Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
Text
Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3400
21. Wahlperiode 19.12.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2025 gemäß § 9 des
Stabilitätsratsgesetzes.
34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025
Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente
gemäß § 9 Stabilitätsratsgesetz
Tagesordnung und Pressemitteilung
TOP 1
Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz
− Beschluss und Beratungsunterlagen
TOP 2
Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung
− Beschluss
TOP 3
Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz
− Zusammenfassende Übersicht über die Beschlüsse
− Beschluss und Stabilitätsbericht für den Bund und für jedes einzelne Land
TOP 4
Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage im Saarland nach § 4 Stabilitätsratsgesetz
− Beschluss
− Evaluationsbericht
TOP 5
Sanierungsbericht der Freien Hansestadt Bremen nach § 5 Stabilitätsratsgesetz
− Beschluss
− Bewertung durch den Evaluationsausschuss
− Sanierungsbericht
TOP 6
Anpassung der Geschäftsordnung
− Beschluss und Unterlagen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 3 –
Stabilitätsrat
Vorsitzender
Stabilitätsrat, Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Mitglieder des Stabilitätsrates
Hausanschrift: Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030-18 682-1922
Fax: 030-18 682-3003
E-Mail: poststelle@stabilitaetsrat.de
Az.: FV 4004/00198/001
Datum: 11. November 2025
34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zur 34. Sitzung des Stabilitätsrates im Rahmen einer Videokonferenz lade ich Sie, auch im Namen
des Bundesministers der Finanzen, Herrn Lars Klingbeil, ein für
Dienstag, den 9. Dezember 2025, 14:00 Uhr.
Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß§ 6 Stabilitätsratsgesetz
2. Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung
3. Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz
4. Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage im Saarland nach § 4 Stabilitätsratsgesetz
5. Sanierungsbericht der Freien Hansestadt Bremen nach§ 5 Stabilitätsratsgesetz
6. Anpassung der Geschäftsordnung des Stabilitätsrates
7. Pressemitteilung und Verschiedenes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcus Optendrenk
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 5 –
Stabilitätsrat
Stabilitätsrat schafft Transparenz über Nutzung neuer Verschuldungsmöglichkeiten durch Bund und Länder
Der Stabilitätsrat tagte am 9. Dezember 2025 unter dem Vorsitz des Ministers der Finanzen des Landes Nordrhein-
Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, und des Staatssekretärs Dr. Rolf Bösinger in Vertretung für den
Bundesminister der Finanzen.
Im Fokus dieser Sitzung standen die Überwachung der Schuldenbremsen von Bund und Ländern und der
nationalen Haushalte zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen. Beide Themen wurden erstmals unter
Berücksichtigung der neuen Verschuldungsmöglichkeiten in Folge der Grundgesetzänderungen aus dem März dieses
Jahres behandelt.
Der Bund hat für den Haushalt 2026 eine Neuverschuldung in Höhe von über 180 Mrd. Euro beschlossen. Diese
umfasst u.a. die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben in Höhe von knapp 58 Mrd. Euro sowie die
Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für zusätzliche Investitionen von rund 58 Mrd.
Euro. Damit schafft der Bund die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die
strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben.
Darüber hinaus tätigen die Länder erhebliche Zukunftsinvestitionen aus ihren Haushalten, Mitteln aus dem
Sondervermögen und der strukturellen Verschuldungskomponente. Von der neu geschaffenen strukturellen
Verschuldungsmöglichkeit für die Länder machen in diesem Jahr bereits sieben Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Gebrauch. Im Jahr 2026 werden nach jetzigem Stand
11 Länder die Strukturkomponente nutzen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig- Holstein und Thüringen.
Schuldenbremsenüberwachung auf dem Prüfstand
Der Stabilitätsrat hat in diesem Jahr seine Schuldenbremsenüberwachung überprüft. Er hat dabei festgestellt, dass
die seit dem Jahr 2020 vielfach erklärten Notsituationen im Betrachtungszeitraum beim Bund (2020 bis 2023)
und in vielen Ländern (2020: 16 Länder,
2021: 12, 2022: 10, 2023: 6, 2024: 5, 2025: 3) die Aussagekraft der Evaluierung einschränken. Die
Schuldenbremse konnte in diesen Jahren vielfach nur durch die notsituationsbedingte Verschuldung eingehalten werden.
Der Stabilitätsrat erkennt
Optimierungspotenziale und Prüfbedarf. Beidem wird der Stabilitätsrat im nächsten Jahr weiter nachgehen und
hierbei auch die Auswirkungen der neu geschaffenen Verschuldungsspielräume und die für die Überwachung
relevanten Ergebnisse der Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel berücksichtigen.
Bei der diesjährigen harmonisierten Schuldenbremsenüberwachung für die Jahre 2024 bis 2026 werden drei
Länder auffällig: Schleswig-Holstein aufgrund eines für verfassungswidrig erklärten Haushalts im Jahr 2024,
Brandenburg und Hamburg im Jahr 2026 aufgrund zwischen landesrechtlicher und harmonisierter Schuldenbremse
divergierender Berechnungsgrundsätze für die zulässige Kreditaufnahme.
Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil:
„Wir investieren in die Zukunft unseres Landes. Es ist richtig und notwendig, dass wir dafür die neuen
Verschuldungsmöglichkeiten nutzen, die im Grundgesetz verankert wurden. Denn damit setzen wir dringend notwendige
wirtschaftliche Impulse. Wir bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Außerdem modernisieren wir
unser Land und stärken unsere Sicherheit. Wir treiben weitere Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit,
weniger Bürokratie und einen zukunftsfesten Sozialstaat voran. Zugleich konsolidieren wir den Bundeshaushalt
durch deutliche Einsparungen, damit wir solide öffentliche Finanzen sicherstellen.“
Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk:
„Solide und verlässliche Haushalte sind eine zentrale Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit unseres Staates.
Die geltenden nationalen und europäischen Regeln bieten einen festen Rahmen, der bei finanzpolitischen
Entscheidungen eingehalten werden muss.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
Gleichzeitig gilt es, in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam die Modernisierung unseres Staates kraftvoll
voranzutreiben, damit Vertrauen wächst und Investitionen wirken können – nicht nur staatliche, sondern
insbesondere auch private. Denn für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind beide unverzichtbar.“
Die Ministerin für Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen:
„In den Ländern wurden innerhalb kurzer Zeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Mittel aus
dem Infrastruktur-Sondervermögen auch auf der kommunalen Ebene zügig umsetzen zu können. Das
Sondervermögen gibt dringend benötigte Spielräume, um zentrale Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und die
Modernisierung voranzutreiben.
Infrastrukturausgaben in Kombination mit Bürokratieabbau und Investitionsanreizen für Unternehmen eröffnen
die Chance, mittelfristig das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu erhöhen und damit auch die
Schuldentragfähigkeit sicherzustellen.“
Bremen und Berlin in der Haushaltsüberwachung auffällig
Neben Bremen, das sich bereits im Sanierungsverfahren des Stabilitätsrates befindet, weisen die Kennziffern auch
für Berlin auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Auslöser hierfür ist die Inanspruchnahme der seit diesem Jahr
für die Länder möglichen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit, ohne die keine Auffälligkeit vorläge.
Angesichts der Neueinführung dieser Komponente in diesem Berichtsjahr sieht ein Stabilitätsratsbeschluss vom
Frühjahr 2025 für diesen Fall ausnahmsweise die Möglichkeit der Bereinigung vor. Im Ergebnis wird damit für Berlin
in diesem Jahr kein Evaluationsausschuss zur Überprüfung der Haushaltslage eingesetzt.
Evaluationsausschuss entlässt Saarland aus der Prüfung – Bremen weiterhin im Sanierungsverfahren
Der Stabilitätsrat folgt der Empfehlung des Evaluationsausschusses, derzeit im Saarland keine drohende
Haushaltsnotlage festzustellen, zumal die im Überwachungsjahr 2024 entstandene Auffälligkeit in diesem
Berichtszyklus behoben wird. Dennoch ermahnt der Stabilitätsrat das Saarland insbesondere aufgrund seiner hohen
Verschuldung und notsituationsbedingten Tilgungsverpflichtungen zu einer erhöhten Haushaltsdisziplin.
Die Umsetzung des mit Bremen im letzten Jahr vereinbarten Sanierungsprogramms hat begonnen. Der
Stabilitätsrat begrüßt die erfolgten und geplanten Sanierungsanstrengungen Bremens. Zugleich wird nach aktueller
Haushaltsplanung das vereinbarte Sanierungsziel aufgrund der Nutzung der neuen und im Sanierungsprogramm
noch nicht berücksichtigten strukturellen Verschuldungsmöglichkeit voraussichtlich nicht erreicht. Der
Stabilitätsrat beauftragt den Evaluationsausschuss damit, mit Bremen eine entsprechende Anpassung ergebnisoffen zu
prüfen. Ziel bleibt unverändert eine nachhaltige Unauffälligkeit im Kennziffernsystem.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 7 –
TOP 1 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025
Beschluss des Stabilitätsrates
zur Einhaltung der Schuldenbremse nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz
gemäß Artikel 109a Absatz 2 Grundgesetz
Die im März 2025 in Kraft getretene Änderung von Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG) ermöglicht der
Ländergesamtheit ab dem Jahr 2025 wie zuvor schon dem Bund die Aufnahme von strukturellen Krediten in Höhe
von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sowie dem Bund die Bereichsausnahme für
Verteidigungsausgaben. Das Kompendium des Stabilitätsrates zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse wurde mit
Beschluss des Stabilitätsrates vom 7. Oktober 2025 entsprechend angepasst.
Die übermittelten Stabilitätsberichte und Datenzulieferungen für das harmonisierte Analysesystem wurden
teilweise zu einem Zeitpunkt erstellt, bevor das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Aufteilung der
strukturellen Verschuldungsmöglichkeit auf die Länder (Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz, StruKomLäG) am 20.
Oktober abgeschlossen wurde. Es ist daher möglich, dass manche Länder zur Nutzung der Strukturkomponente
in den Jahren 2025 und 2026 seitdem noch Nachtragshaushalte bzw. Ergänzungsmitteilungen beschlossen haben
oder beschließen werden, die in diesem Beschluss noch nicht abgebildet werden. Nach den Daten, die diesem
Beschluss zugrunde liegen, nutzen die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-
Holstein im Jahr 2025 und die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen im Jahr 2026 die
Strukturkomponente. Die Länder Bremen und Hamburg haben darüber hinaus mitgeteilt, dass sie von der Strukturkomponente
in den Jahren 2025 (Bremen und Hamburg) bzw. 2026 (Hamburg) ebenfalls Gebrauch machen werden.
Ergebnisse der landesrechtlichen und bundesrechtlichen Schuldenbremsen
Der Stabilitätsrat nimmt aus den vorgelegten Stabilitätsberichten zur Kenntnis, dass der Bund und die Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die
Schuldenbremse gemäß Art. 109 Absatz 3 GG nach der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Regelung in den
Jahren 2024, 2025 und 2026 einhalten.
Der Stabilitätsrat nimmt zur Kenntnis, dass Schleswig-Holstein die Schuldenbremse gemäß Art. 109 Absatz 3 GG
nach der landesrechtlichen Regelung in den Jahren 2025 und 2026 einhält. Für das Jahr 2024 wurde die
Landesschuldenbremse jedoch aufgrund des vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Notkredits verletzt.
Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass diese Überschreitung auf Grundlage des zweiten Nachtragshaushalts
2025 vollständig bereinigt und über das Kontrollkonto gemäß § 7 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 61
der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein dokumentiert wurde.
Ergebnisse des harmonisierten Analysesystems des Stabilitätsrates
Der Stabilitätsrat stellt aufgrund der erfolgten Datenmeldungen fest, dass sich beim Bund und bei den Ländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Jahre 2024, 2025 und 2026
aus dem harmonisierten, an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem keine
Beanstandungen ergeben.
Für die Länder Brandenburg und Hamburg stellt der Stabilitätsrat fest, dass sich für die Jahre 2024 und 2025 aus
dem harmonisierten Analysesystem ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Für das Jahr 2026 sind die
Ergebnisse des harmonisierten Analysesystems der beiden Länder auffällig. Sie weisen darauf hin, dass die Höhe der
zulässigen Kreditaufnahme nach dem jeweiligen Landesrecht anderen Berechnungsgrundsätzen vor allem
hinsichtlich des Konjunkturbereinigungsverfahrens folgt als im harmonisierten Analysesystem.
