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Nach dem "Schwarzen Schabbat" - Antisemitismus in Kunst und Kultur (Antwort zu Drs. 21/3621)

dip / drucksache 10.02.2026 · WP 21 · 21/4074 · Antwort · Original ↗

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Nach dem "Schwarzen Schabbat" - Antisemitismus in Kunst und Kultur (Antwort zu Drs. 21/3621) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4074 21. Wahlperiode 10.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Sven Lehmann, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3621 – Nach dem „Schwarzen Schabbat“ – Antisemitismus in Kunst und Kultur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bedrohung von Jüdinnen und Juden durch Antisemitismus gilt es, sich konsequent und entschlossen entgegenzustellen. Antisemitismus hat die deutsche und europäische Kultur über Jahrhunderte geprägt. Die Massaker, Entführungen und die systematisch verübte sexualisierte Gewalt durch die Hamas am 7. Oktober 2023 – wie auch der darauffolgende, am Ende entgrenzte Krieg in Gaza haben den Antisemitismus in Deutschland und Europa verschärft. In den vergangenen zwei Jahren wurden zahlreiche Fälle sichtbar, in denen antisemitische Inhalte, Bildsprachen oder Narrative in kulturellen Produktionen, Ausstellungen, Festivals oder öffentlich geförderten Projekten auftauchten. Ebenso sorgten strukturelle Leerstellen, mangelnde Sensibilität sowie unzureichende institutionelle Schutzmechanismen für wiederholte Kontroversen und einen Vertrauensverlust, insbesondere unter jüdischen und israelischen Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und dem Publikum. Der jüdische Kulturfonds, der auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingerichtet wurde, war für viele betroffene Kunst- und Kulturschaffende ein kleiner Lichtblick in einer insgesamt bedrohlichen Situation. Jüdische und israelische Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung und ihrem politischen Verhältnis zur israelischen Regierung – wurden gemieden, Bühnen und Ausstellungsräume verwehrt. Das hatte häufig nicht nur symbolische, sondern auch materielle Folgen. Antisemitische Vorfälle im Kulturbetrieb einiger Städte, Einschüchterungen jüdischer Kulturakteurinnen und Kulturakteure in sozialen Medien (wie z. B. gegen den Komponisten Lahav Shani rund um die Konzertabsage beim belgischen Flanders Festival Ghent) sowie sekundärer Boykott (www.freitag.de/aut oren/der-freitag/antisemitismus-im-kulturbetrieb-wir-nennen-es- sekundaerenboykott) zeigen deutlich, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem mit gravierenden Auswirkungen. Jüdische Künstlerinnen und Künstler berichten von Anfeindungen und Boykottaufrufen, wie auch von der Angst, öffentliche Räume zu betreten. Antiisraeli- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 10. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sche oder antisemitische Positionen werden normalisiert oder unter dem Deckmantel vermeintlicher „künstlerischer Freiheit“ legitimiert. Neben einem Anstieg der Zahl antisemitischer Straftaten auf 6 236 im Jahr 2024 (www.bka.de/ DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen202 4 .html) erfassten die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) im selben Jahr einen Anstieg der Zahl antisemitischer Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr um fast 77 Prozent – von 4 886 Vorfällen 2023 auf 8 627 Vorfälle 2024. Das ist ein Anstieg von rechnerisch 13 Vorfällen pro Tag 2023 auf knapp 24 Vorfälle pro Tag 2024 (https://report-antisemitism.de/documents/ 04-06-25_RIAS_Bund_Jahresbericht_2024.pdf). Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Auffällig war auch das Schweigen weiter Teile der Kulturszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte. Kunst ist frei. Angriffe und Störungen gefährden die Kunstfreiheit. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, genau hinzuschauen. Angesichts der durchaus besorgniserregenden Entwicklung ist es Aufgabe der Bundesregierung, im Austausch mit den Ländern und Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten im Kulturbereich und darüber hinaus anzustoßen. Der Kulturbereich ist aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung und seiner öffentlichen Förderung in einer besonderen Verantwortung: Er prägt Diskurse, bietet Räume für demokratische Auseinandersetzung und sollte ein sicherer Ort für alle Menschen sein – insbesondere für Gruppen, die historisch und gegenwärtig von Diskriminierung betroffen sind. Dazu gehört die Verpflichtung, Antisemitismus zu erkennen, zu benennen und wirksam zu bekämpfen.  1. Wie erfasst die Bundesregierung derzeit antisemitische Vorfälle im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals?  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antisemitische Vorfälle und Straftaten im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals, seit Januar 2020 (bitte nach Jahr, Ort, Art des Vorfalls aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Politisch motivierte Straftaten aufgrund von kulturbezogenem Antisemitismus werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK) allgemein, nicht gesondert kulturspezifisch registriert. Folglich sind diese in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten und können nicht trennscharf gefiltert und dargestellt werden. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich. Um dennoch eine Beantwortung der Frage zu ermöglichen, wurden die Fallzahlen zum Unterthemenfeld „Antisemitisch“ mit dem Unterangriffsziel „Religiöse Einrichtung“ verknüpft, um Straftaten gegen kulturelle Einrichtungen abzubilden. Eine entsprechende tabellarische Aufschlüsselung der Fälle ist Anlage 1* (vgl. Anlage 1 Frage 2) zu entnehmen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4074 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Eine systematische, kulturspezifische Erfassung von unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegenden Vorfällen durch die Bundesregierung erfolgt auch angesichts der primären Länderzuständigkeit für den Kulturbereich nicht. Es gibt jedoch hierzu immer wieder Rückmeldungen von z. B. durch vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Einrichtungen, die auszugsweise nachstehend dargestellt werden: NS-Gedenkstätten und Einrichtungen berichten, dass sie in den letzten Jahren vermehrt antisemitische Angriffe erleben, von offensiven Störungen ihrer Arbeit bis zu Fällen von schwerem Vandalismus. Im Rahmen der 74. Berlinale wurde am 25. Februar 2024 der Instagram-Kanal der Berlinale Sektion Panorama kurzzeitig gehackt und es wurden antisemitische Bild-Text-Beiträge mit dem Berlinale-Logo zum Nahost-Krieg auf dem Kanal gepostet. Diese Statements stammten nicht vom Festival und repräsentieren nicht die Haltung des Festivals. Die Berlinale verurteilte diesen kriminellen Akt aufs Schärfste, hat die Posts sofort gelöscht und eine Untersuchung in die Wege geleitet. Parallel stellte die Berlinale Strafanzeige gegen Unbekannt. Da der Täter bzw. die Täterin nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren letztlich eingestellt. Im Nachgang zum 7. Oktober 2023 haben Hasskommentare gegenüber dem Jüdischen Museum Berlin (JMB) bei bezahlter Werbung auf anderen Plattformen stark zugenommen. Direkte Anfeindungen oder Bedrohungen hat es gegenüber dem JMB jedoch nicht gegeben. In den Gästebüchern des Deutschen Historischen Museums und vom Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden sich wiederholt antisemitische Parolen, weswegen die offen ausliegenden Bücher regelmäßig ausgewechselt werden.  3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundesgeförderte Kultureinrichtungen und Kulturprojekte über angemessene Sensibilisierungs- und Präventionskonzepte zum Umgang mit Antisemitismus verfügen? Das Thema wurde 2024 von BKM in allen Gremien bundesgeförderter Kultureinrichtungen thematisiert. Die Einrichtungen werden zudem eindringlich dazu ermutigt, sich in Eigenverantwortung Codes of Conduct zu geben, die u. a. eine klare Positionierung gegen Antisemitismus beinhalten. Zahlreiche Einrichtungen haben dies insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 umgesetzt. Dabei waren vier Austauschformate hilfreich, die BKM für alle Zuwendungsempfänger organisiert hat. Dies hat zu einer deutlichen Sensibilisierung bei den teilnehmenden Einrichtungen gesorgt. Beispielsweise verfügen die Geschäftsbereiche der KBB (Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH) jeweils über Leitbilder, die neben anderen Formen der Diskriminierung auch ausdrücklich Antisemitismus ablehnen. Diese Leitbilder gelten sowohl nach innen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch nach außen für Partnerinnen und Partner sowie Besucherinnen und Besucher. Die Berlinale steht beispielhaft für die innerhalb der KBB etablierten Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Diskriminierung. Dazu zählen gezielte Sensibilisierungen, etwa für Moderatorinnen und Moderatoren bei öffentlichen Veranstaltungen im Hinblick auf antisemitische oder andere diskriminierende Vorfälle, sowie vor Ort anwesende Awareness-Teams, an die sich Betroffene bei Erfahrungen mit Antisemitismus oder anderen Diskriminierungen wenden können. Daneben gibt es einen Verhaltenskodex sowie eine Beschwerdestelle, an die sich Menschen, die Opfer von Diskriminierung werden, wenden können. Die Themen Verhaltenskodex und Leitbild sind regelmäßig Gegenstand der Aufsichtsratssitzung der KBB GmbH. In den Förderverträgen der Kulturstiftung des Bundes (KSB) verpflichten sich beide Parteien dazu, im Rahmen der Förderung aus Bundesmitteln eine Kultur des Respekts zu pflegen und sich zu den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen. Weiter heißt es dort: „Sie achten insbesondere darauf, dass mit dem Vorhaben keine demokratiefeindlichen Positionen, Ideologien der Ungleichwertigkeit oder systematischen Ausgrenzung von Menschen gerechtfertigt werden.“ Die KSB schult ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in den Themenfeldern von Rassismus, Antisemitismus sowie anderen Formen der Diskriminierung. Dabei geht es neben dem Erwerb von Konfliktlösungskompetenz auch um das Training von Gesprächsmethoden für gewaltfreie Kommunikation. Die bundesgeförderten NS-Gedenkstätten und Einrichtungen führen eigenständig oder in Kooperation mit anderen Trägern antisemitismuskritische Fortbildungen und Seminare durch. Das Jüdische Museum Berlin (JMB) erhielt zwischen den Jahren 2022 und 2024 rund 450 000 Euro zur Finanzierung verschiedener Präventionsprojekte gegen Antisemitismus. Grundlage hierfür war der im Jahr 2020 beschlossene Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Auf Basis der bereitgestellten Mittel konnte das JMB für verschiedene Zielgruppen bedarfsgerechte Präventionskonzepte entwickeln. Die Zielgruppen umfassten sowohl Kindertagesstätten als auch Schulen und Berufssoldaten.  4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um jüdische Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende vor Einschüchterungen, Bedrohungen, Ausschlüssen oder Diskriminierung im Kulturbereich zu schützen? Bereits im Jahr 2019 wurde durch Beschluss der damaligen Bundesregierung und der Regierungen der Länder dem Schutz jüdischen Lebens und der Bekämpfung des Antisemitismus durch Maßnahmenpakete in verschiedenen Bereichen Rechnung getragen. Das Thema „Jüdisches Leben und jüdische Kultur“ ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, überwiegend sind die Kultusministerien zuständig. Soweit es um Fragen polizeilicher Schutzmaßnahmen für jüdische Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende geht, fällt dies in die gefahrenabwehrrechtliche Zuständigkeit der Länder.  