Protokoll der 1055. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1055. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1055
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1055. Sitzung
Berlin, Freitag, den 13. Juni 2025
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 153
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
1. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder-
und Jugendhilfe – Rechtsanspruchserfüllende
Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung
von Kindern im Grundschulalter – Antrag der
Länder Niedersachsen und Bayern,
Brandenburg, Rheinland-Pfalz – (Drucksache 208/25) 164
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Ministerin Julia Willie Hamburg
(Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 164
2. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes – Aufnahme von
Nachtzieltechnik – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 203/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Staatsminister Ingmar Jung (Hessen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
3. Entschließung des Bundesrates
„Verbraucher beim Online-Einkauf schützen –
Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit
Angeboten aus Drittstaaten auf
Onlineplattformen“ – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 228/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
4. Entschließung des Bundesrates „Ein zweites
Leben für Matratzen – Recycling
ermöglichen“ – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 206/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 164
5. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der
Fristen im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau (Drucksache 215/25) . . . . . . . . . . . 168
Christine Streichert-Clivot (Saarland) . 168
Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 170
Karin Prien, Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 171
6. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Erprobung von
Innovationen in Reallaboren und zur
Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-
Gesetz – ReallaboreG) (Drucksache 222/25) . 171
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 177*
7. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten
Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung
des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, der
Französischen Republik und dem
Großherzogtum Luxemburg über die
Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 223/25) . . . . 171
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 177*
8. Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und
Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 330/24,
Drucksache 631/24, Drucksache 207/25) . . . . . . . . . 171
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 177*
9. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung
der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU,
(EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im
Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und die
Sorgfaltspflichten von Unternehmen
COM(2025) 81 final; Ratsdok. 6596/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 144/25, zu Drucksache 144/25) 171
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 173
10. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, die Europäische Zentralbank, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen: Spar- und
Investitionsunion – Eine Strategie zur
Förderung von Wohlstand und
wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU
COM(2025) 124 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 120/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 174
11. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat und den
Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit
JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 126/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 177*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 174
12. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
über die Europäische Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge
JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 167/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 174
13. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058
und (EU) 2021/1056 in Bezug auf
spezifische Maßnahmen zur Bewältigung
strategischer Herausforderungen im Rahmen
der Halbzeitüberprüfung
COM(2025) 123 final; Ratsdok. 7682/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 187/25, zu Drucksache 187/25)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057
zur Einrichtung des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf
spezifische Maßnahmen zur Bewältigung
strategischer Herausforderungen
COM(2025) 164 final; Ratsdok. 7690/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 200/25, zu Drucksache 200/25) 171
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 177*
14. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die
Rückkehr von illegal in der Union
aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur
Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates, der
Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der
Entscheidung 2004/191/EG des Rates
COM(2025) 101 final; Ratsdok. 6917/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 185/25, zu Drucksache 185/25) 175
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
15. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: ProtectEU – eine
Europäische Strategie für die innere
Sicherheit
COM(2025) 148 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 188/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 176
16. Verordnung zur Bestimmung des
Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung
und zur Bestimmung weiterer Werte zum
1. Juli 2025
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 – RWBestV 2025)
(Drucksache 190/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
17. Verordnung zur Anpassung der
Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten
Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2025
(Drucksache 191/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
18. Verordnung zur Erhebung bestimmter
agrarstatistischer Daten (Agrarstatistik-
Datenerhebungsverordnung – AgrStatDEV)
(Drucksache 189/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
19. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der
Ferienreiseverordnung (Drucksache 192/25) 171
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
20. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung
gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Drucksache 193/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
21. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Ausschuss der Kommission
nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU
zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung
auf dem Markt und die Kontrolle von
Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 16/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 16/1/25 . . . . . . . . . . . . . . 177*
22. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 205/25) . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 177*
23. Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der
Möglichkeiten der
Abschiebungssicherung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 240/25) . . . 176
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
24. Entschließung des Bundesrates zur
Modernisierung der betrieblichen
Mitbestimmung – Antrag der Länder Bremen,
Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 239/25) . . . . . 164
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . 164
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 165
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
25. Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Deutschland
(Drucksache 233/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 154
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 155
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 156
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 158
Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . 159
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 160
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen . . . . . 161
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
26. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 241/25) . 171
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 241/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
27. Entschließung des Bundesrates
„Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ – Antrag
des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 244/25) . . . . . . . . . . 166
Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 166
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
28. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung
des europäischen Aktionsplans für Stahl
und Metalle zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl-
und Metallindustrie“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 245/25) . . . . . . . . . . 167
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 167
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 176
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für
Digitalisierung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
H a m b u r g :
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde
für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung
und Kultur
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen
Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
1055. Sitzung
Berlin, den 13. Juni 2025
Beginn: 09.31 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1055. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus dem Senat von Berlin und damit aus dem
Bundesrat ist am 6. Mai 2025 Herr Senator Joe C h i a l o
ausgeschieden. Mit Beschluss vom 27. Mai hat der Senat
Frau Senatorin Sarah W e d l - W i l s o n zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Aus der brandenburgischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat ist am 16. Mai Frau Ministerin
Katrin L a n g e ausgeschieden. Die Landesregierung
hat Herrn Minister René W i l k e am 27. Mai zum
Mitglied des Bundesrates bestellt.
Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren
wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles erdenklich Gute.
Herr Ministerialdirigent Dr. Matthias R o ß b a c h
wurde mit Wirkung vom 1. Juni zum Bevollmächtigten
des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund bestellt. –
Herzlichen Glückwunsch!
An dieser Stelle möchte ich außerdem noch die
Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Senatorin
D r . S c h i l l i n g aus Bremen, im Namen des
Hauses zu ihrem heutigen Geburtstag zu gratulieren. –
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Schön, dass Sie
unter uns sind.
Ebenfalls beglückwünschen möchte ich unsere
Kollegin, Frau Staatministerin K ö p p i n g aus Sachsen, die
gestern Geburtstag hatte. – Herzlichen Glückwunsch und
ebenfalls alles Gute!
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 28 Punkten vor.
Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 25 und 16 –
in ebendieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 4
werden die Punkte 24, 27 und 28 – in dieser
Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Damit ist sie so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland (Drucksache 233/25)
Es liegen Wortmeldungen dazu vor. Als Erstes hat das
Wort: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus
Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies
ist meine erste Rede im Bundesrat seit Bestehen der
neuen Bundesregierung. Deshalb möchte ich zunächst die
Gelegenheit nutzen, der Bundesregierung auch hier im
Bundesrat noch einmal viel Erfolg zu wünschen. Auf
gute Zusammenarbeit! Ich würde mich auch sehr freuen,
wenn der neue Bundeskanzler die Tradition fortsetzen
und eine Rede im Bundesrat halten würde. Er hat uns ja
schon eingeladen zum Gespräch. Ich glaube, das war ein
wichtiges Zeichen, denn wir stehen gemeinsam inmitten
großer Herausforderungen – nicht vor großen
Herausforderungen, sondern inmitten großer Herausforderungen.
Diese sollten Bund und Länder gemeinsam zum Wohle
der Bürgerinnen und Bürger stemmen.
Dazu gehört zweifelsohne die wirtschaftliche
Entwicklung. Wir Ministerpräsidentinnen und -präsidenten
machen seit Langem darauf aufmerksam, dass wir die
Wirtschaft in Deutschland stärker unterstützen müssen. Das
dritte Jahr in Folge Stagnation! Das ist schlecht für unser
Land, schlecht für die Unternehmen und vor allem
schlecht für sichere und gute Arbeitsplätze. Obwohl
Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr gegen den
Bundestrend mit vorläufig 1,3 Prozent nach Hamburg das
zweithöchste Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hatte,
sehen auch wir, dass die Wirtschaft insgesamt in
Deutschland wieder Fahrt aufnehmen muss. Zu den
Voraussetzungen dafür gehört aus unserer Sicht vor allem
eine Senkung der Energiepreise, die ja angekündigt ist.
Diese sollte so schnell wie möglich kommen, denn die
Energiepreise sind ein Kostenfaktor, der sowohl die
kleinen, die mittelständischen als auch die großen
Unternehmen drückt.
Die Bundesregierung hat den Wachstumsbooster
beschlossen, den wir hier heute das erste Mal beraten.
Vielen Dank, insbesondere an das Bundesfinanzministerium
beziehungsweise an den Bundesfinanzminister für diese
zügige Einbringung! Der Wachstumsbooster umfasst aus
unserer Sicht viele wichtige Maßnahmen, um die
Wirtschaft voranzubringen. Die wichtigste aus meiner Sicht:
die Sonderabschreibung, damit Unternehmerinnen und
Unternehmer, wenn sie investieren, mehr abschreiben
können als in der Vergangenheit und wir somit
Investitionen in Deutschland auslösen. Das, was ich immer
wieder höre, wenn ich Unternehmen besuche, ist vor allem
der Wunsch nach Planungssicherheit, nach
Verlässlichkeit. Dieses schafft der Wachstumsbooster mit weiteren
Perspektiven für Steuersenkungen und der steuerlichen
Forschungsförderung.
Ich kann für Mecklenburg-Vorpommern sagen, dass
sich die steuerliche Forschungsförderung bei uns wegen
der kleinen und mittelständischen Unternehmen
überwiegend nicht so stark auswirkt. Trotzdem unterstützen wir
das Gesamtpaket, denn es geht ja nicht darum, was
isoliert nur für das eigene Bundesland gut ist, sondern
darum, dass sich die Wirtschaft insgesamt gut entwickelt.
Aus unserer Sicht sind neben der Senkung der
Energiepreise zwei Maßnahmen weiterhin dringend notwendig:
die Senkung der Gastrosteuer – das ist für ein
Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig und der
Gastronomie in der letzten Legislatur zugesagt worden;
und ich finde, Politik muss auch verlässlich sein – und
die Anhebung der Pendlerpauschale. Die vielen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gerade im ländlichen
Raum, die jeden Tag aufstehen, fleißig arbeiten, zum Job
pendeln, müssen unterstützt werden. Insofern wäre meine
Bitte an den Bund, bei der Gastrosteuer, der
Pendlerpauschale und der Senkung der Energiesteuer zügig
nachzulegen.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Wir sind uns – das
haben die Beratungen gezeigt – inhaltlich einig, dass die
Maßnahmen richtig sind. Es gibt nur den Knackpunkt der
Finanzierung. Das ist nicht neu. Eine Debatte wie diese
führen wir immer, wenn es um Steuersenkungen geht.
Wir entlasten die Wirtschaft um 48 Milliarden Euro, doch
sind aus unserer Sicht, lieber Herr Meister, die Kosten
noch nicht ganz gerecht verteilt. Ein Drittel zahlt der
Bund, zwei Drittel zahlen Länder und Kommunen. Das
ist keine faire Verteilung. Es braucht eine Kompensation,
aus unserer Sicht in Mecklenburg-Vorpommern
insbesondere mit Blick auf die Kommunen, denn die meisten
Kommunen haben trotz besserer Finanzausstattung durch
unser Land Haushaltsdefizite. In unserer
Landeshauptstadt wurde gerade die Gewerbesteuer erhöht, um das
Defizit auszugleichen. Die Grundsteuer wurde sowieso
erhöht im Rahmen der Anpassung. Und auch die
Kleingärtner werden zur Kasse gebeten. Wenn wir die Steuern
für die Wirtschaft senken und die Kommunen sie
erhöhen, um klarzukommen, dann ist das „linke Tasche,
rechte Tasche“ und immer noch das gleiche Defizit; denn wir
setzen keinen wirtschaftlichen Impuls, sondern
verlängern nur die Probleme. Vor diesem Hintergrund ist es
wichtig, dass wir hier zügig zu einer Einigung kommen.
Aus unserer Sicht wäre es gut, wenn wir nicht den
regulären Weg über ein Vermittlungsverfahren gehen,
obwohl ich als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses
immer zuversichtlich bin, dass wir dort Lösungen finden.
Aber wir wollen ja vor der Sommerpause durch sein.
Insofern wäre meine Bitte, dass wir vom Bund ein
möglichst gutes Angebot für eine Einigung bis zur MPK
nächste Woche bekommen, um zügig den
Wachstumsbooster auf den Weg zu bringen, denn Planungssicherheit
und Verlässlichkeit sind jetzt das Wichtigste für die
Wirtschaft. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Kollegin Schwesig! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin
Schwesig hat es gerade gesagt: drei Jahre Rezession!
Allein in den vergangenen zwölf Monaten sind 100 000
Industriearbeitsplätze in Deutschland abgebaut worden.
Unser Land ist in einer Krise. Ich finde es in dieser Zeit
sehr ermutigend, dass Bund und Länder ganz deutlich
zeigen: Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für
unser Land, und wir wollen dieser Verantwortung gerecht
werden.
Wir werden in Deutschland nur sicher und in
Wohlstand leben können, wenn unser Land eine starke
Wirtschaft hat. Dazu ist ein Politikwechsel in vielen
Bereichen notwendig und auch vereinbart. Die Energiekosten
müssen sinken, die Arbeitsproduktivität muss erhöht
werden, die Regulierungsdichte muss sich deutlich
verringern. Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, vor allen
Dingen gegenüber den Ländern, mit denen wir in
Konkurrenz sind, ist eine harte Angelegenheit und etwas, das
wir schaffen müssen, damit hier tatsächlich wieder
wirtschaftliches Wachstum möglich ist. Deswegen ist dieses
Paket, das jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen
worden ist und ja im Wesentlichen die Senkung der
Körperschaftsteuer und die Sonderabschreibung beinhaltet,
ein richtiges Instrument. Wir Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten haben uns alle in unseren
Beratungen dazu bekannt, dass diese Werkzeuge geeignet sind
und von uns gemeinsam mitgetragen werden sollen,
damit Deutschland eine neue Dynamik bekommt.
In der Tat sind wir aber in einer Zeit, in der in allen
Ländern und Kommunen in unserem Land deutlich zu
sehen ist, dass drei Jahre Rezession, die enormen
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre durch die Inflation
und die geringere wirtschaftliche Dynamik riesige Löcher
in die Haushalte reißen. In vielen Bereichen ist die
Verfassungsmäßigkeit kaum noch zu erreichen. Deswegen
müssen wir jetzt, am Anfang dieser Legislaturperiode, in
ein neues Verfahren einsteigen.
Im Koalitionsvertrag ist sehr eindeutig geregelt, dass
es eine Konnexität geben soll bei den Ausgaben und
Einnahmen zwischen dem Bund und den Ländern, zu
welchen ja auch die Kommunen gehören. Diesen
Konnexitätsmechanismus in den nächsten Tagen
auszuarbeiten und dann fest zu vereinbaren, sorgt dafür, dass die
Realisierung der wichtigen Projekte, die wir uns
miteinander vorgenommen haben und die notwendig sind, um
unser Land wieder zu ertüchtigen, ohne Streit, ohne
Geschacher in einem geregelten Verfahren möglich wird,
und dafür, dass für alle Beteiligten Verlässlichkeit
entsteht.
48 Milliarden Euro sind das Volumen, mit dem die
Wirtschaft entlastet wird – allein durch das Paket, das am
11. Juli hier im Bundesrat verabschiedet werden soll.
Und man sieht an der Größenordnung – 48 Milliarden,
das ist ein großes Paket –: Das kann eine große Wirkung
haben für die Unternehmen in unserem Land. Das kann
wirklich dazu beitragen, dass die positive Entwicklung –
dieser große Vorschuss an Vertrauen, den man jetzt
überall im Land spürt, nachdem die neue Bundesregierung
sich an die Arbeit gemacht hat – anhält und verstetigt
wird.
