Schriftliche Frage 108 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 20. Wahlperiode zur Abwendung einer nach meiner Auffassun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 108 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 20. Wahlperiode zur Abwendung einer nach meiner Auffassun…
Frage 108 (Uwe Schulz, AfD):
Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 20. Wahlperiode zur Abwendung einer nach meiner Auffassung drohenden Deindustrialisierung in Deutschland ergriffen, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung energieintensiver Industriebranchen Ostdeutschlands, vor dem Hintergrund des laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) um 21 Prozent gesunkenen Stellenangebots im zweiten Quartal 2025, und inwiefern sind diese Maßnahmen mit den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Zielen zur Stärkung des Industriestandortes Deutschland (Kapitel 1.1 „Industriestandort Deutschland stärken“) deckungsgleich (https://de utsche-wirtschafts-nachrichten.de/717282/arbeits markt-kippt-mehr-arbeitslose-weniger-stellen-stel lenabbau-statt-fachkraeftemangel)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Dezember 2025:
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, gerade auch der energieintensiven Industrien, stärken. Viele der Maßnahmen fußen auch auf dem Koalitionsvertrag. Nachfolgend einige Beispiele: Strompreise Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen beschlossen (Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU- Mindeststeuersatz, Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel, Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für 2026), um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie kurzfristig zu stärken. Um die energieintensiven Industrien auch bei den Strombeschaffungskosten zu entlasten, arbeitet die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Paket aus Verbesserungen bei der Strompreiskompensation und der Einführung eines Industriestrompreises. Programme zur Förderung der Transformation Die Bundesregierung unterstützt energieintensive Industrien in Deutschland bei der Dekarbonisierung und Modernisierung ihrer Anlagen. Im Rahmen des „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI) werden umfangreiche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um den Wasserstoffhochlauf (u. a. in der Stahlindustrie) zu unterstützen. Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) hilft u. a. mittelständischen Unternehmen, innovative Investition zu finanzieren. Das Programm „Carbon Contract for Difference“ (CCfD) sichert energieintensive Unternehmen gegen Preisrisiken ab und gleicht Mehrkosten im Vergleich zum konventionellen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren aus. Dieser Instrumentenmix trägt dazu bei, dass sowohl kleine und mittelständische (KMU) als auch große Industrieunternehmen mehr Investitionssicherheit erhalten. Wasserstoffwirtschaft Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende und für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie. Dieser soll flexibel und technologieoffen und zunächst in Märkten erfolgen, in denen schon jetzt Zahlungsbereitschaft besteht (z. B. Raffinerien) oder in denen Nachfrage mit finanziell und administrativ verantwortbarem Aufwand angeregt werden kann (z. B. Kraftwerke, Prozesswärme). Die Wasserstoffinfrastruktur inklusive des Wasserstoff-Kernnetzes und der Importkorridore wird stufenweise und in enger Abstimmung mit der Nachfrageseite aufgebaut. Kohlendioxidspeicherungsgesetz Die Bundesregierung hat mit dem Änderungsgesetz zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz, welches am 28. November 2025 in Kraft getreten ist, die Speicherung von CO2 für den kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab erlaubt sowie den rechtlichen Rahmen für den Aufbau einer CO2-Infrastruktur geschaffen. Dank dem überarbeiteten rechtlichen Rahmen können nunmehr Investitionen in Kohlendioxidleitungen und Speicher erfolgen. Unternehmen steht zudem eine neue Option zur Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse offen. Deutschlandfonds Der Deutschlandfonds ist eine zentrale Maßnahme der im Koalitionsvertrag festgelegten Investitionsoffensive. Der Deutschlandfonds wird sehr zeitnah – noch in diesem Jahr – mit ersten Maßnahmen an den Start gehen. Automobilstandort Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Automobilstandort Deutschland. Die Bundesregierung hat seit Beginn der Legislaturperiode neben horizontalen Maßnahmen zur allgemeinen Stärkung des Standorts spezifisch für die Automobilindustrie bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, etwa zur Förderung des Absatzes an Elektrofahrzeugen (Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung sowie Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze), Verlängerung der Befristung der Kfz- Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge für längstens zehn Jahre; Masterplan Ladeinfrastruktur 2030). Zudem setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der EU für eine Überarbeitung der Verordnung über CO2-Flottenziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ein. Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs Die Bundesregierung hat am 14. Juli 2025 mit der Veröffentlichung von zwei Änderungsbekanntmachungen im Bundesanzeiger den Transformations-Netzwerken und Transformations-Hubs eine Laufzeitverlängerung bis Ende 2026 angeboten. Die Transformations-Netzwerke und -Hubs können dadurch die Automobil- und Zulieferindustrie in den vom automobilen Wandel besonders betroffenen Regionen auch nach 2025 mit Hilfe ihrer Vernetzungs- und Wissenstransferangebote weiter stärken. Die allermeisten Transformations-Netzwerke und -Hubs haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und entsprechende Aufstockungsund Verlängerungsanträge gestellt. Die Laufzeit von insgesamt vier Transformations-Netzwerken aus Ostdeutschland wurde bereits bis Ende 2026 verlängert. Stahlindustrie Die Bundesregierung bekennt sich zur Stahlindustrie und will sie erhalten und zukunftsfähig machen. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 6. November 2025 im Bundeskanzleramt zu einem „Stahlgipfel“ eingeladen, an dem hochrangige Vertreter von Stahlindustrie, Gewerkschaften und Bundesländern sowie BMWE, BMF, BMAS und BMUKN auf Bundesminister-Ebene teilgenommen haben. Es gab eine konstruktive Diskussion und große Einigkeit bezüglich Schlussfolgerungen. Ergebnisse wurden insbesondere in den drei zentralen Handlungssträngen Außenhandel, Energie sowie Wettbewerbsfähigkeit erzielt. Luftfahrtstrategie Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine neue Luftfahrtstrategie, in der auch der Erhalt und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtindustriestandorts Deutschland eine zentrale Rolle spielen wird. Chemieagenda Der Erarbeitungsprozess der für die Stärkung von Innovations-, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie im Koalitionsvertrag angekündigten nationalen Chemieagenda 2045 beginnt im Dezember 2025. Pharmabereich Die Bundesregierung hat mit einer Auftaktveranstaltung am 12. November 2025 im Bundeskanzleramt einen umfangreichen Pharma- und Medizintechnikdialog mit Unternehmen, Verbänden, der Selbstverwaltung, Sozialpartnern, der Forschung und weiteren Akteuren gestartet. Mikroelektronik Im Bereich der Mikroelektronik wurden mit den Fördermaßnahmen unter dem European Chips Act bzw. der Förderbekanntmachung IPCEI AST konkrete administrative Maßnahmen ergriffen, um den Halbleiterstandort Deutschland weiter zu stärken. KI Die Bundesregierung wird mit der Umsetzung des IPCEI-AI und des IPCEI-CIC die Entwicklung und Implementierung industrieller KI in Deutschland vorantreiben. Zudem bereitet die Bundesregierung derzeit eine nationale Rechenzentrumsstrategie vor, die diese und weitere Maßnahmen auch mit Blick auf den Industriestandort Deutschland und industrielle KI mit beinhalten wird. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für spürbare Verbesserungen und Erleichterungen des digitalen Rechtsrahmens ein. Der am 19. November 2025 veröffentlichte Entwurf der Europäischen Kommission für den sog. Digital-Omnibus (Omnibus VII) greift bereits einige der Vorschläge der Bundesregierung auf. Leichtbau Die Initiative Leichtbau wird als strategisches Instrumentarium weiter ausgebaut. Die Geschäftsstelle der Initiative wird bis mindestens 2029 mit erweiterten Aufgaben fortgeführt. Leichtbauprojekte werden im Rahmen verschiedener branchenspezifischer Förderprogramme des Bundes unterstützt. Rohstoffsicherung Die Bundesregierung trägt mit der erfolgten Einrichtung des Rohstofffonds zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen in der deutschen Industrie bei. Durch die Beteiligung des Bundes mittels Eigenkapital an neuen Rohstoffprojekten, wie dem Lithiumprojekt Vulcan Energy, unterstützt die Bundesregierung den Aufbau alternativer Rohstofflieferketten, auch die Absicherung von Fremdkapital ist möglich. Darüber hinaus werden die Partnerschaften mit rohstoffreichen Ländern intensiviert. Konkret wurde im August 2025 eine gemeinsame Absichtserklärung mit Kanada zur Vertiefung der Rohstoffpartnerschaft verkündet, um die bestehenden Abhängigkeiten gegenüber China zu reduzieren und Rohstofflieferketten zu diversifizieren. Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung Der Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung wird weiter umgesetzt. Die darin enthaltenen Aufträge, u. a. bezüglich der Digitalisierung von Verfahren, der Einführung kurzer Fristen, der Vereinfachung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und der parallelen Durchführung von Verfahrensschritten dienen gezielt der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts. Mit der Verabschiedung der föderalen Modernisierungsagenda am 4. Dezember 2025 setzen Bund und Länder zudem das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel um, den Pakt weiterzuentwickeln und auszudehnen.
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