Für das Land Schleswig-Holstein stellt der Stabilitätsrat fest, dass sich für die Jahre 2025 und 2026 aus dem
harmonisierten Analysesystem keine Beanstandungen ergeben. Die Ergebnisse des harmonisierten
Analysesystems für das Jahr 2024 sind jedoch aufgrund des vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Notkredits
auffällig. Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass die Bereinigung der Überschreitung über das
Ableitungsschema der Landesschuldenbremse dargestellt wurde.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
Jahr 2024 2025 2026
- in Mio € -
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 440.642 420.645 426.431
2 Bereinigte Ausgaben 465.670 502.546 524.540
3 Finanzierungssaldo -25.028 -81.901 -98.110
4
Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge 8.292 -119 -145
5 Zuführung an Rücklagen 0 0 0
6 Entnahme aus Rücklagen + Münzeinnahmen -8.292 119 145
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+)/
Nettotilgung (-) 33.320 81.782 97.965
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo
14.661 8.750 4.238
8a
Länderangabe:
Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge 0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen
8c Entnahme aus Rücklagen
8d NKA
-14.661 -8.750 -4.238
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+)/
Nettotilgung (-) 18.660 73.032 93.727
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen 13.218 -7.747 -5.444
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen
19.075 16.479 5.105
12 Kernhaushalt 4.471 887 842
13 Extrahaushalte 14.604 15.592 4.263
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen
5.857 24.226 10.548
15 Kernhaushalt 5.857 17.329 10.486
16 Extrahaushalte 0 6.896 63
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+)/
Nettotilgung (-) 31.878 65.285 88.283
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Beratungsunterlagen zu Top 1 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates
BUND
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 9 –
18 Konjunkturkomponente -22.923 -18.200 -15.597
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung ggf.
unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos (N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
8.955 47.085 72.686
20b
Verteidigungsausgaben, die 1% des BIP übersteigen
(Bereichsausnahme) 31.989 57.573
21
Kern- und Extrahaushalte Strukturelle
NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos (Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
8.955 15.097 15.113
22 Strukturelle Nettokreditaufnahme in % des BIP 0,22 0,35 0,35
nachricht.
Nominales BIP der Haushaltsaufstellung des
vorangegangenen Jahres
4.121.160 4.328.970 4.328.970
Auffälligkeit? (nein, ja)
23
Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 22 > 0,35
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen (strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
8.955 15.097 15.113
26a Nettokreditaufnahme in % des BIP 0,22 0,35 0,35
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 26a > 0,35
nein nein nein
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -21.729
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr) 35.037
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 64076 61968 64129
2 Bereinigte Ausgaben 65187 64825 67013
3 Finanzierungssaldo -1111 -2857 -2884
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-3665 -1835 -2587
5 Zuführung an Rücklagen 1069 1665 1889
6 Entnahme aus Rücklagen 4733 3500 4476
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-2554 1023 297
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-2554 1023 297
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -194 -96 -102
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 75 42 32
12 Kernhaushalt 75 42 32
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 269 138 134
15 Kernhaushalt 269 138 134
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-2747 927 196
18 Konjunkturkomponente -1275 -1966 -531
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Baden-Württemberg
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 11 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-4023 -1040 -335
20a Ausgleichskomponente 874 874 874
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-4023 -1040 -335
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
2014 2007
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 326 209 214
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-3697 -831 -121
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 874 874 874
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-3697 -831 -121
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
0 1136 1546
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo 641
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
3379
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 74223 72406 74308
2 Bereinigte Ausgaben 74781 76696 74734
3 Finanzierungssaldo -558 -4290 -426
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
783 -4340 -953
5 Zuführung an Rücklagen 3217 126 126
6 Entnahme aus Rücklagen 2434 4466 1079
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
1341 -50 -527
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
1341 -50 -527
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -511 -734 -1123
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 293 239 116
12 Kernhaushalt 293 239 116
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 804 973 1239
15 Kernhaushalt 804 973 1239
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
830 -784 -1650
18 Konjunkturkomponente -1263 -1493 -630
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Bayern
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 13 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-433 -2277 -2280
20a Ausgleichskomponente 1027 1027 1027
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-433 -2277 -2280
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
0 0
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 200 50 527
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-233 -2227 -1754
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 1027 1027 1027
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-233 -2227 -1754
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
1754 1020 0
Kreditaufnahmekonto t-2 724
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo 232
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
522
*Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 2.396 ;
2026: 2.417.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 36603 36977 38464
2 Bereinigte Ausgaben 39659 41362 43811
3 Finanzierungssaldo -3056 -4384 -5347
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-1661 -647 -1546
5 Zuführung an Rücklagen 277 19 31
6 Entnahme aus Rücklagen 1938 666 1577
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
1395 3737 3801
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
1395 3737 3801
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -1758 -1678 -2434
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 74 108 105
12 Kernhaushalt 74 108 105
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 1832 1786 2539
15 Kernhaushalt 1832 1786 2539
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-363 2059 1367
18 Konjunkturkomponente -1242 -1271 -681
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Berlin
- in Mio € -
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 15 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1606 787 687
20a Ausgleichskomponente 680 573 573
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1606 214 113
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
788 788
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1606 214 113
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 680 0 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1606 214 113
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -2.372
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
4.147
*Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 791 ; 2026:
787.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 15468 15238 15579
2 Bereinigte Ausgaben 16950 16787 17375
3 Finanzierungssaldo -1483 -1550 -1796
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-1118 -570 -545
5 Zuführung an Rücklagen 430 53 53
6 Entnahme aus Rücklagen 1548 623 598
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
365 980 1251
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
365 980 1251
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -15 -36 -291
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 27 16 12
12 Kernhaushalt 27 16 12
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 42 53 303
15 Kernhaushalt 42 53 303
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
349 944 960
18 Konjunkturkomponente -426 -367 -260
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Brandenburg
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 17 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-77 577 700
20a Ausgleichskomponente 199 199 199
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-77 378 502
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
460 454
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 460 454
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein ja
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 78 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
1 378 502
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 199 0 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
0 378 502
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein ja
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
427 911 1417
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -89
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
1735
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 7814 7507 7830
2 Bereinigte Ausgaben 9031 7939 8192
3 Finanzierungssaldo -1217 -432 -362
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-135 -195 -183
5 Zuführung an Rücklagen 182 20 9
6 Entnahme aus Rücklagen 317 215 192
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
1082 236 179
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
1082 236 179
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -707 -132 -25
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 5 5 2
12 Kernhaushalt 5 5 2
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 712 137 27
15 Kernhaushalt 712 137 27
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
375 105 154
18 Konjunkturkomponente 215 -81 -135
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
215 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Bremen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 19 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
375 24 18
20a Ausgleichskomponente 116 110 110
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
259 0 0
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
149 147
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 58
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
ja nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
665 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-406 0 0
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 0 86 91
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-406 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
0 105 200
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -149
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr*)
433
*Die jährliche Veränderung unterliegt starken Schwankungen im Zeitablauf. Ursache dafür sind die in dieser Größe enthaltenen
Kassenverstärkungskredite, die in Bremen in einem erheblichen Umfang als Barsicherheiten für Derivate dienen. Sie finden in der Statistik des
Finanzvermögens des öffentlichen Gesamthaushalts (abrufbar bei GENESIS-Online (Destatis) unter dem EVAS-Code 71411 – 0002, Bargeld und Einlagen)
ihre Gegenbuchung und neutralisieren sich.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 20405 21105 21482
2 Bereinigte Ausgaben 20896 23401 24253
3 Finanzierungssaldo -492 -2296 -2771
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-1147 0 0
5 Zuführung an Rücklagen 0 0 0
6* Entnahme aus Rücklagen 1147 0 0
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-655 2296 2771
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-655 2296 2771
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -460 -2037 -1897
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 168 415 414
12 Kernhaushalt 168 415 414
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 628 2453 2312
15 Kernhaushalt 628 2453 2312
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-1115 258 874
18 Konjunkturkomponente -538 -480 -187
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Hamburg
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 21 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1654 -222 687
20a Ausgleichskomponente 363 290 290
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1654 -222 397
22** Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
0 0
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein ja
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1654 -222 397
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 363 290 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1654 -222 397
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein ja
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
0 258 1132
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -2330
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
147
* In Hamburg werden keine kameralen Rücklagen gebildet. Im Jahr 2024 wurde jedoch Liquidität abgebaut und führte, trotz negativen
Finanzierungssaldos, zu einer Tilgung des Kernhaushalts i.H.v. 655 Mio. Euro. Somit muss in der lfd. Nr. 6 ein entsprechender Eintrag erfolgen.
** Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025:408; 2026:
388.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 35239 36319 37678
2 Bereinigte Ausgaben 38678 38509 39365
3 Finanzierungssaldo -3439 -2190 -1687
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-658 -593 -223
5 Zuführung an Rücklagen 910 192 0
6 Entnahme aus Rücklagen 1568 785 223
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
2781 1597 1464
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
2781 1597 1464
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -2097 -137 -145
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 25 14 0
12 Kernhaushalt 25 14 0
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 2122 151 145
15 Kernhaushalt 2122 151 145
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
684 1460 1319
18 Konjunkturkomponente -801 -703 -742
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Hessen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 23 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-117 757 577
20a Ausgleichskomponente 488 488 488
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-117 269 89
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
1122 1125
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 263 200 200
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
146 469 289
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 488 0 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
0 469 289
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo 395
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
3409
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 11671 10613 11123
2 Bereinigte Ausgaben 11179 11148 11469
3 Finanzierungssaldo 492 -535 -346
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-408 -535 -69
5 Zuführung an Rücklagen 134 2 2
6 Entnahme aus Rücklagen 542 537 71
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-900 0 278
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-900 0 278
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -20 -69 -104
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 32 32 23
12 Kernhaushalt 32 32 23
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 52 101 127
15 Kernhaushalt 52 101 127
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-920 -69 173
18 Konjunkturkomponente -41 156 -174
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 156 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Mecklenburg-Vorpommern
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 25 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-961 -69 0
20a Ausgleichskomponente 123 123 123
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-961 -69 0
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
280 278
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 278
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 900 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-61 -69 0
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 123 123 123
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-61 -69 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
0 0 0
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -696
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
788
*Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 282; 2026:
279.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 43710 42500 43629
2 Bereinigte Ausgaben 41983 45366 47685
3 Finanzierungssaldo 1727 -2866 -4057
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
1530 -224 -1866
5 Zuführung an Rücklagen 1551 0 0
6 Entnahme aus Rücklagen 21 224 1866
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-197 2642 2191
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-197 2642 2191
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen 4 -174 0
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 17 18 0
12 Kernhaushalt 17 18 0
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 14 191 0
15 Kernhaushalt 14 191 0
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-193 2469 2191
18 Konjunkturkomponente -1093 -1101 -787
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Niedersachsen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 27 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1286 1367 1404
20a Ausgleichskomponente 623 623 623
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1286 745 781
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
1439 1421
22a* In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 1431 1431
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 369 58 158
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-917 803 939
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 623 0 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-917 803 939
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
175 1271 2189
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -1456
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
-2407
Im Ableitungsschema des Stabilitätsbericht 2025, der auf den Daten des NHPE 2025 und des HPE 2026 basiert, ist hingegen bei der lfd. Nr. 22 weiterhin
der Länderanteil der strukturellen Verschuldungskomponente, der dem NHPE 2025 und HPE 2026 zugrunde gelegt wurde, ausgewiesen.
*Im Jahr 2026 übersteigt die tatsächlich in Anspruch genommene Verschuldung in Höhe von 1.431 Mio. Euro lt. HPE 2026 (lfd. Nr. 22a) die zulässige
strukturelle Kreditaufnahme nach Verabschiedung des StruKomLäG in Höhe von 1.421 Mio. Euro (lfd. Nr. 22). Da zum Zeitpunkt des Beschlusses des
NHPE 2025 und des HPE 2026 die endgültige Höhe der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme noch nicht feststand, wurden in den nds.