Allerdings ist klar: Dieses Paket wird hier nur eine
Mehrheit finden, wenn es einen finanziellen Ausgleich
gibt. Von diesen 48 Milliarden Euro sind 13 Milliarden
auf der kommunalen Ebene und reichliche 16 Milliarden
auf der Seite der Länder. Diese Kosten können wir nicht
tragen. Es geht nicht um eine Verschiebung, sondern es
geht um große, auch temporäre Ausfälle für die nächsten
Jahre. Deswegen liegt es an der Bundesregierung, mit uns
gemeinsam einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein
Ausgleich möglich sein kann. Die Länder sind in diesen
Verhandlungen die Anwälte der Kommunen. Und das ist ein
harter Punkt. Wir streiten dafür, dass auch die
kommunale Ebene eine dauerhafte verlässliche Finanzierung
bekommt. Die Leistungsgesetze, die in den vergangenen
Jahren von der vergangenen Bundesregierung, aber
sicherlich auch von denen, die davor im Amt waren,
beschlossen worden sind, haben dazu geführt, dass die
Kommunen derzeit nicht auskömmlich finanziert werden.
Mit über 25 Milliarden Euro ist die kommunale Familie
derzeit im Defizit. Das muss sich ändern.
Eines ist auch ganz klar und soll deswegen an dieser
Stelle ausgesprochen werden: Was wir in den letzten
Sitzungen hier besprochen haben – die Änderung unserer
Verfassung, des Grundgesetzes, um die
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen
und dem Bund ein Sondervermögen von 500 Milliarden
Euro –, ist der eine Regelkreis gewesen. Die Zustimmung
zu diesen beiden Grundgesetzänderungen – ohne
Vermittlungsausschuss, in einem sehr schnellen, schlanken
Verfahren – hatte zur Voraussetzung, dass die Länder
über ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für
die kommunale und für die Länderinfrastruktur verfügen
können und dass das Grundgesetz geändert wird und die
Länder 0,35 Prozent Verschuldungsspielraum
bekommen. Wir werden nicht darüber sprechen, ob dieser
Investitionsbooster und die Senkung der Körperschaftsteuer
jetzt in irgendeiner Art und Weise aufgerechnet werden
mit diesen finanziellen Mitteln. Diese Geschichte ist
abgeschlossen und nicht mehr zu diskutieren. Auch
abgeschlossen ist die Diskussion darüber, was in dem Gesetz
zu den 100 Milliarden Euro steht. Denn das haben wir als
Voraussetzung für unsere Zustimmung sehr eindeutig
artikuliert. Da geht es um die Frage der Zusätzlichkeit
und darum, dass die Länder über diese Beträge verfügen
und in eigener Zuständigkeit die Entscheidungen treffen
können, welche Beträge in welchem Umfang an die
kommunale Ebene gehen.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir das am Anfang der
Legislaturperiode besprechen. Denn die vergangenen drei
Jahre waren nicht in jedem Punkt
vergnügungsteuerpflichtig, was das Verhältnis von Bund und Ländern
angeht. Qualität in der Gesetzgebung und ein starkes
Auftreten nach außen in dem Sinne, dass die politisch
Verantwortlichen in unserem Land das Wohl des Landes
im Blick haben und handlungsfähig sind, bedeutet, dass
man sich aufeinander verlassen kann und dass wir
Gesetzgebung auch mit den entsprechenden Fristen machen.
Wir sind dazu bereit, weil wir wissen, dass es wichtig ist,
diesem Land Stabilität zu geben.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident! – Als Nächstes hat das Wort der
Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kollege Schweitzer.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank, Frau Präsidentin! – Guten Morgen, meine Damen
und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist
schon gesagt worden, aber ich glaube, man darf es noch
mal wiederholen: In diesen Zeiten ist es tatsächlich sehr
notwendig, dass wir in Deutschland Impulse setzen, um
die anhaltende Wachstumsschwäche durch Investitionen
der privaten Hand, aber natürlich auch – daran
gekoppelt – der öffentlichen Hand anzureizen. Es ist gut, dass
sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat, schnell
ins Handeln zu kommen. Das ist in der Sache
gerechtfertigt. Das ist aber auch mit Blick auf die Stimmung im
Land notwendig und gerechtfertigt. Ich finde es
begrüßenswert, dass wir uns gemeinsam vorgenommen haben,
dass wir noch vor der Sommerpause ins Handeln
kommen wollen. Ich will ausdrücklich anerkennen, dass es
für das Ergebnis dieses ganzen Prozesses ein kluger Weg
ist, dass man hier mit Blick auf den Bundesrat und die
Länder die parallele Einbringung organisiert hat.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in puncto
Investitionsanreize – mit Steuersenkungen und der degressiven
AfA – genau die Schritte gehen, die vorgeschlagen
wurden. Aber es ist, wie schon gesagt wurde, genauso
notwendig, dass man sich die Zustimmung der Länder
dadurch organisiert, dass man deren Sicht und die Sicht
der Kommunen auf die Dinge nicht unter den Tisch fallen
lässt. Genau darüber sind wir seit ein paar Tagen intensiv
im Gespräch. Ich habe den Eindruck, dass sich alle Seiten
vorgenommen haben, am Ende zu einem Ergebnis zu
kommen. Ich glaube aber auch, dass wir aus Sicht der
Länder noch mal begründen müssen, warum wir denn so
auf die Dinge schauen.
Wenn ich das aus Sicht meines Landes, des Landes
Rheinland-Pfalz, betrachte, dann würde, käme es so, wie
es sich die Bundesregierung vorgenommen hat, das ohne
Kompensation bedeuten, dass wir alleine im Jahr 2028
und im darauffolgenden Jahr 2029 Mindereinnahmen im
Bereich des Landeshaushalts und der Städte und
Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz von jeweils pro
Jahr fast einer halben Milliarde Euro hätten. Das können
wir einfach nicht schultern. Das können wir nicht einfach
mal so wegpacken. Die Kommunen können es nicht, und
das Land kann es auch nicht. Und es wäre mit Blick auf
das, was wir uns vorgenommen haben, ein einigermaßen
interessanter Schildbürgerstreich, den öffentlichen Stellen
– Kommunen und Landeshaushalten – Investitionskraft
zu nehmen und sie gleichzeitig in die Lage zu versetzen,
Investitionen durch öffentliches Auftragswesen
anzureizen. Das würde am Ende inhaltlich nicht
zusammenpassen. Ich bin deshalb sehr davon angetan, dass die
Arbeitsgruppe, die sich gebildet hat, schnellstmöglich zu
gemeinsamen Ergebnissen kommen will. Und ich halte es
für notwendig, dass wir diese Ergebnisse mit Blick auf
das, was wir uns gemeinsam vornehmen müssen, schnell
zu einem Konsens führen, damit wir tatsächlich schon in
diesem Sommer zu einem Abschluss des
Gesetzgebungsverfahren kommen.
Ich will im Zuge der Auseinandersetzung, die ja auch
öffentlich geführt wird, noch einmal aufgreifen, was
meine Vorrednerin und mein Vorredner schon gesagt
haben. Ich kann nur davor warnen, dass wir so etwas
bekommen wie eine moderne Mythenbildung. Die
100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen waren
nicht dafür gedacht, Einnahmeausfälle zu kompensieren.
Das wäre – ich habe versucht, das inhaltlich zu
begründen – ja auch einigermaßen skurril. Die Ausweitung der
Möglichkeiten der Schuldenregel war ebenfalls nicht
dafür gedacht, Einnahmeausfälle zu kompensieren.
Vielmehr sind das Instrumente, die wir unabhängig davon
brauchen, auch aus inhaltlichen Gründen. Darum würde
ich vorschlagen, dass wir uns nicht länger mit dieser
modernen Mythenbildung aufhalten, sondern tatsächlich
den gemeinsamen Weg der Kompensation gehen. Wie
wir uns letztendlich einigen werden, sowohl was die
Höhe, die Größenordnung als auch den technischen Weg
selbst angeht, das bleibt den Gesprächen der nächsten
Tage überlassen. Aber auf keinen Fall kann – mit Blick
auf die Mehrheitsverhältnisse hier im Bundesrat – am
Ende eine Nichtkompensation das Ziel oder das Ergebnis
sein. Ich glaube, das kann diese Debatte heute noch
einmal unterstreichen.
In diesem Sinne bin und bleibe ich sehr zuversichtlich,
dass wir einen gemeinsamen Weg finden werden, damit
wir tatsächlich das bekommen, was wir dringend
brauchen: mehr Wachstum, mehr Zuversicht durch Wachstum
und mehr Zuversicht, damit Wachstum wieder entstehen
kann. Das eine hängt ja mit dem anderen, wie wir wissen,
nicht nur psychologisch, sondern auch tatsächlich stärker
zusammen, als sich das manche vorstellen. Wir können
auch mit den Debatten, die wir heute hier, dann im
Deutschen Bundestag und anschließend wieder hier führen,
dazu beitragen, dass unser Land insgesamt wirtschaftlich,
aber auch gesellschaftspolitisch wieder zuversichtlicher
in die Zukunft schaut. Wir könnten das dringend
gebrauchen. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Kollege Schweitzer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Deutschland war immer dann stark, wenn Bund und
Länder gut und eng zusammengearbeitet haben. Diese
gemeinsame Stärke brauchen wir auch in dieser
wirtschaftlich schwierigen Situation wieder. Die Wirtschaft
muss wieder in Schwung kommen. Deutschland braucht
wieder Wachstum. Wir sind mittlerweile im dritten
Rezessionsjahr. Das mag man bei all den Krisen um uns
herum vielleicht manchmal nicht ganz richtig einordnen:
Das hat es nicht gegeben in der Ölkrise; das hat es auch
nicht gegeben in der Pandemie.
Drittes Rezessionsjahr heißt auch, dass alle staatlichen
Ebenen schon mindestens zwei Sparhaushalte hinter sich
haben. Überblickt man alle Länder einmal mit einer
kleinen Rundungstoleranz, stellt man fest: Wir haben in den
letzten Jahren immer schon 5 Prozent der
Haushaltsvolumina eingespart. Jetzt kommen ungefähr noch mal
10 Prozent obendrauf. Bei dem einen mögen es 8 Prozent
sein, bei anderen mögen es 11 Prozent sein, aber das sind
die Größenordnungen, die man so hört, wenn man mit
den Kolleginnen und Kollegen spricht.
Deshalb ist völlig klar: Wir brauchen neue
Wachstumsimpulse. Wir brauchen sie auch, weil bei vielen
Menschen die Sorge um den Arbeitsplatz wieder da ist.
Das hat es in unserer Gesellschaft in den letzten 10, 15
Jahren nicht gegeben. Wir haben, glaube ich, alle keinen
Zweifel daran, dass die Stimmung in unserer Gesellschaft
eines ganz sicher nicht braucht: dass in die Familien der
Facharbeiterinnen und Facharbeiter jetzt noch die Sorge
um den Arbeitsplatz reinkommt.
Jedes Jahr fließen Milliarden Euro der deutschen
Industrie in neue Investitionen, nur leider nicht in
Deutschland. Deshalb ist es völlig richtig und wichtig, dass jetzt
mit dem Sofortprogramm die Wirtschaft entlastet und
gestärkt wird. Das ist nicht alleine das, was jetzt helfen
wird. Auch die Verabredungen zur Energiepolitik sind
richtig und müssen schnell umgesetzt werden, ebenso der
Abbau von Bürokratie, beschleunigte Planungs- und
Genehmigungsverfahren, aber eben auch das Paket zur
steuerlichen Entlastung.
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder –
wie ich finde, unnötige – Streitereien erlebt. Nicht nur
innerhalb der Ampel – das könnte mir noch wurscht sein
–, sondern eben auch, vielleicht weil man untereinander
so schwer einig wurde, immer wieder Konflikte zwischen
Bund und Ländern. Das hat Körner gekostet. Nicht nur
bei den handelnden Parteien der Ampel, sondern auch
beim Grundvertrauen in die Demokratie als solche. Wenn
die Parteien der Ampel 20 Prozentpunkte verlieren und
bei der Union nur 4 Prozentpunkte ankommen, sieht man
diesen Schaden. Das darf sich nicht wiederholen.
Deswegen weiß ich sehr wertzuschätzen, dass die
Bundesregierung – insbesondere der Bundeskanzler – sehr ernsthaft
und glaubwürdig zum Ausdruck bringt, dass sie es anders
und besser machen will, auch im Umgang miteinander.
Wir haben viele schlechte Beispiele gesehen in der
Vergangenheit, die uns dazu mahnen, das wirklich ernst zu
nehmen. Ich nenne nur mal kursorisch das Wohngeld. Da
arbeiten wir heute noch an der verkorksten Einführung.
So was erzeugt Frust, nicht nur bei uns – das wäre noch
zu ertragen –, sondern auch bei den Menschen, und, wie
gesagt, Schaden bei der Akzeptanz der Demokratie.
Die Absicht, es besser zu machen, ist im
Koalitionsvertrag dadurch verabredet, dass man sich zur
Veranlassungskonnexität bekennt: Wer bestellt, bezahlt. Das
versteht am Ende jeder, und es ist etwas, das wir in den
Ländern im Umgang mit den Kommunen schon seit
langen Jahren kennen. Ja, das verändert Politik: Man macht
sich vorher Gedanken, was man auslöst, und manches
lässt man dann bleiben oder macht es anders. Man sorgt
sich, wie zum Beispiel beim Wohngeld, vielleicht vorher
um die Frage, wie das alles umgesetzt und administriert
werden soll.
Die Veranlassungskonnexität im Koalitionsvertrag
erstreckt sich auf Mehrausgaben und Mindereinnahmen.
Der zweite Teil wird gelegentlich geleugnet. Im
Koalitionsvertrag gibt es zwei Stellen. Ich empfehle beide zur
Lektüre. Es ist ein zentrales Versprechen, um
umzusetzen, was man sich vorgenommen hat und was unsere
Demokratie wirklich braucht, nämlich ein besseres
Miteinander der unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Für
Länder und Kommunen bedeuten die Maßnahmen des
Investitionssofortpakets erhebliche
Steuermindereinnahmen. Und wir als Länder sind hier eben
Interessenvertreter – Michael Kretschmer hat es „Anwälte“ genannt – der
Kommunen.
Unsere Haushalte im dritten Rezessionsjahr dürfen
durch dieses richtige Paket der Bundesregierung nicht
völlig aus der Balance gebracht werden. Es wäre
niemandem geholfen, wenn wir bei staatlichen Kernaufgaben
gezwungen werden, zu sparen. Und unter uns gesagt: Ich
würde es auch nicht auf meine Kappe nehmen. Um es
klar zu sagen: Die Verantwortlichkeit wäre klar
zuzuordnen. Dann wäre das gute Verhältnis aber schon wieder
dahin. Deswegen ist es wichtig, das Konnexitätsprinzip
ernst zu nehmen, um wirklich wahr zu machen, was man
sich vorgenommen hat und was in unser aller Interesse
und im Interesse der Demokratie ist, nämlich wirklich
ernst zu machen in einem grundlegend, grundsätzlich
anderen Umgang der Ebenen miteinander.
Dass das verabredet worden ist, ist übrigens kein
Zufall. Wenn ich gelegentlich Vertreter der neuen
Bundesregierung treffe, die sagen: „Hoppala, wie ist denn das da
reingekommen? Mindestens das mit den
Mindereinnahmen haben wir aber gar nicht so gemeint“, sage ich:
Doch, das haben wir wohl so gemeint. Denn es waren die
Länder, die dafür gesorgt haben, dass genau das so
implementiert worden ist. Und wir wussten alle, was wir
tun. Wir wussten alle, was wir tun im dritten
Rezessionsjahr.
