Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen - Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr vorantreiben
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Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen - Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr vorantreiben
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2029
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, Denis Pauli, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander
Wolf und der Fraktion der AfD
Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen – Die weitere Aufnahme
stoppen und die Rückkehr vorantreiben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine effektive Migrationswende kann sich nicht darauf beschränken, den weiteren
Zustrom nach Deutschland zu drosseln, sondern muss auch die illegale, unter Einreise
aus sicheren Drittstaaten erfolgte Massenmigration nach Deutschland seit dem Jahr
2015 revidieren. Hierzu ist die Rückkehr von nach Wegfall ihres Fluchtgrundes nicht
mehr schutzberechtigten Asylbewerbern in ihre Heimatländer ein zentraler Ansatz.
Ein Ende der fortbestehenden Überforderung der Ressourcen1 auf dem
Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungswesen als Folge des millionenfachen
Zustroms seit 2015 lässt sich nur erreichen, wenn über einen längeren Zeitraum die Zahl
der in ihre Heimat zurückkehrenden Drittstaatenangehörigen die Zahl der
Neuzuwanderer deutlich übersteigt.
Mit dem Ende der Assad-Regierung sowie der Kampfhandlungen in Syrien ist die
Grundlage für einen weiteren Aufenthalt syrischer Asylbewerber einschließlich der
schon als schutzberechtigt anerkannten Personen in Deutschland entfallen. Asyl
bedeutet Zuflucht auf Zeit, deren Gewährung mit dem Wegfall des Fluchtgrundes endet.
Die neuen Machthaber der HTS-Miliz haben ihre geflohenen Landsleute ausdrücklich
zur Rückkehr in ihre syrische Heimat eingeladen. Sie erklärten: „An die Vertriebenen
weltweit, ein freies Syrien erwartet euch.“2 Für den Wiederaufbau Syriens nach über
zehn Jahren Bürgerkrieg ist die Mitwirkung der Millionen ins Ausland geflohenen
Syrer vor Ort unverzichtbar.
Die nunmehr umzukehrende Zuwanderung von Syrern nach Deutschland ist von einer
in den Jahren 2014/2015 einsetzenden Migrationsbewegung in einen stetigen
Bevölkerungstransfer übergegangen. Inzwischen befinden sich an die 1 Million Syrer und
1 www.welt.de/politik/deutschland/article256211864/ueberforderung-staedtetag-beklagt-anhaltende-prob-
leme-bei-der-versorgung-von-fluechtlingen.html
2 www.nzz.ch/der-andere-blick/asyl-in-deutschland-der-sturz-von-asad-in-syrien-sollte-folgen-
habenld.1861452
damit, bezogen auf den Stand vor Beginn des Bürgerkrieges, ca. 5 % der syrischen
Bevölkerung in Deutschland.3
Dieser Zustrom setzt sich bis heute ungebrochen fort. Seit dem Jahr 2014 bilden Syrer
ununterbrochen die größte nationale Gruppe unter den Asylbewerbern, zuletzt im Jahr
2024 mit 76.765 Erstantragstellern und im laufenden Jahr 2025 bis einschließlich Mai
mit 13.278 Erstantragstellern.4 Im Vorjahr stellten die Syrer allein 33 % aller
Erstantragsteller auf Asyl.5
Die jetzt einzuleitende Rückführung nach Syrien verspricht eine Entlastung der
Sozialsysteme, da 518.000 Syrer staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, während
nur 236.000 von ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.6
In Syrien wird dringend Personal für den Wiederaufbau des Landes nach über zehn
Jahren Bürgerkrieg benötigt, während der deutsche Arbeitsmarkt nach Einschätzung
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Heimkehr der Syrer mit
ihrem ohnedies geringen Erwerbstätigenanteil, darunter zudem viele ungelernte oder
angelernte Helfer, ohne Weiteres verkraften würde.7
Die Rückführung nach Syrien ist zudem ein Beitrag zur inneren Sicherheit. Der
Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge gab es allein im Jahr 2024 114.889 syrische
Tatverdächtige, die Tatverdächtigenbelastungszahl ist für Syrer mehr als zehn Mal so
hoch wie für Deutsche.8 Jede sich eröffnende Möglichkeit, Straftäter und Gefährder
nach Syrien zurückzuführen, muss daher zum Schutze der Allgemeinheit umgehend
ergriffen werden.