Haushaltsplanentwürfen vorläufige Werte zugrunde gelegt. Im HPE 2026 wurde vorsorglich der gleiche Wert wie im NHPE 2025 angesetzt. Die
veranschlagte zulässige Kreditaufnahme wird im HP 2026, der Mitte Dezember 2025 beschlossen wird, entsprechend auf einen Betrag innerhalb der
Kreditaufnahmegrenzen reduziert.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 102512 102849 107422
2 Bereinigte Ausgaben 101063 105014 112304
3 Finanzierungssaldo 1447 -2165 -4882
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-215 -462 -573
5 Zuführung an Rücklagen 128 0 0
6 Entnahme aus Rücklagen 343 462 573
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-1662 1703 4309
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-1662 1703 4309
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen 16 -280 -341
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 362 150 73
12 Kernhaushalt 362 150 73
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 345 430 414
15 Kernhaushalt 345 430 414
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-1646 1423 3967
18 Konjunkturkomponente -2526 -2055 -2125
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Nordrhein-Westfalen
- in Mio € -
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 29 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-4172 -632 1843
20a Ausgleichskomponente 1401 1401 1401
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-4172 -632 441
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
3210 3219
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 2490
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 3040 430 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1132 -202 441
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 1401 1401 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1132 -202 441
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
1747 3880 5699
Kreditaufnahmekonto t-2 369
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -3052
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
-2633
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 23639 24175 25084
2 Bereinigte Ausgaben 22532 25409 25803
3 Finanzierungssaldo 1107 -1234 -719
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
317 -1482 -357
5 Zuführung an Rücklagen 345 0 0
6 Entnahme aus Rücklagen 29 1482 357
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-791 -248 363
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-791 -248 363
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen 31 -13 28
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 47 51 49
12 Kernhaushalt 47 51 49
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 16 64 21
15 Kernhaushalt 16 64 21
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-760 -261 391
18 Konjunkturkomponente 357 -294 -189
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Rheinland-Pfalz
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 31 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-403 -554 202
20a Ausgleichskomponente 321 321 321
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-403 -554 0
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
0 0
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-403 -554 0
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 321 321 119
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-403 -554 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
444 183 575
Kreditaufnahmekonto t-2 1204
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo 52
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
2573
*Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 716 ; 2026:
745.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 5941 6234 6336
2 Bereinigte Ausgaben 5802 6187 6513
3 Finanzierungssaldo 139 46 -177
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
30 -51 -2
5 Zuführung an Rücklagen 31 1 0
6 Entnahme aus Rücklagen 1 51 2
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-109 -97 175
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo -55 298 101
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-82 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 82 0 0
8d NKA -28 -298 -101
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-137 -395 74
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -68 -51 -77
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 3 2 1
12 Kernhaushalt 3 2 1
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 71 54 78
15 Kernhaushalt 71 54 78
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-205 -446 -3
18 Konjunkturkomponente -576 -154 -96
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Saarland
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 33 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-781 -599 -98
20a Ausgleichskomponente 79 79 79
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-781 -599 -98
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
0 0
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 74
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 75 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 0 34 34
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-781 -641 -65
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 79 79 79
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-781 -641 -65
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
0 0 0
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -971
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
781
*Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 178; 2026:
180.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 24024 23978 24463
2 Bereinigte Ausgaben 24867 25012 25164
3 Finanzierungssaldo -843 -1033 -701
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-843 -1033 -701
5 Zuführung an Rücklagen 762 0 0
6 Entnahme aus Rücklagen 1605 1033 701
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
0 0 0
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 424 115 115
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA -424 -115 -115
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-424 -115 -114
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -10 -36 -39
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 92 71 68
12 Kernhaushalt 14 2 3
13 Extrahaushalte 79 70 66
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 102 107 107
15 Kernhaushalt 105 107 107
16 Extrahaushalte -2 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-434 -150 -153
18 Konjunkturkomponente -234 -612 -434
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Sachsen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 35 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-668 -763 -587
20a Ausgleichskomponente 315 315 315
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-668 -763 -587
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
715 713
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 397 115 115
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-271 -648 -472
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 315 315 315
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-271 -648 -472
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
0 0 0
Kreditaufnahmekonto t-2 0
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo 2355
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
258
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 14395 13666 14264
2 Bereinigte Ausgaben 13847 14763 15270
3 Finanzierungssaldo 547 -1097 -1006
4
Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
387 32 23
5 Zuführung an Rücklagen 470 332 357
6 Entnahme aus Rücklagen 83 300 334
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-160 1130 1029
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a
Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-160 1130 1029
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -353 -403 -445
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 7 7 52
12 Kernhaushalt 7 7 52
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 360 410 497
15 Kernhaushalt 360 410 497
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-513 727 584
18 Konjunkturkomponente -793 -175 -112
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 37 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-1305 552 472
20a Ausgleichskomponente 166 166 166
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-1305 386 305
22
Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
380 374
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 0
Auffälligkeit? (nein, ja)
23
Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein ja nein
24
Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
225 552 490
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 1491 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-40 -166 -185
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 166 0 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-40 -166 -185
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -1127
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
-693
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr. Ist 2024 2. NT 2025 HHE 2026
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 16954 16519 16886
2 Bereinigte Ausgaben 17327 17549 17808
3
Finanzierungssaldo -373 -1030 -921
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-162 -355 -168
5 Zuführung an Rücklagen 520 0 0
6 Entnahme aus Rücklagen 682 355 168
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
211 675 754
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
211 675 754
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen 22 2 5
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 40 6 6
12 Kernhaushalt 40 6 6
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 18 4 1
15 Kernhaushalt 18 4 1
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
233 677 759
18 Konjunkturkomponente -403 -369 -290
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Schleswig-Holstein
- in Mio € -
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 39 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
-170 308 469
20a Ausgleichskomponente 230 230 230
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-170 78 239
22* Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
522 519
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 522 508
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 654 30 50
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
484 108 289
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 230 0 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
254 108 289
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
ja nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
1410 1595 1896
Kreditaufnahmekonto t-2 524
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -532
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
484
*Die Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß Art.109 Abs. 3 Satz 6 und 7 GG lag zum Zeitpunkt der Finalisierung des harm.
Analysesystems noch nicht vor. Die am 11. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Werte für die lfd. Nr. 22 sind wie folgt: 2025: 522; 2026:
527.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
Jahr 2024 2025 2026
Lfd. Nr.
Kernhaushalt
1 Bereinigte Einnahmen 13067 12939 13616
2 Bereinigte Ausgaben 12981 13964 14666
3 Finanzierungssaldo 86 -1025 -1050
4 Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
-69 -711 -183
5 Zuführung an Rücklagen 56 32 1
6 Entnahme aus Rücklagen 125 743 184
Kernhaushalt
7
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-155 314 867
Einzubeziehende Extrahaushalte
8 Finanzierungssaldo 0 0 0
8a Saldo zu berücksichtigender
besonderer Finanzierungsvorgänge
0 0 0
8b Zuführung an Rücklagen 0 0 0
8c Entnahme aus Rücklagen 0 0 0
8d NKA 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
9
NKA:
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-155 314 867
Bereinigungen
10 Saldo finanzieller Transaktionen -115 -113 -290
11 Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 8 18 5
12 Kernhaushalt 8 18 5
13 Extrahaushalte 0 0 0
14 Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 123 130 295
15 Kernhaushalt 123 130 295
16 Extrahaushalte 0 0 0
Kern- und Extrahaushalte
17
Um finanzielle Transaktionen bereinigte NKA
Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-)
-270 201 577
18 Konjunkturkomponente -300 -266 -230
18a
Abzugsposition von der Konjunkturkomponente
(= Konjunkturkomponente abzügl. kumulierter
Nettokreditaufnahme (N) seit Gültigkeit der
Schuldenbremse)
0 0 0
- in Mio € -
Überwachung der Schuldenbremse nach dem
harmonisierten Analysesystem
Thüringen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 41 –
19
Kern- und Extrahaushalte
NKA nach Konjunkturbereinigung
ggf. unter Berücksichtigung des Kreditaufnahmekontos
(N)
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-570 -65 347
20a Ausgleichskomponente 164 164 164
21
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der
Ausgleichskomponente (Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-570 -65 183
22 Landesanteil an 0,35 %
Kreditaufnahmemöglichkeit lt. Verteilungsschlüssel in Mio. €
371 370
22a In Anspruch genommene strukturelle Verschuldung 0 370
Auffälligkeit? (nein, ja)
23 Auffällig, wenn strukturelle NKA
lfd. Nr. 21 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
24 Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer anerkannten
Notsituation
0 0 0
24a
Zusätzliche Kreditfinanzierte Ausgaben infolge einer
anerkannten Notsituation im harmonisierten Verfahren
0 0 0
25 Tilgungsbetrag gem. Tilgungsplan zur lfd. Nr. 24 73 0 0
25a Tilgungsbetrag zur lfd. Nr. 24a 0 0 0
26
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos unter Berücksichtigung von
Notsituationen
(strukturelle Nettokreditaufnahme (+) /
Nettotilgung (-))
-497 -65 183
27 Noch verfügbare Ausgleichskomponente 164 164 0
28
Kern- und Extrahaushalte
Strukturelle NKA ggf. unter Berücksichtigung des
Kreditaufnahmekontos und der Ausgleichskomponente
unter Berücksichtigung von Notsituationen (strukturelle
Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-))
-497 -65 183
Auffälligkeit? (nein, ja)
29
Auffällig, wenn strukturelle NKA
unter Berücksichtigung von Notsituationen
lfd. Nr. 28 > lfd. Nr. 22
nein nein nein
NEBENBEDINGUNG
N
Kreditaufnahmekonto
(seit 2020 kumulierte Nettokreditaufnahme /
null als Untergrenze)
14 215 422
Kreditaufnahmekonto t-2 211
Kontrollgrößen
Extrahaushalte [alle]
Finanzierungssaldo -275
Kern- und Extrahaushalte
Schuldenstand
(Veränderung ggü Vorjahr)
-273
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
TOP 2 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025
Beschluss des Stabilitätsrates
zur Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung des Stabilitätsrates
Seit dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat die Einhaltung der Verschuldungsregel des Artikels 109 Absatz 3
Grundgesetz (GG) durch den Bund und jedes Land. Der Stabilitätsrat nutzt dazu ein zweistufiges
Überwachungssystem, nämlich sowohl nach Bundes- bzw. Landesrecht, als auch nach einem harmonisiertem Analyseschema. Das
Kompendium des Stabilitätsrates sieht nach fünf Jahren eine Evaluierung der Schuldenbremsenüberwachung vor.
Der Arbeitskreis Stabilitätsrat hat diese Evaluierung in diesem Jahr durchgeführt. Der Stabilitätsrat nimmt die
wesentlichen Evaluationsergebnisse zur Kenntnis und leitet daraus einige Schlussfolgerungen für die
Weiterentwicklung der Schuldenbremsenüberwachung ab.
Zentrale Evaluierungsergebnisse:
Die Auswertung des Arbeitskreises Stabilitätsrat bezieht sich auf die Soll-Jahre 2020 bis einschließlich 2025
sowie auf die Ist-Jahre 2020 bis 2023 und damit auf die Schuldenbremse vor den im März 2025 in Kraft getretenen
Änderungen des Grundgesetzes.
Die drei wesentlichen übergreifenden Erkenntnisse der Analyse sind:
1. Die im Betrachtungszeitraum u. a. aufgrund der Coronapandemie und der Energiekrise erklärten
Notsituationen beim Bund (2020-2023) und in vielen Ländern (2020: 16 Länder, 2021: 12, 2022: 10, 2023: 6, 2024: 5,
2025: 3) schränken die Aussagekraft der Analyse stark ein.
2. Im Ergebnis wurde die Schuldenbremse in beiden Elementen des zweistufigen Überwachungssystems der
Schuldenbremse von allen Gebietskörperschaften seit Beginn der Überwachung eingehalten – vielfach aber
nur aufgrund der erklärten Notsituationen. Lediglich in einem Land waren in den Jahren 2021 (Ist) und 2022
(Ist) die Ergebnisse aufgrund von Abweichungen zum landesrechtlichen Verfahren im harmonisierten
Analysesystem auffällig.
3. Die Schuldenbremsenüberwachung hat in ihrer bisherigen Form nicht die neue operative Steuerungsgröße
der EU-Fiskalregeln berücksichtigt. Die zentrale operative Steuerungsgröße der neuen EU-Fiskalregeln ist
nunmehr die Entwicklung der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben. Gemäß Artikel 109a Abs. 2 GG hat
sich die Schuldenbremsenüberwachung an den Vorgaben aus Rechtsakten der EU zu orientieren. Die
Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder stellt nicht sicher, dass die europäischen
Haushaltsregeln eingehalten werden. Durch die jüngste Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die im März
2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderungen weicht die Schuldenbremse von der EU-Fiskalregel noch
weiter ab als von der früheren EU-Defizitregel.
Weitere Ergebnisse zu einzelnen Elementen der Schuldenbremsenüberwachung nach dem harmonisierten
Analyseschema:
1. Finanzielle Transaktionen haben im Rahmen der Abrechnung der Schuldenbremsen sowohl beim Bund als
auch bei einigen Ländern eine nennenswerte Größenordnung. Größere Einzeltransaktionen beeinflussten die
Ergebnisse in einzelnen Ländern in einzelnen Jahren. Auf Bundesseite zeigte sich im Jahr 2022 ein starker
Anstieg der finanziellen Transaktionen im Ist, der deutlich vom Soll abwich. Der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Corona hatte im Jahr 2022 wesentlich höhere Ausgaben als zunächst veranschlagt, die als finanzielle
Transaktionen berücksichtigt wurden.
2. Die Analyse der Konjunkturbereinigung ist aufgrund des kurzen, krisengeprägten Zeitraums nicht
aussagekräftig. Die Mehrzahl der Länder verwendete für die Konjunkturbereinigung im harmonisierten System das
Konsolidierungshilfeverfahren, während lediglich vier Länder das Bundesverfahren anwandten. Eine
aussagekräftige Analyse der Symmetrieeigenschaften der Konjunkturbereinigung war nicht möglich, da der kurze
Zeitraum (2020 bis 2024) keinen vollständigen Konjunkturzyklus abbildet und von den Notlagen und den
negativen konjunkturellen Effekten multipler Krisen geprägt war.