Die Bundesländer haben hohe Fixkosten, weil wir
große Personalkörper haben. Auch das wird hier in der
Hauptstadt gelegentlich vergessen, mindestens von
medialen Beobachtern. Wir bezahlen Polizisten, wir bezahlen
Lehrerinnen und Lehrer und die Justiz. Da ist dann eben
wenig Spielraum in einem solchen Haushalt. Man kann
nicht, selbst wenn man auf die verwegene Idee käme, das
zu tun, fünfstellige Zahlen an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern einfach freisetzen. Das wäre töricht und
unverantwortlich.
Also geht es jetzt nicht mehr um die Frage, ob wir uns
durchringen können, das zu verabreden. Es ist verabredet.
Vielmehr geht es um die Frage: Können wir uns
durchringen, das in einem Monat konkret aufzuschreiben,
konkret in eine politische Vereinbarung zu gießen? Ein
Monat ist Zeit dafür. Und nach meiner festen
Überzeugung und jahrelangen Erfahrung gilt: Was du in einem
Monat nicht schaffst, wenn du guten Willens bist,
schaffst du auch nachher nicht. Der gute Wille ist im
Koalitionsvertrag beschrieben. Der gute Wille zur
Zusammenarbeit ist mehrfach postuliert – glaubwürdig, wie
ich finde. Also muss man jetzt eine solche Vereinbarung
aufschreiben. Und das Sofortprogramm ist dann eben der
erste Anwendungsfall.
Es ist schon etwas dazu gesagt worden, dass weder das
Sondervermögen noch die Verschuldungsspielräume ein
Gegengeschäft für das Sofortprogramm sind. Ich will das
noch einmal unterstreichen, damit keiner glaubt, nur weil
ich es nicht gesagt hätte, sei ich anderer Meinung. Ich bin
genau der Meinung meiner Vorredner.
Um es noch mal klar zu sagen: Wir haben es mehrfach
festgehalten gegenüber der Bundesregierung: Die Länder
sind guten Willens. Wir wollen diese
Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft, weil wir sie jetzt brauchen –
und auch für zukünftiges Wachstum. Aber wir müssen es
auch können. Wir und die Kommunen müssen es im
dritten Rezessionsjahr auch noch können. Deshalb ist
wichtig, dass wir den Monat, den wir noch haben bis zum
letzten Bundesrat vor der Sommerpause, nutzen, um
intensiv an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten und
an dieser Stelle den Koalitionsvertrag des Bundes
umzusetzen. An dieser Stelle geht es nur darum, den
Koalitionsvertrag umzusetzen. Ich finde, in einem Monat
kriegen wir das hin. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Kollege Wüst! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Lies aus
Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann
nahtlos an das anknüpfen, was meine Vorrednerin und meine
Vorredner gesagt haben. Ich unterstützte die Position, die
wir zuvor gehört haben. Was deutlich wird, ist: Es gibt
ein geschlossenes Vorgehen der Länder, und zwar
sowohl in der festen Überzeugung, dass wir diese
Wachstumsimpulse jetzt brauchen – es ist wichtig, dass wir hier
in der Sache nicht auseinander sind –, wie auch in der
festen Überzeugung, dass wir eine Lösung finden
werden, mit der die Belastungssituation für die Länder und
insbesondere für die Kommunen in den Griff zu
bekommen ist. So will ich es mal beschreiben.
Wir haben von Hendrik Wüst gehört, dass nicht nur
eine Maßnahme vor uns liegt, sondern eine Reihe von
Maßnahmen, die insgesamt dazu dienen sollen, die
Wirtschaft voranzubringen. Und genau das brauchen wir jetzt:
Wir brauchen in einer Phase wie dieser – ganz zentral –
wirtschaftspolitische Impulse. Warum gerade in einer
Phase wie dieser? Weil die Lage dramatisch schwierig
ist. Wir haben es gehört: Das dritte Rezessionsjahr in
Folge wirkt sich nicht nur auf die Haushalte, sondern
auch auf die Stimmungslage vieler Kolleginnen und
Kollegen in den Betrieben und die Wahlergebnisse aus.
Doch die Frage ist: Ist das, was wir machen, eigentlich
der richtige Weg, um aus dieser schwierigen Phase
rauszukommen? Deshalb: Wir setzen an der richtigen Stelle
an – an einer Stelle, wo wir spüren, dass sich ein Teil der
Wirtschaft sozusagen schon aufmacht, um diesen Weg
mit uns zu gehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das,
was wir uns vorgenommen haben, sozusagen nicht ein
Versuch ist, von dem nicht sicher ist, ob er gelingt,
sondern einer, der gelingen kann.
Wir sehen das an den aktuellen Zahlen: steigender
Konsum im ersten Quartal, ifo-Geschäftsklimaindex
gestiegen. Noch mal: Wir haben noch keine Lösung, aber
ich glaube, dass ein großer Teil dieser Steigerung, auch
des ifo-Geschäftsklimaindexes, damit zu tun hat. Das ist
eng verbunden mit einer Erwartungshaltung an die
Bundesregierung, aber auch an uns, an die Kolleginnen und
Kollegen aus den Ländern, Lösungen zu finden, die dafür
sorgen, dass Investitionen als Schlüssel für die
Zukunftsfähigkeit unseres Landes wieder möglich sind. Ich
glaube, das ist das richtige Signal.
Ich bin sehr froh, dass das Gesetz für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland – oder besser: der
Investitionsbooster; diesen Begriff kann man, glaube ich, besser
kommunizieren – tatsächlich vorgelegt worden ist. Und
ich will noch mal an die Bundesregierung gerichtet
sagen: in einer unglaublich kurzen Zeit. Das muss man
sagen. Das zeigt, glaube ich, dass wir es allesamt sehr
ernst meinen.
Ich will auch beschreiben, liebe Kolleginnen und
Kollegen, dass die inhaltliche Ausrichtung vernünftig ist. Die
degressive Abschreibung, die wir ja als temporäres
Instrument kennen, hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Sie ist ein sehr unbürokratischer, schneller, direkter
Hebel, um Investitionsentscheidungen zu beschleunigen.
Aber auch die Senkung der Körperschaftsteuer – und das
ist durchaus eine bleibende Belastung – hat sich bewährt,
um – und das ist ganz entscheidend – in der schwierigen
Phase der vielen Veränderungen, die wir gerade haben,
international wettbewerbsfähig zu sein. Denn wir haben
gerade gehört: Es wird ja investiert; aber es wird zu
wenig in Deutschland investiert. Wir müssen dafür sorgen,
dass die Zukunftsinvestitionen zum Standort Deutschland
gelenkt werden, weil wir – davon sind wir überzeugt –
insgesamt gute Bedingungen haben. Aber an solche
Rahmenbedingungen wie die Frage der wirtschaftlichen
Situation, die Energiekosten, die Bürokratie müssen wir
gemeinsam ran. Das hat sozusagen direkte
Auswirkungen, aber das hat, glaube ich, auch eine psychologische
Wirkung, wenn das jetzt, in diesem Moment passiert.
Ich will noch einen Punkt nennen, der klein, aber von
seiner Wirkung her groß ist, nämlich die Investitionen in
Forschung und Innovation, also die
Bemessungsgrundlage der Forschungszulage. Das ist ein guter Weg; denn wir
wollen ja nicht nur produzieren. Wir wollen ja gerade für
den Mittelstand, der das Rückgrat unserer Wirtschaft ist,
die Voraussetzungen schaffen, in die Zukunft investieren
zu können. Denn wir sind nun mal mitten in einer Phase
der Veränderung, der Transformation mit den
Herausforderungen der Digitalisierung, des Klimawandels, aber
auch des demografischen Wandels darauf angewiesen,
die Produktivität zu steigern und an dieser Stelle besser
zu werden. Das ist also der richtige Weg, und ich bin
überzeugt davon, dass er auch dahin führen wird, dass
sich am Ende die wirtschaftliche Situation der
öffentlichen Haushalte bessern wird. Denn wenn wir in die
Wirtschaft investieren, wenn die Wirtschaft investiert, dann
hat das positive Effekte: mehr Beschäftigung, mehr
Konsum, mehr wirtschaftliche Einnahmen, mehr
Steuereinnahmen. Das ist richtig.
Worüber wir uns auch einig sein müssen – aber ich
glaube, das haben alle verstanden –, ist, dass wir die
finanziellen Folgen berücksichtigen. Die Zahl ist genannt
worden: 46 Milliarden Euro. Die Entscheidung ist richtig,
aber das Ganze von der Belastung her nicht zu tragen.
Das gilt für die Länder, aber insbesondere – ich will es
noch mal sagen – für unsere Kommunen. Denn wir
erwarten an vielen Stellen, dass vor Ort neben der
Unterstützung der Wirtschaft jetzt auch
Investitionsentscheidungen umgesetzt werden. Das wird ja ganz entscheidend
sein. Kurz eingeschoben: Es wäre fatal, wenn wir jetzt
die Möglichkeiten des 100-Milliarden-Euro-Programms
gegenrechnen würden. Das wollen wir ja gar nicht. Wir
wollen ja beides: Wir wollen in öffentlichen Bereichen
investieren, und wir wollen Investitionen der Wirtschaft.
Wir dürfen jetzt nicht die Dinge gegeneinanderrechnen
und damit am Ende den Schwung, den wir gerade
gemeinsam aufzubauen versuchen, wieder abbauen. In den
Länderhaushalten, aber vor allem in den kommunalen
Haushalten fehlen am Ende die Spielräume, um das zu
lösen.
Insofern will ich hier offen sagen: Ich bin sehr froh
über das, was wir schon gemeinsam auf den Weg
gebracht haben – das gemeinsame Gespräch mit dem
Bundeskanzler als Voraussetzung dafür, dass wir an einer
Lösung arbeiten; die Ministerpräsidentenkonferenz am
kommenden Mittwoch, wo wir hoffentlich zeigen
können, dass wir geschlossen den weiteren Weg gehen. Das
wäre ein wichtiges Signal für Mittwoch: Wir gehen
geschlossen den weiteren Weg, sodass im Bundestag ein
Gesetz verabschiedet werden kann, das die Grundlage
dafür bietet, beides zu erreichen, nämlich auf der einen
Seite die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen,
aber auf der anderen Seite auch die öffentlichen
Haushalte von Ländern und Kommunen ausreichend zu
berücksichtigen. Und wir im Bundesrat können dann am 11. Juli
das Signal der Geschlossenheit setzen, das die Wirtschaft
ehrlicherweise von uns erwartet. Es wäre fatal, wenn uns
das nicht gelänge. Das ist, glaube ich, auch nicht unsere
Vorstellung. Insofern wäre es gut, wenn wir gemeinsam
daran arbeiten und diesen Weg – und das ist der richtige
Weg – geschlossen gehen.
Abschließend: Wir müssen die anderen Themen aber
mitdenken. Wir werden bei den Energiepreisen
vorankommen müssen – zu Recht Teil des Koalitionsvertrages,
in dem wir gesagt haben: Die Kosten müssen runter. –
Wir werden das Thema „einfacher und schneller“ sehr
konsequent angehen müssen, denn wenn wir Hunderte
von Milliarden oder genau genommen 1 Billion Euro
investieren wollen, dann hilft es uns nichts, wenn wir
Schilder aufstellen, auf denen steht: Hier wird in fünf, in
acht oder in zehn Jahren investiert. – Wenn wir wollen,
dass dies einen Beitrag dazu leistet, dass es nicht nur der
Wirtschaft besser geht, sondern auch der Demokratie,
und dass die Menschen sehen, dass die Demokratie
funktioniert und handlungsfähig ist, dann müssen wir das
Ganze schnell umsetzen. Das heißt, wir müssen auch
noch mal an die Themen Planungsrecht, Beschleunigung
ran, um sichtbar zu machen, dass es funktioniert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, was wir jetzt brauchen, ist eine
geschlossene Politik. Es hilft nichts, wenn sich die guten
Lösungen nur bei den Ländern, nur beim Bund oder nur
in den Wünschen der Kommunen widerspiegeln. Wir
brauchen ein gemeinsames Vorgehen, ein gemeinsames
Verständnis. Das heißt auch immer, Kompromisse zu
finden. Das heißt nicht: Der eine hat recht, der andere hat
unrecht. Vielmehr verständigen wir uns auf einen
gemeinsamen Weg. Ich bin überzeugt, dass uns das
gelingen kann, und will an dieser Stelle ganz herzlich Danke
sagen. Ich finde, selbst wenn wir uns in den einzelnen
Punkten nicht ganz einig sind, ist das Verständnis, dass
wir nur im Dialog und im Miteinander vernünftige
gemeinsame Lösungen finden, ein guter Start. In diesem
Sinne sollten wir gemeinsam weiterarbeiten.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Lies! – Es hat das Wort: Herr Ministerpräsident
Voigt aus Thüringen.
Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland
verspürt Zuversicht, atmet auf, weil die Menschen das
Gefühl haben, dass Bund und Länder die gemeinsame
Verantwortung tragen, dass Deutschland vorankommt,
dass die Wirtschaft wächst und dass der Staat wieder
funktioniert. Diese Zuversicht steht jetzt an einer
kritischen Klippe, nämlich in Gestalt der Frage: Gelingt es
uns gemeinsam, etwas, was wir für richtig befinden,
tatsächlich auf den Weg zu bringen?
Durch den Investitionsbooster können wir auf dem
Weg zu wirtschaftlichem Wachstum, wirtschaftlicher
Dynamik den ersten Schritt ermöglichen. Niedrige
Energiepreise, weniger Regulierung, weniger Bürokratie sind
etwas, das viele Menschen umtreibt. Dafür, dass der Staat
funktioniert, sind maßgeblich Länder und Kommunen
zuständig: in der Frage, wie Bildung organisiert wird, ob
genügend Polizisten da sind, ob die Infrastruktur
funktioniert. Insofern war der Beschluss zum Sondervermögen
beziehungsweise die Grundgesetzänderung ein
wesentlicher Baustein, eine Initiative, um einen Deutschland-
Schub auszulösen.
Ich stehe hier nicht nur als Ministerpräsident des
Freistaats Thüringen, des „Grünen Herzens“ Deutschlands,
sondern auch als Vertreter eines Landes, in dem viele
Weltmarktführer, Familienunternehmen, innovative
Unternehmen Tür an Tür, fernab von den Metropolen
versuchen, erfolgreich zu investieren und neue Ideen auf die
Straße zu bringen. Umso wichtiger ist es, dass wir sie auf
diesem Weg begleiten. Deswegen ist der
Investitionsbooster tatsächlich auch eine Investition in die Zukunft
unseres Landes. Er bietet die Chance, eine echte
Trendwende und einen Impuls auszulösen. Aber das bedeutet,
dass wir es gemeinsam richtig machen müssen. Hendrik
Wüst hat es schon ausgeführt; die Frage, die uns
beschäftigen sollte, ist: Finden die Investitionen unserer
mittelständischen und unserer Industriebetriebe in Deutschland
statt oder woanders? Mit Blick auf das letzte Jahr muss
man festhalten, dass die Investitionen um fast 10 Prozent
gesunken sind. Das bedeutet, dass Maschinen, Fahrzeuge,
Gebäude nicht mehr in Deutschland gebaut werden,
sondern irgendwo anders. Der Investitionsbooster ist
tatsächlich ein Weg, das Ganze in der Sache zu unterstützen,
und wir merken auch, dass die Wirtschaft angesichts der
weltwirtschaftlichen Lage das Gefühl hat, dass
Deutschland wieder ein guter Platz werden kann.
