Schriftliche Frage 43 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einzelpersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden bislang durch das EU- Sanktionsregime wegen des Angriffskriegs auf die Ukrain…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 43 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einzelpersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden bislang durch das EU- Sanktionsregime wegen des Angriffskriegs auf die Ukrain…
Frage 43 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Einzelpersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden bislang durch das EU- Sanktionsregime wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine erfasst, und wie wurden die Sanktionen durch deutsche Behörden konkret durchgesetzt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. September 2025:
Bei dem Sanktionsregime im Sinne der Fragestellung handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Anhang I dieser Verordnung enthält die Liste sanktionierter natürlicher und juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen und ist öffentlich einsehbar (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX% 3A02014R0269-20250719). Nicht alle Listungseinträge enthalten Angaben zur Staatsangehörigkeit, sodass die Möglichkeit besteht, dass Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ohne dass die Rechtstexte dies ausweisen. Dies trifft auch auf den Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit zu. Rechtsfolge der Sanktionierung ist die Einfrierung von Vermögenswerten sowie ein wirtschaftliches Bereitstellungsverbot (Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Die Einhaltung dieser europarechtlichen Vorgaben wird von den zuständigen Behörden, maßgeblich durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), überwacht. Konkret führt die ZfS ein laufendes Vermögensermittlungsverfahren gegen zwei sanktionierte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit dem Ziel, die Einhaltung der Verfügungsbeschränkungen und Bereitstellungsverbote sicherzustellen, durch. Sie bedient sich dabei der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Für die Verfolgung etwaiger Verstöße sind die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig.
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