Schriftliche Frage 96 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte wurden seit Verabschiedung der Digitalstrategie unternommen, um die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Persona…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 96 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte wurden seit Verabschiedung der Digitalstrategie unternommen, um die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Persona…
Frage 96 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Welche konkreten Schritte wurden seit Verabschiedung der Digitalstrategie unternommen, um die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und algorithmischen Steuerungssystemen am Arbeitsplatz bei Subunternehmen und plattformbasierten Diensten auszuweiten, und welche konkreten Ergebnisse liegen dazu bereits vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. November 2025:
Die Betriebsverfassung gewährleistet auch bei der Einführung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und algorithmischen Steuerungssystemen die Mitwirkung der Betriebsräte. Das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat dies an mehreren Stellen klargestellt und die Effektivität der Mitbestimmung gestärkt, indem die Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat erleichtert wurde. Das Gesetz soll 2026 evaluiert werden (Bundestagsdrucksache 19/28899, S. 18). Das Bundespersonalvertretungsgesetz gewährleistet bereits die Beteiligung der Personalräte bei der Einführung und beim Einsatz von KI und algorithmischen Steuerungssystemen am Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung. Je nach konkreter Ausgestaltung und Umfang der Einführung und des Einsatzes von KI in der Dienststelle kommen verschiedene Mitbestimmungstatbestände in Betracht. Seit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 2021 existiert außerdem ein Stellungnahmerecht der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte des Bundes bei ressortübergreifenden Digitalisierungsmaßnahmen.
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