Die KfW prognostiziert erstmals seit Jahren für 2026
wieder ein Wachstum von knapp 1 Prozent. Wir wollen
noch mehr, aber dafür müssen wir die Dinge gemeinsam
richtig machen. Das bedeutet, aus der konjunkturellen
Delle der letzten drei Jahre und der Rezession
rauszukommen. Jetzt sind wir an einer kritischen Weggabelung.
Ich glaube, jetzt ist der perfekte Moment gekommen, um
Verlässlichkeit zwischen Ländern und dem Bund
herzustellen. Wir haben mit der Grundgesetznovelle geliefert.
Jetzt gibt es einen Vorschlag des Bundes.
Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang
stellt, ist, ob das, was im Koalitionsvertrag mit Blick auf
die Veranlassungskonnexität steht, auch tatsächlich ernst
gemeint ist. Ich glaube, dass der Grundsatz „Wer bestellt,
bezahlt am Ende“ ein zentrales Versprechen ist, das für
jeden Mittelständler gilt, für jeden Bürger, der ein
Restaurant besucht. Insofern glaube ich, dass wir diesen
Moment gemeinsam nutzen sollten.
Die zweite Frage, die ich für viel zentraler halte, ist:
Wollen wir Politik so organisieren, dass wir uns in
diesem Veränderungsprozess in den nächsten vier Jahren
über alle Vorschläge, die der Bund macht, in einem
wochen- oder monatelangen Prozess des gegenseitigen
Aushandelns befinden, manchmal streiten, vielleicht auch auf
offener Bühne, oder gelingt es uns, einen
Regelmechanismus zu etablieren, der sicherstellt, dass die Länder und
der Bund diesen Weg gemeinsam gehen? Letzteres würde
am Anfang der Legislatur einer neuen Bundesregierung
für Vertrauen sorgen. Das würde auch über die
Wegstrecke Tempo bedeuten und einen Weg der Klarheit. Ich
glaube, das ist etwas, was man nicht genug wertschätzen
kann. Denn mit Blick auf die demokratische Verfasstheit
unseres Landes muss man sagen: Die Menschen lehnen
ab, dass wir öffentlich streiten. Sie wollen, dass wir uns
zusammenraufen, um einen gemeinsamen Weg zu
beschreiten. Diese Chance besteht jetzt. Wir haben die
Chance, bis zum 11. Juli zu einer Verständigung zu
kommen und damit vor der Sommerpause der Zuversicht
im Land mit einem gemeinsamen Beschluss Ausdruck zu
verleihen, sodass Investitionen in Deutschland getätigt
werden können.
Ich will mit Blick auf Thüringen ganz bewusst sagen:
Wir Länder sind Schutzpatrone der Kommunen. Bis 2029
bedeutet das hier in meinem Heimatland
Einnahmeausfälle für die Kommunen und für das Land von knapp über
1 Milliarde Euro. Das ist durch kein anderes Programm,
das es auf Bundesebene gibt, aufzuwiegen.
Dementsprechend will ich zum Ausdruck bringen: Wenn wir wollen,
dass der Staat vor Ort funktioniert, wenn öffentliche
Infrastruktur und Sicherheit gestärkt werden sollen, dann
haben wir mit dem Sondervermögen eine gute Chance,
das jetzt zu tun. Wenn wir wollen, dass etwas in Sachen
wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand passiert, ist
mit dem Investitionsbooster ein erster Ansatz gemacht.
Der Anfang der neuen Legislatur ist der perfekte
Moment, um beides miteinander zu denken – für
gemeinsame Verlässlichkeit, für ein Deutschland-Tempo, das
Menschen beeindruckt und begeistert und Vertrauen
zurück in unsere demokratische Handlungsfähigkeit
bringt. Ich glaube, dass darin eine Riesenchance liegt,
und wünsche mir, dass der Bund versteht, dass die
Länder alle gemeinsam wollen – aber sie müssen auch in die
Lage versetzt werden, zu können. Die Chance, vor der
Sommerpause zu einer gemeinsamen Lösung zu
kommen, sollte deshalb nicht vertan werden. – Herzlichen
Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Kollege Voigt! – Das Wort hat jetzt Herr Bürgermeister Fecker
aus Bremen.
Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass
Deutschland dringend mehr Investitionen braucht. Deutschlands
Wirtschaft droht das dritte Rezessionsjahr in Folge. Die
Wirtschaft mit Anreizen anzukurbeln, Deutschland
wieder auf Wachstumskurs zu bringen und Arbeitsplätze zu
sichern, ist richtig. Wir müssen die Rahmenbedingungen
für Innovation und Wohlstand nachhaltig verbessern.
Im März haben wir bereits gemeinsam das
Grundgesetz geändert, um ein 500 Milliarden Euro umfassendes
Sondervermögen für Investitionen zu schaffen und den
Ländern eine eigene strukturelle Kreditaufnahme
einzuräumen. Diese historische Entscheidung – das muss man
anerkennen – ist ein wichtiger Meilenstein, um die
öffentlichen Investitionen von Bund und Ländern und
Kommunen deutlich zu steigern und damit unsere
Infrastruktur dauerhaft zu ertüchtigen. Aber nicht nur der
Staat, sondern auch die Wirtschaft muss deutlich mehr
investieren. Ich kann das Ziel der Bundesregierung
deshalb nachvollziehen, solche Investitionen mit dem
vorliegenden Investitionssofortprogramm auch steuerpolitisch
umsetzen zu wollen. Die überproportionale Belastung der
Länder und vor allem der Kommunen können wir jedoch
so nicht hinnehmen. Länder und Kommunen sollen
erneut mehr als zwei Drittel der Steuerausfälle tragen, bis
2029 insgesamt über 30 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, bereits in meiner Rede zum
Steuerfortentwicklungsgesetz im vergangenen Jahr habe
ich gefragt: Woher sollen denn diese finanziellen
Spielräume in unseren Haushalten kommen? – Seitdem hat
sich die finanzielle Lage der Länder und Kommunen
leider nicht verbessert. Ganz im Gegenteil: Die
Kommunen hatten im letzten Jahr ein Rekorddefizit von fast
25 Milliarden Euro. Viele Kommunen wissen schon
heute kaum noch, wie sie ihre Pflichtaufgaben
finanzieren sollen. Es drohen Einschränkungen bei der
kommunalen Daseinsvorsorge, und notwendige öffentliche
Investitionen werden erschwert.
Nun waren ja in den vergangenen Tagen Stimmen aus
der Bundespolitik zu vernehmen, die für den Ausgleich
der Haushaltslöcher durch das Investitionspaket die neue
Verschuldungsmöglichkeit der Länder oder gar den
Anteil am Sondervermögen für Infrastruktur ins Spiel
gebracht haben. Das, meine Damen und Herren, halte ich
für halbseidene Vorschläge, vor denen ich nur warnen
kann. Das Sondervermögen dient zusätzlichen
Investitionen. Dafür habe ich mich mit anderen Kolleginnen und
Kollegen aus den Ländern auch persönlich eingesetzt. Es
ist auch keine gute Idee, die Lücken, die das Steuerpaket
in die Haushalte reißt, mit neuen Schulden zu stopfen.
Die Frage einer glaubwürdigen Politik entscheidet sich
vor Ort. Die Menschen nehmen genau wahr, ob die
Infrastruktur in Ordnung gebracht wird, ob ausreichend
Erzieher/-innen und Lehrkräfte an Bord sind. Schulden
aufzunehmen, um Steuern für Unternehmen zu senken, ist mit
Sicherheit keine vernünftige Finanzpolitik. Es ist
keineswegs mein Ziel, steuerliche Entlastungsvorhaben des
Bundes zu blockieren, wenn damit Wachstumsimpulse
für Unternehmen gesetzt werden sollen. Aber dann muss
der Bund auch einen finanziellen Ausgleich schaffen, um
dies für die Länder und Kommunen finanzierbar zu
machen. Es muss das Konnexitätsprinzip gelten: Wer
bestellt, muss kompensieren. So steht es übrigens auch im
Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition. Nun
müssen diesen Worten auch Taten folgen, und es muss
Verlässlichkeit sichergestellt werden.
Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt dem
Bundesrat, in diesem Sinne zu den finanziellen
Auswirkungen des Gesetzes und dem erforderlichen Ausgleich
durch den Bund Stellung zu nehmen. Ich persönlich
könnte mir einen dynamisierten, dauerhaften Ausgleich
über die Umsatzsteuer durch den Bund an die Länder
vorstellen; aber es gibt wahrscheinlich auch andere
Wege, wenn wir über Kompensation sprechen. Ich bin
diesbezüglich für Vorschläge offen. Klar ist aber: Ohne eine
dauerhafte Kompensation der Mindereinnahmen kann
Bremen dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Es wird Sie auch nicht überraschen, dass Bremen
neben der hohen Belastung einzelne Maßnahmen des
Investitionssofortprogramms ablehnt. Teilweise waren diese
Entwürfe bereits unter der Ampelregierung in der
Diskussion und wurden auch hier debattiert. Bei der
Forschungszulage für Unternehmen setzen wir ein dickes
Fragezeichen dahinter, ob die erhofften Effekte überhaupt
erreicht werden. Ob mehr geforscht wird und innovative
Produkte entwickelt werden, wissen wir nämlich schlicht
nicht. Trotzdem soll die Forschungszulage nun erneut
ausgeweitet werden. Wir sehen das kritisch. Auch die
gestaffelte Senkung der Körperschaftsteuer sieht Bremen
kritisch. Pauschale Steuersenkungen sind kein
Instrument, um gezielt mehr unternehmerische Investitionen
anzureizen. Ja, einige Unternehmen werden die
eingesparten Steuern nutzen, um mehr zu investieren. In vielen
Fällen dürfte es sich jedoch um einen reinen
Mitnahmeeffekt handeln, der zu keinerlei zusätzlichen Investitionen
und Wachstum führen wird, aber auf der anderen Seite
eben große Löcher in die öffentlichen Haushalte reißen
wird. Angesichts der Haushaltsnotlage kann Bremen
einer solchen pauschalen Steuersenkung, zumindest in
diesem Umfang, nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass in diesen
Punkten im weiteren Gesetzgebungsverfahren
substanzielle Verbesserungen des Gesetzes möglich sind und der
Bund mit den Ländern zügig einen Mechanismus zum
Ausgleich der Mindereinnahmen entwickelt. Wenn das
gelingt, werde ich das Investitionssofortprogramm gerne
unterstützen. In der aktuellen Fassung können wir als
Land dem Gesetz nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Bürgermeister! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Staatssekretär Dr. Bösinger, Bundesministerium der Finanzen.
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Ministerpräsidentinnen, sehr geehrte
Ministerpräsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur
vier Wochen nach unserem Amtsantritt kurbeln wir mit
unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an – und
dafür wird Ihre Unterstützung gebraucht. Wir sind uns im
Ziel einig. Mit den ersten wichtigen Reformen werden
wir für neue wirtschaftliche Stärke sorgen. Die
Bundesregierung hat mit dem Gesetzesentwurf für ein
steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland ein Maßnahmenpaket
vorgelegt, das den Wirtschaftsstandort mit gezielten
Investitionsanreizen stärkt. Damit sichern wir Arbeitsplätze, und
wir bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs.
Mit dem Gesetzentwurf setzen wir nicht nur ein
Signal, sondern geben der Wirtschaft jetzt die dringend
notwendige Planungssicherheit und schaffen ein Umfeld, in
dem sich Investitionen lohnen. Und wir machen den
Standort Deutschland damit international wieder
wettbewerbsfähiger. An diesen Zielen ausgerichtet enthält unser
Gesetzentwurf, der heute zur Debatte steht, vier
wesentliche Punkte.
Erstens: die Einführung eines Wachstumsboosters
durch Abschreibungen in Höhe von 30 Prozent. Mit
neuen Abschreibungsmöglichkeiten von 30 Prozent pro Jahr
in den Jahren 2025, 2026 und 2027 beschleunigen wir
Investitionen in die Transformation der Wirtschaft. Die
verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer
Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und
die Liquidität der Unternehmen, insbesondere in der
unmittelbaren Phase nach der Investition, stärken.
Infolgedessen fungiert die degressive AfA als Katalysator für
die Investitionspläne der Unternehmen in der Breite. Die
degressive AfA ist ein effektives Instrument zur
Konjunktursteuerung, das sinnvollerweise nur temporär
begrenzt eingesetzt werden sollte. Daher ist diese Regelung
auch bis Ende 2027 befristet. Sie kommt allen
Unternehmen gleichermaßen zugute und ist unkompliziert
umzusetzen. Damit wirkt diese Maßnahme schnell und
flächendeckend.
Zweitens. Wir senken schrittweise ab 2028 die
Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab. Damit senken
wir die Unternehmenssteuern deutlich und gewinnen
international Wettbewerbsfähigkeit zurück. Ab dem Jahr
2032 beträgt dann die Gesamtsteuerbelastung knapp
25 Prozent statt aktuell 30 Prozent. Das ist ein starkes
Signal an und für die deutsche Wirtschaft.
Korrespondierend zur Körperschaftsteuersenkung wird der
Thesaurierungssteuersatz ab 2028 ebenfalls in drei Schritten auf
25 Prozent abgesenkt, um die Belastungsneutralität
zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
weiterhin zu gewährleisten. Schließlich gehören auch
Personenunternehmen zum Rückgrat unserer Wirtschaft.
Drittens. Wir legen einen Wachstumsbooster für E-
Mobilität bei Unternehmen auf. Wir fördern die E-Mobilität
weiter und bauen sie aus. Wir ergänzen dabei den
allgemeinen Wachstumsbooster um einen Wachstumsbooster
für E-Mobilität. Dafür führen wir eine degressive AfA für
E-Fahrzeuge ein, die nach dem 30. Juni 2025 und vor
dem 1. Januar 2028 neu angeschafft wurden. Wir steigen
mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent ein, damit
alle Unternehmen, auch kleine und mittlere
Unternehmen, davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von
sechs Jahren entspricht der regelmäßigen
durchschnittlichen Nutzungsdauer.
Viertens. Wir unterstützen die Investitionsbereitschaft
in die Forschung. Um Investitionen in Forschung zu
fördern, erhöhen wir bei der Forschungszulage die
Bemessungsgrundlage deutlich und weiten die förderfähigen
Aufwendungen aus – und das mit möglichst minimaler
Bürokratie. Es ist jedoch klar, meine Damen und Herren,
dass alle Vorhaben solide finanziert sein müssen. Daher
war es uns wichtig, im Gesetzentwurf nur investive und
steuerliche Maßnahmen zusammenzufassen, die
zielgerichtet und effektiv sind.
Mit diesem Investitionsprogramm gehen Bund, Länder
und Kommunen in die Vorleistung. Nach einer Phase der
Stagnation und Rezession ist es notwendig, jetzt das
Bestmögliche zu tun, um wieder Wachstum in
Deutschland zu generieren. Hiervon werden alle profitieren:
Bund, Länder und Kommunen.
Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass die
geplanten steuerlichen Maßnahmen kurzfristig zu
Mindereinnahmen führen werden. Bund und Länder müssen
daher gemeinsam über Wege sprechen, wie die damit am
Anfang verbundenen Einnahmeausfälle kompensiert
werden. Hierzu steht die Bundesregierung in einem
engen und konstruktiven Austausch mit den Ländern. Denn
uns eint das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu
stärken. Dieser Wachstumsbooster ist ein wichtiger
Markstein, um dieses Ziel zu erreichen. Lassen Sie uns
daher gemeinsam dieses wichtige Vorhaben auf den Weg
bringen! – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wunschgemäß wird die Ziffer 1 nach Buchstaben
getrennt abgestimmt.