3. Die Ausgleichskomponente für die Länder dürfte ausreichend groß sein. Die Analyse hat gezeigt, dass die
Ausgleichskomponente die Differenz zwischen der Nettokreditaufnahme nach harmonisiertem Verfahren und
nach Landesrecht in der Regel ausgleichen konnte und somit überwiegend die intendierte Wirkung zeigte.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 43 –
4. Umfang und Komplexität des ohnehin bereits vielschichtigen harmonisierten Analyseschemas sind aufgrund
der Ergänzung von weiteren Positionen in den ersten Überwachungsjahren weiter gestiegen. Dies
beeinträchtigt die Transparenz.
Beschluss zur künftigen Schuldenbremsenüberwachung:
Der Stabilitätsrat stellt fest, dass insbesondere aufgrund des krisengezeichneten kurzen Betrachtungszeitraums die
Schuldenbremsenüberwachung nicht abschließend bewertet werden kann. Grundsätzlich kann aber festgehalten
werden, dass die Schuldenbremsenüberwachung dazu geeignet ist, Transparenz über die Verschuldung von Bund
und Ländern herzustellen. Dennoch zeigen sich bereits jetzt Optimierungspotenziale und weiterer Prüfbedarf.
Der Stabilitätsrat beschließt, folgende Änderungen für den nächsten Überwachungsdurchgang umzusetzen:
1. Um der unabhängigen Überwachung der Schuldenbremse durch die zuständigen Gerichte mehr Gewicht zu
verleihen, werden die wesentlichen Ergebnisse von Gerichtsurteilen, die die Schuldenbremse betreffen, im
Beschlussteil der jeweils betroffenen Gebietskörperschaft zur Einhaltung der bundes- und landesrechtlichen
Schuldenbremse kurz beschrieben.
2. Derzeit wird die Höhe der notlagenbedingten Kreditaufnahmen im harmonisierten Analyseschema nicht
nachgehalten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden künftig die noch nicht getilgten
Notlagekredite, analog zum Kreditaufnahmekonto, nachrichtlich im Überwachungsschema ausgewiesen.
3. Im Falle einer Auffälligkeit und dem Ausweis der Ergebnisse im harmonisierten Überwachungsschema des
Stabilitätsrats erläutert die betroffene Gebietskörperschaft die Ursachen sowie den Charakter und den
Umfang der Abweichung zwischen landesrechtlicher und harmonisierter Schuldenbremse im dazugehörigen
Beschluss.
Der Stabilitätsrat beauftragt seinen Arbeitskreis darüber hinaus damit, folgende Aspekte des harmonisierten
Überwachungsschemas eingängiger zu prüfen und etwaige Anpassungen nach Möglichkeit bereits für den
Überwachungszyklus 2026 vorzunehmen, auch im Hinblick auf die bessere Wahrnehmbarkeit:
1. Möglichkeiten der Optimierung der Schuldenbremsenüberwachung als Instrument zur Einhaltung der
europäischen Fiskalregeln, um Art. 109a Abs. 2 GG besser gerecht zu werden,
2. Funktionalität des harmonisierten Überwachungsschemas vor dem Hintergrund der im März 2025 neu
geschaffenen strukturellen Verschuldung der Länder, insbesondere mit dem Ziel der verbesserten Transparenz,
3. Nutzerfreundlichkeit der Datenerfassungsdatei für das harmonisierte Analyseschema.
Zudem verweist der Stabilitätsrat auf die laufenden Arbeiten der Expertenkommission zur Modernisierung der
Schuldenregel. Die für das erste Quartal 2026 zu erwartenden Vorschläge der Expertinnen und Experten zur
Änderung der Schuldenbremse werden im Arbeitskreis analysiert.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
TOP 3 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025
Beschluss des Stabilitätsrates
Fortlaufende Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz
Die fortlaufende Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat erfolgte auf Grundlage der bis Mitte Oktober des
laufenden Jahres zusammen mit den Stabilitätsberichten vorzulegenden Haushaltsdaten.
1. Im Bund sowie in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen droht keine Haushaltsnotlage.
2. In Berlin weisen die Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage auf eine drohende Haushaltsnotlage hin.
Berlin weist in seinem Stabilitätsbericht allerdings darauf hin, dass diese Auffälligkeit durch die
Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldungskomponente begründet sei. Das Land hat daher eine alternative
Berechnung bereitgestellt, welche die Kennziffern um die Effekte der Inanspruchnahme der strukturellen
Verschuldungskomponente bereinigt. Bei dieser alternativen Berechnung werden die Kennziffern im
Finanzplanungszeitraum nicht auffällig. Das Land macht damit von dem Beschluss des Stabilitätsrates vom 12. Juni
2025 Gebrauch, wonach im Berichtsjahr 2025 insgesamt keine Auffälligkeit vorliegt, wenn ohne die
Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldung keine Auffälligkeit vorliegen würde. Der Stabilitätsrat sieht
den bisherigen und geplanten Schuldenanstieg mit Sorge. Er bittet das Land, Verbesserungen im
Haushaltsvollzug für eine Verringerung der tatsächlichen Schuldenaufnahme zu nutzen und mahnt eine Rückkehr zu
strukturell ausgeglichenen Haushalten an. Sollte sich die Auffälligkeit im nächsten Berichtsjahr
manifestieren, müsste dann ein Evaluationsausschuss zur Prüfung der Lage eingesetzt werden.
3. In Bremen weisen die Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage und die Projektion der mittelfristigen
Haushaltsentwicklung weiterhin auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Das Land befindet sich bereits in
einem Sanierungsverfahren mit dem Ziel einer Verbesserung der Haushaltslage, sodass das Ergebnis der
fortlaufenden Haushaltsüberwachung nach § 3 StabiRatG für das Land nicht mehr auf eine drohende
Haushaltsnotlage hinweist.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 45 –
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Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
TOP 3 der 34. Sitzung des Stabilitätsrates am 9. Dezember 2025
Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung
BUND
1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung
BUND
Aktuelle Haushaltslage
Überschreitung
Finanzplanung
Überschreitung
Ist Ist Soll Entwurf FPl FPl FPL
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Struktureller € je
Einw.
-1.013 -136 -1.131 nein -1.871 -1.830 -1.926 -2.113 nein Finanzierungssaldo
Schwellenwert -547 -353 -1.182 -1.919 -1.881 -2.014 -2.201
Kreditfinanzierungsquote % 10,1 6,1 21,5 nein 27,4 26,7 27,1 28,0 nein
Schwellenwert 26,5 28,7 30,1 30,1 30,1 30,1 30,1
Zins-Steuer-Quote % 9,1 8,8 7,5 nein 8,3 10,4 13,0 15,3 ja
Schwellenwert 9,0 9,8 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9
Schuldenstand
% d.
BIP 37,2 37,2 38,9 nein 41,0 42,9 45,2 47,5 ja
Schwellenwert 40,5 41,7 43,1 43,1 43,1 43,1 43,1
Auffälligkeit im Zeitraum nein nein
Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen
a) Standardprojektion
Standardprojektion Zuwachsrate Referenzwert
2024-2031 % 0,63 -1,85
2025-2032 % 1,72 -1,85
Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
b) Qualitative Bewertung
Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist.
3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat
Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 47 –
STABILITÄTSBERICHT
Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat
gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz
- 2025 -
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 3
2 Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze (Schuldenbremse des Bundes). 4
2.1 Schuldenbremse nach Haushaltsabschluss 2011 bis 2024 ............................................... 4
2.2 Schuldenbremse bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2025 und 2026 ................... 7
3 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und Finanzplanung ............................................... 10
3.1 Systematik der laufenden Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates .......................... 10
3.2 Die Ergebnisse der Kennziffern für den Bund ............................................................... 10
4 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) .......................... 14
5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Kennziffernanalyse und Standardprojektion ........... 16
5.1 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes............... 16
5.2 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung ..................................................... 17
6 Fazit ....................................................................................................................................... 17
Anlage: Datenblätter zur Berechnung der Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 49 –
3
1 Einleitung
Der Stabilitätsrat hat die Aufgabe, die aktuelle Lage und die Entwicklung der Haushalte des
Bundes und der Länder zu überwachen, um Haushaltsnotlagen zu vermeiden. Zu diesem
Zweck wird dem Stabilitätsrat jährlich ein Bericht der jeweiligen Gebietskörperschaften
vorgelegt, in dem Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die
Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der
mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen analysiert werden
(§ 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz). Auf der 20. Sitzung des Stabilitätsrates vom
13. Dezember 2019 wurde eine überarbeitete Fassung des Kennziffernsystems beschlossen.
Am 5. Dezember 2024 wurde auf der 30. Sitzung des Stabilitätsrates eine Evaluierung ohne
Änderungen des Kennziffernsystems abgeschlossen. Damit ist die Fassung des
Kennziffernsystems vom 13. Dezember 2019 seit dem Jahr 2020 Grundlage für die
regelmäßige Haushaltsüberwachung. Der Stabilitätsrat hat zu den einzelnen Kennziffern
Schwellenwerte beschlossen, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage
hinweisen kann (§ 4 Absatz 1 Stabilitätsratsgesetz). Auf Grundlage der Berichte des Bundes
und der einzelnen Länder berät der Stabilitätsrat über die Haushaltslage und die
Haushaltsentwicklung der Gebietskörperschaften. Im Falle von Hinweisen auf eine drohende
Haushaltsnotlage können so frühzeitig Vereinbarungen mit der betroffenen
Gebietskörperschaft getroffen werden, um diese abzuwenden.
Der Stabilitätsbericht basiert auf den Ist-Ergebnissen des Bundeshaushalts der Jahre 2023 und
2024 und dem Haushaltsgesetz für den Bundeshaushalt 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 232). Des
Weiteren sind der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Jahr 2026 und der Finanzplan bis 2029, die am 30. Juli 2025 von der Bundesregierung
beschlossen wurden, in den Stabilitätsbericht eingegangen.
Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die vor allem die Stärkung der deutschen
und europäischen Sicherheit, die Bewältigung der aktuellen Wirtschaftsschwäche und die
Modernisierung der Infrastruktur betreffen. Um die enormen Herausforderungen meistern zu
können, ist ein umfangreiches Finanzvolumen erforderlich, das nicht im Rahmen der bisher
geltenden Regeln des Grundgesetzes zur Begrenzung der Nettoneuverschuldung realisiert
werden kann.
Mit der Neufassung des Artikel 109 Absatz 3 und des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des
Grundgesetzes (GG) wurde der Bund ermächtigt, den fiskalischen Spielraum außerhalb der
Schuldenbremse zu erweitern. Damit wurde, zusätzlich zu dem bereits außerhalb der
Schuldenbremse mit einer Kreditermächtigung ausgestatteten „Sondervermögen
Bundeswehr“ (SV Bundeswehr), die Möglichkeit geschaffen, dass Deutschland seine
Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich stärken und das Ziel einer NATO-
Quote von 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2029 erreichen kann. Darüber
hinaus ermächtigt der neue Artikel 143h GG den Bund außerhalb der Schuldenbremse, ein
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
4
Infrastrukturinvestitionen und für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum
Jahr 2045 zu errichten, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).
Davon entfallen 300 Mrd. Euro auf Maßnahmen des Bundes zuzüglich Zuweisungen an den
Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 100 Mrd. Euro. Weitere 100 Mrd. Euro
sind für die Länder vorgesehen. Darüber hinaus werden mit den Haushalten 2025 und 2026
und der neuen Finanzplanung weitere zentrale finanzpolitische Prioritäten gesetzt wie
Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger und Unternehmen sowie Konsolidierung des Haushalts.
Nachdem in den Jahren 2020 bis 2023 die Ausnahmeklausel gemäß Artikel 115 Absatz 2 GG
in Anspruch genommen wurde, hat der Bund im Jahr 2024 die reguläre Obergrenze für die
Nettokreditaufnahme (NKA) von 0,35 % des BIP gemäß Artikel 115 GG wieder eingehalten.
Auch in den Jahren 2025 bis 2029 wird die Obergrenze der Schuldenbremse eingehalten. Ab
dem Jahr 2027 gelingt dies allerdings nur durch den Ausweis eines haushaltspolitischen
Handlungsbedarfs, der in den zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahren aufzulösen ist. Im
Jahr 2027 beläuft sich der Handlungsbedarf auf rd. 34 Mrd. Euro. In den Jahren 2028 und
2029 steigt er auf rd. 64 Mrd. Euro bzw. 74 Mrd. Euro.
Im Stabilitätsbericht des Bundes wird zunächst die verfassungsrechtlich gebotene Einhaltung
der Kreditaufnahmegrenze erörtert. Danach werden anhand der vom Stabilitätsrat
beschlossenen Kennziffern (struktureller Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-
Steuer-Quote und Schuldenstand) die Haushaltslage und Haushaltsentwicklung analysiert.
Zudem wird eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion)
auf Basis einheitlicher Annahmen vorgenommen.
2 Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze
(Schuldenbremse des Bundes)
2.1 Schuldenbremse nach Haushaltsabschluss 2011 bis 2024
Nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 1 bis 3 GG sind Einnahmen und Ausgaben des Bundes
grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dem wird entsprochen, wenn die
strukturelle NKA 0,35 % des BIP nicht überschreitet.
