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Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen - Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr vorantreiben

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2029 · Antrag · Original ↗

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Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen - Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr vorantreiben [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2029 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen – Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr vorantreiben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Eine effektive Migrationswende kann sich nicht darauf beschränken, den weiteren Zustrom nach Deutschland zu drosseln, sondern muss auch die illegale, unter Einreise aus sicheren Drittstaaten erfolgte Massenmigration nach Deutschland seit dem Jahr 2015 revidieren. Hierzu ist die Rückkehr von nach Wegfall ihres Fluchtgrundes nicht mehr schutzberechtigten Asylbewerbern in ihre Heimatländer ein zentraler Ansatz. Ein Ende der fortbestehenden Überforderung der Ressourcen1 auf dem Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungswesen als Folge des millionenfachen Zustroms seit 2015 lässt sich nur erreichen, wenn über einen längeren Zeitraum die Zahl der in ihre Heimat zurückkehrenden Drittstaatenangehörigen die Zahl der Neuzuwanderer deutlich übersteigt. Mit dem Ende der Assad-Regierung sowie der Kampfhandlungen in Syrien ist die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt syrischer Asylbewerber einschließlich der schon als schutzberechtigt anerkannten Personen in Deutschland entfallen. Asyl bedeutet Zuflucht auf Zeit, deren Gewährung mit dem Wegfall des Fluchtgrundes endet. Die neuen Machthaber der HTS-Miliz haben ihre geflohenen Landsleute ausdrücklich zur Rückkehr in ihre syrische Heimat eingeladen. Sie erklärten: „An die Vertriebenen weltweit, ein freies Syrien erwartet euch.“2 Für den Wiederaufbau Syriens nach über zehn Jahren Bürgerkrieg ist die Mitwirkung der Millionen ins Ausland geflohenen Syrer vor Ort unverzichtbar. Die nunmehr umzukehrende Zuwanderung von Syrern nach Deutschland ist von einer in den Jahren 2014/2015 einsetzenden Migrationsbewegung in einen stetigen Bevölkerungstransfer übergegangen. Inzwischen befinden sich an die 1 Million Syrer und 1 www.welt.de/politik/deutschland/article256211864/ueberforderung-staedtetag-beklagt-anhaltende-prob- leme-bei-der-versorgung-von-fluechtlingen.html 2 www.nzz.ch/der-andere-blick/asyl-in-deutschland-der-sturz-von-asad-in-syrien-sollte-folgen- habenld.1861452 damit, bezogen auf den Stand vor Beginn des Bürgerkrieges, ca. 5 % der syrischen Bevölkerung in Deutschland.3 Dieser Zustrom setzt sich bis heute ungebrochen fort. Seit dem Jahr 2014 bilden Syrer ununterbrochen die größte nationale Gruppe unter den Asylbewerbern, zuletzt im Jahr 2024 mit 76.765 Erstantragstellern und im laufenden Jahr 2025 bis einschließlich Mai mit 13.278 Erstantragstellern.4 Im Vorjahr stellten die Syrer allein 33 % aller Erstantragsteller auf Asyl.5 Die jetzt einzuleitende Rückführung nach Syrien verspricht eine Entlastung der Sozialsysteme, da 518.000 Syrer staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, während nur 236.000 von ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.6 In Syrien wird dringend Personal für den Wiederaufbau des Landes nach über zehn Jahren Bürgerkrieg benötigt, während der deutsche Arbeitsmarkt nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Heimkehr der Syrer mit ihrem ohnedies geringen Erwerbstätigenanteil, darunter zudem viele ungelernte oder angelernte Helfer, ohne Weiteres verkraften würde.7 Die Rückführung nach Syrien ist zudem ein Beitrag zur inneren Sicherheit. Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge gab es allein im Jahr 2024 114.889 syrische Tatverdächtige, die Tatverdächtigenbelastungszahl ist für Syrer mehr als zehn Mal so hoch wie für Deutsche.8 Jede sich eröffnende Möglichkeit, Straftäter und Gefährder nach Syrien zurückzuführen, muss daher zum Schutze der Allgemeinheit umgehend ergriffen werden. Die EU ist mit Zahlungen von über 6 Milliarden Euro der mit Abstand größte Geldgeber bei der internationalen Hilfe für Syrien.9 Dieser Umstand kann gegenüber den jetzt maßgeblichen Akteuren in Syrien als Hebel genutzt werden, um die Rückkehr von Syrern aus der EU zu ermöglichen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. durch eine vollständige Kehrtwende in der Anerkennungs- und Aufnahmepraxis den fortgesetzten Zustrom von Syrern nach Deutschland zu beenden und die Rückführung der nunmehr nicht mehr schutzberechtigten syrischen Staatsbürger nach Syrien in die Wege zu leiten; hierzu im Einzelnen: 2. die Schutztitel der bislang als Flüchtlinge bzw. als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Syrer gemäß der zwingenden Vorgabe des § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AsylG (vorbehaltlich des § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylG) zu widerrufen, da mit dem Ende des Assad-Regimes sowie der auf dessen Sturz zielenden Kampfhandlungen die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung nicht mehr vorliegen; 3. die Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern im Lichte der neuen Lage in Syrien dahingehend zu ändern, dass weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz gewährt wird; 3 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/jeder-20-syrer-lebt-jetzt-in-und-von-deutschland/ 4 BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2024, S. 3 und Ausgabe Mai 2025, S. 3. 5 BAMF wie in Fn. 4. 6 www.nzz.ch/international/koennen-die-syrer-nach-asads-sturz-zurueck-oder-kommen-weitere- fluechtlingedie-asylfrage-wird-zum-thema-im-deutschen-bundestagswahlkampf-ld.1861466 7 www.faz.net/aktuell/wirtschaft/experte-arbeitsmarkt-wuerde-heimkehr-von-syrern-verkraften- 110163611.html 8 www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-bka-syrer-zehn-mal-mehr-kriminell-als-deutsche- 683325ef11c54108e4fe8dfa 9 www.cicero.de/aussenpolitik/berlin-brussel-syrien-migration-assad 4. die Visaerteilung für den Familiennachzug zu Syrern auch über die geplante Aussetzung des Nachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten hinaus einzustellen, da deren Schutzstatus generell zu widerrufen und ihr regulärer Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung des Familiennachzugs damit hinfällig ist; 5. die Einbürgerung von Syrern mit Flüchtlings- und subsidiärem Schutzstatus in Absprache mit den Bundesländern umgehend zu stoppen, da dieser Schutzstatus zu widerrufen und ihr regulärer Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung der Einbürgerung damit hinfällig ist; 6. sowohl bilateral als auch im Verbund der EU-Mitgliedstaaten mit der neuen syrischen Regierung deren Kooperation bei der Rückkehr von syrischen Staatsangehörigen aus Europa nach Syrien zu verabreden. Hierbei ist die künftige Gewährung von Geldern für den Wiederaufbau an die Bereitschaft zur Wiederaufnahme der eigenen Staatsbürger zu koppeln; 7. eine Informations- und Werbekampagne für die freiwillige Rückkehr nach Syrien aufzulegen, welche auch die Möglichkeiten der Rückkehrförderung aufzeigt, um eine möglichst hohe Zahl an Syrern zeitnah zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen; 8. sicherzustellen, dass die mögliche Flucht einzelner Gruppen (wie etwa von als Gefolgsleute der Assad-Regierung angesehenen Minderheiten, insbesondere der Alawiten und Christen) als Folge der neuen Lage in Syrien ausschließlich durch Aufnahme in den angrenzenden Staaten der Region bewältigt wird, und die betroffenen Nachbarstaaten Syriens hierbei zu unterstützen. Berlin, den 7. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die seit Dezember 2024 bestehende neue Lage in Syrien erfordert eine grundlegende Änderung der Aufnahme- und Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern. Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 AsylG sind die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. der subsidiäre Schutzstatus zwingend zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Mit dem Sturz der Assad-Regierung ist eine drohende individuelle Verfolgung durch das Regime bei der Rückkehr nach Syrien als Fluchtgrund entfallen. Diese Veränderung ist auch, wie es § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylG verlangt, erheblich und nicht nur vorübergehend, da eine Wiederkehr der Assad-Regierung angesichts der neuen Machtverhältnisse in Syrien ausgeschlossen ist. Gleichfalls sind die Gründe für die Zuerkennung subsidiären Schutzes aufgrund einer bürgerkriegsbedingten Gefahr für Leib und Leben in Syrien nicht mehr gegeben. Dies hatte das OVG Münster bereits in einem Urteil aus dem Juli 2024 (Az. 14 A 2847/19.A) noch zu Zeiten der Assad-Herrschaft festgestellt – und erst recht gilt dies im Lichte der neuen Lage. Die internationale Gemeinschaft gewährt der neuen Regierung einen Vertrauensvorschuss, um den Weg zu stabilen und auch materiell verbesserten Lebensverhältnissen in Syrien zu unterstützen. So haben sowohl die USA als auch die EU ihre Sanktionen gegen das Land aufgehoben und Deutschland hat seine Botschaft in Syrien wiedereröffnet. Jedoch hat es die Bundesregierung bislang unterlassen, aus der neuen Lage die gebotenen asylpolitischen Konsequenzen zu ziehen. Das BAMF trifft seit dem Sturz des Assad-Regierung keine Sachentscheidungen über die Asylanträge von Syrern mehr und hat lediglich deren Anhörung wiederaufgenommen. Dieser Verzögerungspraxis hat nunmehr Verwaltungsgericht Karlsruhe Einhalt geboten, indem es das BAMF verurteilte, über Asylanträge von Syrern wieder in der Sache zu entscheiden, da ein Verzögerungsgrund in Form einer ungewissen Lage in Syrien angesichts einer stabilen Regierung, welche die Kontrolle über weite Teile des Landes ausübt, nicht mehr besteht10. Aus dieser Lagebeurteilung folgt auch die Notwendigkeit, endlich der zwingenden Vorgabe des § 73 AsylG Folge zu leisten und großflächig Verfahren zum Widerruf der an Syrer erteilten Schutztitel einzuleiten, da mit der neuen stabilen Situation in Syrien der Fluchtgrund entfallen ist. Derzeit halten sich 720.000 schutzsuchende Syrer in Deutschland auf, von denen 321.000 Flüchtlingsschutz und 329.000 subsidiären Schutz erhalten haben.11 Da sich also hunderttausende Widerrufsverfahren abzeichnen, die erhebliche Ressourcen in Anspruch nehmen werden, ist hiermit unverzüglich zu beginnen, auch um eine weitere Aufenthaltsverfestigung trotz Entfallen des Fluchtgrundes zu vermeiden. Auch Verfahren und Ansprüche, die von einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland abhängen, sind der neuen Lage anzupassen. Das gilt insbesondere für den Familiennachzug und für Einbürgerungen, für welche mit dem absehbaren Wegfall des Schutzstatus keine Grundlage mehr besteht. Der Umgang mit den Syrern entscheidet mit darüber, ob die illegale Massenzuwanderung seit 2015 noch revidiert werden kann oder ob sie infolge der stetig zunehmenden Zahl von Einbürgerungen unumkehrbar wird. Im Jahr 2023 wurden bereits 75.000 Syrer eingebürgert und im vergangenen Jahr mit den seit Mitte 2024 geltenden nochmals aufgeweichten Voraussetzungen waren es 83.000.12 Diese Einbürgerungen stehen in klarem Widerspruch zu dem Prinzip, dass Asyl nur Zuflucht auf Zeit bis zum Wegfall des Fluchtgrundes bieten soll. Das Ende der Massenzuwanderung von Syrern und die vorzugsweise freiwillige Rückkehr der nun nicht mehr Schutzbedürftigen in ihre Heimat würde nicht nur die Staatsfinanzen, sondern auch den Wohnungsmarkt sowie das Bildungs- und das Gesundheitssystem enorm entlasten. Die Rückführung von Gefährdern und Straftätern stärkt zudem die Innere Sicherheit. Eine am Allgemeinwohl orientierte Politik ist daher verpflichtet, die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. 10 www.lto.de/recht/nachrichten/n/a8k568224-vg-karlsruhe-asyl-syrien-bamf 11 FAZ ebd. 12 www.welt.de/politik/deutschland/article256230914/einbuergerungen-sind-auf-hoechststand-anstieg-um-46-prozent.html Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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