Zunächst also bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1,
Buchstabe a! – Mehrheit.
Jetzt bitte noch Ihr Handzeichen für den Rest der
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der
gesetzlichen Rentenversicherung und zur
Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 – RWBestV 2025)
(Drucksache 190/25)
Hierzu liegt die Wortmeldung von Ministerpräsidentin
Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern vor.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Rentenwertbestimmungsverordnung 2025“ ist ein technischer und
zugegebenermaßen auch ziemlich langweiliger Titel. Es
ist aber etwas, was direkt bei vielen Menschen in
Deutschland ankommt, ganz besonders bei uns im
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ein Drittel unserer
Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. Wir haben also viele
Menschen im Rentenalter.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist etwas typisch, das
für alle Bundesländer im Osten typisch ist: Rentnerinnen
und Rentner verfügen in der Regel nicht über eine
Betriebsrente, verfügen in der Regel nicht über ein privates
Einkommen, zum Beispiel aus Vermietung und
Verpachtung. Das ist teilungsbedingt, weil es die Möglichkeiten,
dies zu erlangen, weder vor der deutschen Einheit noch in
der Zeit des Umbruchs mit der deutschen Einheit gab.
Deswegen sind 97 Prozent der Rentnerinnen und Rentner
in Ostdeutschland – und damit auch in unserem
Bundesland – allein auf die gesetzliche Rente angewiesen. Sie
haben nur ein Einkommen aus gesetzlicher Rente, und da
spielt dann jeder Euro eine Rolle.
Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 sieht
eine Rentenanpassung, eine Rentenerhöhung von
3,74 Prozent vor. Sie liegt also über der Inflationsrate von
2 Prozent. Das ist eine wichtige und gute Nachricht für
die Rentnerinnen und Rentner. Wir haben gerade über die
Stärkung der Wirtschaft gesprochen, darüber, dass es den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sicheren und
guten Arbeitsplätzen gut gehen soll. Natürlich muss es
auch denen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, gut
gehen – mindestens mit einer auskömmlichen Rente.
Diese Verordnung heute ist technisch, aber sie ist auch
eine wichtige praktische Nachricht an die Rentnerinnen
und Rentner. Ein sogenannter Standardrentner bekommt
66 Euro mehr im Monat. Angesichts der gestiegenen
Preise ist das für viele Rentnerinnen und Rentner mit
kleinen und mittleren Renten eine wichtige
Rentenerhöhung.
Ich will diese Verordnung zum Anlass nehmen, etwas
zur aktuellen Diskussion um die Rente zu sagen. Es wird
ja jeden Tag irgendwie über die Rente diskutiert. Es gibt
immer wieder neue Vorschläge, die aus meiner Sicht eher
in einer soliden Diskussion über die Zukunft der Rente
angeführt werden und nicht tagtäglich zur
Verunsicherung führen sollten. Denn das Vertrauen in die
Rentenversicherung ist, anders als immer öffentlich behauptet
wird, groß. Über 70 Prozent der Deutschen haben
Vertrauen in die Rentenversicherung. Aber nur 20 Prozent
haben Vertrauen darin, dass es eine auskömmliche Rente
gibt. Jede zweite Frau hat Angst vor Altersarmut. Diese
Sorgen müssen wir sehr ernst nehmen. Aus meiner Sicht
kann die Antwort darauf nicht sein, dass man sagt, dass
man sich die Rentenstabilität nicht mehr leisten kann
oder dass alle bis 70 arbeiten müssen. Im Gegenteil: Die
im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenstabilität ist eine
ganz wichtige Botschaft. Die Renten müssen weiter an
die Entwicklung der Löhne gekoppelt werden. Wir haben
eben unter Tagesordnungspunkt 1 zum
Investitionsbooster, zum Wachstumsbooster darüber beraten, dass es
wichtig ist, die Wirtschaft anzukurbeln, damit wir sichere
Beschäftigung haben, gute Beschäftigung, und dass wir
damit natürlich nicht nur die öffentlichen und die
privaten Haushalte, sondern auch die sozialen
Versicherungssysteme stärken.
Wir als Bundesland lehnen es ganz klar ab, die
Rentenstabilität immer wieder infrage zu stellen. Sie ist eine
Frage der Gerechtigkeit, der sozialen Gerechtigkeit. Eine
verlässliche Rente, eine auskömmliche Rente ist wichtig
für das Vertrauen in die Demokratie, für das Vertrauen in
den Sozialstaat. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass die
Verlängerung der Rentenstabilität zügig kommt.
Der zweite Punkt: Man kann sehr wohl in einigen
Berufen mit Sicherheit länger als bis 67 Jahre arbeiten. Und
wer das will, sollte das auch tun. Deswegen unterstützen
wir ausdrücklich die Aktivrente, die vorsieht, dass
Menschen, die länger als bis zum regulären
Renteneintrittsalter arbeiten, dabei unterstützt werden, zum Beispiel durch
Steuerbefreiungen. Was aber nicht geht, ist, allen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, allen Menschen ein
höheres Rentenalter aufzudrücken. Denn das entspricht
schlichtweg nicht der Realität. Mein Vater ist Schlosser,
hat seit seinem 16. Lebensjahr gearbeitet. Er hat es nicht
mal bis 63 geschafft, weil vorher die Knochen kaputt
waren. So geht es vielen anderen, die hart arbeiten,
körperlich harte Arbeit verrichten, aber zum Beispiel auch
vielen im Bereich der frühkindlichen Bildung – welche
als Thema ja heute auch noch auf der Tagesordnung
steht –, den Erzieherinnen und Erziehern, und Menschen
in vielen anderen Bereichen. Ein höheres Rentenalter ist
nicht zu schaffen. Das käme einer Rentenkürzung gleich.
Deswegen lehnen wir solche Vorschläge ab.
Ich unterstütze ausdrücklich den Gedanken der neuen
Bundesarbeitsministerin, zu überlegen, ob unser
Rentensystem eigentlich für die Zukunft sicher und gerecht ist,
wenn nur ein Teil der arbeitenden Bevölkerung in das
Rentensystem einzahlt. Diese Frage ist berechtigt. Man
kann man sie aber nicht über Nacht beantworten. Es gibt
viele Systeme, die miteinander zusammenhängen. Aber
es ist richtig, über die Zukunft und die Sicherung der
Rente in Deutschland nicht nur nachzudenken, sondern
auch zu reden.
Was aber nicht gut ist: wenn die Menschen jeden Tag
verunsichert werden, indem die Rentenstabilität infrage
gestellt und ein höheres Renteneintrittsalter in Aussicht
gestellt wird. Beide Maßnahmen dienen den meisten
zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern nicht. Deswegen
ist das nicht der richtige Weg.
Heute ist eine gute Nachricht, dass die Rente leicht
ansteigt, damit gerade diejenigen, die wenig im Geldbeutel
haben, viele Rentnerinnen und Rentner, die allein auf die
gesetzliche Rente angewiesen sind, hierdurch einen
Hoffnungsschimmer haben, dass die aktuellen
Preissteigerungen ein bisschen abgepuffert werden. – Vielen
Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Kollegin Schwesig!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, der
Verordnung zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten
Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –
Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der
Ganztagsbetreuung von Kindern im
Grundschulalter – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 208/25)
Dem Antrag sind die Länder Bayern, Brandenburg
und Rheinland-Pfalz beigetreten.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für die Ziffer 1. –
Mehrheit.
Wer den Gesetzentwurf in dieser Fassung beim
Deutschen Bundestag einbringen möchte, den bitte ich
jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin
Hamburg (Niedersachsen) zur Beauftragten des
Bundesrates zu bestellen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
TOP 2
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik –
Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 203/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
bitte um das Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in der soeben
geänderten Fassung beim Deutschen Bundestag
einzubringen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir haben vereinbart, Herrn Staatsminister Ingmar
Jung (Hessen) zum Beauftragten zu bestellen.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt.
Punkt 3:
TOP 3
Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim
Online-Einkauf schützen – Schnelle Maßnahmen
im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten
auf Onlineplattformen“ – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 228/25)
Es liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Fragen der
Europäischen Union, dem Finanzausschuss sowie dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben
für Matratzen – Recycling ermöglichen“ – Antrag
des Landes Hessen – (Drucksache 206/25)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Wir kommen damit gleich zur Abstimmung.
Ich beginne mit den Änderungsmaßgaben des
federführenden Umweltausschusses. Ihr Handzeichen bitte für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Dann kommen wir nun zur Schlussabstimmung: Wer
die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:
TOP 24
Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung
der betrieblichen Mitbestimmung – Antrag der
Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 239/25)
Wir haben dazu als Erstes die Wortmeldung von Frau
Senatorin Dr. Schilling aus Bremen.
Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Unsere Arbeitswelt verändert
sich grundlegend und mit hohem Tempo. Neue
Arbeitsmethoden und Geschäftsmodelle stellen uns vor
komplexe Herausforderungen. Digitalisierung, technische
Innovationen, Globalisierung, der Umbau zu einer
klimaneutralen Wirtschaft und nicht zuletzt auch ein zunehmender
Fachkräftebedarf – wir sind mitten in einer tiefgreifenden
Transformation. Wenn wir diesen Wandel als Chance
begreifen und ihn demokratisch, nachhaltig und sozial
gestalten wollen, dürfen wir die Interessen der
Beschäftigten nicht vernachlässigen.
Hier kommen die Betriebsräte ins Spiel; denn sie sind
das Herzstück betrieblicher Mitbestimmung, ein
wesentlicher Garant für die Einbeziehung der Interessen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in
unternehmerische Entscheidungen, und sie sind zentrale Akteure,
wenn es darum geht, Beschäftigte in diesen
herausfordernden Zeiten zu vertreten. Die Einbindung von
Betriebsräten ist eine Voraussetzung für soziale Stabilität,
faire Arbeitsbedingungen und die frühzeitige Lösung von
Konflikten. Betriebliche Mitbestimmung fördert den
Zusammenhalt in einem Betrieb und die Akzeptanz der
Belegschaft für wirtschaftliche Veränderungen.
Betriebliche Mitbestimmung in unserer Gesellschafts- und
Wirtschaftsordnung ist darüber hinaus auch Ausdruck
gelebter demokratischer Teilhabe. Sie trägt zu einer positiven
Arbeitsstimmung und hoher Produktivität bei, und sie
fördert die Bindung der Beschäftigten an die Betriebe.
Damit betriebliche Mitbestimmung all diese wichtigen
Aufgaben erfüllen kann, müssen die gesetzlichen
Grundlagen zeitgemäß sein. Hier sehe ich dringenden
Handlungsbedarf für eine umfassende Modernisierung des
Betriebsverfassungsgesetzes. Dessen grundlegende
Reform im Jahr 2001 hat schon weitreichende
Verbesserungen mit sich gebracht. Sie ist aber mit Blick auf die
heutigen Bedürfnisse nicht mehr auf der Höhe der Zeit, sei es
bei den Themen künstliche Intelligenz oder
Fachkräftesicherung und auch beim Schutz vor Union Busting, also
der systematischen Bekämpfung der Betätigung von
Betriebsräten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und
Herren, ich wünsche mir – und ich bin sicher, dass ich
mit diesem Wunsch nicht alleine stehe –, dass
betriebliche Mitbestimmung wieder aktiv und selbstverständlich
gelebt wird. Wir brauchen eine zeitgemäße
Mitbestimmung in unseren Betrieben. Wir brauchen mehr
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für die
Arbeitsbedingungen und die Rechte ihrer Kolleginnen und
Kollegen einsetzen. Und wir brauchen verlässliche
Kommunikationsstrukturen zwischen Geschäftsleitung und
Belegschaft. Deshalb legen wir – Bremen gemeinsam mit
Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen und dem Saarland – heute den Vorschlag zu
einer grundlegenden Modernisierung des
Betriebsverfassungsgesetzes vor.
Unsere Initiative sieht als zentralen Punkt vor, sowohl
den Arbeitnehmerbegriff als auch den
Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes zu überprüfen. Das
halten wir in einer Zeit digitaler Plattformen, neuer
Geschäftsmodelle ohne Betriebsstätten und sich ständig
ändernder Rahmenbedingungen für notwendig. Ziel ist
es, Rechtssicherheit in der Anwendbarkeit der Normen
für alle Beteiligten zu schaffen. Auch ist es dringend an
der Zeit, dass die Beteiligungsrechte von Betriebsräten
weiterentwickelt werden. Angesichts der Verbreitung KI-
basierter Software in Betrieben sollen sie in die
Gestaltung verlässlicher Datenschutzregelungen eingebunden
werden. Dasselbe gilt im Hinblick auf Qualifizierungs-
und Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten.
Ein weiterer Punkt unseres Vorschlages, der übrigens,
was mich sehr freut, auch vom DGB und seinen
Mitgliedsgewerkschaften unterstützt wird: Wir wollen
Betriebsräte zuverlässig schützen, denn wir sehen
zunehmend Fälle gezielten Vorgehens einzelner Arbeitgeber
gegen Betriebsräte. Verletzungen von
Persönlichkeitsrechten, unrechtmäßige Kürzungen des Arbeitsentgeltes
oder ungerechtfertigte Kündigungen haben Eingang in
die Rechtsprechung gefunden. Zu guter Letzt ist es
erforderlich, dass Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht
zu den Betrieben erhalten. Dies ist notwendig, um
Gewerkschaften weiterhin die Möglichkeit zu geben, ihrem
gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, nämlich
die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern
und Betriebsräten zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, auch die neue
Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen,
betriebliche Mitbestimmung in diesen zentralen Themen
weiterzuentwickeln. Das ist ein positives Zeichen, denn
was wir jetzt brauchen, ist eine gemeinsame Anstrengung
aller politischen Ebenen. Gute Arbeit gibt es nur mit
guten Rahmenbedingungen. Ich bitte daher um
Zustimmung zu unserem Reformvorschlag. Lassen Sie uns
zusammen für eine Mitbestimmung sorgen, die auch
morgen erfolgreich und stark ist! – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Dr. Schilling! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister
Dr. Philippi aus Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Vorrede, Frau
Dr. Schilling! Ich freue mich sehr, dass es auf Basis der
gemeinsamen Initiative von Bremen und Niedersachsen
heute eine von den Ländern so breit getragene
Bundesratsinitiative zur Modernisierung des
Mitbestimmungsrechtes von Beschäftigten gibt.
Betriebliche Mitbestimmung ist neben der
tarifvertraglichen Regelung der Sozialpartner das Herzstück einer
Wirtschaftsdemokratie und einer gelebten
Sozialpartnerschaft. Aber – meine Kollegin aus Bremen hat das sehr
deutlich gemacht – die Arbeitswelt hat sich in den
vergangenen Jahren beschleunigt und stark verändert,
natürlich auch durch die Coronapandemie, durch verändertes
gesellschaftliches Verhalten, die zunehmende
Digitalisierung von Arbeitsprozessen und den Einsatz von KI. Wir
haben in Niedersachsen diesen Entwicklungen Rechnung
getragen und das zum Anlass genommen, einen
sogenannten „Masterplan Gute Arbeit“ ins Leben zu rufen,
der neben einer Stärkung der Tarifbindung auch die
Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung vorsieht.