Im Haushaltsjahr 2011 wurde die verfassungsrechtliche Obergrenze für die Kreditaufnahme
auf Grundlage der Übergangsregelung gemäß Artikel 143d GG erstmals auf den Haushalt des
Bundes angewendet. Für die Jahre 2011 bis 2015 wurde ein Abbaupfad zur Erreichung der
Obergrenze für die maximal zulässige strukturelle NKA des Bundes festgelegt. Seit dem Jahr
2016 gilt die Obergrenze der strukturellen NKA von 0,35 % des BIP.
Gemäß § 7 Absatz 1 Artikel 115-Gesetz in Verbindung mit § 3 der Verordnung über das
Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 Artikel 115-Gesetz (Artikel
115-Verordnung) erfolgt im Folgejahr des abzurechnenden Haushaltsjahres zweimal – zum
1. März und zum 1. September – eine Prüfung, inwieweit die Schuldenbremse zum
Haushaltsabschluss eingehalten wurde.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 51 –
5
Dabei wird die tatsächliche strukturelle NKA mit der nach der Schuldenbremse definierten
maximal zulässigen strukturellen NKA verglichen und die Abweichung auf einem
Kontrollkonto gebucht.
Die maximal zulässige strukturelle NKA sowie die tatsächliche strukturelle NKA zum
Haushaltsabschluss (Ist) sind für die Jahre 2011 bis 2024 in Tabelle 1 dargestellt.
Zum 1. September 2025 wurde gemäß § 7 Absatz 1 Artikel 115-Gesetz die endgültige
Abweichung der tatsächlichen NKA von der regulären Obergrenze festgestellt (vgl.
Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen September 2025). Zur Berechnung der
tatsächlichen strukturellen NKA sind der Saldo finanzieller Transaktionen und die
Konjunkturkomponente zu berücksichtigen. Ausgangspunkt ist die tatsächliche NKA des
Jahres 2024 in Höhe von rd. 33,3 Mrd. Euro. Hinzu kommen der Saldo der finanziellen
Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro und die angepasste Konjunkturkomponente von -22,9 Mrd.
Euro. Auf Basis der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum nominalen BIP für
das Jahr 2023 und der Veränderung des nominalen BIP des Jahres 2024 gegenüber dem
Vorjahr in Prozent erfolgte eine Anpassung der Konjunkturkomponente an die tatsächliche
wirtschaftliche Entwicklung. Im Ergebnis belief sich die tatsächliche strukturelle NKA des
Bundes auf rd. 9,0 Mrd. Euro beziehungsweise 0,22 Prozent des BIP. Damit wurde die
Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP = rd. 14,4 Mrd. Euro) um
rd. 5,4 Mrd. Euro unterschritten.
Der Betrag, um den die strukturelle NKA von der Obergrenze abweicht, ist auf dem
Kontrollkonto zu buchen. Eine Unterschreitung der Obergrenze führt zu einer Positivbuchung
(Entlastung) auf dem Kontrollkonto. Im Ist des Jahres 2024 wird das Kontrollkonto daher um
5,4 Mrd. Euro entlastet. Der Saldo auf dem Kontrollkonto erhöht sich damit auf 58,0 Mrd.
Euro (Stand des Kontrollkontos zum 1. September 2024 auf Basis des Haushaltsjahres 2023
52,6 Mrd. Euro). Das Kontrollkonto ist fiktiv; ein positiver Saldo bedeutet daher kein
Guthaben, das in zukünftigen Haushaltsjahren als Erweiterung des Kreditspielraums genutzt
werden kann. Das Kontrollkonto stellt vielmehr ein virtuelles „Gedächtnis“ dar, indem es die
Einhaltung der Schuldenbremse im Vollzug dokumentiert. Damit soll langfristig sichergestellt
werden, dass die Schuldenregel des Bundes im Haushaltsvollzug nicht systematisch verletzt
wird.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
6
Tabelle 1: Nettokreditaufnahme gemäß Schuldenbremse
Maximal zulässige
strukturelle
Nettokreditaufnahme
Strukturelle
Nettokreditaufnahme
Ist
Veränderung
infolge des
BVerfG-
Urteils
Strukturelle
Nettokreditaufnahme
nach Anpassung infolge
des BVerfG-Urteils
1 2 3 4 5
- in Mrd. Euro -
2011 45,6 20,4
2012 39,4 8,7
2013 33,2 10,9
2014 26,6 -8,3
2015 18,6 0,2
2016 10,2 0,3
2017 10,6 1,4
2018 11,4 -2,9
2019 11,5 -2,7
2020 11,7 81,3 -1,51) 79,8
2021 12,1 204,1 -74,02) 130,1
2022 12,5 288,93) -170,54) 118,4
2023 12,6 50,6
2024 14,4 9,0
1)2020: Setzt sich zusammen aus notlagenbedingten Zuweisungen an SV „Ganztagsbetreuung“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel in
den Jahren 2021 und 2022 (insgesamt -1,0 Mrd. Euro) und an SV „Digitale Infrastruktur“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel in den
Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt -0,5 Mrd. Euro).
2)2021: Setzt sich zusammen aus verfassungsmäßig unzulässiger Zuweisung an den KTF 2021 (-60,0 Mrd. Euro) und aus notlagenbedingter
Zuweisung an SV „Aufbauhilfe 2021“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (-14,0 Mrd. Euro).
3)Setzt sich zusammen aus der strukturellen NKA im Bundeshaushalt in Höhe von 109,5 Mrd. Euro und für den WSF-Energie in Höhe von
179,4 Mrd. Euro.
4)2022: Setzt sich zusammen aus notlagenbedingter Zuweisung an SV „Digitale Infrastruktur“ unter Berücksichtigung verbrauchter Mittel im
Jahr 2022 (-0,7 Mrd. Euro) und nicht in Anspruch genommener NKA WSF-E (-169,8 Mrd. Euro).
Negative Vorzeichen in Spalte 3 bezeichnen Überschüsse.
Im Jahr 2024 waren Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln aus früheren
Haushaltsjahren in Höhe von rd. 8,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zu buchen. Im Rahmen
der Schuldenbremse werden die Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln auf
die zu tilgenden Notlagenkredite angerechnet und führen zu einer Verringerung der
Gesamtrückführungsbeträge pro Jahr in späteren Jahren. Der Tilgungsplan wurde
entsprechend angepasst (vgl. Tabelle 2).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 53 –
7
Tabelle 2: Tilgungsplan 2028 bis 2061 aus Notlagenkrediten des Bundeshaushalts und
dem WSF-Energie sowie aus dem Kredit des SV Bundeswehr
2.2 Schuldenbremse bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2025 und 2026
Die Ermittlung der jeweiligen strukturellen NKA auf Basis des Soll-Ansatzes des
Haushaltsgesetzes 2025, das im BGBl. I Nr. 232 vom 2. Oktober 2025 veröffentlicht wurde,
und auf Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2026 vom 30. Juli 2025 ist in
Tabelle 3 (Spalten „2025 Soll“ und „2026 RegE“) dargestellt.
Im Haushaltsgesetz 2025 ist eine Kreditermächtigung für den Bundeshaushalt in Höhe von rd.
81,8 Mrd. Euro festgelegt (vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 8a). Auf der Grundlage der Änderung
von Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG in Verbindung mit Artikel 1 des
Haushaltsbegleitgesetzes zur Änderung des Artikel 115-Gesetzes (BGBl. I Nr. 231 vom
2. Oktober 2025) ist von der NKA des Bundeshaushalts die Bereichsausnahme (bestimmte
Haushaltstitel gem. § 1a Artikel 115-Gesetz oberhalb von 1 % des BIP des der
Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 8aa) abzuziehen. In
die Berechnung der für die Schuldenregel relevanten NKA einzubeziehen sind neben der
NKA des Bundeshaushalts auch die NKA der gemäß Artikel 143d Absatz 1 GG nach dem
31. Dezember 2010 neu eingerichteten Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen.
In diesen Sondervermögen ist für das Haushaltjahr 2025 keine für die Schuldenregel relevante
NKA eingeplant. Die Kreditermächtigung des SVIK unterliegt nicht den Regeln der
Schuldenbremse. Insgesamt ergibt sich damit für das Jahr 2025 eine für die Schuldenbremse
relevante NKA in Höhe von 49,8 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 3, 2025, Zeile 8).
Bei der Berechnung der strukturellen NKA zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung werden
der Saldo der finanziellen Transaktionen und die entsprechende Konjunkturkomponente
berücksichtigt.
Jahre nach Zeiträumen Bundeshaushalt WSF-Energie
Tilgungsbeträge
insgesamt (ohne SV
Bundeswehr) SV Bundeswehr
ab 2028
Tilgungsbeträge
insgesamt (mit SV
Bundeswehr ab
2028)
2028 bis 2030 9,2 9,2 3,2 12,4
2031 bis 2054 9,2 1,7 10,8 3,2 14,0
2055 7,2 1,7 8,9 3,2 12,1
2056 bis 2058 7,0 1,7 8,6 3,2 11,8
2059 bis 2061 1,7 1,7 1,7
Summe der Tilgungsbeträge
über die Jahre
283,7 51,2 334,9 100 434,9
Jährliche Tilgungsbeträge in Mrd. Euro
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
8
Ausgehend von der für die Schuldenbremse relevanten NKA des Bundes in Höhe von rd.
49,8 Mrd. Euro für das Jahr 2025 zuzüglich finanzieller Transaktionen von
rd. -16,4 Mrd. Euro und zuzüglich der Konjunkturkomponente zum Zeitpunkt der
Haushaltsaufstellung in Höhe von -18,2 Mrd. Euro beläuft sich die strukturelle NKA des
Bundes für das Jahr 2025 damit auf rd. 15,2 Mrd. Euro bzw. 0,35 % des BIP.
Damit wird die reguläre Obergrenze für die strukturelle NKA eingehalten (vgl. Tabelle 3,
2025, Zeile 10).
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 beläuft sich die Kreditermächtigung auf rd.
89,9 Mrd. Euro. Nach Abzug der Bereichsausnahme (bestimmte Haushaltstitel gem. § 1a
Artikel 115-Gesetz oberhalb von 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen
Jahres, vgl. Tabelle 3, 2026, Zeile 8aa) in Höhe von rd. 54,3 Mrd. Euro ergibt sich eine für die
Schuldenbremse relevante NKA in Höhe von rd. 35,6 Mrd. Euro, da auch im Jahr 2026 keine
Schuldenregel relevanten Kreditaufnahmen in nach dem 31. Dezember 2010 errichteten
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung eingeplant sind. Die um konjunkturelle
Effekte und um finanzielle Transaktionen bereinigte strukturelle NKA beläuft sich zum
Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesregierung zum Entwurf des Bundeshaushalts 2026 auf
rd. 15,1 Mrd. Euro bzw. 0,35 % des BIP. Die Obergrenze für die strukturelle NKA von
0,35 % des BIP wird damit eingehalten.
Erst im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den von der Bundesregierung
eingebrachten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 durch den Deutschen
Bundestag erfolgt eine endgültige Ermittlung der strukturellen NKA zum Zeitpunkt der
Haushaltsaustellung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 55 –
9
Tabelle 3: Berechnung der strukturellen NKA für die Jahre 2025 und 2026
2025 2026
Soll1 RegE2
Mrd. Euro Mrd. Euro
1
Maximal zulässige strukturelle NKA (in % des BIP) ohne
Abbauverpflichtung
0,35 0,35
2
Nominales Bruttoinlandsprodukt des der Haushaltsauf-stellung
vorangegangenen Jahres (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung)
4.329,0 4.305,3
3 Abbauverpflichtung - -
3a Gemäß Tilgungsplan (Artikel 115 Absatz 2 Satz 7 Grundgesetz) - -
3b Aus Kontrollkonto - -
4
Maximal zulässige strukturelle NKA (1 x 2 - 3) mit
Abbauverpflichtung 15,2 15,1
in % des BIP 0,35 0,35
5
Konjunkturkomponente Soll: (5a) x (5c) Nachtrag: [(5a) + (5b)] x
(5c)
-18,2 -12,9
5a Nominale Produktionslücke (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) -89,7 -63,6
5b
Anpassung an tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung
[Nachtrag (5ba) - Soll (5ba)] % x (5bb)
5ba Nominales Bruttoinlandsprodukt (% ggü. Vj.) 2,0 3,0
5bb Nominales Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres
5c Budgetsemielastizität (ohne Einheit) 0,203 0,203
6 Saldo Finanzielle Transaktionen -16,4 -7,6
6a Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 0,9 0,8
6aa Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt 0,9 0,8
6ab Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Sondervermögen 0,0 0,0
6b Ausgaben für finanziellen Transaktionen 17,3 8,4
6ba Ausgaben für finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt 17,3 8,4
6bb Ausgaben für finanziellen Transaktionen Sondervermögen 0,0 0,0
7 Zulässige NKA (4 - 5 - 6) 49,8 35,6
8 NKA (8a -8aa + 8b) 49,8 35,6
8a NKA Bundeshaushalt 81,8 89,9
8aa
Bereichsausnahme (verteidigungs- und sicherheitsrelevante
Ausgaben oberhalb von 1 % des BIP) 32,0
54,3
8ab
1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres
(1 % * 2)
43,3 43,1
8b NKA der Sondervermögen 0,0 0,0
9 Strukturelle NKA (8 + 5 + 6) 15,2 15,1
in % des BIP 0,35 0,35
10 Abweichung von der Obergrenze (9) - (4) bzw. (8) - 7) 0,0 0,0
11 Be(-)/Ent(+)lastung des Kontrollkontos
Abweichungen in den Summen und Produkten durch Rundungen möglich.