5. Welche Förderprogramme oder Unterstützungsstrukturen existieren oder sind geplant, um jüdische Kunst- und Kulturprojekte sowie Initiativen gegen Antisemitismus im Kulturbereich gezielt zu stärken? Die Bundesregierung fördert vielfältige Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen in diesem Themenfeld. So wird beispielsweise das JMB, eine Einrichtung, die zu den herausragenden Institutionen in der europäischen Museumslandschaft gehört, vollständig aus dem Etat des BKM finanziert. Im Jahr 2025 wurden die Mittel angehoben und umfassen in diesem Jahr rund 25 Mio. Euro. Die KSB fördert in der Allgemeinen Projektförderung und teilweise auch in anderen Programmen immer wieder Projekte mit diesem Thema. Als eigenständiges Programm gab es beispielsweise im Jahr 2024 die Kooperationsförderung „Gegenwartskunst aus Israel – Kulturstiftung des Bundes“. Um jüdische Kunst- und Kulturprojekte gezielt zu stärken, sind im Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern (BMI), Kapitel 0601 Titel 685 14, Erl- Ziffer 2.20, für das Jahr 2024 erstmals Mittel für den sog. Jüdischen Kulturfonds i. H. v. 2 Mio. Euro aufgenommen worden. Mit dem Fonds soll eine niedrigschwellige Unterstützung von Institutionen und Personen, insbesondere Kulturschaffende sowie jüdischen Gemeinden, ermöglicht werden, um jüdische Gegenwartskultur zu stärken. Die Mittel wurden im BMI-Haushalt 2026 um weitere 100 000 Euro erhöht. Darüber hinaus fördert der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus das Projekt „Kultur.Partnerschaften – Antisemitismuskritik, Kunst und Kultur“ des Instituts für Neue Soziale Plastik e. V., das zu einer Stärkung antisemitismuskritischer Künstlerinnen und Künstler beitragen soll. Als Programmpartner des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2023–2027) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) führt DialoguePerspectives. Discussing Religions and Worldviews e. V. (DialoguePerspectives) das Vorhaben „Dagesh on Tour“ durch. Die Initiative veranstaltet gemeinsam mit lokalen Partnern bundesweit Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang und vermittelt dabei kulturelle und politische Bildung mittels jüdischer Gegenwartskunst. Mit den Projekten werden die Teilnehmenden für jüdisches Leben der Gegenwart sensibilisiert. Darüber hinaus wird im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit 1. Januar 2025 das Projekt „Jüdische Kunstschule“ des Instituts für Neue Soziale Plastik gefördert. Den Hintergrund des Projekts bildet der starke Anstieg antisemitischer Vorfälle an Kunsthochschulen und im Kulturbetrieb nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Das Projekt schafft Räume zum Empowerment für jüdische Studierende und junge jüdische Künstlerinnen und Künstler, vernetzt sie und erarbeitet Handlungsmöglichkeiten für sie. Es setzt Maßnahmen zu ihrer Sichtbarkeit um und füllt damit eine Leerstelle an Hochschulen und im Übergang zum Beruf. Zudem erarbeitet das Projekt mit den Teilnehmenden Forderungen und Handlungsmöglichkeiten unter anderem für Verwaltungen, Hochschulen und Kunstverbände.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu antisemitisch motivierten Ausladungen, Boykottaufrufen oder strukturellen Ausschlüssen jüdischer oder proisraelischer Kunst- und Kulturschaffender vor? Eine systematische Erhebung derartiger Vorfälle erfolgt durch die Bundesregierung nicht. Entsprechende Kenntnisse über Einzelfälle ergeben sich über die öffentlich zugänglichen Informationsquellen und zudem im Rahmen von Gesprächen. Sie zeigen, dass es sich um ein drängendes Problem handelt. Die Bundesregierung reagiert umgehend und unmissverständlich auf solche Vorfälle, z. B. Kulturstaatsminister Weimer bei der Ausladung der Münchener Philharmoniker und ihres Dirigenten Lahav Shani vom Flanders Festival in Gent oder bei dem drohenden Boykott Israels beim diesjährigen Eurovision Song Contest, der abgewendet werden konnte.  7. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass künstlerische Freiheit zugleich geschützt und nicht zur Legitimation antisemitischer Inhalte genutzt wird? Die Bundesregierung schützt die in Artikel 5 Absatz 3 GG gewährleistete Freiheit der Kunst. Diese Freiheit ist nicht schrankenlos; ihre Schranke findet sie im kollidierenden Verfassungsrecht, u. a. im Schutz der Menschenwürde. Kunstfreiheit umfasst nicht das Recht, allgemeines Recht oder Haushaltsregeln zu verletzen. Antisemitische Hetze sowie andere strafbare antisemitische Maßnahmen sind deshalb nicht von der Kunstfreiheit gedeckt. Im Bereich der Kulturförderung achtet die Bundesregierung die Autonomie der Kunst und nimmt keine inhaltliche Vorabkontrolle vor. Bei Förderungen zivilgesellschaftlicher Träger prüft die Bundesregierung beim Vorliegen von Verdachtsmomenten, dass sie mit ihrer Arbeit keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.  8. Mit welchen Organisationen und Einzelpersonen tauscht sich die Bundesregierung und im Besonderen der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über das Thema Antisemitismus aus, und mit welchem Ergebnis? Der BKM tauscht sich mit einer Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zum Thema Antisemitismus aus, auch auf europäischer Ebene. Für die EU-Ratstagung der Kultur- und Medienminister am 28. November 2025 hat der BKM vor dem Hintergrund der aktuellen antisemitischen Vorfälle unter Verschiedenes den Tagesordnungspunkt „Kulturelle Freiheit in Europa“ aufgesetzt. Der BKM adressierte dabei die besorgniserregende Entwicklung von Antisemitismus in weiten Teilen des europäischen Kulturbereichs, die sich in Form von Anfeindungen, Ausladungen, Boykottaufrufen und stillen Boykotten zeigt. Zahlreiche Mitgliedstaaten und die EU-Kommission dankten dem BKM für diese Initiative. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus steht in einem kontinuierlichen Austausch mit jüdischen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie Expertinnen und Experten zum Themenfeld Antisemitismus. Hierzu zählen insbesondere regelmäßige Gespräche mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland sowie mit weiteren jüdischen Organisationen und Einrichtungen. Der Austausch erfolgt sowohl bilateral als auch in strukturierten Formaten, unter anderem im Rahmen von Fach- und Expertengesprächen, Arbeitszusammenhängen sowie beratenden Gremien. Darüber hinaus führt der Beauftragte anlassbezogene Gespräche mit betroffenen Akteurinnen und Akteuren, Vertreterinnen und Vertretern aus Kultur, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie mit Meldestellen und Beratungsstellen, auch sofern antisemitische Vorfälle oder strukturelle Problemlagen bekannt werden oder besonderer Handlungsbedarf besteht. Die im Rahmen dieses Austauschs gewonnenen Erkenntnisse fließen in die ressortübergreifende Abstimmung sowie in die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus ein, insbesondere im Kontext der Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben. Insgesamt tauscht sich die Bundesregierung in vielfältiger Weise mit Personen und Organisationen zu Antisemitismus und seiner Prävention mit Vertretungen aus jüdischer Community, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus, um sich über aktuelle Herausforderungen im Themenfeld Antisemitismus zu informieren und die Ergebnisse in die Arbeit gegen Antisemitismus einfließen zu lassen. Gesprächspartner sind insbesondere der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Rabbiner, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertretungen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen. Nach dem 7. Oktober 2023 wurden diese Gesprächsrunden durch Gespräche mit einzelnen Organisationen, wie z. B. MAKKABI Deutschland, dem Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) oder auch dem Maimonides Jüdisch-Muslimischen Bildungswerk und dem United States Holocaust Memorial Museum ergänzt. In der laufenden Legislaturperiode werden diese Gespräche verstärkt fortgeführt. Die Bundesregierung engagiert sich zudem für Antisemitismusbekämpfung sowohl in internationalen Organisationen wie der Organisation zur Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa (OSZE), Europarat, VN, UNESCO, in der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) sowie in der EU und bilateral. Bilaterale Antisemitismus-Konsultationen gibt es mit Israel (zuletzt im März 2024 in Israel) und Frankreich (zuletzt 7. bis 8. Juli 2025 in Berlin). Im Jahr 2021 wurde ein Dialog zu Holocaustfragen mit den USA etabliert (Auswärtiges Amt, Department of State), er fand erstmalig im Mai 2023 in Washington, D. C., statt, zuletzt im April 2025 in Berlin. Die Bundesregierung steht zudem auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit zentralen jüdischen Organisationen, insbesondere sind hier zu nennen die Teilnahme an dem regelmäßigen Format Runder Tisch am Rande der VN- Generalversammlung in New York mit verschiedenen jüdischen Organisationen, das von der Leitungsebene des Auswärtigen Amts wahrgenommen wird, die Teilnahme an den regelmäßigen Treffen der Sondergesandten und -beauftragten mit jüdischer Zivilgesellschaft des World Jewish Congress (WJC) (Special Envoys and Coordinators Combating Antisemitism Forum – SECCA) sowie die regelmäßige Teilnahme an den Treffen der EU-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens mit jüdischer Zivilgesellschaft.  9. Erarbeitet die Bundesregierung Sicherheitskonzepte im Zusammenhang mit der gestiegenen Bedrohungslage durch den Nahostkonflikt mit Festivalleitungen und Kulturinstitutionen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellung in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Kultureinrichtungen entscheiden zudem selber über entsprechende Maßnahmen. Bekannt sind beispielsweise Sicherheitskonzepte im Zusammenhang mit der Verleihung des Musikpreises POLYTON und des Deutschen Jazzpreises. Für die Verleihung des Theaterpreises des Bundes 2024 hat der Fonds Darstellende Künste als Träger ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Entsprechendes gilt für die KBB: Ihre einzelnen Geschäftsbereiche sind bei der Vorbereitung von Veranstaltungen, bei denen eine Bedrohungslage wahrscheinlich ist, in enger Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und dem BKM. Zudem wurde für die einzelnen Veranstaltungen (beispielsweise Berlinale) ein individuelles Sicherheitskonzept erarbeitet, das stetig fortentwickelt wird. Für die Veranstaltungen steht jeweils eigenes Sicherheitspersonal (z. B. für Einlass, im Saal) zur Verfügung, die neben der Kontrolle gefährlicher Gegenstände unter anderem auch darauf achten, dass keine antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Transparente auf den Veranstaltungen präsentiert werden. In Einzelfällen (beispielsweise Konzert der Münchner Philharmoniker mit Lahav Shani in Berlin, Eröffnung der Berlinale) sind zudem Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. 10. Wie oft und wann hat bzw. haben Bundesregierung und Ministerien für Wissenschaft und Kunst der Länder Gespräche geführt, die Antisemitismus in Kunst und Kultur behandeln? Die Kultusministerkonferenz der Länder, die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Rahmen des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 13. März 2024 auf die Gemeinsame Erklärung „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur – Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb“ verständigt. Sie enthält im Hinblick auf Förderungen, Fortbildungen und die Stärkung der Eigenverantwortung von Kultureinrichtungen klare Handlungsempfehlungen, um Antisemitismus, Rassismus und allen anderen Formen von Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegenzutreten. Das Thema „Antisemitismus“ wird darüber hinaus anlassbezogen in diesem Gesprächsformat, welches in der Regel zweimal im Jahr stattfindet, aufgerufen, zuletzt durch Staatsminister Weimer am 14. Oktober 2025. Der BKM ist zudem durch Vertretung auf Abteilungsleitungsebene ständiger Gast im Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz. Hier wird das Thema „Antisemitismus“ anlassbezogen ebenfalls behandelt. 11. Welche Bundesprogramme gibt es bisher zur pädagogischen Auseinandersetzung mit antisemitischen Inhalten in der bildenden Kunst und in der Musik, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es beispielsweise zur Implementierung in Curricula der Länder, um sich mit antisemitischen Bildsymboliken sowie Liedgut bereits im schulpädagogischen Kontext auseinanderzusetzen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 12. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern zusammen, um die Auseinandersetzung mit antisemitischem Liedgut in den Lehrplänen zu verankern? Die Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens (BLK), unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, erarbeitet gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und dem Zentralrat der Juden in Deutschland Handreichungen und Empfehlungen für das Bildungswesen, zur Verbesserung des Umgangs mit Antisemitismus in Schulen, zur Lehrerbildung sowie vielfältigen Darstellung des Judentums und Israels. 13. Welche Bundesmittel wurden in den letzten fünf Jahren für musikalische Projekte, Konzerte oder Festivals bereitgestellt, die sich explizit mit der Prävention von Antisemitismus beschäftigen, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es, in der Zukunft ebendiese zu fördern? In den Jahren 2021 bis 2024 wurden durch Partnerschaften für Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 63 entsprechende Einzelmaßnahmen mit Bundesmitteln in Höhe von 180 Euro bis zu 9 700 Euro umgesetzt. Von 2021 bis 2025 wurden zudem mit insgesamt 224 245 Euro weitere Projekte im Sinne der Fragestellung gefördert. 14. Welche Auseinandersetzungen, Entwicklung von Förderrichtlinien oder Besetzungsverfahren von Jurys bzw. Beratungsgremien strebt die Bundesregierung an, um bei der Verwendung von Mitteln beispielsweise auf Festivals sicherzustellen, dass keine antisemitischen Inhalte durch Künstlerinnen und Künstler verbreitet werden? Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der Einrichtungen (siehe hierzu die Antwort zu Frage 3). Nach den Förderregularien der jurybasierten kulturellen Filmförderung sind beispielsweise Filmvorhaben von der Förderung ausgeschlossen, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten oder religiöse Gefühle in offenkundig unangemessener Weise verletzen. Hiervon erfasst sind ausdrücklich auch diskriminierende und antisemitische Inhalte. Entsprechende Maßstäbe sind Teil der Förderpraxis und der Arbeit der Jurys. Die Jurymitglieder werden hierfür sensibilisiert und tragen Verantwortung dafür, dass entsprechende Projekte keine Förderung erhalten. Die Frage einer zusätzlichen zuwendungsrechtlichen Regelung auf Bundesebene wird weiterhin geprüft. 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann zur Förderung von jüdischen, israelischen oder antisemitismuskritischen Künstlerinnen und Künstlern ergriffen (bitte ausführen)? Die Bundesregierung fördert Institutionen, Veranstaltungen und Projekte, um jüdisches Leben in Deutschland sichtbarer zu machen und Antisemitismus zu bekämpfen. So wurde die Förderung des Jüdischen Museum Berlin um 1,55 Mio. Euro erhöht (2025/2026 jeweils um 550 000 Euro und im Jahr 2026 zusätzlich zweckgebunden um 450 000 Euro). Gefördert wird zudem der jährliche Aktionstag Halle (Saale) im Gedenken an den antisemitisch motivierten Anschlag vom 9. Oktober 2019. Über den Jüdischen Kulturfonds (siehe Antwort zu Frage 5) werden im Rahmen der Förderung von Einzelprojekten, die der Stärkung der jüdischen Gegenwartskultur dienen, auch jüdische Künstlerinnen und Künstler gefördert, die in Projekte eingebunden sind bzw. sie über jüdische Vereine oder Gemeinden mit organisieren. Gefördert wird zudem das im Jahr 1995 gegründete Jüdische Filmfestival Berlin Brandenburg, zunächst aus dem Etat des Hauptstadtkulturfonds, seit dem Jahr 2023 unmittelbar aus dem Haushalt des BKM. Auf internationaler Ebene gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen. Goethe-Institut: Residenz- und Austauschprogramme • Bronner Residency (2008–2023): Vom Goethe-Institut getragenes Residenzprogramm für israelische und deutsche Nachwuchskünstlerinnen und -künstler (jeweils sechs Monate in Tel Aviv und Düsseldorf). Mehr als 20 israelische Künstlerinnen und Künstler gefördert. • Residenzen Schloss Wiepersdorf (seit dem Jahr 2024): Dreimonatige Aufenthalte für israelische Künstlerinnen und Künstler in Brandenburg. • Neues Residenzprogramm Jerusalem (Start im Jahr 2025): Mehrwöchige Aufenthalte für internationale und deutsche Kulturschaffende in Jerusalem. Gastspiel und Austauschförderung (Theater, Tanz, Musik) • zahlreiche Gastspiele deutscher Ensembles in Israel (2015–2024), • punktuelle Unterstützung israelischer Künstlerinnen und Künstler bei Gastspielen in Deutschland. • Deutsch-israelische Literaturtage (ab dem Jahr 2005), ein von der Heinrich- Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut initiiertes Literaturtreffen in Berlin bzw. Tel Aviv stattfindend mit Lesungen, Podien und Filmprogrammen. Darüber hinaus hat der Internationale Koproduktionsfonds seit dem Jahr 2016 weltweit 178 Projekte gefördert, davon sechs in Israel. Institut für Auslandsbeziehungen (ifa): • Förderung von israelischer Künstlerin und Team auf der 61. Venedig Biennale 2024 für den Deutschen Pavillon von April bis November 2024. • Förderungen mehrerer jüdischer, israelischer bzw. deutsch-israelischer Künstlerinnen und Künstler und Kunstwerke/Programme im Rahmen von ifa-Tourneeausstellungen mit unterschiedlichen Zeiträumen von Juni 2024 bis April 2026 in Riga, Belgrad, digital und in Uruguay. • ifa-Kunstförderprogramme: insgesamt fünf Förderungen israelischer und/ oder deutsch-israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Ausstellungen zu u. a. Erinnerungskultur von September 2023 bis März 2026. Ausstellungen in ifa Galerie Stuttgart: • Ausstellung zur Videoarbeit einer israelischen Künstlerin im Oktober 2024. • Ausstellung zur Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und NSU im Oktober 2025. Villa Aurora & Thomas Mann House e. V.: Förderung zahlreicher jüdischer Stipendiaten und Fellows. 16. Welche Kriterien hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren entwickelt in der Auseinandersetzung um Rücknahme von bereits ausgeschütteten Zuwendungen, sobald es zur Verbreitung antisemitischer Narrative bei Ausstellungen, Konzerten, Festivals etc. kommt? Eine Förderung soll nur erfolgen, wenn die Zuwendungsempfänger verpflichtend auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Bei den vom BMBFSFJ geförderten Maßnahmen enthält jeder Zuwendungsbescheid eine rechtlich verbindliche Auflage, nach der der jeweilige Zuwendungsempfänger die erhaltenen Mittel zweckgebunden und nur entsprechend der geltenden Förderrichtlinie verwenden darf. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ schreibt die Förderrichtlinie unter anderem vor, dass Fördermittel nur für Aktivitäten verwendet werden dürfen, die mit den Zielen des Grundgesetzes in Einklang stehen. Darüber hinaus werden die Empfänger staatlicher Fördermittel darauf verpflichtet, dass „extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten“, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. Für das Bundesprogramm gilt, dass im Falle einer missbräuchlichen Verwendung von Fördermitteln diese zurückgefordert werden. Die Förderrichtlinien von „Demokratie leben!“ verweisen dazu ausdrücklich auf die §§ 48 bis 49a VwVfG sowie auf die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. 17. Werden antisemitische Vorfälle auf Konzerten erhoben, wenn ja, wie, und wenn ja, welche Vorfälle auf Konzerten wurden dabei dokumentiert? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellung in die Zuständigkeit der Länder fällt. 18. Welche Bestrebungen gibt es von der Bundesregierung im Umgang mit Social-Media-Konzernen, die Musikstücke mit antisemitischen und rechtsextremen Inhalten auf ihren Plattformen verbreiten (bitte nach Plattform aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist sich der Problematik hinsichtlich der Verbreitung antisemitischer und rechtsextremer Inhalte auf sozialen Medien bewusst und setzt sich für die konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts ein. Sie ist im regelmäßigen Austausch mit Social-Media-Konzernen (z. B. Meta, Tiktok, Google, X, Soundcloud) zur Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten (z. B. antisemitische und rechtsextreme Inhalte) auf Online-Plattformen. Die Entfernung rechtswidriger Online-Inhalte unterliegt dem Medienrecht bzw. der Gefahrenabwehr, für die in Deutschland grundsätzlich die Länder zuständig sind. Eine Ausnahme davon stellt die Bekämpfung des internationalen Terrorismus dar. Für Entfernungsanordnungen nach der europäischen Terrorist Content Online-Verordnung (TCO-VO) besitzt daher das Bundeskriminalamt eine eigene Zuständigkeit (§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, Terroristische- Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz – TerrOIBG). Musikstücke mit antisemitischen und rechtsextremen Inhalten erfüllen in der Regel aber nicht die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der TCO-VO. Das Bundeskriminalamt übermittelt aber in vielen Fällen Meldungen zu strafbaren Online-Inhalten an örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörden der Länder und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Länder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Entfernung rechtswidriger Online-Inhalte. Sofern bei einem Dienst mit Sitz in Deutschland regelmäßig terroristische Onlineinhalte veröffentlicht werden, kann die Bundesnetzagentur zusätzlich ein Verfahren nach der TCO-VO gegen den Betreiber eröffnen und diesen verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung der terroristischen Inhalte zu verhindern (sogenannte spezifische Maßnahmen). Diese Anordnung kann mit Zwangsgeldern durchgesetzt werden. Derzeit laufen Verfahren gegen zwei der o. g. Plattformen. Unabhängig davon finden die Regelungen des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG) auf Online-Plattformen – hierunter Social- Media-Plattformen – Anwendung. Soweit eine Online-Plattform von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde (z. B. TikTok, X, die Meta-Plattformen Instagram und Facebook), ist der Anbieter der Plattform verpflichtet, die auf dem Dienst bestehenden systemischen Risiken zu bewerten und entsprechende Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Inhalte wie strafbarer antisemitischer oder rechtsextremer Inhalte. Für die Durchsetzung der Regelungen des DSA über systemische Risiken ist ausschließlich die Europäische Kommission zuständig. Soweit eine Social-Media-Plattform oder sonstige Online-Plattform unterhalb der Schwelle einer sehr großen Online-Plattform liegt, finden diese Regelungen zur Risikobewertung und -minimierung keine Anwendungen. Unabhängig davon entfällt das Haftungsprivileg für Hostingdienste, einschließlich Online- Plattformen, wenn diese von rechtswidrigen Inhalten tatsächlich Kenntnis erlangen und nicht zügig tätig werden, um den Zugang zu den rechtswidrigen Inhalten zu sperren oder diese zu entfernen (Artikel 6 Absatz 1 DSA). Diese Kenntnis kann etwa durch eine Meldung durch Nutzende nach Artikel 16 DSA oder durch einen Trusted Flagger nach Artikel 22 DSA erlangt werden. 19. Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote existieren, an die sich vom Bund getragene bzw. mehrheitlich geförderte Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen bei Beratungsbedarf zu antisemitismusbezogenen internen oder externen Konflikten wenden können, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit) geförderten Angebote sind in Planung? Das BMI unterstützt seit dem Jahr 2024 die Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e. V. im Rahmen einer jährlichen Projektförderung i. H. v. 480 000 Euro. Daneben bietet auch das Institut für Neue Soziale Plastik Unterstützungsleistungen für Kulturbetriebe an. Das aktuell laufende Projekt „Kultur.Partnerschaften – Antisemitismuskritik, Kunst und Kultur“ wird mit insgesamt 104 681 Euro durch den Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus gefördert. 20. Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote existieren, damit die vom Bund getragenen bzw. mehrheitlich geförderten Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen ihre Wahrnehmungsfähigkeit von Antisemitismus in Werken und kuratorischen oder diskursiven Kontexten stärken, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit)geförderten Angebote sind in Planung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. 21. Welche Förderstrukturen des Bundes bzw. vom Bund mehrheitlich finanziell ausgestattete Förderstrukturen gibt es, die spezifisch den deutsch- israelischen Austausch und Koproduktionen in den Künsten fördern? Die Bundesregierung fördert den deutsch-israelischen Austausch teilweise projektbezogen, wie mit dem Deutsch-Hebräischen Übersetzerpreis und dem aus parlamentarischen Mitteln finanzierten Abraham Accords Institute, teilweise institutionell, wie mit der seit dem Jahr 2012 geförderten Deutsch-Israelischen Gesellschaft e. V. (DIG). Satzungsgemäße Aufgabe des Vereins ist es, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen. Ergänzend zur institutionellen Förderung sind gem. Haushaltsgesetz für die DIG separate Mittel in Höhe von 175 000 Euro zur Projektförderung eingestellt, die zweckgebunden für spezifische Projekte zur Förderung der Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, insbesondere in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Jugend, durch die DIG beantragt und bewilligt werden können. Die Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum (DIZF) ist eine seit dem Jahr 2007 durch Deutschland und Israel gegründete gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Berlin. Die Bundesregierung hat 24 Mio. Euro Stiftungskapital eingebracht. Stiftungsziel ist die Vertiefung der deutsch-israelischen Beziehungen durch die Förderung von deutsch-israelischen Kooperationen und bilateraler, gegenwartsbzw. zukunftsorientierter Projekte. Hierzu zählen beispielsweise Forschungsstipendien, Fach- und Führungskräfteaustausch und der Shimon-Peres-Preis. Darüber hinaus fördert das Goethe-Institut u. a. Residenzen und Gastspielprogramme. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Ohne mit konkreten Fördermitteln hinterlegt zu sein, bildet das seit dem Jahr 1972 bestehende Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen den rechtlichen Rahmen für deutsch-israelische Koproduktionen und erleichtert für diese den Zugang zu den Fördermöglichkeiten in Deutschland und Israel. Das Koproduktionsabkommen wurde rege genutzt. Zwischen den Jahren 2014 und 2025 wurden nach Angaben aus der Filmförderungsanstalt (FFA) insgesamt 33 bi- und multilaterale Koproduktionen mit Beteiligung aus Deutschland und Israel hergestellt und mit insg. 1,88 Mio. Euro durch die FFA gefördert. Neun dieser Filme wurden mit weiteren 2,45 Mio. Euro insgesamt unterstützt. Hinzu kam z. T. noch signifikante Produktionsförderung auf regionaler Ebene oder durch den BKM kofinanzierten deutsch-französischen Minitraité. Die Kooperation zwischen deutschen und internationalen Koproduzenten wird auch durch das vom BKM kofinanzierte Nipkow Programm unterstützt. Es handelt sich um ein Stipendienprogramm für internationale Film- und Medienschaffende, die in Berlin Projekte entwickeln und verfeinern möchten (https:// nipkow.de/profile). Ziel ist grundsätzlich auch die gemeinsame Entwicklung von Koproduktionen mit Deutschland. Zu den Alumni des Programmes gehören etliche israelische Filmschaffende (https://nipkow.de/root/participants). 