Dass das Betriebsverfassungsgesetz an die
Erfordernisse einer veränderten Wirtschaftswelt angepasst werden
sollte, haben Sie, Frau Dr. Schilling, eben schon
nachvollziehbar begründet, und vonseiten der Gewerkschaften
sind bereits Regelungsvorschläge unterbreitet worden.
Deshalb möchten wir für die sozialpartnerschaftliche
Zusammenarbeit in den Betrieben wichtige Punkte mit
dieser Initiative noch mal zur Diskussion stellen. Denn
eines ist klar: Das Betriebsverfassungsgesetz muss an die
aktuellen Anforderungen der Betriebsratsarbeit und
veränderte Strukturen der New Work angepasst werden.
Stichworte sind hier: neuartige Arbeitsformen durch
mobiles Arbeiten, Plattformökonomie und eine immer
stärker werdende Digitalisierung von Arbeitsprozessen.
Die Beschäftigten spüren längst die Auswirkungen dieses
Transformationsprozesses. Betriebliche Mitbestimmung
ist hier neben tarifvertraglichen Regelungen ein wichtiger
Pfeiler, und gute Arbeit im Betrieb muss gewährleistet
werden.
Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle besonders
hervorheben, auch vor dem Hintergrund des massiven
Fachkräftemangels, den wir ja in vielen Branchen
erleben:
Zum einen sind von der Digitalisierung des
Wirtschafts- und Arbeitslebens Industrie und Handwerk
ebenso betroffen wie weite Teile des Dienstleistungssektors.
Berufe und Branchen wandeln sich und mit ihnen die
Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.
Betriebe werden als Orte der Weiterbildung eine immer
größere Rolle spielen. Viele Unternehmen engagieren
sich mit betrieblichen Angeboten und innovativen
Lösungen für die Weiterqualifizierung ihrer Fachkräfte. Die
betriebliche Mitbestimmung und die Rechte der
Betriebsräte müssen dahin gehend gestärkt werden, dass die Aus-
und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte
stärker als bisher eingefordert werden können, zum Beispiel
durch ein umfassendes Initiativrecht.
Zum anderen sehen wir ein neues Phänomen der
Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt, die sogenannte
Plattformökonomie. Es sind große Onlineplattformen
entstanden, die Lebensmittellieferungen, Taxifahrten und
Dienstleistungen aller Art vermitteln. Crowdworking-
Plattformen vermitteln Arbeitsaufträge von Unternehmen
an Personen. Das Problem ist, dass die Plattform sich
dabei als bloße Vermittlerin sieht, nicht als Arbeitgeber,
und nicht die dazugehörigen Pflichten wahrnimmt. Damit
werden zentrale Grundprinzipien unserer sozialen
Marktwirtschaft ausgehebelt. Mitbestimmung,
gewerkschaftliche Interessenvertretung und die Beteiligung von
Unternehmen an der Finanzierung des Gemeinwesens
und der sozialen Sicherungssysteme werden damit
unterlaufen. Das Betriebsverfassungsgesetz muss diesen neuen
Formen der Beschäftigung zukünftig Rechnung tragen
und auch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eine vollumfängliche Mitbestimmung gewährleisten.
Wir fordern mit unserer gemeinsamen Initiative den
Bund auf, sich für eine zeitgemäße Mitbestimmung aller
Beschäftigten einzusetzen, um so den wachsenden
Anforderungen in der Arbeitswelt standhalten zu können.
Gute Arbeit im Betrieb braucht gute Mitbestimmung und
stabilisiert außerdem unsere Wirtschaft und bringt uns
obendrein gute Fachkräfte.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Land
Bremen danken und auch die anderen beteiligten Länder
der gemeinsamen Arbeitsgruppe hier dankend erwähnen.
Eine so breit getragene Initiative ist nicht
selbstverständlich. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam betriebliche
Mitbestimmung an die Anforderungen der digitalisierten
Arbeitswelt anpassen! Gute Arbeit braucht gute
Mitbestimmung. – Vielen Dank! Glück auf!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem
Wirtschaftsausschuss.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm
Frühkindliche Bildung“ – Antrag des Freistaates
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 244/25)
Hierzu gibt es eine Wortmeldung, und zwar von Herrn
Staatsminister Clemens aus Sachsen.
Conrad Clemens (Sachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen
und Herren! Auf den Anfang kommt es an. Das
Wichtigste macht man zuerst. Das trifft insbesondere auf die
Bildung unserer Jüngsten zu. Wir können nicht früh
genug investieren in die Fähigkeiten unserer Kinder, die
sprachlichen Fähigkeiten, das Lesen, das Schreiben, die
Fähigkeiten beim Rechnen, beim Zahlenverständnis,
motorische Fähigkeiten, Bewegungen, aber auch soziale
Kompetenzen.
Der Freistaat Sachsen ist hier ein Vorreiter. Wir haben
sehr hohe Betreuungsquoten in der frühkindlichen
Bildung. Unsere Erzieherinnen und Erzieher haben eine
ausgezeichnete Ausbildung. 75 Prozent unserer
Erzieherinnen und Erzieher haben eine Ausbildung auf Niveau 6
des DQR, also eine vierjährige Ausbildung als Erzieherin
oder Erzieher. 12 Prozent haben sogar studiert. Wir
haben mittlerweile bundesweit eine gute Bezahlung unserer
Fachkräfte an den Kitas. Und gemeinsam mit dem Bund
haben wir über diverse Gute-Kita-Gesetze auch eine gute
Infrastruktur in unserer frühkindlichen Bildung erreicht.
Auf den Anfang kommt es an. Das Wichtigste macht
man zuerst. Das gilt auch für eine neue Bundesregierung.
Wir konnten gemeinsam viel erreichen. Viele
Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus, aber auch
Bundespolitiker haben ehrgeizige Ziele für die frühkindliche
Bildung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
verankert. Und wenn ich das so sagen darf, liebe Karin
Prien: Wir setzen große Erwartungen in die neue
Bundesministerin, die ja auch langjährige Landesministerin
war, und freuen uns als Bildungspolitiker über den neuen
Zuschnitt, dass es jetzt einen Fokus gibt auf Familie und
Bildung und einen getrennten Fokus auf Wissenschaft
und Forschung. Denn es gibt in diesem Bereich noch viel
zu tun. Ich nenne mal ein paar Herausforderungen.
Zum einen sind diese Gute-Kita-Gesetze sehr eng
begrenzt. Wir reden hier über zeitliche Fristen von zwei
Jahren, sodass wir, wenn wir ein Gute-Kita-Gesetz
durchhaben, eigentlich schon gleich das nächste
verhandeln können.
Die zweite Herausforderung liegt oftmals in der
Projektförderung durch den Bund. Sie können sich sicher
alle noch an die Diskussion rund um die Sprach-Kitas
erinnern – ein tolles Projekt des Bundes, mit dem eine
Zeit lang die sprachliche Bildung besonders gefördert
wurde. Doch dann hörte es vom einen auf den anderen
Tag auf, und die Länder und Kommunen waren bei der
Sprachförderung auf sich allein gestellt. Das Gleiche
droht jetzt auch für den Schulbereich bei der Förderung
durch das Startchancen-Programm. Im Koalitionsvertrag
steht, dass die frühkindliche Bildung ausgeweitet werden
soll und Startchancen-Kitas errichtet werden sollen. Aber
auch hier liegt der Fokus erst einmal auf
Projektförderung.
Vor diesem Hintergrund finden wir es richtig, dass im
Koalitionsvertrag, aber auch in unserer
Bundesratsinitiative gefordert wird, dass wir gemeinsam ein Kita-
Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeiten. Wir haben das
Kompendium „Gutes Aufwachsen und
Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ vorgelegt und
wollen die Bundesregierung einladen, gleich zu Beginn
dieser Legislaturperiode gemeinsam ein Kita-
Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, damit wir zu
einer institutionell gefestigten, fest verankerten
Förderung des Bundes für die frühkindliche Bildung kommen.
Zum Schluss ist mir noch wichtig, dass wir über das
Sondervermögen sprechen. Wir geben sehr viel Geld für
Infrastruktur aus. Wir nehmen sehr viele Schulden auf.
Es ist richtig, dass wir in die Infrastruktur investieren, in
unsere Straßen, unsere Schienen, unsere Brücken. Ich
wohne in Dresden, deswegen ist mir das besonders
wichtig. Aber es ist auch wichtig, dass wir an die
Bildungsinfrastruktur denken. Denn irgendjemand muss diese
Schulden irgendwann zurückzahlen. Das werden unsere
Kinder sein, das wird die junge Generation sein.
Deswegen finde ich es nur gut und richtig, dass wir einen Teil
dieses Sondervermögens auch in die
Bildungsinfrastruktur investieren, in die Schul- und Kitainfrastruktur.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Lassen Sie uns das gleich zu Beginn angehen! Auf den
Anfang kommt es an. Ich freue mich auf eine breite
Unterstützung für unsere Bundesratsinitiative und ein
starkes Signal für die Zukunft unserer Kinder. – Vielen
Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatsminister!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend –
sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem
Finanzausschuss und dem Ausschuss für
Kulturfragen – mitberatend – zu.
Ich darf als Nächstes Tagesordnungspunkt 28
aufrufen:
TOP 28
Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des
europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle
zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und
Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie“ – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 245/25)
Dazu hat das Wort: Frau Ministerin Neubaur aus
Nordrhein-Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Reden wir über Stahl, dann reden wir über gute
Arbeitsplätze, über Wohlstand in den Regionen der Bundesrepublik,
dann reden wir über das Herzstück unserer industriellen
Wertschöpfung in Niedersachsen, im Saarland, in
Bremen, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg,
Bayern, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und
Nordrhein-Westfalen. Das sind die Länder der Stahlallianz.
Unser Stahlstandort Bundesrepublik Deutschland
sichert technologische Souveränität und hochwertige
Arbeitsplätze. Gleichzeitig ist die Stahlindustrie zum
Spielball geopolitischer Transformation, eines Hin- und
Hergeschubses geworden wie wenige andere. Sie muss
gerade darum kämpfen, international wettbewerbsfähig zu
sein, und zeitgleich in rasantem Tempo die
Dekarbonisierung vorantreiben. Diese zweifache Herausforderung
braucht kluge Weichenstellungen, national wie
europäisch.
Im März hat die Kommission den European Steel and
Metals Action Plan vorgestellt. In dem vorliegenden
Antrag geht es darum, die guten Initiativen, die die
Europäische Union vorgelegt hat, in Zusammenarbeit
zwischen den Ländern und dem Bund in Umsetzung zu
bringen. Das bedeutet, zentrale Vorhaben, die von der
Stahlallianz im Herbst 2024 beraten und mit der
Vorgängerregierung angeschoben wurden, jetzt tatsächlich in
Umsetzung zu bringen. Warum? Wenn wir über Stahl reden,
reden wir auch darüber, inwiefern wir unsere
Souveränität erhalten können, die Chancen gemeinsam erhöhen
können, in Europa diesen Grundstoff weiter zu
produzieren, die guten Arbeitsplätze in Produktion und
Verarbeitung zu sichern, und darüber, wie wir unsere
Widerstandsfähigkeit durch die Minimierung der Abhängigkeit
gegenüber anderen Regionen der Erde stärken können –
und wenn Sie mich fragen: auch stärken müssen.
Ich will auf vier der im Antrag adressierten
Problemstellungen eingehen:
Das Erste ist: Wir brauchen wettbewerbsfähige
Energiekosten für die Branche. Nur dann findet
Transformation am Standort Deutschland statt. Der europäische
Aktionsplan setzt da ambitionierte Ziele. Es bedarf seitens der
Bundesregierung nun des Umsetzens, zum Beispiel des
Brückenstrompreises. Darüber hinaus müssen bestehende
Entlastungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft
werden, besonders hinsichtlich der Senkung der
Übertragungsnetzentgelte.
Zweitens. Der uns täglich beschäftigende und sich
verstärkende Handelskrieg erfordert eine starke europäische
Antwort. Für eine starke europäische Antwort braucht es
eine Bundesregierung, die aktiv mitgestaltet, wenn es
darum geht, die auslaufenden Safeguard-Maßnahmen für
Mitte 2026 klug aufzustellen. Es braucht also einen
Vorschlag für ein Anschlussinstrument, das ohne
Unterbrechung greift, damit nicht unfairer Handel oder
Dumpingpreise unsere Stahlbranche zusätzlich unter Druck setzen.
Drittens. Wir brauchen Leitmärkte für emissionsarme
Grundstoffe als zentrales Instrument, um die
klimafreundlichen Produkte im Markt aufbauen zu können. Die
Initiative der EU-Kommission, durch die Reform der
öffentlichen Beschaffung die Nachfrage zu stärken, ist
genau der richtige Impuls. Diese Vorhaben sollte die
Bundesregierung entschlossen unterstützen, zum Beispiel
durch die zügige Anerkennung des Low Emission Steel
Standard, und auf Bundesebene prüfen, inwiefern man
selber bei einer Etablierung mit anpacken – zum Beispiel
im deutschen Beschaffungsrecht – und dann zügig in die
Umsetzung kommen kann.
Viertens – und das ist wirklich ganz zentral – brauchen
wir ein Festhalten am entschlossenen Hochlauf des
Wasserstoffs in der Bundesrepublik. Aber vor allem brauchen
wir auch die Umsetzung der europäischen
Wasserstoffidee. Dafür braucht es unbürokratische
Zertifizierungen, realistische Grünstromkriterien und eine
pragmatische Definition. Eine grenzüberschreitende
Wasserstoffinfrastruktur wird Grundlage für eine sichere und
unabhängige Versorgung mit Rohstoffen sein, durch
Moleküle, die in der Perspektive aus Klimaschutzgründen
logischerweise grün werden müssen. Aber das werden wir
nur schaffen, wenn wir als Bundesrepublik sicherstellen,
dass wir die Treiber, die Handreichenden sind zum
europäischen Wasserstoffhochlauf. Wenn wir also als
Bundesrepublik zusammen mit den europäischen
Mitgliedstaaten eine kohärente Industrie-, Klima- und
Energiepolitik schaffen – und mit dem Steel and Metals Action
Plan ist die Grundlage dafür gelegt –, dann wird die
Bundesrepublik in einem starken Europa sicher
Technologieführerin, Treiberin von Innovation und Garant für
weiterhin gute Beschäftigung für die Menschen sein, die dafür
sorgen, dass in unserem Land Pipelines, Brücken und
Windräder gebaut werden können. Wenn wir uns
anstrengen, ist das möglich. Ich freue mich über eine
möglichst breite Unterstützung durch die Länder im weiteren
Verfahren. – Danke!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem
Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen
im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
(Drucksache 215/25)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Frau
Ministerin Streichert-Clivot, Saarland, ist die Erste.
Christine Streichert-Clivot (Saarland): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Karin!
Der erfolgreiche Ausbau des Ganztages ist kein „Nice to
have“. Er ist ein bildungspolitisches Muss – ein Muss für
mehr Chancengerechtigkeit, für Teilhabe und eine
zukunftsfeste Gesellschaft.
Zeit ist unser höchstes Gut: Zeit für mehr Bildung,
Zeit für gerechte Zukunftschancen und soziale
Gerechtigkeit. Ganztagsschulen sind eine der tragenden Säulen
unseres Bildungssystems. Sie schaffen gerade diese
Räume: mehr Zeit für ganzheitliche und individuelle
Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Kinder
orientieren und ihre Gesamtpersönlichkeit fördern; mehr Zeit
auch für neue Impulse in der Schul- und
Unterrichtsentwicklung vor Ort; mehr Zeit für Kooperationen im
Sozialraum, in der Kommune. Wir leben in einer sich sehr
rasant ändernden Welt, und unsere Kinder tragen täglich
diese neuen Herausforderungen mit sich. Sie brauchen
Zeit, um diese Welt zu verstehen, Zeit, um sich ihr
anpassen zu können, um diese Welt beschreiben zu können.
