch in keinem Jahr überschritten. Die Kennziffer Kreditfinanzierungsquote ist damit in keinem der beiden Zeiträume auffällig. (c) Zins-Steuer-Quote Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wieviel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden. Dabei wird die Belastung der Haushalte durch frühere Verschuldung in Relation zum Steueraufkommen eines Jahres zum Ausdruck gebracht. Die Schwellenwerte ergeben sich im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage aus dem gleitenden Jahresdurchschnitt der jeweils letzten fünf Jahre und einem Aufschlag von sechs Prozentpunkten. Im Finanzplanungszeitraum wird der Schwellenwert konstant auf dem Niveau des laufenden Jahres gehalten. In Tabelle 6 sind die Zins-Steuer-Quoten und die Schwellenwerte dargestellt. Tabelle 6: Kennziffer „Zins-Steuer-Quote“ Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Zins-Steuer-Quote % 9,1 8,8 7,5 nein 8,3 10,4 13,0 15,3 ja Schwellenwert 9,0 9,8 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9 Der Anteil der Zinsausgaben an den Steuereinnahmen überschreitet im Zeitraum (1) den entsprechenden Schwellenwert einmal. Im Zeitraum (2) wird der entsprechende Schwellenwert der Zins-Steuer-Quote zweimal überschritten. Die Kennziffer Zins-Steuer- Quote ist damit im Zeitraum (1) unauffällig. Der Zeitraum (2) stellt sich als auffällig dar. (d) Schuldenstand Der Schuldenstand ist eine zentrale Größe zur Bewertung der Lage der öffentlichen Haushalte. Grundlage für die Ermittlung der Schuldenquote in Abgrenzung des Stabilitätsrats sind ab dem Jahr 2020 die Schulden beim nicht-öffentlichen und beim öffentlichen Bereich jeweils ohne Kassenkredite am Ende des Jahres. Die Schulden des Jahres 2024 entsprechen dem Ist-Schuldenstand im Jahr 2024 des Kernhaushaltes, des WSF-C und des SV Bundeswehr aus dem Statistischen Bericht – Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 2024  des Statistischen Bundesamtes. Ab dem laufenden Haushaltsjahr ergibt sich der Schuldenstand aus dem Wert des Vorjahres erhöht um die NKA des betrachteten Jahres einschließlich der Kreditaufnahme des Bundeshaushalts, die 1 % des BIP für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben übersteigt. Hinzu kommt die Neuverschuldung abzüglich Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 – 14 Tilgung des WSF-C sowie die Neuverschuldung des SV Bundeswehr und des SVIK. Der Gesamtschuldenstand wird ins Verhältnis zum aktuellen BIP gesetzt. Die Schwellenwerte für die Quote werden analog zum Vorgehen bei der Kreditfinanzierungsquote und bei der Zins- Steuer-Quote aus dem gleitenden Jahresdurchschnitt der vergangenen fünf Jahre und einem Aufschlag von sechs Prozentpunkten ermittelt. Im Zeitraum der Finanzplanung wird der Schwellenwert konstant auf dem Niveau des laufenden Jahres gehalten. Tabelle 7 zeigt die Entwicklung der Schuldenquote und deren Schwellenwerte. Tabelle 7: Kennziffer „Schuldenstand“ Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Schuldenstand % d. BIP* 37,2 37,2 38,9 nein 41,0 42,9 45,2 47,5 ja Schwellenwert 40,5 41,7 43,1 43,1 43,1 43,7 43,1 *2023 VGR-Ergebnis 27. August 2024, 2024 VGR-Ergebnisse Stand 22. August 2025, 2026-2029 Herbstprojektion Bundesregierung 2025. Die Schuldenquote unterschreitet im Zeitraum (1) die entsprechenden Schwellenwerte. Im Zeitraum (2) wird der jeweilige Schwellenwert in zwei Jahren überschritten. Daher gilt die Kennziffer im Zeitraum (2) als auffällig. 4 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) Neben der Kennziffernanalyse der öffentlichen Haushalte enthalten die Berichte der Gebietskörperschaften an den Stabilitätsrat gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz auch eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen. Dies erfolgt in Form der sogenannten „Standardprojektion“, die den Finanzplanungszeitraum plus drei Jahre umfasst (insgesamt sieben Jahre). Der Stabilitätsrat hat sowohl die Ausgestaltung der Standardprojektion als auch das Verfahren festgelegt, auf dessen Grundlage die Haushaltslage einer Gebietskörperschaft geprüft und beurteilt werden soll. Die Standardprojektion ist eine Modellrechnung. Sie stellt dar, bei welcher Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben die Schuldenquote (Schuldenstand in % des BIP) konstant auf dem Niveau von 2016 gehalten wird. Um bei einmaligen Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben Fehlbeurteilungen zu vermeiden, wird die jahresdurchschnittliche Entwicklung in zwei Siebenjahreszeiträumen betrachtet. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 61 – 15 Der eine Zeitraum startet mit dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres und der zweite Zeitraum basiert auf dem Soll-Ansatz des Berichtsjahres. Für die Einnahmen des Bundes wird die Entwicklung im Finanzplanungszeitraum unterstellt. Für die Jahre danach wird angenommen, dass die Steuereinnahmen jährlich mit einer Wachstumsrate des nominalen Produktionspotenzials zunehmen und die sonstigen Einnahmen um jährlich 1 % steigen. Aus der Einnahmenentwicklung und der konstanten Schuldenquote ergibt sich die erforderliche jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate eines siebenjährigen Zeitraums, die die Schuldenquote auf dem Niveau von 2016 stabilisiert. Diese ermittelte jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben wird mit dem Referenzwert des ersten Stabilitätsberichts vom September 2010 verglichen.2 Eine Unterschreitung des Referenzwertes signalisiert eine Auffälligkeit der Haushaltsentwicklung. Eine Überschreitung signalisiert, dass die Haushaltssituation sich im Vergleich zur Referenzperiode verbessert hat, weil eine Stabilisierung der Schuldenquote mit einer höheren jahresdurchschnittlichen Ausgabenwachstumsrate als dem Referenzwert erreicht wird. Im Stabilitätsbericht 2010 wurden zur Ableitung des Schwellenwertes auf Basis einer Modellrechnung jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstumsraten von 0,15 % (2009 bis 2016) sowie von 0,49 % (2010 bis 2017) berechnet, mit denen die Schuldenquote von 2016 auf dem damaligen Niveau von 43,7 % konstant gehalten werden konnte. Der Referenzmaßstab für die Bewertung der Haushaltslage des Bundes in den Jahren nach dem ersten Stabilitätsbericht (ab 2011) ergibt sich aus der niedrigeren Ausgabenrate in Höhe von 0,15 % abzüglich zwei Prozentpunkten und beträgt mithin -1,85 % (vgl. Quellenangabe in Fußnote 2). Tabelle 8: Erforderliche jahresdurchschnittliche Entwicklung der Ausgaben, mit der die Schuldenquote auf dem Niveau von 2016 stabilisiert wird 2024 bis 2031 2025 bis 2032 erforderliche jahresdurchschnittliche Ausgabenentwicklung % 0,63 1,72 Schwellenwert -1,85 -1,85 Ergebnis Es liegt keine Auffälligkeit vor Im vorliegenden Bericht umfassen die beiden zu betrachtenden Zeitabschnitte die Jahre 2024 bis 2031 (a) sowie die Jahre 2025 bis 2032 (b). In der Modellrechnung wird mit einer erforderlichen jahresdurchschnittlichen Ausgabenzuwachsrate in Höhe von 0,63 % (a) bzw. in Höhe von 1,72 % (b) gewährleistet, dass die Schuldenquote auf dem tatsächlichen Niveau von 2016 (34,0 %) verbleibt (vgl. Tabelle 8). Die mögliche Ausgabensteigerung beider 2 Vgl. Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung des Bundes vom 15. Oktober 2010 und Stabilitätsbericht des Bundes 2010, www.stabilitaetsrat.de. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 – 16 Zeitabschnitte liegt oberhalb des Referenzwertes von -1,85 %. Aus der Modellprojektion zur mittelfristigen Haushaltsentwicklung ergeben sich mithin im Ergebnis keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage. 5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Kennziffernanalyse und Standardprojektion 5.1 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes zeigen an, dass keiner der beiden betrachteten Zeiträume auffällig ist. Damit droht für den Bund keine Haushaltsnotlage (vgl. Tabelle 9). Tabelle 9: Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Bund* Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Struktureller Finanzierungssaldo1 € je Einw nein nein -1.013 -136 -1.131 -1.871 -1.830 -1.926 -2.113 Schwellenwert -547 -353 -1.182 -1919 -1.881 -2.014 -2.201 Kreditfinanzierungsquote2 % 10,1 6,1 21,5 nein 27,4 26,7 27,1 28,0 nein Schwellenwert 26,5 28,7 30,1 30,1 30,1 30,1 30,1 Zins-Steuer-Quote2 % 9,1 8,8 7,5 nein 8,3 10,4 13,0 15,3 ja Schwellenwert 9,0 9,8 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9 Schuldenstand2 % d. BIP 37,2 37,2 38,9 nein 41,0 42,9 45,2 47,5 ja Schwellenwert 40,5 41,7 43,1 43,1 43,1 43,1 43,1 Auffälligkeit im Zeitraum nein nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. * Die Kennziffern wurden ermittelt auf Basis des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2025, des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026, des Finanzplans bis 2029, zuzüglich nach dem 31. Dezember 2010 neu eingerichtete Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen. 1 Der Schwellenwert leitet sich ab aus der Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos gemäß der Schuldenbremse (unter Berücksichtigung von Sondervermögen gemäß der Abgrenzung des Stabilitätsrats, Rücklagenbewegungen und von der Bereinigung um die gemäß GG außerhalb der Schuldenbremse zu finanzierenden Ausgaben) zzgl. 50 Euro je Einwohner. 2 Der jährliche Schwellenwert ist im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage der gleitende Jahresdurchschnitt der Kennziffer der jeweils letzten fünf Jahre zuzüglich sechs Prozentpunkte. Für die Jahre der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres fort. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 63 – 17 5.2 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung Der im ersten Stabilitätsbericht 2010 ermittelte Referenzmaßstab für die Bewertung der Haushaltslage des Bundes beläuft sich auf eine erforderliche jahresdurchschnittliche Ausgabenveränderung von -1,85 %, um die Schuldenquote konstant auf dem Niveau von 2016 zu halten. Aus der aktuellen Modellrechnung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung ergibt sich für den Bund eine die Schuldenquote des Jahres 2016 stabilisierende jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate von 0,63 % für den Zeitraum 2024 bis 2031 bzw. von 1,72 % für den Zeitraum 2025 bis 2032. Die Ergebnisse der aktuellen Projektion liegen damit oberhalb dieses Referenzwerts, sodass hieraus keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage abzuleiten sind. 6 Fazit Der Bundeshaushalt konnte bereits seit 2012 die – erst ab 2016 geltende – Obergrenze der strukturellen NKA von 0,35 % des BIP einhalten. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zu ihrer Bewältigung sowie der im Jahr 2022 hinzugekommenen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nahm der Bund für die Jahre 2020 bis 2023 die Ausnahmeklausel für außergewöhnliche Notsituationen gemäß Artikel 115 Absatz 2 GG in Anspruch. Seit dem Jahr 2024 hält der Bund die reguläre Obergrenze für die Kreditaufnahme nach der Schuldenregel des GG wieder ein. In den Jahren 2027 bis 2029 gelingt die Einhaltung der Schuldenbremse nur durch den Ausweis eines haushaltspolitischen Handlungsbedarfs, der in den zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahren aufzulösen ist. Deutschland steht kurz- und mittelfristig vor enormen Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, verfolgt die Bundesregierung eine wachstumsorientierte Strategie. Ziel ist dabei, das Wachstumspotenzial zu stärken, private Investitionen zu mobilisieren und die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen langfristig zu sichern  hierzu sind Priorisierung von Ausgaben und weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Auf Basis der aktuellen Planungen zeigen die Ergebnisse der Kennziffernanalyse als zentrales Element der in § 3 Stabilitätsratsgesetz verankerten laufenden Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat: Es werden zwar einzelne Schwellenwerte überschritten. Jedoch ist keiner der betrachteten Zeiträume insgesamt als „auffällig“ zu bewerten. Aus dem Gesamtergebnis der Kennziffernanalyse ergeben sich damit keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage des Bundes. Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 – 18 Anlage: Datenblätter zur Berechnung der Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019 Haushaltsjahr: 2023 Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Lfd. Nr. 0 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitiätsrates) Mio. € -85.551 5-21+30+37+44+54-58 (ausschließlich Bund) 0 1 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner € -1.013 0/4 (Kennziffer des Bundes) 1 2 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) Mio. € 5-21+30+37+44+54 2 3 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner € 2/4 (Kennziffer des Landes) 3 4 Einwohner am 30.06.2023 1.000 