22. Welche neuen oder ggf. weiteren Unterstützungsstrukturen zur Intensivierung des deutsch-israelischen Austauschs und von Koproduktionen in den Künsten sind geplant? Ein Grundpfeiler der deutsch-israelischen Beziehungen ist der Jugendaustausch. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Gründung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks ein. Darüber hinaus sind im Rahmen des im Jahr 2025 initiierten neuen Residenzprogramms „Residenzen in Jerusalem“ des Goethe-Instituts mehrere Initiativen geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Sven Lehmann, Dr. Konstantin von Notz u. a. und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BT-Drucksache 21/3621 Anlage 1 Tatzeit: 2020, Unterangriffsziel Religiöse Einrichtung, Unterthemenfeld Antisemitisch, Stichtag: 31.01.2021 Tatzeit Tatort Delikt Beschreibung Sachverhalt 12.02.2020 Nürnberg Sachbeschädigung § 303 StGB UT schmierten u.a. einen Davidstern an die Türe bzw. eines Flugblattes des Forums für jüdische Geschichte und Kultur. Laut Mail vom LKA vom 02.07.2020: Bewertung bleibt bestehen. Laut Meldung LKA vom 11.01.2021: Phänomenbereich - rechts. 13.03.2020 Mönchengladbach Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Durch Objektschutzkräfte wurde auf dem weiß lackierten Briefkasten der jüdischen Gemeinde Mönchengladbach ein ca. 10 cm x 10 cm großes Hakenkreuz festgestellt. Da das Hakenkreuz ebenfalls in heller Farbe aufgetragen war, war es nur aus naher Distanz zu erkennen. 18.05.2020 Berlin Störung der Totenruhe § 168 StGB Zwei unbekannte Täter beschädigten zwei Grabstätten an einem Friedhof der Jüdischen Gemeinde, indem sie mit massiver Gewalt die auf einem Sockel stehenden Grabsteine schoben, bis diese kippten und auf die Gräber fielen. 28.05.2020 Berlin Volksverhetzung § 130 StGB Der UT stand direkt vor einer jüdischen Schule, verhielt sich verbal aggressiv und schrie u.a. „Scheiß Juden!“ und „die sollte man alle vergasen“. 31.05.2020 Halle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Der TV legte ein selbstgebasteltes HK aus Zellstoff vor der Eingangstür der jüdischen Gemeinde ab. 02.06.2020 Halle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Der TV legte ein aus Zellstoff gefertigtes HK-Gebilde vor dem Eingang einer Jüdischen Gemeinde ab. 05.06.2020 Bernau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Die UT schmierten hakenkreuzähnliche Symbole an die Tür der jüdischen Gemeinde. Laut FZA 10/2020 wurde Extremistisch in JA geändert. 15.07.2020 München Beleidigung § 185 StGB Ein zunächst unbekannter Täter sandte an zahlreiche Adressen im Tatzeitraum zwei E-Mails, E-Mail vom 13.07.2020 mit dem Betreff: "Angriff? Lächerlich!" und eine E-Mail vom 15.07.2020 mit dem Betreff: „Aber wir feiern 70 Jahre die Diktatur des Z Rates.“, die aus Versatzstücken und Eigentext des Verfassers bestanden. In den E-Mails wird u. a. der GES beleidigt/verleumdet. Über Recherchen konnte der BES als Versender ermittelt werden. Dieser liegt seit Jahren aufgrund Erbschaftsangelegenheiten i. S. HINDER (Mutter des BES) im Streit mit dem GES. Seitdem wurden zahlreichen E-Mails an diverse Empfänger, insbesondere jüdische Einrichtungen in Deutschland versandt. In München wurden seit 2019 insgesamt 3 weitere E-Mails bekannt, ein Strafantrag wurde hier nicht gestellt. Über die vormaligen Ermittlungen wurde der BES identifiziert. 02.10.2020 Deggendorf Volksverhetzung § 130 StGB Der BS postete in der WhatsApp-Gruppe „Reisegruppe Bayern“ (41 Teilnehmer) Videos und Bilder mit Hakenkreuzen und dem Spruch „Heil Hitler“, ein Bild des SS- Totenkopfes und als Nachricht den Text „Deutsche währt euch kauft nicht bei Juden“. 10.11.2020 Passau Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Der Zeuge beobachtete den BS dabei, als dieser am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus einen dort abgelegten Gedenkkranz wegnahm und in den Inn warf. Außerdem verwüstete er dort abgestellte Kerzen und Blumensträuße und entfernte sich in Richtung Innstadt. Im informatorischen Gespräch gab der BS u.a. an, der Toten des Holocaust müsse man nicht gedenken, denn diese seien „frei“ und „glücklich“. Tatzeit: 2021, Unterangriffsziel Religiöse Einrichtung, Unterthemenfeld Antisemitisch, Stichtag: 31.01.2022 Tatzeit Tatort Delikt Beschreibung Sachverhalt 03.02.2021 München Volksverhetzung § 130 StGB UBT passierte das PP München (Löwengrube) mit seinem Liegerad. Dabei konnte der dortige PB die Ausrufe des UBT „Hitler ist Frieden“ sowie „Arbeit macht frei“ vernehmen. Der BS wurde am 05.02.21 gegen 06.09 Uhr in der Löwengrube angehalten und festgenommen, als er laut mit einem Horn trötend auf seinem Liegefahrrad am PP-Areal vorbeifuhr. Der BS ist ein Gegner der Coronamaßnahmen und wirft MP Söder Verfassungsbruch vor. BS beschäftigt sich täglich mit Corona und den Maßnahmen. Hat sich auch selbst von der Maskenpflicht per Attest von der Maskenpflicht befreit. Daher gesonderte Anz. Auf Vorhalt räumte er die o.g. Äußerungen ein, aber im Kontext mit den Coronamaßnahmen, die er ablehnt. Hier bezog sich der BS immer wieder auf MP Söder. cov#19 Laut Meldung LKA vom 20.05.2021: Themenfeld hinzugefügt. 12.02.2021 Neuburg Volksverhetzung § 130 StGB Die Mitteilerin fand ein Kuvert mit Leni von Winkelried als Absenderin in ihrem Briefkasten vor. Das Kuvert enthielt mehrere Schreiben. Zum einen wurde zur Weiterverbreitung des Inhalts aufgerufen (Kettenbrief). In dem Schreiben wird zudem der Holocaust verleugnet und eine „Festung Europa“ ausgerufen, um die Überschwemmung des „weißen Kontinents“ mit Asiaten und Afrikaner zu verhindern. Insgesamt allesamt rechtspopulistischer und antisemitischer Inhalt. 16.02.2021 München Volksverhetzung § 130 StGB Im Rahmen von Internetermittlungen wurde ein Account innerhalb des Sozialen Netzwerks www.vk.com aufgefunden. Das Profilfoto des Accounts zeigte eine männliche Person, welche dem Sachbearbeiter aus einem Verfahren wegen Volksverhetzung (u.a.) aus dem Jahr 2018 bekannt war. Damalig wurde der BES durch das AG München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (Az. 844 Cs 112 Js 197922/18). Das K44 des PP München führte die polizeilichen Ermittlungen. Im aktuellen Verfahren veröffentlichte der Account-/Profilinhaber verschiedene Dateien (Bild- und Video) die strafbare Inhalte (Holocaustleugnung, Hakenkreuz-/Sigrunen-Abbildungen) gem. §§86a, 130 StGB abbildeten. 04.03.2021 Essen Sachbeschädigung § 303 StGB Ein UT zerstörte ein Element des Zaunes des jüdischen Friedhofs. Vor dem Zaunelement wurde ein Stein aufgefunden. 18.03.2021 Essen Volksverhetzung § 130 StGB In der jüdischen Kultusgemeinde Essen ging der Anruf einer unbekannten männlichen Person ein. Diese war sehr aufgeregt und wiederholte mehrfach, dass alle Juden Verbrecher wären. Er schilderte, „von einem Juden abgezockt“ worden zu sein. Es wurde eine in Deutschland nicht registrierte Rufnummer des Anrufers abgelesen, beginnend mit einer Ortsvorwahl aus den Niederlanden sowie Österreich. 25.03.2021 München Volksverhetzung § 130 StGB Beim Bayerischen Rundfunk ging ein DIN-A5 Briefkuvert für die Redaktion BR-Heimat ein. Im Kuvert waren volksverhetzende Schriften enthalten (Anleitung zum Kettenbrief, antisemitische und Holocaustleugnende Zettel, Gebrauchsanweisung für Zyklon B). 03.04.2021 Erfurt Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Durch UT wurde im Vorfeld einer angemeldeten Versammlungslage 1. Mai, ein Aufkleber mit einem Mobilisationsaufruf für den 1. Mai 2021 in Erfurt durch die Bewegung „Neue Stärke Erfurt“ an der Hinweistafel „Jüdisches Leben in Erfurt“, nahe der Neuen Synagoge in Erfurt, angebracht. Der Aufkleber bewirbt die angemeldete Versammlungslage. Die Begrifflichkeit NSE steht für Neue Stärke Erfurt. 14.04.2021 München Volksverhetzung § 130 StGB Ein UT übersendet umfangreiche Mail an die Bay. Staatskanzlei, z.H. MP S. Text u.a.: „...Diese jüdische Großloge (B`nai B`rith) nimmt nur Juden auf. - Sie ist der Generalstab des Weltjudentums - Der „Synagioge des Satans“/ Zudem steht über Bilderreihe auf einer Seite der Ausdruck „Södolf“. Weitere Straftaten bisher nicht erkennbar. Zusammenfassend werden in den 128 Seiten (Text und Bilder / Grafiken) folgende Themen angesprochen - Werdegang Fr. M. und politisch relevante Ereignisse (z.B. Flüchlings- und Finanzkrise) - Covid-19 und die darauf ausgerichteten politischen Maßnahmen Bisher nicht bekannt ob E-Mail Header gesichert wurde. Zwei der enthaltenen Briefe mit dem Kürzel “B.A.“ gezeichnet. cov#19 Laut Meldung LKA vom 17.09.2021: Phänomenbereich - rechts. 14.04.2021 Krefeld Sachbeschädigung § 303 StGB Durch den Sicherheitsdienst der jüdischen Gemeinde wird eine Sachbeschädigung auf dem jüdischen Friedhofsteil des Hauptfriedhofs der Stadt Krefeld gemeldet. Ein Begrenzungszaun sowie verschiedene Grabsteine wurden beschädigt. Es erscheint möglich, dass sich die bislang UT über den beschädigten Zaun Zugang zum Friedhof verschafft haben und daraufhin mehrere Grabsteine umgestoßen haben. 22.04.2021 Erfurt Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Durch UT wurde im Vorfeld einer angemeldeten Versammlungslage 1. Mai ein Aufkleber mit der Aufschrift „Revolutionärer Arbeiterkampftag, 1. Mai Erfurt 2021, www.neue-stärke.eu“ und dem Bildnis einer Faust (Schriftzug „NSE“)/ Mobilisierungsaufruf an der Hinweistafel „Jüdisches Leben in Erfurt“, nahe der Neuen Synagoge angebracht. Der Aufkleber bewirbt die angemeldete Versammlungslage. Die Begrifflichkeit NSE steht für Neue Stärke Erfurt NM 13.09.21: AZ gelöscht. 06.05.2021 Coburg Volksverhetzung § 130 StGB In der Redaktion der Neuen Presse ging eine 11-seitige E-Mail und ein anhängendes gemaltes Bild ein, mit der Gesamtüberschrift „Reißt die Holocaust Denkmäler ab!“. Schreiben mit der Leugnung des Holocaust und antisemitischer Propaganda. 10.05.2021 Hannover Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB UT ruft zweimal im Büro der LJG an und erkundigt sich nach den Öffnungszeiten. Im Rahmen des zweiten Telefonates äußert er: „Wenn sie mir nicht sagen, wann sie geöffnet sind, komme ich zur Gemeinde und lege Feuer.“ An den genauen Wortlaut kann sie sich nicht zwingend erinnern, aber er wollte auf jeden Fall vorbeikommen und etwas anzünden und es hatte mit der jüdischen Gemeinde zu tun und sie ist sich auch sicher, dass er die Gemeinde gemeint hat, weil sie am Telefon nur von der Gemeinde gesprochen habe und nicht von der Synagoge. 12.05.2021 Regensburg Volksverhetzung § 130 StGB Auf dem Account der Studierendenzeitung der Universität Regensburg „lautschrift“, ging eine E-Mail des AH-Magazins ein. Darin wird u. a. der Holocaust geleugnet und dazu aufgefordert, die Holocaust-Denkmäler abzureißen. NM 09.07.21: AZ erg. 12.05.2021 Düsseldorf Datenveränderung § 303a StGB Im Netzwerk der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf fallen intern versandte E-Mails auf, die vermutlich über einen lokal agierenden Virus verbreitet werden. Es konnte eine verdächtige E-Mail mit einer palästinensischen Topleveldomain als vermutlicher Ursprung des Virus von den IT-Experten der jüdischen Gemeinde identifiziert werden. Der zugehörige Hostinganbieter stammte aus Katar. Der Angriff auf die IT-Infrastruktur der jüdischen Gemeinde dürfte vor dem Hintergrund des am 12.05.2021 aufgeflammten Nahostkonfliktes zwischen Israel und den Palästinensern zu sehen sein. 02.06.2021 Rosenheim Volksverhetzung § 130 StGB ZEG kam zur PI, da dieser Post durch einen unbekannten Absender/in bekam. Die Post beinhaltet rechtsextremistisches Gedankengut. Unter anderem die Leugnung des Holocaust. Der Brief enthält Mehrfachfertigungen, 3 Stück, mit antisemitischem und volksverhetzendem Inhalt. Darunter wird u.a. die Verwendung von Zyklon-B in Gaskammern lediglich als Entlausungsmittel für Arbeitskleidung impliziert. Ferner wird auf Grund vermeintlichen Bevölkerungswachstums der jüdischen Bevölkerungsgruppe zwischen 1938 und 1948 die Vergasung von Menschen jüdischen Glaubens durch das NS- Regime infrage gestellt. SAZ: BY1411-004236-21/0 Fall 008 09.06.2021 Erfurt Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB UT brachte an der Eingangsseite des jüdischen Ritualbades eine unbekannte, bläuliche Flüssigkeit auf die Oberfläche der Metallfront an und veränderte so das Erscheinungsbild. NM 12.10.21: AZ erg. 16.06.2021 Gelsenkirchen Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Der/die UBT begaben sich über unverschlossene Tore und eine lange Zuwegung auf den umzäunten jüdischen Friedhof in die dort befindliche Trauerhalle. Oberhalb des Haupteinganges befindet sich ein mehrteiliges rundes Fenster, in dessen Mitte ein Davidstern zu erkennen ist. Dieses Fenster weist mehrere Beschädigungen/Löcher auf. In der (verschlossenen) Trauerhalle befinden sich Glasscherben und 4 weiße Kieselsteine. Offenbar warf(en) der oder die Täter die Kieselsteine durch das runde Glasfenster und beschädigten dieses. LT ÄM AZ und PB geändert. Meldung vom 09.11.2021, AZ ergänzt. 