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Protokoll der 1055. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 13.06.2025 · WP 21 · 1055 · Original ↗

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Protokoll der 1055. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1055 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1055. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. Juni 2025 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 153 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 1. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter – Antrag der Länder Niedersachsen und Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz – (Drucksache 208/25) 164 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Ministerin Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 164 2. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 203/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsminister Ingmar Jung (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 3. Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online-Einkauf schützen – Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“ – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 4. Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 206/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 164 5. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Drucksache 215/25) . . . . . . . . . . . 168 Christine Streichert-Clivot (Saarland) . 168 Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 170 Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 171 6. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore- Gesetz – ReallaboreG) (Drucksache 222/25) . 171 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 177* 7. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 223/25) . . . . 171 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 177* 8. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 330/24, Drucksache 631/24, Drucksache 207/25) . . . . . . . . . 171 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 177* 9. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen COM(2025) 81 final; Ratsdok. 6596/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 144/25, zu Drucksache 144/25) 171 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 173 10. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU COM(2025) 124 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 120/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 174 11. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 126/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 177* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 174 12. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 167/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 174 13. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung COM(2025) 123 final; Ratsdok. 7682/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 187/25, zu Drucksache 187/25) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen COM(2025) 164 final; Ratsdok. 7690/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 200/25, zu Drucksache 200/25) 171 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 177* 14. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates COM(2025) 101 final; Ratsdok. 6917/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 185/25, zu Drucksache 185/25) 175 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 15. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit COM(2025) 148 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 188/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 176 16. Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 – RWBestV 2025) (Drucksache 190/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 17. Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2025 (Drucksache 191/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 18. Verordnung zur Erhebung bestimmter agrarstatistischer Daten (Agrarstatistik- Datenerhebungsverordnung – AgrStatDEV) (Drucksache 189/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 19. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Drucksache 192/25) 171 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 20. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 193/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 21. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 16/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 16/1/25 . . . . . . . . . . . . . . 177* 22. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 205/25) . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 177* 23. Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Möglichkeiten der Abschiebungssicherung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 240/25) . . . 