84.482 4 5 Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -64.900 6-14+20 5 6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 392.229 7+10 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio. € 392.229 7 8 darunter: Einnahme aus Sanierungshilfen Mio. € 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene (Ländern) Mio. € 9 10 Zusetzungen zu bereinigten Einnahmen: Entnahmen aus Pensionsfonds, Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 11+12+13 soweit betroffen 10 11 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 =35 11 12 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 =42 12 13 Einnahmen von Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =49 13 14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 457.129 15+16 14 15 Bereinigte Ausgaben Mio. € 457.129 15 16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds, Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 17+18+19 soweit betroffen 16 17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 0 =32 17 18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 0 =39 18 19 Zahlungen an Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =46 19 20 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 20 21 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -7.684 22-26 21 22 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 1.787 23+24+25 22 23 davon: Darlehensrückflüsse Mio. € 1.772 23 24 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 15 24 25 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 25 26 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 9.471 27+28+29 26 27 davon: Vergabe von Darlehen Mio. € 8.071 27 28 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 1.400 28 29 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 29 30 Saldo Pensionsfonds Mio. € 2.133 31-34 30 31 Einnahmen Mio. € 2.133 32+33 31 32 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 1.949 =17 32 33 sonstige Einnahmen Mio. € 184 33 34 Ausgaben Mio. € 0 35+36 34 35 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =11 35 36 sonstige Ausgaben Mio. € 0 36 37 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 1.739 38-41 37 38 Einnahmen Mio. € 1.739 39+40 38 39 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 789 =18 39 40 sonstige Einnahmen Mio. € 950 40 41 Ausgaben Mio. € 0 42+43 41 42 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =12 42 43 sonstige Ausgaben Mio. € 0 43 44 Saldo Sondervermögen (mit eigener Kreditermächtigung) Mio. € -47.105 45-48-51 44 45 Einnahmen Mio. € 22.673 46+47 45 46 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 0 =19 46 47 sonstige Einnahmen Mio. € 22.673 47 48 Ausgaben Mio. € 54.595 49+50 48 49 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =13 49 50 sonstige Ausgaben Mio. € 54.595 50 51 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € 15.183 52-53 51 52 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 22.085 52 53 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 6.902 53 54 Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen inflationsindex. Bundeswertpapiere“ (Bund) Mio. € 4.446 55+56-57 54 55 Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio. € 8.158 55 56 Sonstige Entnahmen (Land) / sonstige Einnahmen (Bund) Mio. € 321 56 57 Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio. € 4.033 57 58 Konjunkturkomponente (+/-) Mio. € -10.453 ausschließlich Bund 58 100 Kreditfinanzierungsquote % 10,1% 101/109 100 101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 50.711 102-106-30-37 (Land) bzw. 102-106-30-37-54 (Bund) 101 102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 81.404 103+104+105 103 Schuldenaufnahme Mio. € 81.404 einschließlich der Summe der lfd. Nr. 103 aus Tabellenblatt "Sondervermögen" 103 104 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater im Haushaltsjahr (+/-) Mio. € 0 104 105 Schuldenaufnahme beim Bund im Haushaltsjahr Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option unter Lfd.Nr. 309 105 106 Schuldentilgung in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 22.376 107+108 106 107 Schuldentilgung Mio. € 22.376 einschließlich der Summe der lfd. Nr. 107 aus Tabellenblatt "Sondervermögen" 107 108 Schuldentilgung beim Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option