21.06.2021 Dettelbach Volksverhetzung § 130 StGB GES erhielt per Post ein beidseitig beschriebenes, liniertes A4-Blatt mit der Unterschrift der TV. Inhalt des Briefes ist völlig zusammenhanglos und betrifft verschiedene Gruppen (Kirche, Regierung, Pharma-Industrie, USA, Versicherungsgesellschaften uvm). Konkrete Bedrohungen konnten dem Schreiben nicht entnommen werden. Nach kurzer Recherche wurde die TV als Verfasserin derartiger Briefe (gleicher Wortlaut, Empfänger in ganz Bayern) festgestellt werden. Diese ist derzeit unbekannten Aufenthalts. Laut Meldung LKA vom 31.08.2021: Extremismus - ja. 26.06.2021 Mühldorf Volksverhetzung § 130 StGB UT verschickte an den GES ein Kuvert mit Kopien und einer Karte. Die Unterlagen sollen belegen, dass es den Holocaust nicht gab und die Juden Deutschland den Krieg erklärten. Zudem ist eine Art Bauanleitung für Gaskammern zur Entlausung mit Zyklon B enthalten. Die Karte fordert zur Weiterverbreitung der Unterlagen (z.B. an die „Lügenpresse“) auf. Tenor der Aussagen auf der Karte ist: „Wenn die weißen Völker sterben – verlöscht das Licht der Erde! FESTUNG EUROPA - oder afro- orientalischer Slum-Kontinent.“ Sowohl die Kopien als auch die Karte sind mit den URLs von rechtspopulistischen Websites, z.B. pi-news.net, verbotenesarchiv.wordpress.com, nationalvanguard.org etc., versehen. 27.06.2021 Frankfurt Sachbeschädigung § 303 StGB UT beschädigten vermutlich durch Steinwürfe Scheiben am Eingang des jüdischen Museums an insgesamt vier Stellen. 27.06.2021 Norderstedt Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB UT haben den David-Stern aus der Informationstafel des „Bustan - der biblische Wein- und Obstgarten“ herausgeschnitten. Dieser Garten wird als Ort der Begegnung des Kulturträgers CHAVERIM - Freundschaft mit Israel e.V. bezeichnet. 05.07.2021 Kraiburg Volksverhetzung § 130 StGB Ein bislang unbekannter Täter verschickte an die Anzeigeerstatterin ein weißes DIN-A5 Kuvert mit 7 Seiten Kopien und einer gelben DIN-A6 Karte - alles in 4facher Ausfertigung. Die sieben Seiten Unterlagen sollen belegen, dass es den Holocaust nicht gab und die Juden Deutschland den Krieg erklärten. Zudem ist eine Art Bauanleitung für Gaskammern zur Entlausung mit Zyklon B enthalten. Die gelbe Karte fordert zur Weiterverbreitung der Unterlagen (z.B. an die „Lügenpresse“) auf. Tenor der Aussagen auf der Karte ist: „Wenn die weißen Völker sterben – verlöscht das Licht der Erde! FESTUNG EUROPA - oder afro- orientalischer Slum-Kontinent.“ Sowohl die Kopien als auch die Karte sind mit den URLs von rechtspopulistischen Websites, z.B. pi-news.net, verbotenesarchiv.wordpress.com, nationalvanguard.org etc., versehen. Der Brief ist mit Briefmarke versehen und im Briefzentrum 82 (Starnberg) abgestempelt. Dessen Bereich erstreckt sich vom Münchner Westen bis nach Landsberg am Lech und Garmisch- Partenkirchen. Bislang mehr als 60 gleichgelagerte Fälle im IGVP. 12.07.2021 Erfurt Sachbeschädigung § 303 StGB UT verschmutzte mit einer rötlich, süßlich riechenden, klebrigen Flüssigkeit (vmtl. Bubble Tea) die Fassade des jüdischen Ritualbades Mikwe. 13.07.2021 Chemnitz Störung der Totenruhe § 168 StGB Durch UT wurden drei jüdische Kindergrabsteine, im Bereich E des Jüdischen Friedhofes, mittels unbekanntem Tatwerkzeug umgelegt. 26.07.2021 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB UT ruft vor dem HATiKVA e.V. „Heil Hitler“. 15.08.2021 Erfurt Sachbeschädigung § 303 StGB UT beschmierte eine von drei seitlich befindlichen Informationstafeln der Mikwe mit „483“. 23.09.2021 Harsewinkel Sachbeschädigung § 303 StGB UT zerstörten durch Feuer die Fahne des Staates Israel, welche auf dem Gelände der Erbengemeinschaft Jakobs e.V. an einem Fahnenmast hing. Bei der Erbengemeinschaft Jacobs handelt es sich um eine sektenähnliche Religionsgemeinschaft mit kruder Weltansicht. LT ÄM TF und AZ geändert. 01.10.2021 Frankfurt Sachbeschädigung § 303 StGB UT trat gegen ein Plakat am Jüdischen Museum. 08.10.2021 Hannover Bedrohung § 241 StGB Ein UT drohte am Telefon einem Mitarbeiter eines jüdischen Seniorenheimes mit den Worten „Ahmet Laden, scheiß Juden, wir werden euch verbrennen.“ Es sind keine Täterhinweise vorhanden. 13.10.2021 Dessau-Roßlau Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB UT entwendeten eine Gedenktafel auf einem jüdischen Friedhof. 13.10.2021 Lutherstadt Eisleben Sachbeschädigung § 303 StGB Durch den Vorsitzenden der geschädigten Institution wurde informiert, dass die Tür der ehemaligen Synagoge angegriffen wurde. Vor Ort wurde der Mitteilende angetroffen und gab an, dass die Eingangstür der Synagoge beschädigt wurde. An der Tür hing ein Flyer, von dem eine Ecke abgerissen war. Außerdem wurde unterhalb des Flyers das Wort „FICK“ in die Tür geritzt. Der Anzeigende gibt weiter an, dass er in dem Wort „Fick“ einen Penis erkennt und dies eindeutig antisemitisch sei. 15.11.2021 Leer Sachbeschädigung § 303 StGB UT entwendete einen Gedenkkranz von genannter Örtlichkeit. Der Kranz war im Rahmen zum Gedenken an die Pogromnacht angebracht /aufgestellt worden. Keine Täterhinweise vorhanden. Der Kranz wurde etwas später wieder beschädigt aufgefunden, vermutlich Vandalismus. Lt. Tel. v 20.12.21 AZ erg. 29.12.2021 Mannheim Volksverhetzung § 130 StGB Der BS gelangt zur Anzeige, da er die GS sowie die in F3, 4 ansässige Institution der jüdischen Gemeinde Mannheim mittels E-Mail mit volksverhetzenden Inhalten, unter Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, antisemitisch beleidigte und bedrohte, indem er schrieb: „und mit einem Heil Hitler will ich eure weltweite Liquidierung über meinen Patenturen und Ms. Rice (Ihr erinnert Euch?) bewerkstelligen, und glaubt mir euer F7 radiere ich aus versprochen“. Tatzeit: 2022, Unterangriffsziel Religiöse Einrichtung, Unterthemenfeld Antisemitisch, Stichtag: 31.01.2023 Tatzeit Tatort Delikt Beschreibung Sachverhalt 03.01.2022 Frankfurt Sachbeschädigung § 303 StGB Durch unbekannten Täter wurde, vermutlich mittels eines Feuerwerkskörpers, der Briefkasten des jüdischen Gemeindezentrums zerstört. Die Teile lagen in einem Umkreis von 3 m. Lediglich die Rückwand hing noch montiert. Es erfolgte die fotografische Sicherung. 06.02.2022 Berlin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Unbekannte Täter beschmierten eine Gebäudeecke und Tür der Sakristei sowie eine Kupfertür (Bischofstür) am linken Seiteneingang mit Hakenkreuzen und Judenstern sowie weitere nicht näher angegebene Zeichen bzw. Buchstaben. Ergänzung AZ 23.02.22 17.02.2022 Mannheim Verhetzende Beleidigung § 192a StGB Männlicher UT hinterließ eine von ihm ausgesprochene Bandansage mit dem Inhalt „Na ihr Judenschwein wie geht´s“ auf dem Anrufbeantworter der jüdischen Gemeinde Mannheim. 01.04.2022 Gailingen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB UT beschmierte die Fassade, Eingangstüre und das Geländer am Jüdischen Museum mit Hakenkreuzen. 03.04.2022 Göttingen Sachbeschädigung § 303 StGB Zaunpfeiler der jüd. Gemeinde werden durch UT beschmiert. Zu erkennen sind die Schriftzüge bzw. Buchstaben „NIMA o. ZIMA“, „SYIH“, „JO“, „K“, „Z o. N“ und zwei nicht identifizierbare Schriftzüge. Nach Rücksprache mit der Gemeinde-Vorsitzenden gibt es keine Täterhinweise. Es handelt sich um ältere Farbschmierereien, ca. 6 Monate, womöglich durch mehrere Täter verursacht. Eine Bedeutung der Buchstabenfolgen kann derzeit nicht in Gänze geklärt, ein direkter Bezug zur jüdischen Einrichtung nicht abschließend bestätigt werden. 05.05.2022 Hamburg Volksverhetzung § 130 StGB Auf dem Eingangsschild des Jüdischen Friedhofes wurde der Schriftzug „SS Hitler“ mit neonorangefarbener Sprühkreide durch UT gemalt. 23.06.2022 Wolfsburg Bedrohung § 241 StGB Auf dem Anrufbeantworter der orthodoxen jüdischen Gemeinde (keine Synagoge) geht ein Anruf einer männlichen Person ein die „allahu akbar“ ruft. Der Rabbiner hält sich zu dem Zeitpunkt in der Gemeinde auf. Der Anruf wurde nicht auf dem Anrufbeantworter gespeichert. Bislang liegen keine Täterhinweise vor. Anregung zur Antragstellung einer Zielwahlsuche wurde an die STA Braunschweig gestellt. Der Beschlussanregung wurde seitens der STA nicht gefolgt. Täterhinweise liegen nicht vor. 29.06.2022 Bernau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Unbekannte Täter haben ein hakenkreuzähnliches Zeichen in den Briefkasten der Jüdischen Gemeinde geritzt. 24.07.2022 Karlsruhe Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB UT entwendeten das Hinweisschild des Vereins „Chabad Karlsruhe e.V.“. Für ein gezieltes Entwenden zum Schaden des Vereins sprechen die unauffällige Anbringungsart, der geringe Mehrwert des Schildes für den Täter und das Einsetzen eines Werkzeuges zum Entfernen der Schraubenmuttern. Täterhinweise liegen bislang nicht vor. Eine persönliche Verbindung zum Verein muss jedoch auf Grund der angegriffenen Sache sowie des Modus Operandi unterstellt werden. 07.08.2022 Kleve Volksverhetzung § 130 StGB Durch UT wurde das Gebäude des Pfarrheims mittels lila Farbe beschmiert. An der Tür stand „Die 6 MIO. Lüge lebt“, „SS“. An der Betonstütze stand „Die Jud“, „Die -SS-“, „C-18“. An der Hauswand stand „6MIO? Lüge“. Meldung LKA, FZA, ZD geändert. 18.08.2022 Erfurt Sachbeschädigung § 303 StGB TV trat, vmtl. mit einem Schuh, gegen den Briefkasten des Kultur- und Bildungszentrums der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen. 31.08.2022 Leipzig Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB Der BS, Facebook Nutzer, stellt Bilder von sich in Bundeswehruniform ein und schreibt in einem Post die Worte „Sie müssen getötet oder für immer hinter Gitter gebracht werden“. Dies soll laut dem AE um Zusammenhang mit einem Beitrag stehen, in dem es um Religionen geht. Lt. NM v. 19.01.2023 EX auf Nein geänd. 11.09.2022 Halberstadt Volksverhetzung § 130 StGB UT brachten Aufkleber mit volksverhetzendem Inhalt an die Tür zum alten Eingang der ehemaligen Synagoge sowie an das Speiskartenfenster des daneben befindlichen jüdischen Restaurants Café Hirsch an. Die Aufkleber haben folgenden Inhalt: 1. Zecken boxen 2. Deutsche wehrt euch 3. Heimat verteidigen. 29.09.2022 Göttingen Volksverhetzung § 130 StGB Durch UT wird der Jüdischen Gemeinde Göttingen ein handschriftlicher Brief zugesendet. Inhalt sind antisemitische Hassparolen, ein Hakenkreuz u.Ä. Ein Tatzusammenhang mit dem „Pulverbrief“ an das Grüne Zentrum Göttingen ist wahrscheinlich, wobei bei vorliegender Sendung im ersten Angriff kein Pulver festgestellt wurde. Lt. NM v. 15.11.2022 AZ erg. Lt AM v 17.01.2023 Ein Tatzusammenhang mit dem „Pulverbrief“ an das Grüne Zentrum Göttingen ist wahrscheinlich. 03.10.2022 München Volksverhetzung § 130 StGB Der TV hielt sich an der Eingangstüre zur israelischen Kultusgemeinde auf. Als der TV durch GES M. und GES G. (Sicherheitsmitarbeiter der Synagoge) angesprochen wurde, sagte dieser sinngemäß „Seid ihr Juden? Ihr Juden sollt alle sterben“. 09.10.2022 Freiburg Sachbeschädigung § 303 StGB Bislang unbekannte Täterschaft beschädigte die Eingangstüre eines Gebäudes in Freiburg. Hinweise auf die Täterschaft liegen keine vor. Im Gebäude befinden sich die Räumlichkeiten der „Chabad Lubawitsch Gemeinde Freiburg“, welche von außen kaum als solche zu erkennen sind. Ob die Sachbeschädigung mit der „Chabad Lubawitsch Gemeinde“ zusammenhängt, kann nicht genau gesagt werden. 20.10.2022 München Volksverhetzung § 130 StGB Das IKG erhielt eine anonyme E-Mail (dreckiger.judenfreund@proton.me) von UT, dieser schreibt: „Cem Özdemir Du dreckiger Judenfreund, wir werden Dich dreckigen Türken finden und schlachten! Wir wollen hier in Deutschland und Europa keine dreckigen Araber, Afrikaner, Türken, Juden und sonstiges menschliches Gewürm! Nimm Deine ganze Ausländer und Flüchtlinge und verschwinde! Du bist so gut wie tot! Heil Hitler! Sieg Heil! Beste Grüße Der Arier“. Laut Meldung LKA vom 28.11.2022: Änderung Themenfelder, Tatmittel und Angriffsziele. 21.10.2022 Kiel Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Zur TZ schmieren UT mit einem grünen Permanentstift mehrere Hakenkreuze, SS-Runen und die Zahl 88 auf und neben die Eingangstür der Jüdischen Gemeinde Kiel. 30.10.2022 Hannover Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Das Fenster der Kapelle eines jüdischen Friedhofs wurde mit einem unbekannten Gegenstand beschädigt. Dabei wurde die Doppelverglasung eines Fensters von außen in Form eines ca. 2 mm großen Loches beschädigt. Die innere Verglasung weißt keine Beschädigung auf. Vor Ort können keine Täterhinweise festgestellt werden, auch die Absuche mittels eines Metalldetektors verläuft negativ. 