1) Haushaltsgesetz für den Bundeshaushalt 2025 vom 2. Oktober 2025 (BGBl I Nr. 232). Zeile 2 BIP des Jahres 2024 gemäß Veröffentlichung
des Statistischen Bundesamtes vom 22. August 2025.
2) Beschluss der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2026 vom 30. Juli
2025. Zeile 2 BIP des Jahres 2024 gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 23. Mai 2025.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
10
3 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und Finanzplanung
3.1 Systematik der laufenden Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates
Zentrales Element der in § 3 Stabilitätsratsgesetz verankerten laufenden
Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat bildet die Analyse der folgenden vier
Kennziffern:
Struktureller Finanzierungssaldo,
Kreditfinanzierungsquote,
Zins-Steuer-Quote,
Schuldenstand.
Das Kennziffernsystem des Stabilitätsrats definiert sowohl die Kennziffern als auch
spezifische Schwellenwerte für Bund und Länder. Die Kennziffern werden über eine Spanne
von sieben Jahren betrachtet. Dabei werden zwei Zeiträume unterschieden:
(1) Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die Ist-Werte der zwei vergangenen
Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres.
(2) Der Zeitraum Finanzplanung umfasst den Entwurfswert des folgenden Jahres sowie die
Ansätze der Finanzplanung.
Die Ermittlung der Kennziffern der aktuellen Haushaltslage basiert im Bericht damit auf den
Ist-Daten des Haushalts 2023 und 2024 sowie dem Soll 2025. Dem Zeitraum der
Finanzplanung liegen der am 30. Juli 2025 im Kabinett beschlossene Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2026 und der Finanzplan bis 2029 zugrunde. Die Änderungen des GG haben
mit ihrer Erhöhung der Verschuldungsmöglichkeiten außerhalb der Schuldenbremse
Auswirkungen auf die Ergebnisse des Bundes im Rahmen der Haushaltsüberwachung des
Stabilitätsrates.
Der Stabilitätsrat hat zur Beurteilung, ob die Kennziffern auf eine drohende Haushaltsnotlage
hinweisen, Schwellenwerte festgelegt. Danach gilt eine Kennziffer in einem Zeitraum als
auffällig, wenn mindestens zwei Ausprägungen der Kennziffer ihre Schwellenwerte
überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig angesehen, wenn mindestens drei
von vier Kennziffern auffällig sind. Ist ein Zeitraum insgesamt als „auffällig“ anzusehen, wird
dies als Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage gewertet. Der Stabilitätsrat leitet dann
eine umfassende Prüfung des Haushalts der betroffenen Gebietskörperschaft ein.
3.2 Die Ergebnisse der Kennziffern für den Bund
(a) Struktureller Finanzierungssaldo
Der strukturelle Finanzierungssaldo in finanzstatistischer Abgrenzung ist definiert als um
konjunkturelle Effekte und finanzielle Transaktionen bereinigter Finanzierungssaldo.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 57 –
11
Mit der Bereinigung des Finanzierungssaldos um konjunkturelle Effekte und finanzielle
Transaktionen soll eine weitgehende Annäherung an die Methodik der europäischen
Fiskalregeln erreicht werden. Konform mit dem Beschluss des Stabilitätsrates zum
Kennziffernsystem vom 5. Dezember 2024 in Verbindung mit dem Beschluss vom
13. Dezember 2019 ist der strukturelle Finanzierungssaldo als einzige der vier Kennziffern
um Extrahaushalte mit eigener Kreditermächtigung außerhalb des Regelungskreises der
Schuldenbremse konstruktionsbedingt bereinigt zu evaluieren. Zur Berechnung des
strukturellen Finanzierungssaldos in Abgrenzung des Stabilitätsrats werden neben dem
Finanzierungssaldo des Bundeshaushalts auch die Finanzierungssalden der Extrahaushalte des
Bundes „Versorgungsfonds“, „Versorgungsrücklage“, „Vorsorge für inflationsindexierte
Bundeswertpapiere“ sowie „Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Corona“ (WSF-C) und im Jahr
2023 WSF-E (jeweils abzüglich finanzieller Transaktionen) berücksichtigt.
In den Jahren 2023 bis 2027 fließt das SV Bundeswehr und ab 2025 das SVIK in den
dargestellten Finanzierungssaldo ein. Beide SV sowie die im Bundeshaushalt 1 % des BIP
übersteigenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben unterliegen nicht der
gemäß Artikel 115 GG geltenden Obergrenze von 0,35 % des BIP. Die Bewertung der
Kennziffer „struktureller Finanzierungssaldo“ orientiert sich jedoch an der gemäß Artikel
115 GG geltenden Obergrenze der strukturellen NKA von 0,35 % des BIP. Daher wurde der
Schwellenwert konstruktionsbedingt in Übereinstimmung mit dem Beschluss des
Stabilitätsrates um die gesetzlich außerhalb der Schuldenbremse zu finanzierenden Ausgaben
angepasst.
Die Werte der Kennziffer sowie die dazugehörigen Schwellenwerte für die Jahre 2023 bis
2029 sind in Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4: Kennziffer „Struktureller Finanzierungssaldo“
Aktuelle Haushaltslage
Überschreitung
Finanzplanung
Überschreitung Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Struktureller
Finanzierungssaldo
€ je
Einw.
nein
nein
-1.013 -136 -1.131 -1.871 -1.830 -1.926 -2.113
Schwellenwert
-547 -353 -1.182 -1.919 -1.881 -2.014 -2.201
Der Schwellenwert leitet sich aus der Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos (unter Berücksichtigung
der Sondervermögen gemäß der Abgrenzung des Stabilitätsrats, von Rücklagenbewegungen und von der
Bereinigung um die gemäß GG außerhalb der Schuldenbremse zu finanzierenden Ausgaben) zzgl. 50 € je
Einwohner ab. Im Jahr 2023, dessen Ergebnis bereits vom Stabilitätsrat im Dezember 2024 beschlossen wurde,
erfolgte diese Anpassung einmalig aus Gründen der Transparenz nicht.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
12
Tabelle 4 zeigt, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos in
Abgrenzung des Stabilitätsrats im Zeitraum (1) einmal überschritten wird. Im Zeitraum (2)
liegt das geplante Defizit in allen Jahren unter dem Schwellenwert. Damit zeigt die
Kennziffer „Struktureller Finanzierungssaldo“ keine Auffälligkeit.
(b) Kreditfinanzierungsquote
Die Kreditfinanzierungsquote gibt an, in welchem Maß die Ausgaben einer
Gebietskörperschaft kreditfinanziert sind. Sie ist definiert als die NKA im Verhältnis zu den bereinigten
Ausgaben in Stabilitätsratsabgrenzung. Die NKA beinhaltet neben der NKA des
Kernhaushalts, einschließlich der 1 % des BIP übersteigenden verteidigungs- und
sicherheitsrelevanten Ausgaben, auch die NKA des WSF-C und für das Jahr 2023 des WSF-E
sowie für die Jahre 2023 bis 2027 die Kreditaufnahme des SV Bundeswehr und ab 2025 die
geplanten Kreditaufnahmen für das SVIK.1
Der Nenner wird aus der Summe der Ausgaben der entsprechenden Gebietskörperschaften
gebildet. Der Schwellenwert für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage ergibt sich aus dem
gleitenden Jahresdurchschnitt der Kreditfinanzierungsquote der jeweils letzten fünf Jahre
zuzüglich sechs Prozentpunkte. Dabei wird der Durchschnitt null gesetzt, wenn er eine
negative Kreditfinanzierungsquote ausweist. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird der
Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres beibehalten. Tabelle 5 zeigt die entsprechenden
Kreditfinanzierungsquoten und Schwellenwerte.
Tabelle 5: Kennziffer „Kreditfinanzierungsquote“
Aktuelle Haushaltslage
Überschreitung
Finanzplanung
Überschreitung
Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Kreditfinanzierungsquote % 10,1 6,1 21,5
nein
27,4 26,7 27,1 28,0
nein
Schwellenwert 26,5 28,7 30,1 30,1 30,1 30,1 30,1
1 Zur Ermittlung der Kreditfinanzierungsquote wird die NKA um die Finanzierungssalden der drei
Extrahaushalte „Versorgungsfonds“, „Versorgungsrücklage“ und „Vorsorge für inflationsindexierte
Bundeswertpapiere“ verringert. Im Nenner werden die Ausgaben des Bundes um die Zuführungen aus dem
Kernhaushalt an die Extrahaushalte „Versorgungsfonds“, „Versorgungsrücklage“ und „Vorsorge für
inflationsindexierte Wertpapiere“ bereinigt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 59 –
13
Ab dem Jahr 2025 kommt es durch die Änderungen des GG möglich gewordenen höheren
Kreditaufnahmen zu deutlich höheren Kreditfinanzierungsquoten als in den Jahren 2023 und
2024. Im Zeitraum (1) und im Zeitraum (2) werden die entsprechenden Schwellenwerte der
Kreditfinanzierungsquote jedoch in keinem Jahr überschritten. Die Kennziffer
Kreditfinanzierungsquote ist damit in keinem der beiden Zeiträume auffällig.
(c) Zins-Steuer-Quote
Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wieviel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben
verwendet werden. Dabei wird die Belastung der Haushalte durch frühere Verschuldung in
Relation zum Steueraufkommen eines Jahres zum Ausdruck gebracht. Die Schwellenwerte
ergeben sich im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage aus dem gleitenden Jahresdurchschnitt
der jeweils letzten fünf Jahre und einem Aufschlag von sechs Prozentpunkten. Im
Finanzplanungszeitraum wird der Schwellenwert konstant auf dem Niveau des laufenden
Jahres gehalten. In Tabelle 6 sind die Zins-Steuer-Quoten und die Schwellenwerte dargestellt.
Tabelle 6: Kennziffer „Zins-Steuer-Quote“
Aktuelle Haushaltslage
Überschreitung
Finanzplanung
Überschreitung
Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Zins-Steuer-Quote % 9,1 8,8 7,5
nein
8,3 10,4 13,0 15,3
ja
Schwellenwert 9,0 9,8 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9
Der Anteil der Zinsausgaben an den Steuereinnahmen überschreitet im Zeitraum (1) den
entsprechenden Schwellenwert einmal. Im Zeitraum (2) wird der entsprechende
Schwellenwert der Zins-Steuer-Quote zweimal überschritten. Die Kennziffer Zins-Steuer-
Quote ist damit im Zeitraum (1) unauffällig. Der Zeitraum (2) stellt sich als auffällig dar.
(d) Schuldenstand
Der Schuldenstand ist eine zentrale Größe zur Bewertung der Lage der öffentlichen
Haushalte. Grundlage für die Ermittlung der Schuldenquote in Abgrenzung des Stabilitätsrats
sind ab dem Jahr 2020 die Schulden beim nicht-öffentlichen und beim öffentlichen Bereich
jeweils ohne Kassenkredite am Ende des Jahres. Die Schulden des Jahres 2024 entsprechen
dem Ist-Schuldenstand im Jahr 2024 des Kernhaushaltes, des WSF-C und des SV
Bundeswehr aus dem Statistischen Bericht – Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts
2024 des Statistischen Bundesamtes. Ab dem laufenden Haushaltsjahr ergibt sich der
Schuldenstand aus dem Wert des Vorjahres erhöht um die NKA des betrachteten Jahres
einschließlich der Kreditaufnahme des Bundeshaushalts, die 1 % des BIP für verteidigungs-
und sicherheitsrelevante Ausgaben übersteigt. Hinzu kommt die Neuverschuldung abzüglich
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
14
Tilgung des WSF-C sowie die Neuverschuldung des SV Bundeswehr und des SVIK. Der
Gesamtschuldenstand wird ins Verhältnis zum aktuellen BIP gesetzt. Die Schwellenwerte für
die Quote werden analog zum Vorgehen bei der Kreditfinanzierungsquote und bei der Zins-
Steuer-Quote aus dem gleitenden Jahresdurchschnitt der vergangenen fünf Jahre und einem
Aufschlag von sechs Prozentpunkten ermittelt.
Im Zeitraum der Finanzplanung wird der Schwellenwert konstant auf dem Niveau des
laufenden Jahres gehalten. Tabelle 7 zeigt die Entwicklung der Schuldenquote und deren
Schwellenwerte.
Tabelle 7: Kennziffer „Schuldenstand“
Aktuelle
Haushaltslage
Überschreitung
Finanzplanung
Überschreitung
Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Schuldenstand
% d.