176 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 24. Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung – Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 239/25) . . . . . 164 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . 164 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 165 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 25. Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Drucksache 233/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 154 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 155 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 156 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 158 Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . 159 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 160 Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . . 161 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 26. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 241/25) . 171 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 241/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 27. Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 244/25) . . . . . . . . . . 166 Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 166 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 28. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 245/25) . . . . . . . . . . 167 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 167 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 176 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung H a m b u r g : Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1055. Sitzung Berlin, den 13. Juni 2025 Beginn: 09.31 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1055. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Senat von Berlin und damit aus dem Bundesrat ist am 6. Mai 2025 Herr Senator Joe C h i a l o ausgeschieden. Mit Beschluss vom 27. Mai hat der Senat Frau Senatorin Sarah W e d l - W i l s o n zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Aus der brandenburgischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist am 16. Mai Frau Ministerin Katrin L a n g e ausgeschieden. Die Landesregierung hat Herrn Minister René W i l k e am 27. Mai zum Mitglied des Bundesrates bestellt. Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute. Herr Ministerialdirigent Dr. Matthias R o ß b a c h wurde mit Wirkung vom 1. Juni zum Bevollmächtigten des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! An dieser Stelle möchte ich außerdem noch die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Senatorin D r . S c h i l l i n g aus Bremen, im Namen des Hauses zu ihrem heutigen Geburtstag zu gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Schön, dass Sie unter uns sind. Ebenfalls beglückwünschen möchte ich unsere Kollegin, Frau Staatministerin K ö p p i n g aus Sachsen, die gestern Geburtstag hatte. – Herzlichen Glückwunsch und ebenfalls alles Gute! Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 28 Punkten vor. Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 25 und 16 – in ebendieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 4 werden die Punkte 24, 27 und 28 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist sie so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Drucksache 233/25) Es liegen Wortmeldungen dazu vor. Als Erstes hat das Wort: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist meine erste Rede im Bundesrat seit Bestehen der neuen Bundesregierung. Deshalb möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen, der Bundesregierung auch hier im Bundesrat noch einmal viel Erfolg zu wünschen. Auf gute Zusammenarbeit! Ich würde mich auch sehr freuen, wenn der neue Bundeskanzler die Tradition fortsetzen und eine Rede im Bundesrat halten würde. Er hat uns ja schon eingeladen zum Gespräch. Ich glaube, das war ein wichtiges Zeichen, denn wir stehen gemeinsam inmitten großer Herausforderungen – nicht vor großen Herausforderungen, sondern inmitten großer Herausforderungen. Diese sollten Bund und Länder gemeinsam zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger stemmen. Dazu gehört zweifelsohne die wirtschaftliche Entwicklung. Wir Ministerpräsidentinnen und -präsidenten machen seit Langem darauf aufmerksam, dass wir die Wirtschaft in Deutschland stärker unterstützen müssen. Das dritte Jahr in Folge Stagnation! Das ist schlecht für unser Land, schlecht für die Unternehmen und vor allem schlecht für sichere und gute Arbeitsplätze. Obwohl Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr gegen den Bundestrend mit vorläufig 1,3 Prozent nach Hamburg das zweithöchste Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hatte, sehen auch wir, dass die Wirtschaft insgesamt in Deutschland wieder