unter Lfd.Nr. 309 108 109 Konsolidierte Ausgaben Mio. € 500.828 14-11-12-13+34-32+41-39+48-46+57 (Land) bzw.14-32-39-46-55+50 (Bund) 109 200 Zins-Steuer-Quote % 9,1% 201/204 200 201 Zinsausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 32.438 202+203 (Land) bzw. 202 (Bund) 201 202 Zinsausgaben Mio. € 32.438 einschließlich der Summe der 202 203 Zinsausgaben an Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option unter Lfd.Nr. 309 203 204 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 356.082 205+206+207+208+209+210 (Land) bzw. 205 (Bund) 204 205 Steuereinnahmen Mio. € 356.082 205 206 Förderabgabe Mio. € 206 207 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 207 208 Allg. BEZ Mio. € 208 209 Gemeindefinanzkraft SoBEZ Mio. € 209 210 Forschungsförderung SoBEZ Mio. € 210 300 Schulden je Einwohner (Land) / Schulden in Relation zum BIP (Bund) € / % 37,2% 301/4 (Land) / 301/312 (Bund) 300 301 Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 1.555.084 302-311 301 302 Schulden am 31.12.2023 in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 1.555.084 303+307-308+309 (einschließlich der Summe der lfd. Nr. 302 aus Tabellenblatt "Sondervermögen") 302 303 Schulden am 31.12.2023 (Basisschulden) Mio. € 1.440.621 304+305-306 303 304 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2023 Mio. € 1.440.062 304 305 Schulden beim öffentlichen Bereich am 31.12.2023 Mio. € 559 305 306 Mio. € 0 =309 306 307 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater am 31.12.2023 Mio. € 0 Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option 307 308 Schulden bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen am 31.12.2023 Mio. € 0 Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option [dann auch zwingend Lfd. Nr. 311] 308 309 Schulden beim Bund am 31.12.2023 Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option [=306] 309 310 Nettokreditaufnahme Mio. € 59.028 102-106 310 311 Schuldenaufnahme bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen sowie bei den einbezogenen Extrahaushalten im Haushaltsjahr Mio. € 0 Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option [dann auch zwingend Lfd. Nr. 308] 311 312 Bruttoinlandsprodukt, nominal Mrd. € 4.186 ausschließlich Bund 312 Gebietskörperschaft: Bund Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 65 – 19 Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019 Haushaltsjahr: 2024 Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Lfd. Nr. 0 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitiätsrates) Mio. € -11.370 5-21+30+37+44+54-58 (ausschließlich Bund) 0 1 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner € -136 0/4 (Kennziffer des Bundes) 1 2 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) Mio. € 5-21+30+37+44+54 2 3 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner € 2/4 (Kennziffer des Landes) 3 4 Einwohner am 30.06.2024 1.000 83.511 4 5 Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -25.028 6-14+20 5 6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 440.642 7+10 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio. € 440.642 7 8 darunter: Einnahme aus Sanierungshilfen Mio. € 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene (Ländern) Mio. € 9 10 Zusetzungen zu bereinigten Einnahmen: Entnahmen aus Pensionsfonds, Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 11+12+13 soweit betroffen 10 11 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 =35 11 12 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 =42 12 13 Einnahmen von Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =49 13 14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 465.670 15+16 14 15 Bereinigte Ausgaben Mio. € 465.670 15 16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds, Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 17+18+19 soweit betroffen 16 17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 0 =32 17 18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 0 =39 18 19 Zahlungen an Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =46 19 20 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 20 21 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -1.386 22-26 21 22 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 4.471 23+24+25 