Gerade wenn wir heute in die Zeitungen blicken und die
Nachrichten sehen, dann verstehen wir, glaube ich, alle,
dass es mehr Zeit für die Bedürfnisse junger Menschen
braucht.
Wir müssen Kinder verstehen in ihren
Gedankenwelten. Wir müssen sie ordentlich begleiten. Unsere
Verantwortung in der Bildungspolitik endet nicht bei der
Festlegung eines Stundenplans. Bildungspolitik muss das Kind
ganzheitlich betrachten und das Leben der Familien in
Deutschland unterstützen. Gerade die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und insbesondere die Erwerbstätigkeit
von Frauen sind unmittelbar mit der Frage nach
ausreichenden ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangeboten verknüpft. Denn leider sind es immer noch oft die
Frauen, die in ihrer Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender
Betreuungsangebote sowohl im Bereich Kitas, aber auch
Schule ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Tätigkeit gar
ganz aufgeben müssen. Das hat weitreichende Folgen,
nicht nur für den Wirtschaftsstandort und die
Fachkräftesicherung hier in Deutschland, sondern auch für die
finanzielle Absicherung der Frauen im Alter. Ganztägige
Bildungs- und Betreuungsangebote stärken daher nicht
nur Kinder, sondern auch Eltern und leisten damit einen
wichtigen und relevanten Beitrag zur Bekämpfung von
Altersarmut.
Ich begrüße daher sehr die Entscheidung der
Bundesregierung für eine Verlängerung des Förderzeitraums des
Investitionsprogramms Ganztagsausbau um weitere zwei
Jahre. Gerade unsere Kommunen benötigen diese
Flexibilität als Schulträger, um den Rechtsanspruch umsetzen
zu können, der ab dem Schuljahr 2026/27 aufsteigend ab
Klasse 1 schrittweise – und im besten Fall auch qualitativ
hochwertig – umgesetzt werden muss.
Es geht hier also nicht nur um einen kleinen,
vermeintlich technischen Schritt, den die neue Bundesregierung
damit geht. Vielmehr ist das ein wichtiges
bildungspolitisches Signal. Es geht um mehr Qualität, aber auch um die
Verlässlichkeit der Angebote und für unsere Kommunen
und Schulträger um Planungssicherheit. Insbesondere
unsere Kommunen sind es nämlich, die vor Ort dafür
Sorge tragen, dass die Bildungslandschaft sich
entwickeln und entfalten kann vor dem Hintergrund der
öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit der Entscheidung, über die
wir heute beraten, können wir somit
Zukunftsperspektiven für Schulen, Familien und den Wirtschaftsstandort
Deutschland sichern.
Wir wissen natürlich: Bildung im Ganztag geht nur,
wenn wir über mehr Köpfe reden. Deshalb ist es sehr
wichtig, qualifiziertes Personal in die ganztägigen
Betreuungsangebote hineinzubringen. Dabei rede ich von
Schule, aber natürlich auch von unseren
Kindertageseinrichtungen. Deswegen hat sich die
Bildungsministerkonferenz in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht,
mehr Lehrkräfte ins System zu bringen und mehr Wege
in diesen schönen Beruf zu öffnen. Und auch die Jugend-
und Familienministerkonferenz hat das getan mit Blick
auf den Beruf der Erzieherin, des Erziehers. Es sind
nämlich gerade diese Menschen, die mit Herz, Verstand und
Haltung den Ganztag prägen. Sie arbeiten Hand in Hand,
nicht nebeneinander, sondern gemeinsam. Wenn wir
heute über den Ganztag sprechen, ist es wichtig, uns
darüber auszutauschen, dass es diese engagierten
Fachkräfte braucht. Stärkung des Quereinstiegs, aber auch
gezielte Fachkräftegewinnung sind an dieser Stelle
wichtig. Der Ganztag wird getragen von multiprofessionellen
Teams, Menschen, die früh erkennen, wenn ein Kind,
wenn ein junger Mensch Hilfe braucht. Der Blick nach
Graz hat uns in den letzten Tagen wieder einmal gezeigt,
wie wichtig es ist, die Entwicklung junger Menschen zu
beobachten und zu begleiten. Das können keine
Maschinen für uns übernehmen, auch keine künstliche
Intelligenz. Das können eben nur geschulte Menschen –
Menschen, die mit Herz daran arbeiten und das auch zu ihrer
Priorität machen.
Liebe Frau Bundesministerin, liebe Karin Prien, ich
darf an dieser Stelle sagen: Ich begrüße es ausdrücklich,
dass die neue Bundesregierung in diesem Feld direkt
aktiv geworden ist, dass der Ganztagsausbau nicht in der
Prioritätenliste nach hinten geschoben wurde, sondern
klar gezeigt wurde: Bildung hat auch in dieser
Legislaturperiode hohe Priorität, und wir ziehen an einem
Strang. Die Herausforderungen in der Bildungspolitik
können nämlich nur gemeinsam gemeistert werden, nur
wenn wir Hand in Hand gehen. Deshalb ist das heute für
uns ein sehr wichtiger Meilenstein – im Übrigen einer,
den wir mit Begeisterung und Engagement auch im
Saarland umsetzen. Wir reden hier über ganztägige
Betreuungsangebote, die übrigens nicht in den Grundschulen
enden, sondern zu denen auch weiterführende Schulen
ihren Beitrag leisten.
Ich freue mich besonders, mit der Erlaubnis des
Präsidenten zwei Vertreter einer Ganztagsgemeinschaftsschule
aus dem Saarland in den Besucherreihen begrüßen zu
dürfen: von der Max von der Grün-Schule,
Ganztagsgemeinschaftsschule aus Merchweiler. – Herzlichen Dank,
dass Sie diese Debatte heute hier im Hohen Hause
mitverfolgen! Ich glaube, das ist ein sehr wichtiges Signal
aus der Praxis, dass gesehen wird, was in der Politik
passiert. An dieser Schule gibt es zahlreiche
Kooperationen, ob in der Musik, in der kreativen Bildung, sowie die
Zusammenarbeit mit externen Partnern in der Bildung für
nachhaltige Entwicklung. Beispielsweise hat die Schule
einen wunderschönen Schulgarten und betreut ein
gepachtetes Waldgelände. Das heißt, Schulen wie diese
gehen mit dem Mehr an Zeit auch aus der Schule heraus
und fördern die Kinder ganzheitlich. Es sind Menschen
wie Sie an vielen unserer Schulen, die dafür Sorge tragen,
dass der Rechtsanspruch auf Ganztag nicht nur auf dem
Papier lebt, sondern vor Ort mit Engagement und Herz
gefüllt wird. Es ist das Engagement der Menschen. Dabei
bleibt es, auch wenn wir heute vor allem über
Investitionsmittel in die Gebäude sprechen: Es ist genau das
Engagement der Menschen, die dazu beitragen, dass Kinder
gute Bildungs- und Betreuungsangebote haben.
Mit dem Investitionsprogramm leisten wir nun einen
unverzichtbaren Beitrag für die Entwicklung unserer
Bildungseinrichtungen und vor allem für die Zukunft
unserer Kinder und Jugendlichen. Ich danke Ihnen von
Herzen für die Gesetzesinitiative, Frau Prien. – Und ich
wünsche ein herzliches „Glück auf“!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Ministerin! – Als Nächstes spricht Herr
Staatsminister Clemens aus Sachsen.
Conrad Clemens (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Kollegen, meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zwar soll man es in diesem Haus nicht mit
Lob für die Bundesregierung übertreiben, aber auch in
dieser Rede möchte ich sagen, dass es gut und richtig ist,
dass sie gleich zu Beginn der Legislaturperiode die
Verlängerung der Fristen für den Ausbau der
Ganztagsbetreuung auf den Weg bringt. Der Freistaat Sachsen
unterstützt dieses Vorhaben. Wir sehen – die Kollegin aus dem
Saarland hat es angesprochen –, dass die Fristen uns nach
der allgemeinen Lage der Baubranche, mit dem
Fachkräftemangel im Baubereich, vor große Herausforderungen
stellen, wenn es darum geht, die Umsetzung im Jahr 2027
zu erreichen. Wir kommen gut voran, aber wir brauchen
noch etwas Zeit, um alles gut zu Ende zu bauen.
Wir haben als Länder im Osten immer darauf
gedrungen, dass neben dem quantitativen Ausbau der
Ganztagsbetreuung auch der qualitative Ausbau möglich sein
muss. Das heißt, dass wir Einrichtungen sanieren können,
dass wir sie umbauen können, dass wir größere Räume
gestalten und neue Lernangebote ermöglichen können.
Das ist weiterhin möglich, und dafür sind wir dankbar.
Wir sollten die Einführung des Rechtsanspruchs im
Jahr 2026 – die ja sukzessive erfolgt: erst die 1. Klasse,
dann 2. Klasse, 3. Klasse, 4. Klasse – nutzen, um unser
System auf den Prüfstand zu stellen. Denn wir haben im
Prinzip eine Art Doppelförderung. Wir haben für den
Nachmittag die GTA und die Hortangebote. Und es
funktioniert in weiten Teilen ganz gut, dass GTA und Hort
ineinandergreifen, vor allen Dingen, wenn es derselbe
Träger ist. Aber an der einen oder anderen Stelle gibt es
auch Abstimmungsbedarf. Wir werden als Länder
gemeinsam mit den Kommunen unsere Arbeit machen,
indem wir hier die Zusammenarbeit verbessern und
wirklich schauen, dass in der Umsetzung des Rechtsanspruchs
alles gut gelingt.
Lassen Sie mich eine Gruppe besonders herausstellen:
die Kinder, die zu Förderhorten gehen. Denn auch Kinder
mit einer geistigen Einschränkung, mit einer
Lernschwäche, die auf Förderschulen sind, haben einen
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Oftmals gelingt es uns,
dass wir den Ganztag ermöglichen, dass wir Hortplätze
zur Verfügung stellen. Aber bei den Förderhorten gibt es
einen erheblichen Rückstand, und es ist nicht möglich,
flächendeckend allen Kindern, die auf Förderschulen
sind, einen Förderhortplatz zu ermöglichen. Deswegen
überlegen wir in Sachsen schon, wie wir das zusätzliche
Geld, das wir von Ihnen ab nächstem Jahr für die
Ganztagsbetreuung bekommen, gezielt auch für die
Unterstützung der Förderhorte einsetzen. Denn Sie wissen: In
Ostdeutschland ist es durchaus möglich, gute
Ganztagsbetreuung anzubieten, sodass eigentlich jeder einen Platz
bekommt. Aber gerade bei den Förderhorten haben auch
wir eine große Herausforderung.
Zum Schluss. Weil die Kollegin aus dem Saarland das
gemacht hat, muss ich das jetzt auch machen: Es sind
Kollegen vom DRK aus Dresden hier – ich sehe gerade:
es sind mehr als aus dem Saarland –, also von einem
freien Träger, die sich in der Ganztagsbetreuung für die
Betreuung und Bildung unserer Kinder engagieren. –
Stellvertretend Ihnen für alle, die sich für die Bildung im
Ganztagsbereich engagieren: Herzlichen Dank für Ihre
wichtige Arbeit!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Frau Bundesministerin
Prien, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir
ein wichtiges Anliegen als neue – ich mache es jetzt mal
kürzer – Bundesbildungs- und -familienministerin hier
und heute zu Ihnen zu sprechen, und zwar zu diesem
konkreten Tagesordnungspunkt. Denn dieses Gesetz und
diese Rede sollen auch ein Signal an Länder und
Kommunen sein. Ich ergreife sozusagen gern die
ausgestreckte Hand, liebe Frau Ministerin Streichert-Clivot, lieber
Herr Staatsminister Clemens. Ich bin, ehrlich gesagt, ein
bisschen stolz, denn dieses Gesetz war das erste, das die
neue Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.
Nehmen Sie es bitte auch als ein Signal an! Uns ist dieses
Thema, dieser Bereich besonders wichtig.
Dies soll auch ein Signal sein für ein neues,
vertrauensvolles und respektvolles Miteinander von Bund,
Ländern und Kommunen. Denn ohne das wird es nicht
gelingen, die Qualität in unserem Bildungssystem zu
verbessern. Dafür ist es höchste Zeit. Erlauben Sie mir die
Anmerkung, dass ich glaube, dass Bürgerinnen und Bürger
von uns erwarten, dass wir kluge Lösungen für alltägliche
Herausforderungen finden, und für die Fragen von
Kompetenzzuweisung oder gar Schuldzuweisung weniger
Verständnis haben. Was wir brauchen, ist ein
leistungsfähiger, kooperativer Föderalismus, der Aufgaben- und
Finanzierungszuständigkeiten klar benennt, aber auch
alle Möglichkeiten zur Kooperation gut nutzt. Nur so
können wir eine bessere Bildungspolitik für Kinder und
Jugendliche in unserem Land gestalten.
Dazu gehört – und da bin ich vollkommen bei Ihnen –
ein qualitativ guter Ganztag, weil dieser große Chancen
eröffnet, auch für mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem
Land – und zwar von Anfang an, lieber Herr Clemens.
Das ist der Schlüssel für erfolgreiche Bildungsbiografien,
aber auch für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für
die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Ich sage es sehr deutlich: Wir machen an unseren
Schulen schon sehr vieles richtig. Sie werden von mir
keine allgemeine Schulschelte hören. Aber wir müssen
natürlich unter veränderten und schwierigeren
Rahmenbedingungen noch besser werden. Dabei geht es um
Strukturen und um Reformen. Gerade der Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für
Grundschulkinder ist ein zentraler Baustein für die Entwicklung
von Kindern, für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf und für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern am Erwerbsleben. Insofern interessiert
mich das als Ministerin in einem sehr umfassenden
Sinne. Die Bundesregierung steht fest zu diesem Ziel.
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen haben wir seit
2021 bereits viel auf den Weg gebracht. Wir übernehmen
hier gemeinsam Verantwortung. Ab dem Schuljahr
2026/27 werden wir – es ist erwähnt worden –
schrittweise ab Klasse 1 aufwachsend den Rechtsanspruch auf
Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter
einführen. Das ist ein Meilenstein. Aber es ist eben auch
eine Herausforderung für viele Kreise und Kommunen.
Wir müssen uns dieser gemeinsam stellen und wollen das
auch tun.
Wir sprechen heute über das Investitionsprogramm,
insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Der Bund unterstützt
damit den quantitativen und qualitativen Ausbau der
Ganztagsangebote. Meine Damen und Herren, das ist ein
echtes Kraftpaket für die Bildungs- und
Betreuungsstruktur vor Ort. Gleichzeitig müssen wir anerkennen: Gute
Planung, faire Vergaben, nachhaltige bauliche
Umsetzung – das alles braucht Zeit. Leider ein bisschen mehr
Zeit, als wir uns das alle gewünscht haben. Ich finde, man
muss dabei aber sowohl den Fachkräftemangel als auch
Lieferengpässe, Planungshürden und die Baukonjunktur
im Blick haben. Deshalb haben wir die Fristverlängerung
vorgeschlagen. Das Förderprogramm soll bis Ende 2029
gehen und die Abrechnung bis 2030 möglich sein. Ich
will ausdrücklich sagen: Damit nehmen wir auch die
Rückmeldungen aus den Ländern und Kommunen auf. Es
ist wichtig, zuzuhören und zu berücksichtigen, wie
Länder und Kommunen in der Umsetzung solcher
gemeinsam verabredeter Programme zurechtkommen. Realitäten
vor Ort müssen wir ernst nehmen, damit wir zu unserem
gemeinsamen Ziel kommen. Darum geht es am Ende,
meine Damen und Herren.