Fahrt aufnehmen muss. Zu den Voraussetzungen dafür gehört aus unserer Sicht vor allem eine Senkung der Energiepreise, die ja angekündigt ist. Diese sollte so schnell wie möglich kommen, denn die Energiepreise sind ein Kostenfaktor, der sowohl die kleinen, die mittelständischen als auch die großen Unternehmen drückt. Die Bundesregierung hat den Wachstumsbooster beschlossen, den wir hier heute das erste Mal beraten. Vielen Dank, insbesondere an das Bundesfinanzministerium beziehungsweise an den Bundesfinanzminister für diese zügige Einbringung! Der Wachstumsbooster umfasst aus unserer Sicht viele wichtige Maßnahmen, um die Wirtschaft voranzubringen. Die wichtigste aus meiner Sicht: die Sonderabschreibung, damit Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn sie investieren, mehr abschreiben können als in der Vergangenheit und wir somit Investitionen in Deutschland auslösen. Das, was ich immer wieder höre, wenn ich Unternehmen besuche, ist vor allem der Wunsch nach Planungssicherheit, nach Verlässlichkeit. Dieses schafft der Wachstumsbooster mit weiteren Perspektiven für Steuersenkungen und der steuerlichen Forschungsförderung. Ich kann für Mecklenburg-Vorpommern sagen, dass sich die steuerliche Forschungsförderung bei uns wegen der kleinen und mittelständischen Unternehmen überwiegend nicht so stark auswirkt. Trotzdem unterstützen wir das Gesamtpaket, denn es geht ja nicht darum, was isoliert nur für das eigene Bundesland gut ist, sondern darum, dass sich die Wirtschaft insgesamt gut entwickelt. Aus unserer Sicht sind neben der Senkung der Energiepreise zwei Maßnahmen weiterhin dringend notwendig: die Senkung der Gastrosteuer – das ist für ein Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig und der Gastronomie in der letzten Legislatur zugesagt worden; und ich finde, Politik muss auch verlässlich sein – und die Anhebung der Pendlerpauschale. Die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gerade im ländlichen Raum, die jeden Tag aufstehen, fleißig arbeiten, zum Job pendeln, müssen unterstützt werden. Insofern wäre meine Bitte an den Bund, bei der Gastrosteuer, der Pendlerpauschale und der Senkung der Energiesteuer zügig nachzulegen. Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Wir sind uns – das haben die Beratungen gezeigt – inhaltlich einig, dass die Maßnahmen richtig sind. Es gibt nur den Knackpunkt der Finanzierung. Das ist nicht neu. Eine Debatte wie diese führen wir immer, wenn es um Steuersenkungen geht. Wir entlasten die Wirtschaft um 48 Milliarden Euro, doch sind aus unserer Sicht, lieber Herr Meister, die Kosten noch nicht ganz gerecht verteilt. Ein Drittel zahlt der Bund, zwei Drittel zahlen Länder und Kommunen. Das ist keine faire Verteilung. Es braucht eine Kompensation, aus unserer Sicht in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere mit Blick auf die Kommunen, denn die meisten Kommunen haben trotz besserer Finanzausstattung durch unser Land Haushaltsdefizite. In unserer Landeshauptstadt wurde gerade die Gewerbesteuer erhöht, um das Defizit auszugleichen. Die Grundsteuer wurde sowieso erhöht im Rahmen der Anpassung. Und auch die Kleingärtner werden zur Kasse gebeten. Wenn wir die Steuern für die Wirtschaft senken und die Kommunen sie erhöhen, um klarzukommen, dann ist das „linke Tasche, rechte Tasche“ und immer noch das gleiche Defizit; denn wir setzen keinen wirtschaftlichen Impuls, sondern verlängern nur die Probleme. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir hier zügig zu einer Einigung kommen. Aus unserer Sicht wäre es gut, wenn wir nicht den regulären Weg über ein Vermittlungsverfahren gehen, obwohl ich als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses immer zuversichtlich bin, dass wir dort Lösungen finden. Aber wir wollen ja vor der Sommerpause durch sein. Insofern wäre meine Bitte, dass wir vom Bund ein möglichst gutes Angebot für eine Einigung bis zur MPK nächste Woche bekommen, um zügig den Wachstumsbooster auf den Weg zu bringen, denn Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind jetzt das Wichtigste für die Wirtschaft. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Schwesig hat es gerade gesagt: drei Jahre Rezession! Allein in den vergangenen zwölf Monaten sind 100 000 Industriearbeitsplätze in Deutschland abgebaut worden. Unser Land ist in einer Krise. Ich finde es in dieser Zeit sehr ermutigend, dass Bund und Länder ganz deutlich zeigen: Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für unser Land, und wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden. Wir werden in Deutschland nur sicher und in Wohlstand leben können, wenn unser Land eine starke Wirtschaft hat. Dazu ist ein Politikwechsel in vielen Bereichen notwendig und auch vereinbart. Die Energiekosten müssen sinken, die Arbeitsproduktivität muss erhöht werden, die Regulierungsdichte muss sich deutlich verringern. Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, vor allen Dingen gegenüber den Ländern, mit denen wir in Konkurrenz sind, ist eine harte Angelegenheit und etwas, das wir schaffen müssen, damit hier tatsächlich wieder wirtschaftliches Wachstum möglich ist. Deswegen ist dieses Paket, das jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist und ja im Wesentlichen die Senkung der Körperschaftsteuer und die Sonderabschreibung beinhaltet, ein richtiges Instrument. Wir Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben uns alle in unseren Beratungen dazu bekannt, dass diese Werkzeuge geeignet sind und von uns gemeinsam mitgetragen werden sollen, damit Deutschland eine neue Dynamik bekommt. In der Tat sind wir aber in einer Zeit, in der in allen Ländern und Kommunen in unserem Land deutlich zu sehen ist, dass drei Jahre Rezession, die enormen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre durch die Inflation und die geringere wirtschaftliche Dynamik riesige Löcher in die Haushalte reißen. In vielen Bereichen ist die Verfassungsmäßigkeit kaum noch zu erreichen. Deswegen müssen wir jetzt, am Anfang dieser Legislaturperiode, in ein neues Verfahren einsteigen. Im Koalitionsvertrag ist sehr eindeutig geregelt, dass es eine Konnexität geben soll bei den Ausgaben und Einnahmen zwischen dem Bund und den Ländern, zu welchen ja auch die Kommunen gehören. Diesen Konnexitätsmechanismus in den nächsten Tagen auszuarbeiten und dann fest zu vereinbaren, sorgt dafür, dass die Realisierung der wichtigen Projekte, die wir uns miteinander vorgenommen haben und die notwendig sind, um unser Land wieder zu ertüchtigen, ohne Streit, ohne Geschacher in einem geregelten Verfahren möglich wird, und dafür, dass für alle Beteiligten Verlässlichkeit entsteht. 48 Milliarden Euro sind das Volumen, mit dem die Wirtschaft entlastet wird – allein durch das Paket, das am 11. Juli hier im Bundesrat verabschiedet werden soll. Und man sieht an der Größenordnung – 48 Milliarden, das ist ein großes Paket –: Das kann eine große Wirkung haben für die Unternehmen in unserem Land. Das kann wirklich dazu beitragen, dass die positive Entwicklung – dieser große Vorschuss an Vertrauen, den man jetzt überall im Land spürt, nachdem die neue Bundesregierung sich an die Arbeit gemacht hat – anhält und verstetigt wird. Allerdings ist klar: Dieses Paket wird hier nur eine Mehrheit finden, wenn es einen finanziellen Ausgleich gibt. Von diesen 48 Milliarden Euro sind 13 Milliarden auf der kommunalen Ebene und reichliche 16 Milliarden auf der Seite der Länder. Diese Kosten können wir nicht tragen. Es geht nicht um eine Verschiebung, sondern es geht um große, auch temporäre Ausfälle für die nächsten Jahre. Deswegen liegt es an der Bundesregierung, mit uns gemeinsam einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein Ausgleich möglich sein kann. Die Länder sind in diesen Verhandlungen die Anwälte der Kommunen. Und das ist ein harter Punkt. Wir streiten dafür, dass auch die kommunale Ebene eine dauerhafte verlässliche Finanzierung bekommt. Die Leistungsgesetze, die in den vergangenen Jahren von der vergangenen Bundesregierung, aber sicherlich auch von denen, die davor im Amt waren, beschlossen worden sind, haben dazu geführt, dass die Kommunen derzeit nicht auskömmlich finanziert werden. Mit über 25 Milliarden Euro ist die kommunale Familie derzeit im Defizit. Das muss sich ändern. Eines ist auch ganz klar und soll deswegen an dieser Stelle ausgesprochen werden: Was wir in den letzten Sitzungen hier besprochen haben – die Änderung unserer Verfassung, des Grundgesetzes, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen und dem Bund ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro –, ist der eine Regelkreis gewesen. Die Zustimmung zu diesen beiden Grundgesetzänderungen – ohne Vermittlungsausschuss, in einem sehr schnellen, schlanken Verfahren – hatte zur Voraussetzung, dass die Länder über ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die kommunale und für die Länderinfrastruktur verfügen können und dass das Grundgesetz geändert wird und die Länder 0,35 Prozent Verschuldungsspielraum bekommen. Wir werden nicht darüber sprechen, ob dieser Investitionsbooster und die Senkung der Körperschaftsteuer jetzt in irgendeiner Art und Weise aufgerechnet werden mit diesen finanziellen Mitteln. Diese Geschichte ist abgeschlossen und nicht mehr zu diskutieren. Auch abgeschlossen ist die Diskussion darüber, was in dem Gesetz zu den 100 Milliarden Euro steht. Denn das haben wir als Voraussetzung für unsere Zustimmung sehr eindeutig artikuliert. Da geht es um die Frage der Zusätzlichkeit und darum, dass die Länder über diese Beträge verfügen