01.11.2022 Peine Sachbeschädigung § 303 StGB Aus der örtlichen Presse wird bekannt, dass es zu einer Sachbeschädigung von Informationsschildern an der ehem. jüdischen Synagoge gekommen ist. Die Straftat wurde zuvor nicht angezeigt. Nach Erscheinen des Zeitungsartikels gehen keine Täterhinweise ein. Der Tatzeitraum kann seitens des GS nicht eingegrenzt werden. 17.11.2022 Essen Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Durch UT wurden Schüsse mit einer scharfen Schusswaffe auf die Alte Synagoge abgefeuert. Aufnahmen aus der Videoüberwachung zeigten, wie sich der Schütze der Alten Synagoge/dem Rabbinerhaus näherte, auf das Rabbinerhaus feuerte und sich wieder in die Richtung, aus der er gekommen war, entfernt. Bei dem Gebäude „Alte Synagoge“ handelt es sich um ein ehemals als Synagoge genutztes Gebäude, welches heute von der Stadt Essen als Informationseinrichtung für jüdische Geschichte in Deutschland genutzt wird. Es liegen Hinweise vor, dass der Sachverhalt Teil eines Tatkomplexes ist und die Täter aus dem Ausland stammen. Meldung LKA, FZA, Liste 2, TF ergänzt. 29.11.2022 Augsburg Sachbeschädigung § 303 StGB MTT teilt telefonisch der hiesigen Dienststelle mit, dass auf der Mauer des Jüdischen Friedhofs (Alter Postweg) ein neues Graffiti angebracht wurde. Es wurde hier der Schriftzug „Kafir“ (Ungläubige) und „Schwuchtel“ angebracht (Maße circa 3x2 Meter). Vor Ort wurde durch die Streifenbesatzung der Schriftzug in roter Farbe festgestellt. Tatzeit: 2023, Unterangriffsziel Religiöse Einrichtung, Unterthemenfeld Antisemitisch, Stichtag: 31.01.2024 Tatzeit Tatort Delikt Beschreibung Sachverhalt 19.01.2023 Waiblingen Volksverhetzung § 130 StGB Der Heimatverein Waiblingen erhielt eine E-Mail. Der E-Mail sind fünf Dokumente angehängt, welche volksverhetzenden Äußerungen beinhalten (Germanischer-Bund.pdf, Götzenbilder.pdf, Zitate.pdf, Migration.pdf, Dt_Tragödie-2021-22.pdf). In den Anlagen finden sich u.a. folgende Äußerungen: - „Alle Maßnahmen, die Rassen zu vermischen und die Völker aufzulösen sind illegal und zu bekämpfen“. - „Diskriminierungsverbote gelten nur zwischen Staatsbürgern“ - „Fremde und Außenstehende haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung“ - „Die Behauptung, Deutsche wären Schuldigte am ersten und zweiten Weltkrieg und hätten einen sog. Holocaust oder einen Genozid an Negern begangen wird bestraft“ - „Der Neubau von Moscheen oder Synagogen ist verboten“ - „Die Holocaust-Lüge behauptet, Deutsche hätten während des 2. Weltkrieges planmäßig und industriell sechs (!) Millionen Juden ermordet. Für diese Behauptung konnten bis heute keine Beweise erbracht werden“. Bestandsdaten wurden übermittelt, führten jedoch zu einer Person in Pakistan. Ob die Person tatsächlich existent ist, ist nicht bekannt. 20.01.2023 Fellbach Beleidigung § 185 StGB Der TV sprach auf den Anrufbeantworter des Kreisdiakonieverbandes einen 10minütigen Monolog, in dem er in teilweise antisemitischer Art - die Mitarbeiter beleidigte und bedrohte („ihr seid verschissene Juden - ihr Fotzen - wenn ihr eure beschissene Judenfresse nicht haltet, komme ich vorbei und stopfe euch euer Judenmaul - Ich tätowiere euch einen Davidstern auf die Stirn und poliere euch die Fresse, solange bis man nur noch den scheiß Davidstern sieht - ihr Wichser“ etc). 03.02.2023 Wandlitz Volksverhetzung § 130 StGB Der stark alkoholisierte TV rief „Scheiß Juden, alle raus“. 03.02.2023 Hannover Sachbeschädigung § 303 StGB UT beschädigte eine Haupteingangstür einer jüdischen Synagoge mutmaßlich mittels eines Pflastersteins. Es entstand ein Kratzer. 28.02.2023 Berlin Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB Unbekannte Personen entfernten die Mesusa (Schriftkapsel, die Bedeutung im Judentum hat) am Hauseingang des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerkes (kirchliche Einrichtung der jüdischen Gemeinschaft). Die Mesusa enthielt ein Pergament mit Abschnitten aus der Thora. 24.03.2023 Eberswalde Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Bei einem Kontrollgang stellten Mitarbeiter des örtlichen Ordnungsamtes am Denkmal Synagoge ein Hakenkreuz fest, welches unbekannte Täter dort mittels schwarzen Farbstifts auftrugen. Es wurde umgehend durch den Bauhof beseitigt. 25.03.2023 München Volksverhetzung § 130 StGB ZEG G und ZEG R konnten alle TV als Personengruppe an o. g. Örtlichkeit antreffen. ZEG R konnte aufnehmen wie die Personengruppe „Hallöchen, Heil Hitler“ zu zwei unbekannten Damen äußerten. Im Rahmen einer Ansprache auf das Fehlverhalten wurde GES R bedroht. (BY8512-003230-23/4). In einer Diskussion von ZEG G und den TV konnten die Aussagen „ein Großdeutsches Reich aufbauen“, „Judenreich“ oder „Die Juden verbrennen wir auch“ vernehmen. Dabei versuchten die TV eine „Pride-Flagge“ anzuzünden. Zudem forderten TV unbeteiligte Leute auf, auf diese Flagge zu treten. Dies konnten circa 20 weiteren Personen am Monopteros wahrnehmen. Eine öffentliche Wirkung war somit gegeben. Im Nachgang wurde bekannt, dass in einem Studentenwohnheim in der Nähe eine Regenbogenflagge entwendet worden war. Die Personenbeschreibung der Täter passt auf die o.g. Gruppe. BY8512-003231-23/3. 28.03.2023 Aschaffenburg Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Durch UT wurde am Tahara Haus auf dem Altstadtfriedhof zwei Fensterscheiben eingeworfen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 200€. Die israelische Gemeinde wurde bereits durch den MTT verständigt. Laut Meldung LKA vom 18.12.2023: Täterermittlung - Extremismus - nein. 14.04.2023 Berlin Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Der Tatverdächtige gab sinngemäß an, dass er am Arm behandelt werden wollte und äußerte nach dem Entfernen der Krankenschwester, dass sie eine scheiß russische Krankenschwester sei und ihn nicht ordentlich behandelt, weil er getaufter Christ sei. Weiterhin habe er „scheiß Juden“ geäußert und dass er das Krankenhaus am liebsten anzünden oder in die Luft sprengen würde. Täter hat Vorerkenntnisse im Bereich PMK -NZ- 07.05.2023 Frankfurt Volksverhetzung § 130 StGB Bislang UT hinterlässt insgesamt fünf Sprachnachrichten mit mutm. volksverhetzendem Inhalt auf dem Anrufbeantworter der Jeschurun- Religionsschule (Westendsynagoge). Nach vorläufiger Sichtung äußert sich der UT mit undeutlicher Stimme sinngemäß: „alle Juden bis zum letzten Mann, zur letzten Frau und zum letzten Kind ausrotten“, „Judenfotzen“ und „brennenden Synagogen“. 22.05.2023 Köln Volksverhetzung § 130 StGB Das „Jüdische Wohlfahrtszentrum“ der Synagogen-Gemeinde Köln erhielt auf dem Postweg einen anonymen Brief mit einer verdächtigen Substanz (Pulver). Eine Analyse durch die Feuerwehr ergab, dass es sich hierbei um “Kichererbsenpulver“ gehandelt hat. In dem Briefumschlag befanden sich zwei Schreiben (in überwiegend gedruckter Form) mit antisemitischen Inhalten mit Bezügen zum Nahostkonflikt. Zum einen wird der israelische Ministerpräsident mit Adolf Hitler verglichen und u.a. als „Schwein“ und „Judensau“ bezeichnet. Der Staat Israel wird beschimpft, u.a. mit Aussagen wie „Tod Mosad“, „Tod Israel“, „Tod allen dreckigen jüdischen Terrorsoldaten“. Außerdem wurden handschriftlich noch die Sätze „Juden sind Mörder“ und „Juden sind Schweine“ aufgebracht. Im Hintergrund ist eine Kopie eines Zeitungsartikels der „Bild-Zeitung“ mit dem Titel „Roger Waters betitelt US-Präsidenten als Mörder“ aufgedruckt. Der Brief wurde im Briefverteilzentrum 32 (Herford) gestempelt. 26.05.2023 Schwarzenberg Volksverhetzung § 130 StGB Im Museum Perla Castrum in Schwarzenberg wurde eine Holzskulptur/Kunstobjekt (altertümliche Kehrmaschine) durch UT angegriffen, indem an dem Sockel mit schwarzem Edding-Stift der Schriftzug „Kehrmaschine? denke. Judenfeger is das“ geschrieben wurde. Des Weiteren wurde die neben diesem Kunstobjekt angebrachte Hinweistafel demontiert und entwendet. 27.05.2023 Braunschweig Volksverhetzung § 130 StGB Die TV verharmlost als Versammlungsleiterin der angemeldeten Versammlung mit dem Thema „Friedlich und Vereint - Du hastn den Firden in der Hand“ auf dem Kohlmarkt in Braunschweig den systematischen Völkermord durch das NS-Regime, indem sie zum Gedenken an angebliche Impfgeschädigte und -Tote einen Gedenkspruch aus dem Konzentrationslager Dachau und Buchenwald in einem Redebeitrag nutzt. Durch Bezeichnung der aufgestellten Schilderwand als Gedenkstätte, stellt sie zusätzlich eine Verbindung zu den KZ-Gedenkstätten in Deutschland her. Bei dem Gedenkspruch handelt es sich um „Den Toten zur Ehre, den Lebenden zur Mahnung“. Nach Meinung des PK verharmlose die TV als Versammlungsleiterin mit diesem Ausspruch den systematischen Völkermord durch das NS-Regime, indem sie zum Gedenken an angebliche Impfgeschädigte und -tote in Folge der Corona-Impfungen einen Gedenkspruch aus dem KZ Dachau und Buchenwald nutzt. Gleichzeitig sei durch die TV der zur Versammlung gehörende Schilderwald („Galerie-des-Grauens“) mit sternförmig gespannten Wäscheleinen, an denen sich coronamaßnahmenkritische/impfkritische Inhalte und angebliche Impfschäden und -tote, sowie entsprechende Presseartikel befunden hätten, als Gedenkstätte bezeichnet worden. cov#19 25.07.2023 Mannheim Beleidigung § 185 StGB Der Jüdische Gemeinde Mannheim wurde ein Zeitungsartikel per Brief zugestellt, welcher handschriftlich mit den Worten: „Wir brauchen keine Juden, ihr habt eure Heimat Verschwindet aus Deutschland“ [sic] kommentiert war. In dem Zeitungsartikel „Viel Respekt vor einer reizvollen Aufgabe“ wird die neue Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde vorgestellt. 05.08.2023 Kassel Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaft en und Weltanschauungsver einigungen § 166 StGB Zwei UT urinierten und spuckten zeitgleich an die Außenmauer der Jüdischen Synagoge in der Kasseler Innenstadt. Hierbei wurden sie von der Überwachungskamera der Synagoge aufgezeichnet. Als eine Zeugin vorbeikam und die beiden Männer daraufhin ansprach, riefen sie noch die Wörter „Israel“ und „Marokko“ und sagten ihr, sie solle zu ihrem Mann gehen. 14.08.2023 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB UT zerkratzt teilweise den Davidstern auf dem Hinweisschild zur Jüdischen Kultusgemeinde Dresden und beschädigt dieses dadurch. 23.08.2023 Bad Pyrmont Ausspähen von Daten § 202a StGB Das Büro der jüdischen Gemeinde in Bad Pyrmont erhält eine angebliche E-Mail des BKA. Der mutmaßlich mit einem Trojaner o.ä. kontaminierte Anhang wird von der Vorstandsvorsitzenden der Gemeinde geöffnet. Im Anschluss kontaktiert sie das hiesige FK 4. Täter konnten nicht ermittelt werden. Ob tatsächlich ein antisemitischer Hintergrund vorliegt, kann abschließend nicht geklärt werden. 08.09.2023 Witten Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Im Rahmen des Objektschutzes schmierte UT am jüdischen Gedenkstein Witten „SS“ und ein Hakenkreuz. 14.09.2023 Bayreuth Beleidigung § 185 StGB Die TV beleidigt den jüdischen Gesch. in zwei E-Mails, adressiert an versch. Politiker und Institutionen, als „Kakerlake“ und „degenerierten dauerhetzenden Parasiten“. 28.09.2023 Straubing Bedrohung § 241 StGB Sammelvorgang. hier: TV zeigte zu nicht näher bekannten Zeitpunkten mehrfach in der Berufsschule den „Hitlergruß“ vor. Zudem gab er an, dass der Holocaust gar nicht so schlimm gewesen sei. Andererseits führt TV ständig das Buch „Manifest der kommunistischen Partei“ bei sich. Selbst sei er nicht rechts gesinnt. Die Gesten habe er nur “aus Spaß“ gemacht. 08.10.2023 Erfurt Sachbeschädigung § 303 StGB UT entfernte teilweise ein auf jüdisches Kulturerbe verweisendes Informationsbanner und beklebte eine Informationstafel mit einem Aufkleber mit der Aufschrift THÜRINGENTERROR und das Logo des FC RWE. 09.10.2023 Westerstede Störung der Totenruhe § 168 StGB Bei einer Begehung des hiesigen jüdischen Friedhofes, auf welchem sich nur noch ca. ein Dutzend Gräber bzw. Grabsteine befinden, kann festgestellt werden, dass ein Grabstein oberhalb des Sockels nach hinten in das Beet umgefallen ist. Im Nachgang kann über die Stadt nach Hinzuziehung eines Steinmetzes festgestellt werden, dass der Stein durch Fremdeinwirkung umgestoßen worden ist. WE-Meldung wurde abgesetzt. 14.10.2023 Bad Säckingen Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten § 104 StGB UT drangen auf das Grundstück des GS (Pfarrer der ev. Kirchengemeinde) ein und bewarfen die aus dem Fenster hängende, israelische Flagge sowie die Hausfassade und einen Fensterladen mit Eiern. Lt. FZA 10/2023 AZ bearbeitet Lt. FZA 11/2023 AZ geändert 15.10.2023 Fürth Sachbeschädigung § 303 StGB UT schmierte an der Mauer des alten jüdischen Friedhofs den Schriftzug "MUFFIN". Ob tatsächlich ein Bezug zum aktuellen Palästina-Israel-Konflikt besteht, ist fraglich. 