BIP*
37,2 37,2 38,9
nein
41,0 42,9 45,2 47,5
ja
Schwellenwert 40,5 41,7 43,1 43,1 43,1 43,7 43,1
*2023 VGR-Ergebnis 27. August 2024, 2024 VGR-Ergebnisse Stand 22. August 2025, 2026-2029
Herbstprojektion Bundesregierung 2025.
Die Schuldenquote unterschreitet im Zeitraum (1) die entsprechenden Schwellenwerte. Im
Zeitraum (2) wird der jeweilige Schwellenwert in zwei Jahren überschritten. Daher gilt die
Kennziffer im Zeitraum (2) als auffällig.
4 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung
(Standardprojektion)
Neben der Kennziffernanalyse der öffentlichen Haushalte enthalten die Berichte der
Gebietskörperschaften an den Stabilitätsrat gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz auch eine
Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen. Dies
erfolgt in Form der sogenannten „Standardprojektion“, die den Finanzplanungszeitraum plus
drei Jahre umfasst (insgesamt sieben Jahre). Der Stabilitätsrat hat sowohl die Ausgestaltung
der Standardprojektion als auch das Verfahren festgelegt, auf dessen Grundlage die
Haushaltslage einer Gebietskörperschaft geprüft und beurteilt werden soll.
Die Standardprojektion ist eine Modellrechnung. Sie stellt dar, bei welcher Entwicklung von
Einnahmen und Ausgaben die Schuldenquote (Schuldenstand in % des BIP) konstant auf dem
Niveau von 2016 gehalten wird. Um bei einmaligen Schwankungen der Einnahmen und
Ausgaben Fehlbeurteilungen zu vermeiden, wird die jahresdurchschnittliche Entwicklung in
zwei Siebenjahreszeiträumen betrachtet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 61 –
15
Der eine Zeitraum startet mit dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres
und der zweite Zeitraum basiert auf dem Soll-Ansatz des Berichtsjahres. Für die Einnahmen
des Bundes wird die Entwicklung im Finanzplanungszeitraum unterstellt. Für die Jahre
danach wird angenommen, dass die Steuereinnahmen jährlich mit einer Wachstumsrate des
nominalen Produktionspotenzials zunehmen und die sonstigen Einnahmen um jährlich 1 %
steigen. Aus der Einnahmenentwicklung und der konstanten Schuldenquote ergibt sich die
erforderliche jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate eines siebenjährigen Zeitraums,
die die Schuldenquote auf dem Niveau von 2016 stabilisiert. Diese ermittelte
jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben wird mit dem Referenzwert des ersten
Stabilitätsberichts vom September 2010 verglichen.2 Eine Unterschreitung des
Referenzwertes signalisiert eine Auffälligkeit der Haushaltsentwicklung. Eine Überschreitung
signalisiert, dass die Haushaltssituation sich im Vergleich zur Referenzperiode verbessert hat,
weil eine Stabilisierung der Schuldenquote mit einer höheren jahresdurchschnittlichen
Ausgabenwachstumsrate als dem Referenzwert erreicht wird.
Im Stabilitätsbericht 2010 wurden zur Ableitung des Schwellenwertes auf Basis einer
Modellrechnung jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstumsraten von 0,15 % (2009 bis
2016) sowie von 0,49 % (2010 bis 2017) berechnet, mit denen die Schuldenquote von 2016
auf dem damaligen Niveau von 43,7 % konstant gehalten werden konnte. Der
Referenzmaßstab für die Bewertung der Haushaltslage des Bundes in den Jahren nach dem
ersten Stabilitätsbericht (ab 2011) ergibt sich aus der niedrigeren Ausgabenrate in Höhe von
0,15 % abzüglich zwei Prozentpunkten und beträgt mithin -1,85 % (vgl. Quellenangabe in
Fußnote 2).
Tabelle 8: Erforderliche jahresdurchschnittliche Entwicklung der Ausgaben, mit der
die Schuldenquote auf dem Niveau von 2016 stabilisiert wird
2024 bis 2031 2025 bis 2032
erforderliche jahresdurchschnittliche
Ausgabenentwicklung
% 0,63 1,72
Schwellenwert
-1,85 -1,85
Ergebnis
Es liegt keine Auffälligkeit vor
Im vorliegenden Bericht umfassen die beiden zu betrachtenden Zeitabschnitte die Jahre 2024
bis 2031 (a) sowie die Jahre 2025 bis 2032 (b). In der Modellrechnung wird mit einer
erforderlichen jahresdurchschnittlichen Ausgabenzuwachsrate in Höhe von 0,63 % (a) bzw. in
Höhe von 1,72 % (b) gewährleistet, dass die Schuldenquote auf dem tatsächlichen Niveau von
2016 (34,0 %) verbleibt (vgl. Tabelle 8). Die mögliche Ausgabensteigerung beider
2 Vgl. Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung des Bundes vom 15. Oktober 2010 und
Stabilitätsbericht des Bundes 2010, www.stabilitaetsrat.de.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
16
Zeitabschnitte liegt oberhalb des Referenzwertes von -1,85 %. Aus der Modellprojektion zur
mittelfristigen Haushaltsentwicklung ergeben sich mithin im Ergebnis keine Anzeichen für
eine drohende Haushaltsnotlage.
5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Kennziffernanalyse und
Standardprojektion
5.1 Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes
Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung des Bundes zeigen an,
dass keiner der beiden betrachteten Zeiträume auffällig ist. Damit droht für den Bund keine
Haushaltsnotlage (vgl. Tabelle 9).
Tabelle 9: Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung
Bund*
Aktuelle Haushaltslage
Überschreitung
Finanzplanung
Überschreitung
Ist Ist Soll Entwurf FPL FPL FPL
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Struktureller
Finanzierungssaldo1
€ je
Einw
nein
nein -1.013 -136 -1.131 -1.871 -1.830 -1.926 -2.113
Schwellenwert -547 -353 -1.182 -1919 -1.881 -2.014 -2.201
Kreditfinanzierungsquote2 %
10,1 6,1 21,5
nein
27,4 26,7 27,1 28,0
nein
Schwellenwert 26,5 28,7 30,1 30,1 30,1 30,1 30,1
Zins-Steuer-Quote2 %
9,1 8,8 7,5
nein
8,3 10,4 13,0 15,3
ja
Schwellenwert 9,0 9,8 10,9 10,9 10,9 10,9 10,9
Schuldenstand2
% d.
BIP
37,2 37,2 38,9
nein
41,0 42,9 45,2 47,5 ja
Schwellenwert 40,5 41,7 43,1 43,1 43,1 43,1 43,1
Auffälligkeit im Zeitraum nein nein
Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
* Die Kennziffern wurden ermittelt auf Basis des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2025,
des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026, des Finanzplans bis 2029, zuzüglich nach dem 31. Dezember 2010
neu eingerichtete Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen.
1 Der Schwellenwert leitet sich ab aus der Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos gemäß der Schuldenbremse
(unter Berücksichtigung von Sondervermögen gemäß der Abgrenzung des Stabilitätsrats, Rücklagenbewegungen und von der
Bereinigung um die gemäß GG außerhalb der Schuldenbremse zu finanzierenden Ausgaben) zzgl. 50 Euro je Einwohner.
2 Der jährliche Schwellenwert ist im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage der gleitende Jahresdurchschnitt der Kennziffer
der jeweils letzten fünf Jahre zuzüglich sechs Prozentpunkte. Für die Jahre der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des
laufenden Haushaltsjahres fort.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 63 –
17
5.2 Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung
Der im ersten Stabilitätsbericht 2010 ermittelte Referenzmaßstab für die Bewertung der
Haushaltslage des Bundes beläuft sich auf eine erforderliche jahresdurchschnittliche
Ausgabenveränderung von -1,85 %, um die Schuldenquote konstant auf dem Niveau von
2016 zu halten. Aus der aktuellen Modellrechnung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung
ergibt sich für den Bund eine die Schuldenquote des Jahres 2016 stabilisierende
jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate von 0,63 % für den Zeitraum 2024 bis 2031
bzw. von 1,72 % für den Zeitraum 2025 bis 2032. Die Ergebnisse der aktuellen Projektion
liegen damit oberhalb dieses Referenzwerts, sodass hieraus keine Hinweise auf eine drohende
Haushaltsnotlage abzuleiten sind.
6 Fazit
Der Bundeshaushalt konnte bereits seit 2012 die – erst ab 2016 geltende – Obergrenze der
strukturellen NKA von 0,35 % des BIP einhalten. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen
der Corona-Pandemie und der von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zu ihrer
Bewältigung sowie der im Jahr 2022 hinzugekommenen Auswirkungen des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine nahm der Bund für die Jahre 2020 bis 2023 die
Ausnahmeklausel für außergewöhnliche Notsituationen gemäß Artikel 115 Absatz 2 GG in
Anspruch. Seit dem Jahr 2024 hält der Bund die reguläre Obergrenze für die Kreditaufnahme
nach der Schuldenregel des GG wieder ein. In den Jahren 2027 bis 2029 gelingt die
Einhaltung der Schuldenbremse nur durch den Ausweis eines haushaltspolitischen
Handlungsbedarfs, der in den zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahren aufzulösen ist.
Deutschland steht kurz- und mittelfristig vor enormen Herausforderungen. Um diese zu
bewältigen, verfolgt die Bundesregierung eine wachstumsorientierte Strategie. Ziel ist dabei,
das Wachstumspotenzial zu stärken, private Investitionen zu mobilisieren und die
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen langfristig zu sichern hierzu sind Priorisierung von
Ausgaben und weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich.
Auf Basis der aktuellen Planungen zeigen die Ergebnisse der Kennziffernanalyse als zentrales
Element der in § 3 Stabilitätsratsgesetz verankerten laufenden Haushaltsüberwachung durch
den Stabilitätsrat:
Es werden zwar einzelne Schwellenwerte überschritten. Jedoch ist keiner der betrachteten
Zeiträume insgesamt als „auffällig“ zu bewerten. Aus dem Gesamtergebnis der
Kennziffernanalyse ergeben sich damit keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage
des Bundes.
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
18
Anlage: Datenblätter zur Berechnung der Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage
Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019
Haushaltsjahr: 2023
Lfd.
Nr.
K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich:
Lfd.
Nr.