und in eigener Zuständigkeit die Entscheidungen treffen können, welche Beträge in welchem Umfang an die kommunale Ebene gehen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir das am Anfang der Legislaturperiode besprechen. Denn die vergangenen drei Jahre waren nicht in jedem Punkt vergnügungsteuerpflichtig, was das Verhältnis von Bund und Ländern angeht. Qualität in der Gesetzgebung und ein starkes Auftreten nach außen in dem Sinne, dass die politisch Verantwortlichen in unserem Land das Wohl des Landes im Blick haben und handlungsfähig sind, bedeutet, dass man sich aufeinander verlassen kann und dass wir Gesetzgebung auch mit den entsprechenden Fristen machen. Wir sind dazu bereit, weil wir wissen, dass es wichtig ist, diesem Land Stabilität zu geben. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat das Wort der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kollege Schweitzer. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Guten Morgen, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden, aber ich glaube, man darf es noch mal wiederholen: In diesen Zeiten ist es tatsächlich sehr notwendig, dass wir in Deutschland Impulse setzen, um die anhaltende Wachstumsschwäche durch Investitionen der privaten Hand, aber natürlich auch – daran gekoppelt – der öffentlichen Hand anzureizen. Es ist gut, dass sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat, schnell ins Handeln zu kommen. Das ist in der Sache gerechtfertigt. Das ist aber auch mit Blick auf die Stimmung im Land notwendig und gerechtfertigt. Ich finde es begrüßenswert, dass wir uns gemeinsam vorgenommen haben, dass wir noch vor der Sommerpause ins Handeln kommen wollen. Ich will ausdrücklich anerkennen, dass es für das Ergebnis dieses ganzen Prozesses ein kluger Weg ist, dass man hier mit Blick auf den Bundesrat und die Länder die parallele Einbringung organisiert hat. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in puncto Investitionsanreize – mit Steuersenkungen und der degressiven AfA – genau die Schritte gehen, die vorgeschlagen wurden. Aber es ist, wie schon gesagt wurde, genauso notwendig, dass man sich die Zustimmung der Länder dadurch organisiert, dass man deren Sicht und die Sicht der Kommunen auf die Dinge nicht unter den Tisch fallen lässt. Genau darüber sind wir seit ein paar Tagen intensiv im Gespräch. Ich habe den Eindruck, dass sich alle Seiten vorgenommen haben, am Ende zu einem Ergebnis zu kommen. Ich glaube aber auch, dass wir aus Sicht der Länder noch mal begründen müssen, warum wir denn so auf die Dinge schauen. Wenn ich das aus Sicht meines Landes, des Landes Rheinland-Pfalz, betrachte, dann würde, käme es so, wie es sich die Bundesregierung vorgenommen hat, das ohne Kompensation bedeuten, dass wir alleine im Jahr 2028 und im darauffolgenden Jahr 2029 Mindereinnahmen im Bereich des Landeshaushalts und der Städte und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz von jeweils pro Jahr fast einer halben Milliarde Euro hätten. Das können wir einfach nicht schultern. Das können wir nicht einfach mal so wegpacken. Die Kommunen können es nicht, und das Land kann es auch nicht. Und es wäre mit Blick auf das, was wir uns vorgenommen haben, ein einigermaßen interessanter Schildbürgerstreich, den öffentlichen Stellen – Kommunen und Landeshaushalten – Investitionskraft zu nehmen und sie gleichzeitig in die Lage zu versetzen, Investitionen durch öffentliches Auftragswesen anzureizen. Das würde am Ende inhaltlich nicht zusammenpassen. Ich bin deshalb sehr davon angetan, dass die Arbeitsgruppe, die sich gebildet hat, schnellstmöglich zu gemeinsamen Ergebnissen kommen will. Und ich halte es für notwendig, dass wir diese Ergebnisse mit Blick auf das, was wir uns gemeinsam vornehmen müssen, schnell zu einem Konsens führen, damit wir tatsächlich schon in diesem Sommer zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahren kommen. Ich will im Zuge der Auseinandersetzung, die ja auch öffentlich geführt wird, noch einmal aufgreifen, was meine Vorrednerin und mein Vorredner schon gesagt haben. Ich kann nur davor warnen, dass wir so etwas bekommen wie eine moderne Mythenbildung. Die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen waren nicht dafür gedacht, Einnahmeausfälle zu kompensieren. Das wäre – ich habe versucht, das inhaltlich zu begründen – ja auch einigermaßen skurril. Die Ausweitung der Möglichkeiten der Schuldenregel war ebenfalls nicht dafür gedacht, Einnahmeausfälle zu kompensieren. Vielmehr sind das Instrumente, die wir unabhängig davon brauchen, auch aus inhaltlichen Gründen. Darum würde ich vorschlagen, dass wir uns nicht länger mit dieser modernen Mythenbildung aufhalten, sondern tatsächlich den gemeinsamen Weg der Kompensation gehen. Wie wir uns letztendlich einigen