15.10.2023 Rostock Sachbeschädigung § 303 StGB Im Rahmen der polizeilichen Schutzmaßnahmen für jüdische Objekte wurden an den Außenfassaden der jüdischen Gemeinde mehrere gesprayte Schriftzüge „ANTIFA“ festgestellt. Darüber hinaus haben die unbekannten Täter mittels Wachsmalstifts einen nicht zweifelsfrei definierbaren Schriftzug auf ein Fenster geschrieben/aufgetragen. 16.10.2023 Berlin Sachbeschädigung § 303 StGB Unbekannte Personen trugen auf die Hauswand einer ALDI-Filiale den Schriftzug „Kauft nicht bei dem Jud“ auf. 19.10.2023 Hannover Sachbeschädigung § 303 StGB UT. verklebt das Schloss des Zugangstors zum jüdischen Friedhof mit Sekundenkleber und macht es so unbrauchbar. Sonstige, weitere Beschädigungen können nicht festgestellt werden. Keine Täterhinweise 22.10.2023 Berlin Sachbeschädigung § 303 StGB Unbekannte Personen versuchten die Fensterscheibe des jüdischen Krankenhauses einzuwerfen. Durch den Steinwurf entstand ein Loch in der äußeren Scheibe der Doppelverglasung, die Innenscheibe war gesprungen. Lt. Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass der Stein mit einer Steinschleuder abgefeuert wurde. Kurz nach dem Einschlag konnten Zeugen eine Gruppe von Jugendlichen sehen, die pyrotechnische Gegenstände abbrannten. 23.10.2023 Berlin Volksverhetzung § 130 StGB Unbekannte Personen schrieben an das jüdische Gymnasium eine E-Mail, in der eine Bombendrohung ausgesprochen wurde. 23.10.2023 Berlin Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Der Absender sandte eine E-Mail an das jüdische Gymnasium Moses Mendelsohn mit dem Betreff „Free Palestina – Bombendrohung“ und dem Inhalt: “Hallo ihr hurensöhne, alle juden vernichten - das ist mein ziel und das meiner Organisation! Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir soeben mehrere Sprengstoffkörper an eure Schule platziert.“ Ergänzung AZ 28.01.24 26.10.2023 Chemnitz Volksverhetzung § 130 StGB AES ist der Vorsitzende der Deutsch-Israelische Gesellschaft Nürnberg-Mittelfranken. Auf der öffentlich zugängliche Facebook-Seite der Gesellschaft fand zur Tatzeit ein Spendenaufruf statt. Zu dem Aufruf wurden lt. Angaben des AES vielfach antisemitische /volksverhetzende Kommentare /Bilder gepostet. Der Facebook-Nutzer „Omar Dello“ postete den Kommentar: „welche naiver mann spendet für lügner wie du? die israelische Armee, die Kindermörder, sind nur Fässer voller Müll und du bist der Reiniger. Bisher wurden 2.400 palästinensischer Kinder umgeschlachtet, und in 15 Minuten werden es mindestens 2.401 sein.“ Facebook-Anfrage Nachtrag: BES anhand Bestandsdaten ermittelt 02.11.2023 Augsburg Sachbeschädigung § 303 StGB UT beschädigten den Zaun des jüdischen Friedhofes im Bereich des Neuen Ostfriedhofes. Der dortige Metallzaun wurde aus der Verankerung gedrückt. 02.11.2023 Lüneburg Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB UT beschmiert die Synagogen Gedenkstätte und die davor befindlichen Pflastersteine mit roter Farbe. Augenscheinlich sollte mit der Farbe Blutflecken illustriert werden. Lichtbilder gefertigt. Keine Täterhinweise. Tatzeitraum unbekannt. 03.11.2023 Duisburg Sachbeschädigung § 303 StGB An das Wohnhaus einer jüdischen Gemeinde wurde ein Ei geworfen, sodass dadurch eine Scheibe verschmutzt wurde. Eine weitere Strafanzeige wurde gesondert unter dem AZ. 231103-1134-076433 gefertigt. 04.11.2023 Karlsruhe Sachbeschädigung § 303 StGB #ISa Levante UT entriss die verdübelte linke Schildertafel von der Außenwand des Gebäudes und warf diese auf den Bürgersteig. Die Schilder wurden hierbei nicht beschädigt. Eines der insgesamt 6 Schilder der Schildertafel trägt die Aufschrift „Jüdisches Bildungszentrum, Chabad Lubawitsch Karlsruhe e.V.“ Die gesamte Schildertafel wurde durch Verfügungsberechtigte in das Gebäude verbracht. Lt. FZA 11/2023 Extr. in Nein geändert 07.11.2023 Berlin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Der Tatverdächtige sandte von der E-Mail-Adresse (bekannt) eine Nachricht mit dem Betreff: „Shalom“ an die E-Mail-Adresse der Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum, „info@centrumjudaicum“, Die Nachricht enthielt das Bild einer Hakenkreuz-Flagge. 07.11.2023 Rendsburg Volksverhetzung § 130 StGB UT beklebt, schwarze, israelfeindliche Aufkleber am Fenster und am Briefkasten des “Jüdischen Museums Rendsburg“. Auf dem Aufkleber steht „Fuck You Israel“. Weiterhin befindet sich dort ein „Davidstern“ im durchgestrichenen roten Kreis. 07.11.2023 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Durch den TV wurde eine E-Mail mit den Worten: „Heil Hitler“ und neun Hakenkreuzsymbolen an die E-Mail-Adresse der Jüdischen Religionsgemeinde zu Dresden gesendet. #NOK#. Lt. FZA 11/2023 TZ, PHB und Internationale Bezüge geändert. 09.11.2023 Osnabrück Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB So wurde das Wort „Opfer“ unter das Wort „Oberrabbiner“ und daneben ein Davidstern eingeritzt. Der in der Gedenktafel eingravierte Davidstern wurde durchgestrichen/-geritzt. In die Gedenktafel rechts daneben wurde ein Smiley eingeritzt und das Wort „Hallo“. Es gab Beschädigungen seit Juni, allerdings sind aktuell neue frische hinzugekommen, sodass hier auch ein Zusammenhang mit den Konflikten Israel/Gaza bestehen könnte. Besonders im Hinblick auf das Wort „Opfer“. 11.11.2023 Fürstenwalde Sachbeschädigung § 303 StGB Im Innenhof des Gemeindehauses der evangelischen Kirche befindet sich ein Schaukasten aus Metall, welcher eine Glasscheibe besitzt. Diese wurde durch einen unbekannten Täter eingeschlagen und ein DIN A 4-Blatt mit einem Davidstern entwendet. 13.11.2023 Fürstenwalde Sachbeschädigung § 303 StGB Unbekannte Täter warfen sechs faustgroße Steine gegen die Hausfassade und ein Fenster des Evangelischen Pfarramtes. Da es zwei Tage zuvor bereits eine Sachbeschädigung an einem Schaukasten gab, begaben sich die Zeugen zu diesem im Innenhof und stellten fest, dass wiederum DIN A 4-Blätter mit abgedruckter Solidaritätsbekundung für die jüdische Gemeinde entwendet wurden. Diesbezüglich wurde eine gesonderte Strafanzeige unter ST/0384383/2023 aufgenommen. 18.11.2023 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB #NOK# Durch den BS wurde eine E-Mail mit den Worten: „Heil Hitler - Juden raus - Fik die juden“ an die E-Mail-Adresse der Jüdischen Kultusgemeinde Dresden gesendet. 19.11.2023 Lübeck Volksverhetzung § 130 StGB Im Zeitraum v. 18.11.2023 bis 19.11. 2023 und am 28.11.2023 versendet der Tatverdächtige / Beschuldigte insgesamt 9 Emails mit antisemitischem, verhetzendem Inhalt, z.B. „Judenhurensöhne; Ihr gehört vergast, mehr seid Ihr nicht wert; Hitler hat euch Ratten Volk, Massenmörder und Kindermörder, nicht alle vergast. Schade!!!; Holocaust gab es nie; Heil Hitler“ unter der fake E-Mail „dieter.klueber@web.de“ an die israelische Botschaft in Deutschland, die jüdische Gemeinde Düsseldorf und die jüdische Gemeinde in Lübeck versendet. Diese Emails sind im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt zu betrachten. Ein Durchsuchungsbeschluss wurde am 08.12.2023 vollstreckt. Sichergestellte Geräte (Handy, Notebook) müssen noch untersucht und ausgewertet werden. Der Beschuldigte war nicht geständig. 24.11.2023 Lübeck Sachbeschädigung § 303 StGB Am 24.11.2023 beschädigten Unbekannte in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr das Klingelschild des Wohngebäudes linksseitig der Synagoge Lübeck. Neben der Synagoge gehört das betroffene Gebäude ebenfalls der Jüdischen Gemeinde Lübeck. Ein Zusammenhang mit der aktuellen Lage in Israel/Gaza wird hier angenommen. 27.11.2023 Wittstock Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB Die TV (Staatsbürgerschaft Afghanistan und Russische Föderation) kommunizierten über Telegram, ob sie einen Anschlag gegen eine Synagoge oder einen Weihnachtsmarkt in Köln begehen oder ausreisen wollen. Es bestehen Verbindungen zum radikal-salafistischen Spektrum. Tatzeit: 2024, Unterangriffsziel Religiöse Einrichtung, Unterthemenfeld Antisemitisch, Stichtag: 31.01.2025 Tatzeit Tatort Delikt Beschreibung Sachverhalt 08.01.2024 Dresden Volksverhetzung § 130 StGB Durch UT wird Briefsendung mit volksverhetzendem Inhalt bezüglich des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu an jüdische Gemeinde in Dresden versandt. 05.02.2024 Leer Störung der Totenruhe § 168 StGB Drei jüdische Grabsteine sind betroffen, indem zwei aus ihrem Fundament gerissen und ein weiterer in eine Schieflage versetzt wurden. Der TZ wird ermittelt. TV nicht vorhanden. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die hier genannten Tatverdächtigen diesen Status bis auf Weiteres erhalten. Im Rahmen der Vernehmung konnten entlastende Beweise durch die TV 7.1.1 und 7.1.2 vorgelegt werden. Aufgrund dessen wird der sog. Phänomenbereich bei allen Personen mit „Ohne“ zugeordnet. 11.02.2024 Kehl Sachbeschädigung § 303 StGB Bislang UT riss eine Plastikhülse vom Türrahmen des Haupteingangs zum JKRV. In dieser Hülse befand sich eine sog. „Mesusa“ (Segensrolle aus Pergament, handgeschrieben, Hebräisch, Wert 50-100€). Diese wurde leicht angebrannt und in den Mülleimer neben der Tür geworfen. Durch die Beschädigung wurde das Stück entweiht und unbrauchbar gemacht. 11.02.2024 Twistringen Störung der Totenruhe § 168 StGB UT stieß zwei Grabsteine auf einem jüdischen Friedhof in Twistringen um. Auf dem Friedhof stehen insgesamt ca. 35 Grabsteine. Die Sandsteine brachen jeweils in Bodennähe ab. Außerdem wurde eine Infotafel aus dem Boden gezogen und auf dem Friedhof in einer Ecke abgelegt. 01.04.2024 Ostfildern Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB Der TV plante mit drei weiteren Personen einen islamistisch motivierten, staatsgefährdenden, terroristischen Anschlag. Als mögliche Anschlagsziele einigte man sich in diversen Chats auf Objekte in Iserlohn. Eine Person postete Kartenausschnitte, auf den jeweils christliche und jüdische Einrichtungen sowie Sport- und Nachtclubs abgebildet waren. Als möglicher Modus Operandi wurden der Beschuss einer Menschenmenge, daraufhin der Einsatz von Molotov-Cocktails und die anschließende Flucht thematisiert. Ein Anschlag sollte spätestens innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Zudem waren die einzelnen Funktionen der jeweiligen Personen bereits festgelegt bzw. erörtert. Seit dem 02.04.2024 befindet sich der TV in Untersuchungshaft. 18.04.2024 Berlin Volksverhetzung § 130 StGB Im Rahmen einer OSINT-Recherche teilte die Tatverdächtige auf Instagram einen Beitrag mit dem Titel: „Ihr Deutsche Medien seid die größte lachnummer!!“ und “From the River tot he Sea Palestine will be free” [sic]. Weiterhin war ein rotes Dreieck, welches als Propaganda-Symbol der Hamas gilt, und eine Palästina-Flagge abgebildet, deshalb ist im hiesigen Fall ein eindeutiger Zusammenhang zur Hamas ersichtlich, nach Rücksprache mit der BAO Nahost wird die Tatverdächtige dennoch dem PhB -AI- zugeordnet. 05.05.2024 München Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter der IKG konnte über die Videoüberwachungsanlage zwei unbekannte, männliche Personen (UBT) beobachten, welche vor der Synagoge mehrfach den „Hitlergruß“ zeigten. 27.05.2024 Nürnberg Bedrohung § 241 StGB Am Montag, den 27.05.2024, gegen 10:30 Uhr entnahm der GS einen Briefumschlag aus dem Postkasten der jüdisch-orthodoxen Religionsgemeinde Nürnberg - KEHAL ADAT JESCHURUN e.V. Beim GS handelt es sich um den Rabbiner der Gemeinde, welcher beim Öffnen des Kuverts das nachfolgend beschriebene Drohschreiben feststellte. Der Tatzeitraum konnte durch den Geschädigten zwischen den 20.05.2024, 00:00 Uhr und 27.05.2024, 10:30 Uhr beziffert werden, da er sich für eine Woche im Ausland aufhielt und sonst weiter niemand aus der Gemeinde den Briefkasten öffnete. Es wurde mit einem vermutlich bereits verwendeten Briefumschlag - mit dem Logo der Stadt Nürnberg bedruckt - kuvertiert und mittels Klebestreifen verschlossen. Adressiert ist das Schreiben an die vorgenannte religiöse Einrichtung mit ihren Angehörigen. Der UBT bezeichnet sich als „FIGHTER ATI“ und kämpfe für Gerechtigkeit. Ferner werde er sie verfolgen, egal wieviel Polizisten sich auch beschützen mögen. Zudem verwendet er den Slogan „Free Palastine“ und bezeichnet den Empfängerkreis als Schweine. 16.06.2024 Kehl Diebstahl § 242 StGB Der Vorstand des Jüdischen Kultur- und Religionsverein Kehl e.V. teilt mit, dass wieder das Gehäuse (Plastik) ihrer Mesusa an ihrem Vordereingang abgerissen und entwendet wurde. Ein Pergamentpapier befand sich diesmal nicht darin. 14.07.2024 Lüneburg Störung der Totenruhe § 168 StGB Mittels eines mitgebrachten Kantholzes wird hinter einem Sockelstein ein Feuer entzündet. Der Sockelstein befindet sich auf einen jüdischen Friedhof. Der Sockelstein verrußt im unteren Bereich. Weitere Beschädigungen oder Beschmierungen sind auf dem Friedhof nicht feststellbar. Der Sachverhalt wurde durch Zufall entdeckt. Aufgrund der Spurenlage scheint das eigentliche Brandgeschehen schon vor mehreren Wochen stattgefunden zu haben. Die Ermittlungen konnten keine Hinweise auf die Täter oder die Motivation der Tat geben. 