22 23 davon: Darlehensrückflüsse Mio. € 947 23 24 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 3.524 24 25 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 25 26 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 5.857 27+28+29 26 27 davon: Vergabe von Darlehen Mio. € 238 27 28 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 5.619 28 29 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 29 30 Saldo Pensionsfonds Mio. € 2.522 31-34 30 31 Einnahmen Mio. € 2.522 32+33 31 32 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 2.266 =17 32 33 sonstige Einnahmen Mio. € 255 33 34 Ausgaben Mio. € 0 35+36 34 35 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =11 35 36 sonstige Ausgaben Mio. € 0 36 37 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 1.892 38-41 37 38 Einnahmen Mio. € 1.892 39+40 38 39 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 865 =18 39 40 sonstige Einnahmen Mio. € 1.027 40 41 Ausgaben Mio. € 0 42+43 41 42 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =12 42 43 sonstige Ausgaben Mio. € 0 43 44 Saldo Sondervermögen (mit eigener Kreditermächtigung) Mio. € -17.113 45-48-51 44 45 Einnahmen Mio. € 14.980 46+47 45 46 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 0 =19 46 47 sonstige Einnahmen Mio. € 14.980 47 48 Ausgaben Mio. € 17.489 49+50 48 49 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =13 49 50 sonstige Ausgaben Mio. € 17.489 50 51 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € 14.604 52-53 51 52 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 14.604 52 53 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 0 53 54 Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen inflationsindex. Bundeswertpapiere“ (Bund) Mio. € 2.050 55+56-57 54 55 Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio. € 1.976 55 56 Sonstige Entnahmen (Land) / sonstige Einnahmen (Bund) Mio. € 74 56 57 Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio. € 0 57 58 Konjunkturkomponente (+/-) Mio. € -22.923 ausschließlich Bund 58 100 Kreditfinanzierungsquote % 6,1% 101/109 100 101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 29.174 102-106-30-37 (Land) bzw. 102-106-30-37-54 (Bund) 101 102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 50.490 103+104+105 103 Schuldenaufnahme Mio. € 50.490 einschließlich der Summe der lfd. Nr. 103 aus Tabellenblatt "Sondervermögen" 103 104 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater im Haushaltsjahr (+/-) Mio. € 0 104 105 Schuldenaufnahme beim Bund im Haushaltsjahr Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option unter Lfd.Nr. 309 105 106 Schuldentilgung in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 14.853 107+108 106 107 Schuldentilgung Mio. € 14.853 einschließlich der Summe der lfd. Nr. 107 aus Tabellenblatt "Sondervermögen" 107 108 Schuldentilgung beim Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option unter Lfd.Nr. 309 108 109 Konsolidierte Ausgaben Mio. € 478.052 14-11-12-13+34-32+41-39+48-46+57 (Land) bzw.14-32-39-46-55+50 (Bund) 109 200 Zins-Steuer-Quote % 8,8% 201/204 200 201 Zinsausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 32.831 202+203 (Land) bzw. 202 (Bund) 201 202 Zinsausgaben Mio. € 32.831 einschließlich der Summe der 202 203 Zinsausgaben an Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option unter Lfd.Nr. 309 203 204 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 374.989 205+206+207+208+209+210 (Land) bzw. 205 (Bund) 204 205 Steuereinnahmen Mio. € 374.989 205 206 Förderabgabe Mio. € 206 207 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 207 208 Allg. BEZ Mio. € 208 209 Gemeindefinanzkraft SoBEZ Mio. € 209 210 Forschungsförderung SoBEZ Mio. € 210 300 Schulden je Einwohner (Land) / Schulden in Relation zum BIP (Bund) € / % 37,2% 301/4 (Land) / 301/312 (Bund) 300 301 Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 1.608.482 302-311 301 302 Schulden am 31.12.2024 in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 1.608.482 303+307-308+309 (einschließlich der Summe der lfd. Nr. 302 aus Tabellenblatt "Sondervermögen") 302 303 Schulden am 31.12.2024 (Basisschulden) Mio. € 1.563.445 304+305-306 303 304 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2024 Mio. € 1.563.084 304 305 Schulden