werden, sowohl was die Höhe, die Größenordnung als auch den technischen Weg selbst angeht, das bleibt den Gesprächen der nächsten Tage überlassen. Aber auf keinen Fall kann – mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse hier im Bundesrat – am Ende eine Nichtkompensation das Ziel oder das Ergebnis sein. Ich glaube, das kann diese Debatte heute noch einmal unterstreichen. In diesem Sinne bin und bleibe ich sehr zuversichtlich, dass wir einen gemeinsamen Weg finden werden, damit wir tatsächlich das bekommen, was wir dringend brauchen: mehr Wachstum, mehr Zuversicht durch Wachstum und mehr Zuversicht, damit Wachstum wieder entstehen kann. Das eine hängt ja mit dem anderen, wie wir wissen, nicht nur psychologisch, sondern auch tatsächlich stärker zusammen, als sich das manche vorstellen. Wir können auch mit den Debatten, die wir heute hier, dann im Deutschen Bundestag und anschließend wieder hier führen, dazu beitragen, dass unser Land insgesamt wirtschaftlich, aber auch gesellschaftspolitisch wieder zuversichtlicher in die Zukunft schaut. Wir könnten das dringend gebrauchen. – Danke für die Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Kollege Schweitzer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland war immer dann stark, wenn Bund und Länder gut und eng zusammengearbeitet haben. Diese gemeinsame Stärke brauchen wir auch in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation wieder. Die Wirtschaft muss wieder in Schwung kommen. Deutschland braucht wieder Wachstum. Wir sind mittlerweile im dritten Rezessionsjahr. Das mag man bei all den Krisen um uns herum vielleicht manchmal nicht ganz richtig einordnen: Das hat es nicht gegeben in der Ölkrise; das hat es auch nicht gegeben in der Pandemie. Drittes Rezessionsjahr heißt auch, dass alle staatlichen Ebenen schon mindestens zwei Sparhaushalte hinter sich haben. Überblickt man alle Länder einmal mit einer kleinen Rundungstoleranz, stellt man fest: Wir haben in den letzten Jahren immer schon 5 Prozent der Haushaltsvolumina eingespart. Jetzt kommen ungefähr noch mal 10 Prozent obendrauf. Bei dem einen mögen es 8 Prozent sein, bei anderen mögen es 11 Prozent sein, aber das sind die Größenordnungen, die man so hört, wenn man mit den Kolleginnen und Kollegen spricht. Deshalb ist völlig klar: Wir brauchen neue Wachstumsimpulse. Wir brauchen sie auch, weil bei vielen Menschen die Sorge um den Arbeitsplatz wieder da ist. Das hat es in unserer Gesellschaft in den letzten 10, 15 Jahren nicht gegeben. Wir haben, glaube ich, alle keinen Zweifel daran, dass die Stimmung in unserer Gesellschaft eines ganz sicher nicht braucht: dass in die Familien der Facharbeiterinnen und Facharbeiter jetzt noch die Sorge um den Arbeitsplatz reinkommt. Jedes Jahr fließen Milliarden Euro der deutschen Industrie in neue Investitionen, nur leider nicht in Deutschland. Deshalb ist es völlig richtig und wichtig, dass jetzt mit dem Sofortprogramm die Wirtschaft entlastet und gestärkt wird. Das ist nicht alleine das, was jetzt helfen wird. Auch die Verabredungen zur Energiepolitik sind richtig und müssen schnell umgesetzt werden, ebenso der Abbau von Bürokratie, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber eben auch das Paket zur steuerlichen Entlastung. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder – wie ich finde, unnötige – Streitereien erlebt. Nicht nur innerhalb der Ampel – das könnte mir noch wurscht sein –, sondern eben auch, vielleicht weil man untereinander so schwer einig wurde, immer wieder Konflikte zwischen Bund und Ländern. Das hat Körner gekostet. Nicht nur bei den handelnden Parteien der Ampel, sondern auch beim Grundvertrauen in die Demokratie als solche. Wenn die Parteien der Ampel 20 Prozentpunkte verlieren und bei der Union nur 4 Prozentpunkte ankommen, sieht man diesen Schaden. Das darf sich nicht wiederholen. Deswegen weiß ich sehr wertzuschätzen, dass die Bundesregierung – insbesondere der Bundeskanzler – sehr ernsthaft und glaubwürdig zum Ausdruck bringt, dass sie es anders und besser machen will, auch im Umgang miteinander. Wir haben viele schlechte Beispiele gesehen in der Vergangenheit, die uns dazu mahnen, das wirklich ernst zu nehmen. Ich nenne nur mal kursorisch das Wohngeld. Da arbeiten wir heute noch an der verkorksten Einführung. So was erzeugt Frust, nicht nur bei uns – das wäre noch zu ertragen –, sondern auch bei den Menschen, und, wie gesagt, Schaden bei der Akzeptanz der Demokratie. Die Absicht, es besser zu machen, ist im Koalitionsvertrag dadurch verabredet, dass man sich zur Veranlassungskonnexität bekennt: Wer bestellt, bezahlt. Das versteht am Ende jeder, und es ist etwas, das wir in den Ländern im Umgang mit den Kommunen schon seit langen Jahren kennen. Ja, das verändert Politik: Man macht sich