Die EU ist mit Zahlungen von über 6 Milliarden Euro der mit Abstand größte
Geldgeber bei der internationalen Hilfe für Syrien.9 Dieser Umstand kann gegenüber den jetzt
maßgeblichen Akteuren in Syrien als Hebel genutzt werden, um die Rückkehr von
Syrern aus der EU zu ermöglichen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. durch eine vollständige Kehrtwende in der Anerkennungs- und Aufnahmepraxis
den fortgesetzten Zustrom von Syrern nach Deutschland zu beenden und die
Rückführung der nunmehr nicht mehr schutzberechtigten syrischen Staatsbürger
nach Syrien in die Wege zu leiten;
hierzu im Einzelnen:
2. die Schutztitel der bislang als Flüchtlinge bzw. als subsidiär schutzberechtigt
anerkannten Syrer gemäß der zwingenden Vorgabe des § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
Satz 1 AsylG (vorbehaltlich des § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylG) zu widerrufen, da mit
dem Ende des Assad-Regimes sowie der auf dessen Sturz zielenden
Kampfhandlungen die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung nicht mehr vorliegen;
3. die Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern im Lichte der
neuen Lage in Syrien dahingehend zu ändern, dass weder Flüchtlingsstatus noch
subsidiärer Schutz gewährt wird;
3 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/jeder-20-syrer-lebt-jetzt-in-und-von-deutschland/
4 BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2024, S. 3 und Ausgabe Mai 2025, S. 3.
5 BAMF wie in Fn. 4.
6 www.nzz.ch/international/koennen-die-syrer-nach-asads-sturz-zurueck-oder-kommen-weitere-
fluechtlingedie-asylfrage-wird-zum-thema-im-deutschen-bundestagswahlkampf-ld.1861466
7 www.faz.net/aktuell/wirtschaft/experte-arbeitsmarkt-wuerde-heimkehr-von-syrern-verkraften-
110163611.html
8 www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-bka-syrer-zehn-mal-mehr-kriminell-als-deutsche-
683325ef11c54108e4fe8dfa
9 www.cicero.de/aussenpolitik/berlin-brussel-syrien-migration-assad
4. die Visaerteilung für den Familiennachzug zu Syrern auch über die geplante
Aussetzung des Nachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten hinaus einzustellen, da
deren Schutzstatus generell zu widerrufen und ihr regulärer Aufenthalt in
Deutschland als Voraussetzung des Familiennachzugs damit hinfällig ist;
5. die Einbürgerung von Syrern mit Flüchtlings- und subsidiärem Schutzstatus in
Absprache mit den Bundesländern umgehend zu stoppen, da dieser Schutzstatus
zu widerrufen und ihr regulärer Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung der
Einbürgerung damit hinfällig ist;
6. sowohl bilateral als auch im Verbund der EU-Mitgliedstaaten mit der neuen
syrischen Regierung deren Kooperation bei der Rückkehr von syrischen
Staatsangehörigen aus Europa nach Syrien zu verabreden. Hierbei ist die künftige
Gewährung von Geldern für den Wiederaufbau an die Bereitschaft zur Wiederaufnahme
der eigenen Staatsbürger zu koppeln;
7. eine Informations- und Werbekampagne für die freiwillige Rückkehr nach Syrien
aufzulegen, welche auch die Möglichkeiten der Rückkehrförderung aufzeigt, um
eine möglichst hohe Zahl an Syrern zeitnah zur freiwilligen Rückkehr zu
bewegen;
8. sicherzustellen, dass die mögliche Flucht einzelner Gruppen (wie etwa von als
Gefolgsleute der Assad-Regierung angesehenen Minderheiten, insbesondere der
Alawiten und Christen) als Folge der neuen Lage in Syrien ausschließlich durch
Aufnahme in den angrenzenden Staaten der Region bewältigt wird, und die
betroffenen Nachbarstaaten Syriens hierbei zu unterstützen.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die seit Dezember 2024 bestehende neue Lage in Syrien erfordert eine grundlegende Änderung der Aufnahme-
und Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern. Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1
AsylG sind die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. der subsidiäre Schutzstatus zwingend zu
widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Mit dem Sturz der Assad-Regierung ist eine
drohende individuelle Verfolgung durch das Regime bei der Rückkehr nach Syrien als Fluchtgrund entfallen. Diese
Veränderung ist auch, wie es § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylG verlangt, erheblich und nicht nur vorübergehend, da eine
Wiederkehr der Assad-Regierung angesichts der neuen Machtverhältnisse in Syrien ausgeschlossen ist.