Es geht darum, für Kinder und Jugendliche die
Verhältnisse zu verbessern. Die Bundesmittel sollen dort
ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie sollen wirken.
Und sie sollen möglichst vollständig abgerufen und
eingesetzt werden können, in Verfahren, die möglichst
unbürokratisch umgesetzt werden können. Eine
Fristverlängerung – das will ich deutlich sagen, weil ich diese Kritik
auch gelesen habe – ist natürlich kein Aufschub. Aber es
ist ein neuer Möglichkeitsraum, so würde ich es gerne
verstanden wissen. Das gibt uns, das gibt vor allem aber
Ihnen und den Kommunen Luft, um Qualität zu sichern,
Verfahren verlässlich umzusetzen und auch komplexere
Bauvorhaben zum Abschluss zu bringen.
Bildungspolitik, meine Damen und Herren, ist föderal,
und sie ist gemeinsam verantwortlich. Sie muss immer
die Rechte und das Interesse von Kindern und
Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Dieser Gesetzentwurf ist
Ausdruck eines kooperativen, guten Miteinanders von
Bund, Ländern und Kommunen. Gemeinsam sorgen wir
dafür, dass jedes Kind unabhängig von Herkunft oder
Wohnort die Chance auf gute Ganztagsbildung
und -betreuung erhält. – Ich will an dieser Stelle, auch
wenn ich auf der Besuchertribüne niemanden persönlich
begrüßen kann, allen, die vor Ort an einem guten
Ganztag, an einem guten Bildungssystem arbeiten, gerne
danken.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in
diesem Feld und darf Sie herzlich um Zustimmung zu
diesem ersten wichtigen Schritt bitten.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Bundesministerin!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen und
Grußbotschaften vor.
(Heiterkeit)
Ich stelle fest, dass der Bundesrat keine
Einwendungen erhebt.
Wir kommen nun zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 5/20251
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
6 bis 8, 13 b), 17, 19, 21, 22 und 26.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das
sind alle Länder.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien
2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU)
2024/1760 im Hinblick auf bestimmte
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und
die Sorgfaltspflichten von Unternehmen
COM(2025) 81 final; Ratsdok. 6596/25
(Drucksache 144/25, zu Drucksache 144/25)
1 Anlage 1
Eine Wortmeldung liegt vor: Herr Staatsminister Pentz
aus Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die
Vorlage, die wir heute hier beraten, ist ein erster, wenn auch
kleiner Schritt, aber natürlich in die richtige Richtung,
und vor allen Dingen ein unschätzbar wichtiges Signal.
Wir alle – Bund, Länder, Kommunen und die EU bis hin
zu den Unternehmen selbst – haben über die letzten Jahre
Regel über Regel geschaffen, immer mit einer guten
Begründung und sicherlich auch mit guten Absichten.
Doch damit haben wir uns und unserer Wirtschaft, den
Bürgerinnen und Bürgern und auch der Effektivität des
staatlichen Handelns im Allgemeinen immer weitere
Gewichte auferlegt. Nicht erst seit gestern spüren wir,
dass wir an dieser Last immer schwerer zu tragen haben.
Jetzt hat die EU-Kommission mit ihrem Omnibuspaket
signalisiert: Wir haben verstanden! – Und unter dieser
Perspektive ist die Richtlinie auch zu betrachten. Mir
persönlich wird es immer ein Rätsel bleiben, warum man
gerade den gemütlichen Omnibus als Symbol gewählt
hat, eines der eher langsameren Fortbewegungsmittel,
aber immerhin passt ja viel in den Bus hinein. Meine sehr
geehrten Damen und Herren: Es kommt darauf an, was
wir konkret umsetzen. Und hier, will ich sagen, stimmt
die Richtung. Hessen unterstützt den Weg der EU-
Kommission, denn die Unternehmen und Bürgerinnen
und Bürger warten dringend auf Entlastungsschritte, sie
warten dringend auf Bürokratieabbau. Dabei geht es um
einen klaren, einen einfachen, einen klugen
Regelungsrahmen für Unternehmen. Der Verwaltungs- und
Regulierungsaufwand, der Meldeaufwand soll gerade für
kleine und mittlere Unternehmen drastisch verringert werden.
Doch man muss auch kritisch anmerken: Es ist kein
Ruhmesblatt der Gesetzgebung, dass die ursprüngliche
Richtlinie so unklar und teilweise auch kompliziert
formuliert war. Dieses Verfahren hat neben
Planungssicherheit Aufwand und unnötige Kosten für die Unternehmen
mit sich gebracht. Das darf sich nicht wiederholen. Die
Kurskorrektur ist unterm Strich dennoch ein sehr guter
und richtiger Weg.
Wir brauchen Highways für Innovation, für
wettbewerbsfähige Unternehmen und für zukunftssichere
Arbeitsplätze. Diese Zielsetzung erreichen wir nicht mit nur
einem einzigen Schritt. Wir erreichen sie nicht, indem
wir lediglich angekündigte Belastungen verschieben oder
zurücknehmen. Das erreichen wir auch nicht, wenn die
EU-Kommission glaubt, mit ein paar aufgepeppten
Hinweisschildern den Bürokratiedschungel lichten zu
können. Und, meine Damen und Herren, das werden wir
auch nicht erreichen, wenn die EU-Kommission
weiterhin von „better regulation“ oder „simplification“ redet
statt von „less bureaucracy“. Wir brauchen einen
spürbaren Abbau von Regeln, Vorschriften,
Dokumentationspflichten.
Ich lege nächste Woche dem Hessischen Landtag
100 konkrete Maßnahmen vor, die wir in Hessen
umsetzen werden. Meine Damen und Herren, wir Hessen
unterstützen auch ausdrücklich die Entschärfung der
Lieferkettenrichtlinie. Diese Vorschrift war der Prototyp
der wohlgemeinten staatlichen Intervention mit einer
Belastungswirkung für Unternehmen aller Größen, die in
ganz vielen Fällen schlicht nicht umsetzbar gewesen
wäre. Ich will ganz deutlich sagen: Nur weil man
bestimmte Vorhaben aus bürokratischen Erwägungen
heraus nicht unterstützt, heißt das noch lange nicht, dass man
sozusagen eine Relativierung des Verbots von
Kinderoder Zwangsarbeit vornimmt. Wäre es jedoch bei der
ursprünglichen Fassung der Lieferkettenrichtlinie
geblieben, hätten wir in Europa vielleicht die besten Berichte
und Dokumentationen, aber keine wettbewerbsfähigen
Unternehmen mehr.
Meine Damen und Herren, wir Hessen haben in
Brüssel in unserer Landesvertretung ein Sounding Board
eingerichtet. Dort arbeiten Unternehmen, Verbände,
Gewerkschaften Hand in Hand daran, unnötige
Bürokratie aus europäischen Vorlagen herauszufiltern und
frühestmöglich darauf hinzuwirken, dass sie erst gar nicht
entsteht. Ein Erfolgsmodell. Ich lade Sie alle herzlich ein,
uns in Brüssel zu besuchen und dies leibhaftig zu
besichtigen. Die Vorschrift, die man von vornherein nicht
schafft, braucht man später weder zu verändern noch
abzuschaffen oder zu digitalisieren, und das gilt
letztendlich für alle Ebenen.
Zum Schluss meiner Rede möchte auch ich die Damen
und Herren auf der Besuchertribüne, vor allen Dingen die
Hessinnen und Hessen, sehr herzlich begrüßen. Denn Sie
wissen, unser erster Ministerpräsident in Hessen hat
gesagt: Hesse ist, wer Hesse sein will. – Und heute scheinen
ganz viele Hessen hier zu sein. – In diesem Sinne: Alles
Gute!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Staatsminister!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen ein Landesantrag und
die Ausschussempfehlungen vor.
Wir beginnen mit der Abstimmung über den
Landesantrag. Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Minderheit.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ich ziehe die Abstimmung folgender Ziffern vor und
bitte jetzt um die Handzeichen für:
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 6. Wer stimmt zu? –
Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 57! – Minderheit.
Ziffer 58! – Minderheit.
Ziffer 59! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 31! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 36! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 41! – Minderheit.
Ziffer 42! – Minderheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 44! – Minderheit.
Ziffer 46! – Minderheit.
Ziffer 47! – Minderheit.
Ziffer 48! – Minderheit.
Ziffer 49! – Mehrheit.
Ziffer 50! – Mehrheit.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Ziffer 53! – Mehrheit!
Ziffer 54! – Mehrheit.
Ziffer 55! – Mehrheit.
Ziffer 56! – Minderheit.
Ziffer 60! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die
Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur
Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher
Wettbewerbsfähigkeit in der EU
COM(2025) 124 final
(Drucksache 120/25)
Es gibt keine Wortmeldung.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffern 18, 21 und 22 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Nun bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-
Aktionsplan für Kabelsicherheit
JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
(Drucksache 126/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 hat Minister Goldschmidt
(Schleswig-Holstein) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffern 2 und 4 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffern 10 und 11 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffern 15 bis 17 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
2 Anlage 2
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen über die Europäische
Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25
(Drucksache 167/25)
Wortmeldungen liegen keine vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 8, erster Halbsatz bis einschließlich des Wortes
„Krisenvorsorge“! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den zweiten Halbsatz
der Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9, zunächst ohne den letzten Satz des zweiten
Absatzes! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den letzten Satz des
zweiten Absatzes der Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 12, zunächst nur Satz 1! – Mehrheit.
Jetzt Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 12! –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 13 a):
TOP 13a)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in
Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung
strategischer Herausforderungen im Rahmen der
Halbzeitüberprüfung
COM(2025) 123 final; Ratsdok. 7682/25
(Drucksache 187/25, zu Drucksache 187/25)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 13! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 14 und 15.
Ziffer 20, zunächst nur den ersten Satz! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die restlichen Sätze der
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 14:
TOP 14
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines
gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in
der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und
zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie
2001/40/EG des Rates und der Entscheidung
2004/191/EG des Rates
COM(2025) 101 final; Ratsdok. 6917/25
(Drucksache 185/25, zu Drucksache 185/25)
Keine Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Über Ziffer 6 stimmen wir nach Buchstaben getrennt
ab. Ich rufe auf:
Ziffer 6, Buchstabe a! – Mehrheit.
Ziffer 6, Buchstabe b! – Mehrheit.
Ziffer 6, Buchstabe c! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 15.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 31.
Ziffer 32! – Minderheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Ziffer 38! – Minderheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 41! – Minderheit.
Ziffer 42! – Minderheit.
Ziffer 43! – Minderheit.
Ziffer 44! – Minderheit.
Ziffer 45! – Minderheit.
Ziffer 46! – Mehrheit.
Ziffer 47! – Mehrheit.
Ziffer 48! – Minderheit.
Ziffer 49! – Mehrheit.
Ziffer 50! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
entschiedenen Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
ProtectEU – eine Europäische Strategie für die
innere Sicherheit
COM(2025) 148 final
(Drucksache 188/25)
Keine Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Nun alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 18:
TOP 18
Verordnung zur Erhebung bestimmter
agrarstatistischer Daten (Agrarstatistik-
Datenerhebungsverordnung – AgrStatDEV) (Drucksache 189/25)
Keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer der
Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte,
den bitte ich nun um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 20:
TOP 20
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung
gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 193/25)
Keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer stimmt entsprechend der Empfehlung der
Ausschüsse der Verordnung zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Wir kommen zu Punkt 23:
TOP 23
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der
Möglichkeiten der Abschiebungssicherung – Antrag
des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 240/25)
Keine Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und
Senioren und dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu den Schlussworten.
Ich danke Ihnen sehr, dass wir die heutige
Tagesordnung so zielgerichtet und effizient abgearbeitet haben.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 11. Juli 2025, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen: Happy Weekend!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 11.43 Uhr)
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen den Bericht über die 1054. Sitzung
ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht
gemäß § 34 GO BR als genehmigt.
Anlage 1
Umdruck 5/2025
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1055. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 6
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen
in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen
Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG)
(Drucksache 222/25)
Punkt 7
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom
18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom
27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland, der Französischen Republik und dem
Großherzogtum Luxemburg über die
Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 223/25)
II.
Entlastung zu erteilen:
Punkt 8
Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des
Bundes für das Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 330/24,
Drucksache 631/24, Drucksache 207/25)
III.
Zu der Vorlage die Stellungnahme abzugeben, die
in der zitierten Empfehlungsdrucksache
wiedergegeben ist:
Punkt 13 b)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische
Maßnahmen zur Bewältigung strategischer
Herausforderungen
COM(2025) 164 final; Ratsdok. 7690/25
(Drucksache 200/25, zu Drucksache 200/25,
Drucksache 200/1/25)
IV.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 17
Verordnung zur Anpassung der
Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch
Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2025 (Drucksache 191/25)
Punkt 19
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der
Ferienreiseverordnung (Drucksache 192/25)
V.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 21
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für den
Ausschuss der Kommission nach Artikel 49 der
Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung
auf dem Markt und die Kontrolle von
Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)
(Drucksache 16/25, Drucksache 16/1/25)
Punkt 26
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat (Drucksache 241/25)
VI.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 22
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 205/25)
Anlage 2
Erklärung
von Minister Tobias Goldschmidt
(Schleswig-Holstein)
zu Punkt 11 der Tagesordnung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt vor dem
Hintergrund der erheblichen Herausforderungen durch die in
Nord- und Ostsee lagernde Altmunition ausdrücklich die
im Koalitionsvertrag getroffene Festlegung, ein
Bundeskompetenzzentrum zu etablieren, in dem
wissenschaftliche Einrichtungen, Privatwirtschaft und operative
Behörden zusammenarbeiten sollen.
Schleswig-Holstein bittet den Bund, die betroffenen
Länder von Beginn an eng in den Prozess einzubeziehen.
Insbesondere die von Munitionsaltlasten besonders stark
betroffenen Länder – wie Schleswig-Holstein mit seiner
Lage zwischen Nord- und Ostsee – sind Standorte von
Einrichtungen mit zum Teil langjährig gewachsener
Expertise in allen relevanten Themenfeldern, deren
Einbringung für die erfolgreiche Arbeit des geplanten
Bundeskompetenzzentrums von entscheidender Bedeutung sein
wird.]
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 - (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Deka (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 endg.; (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschlan (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganzt (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Erweiterung der Möglichkeiten der Abschiebungssicherung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Glückwünsche zum Geburtstag (Ansprache)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtsch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2025 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025 (Rentenw (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Erhebung bestimmter agrarstatistischer Daten (Agrarstatistik-Datenerhebungsverordnung - AgrStatDEV) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in B (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europ (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illeg (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Alexander Schweitzer (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede)
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Björn Fecker (Rede)
- spoke_in ← Christine Streichert-Clivot (Rede)
- spoke_in ← Claudia Schilling (Rede)
- spoke_in ← Conrad Clemens (Rede)
- spoke_in ← Hendrik Wüst (Rede)
- spoke_in ← Karin Prien (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Mario Voigt (Rede)
- spoke_in ← Michael Kretschmer (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede)
- spoke_in ← Olaf Lies (Rede)
- spoke_in ← Rolf Bösinger (Rede)
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede (zu Protokoll gegeben))