beim öffentlichen Bereich am 31.12.2024 Mio. € 361 305 306 Mio. € 0 =309 306 307 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater am 31.12.2024 Mio. € 0 Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option 307 308 Schulden bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen am 31.12.2024 Mio. € 0 Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option [dann auch zwingend Lfd. Nr. 311] 308 309 Schulden beim Bund am 31.12.2024 Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option [=306] 309 310 Nettokreditaufnahme Mio. € 35.637 102-106 310 311 Schuldenaufnahme bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen sowie bei den einbezogenen Extrahaushalten im Haushaltsjahr Mio. € 0 Auszufüllen bei Wahrnehmung der Option [dann auch zwingend Lfd. Nr. 308] 311 312 Bruttoinlandsprodukt, nominal Mrd. € 4.329 ausschließlich Bund 312 Gebietskörperschaft: Bund Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 – 20 Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019 Haushaltsjahr: 2025 Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich: Lfd. Nr. 0 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitiätsrates) Mio. € -94.491 5-21+30+37+44+54-58 (ausschließlich Bund) 0 1 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner € -1.131 0/4 (Kennziffer des Bundes) 1 2 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) Mio. € 5-21+30+37+44+54 2 3 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner € 2/4 (Kennziffer des Landes) 3 4 Einwohner am 30.06.2024 1.000 83.511 4 5 Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -81.901 6-14+20 5 6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 420.645 7+10 6 7 Bereinigte Einnahmen Mio. € 420.645 7 8 darunter: Einnahme aus Sanierungshilfen Mio. € 8 9 Zahlungen von gleicher Ebene (Ländern) Mio. € 9 10 Zusetzungen zu bereinigten Einnahmen: Entnahmen aus Pensionsfonds, Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 11+12+13 soweit betroffen 10 11 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 =35 11 12 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 =42 12 13 Einnahmen von Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =49 13 14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 502.546 15+16 14 15 Bereinigte Ausgaben Mio. € 502.546 15 16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds, Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 17+18+19 soweit betroffen 16 17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 0 =32 17 18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 0 =39 18 19 Zahlungen an Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =46 19 20 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 20 21 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -16.443 22-26 21 22 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 887 23+24+25 22 23 davon: Darlehensrückflüsse Mio. € 887 23 24 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 0 24 25 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 25 26 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 17.329 27+28+29 26 27 davon: Vergabe von Darlehen Mio. € 8.391 27 28 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 8.939 28 29 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 29 30 Saldo Pensionsfonds Mio. € 3.010 31-34 30 31 Einnahmen Mio. € 3.010 32+33 31 32 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 2.700 =17 32 33 sonstige Einnahmen Mio. € 310 33 34 Ausgaben Mio. € 0 35+36 34 35 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =11 35 36 sonstige Ausgaben Mio. € 0 36 37 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 2.190 38-41 37 38 Einnahmen Mio. € 2.190 39+40 38 39 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 877 =18 39 40 sonstige Einnahmen Mio. € 1.313 40 41 Ausgaben Mio. € 0 42+43 41 42 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =12 42 43 sonstige Ausgaben Mio. € 0 43 44 Saldo Sondervermögen (mit eigener Kreditermächtigung) Mio. € -54.323 45-48-51 44 45 Einnahmen Mio. € 15.747 46+47 45 46 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 0 =19 46 47 sonstige Einnahmen Mio. € 15.747 47 48 Ausgaben Mio. € 61.375 49+50 48 49 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =1

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