Gleichfalls sind die Gründe für die Zuerkennung subsidiären Schutzes aufgrund einer bürgerkriegsbedingten
Gefahr für Leib und Leben in Syrien nicht mehr gegeben. Dies hatte das OVG Münster bereits in einem Urteil aus
dem Juli 2024 (Az. 14 A 2847/19.A) noch zu Zeiten der Assad-Herrschaft festgestellt – und erst recht gilt dies
im Lichte der neuen Lage.
Die internationale Gemeinschaft gewährt der neuen Regierung einen Vertrauensvorschuss, um den Weg zu
stabilen und auch materiell verbesserten Lebensverhältnissen in Syrien zu unterstützen. So haben sowohl die USA als
auch die EU ihre Sanktionen gegen das Land aufgehoben und Deutschland hat seine Botschaft in Syrien
wiedereröffnet.
Jedoch hat es die Bundesregierung bislang unterlassen, aus der neuen Lage die gebotenen asylpolitischen
Konsequenzen zu ziehen. Das BAMF trifft seit dem Sturz des Assad-Regierung keine Sachentscheidungen über die
Asylanträge von Syrern mehr und hat lediglich deren Anhörung wiederaufgenommen. Dieser
Verzögerungspraxis hat nunmehr Verwaltungsgericht Karlsruhe Einhalt geboten, indem es das BAMF verurteilte, über
Asylanträge von Syrern wieder in der Sache zu entscheiden, da ein Verzögerungsgrund in Form einer ungewissen Lage
in Syrien angesichts einer stabilen Regierung, welche die Kontrolle über weite Teile des Landes ausübt, nicht
mehr besteht10.
Aus dieser Lagebeurteilung folgt auch die Notwendigkeit, endlich der zwingenden Vorgabe des § 73 AsylG
Folge zu leisten und großflächig Verfahren zum Widerruf der an Syrer erteilten Schutztitel einzuleiten, da mit
der neuen stabilen Situation in Syrien der Fluchtgrund entfallen ist.
Derzeit halten sich 720.000 schutzsuchende Syrer in Deutschland auf, von denen 321.000 Flüchtlingsschutz und
329.000 subsidiären Schutz erhalten haben.11 Da sich also hunderttausende Widerrufsverfahren abzeichnen, die
erhebliche Ressourcen in Anspruch nehmen werden, ist hiermit unverzüglich zu beginnen, auch um eine weitere
Aufenthaltsverfestigung trotz Entfallen des Fluchtgrundes zu vermeiden.
Auch Verfahren und Ansprüche, die von einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland abhängen, sind der neuen
Lage anzupassen. Das gilt insbesondere für den Familiennachzug und für Einbürgerungen, für welche mit dem
absehbaren Wegfall des Schutzstatus keine Grundlage mehr besteht.
Der Umgang mit den Syrern entscheidet mit darüber, ob die illegale Massenzuwanderung seit 2015 noch revidiert
werden kann oder ob sie infolge der stetig zunehmenden Zahl von Einbürgerungen unumkehrbar wird. Im Jahr
2023 wurden bereits 75.000 Syrer eingebürgert und im vergangenen Jahr mit den seit Mitte 2024 geltenden
nochmals aufgeweichten Voraussetzungen waren es 83.000.12 Diese Einbürgerungen stehen in klarem Widerspruch
zu dem Prinzip, dass Asyl nur Zuflucht auf Zeit bis zum Wegfall des Fluchtgrundes bieten soll.
Das Ende der Massenzuwanderung von Syrern und die vorzugsweise freiwillige Rückkehr der nun nicht mehr
Schutzbedürftigen in ihre Heimat würde nicht nur die Staatsfinanzen, sondern auch den Wohnungsmarkt sowie
das Bildungs- und das Gesundheitssystem enorm entlasten. Die Rückführung von Gefährdern und Straftätern
stärkt zudem die Innere Sicherheit. Eine am Allgemeinwohl orientierte Politik ist daher verpflichtet, die hierzu
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
10 www.lto.de/recht/nachrichten/n/a8k568224-vg-karlsruhe-asyl-syrien-bamf
11 FAZ ebd.
12 www.welt.de/politik/deutschland/article256230914/einbuergerungen-sind-auf-hoechststand-anstieg-um-46-prozent.html
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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