0 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitiätsrates) Mio. €
-85.551
5-21+30+37+44+54-58 (ausschließlich
Bund)
0
1 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je
Einwohner
€
-1.013
0/4 (Kennziffer des Bundes) 1
2 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) Mio. € 5-21+30+37+44+54 2
3 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates)
je Einwohner
€ 2/4 (Kennziffer des Landes) 3
4 Einwohner am 30.06.2023 1.000 84.482 4
5 Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -64.900 6-14+20 5
6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 392.229 7+10 6
7 Bereinigte Einnahmen Mio. € 392.229 7
8 darunter: Einnahme aus Sanierungshilfen Mio. € 8
9 Zahlungen von gleicher Ebene (Ländern) Mio. € 9
10 Zusetzungen zu bereinigten Einnahmen: Entnahmen aus Pensionsfonds,
Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Mio. €
0
11+12+13 soweit betroffen 10
11 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 =35 11
12 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 =42 12
13 Einnahmen von Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =49 13
14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
457.129
15+16 14
15 Bereinigte Ausgaben Mio. € 457.129 15
16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds,
Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Mio. €
0
17+18+19 soweit betroffen 16
17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 0 =32 17
18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 0 =39 18
19 Zahlungen an Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =46 19
20 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 20
21 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -7.684 22-26 21
22 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 1.787 23+24+25 22
23 davon: Darlehensrückflüsse Mio. € 1.772 23
24 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 15 24
25 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 25
26 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 9.471 27+28+29 26
27 davon: Vergabe von Darlehen Mio. € 8.071 27
28 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 1.400 28
29 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 29
30 Saldo Pensionsfonds Mio. € 2.133 31-34 30
31 Einnahmen Mio. € 2.133 32+33 31
32 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 1.949 =17 32
33 sonstige Einnahmen Mio. € 184 33
34 Ausgaben Mio. € 0 35+36 34
35 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =11 35
36 sonstige Ausgaben Mio. € 0 36
37 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 1.739 38-41 37
38 Einnahmen Mio. € 1.739 39+40 38
39 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 789 =18 39
40 sonstige Einnahmen Mio. € 950 40
41 Ausgaben Mio. € 0 42+43 41
42 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =12 42
43 sonstige Ausgaben Mio. €
0
43
44 Saldo Sondervermögen (mit eigener Kreditermächtigung) Mio. € -47.105 45-48-51 44
45 Einnahmen Mio. € 22.673 46+47 45
46 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 0 =19 46
47 sonstige Einnahmen Mio. €
22.673
47
48 Ausgaben Mio. €
54.595
49+50 48
49 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =13 49
50 sonstige Ausgaben Mio. € 54.595 50
51 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. €
15.183
52-53 51
52 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 22.085 52
53 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 6.902 53
54 Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen
inflationsindex. Bundeswertpapiere“ (Bund)
Mio. €
4.446
55+56-57 54
55 Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio. € 8.158 55
56 Sonstige Entnahmen (Land) / sonstige Einnahmen (Bund) Mio. € 321 56
57 Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio. € 4.033 57
58 Konjunkturkomponente (+/-) Mio. €
-10.453
ausschließlich Bund 58
100 Kreditfinanzierungsquote %
10,1%
101/109 100
101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
50.711
102-106-30-37 (Land)
bzw. 102-106-30-37-54 (Bund)
101
102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
81.404
103+104+105
103 Schuldenaufnahme Mio. €
81.404
einschließlich der Summe der
lfd. Nr. 103 aus
Tabellenblatt "Sondervermögen"
103
104 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater
im Haushaltsjahr (+/-)
Mio. €
0
104
105 Schuldenaufnahme beim Bund im Haushaltsjahr Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option unter Lfd.Nr. 309
105
106 Schuldentilgung in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 22.376 107+108 106
107 Schuldentilgung Mio. €
22.376
einschließlich der Summe der
lfd. Nr. 107 aus
Tabellenblatt "Sondervermögen"
107
108 Schuldentilgung beim Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option unter Lfd.Nr. 309
108
109 Konsolidierte Ausgaben Mio. €
500.828
14-11-12-13+34-32+41-39+48-46+57
(Land)
bzw.14-32-39-46-55+50 (Bund)
109
200 Zins-Steuer-Quote %
9,1%
201/204 200
201 Zinsausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
32.438
202+203 (Land)
bzw. 202 (Bund)
201
202 Zinsausgaben Mio. € 32.438 einschließlich der Summe der 202
203 Zinsausgaben an Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option unter Lfd.Nr. 309
203
204 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
356.082
205+206+207+208+209+210 (Land)
bzw. 205 (Bund)
204
205 Steuereinnahmen Mio. € 356.082 205
206 Förderabgabe Mio. € 206
207 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 207
208 Allg. BEZ Mio. € 208
209 Gemeindefinanzkraft SoBEZ Mio. € 209
210 Forschungsförderung SoBEZ Mio. € 210
300 Schulden je Einwohner (Land) /
Schulden in Relation zum BIP (Bund)
€ / %
37,2%
301/4 (Land) / 301/312 (Bund) 300
301 Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 1.555.084 302-311 301
302 Schulden am 31.12.2023 in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
1.555.084
303+307-308+309
(einschließlich der Summe der
lfd. Nr. 302 aus
Tabellenblatt "Sondervermögen")
302
303 Schulden am 31.12.2023 (Basisschulden) Mio. € 1.440.621 304+305-306 303
304 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2023 Mio. € 1.440.062 304
305 Schulden beim öffentlichen Bereich am 31.12.2023 Mio. € 559 305
306 Mio. € 0 =309 306
307 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater
am 31.12.2023
Mio. €
0
Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
307
308 Schulden bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen am
31.12.2023
Mio. €
0
Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
[dann auch zwingend Lfd. Nr. 311]
308
309 Schulden beim Bund am 31.12.2023 Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
[=306]
309
310 Nettokreditaufnahme Mio. € 59.028 102-106 310
311 Schuldenaufnahme bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen
sowie bei den einbezogenen Extrahaushalten im Haushaltsjahr
Mio. €
0
Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
[dann auch zwingend Lfd. Nr. 308]
311
312 Bruttoinlandsprodukt, nominal Mrd. € 4.186 ausschließlich Bund 312
Gebietskörperschaft: Bund
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3400– 65 –
19
Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019
Haushaltsjahr: 2024
Lfd.
Nr.
K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich:
Lfd.
Nr.
0 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitiätsrates) Mio. €
-11.370
5-21+30+37+44+54-58 (ausschließlich
Bund)
0
1 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je
Einwohner
€
-136
0/4 (Kennziffer des Bundes) 1
2 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) Mio. € 5-21+30+37+44+54 2
3 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates)
je Einwohner
€ 2/4 (Kennziffer des Landes) 3
4 Einwohner am 30.06.2024 1.000 83.511 4
5 Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -25.028 6-14+20 5
6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 440.642 7+10 6
7 Bereinigte Einnahmen Mio. € 440.642 7
8 darunter: Einnahme aus Sanierungshilfen Mio. € 8
9 Zahlungen von gleicher Ebene (Ländern) Mio. € 9
10 Zusetzungen zu bereinigten Einnahmen: Entnahmen aus Pensionsfonds,
Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Mio. €
0
11+12+13 soweit betroffen 10
11 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 =35 11
12 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 =42 12
13 Einnahmen von Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =49 13
14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
465.670
15+16 14
15 Bereinigte Ausgaben Mio. € 465.670 15
16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds,
Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Mio. €
0
17+18+19 soweit betroffen 16
17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 0 =32 17
18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 0 =39 18
19 Zahlungen an Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =46 19
20 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 20
21 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -1.386 22-26 21
22 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 4.471 23+24+25 22
23 davon: Darlehensrückflüsse Mio. € 947 23
24 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 3.524 24
25 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 25
26 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 5.857 27+28+29 26
27 davon: Vergabe von Darlehen Mio. € 238 27
28 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 5.619 28
29 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 29
30 Saldo Pensionsfonds Mio. € 2.522 31-34 30
31 Einnahmen Mio. € 2.522 32+33 31
32 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 2.266 =17 32
33 sonstige Einnahmen Mio. € 255 33
34 Ausgaben Mio. € 0 35+36 34
35 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =11 35
36 sonstige Ausgaben Mio. € 0 36
37 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 1.892 38-41 37
38 Einnahmen Mio. € 1.892 39+40 38
39 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 865 =18 39
40 sonstige Einnahmen Mio. € 1.027 40
41 Ausgaben Mio. € 0 42+43 41
42 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =12 42
43 sonstige Ausgaben Mio. €
0
43
44 Saldo Sondervermögen (mit eigener Kreditermächtigung) Mio. € -17.113 45-48-51 44
45 Einnahmen Mio. € 14.980 46+47 45
46 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 0 =19 46
47 sonstige Einnahmen Mio. €
14.980
47
48 Ausgaben Mio. €
17.489
49+50 48
49 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =13 49
50 sonstige Ausgaben Mio. € 17.489 50
51 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. €
14.604
52-53 51
52 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 14.604 52
53 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 0 53
54 Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen
inflationsindex. Bundeswertpapiere“ (Bund)
Mio. €
2.050
55+56-57 54
55 Entnahmen (Land) / Einnahmen (Bund) Mio. € 1.976 55
56 Sonstige Entnahmen (Land) / sonstige Einnahmen (Bund) Mio. € 74 56
57 Zuführungen (Land) / Ausgaben (Bund) Mio. € 0 57
58 Konjunkturkomponente (+/-) Mio. €
-22.923
ausschließlich Bund 58
100 Kreditfinanzierungsquote %
6,1%
101/109 100
101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
29.174
102-106-30-37 (Land)
bzw. 102-106-30-37-54 (Bund)
101
102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
50.490
103+104+105
103 Schuldenaufnahme Mio. €
50.490
einschließlich der Summe der
lfd. Nr. 103 aus
Tabellenblatt "Sondervermögen"
103
104 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater
im Haushaltsjahr (+/-)
Mio. €
0
104
105 Schuldenaufnahme beim Bund im Haushaltsjahr Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option unter Lfd.Nr. 309
105
106 Schuldentilgung in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 14.853 107+108 106
107 Schuldentilgung Mio. €
14.853
einschließlich der Summe der
lfd. Nr. 107 aus
Tabellenblatt "Sondervermögen"
107
108 Schuldentilgung beim Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option unter Lfd.Nr. 309
108
109 Konsolidierte Ausgaben Mio. €
478.052
14-11-12-13+34-32+41-39+48-46+57
(Land)
bzw.14-32-39-46-55+50 (Bund)
109
200 Zins-Steuer-Quote %
8,8%
201/204 200
201 Zinsausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
32.831
202+203 (Land)
bzw. 202 (Bund)
201
202 Zinsausgaben Mio. € 32.831 einschließlich der Summe der 202
203 Zinsausgaben an Bund Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option unter Lfd.Nr. 309
203
204 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
374.989
205+206+207+208+209+210 (Land)
bzw. 205 (Bund)
204
205 Steuereinnahmen Mio. € 374.989 205
206 Förderabgabe Mio. € 206
207 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 207
208 Allg. BEZ Mio. € 208
209 Gemeindefinanzkraft SoBEZ Mio. € 209
210 Forschungsförderung SoBEZ Mio. € 210
300 Schulden je Einwohner (Land) /
Schulden in Relation zum BIP (Bund)
€ / %
37,2%
301/4 (Land) / 301/312 (Bund) 300
301 Schulden am Ende des lfd. Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 1.608.482 302-311 301
302 Schulden am 31.12.2024 in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
1.608.482
303+307-308+309
(einschließlich der Summe der
lfd. Nr. 302 aus
Tabellenblatt "Sondervermögen")
302
303 Schulden am 31.12.2024 (Basisschulden) Mio. € 1.563.445 304+305-306 303
304 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2024 Mio. € 1.563.084 304
305 Schulden beim öffentlichen Bereich am 31.12.2024 Mio. € 361 305
306 Mio. € 0 =309 306
307 Aufgeschobene bewilligte Kredite, Kreditrahmenverträge, Aussetzungsfloater
am 31.12.2024
Mio. €
0
Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
307
308 Schulden bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen am
31.12.2024
Mio. €
0
Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
[dann auch zwingend Lfd. Nr. 311]
308
309 Schulden beim Bund am 31.12.2024 Mio. € Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
[=306]
309
310 Nettokreditaufnahme Mio. € 35.637 102-106 310
311 Schuldenaufnahme bei Pensions-/Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen
sowie bei den einbezogenen Extrahaushalten im Haushaltsjahr
Mio. €
0
Auszufüllen bei Wahrnehmung der
Option
[dann auch zwingend Lfd. Nr. 308]
311
312 Bruttoinlandsprodukt, nominal Mrd. € 4.329 ausschließlich Bund 312
Gebietskörperschaft: Bund
Drucksache 21/3400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
20
Daten der Soll-Ansätze des laufenden Haushaltsjahres zur Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gem. Beschluss des Stabilitätsrates vom 13. Dezember 2019
Haushaltsjahr: 2025
Lfd.
Nr.
K e n n z i f f e r und D a t e n nachrichtlich:
Lfd.
Nr.
0 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitiätsrates) Mio. €
-94.491
5-21+30+37+44+54-58 (ausschließlich
Bund)
0
1 Struktureller Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je
Einwohner
€
-1.131
0/4 (Kennziffer des Bundes) 1
2 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) Mio. € 5-21+30+37+44+54 2
3 Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates)
je Einwohner
€ 2/4 (Kennziffer des Landes) 3
4 Einwohner am 30.06.2024 1.000 83.511 4
5 Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -81.901 6-14+20 5
6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 420.645 7+10 6
7 Bereinigte Einnahmen Mio. € 420.645 7
8 darunter: Einnahme aus Sanierungshilfen Mio. € 8
9 Zahlungen von gleicher Ebene (Ländern) Mio. € 9
10 Zusetzungen zu bereinigten Einnahmen: Entnahmen aus Pensionsfonds,
Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Mio. €
0
11+12+13 soweit betroffen 10
11 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 =35 11
12 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 =42 12
13 Einnahmen von Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =49 13
14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. €
502.546
15+16 14
15 Bereinigte Ausgaben Mio. € 502.546 15
16 Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds,
Versorgungsrücklage & Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Mio. €
0
17+18+19 soweit betroffen 16
17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 0 =32 17
18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 0 =39 18
19 Zahlungen an Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung Mio. € 0 =46 19
20 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 20
21 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -16.443 22-26 21
22 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 887 23+24+25 22
23 davon: Darlehensrückflüsse Mio. € 887 23
24 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 0 24
25 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 25
26 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 17.329 27+28+29 26
27 davon: Vergabe von Darlehen Mio. € 8.391 27
28 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 8.939 28
29 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 29
30 Saldo Pensionsfonds Mio. € 3.010 31-34 30
31 Einnahmen Mio. € 3.010 32+33 31
32 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 2.700 =17 32
33 sonstige Einnahmen Mio. € 310 33
34 Ausgaben Mio. € 0 35+36 34
35 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =11 35
36 sonstige Ausgaben Mio. € 0 36
37 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 2.190 38-41 37
38 Einnahmen Mio. € 2.190 39+40 38
39 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 877 =18 39
40 sonstige Einnahmen Mio. € 1.313 40
41 Ausgaben Mio. € 0 42+43 41
42 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =12 42
43 sonstige Ausgaben Mio. €
0
43
44 Saldo Sondervermögen (mit eigener Kreditermächtigung) Mio. € -54.323 45-48-51 44
45 Einnahmen Mio. € 15.747 46+47 45
46 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 0 =19 46
47 sonstige Einnahmen Mio. €
15.747
47
48 Ausgaben Mio. €
61.375
49+50 48
49 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 =1
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Relationen
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- part_of_vorgang → Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes (Unterrichtung)