23.07.2024 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Der bekannte TV geht am Ariowitsch-Haus vorbei und schlägt zweimal mit seiner rechten Faust gegen den Schaukasten. Es entstand Sachschaden an der Beleuchtung. 03.08.2024 Berlin Sachbeschädigung § 303 StGB Der Tatverdächtige trat nach der Auflösung des Aufzuges „Solidarität mit Palästina. Stoppt den Krieg. Keine Waffen für Israel“ gegen das am Rollstuhl befestigte, pro-israelische Holzschild der Geschädigten. Er zog es außerdem mit beiden Händen ab, sodass das Holzschild zu Boden fiel. Der Tatverdächtige hat Vorerkenntnisse in PMK ausländische Ideologie. NM: i. Z. m. Demo. ergänzt, 29.01.2025 18.08.2024 Erfurt Sachbeschädigung § 303 StGB An dem Ritualbad „Mikwe“ konnte festgestellt werden, dass das Banner mit der Aufschrift „Unesco Weltkulturerbe“ nicht mehr ordnungsgemäß am Geländer befestigt war. Vor dem Banner konnten zwei durchtrennte Kabelbinder festgestellt werden. An einem zweiten Banner in Richtung Krämerbrücke wurde ebenfalls ein Kabelbinder durchtrennt. 31.08.2024 Berlin Sachbeschädigung § 303 StGB Unbekannte Personen trugen in einer Kabine der Herrentoilette in einer Synagoge den Schriftzug: „FREE PALESTINE“ auf. 05.09.2024 Berlin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB UT zeigte mehrfach in Richtung der Synagoge den Hitlergruß und rief dazu „Heil Hitler“. 10.09.2024 Oranienburg Volksverhetzung § 130 StGB Der UT warf eine leere Bierdose über den Zaun der jüdischen Gemeinde und machte eine abwertende Handbewegung in Richtung Kamera. 13.09.2024 Nürnberg Sachbeschädigung § 303 StGB Im Hauseingang des angegangenen Objekts wurden zwei Graffiti mit den Worten „Jude“ und „Janko“ gesprüht. Hausverwaltung kümmert sich zeitnah, dass die Graffitis überdeckt und anschließend übermalt werden. Zudem wurde in derselben Nacht auch eine Tür der freien evangelischen Kirche in der Krellerstraße 4 in Nürnberg mit der Aufschrift „Jude“ in gleicher Farbe besprüht und ist augenscheinlich dem gleichen unbekannten Täter zuzuordnen. Dieser Vorgang ist gesondert unter dem polizeilichen Aktenzeichen BY5425-517994-24/8 erfasst. 27.10.2024 München Sachbeschädigung § 303 StGB Der ZEG konnte über die Videoüberwachungsanlage beobachten, wie die UBT mit ihren Füßen am Haupteingang zur Synagoge mehrmals gegen die dort befindliche Trauer-/ Gedenkdekoration getreten haben. Eine Blumenvase sowie einzelne Plastikkerzen wurden hierdurch zerstört. Die UBT flüchteten anschließend in Richtung des Sebastianplatzes und konnten trotz der zeitnahen Tatortbereichsfahndung nicht angetroffen werden. 31.10.2024 Backnang Besonders schwere Brandstiftung § 306b StGB UT wirft einen brennenden Molotowcocktail gegen die Fassade der Biblischen Gemeinde mit sichtbar hängender Israelflagge. Dadurch wurde die Steinfassade verrußt. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Vorfälle in Bezug auf die Gemeinde. Hierbei wurden u.a. die Hausfassade sowie die Flagge mit Dreck beworfen und ein Schaukasten, in dem eine Israelflagge ausgehängt war, mittels Graffiti besprüht. 09.11.2024 Melle Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Drei maskierte UT wurden in einer Kirche mit Sprühfarbdosen angetroffen und flüchteten vor Begehung einer offensichtlichen Sachbeschädigung unter Ausrufen von Beleidigungen und Bedrohungen gegen Zeugin/AE. In der Kirche befand sich eine Ausstellung mit Thema „Auschwitz“ in Kirche; „Gegen das Vergessen“. Die Zeugin/AE wurde wie folgt bedroht: „Linke Sau! Pass bloß auf, wenn wir Dich im Dunkeln erwischen, dann bekommst Du Schläge!“ 18.11.2024 Bad Langensalza Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Am Briefkasten der Mietwohnung (Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinschaft) der GS wurden mit blauer Farbe die Worte „Stasi“ und „Jude“ geschmiert. 28.11.2024 Frankfurt Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Durch den Beauftragten für interkulturelle Angelegenheiten des Frankfurter Flughafens wurde im jüdischen Gebetsraum des Frankfurter Flughafens, welcher sich im Terminal 1 (nahe Gate B23) befindet, eine gemeinschädliche Sachbeschädigung festgestellt. Durch UT wurde die Seite eines jüdischen Buches herausgerissen. Ebenso wurde eine Menora (siebenarmiger Leuchter), bestehend aus Porzellanelementen, beschädigt. Teile der Menora waren verbogen und Porzellanelemente zerbrochen. Täterhinweise liegen nicht vor. 04.12.2024 Hagen Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Es wurden drei Grabsteine des eingefriedeten jüdischen Friedhofes beschädigt. Art und Weise der Beschädigungen weisen auf ein vorsätzliches Handeln hin. Tatzeit: 2025, Unterangriffsziel Religiöse Einrichtung, Unterthemenfeld Antisemitisch, Abfragedatum: 20.01.2026 Tatzeit Tatort Delikt Beschreibung Sachverhalt 08.01.2025 Darmstadt Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB Der TV habe geäußert, dass er über etwa zwei Kilogramm Sprengstoff verfüge und er gegen jüdische Personen / Einrichtungen oder Politiker vorgehen wolle. Er sei aktuell noch in der Phase, weitere Stoffe zu beschaffen bzw. herzustellen und habe noch kein konkretes Ziel vor Augen. Ferner wisse er nicht, wo er solche Stoffe lagern solle. Aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Islam, wird von einer islamistisch motivierten Tat ausgegangen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der BAO Lupus. 04.02.2025 München Beleidigung § 185 StGB UT spuckte absichtlich auf die Kamera an der Eingangstür zur Synagoge. Laut Meldung LKA vom 10.07.2025: Täterermittlung. 05.02.2025 Stuttgart Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Im Gebäude der israelischen Gemeinde wurde durch UT ein Hakenkreuz an die Decke der Gemeindeküche mittels Kreide oder Farbe angebracht. Zur Zeit werden dort Sanierungsarbeiten von Handwerkern durchgeführt. 23.03.2025 Hannover Volksverhetzung § 130 StGB Der unbekannte TV versendet unter einem Pseudonym ein Schreiben an die Evangelische Kirche in Deutschland mit volksverhetzenden Inhalten. „Manchmal denke ich daran, das Konzentrationslager Bergen-Belsen hätte 1945 nicht geschliffen, sondern desinfiziert und neu mit Juden besetzt gehört zu werden“. 22.05.2025 Tübingen Nötigung § 240 StGB TV betrat mit seinem Hund eine christl. Buchhandlung und äußerte seinen Unmut darüber, dass an dem Geschäft eine Israel-Fahne hängt. Er wolle dafür sorgen, dass das Geschäft zerstört würde und die Fahne wegkommt. Auf die Aufforderung einer Mitarbeiterin sagte TV, dass er den Hund auf sie loslassen wird. Er äußerte weiterhin, dass der Laden brennen wird. Bevor der TV die Buchhandlung verließ, spuckte er auf den Boden. 30.05.2025 Rothenburg Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB Am jüdischen Friedhof in Rothenburg wurden insgesamt 12 Grabsteine umgeworfen. Bei zwei Grabsteinen waren leichte Risse erkennbar. Aufgrund des hohen Gewichts ist das Aufstellen mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Schadenshöhe ca. 2500 Euro. Die Beschädigung stellte der ZEG im Rahmen der halbjährlichen Mäharbeiten fest. Aufgrund der starken Verwucherung ist dies dem ZEG erst bei genauerer Betrachtung aufgefallen. Der Tatzeitraum erstreckt sich von September 2024 bis 30.05.2025. Da der Boden unter den umgeworfenen Grabsteinen bereits nass und braun war, wird von einer bereits längeren Liegezeit ausgegangen. 16.06.2025 Strullendorf Ausspähen von Daten § 202a StGB Der GS teilte der PI per E-Mail mit, dass ein Computerserver der „Arche Musica“ in Schloss Wernsdorf angegriffen wurde. Dort sei es innerhalb von 24 Stunden zu mehr als 890 unberechtigten Zugriffsversuchen auf die digitale Bibliothek „Arche Musica“ Schloss Wernsdorf gekommen. Beim Schloss Wernsdorf handelt es sich um eine Einrichtung, die sich mit dem kulturellen Erbe des jüdischen Lebens in Deutschland auseinandersetzt. Schloss Wernsdorf wird regelmäßig von hochrangigen Persönlichkeiten des politischen, kulturellen und insbesondere des jüdischen Lebens besucht. GS sieht die Bot-Angriffe auf die eigene Internetverbindung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Beginn des israelischen Präventivschlags gegen die Finalisierung des iranische Atomprogramms. Durch den Cyberangriff sei es, nach Aussage des GS, dank entsprechender Sicherheitsvorkehrungen zu keinem Schaden gekommen. 07.07.2025 Berlin Volksverhetzung § 130 StGB UT haben am Klingeltableau der der dortigen Jüdischen Kita Masorti e.V. den Schriftzug „Penis in dich rein Juden“ mit einem gezeichneten Penis sowie einem Pentagramm (vermutlich ein missglückter Davidstern) angebracht. 07.07.2025 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB UT beschmieren die Wände und Flyerkästen der geschädigten Institution (Jüdische Gemeinde) mit „Wir hassen Deutschland“. 09.07.2025 Leipzig Bedrohung § 241 StGB UT sendet an einen deutsch- jüdischen Kindergarten einen Drohbrief. In diesem steht „Haut ab hier.“. 14.08.2025 Reutlingen Sachbeschädigung § 303 StGB UT beschmiert großflächig mehrere Wände, Rollläden, eine Parkfläche sowie ein Fenster einer christl. Freikirche mittels Farbe. Es handelt sich hierbei um folgende Schriftzüge mit politischem Bezug: „free Gaza“, „kein Urlaub in Israel“, „Zionism ≠ Judaism“ sowie das Symbol eines Hammers mit Sichel. 17.08.2025 Hannover Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Ein unbekannter Täter ruft kurz vor Beginn einer Feier in einer jüdischen Einrichtung aus einem vorbeifahrenden Auto „Heil Hitler“. Im Rahmen der Feier sollte eine Gedenktafel eingeweiht werden. Kennzeichenfragment ist bekannt. 25.08.2025 München Sachbeschädigung § 303 StGB Mitarbeiter des IKG melden ein Graffiti mit der Aufschrift „Fuck Zionism“ an der Tatörtlichkeit. 08.09.2025 Röttenbach Volksverhetzung § 130 StGB Der TV steht im Verdacht auf TikTok im Kontext zu einer Videodatei ein relativierendes Posting über den Holocaust verbreitet zu haben. Zuerst wurde eine angebliche Auflistung des roten Kreuzes über die Todeszahlen verbreitet, anschließend „271k : 0 gg Israel“. ZMI-Produktiv 21.09.2025 Hannover Volksverhetzung § 130 StGB Der TV erscheint vor dem Eingang der Liberal Jüdischen Gemeinde und brüllt lautstark „Völkermörder Israel“. Zu dem Zeitpunkt fanden die letzten Vorbereitungen für die Veranstaltung „30-jähriges Jubiläum“ der LJG statt und vor dem Haupteingang befanden sich vereinzelt Personen. 28.09.2025 Wiesbaden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB UT schreibt auf den Absatz einer Hauswand mit roter Farbe „Synagogen abfackeln“. 01.10.2025 Berlin Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB Die Beschuldigten sollen im Juli, August und Oktober 2025 in die Übergabe von Waffen involviert gewesen sein, die für Anschlagsplanungen der HAMAS auf jüdische oder israelische Ziele vorgesehen sein sollen. GBA 2 BJs 271/25-3 EV Heide BKA-Verfahren hier: Abbildung Vereinigungsdelikt Verknüpft mit: BR05026/25 - §89a StGB NM 08.01.2026 Tatzeit und SV auf Oktober angepasst 4 TV ergänzt 01.10.2025 Berlin Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB Die Beschuldigten sollen im Juli, August und Oktober 2025 in die Übergabe von Waffen involviert gewesen sein, die für Anschlagsplanungen der HAMAS auf jüdische oder israelische Ziele vorgesehen sein sollen. GBA 2 BJs 271/25-3 EV Heide BKA-Verfahren hier: Abbildung § 89a StGB Verknüpft mit: BR04722/25 - Vereinigungsdelikt NM 08.01.26: TZ und SV Oktober angepasst. XX TV ergänzt. 26.10.2025 Prenzlau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Unbekannte Täter besprühten das Eingangstor zu einem jüdischen Schutzobjekt mit einer S-Rune und der Zahl „88“. 31.10.2025 Reichenbach Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB UT beschädigten mittels Pyrotechnik zwei Pflanzkübel. Diese befanden sich an der Rückfront des Bildungs- und Begegnungszentrums "Sächsische Israelfreunde e.V". Nachtrag: Extremismus 01.11.2025 Roth Volksverhetzung § 130 StGB Durch die Streifenbesatzung konnte beim Vorbeifahren ein Plakat mit volksverhetzendem Inhalt an der Brücke hängend festgestellt werden. Plane wurde durch den UT mittels Stahlseils und Vorhängeschloss am Brückengeländer der St 2225 befestigt, sodass es für die Kfz-Führer der BAB 73 FR Suhl lesbar war. Der Text auf dem Plakat lautet (Fehler übernommen): „DEUTSCHLAND ERWACHE WIE DER PHÖNIX AUS DER ASCHE ES IST ZEIT FÜR RACHE, LASST SINAGOGEN & MOSCHEEN IN FLAMMEN STEHEN! ES IST VORBEI MIT DER KNIEFALLPOLITIK, DER KRIEG IST SEIT 80 JAHREN VERSIEGT!!! DU GLAUBST AUCH AN ZUFALL… IST ES NICHT!!! USA&ISRAEL GO HOME!!! NO $ MORE EU AUSTRITT GRENZSCHLIESSUNG KEIN PASS, KEIN EINLASS WOHNUNG & MAX: 300$ MAX 12M! STRAFE TÖTUNG, VERGEWAL. ETC HEIM1 MAX 20.K BW 12M: RENTE 60 MIN 2000 LOHN 3/4 SOZ 1/4 MWST 16%“. 05.11.2025 Berlin Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB Auf einem Instagram Beitrag wurde ein Video des Accounts palestinereveals veröffentlicht. Augenscheinlich werden in diesem Video Tunnel der Hamas aus dem Gaza-Streifen abgebildet. Darin sollen laut Aussage des Videos die abgebildeten Mitglieder der Qassam-Brigade gefangen seien. Ergänzung TM 19.12.25

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