vorher Gedanken, was man auslöst, und manches lässt man dann bleiben oder macht es anders. Man sorgt sich, wie zum Beispiel beim Wohngeld, vielleicht vorher um die Frage, wie das alles umgesetzt und administriert werden soll. Die Veranlassungskonnexität im Koalitionsvertrag erstreckt sich auf Mehrausgaben und Mindereinnahmen. Der zweite Teil wird gelegentlich geleugnet. Im Koalitionsvertrag gibt es zwei Stellen. Ich empfehle beide zur Lektüre. Es ist ein zentrales Versprechen, um umzusetzen, was man sich vorgenommen hat und was unsere Demokratie wirklich braucht, nämlich ein besseres Miteinander der unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Für Länder und Kommunen bedeuten die Maßnahmen des Investitionssofortpakets erhebliche Steuermindereinnahmen. Und wir als Länder sind hier eben Interessenvertreter – Michael Kretschmer hat es „Anwälte“ genannt – der Kommunen. Unsere Haushalte im dritten Rezessionsjahr dürfen durch dieses richtige Paket der Bundesregierung nicht völlig aus der Balance gebracht werden. Es wäre niemandem geholfen, wenn wir bei staatlichen Kernaufgaben gezwungen werden, zu sparen. Und unter uns gesagt: Ich würde es auch nicht auf meine Kappe nehmen. Um es klar zu sagen: Die Verantwortlichkeit wäre klar zuzuordnen. Dann wäre das gute Verhältnis aber schon wieder dahin. Deswegen ist es wichtig, das Konnexitätsprinzip ernst zu nehmen, um wirklich wahr zu machen, was man sich vorgenommen hat und was in unser aller Interesse und im Interesse der Demokratie ist, nämlich wirklich ernst zu machen in einem grundlegend, grundsätzlich anderen Umgang der Ebenen miteinander. Dass das verabredet worden ist, ist übrigens kein Zufall. Wenn ich gelegentlich Vertreter der neuen Bundesregierung treffe, die sagen: „Hoppala, wie ist denn das da reingekommen? Mindestens das mit den Mindereinnahmen haben wir aber gar nicht so gemeint“, sage ich: Doch, das haben wir wohl so gemeint. Denn es waren die Länder, die dafür gesorgt haben, dass genau das so implementiert worden ist. Und wir wussten alle, was wir tun. Wir wussten alle, was wir tun im dritten Rezessionsjahr. Die Bundesländer haben hohe Fixkosten, weil wir große Personalkörper haben. Auch das wird hier in der Hauptstadt gelegentlich vergessen, mindestens von medialen Beobachtern. Wir bezahlen Polizisten, wir bezahlen Lehrerinnen und Lehrer und die Justiz. Da ist dann eben wenig Spielraum in einem solchen Haushalt. Man kann nicht, selbst wenn man auf die verwegene Idee käme, das zu tun, fünfstellige Zahlen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einfach freisetzen. Das wäre töricht und unverantwortlich. Also geht es jetzt nicht mehr um die Frage, ob wir uns durchringen können, das zu verabreden. Es ist verabredet. Vielmehr geht es um die Frage: Können wir uns durchringen, das in einem Monat konkret aufzuschreiben, konkret in eine politische Vereinbarung zu gießen? Ein Monat ist Zeit dafür. Und nach meiner festen Überzeugung und jahrelangen Erfahrung gilt: Was du in einem Monat nicht schaffst, wenn du guten Willens bist, schaffst du auch nachher nicht. Der gute Wille ist im Koalitionsvertrag beschrieben. Der gute Wille zur Zusammenarbeit ist mehrfach postuliert – glaubwürdig, wie ich finde. Also muss man jetzt eine solche Vereinbarung aufschreiben. Und das Sofortprogramm ist dann eben der erste Anwendungsfall. Es ist schon etwas dazu gesagt worden, dass weder das Sondervermögen noch die Verschuldungsspielräume ein Gegengeschäft für das Sofortprogramm sind. Ich will das noch einmal unterstreichen, damit keiner glaubt, nur weil ich es nicht gesagt hätte, sei ich anderer Meinung. Ich bin genau der Meinung meiner Vorredner. Um es noch mal klar zu sagen: Wir haben es mehrfach festgehalten gegenüber der Bundesregierung: Die Länder sind guten Willens. Wir wollen diese Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft, weil wir sie jetzt brauchen – und auch für zukünftiges Wachstum. Aber wir müssen es auch können. Wir und die Kommunen müssen es im dritten Rezessionsjahr auch noch können. Deshalb ist wichtig, dass wir den Monat, den wir noch haben bis zum letzten Bundesrat vor der Sommerpause, nutzen, um intensiv an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten und an dieser Stelle den Koalitionsvertrag des Bundes umzusetzen. An dieser Stelle geht es nur darum, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Ich finde, in einem Monat kriegen wir das hin. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Kollege Wüst! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was meine Vorrednerin und meine Vorredner gesagt haben. Ich unterstützte die Position, die wir zuvor gehört haben. Was deutlich wird, ist: Es gibt ein geschlossenes Vorgehen der Länder, und zwar sowohl in der festen Überzeugung, dass wir diese Wachstumsimpulse jetzt brauchen – es ist wichtig, dass wir hier in der Sache nicht auseinander sind –, wie auch in der festen Überzeugung, dass wir eine Lösung finden werden, mit der die Belastungssituation für die Länder und insbesondere für die Kommunen in den Griff zu bekommen ist. So will ich es mal beschreiben. Wir haben von Hendrik Wüst gehört, dass nicht nur eine Maßnahme vor uns liegt, sondern eine Reihe von Maßnahmen, die insgesamt dazu dienen sollen, die Wirtschaft voranzubringen. Und genau das brauchen wir jetzt: Wir brauchen in einer Phase wie dieser – ganz zentral – wirtschaftspolitische Impulse. Warum gerade in einer Phase wie dieser? Weil die Lage dramatisch schwierig ist. Wir haben es gehört: Das dritte Rezessionsjahr in Folge wirkt sich nicht nur auf die Haushalte, sondern auch auf die Stimmungslage vieler Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und die Wahlergebnisse aus. Doch die Frage ist: Ist das, was wir machen, eigentlich der richtige Weg, um aus dieser schwierigen Phase rauszukommen? Deshalb: Wir setzen an der richtigen Stelle an – an einer Stelle, wo wir spüren, dass sich ein Teil der Wirtschaft sozusagen schon aufmacht, um diesen Weg mit uns zu gehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das, was wir uns vorgenommen haben, sozusagen nicht ein Versuch ist, von dem nicht sicher ist, ob er gelingt, sondern einer, der gelingen kann. Wir sehen das an den aktuellen Zahlen: steigender Konsum im ersten Quartal, ifo-Geschäftsklimaindex gestiegen. Noch mal: Wir haben noch keine Lösung, aber ich glaube, dass ein großer Teil dieser Steigerung, auch des ifo-Geschäftsklimaindexes, damit zu tun hat. Das ist eng verbunden mit einer Erwartungshaltung an die Bundesregierung, aber auch an uns, an die Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, Lösungen zu finden, die dafür sorgen, dass Investitionen als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wieder möglich sind. Ich glaube, das ist das richtige Signal. Ich bin sehr froh, dass das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – oder besser: der Investitionsbooster; diesen Begriff kann man, glaube ich, besser kommunizieren – tatsächlich vorgelegt worden ist. Und ich will noch mal an die Bundesregierung gerichtet sagen: in einer unglaublich kurzen Zeit. Das muss man sagen. Das zeigt, glaube ich, dass wir es allesamt sehr ernst meinen. Ich will auch beschreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die inhaltliche Ausrichtung vernünftig ist. Die degressive Abschreibung, die wir ja als temporäres Instrument kennen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Sie ist ein sehr unbürokratischer, schneller, direkter Hebel, um Investitionsentscheidungen zu beschleunigen. Aber auch die Senkung der Körperschaftsteuer – und das ist durchaus eine bleibende Belastung – hat sich bewährt, um – und das ist ganz entscheidend – in der schwierigen Phase der vielen Veränderungen, die wir gerade haben, international wettbewerbsfähig zu sein. Denn wir haben gerade gehört: Es wird ja investiert; aber es wird zu wenig in Deutschland investiert. Wir müssen dafür sorgen, dass die Zukunftsinvestitionen zum Standort Deutschland gelenkt werden, weil wir – davon sind wir überzeugt – insgesamt gute Bedingungen haben. Aber an solche Rahmenbedingungen wie die Frage der wirtschaftlichen Situation, die Energiekosten, die Bürokratie müssen wir gemeinsam ran. Das hat sozusagen direkte Auswirkungen, aber das hat, glaube ich, auch eine psychologische Wirkung, wenn das jetzt, in diesem Moment passiert. Ich will noch einen Punkt nennen, der klein, aber von seiner Wirkung her groß ist, nämlich die Investitionen in Forschung und Innovation, also die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage. Das ist ein guter Weg; denn wir wollen ja nicht nur produzieren. Wir wollen ja gerade für den Mittelstand, der das Rückgrat unserer Wirtschaft ist, die Voraussetzungen schaffen, in die Zukunft investieren zu können. Denn wir sind nun mal mitten in einer Phase der Veränderung, der Transformation mit den Herausforderungen der Digitalisierung, des Klimawandels, aber auch des demografischen Wandels darauf angewiesen, die Produktivität zu steigern und an dieser Stelle besser zu werden. Das ist also der richtige Weg, und ich bin überzeugt davon, dass er auch dahin führen wird, dass sich am Ende die wirtschaftliche Situation der öffentlichen Haushalte bessern wird. Denn wenn wir in die Wirtschaft investieren, wenn die Wirtschaft investiert, dann hat das positive Effekte: mehr Beschäftigung, mehr Konsum, mehr wirtschaftliche Einnahmen, mehr Steuereinnahmen. Das ist richtig. Worüber wir uns auch einig sein müssen – aber ich glaube, das haben alle verstanden –, ist, dass wir die finanziellen Folgen berücksichtigen. Die Zahl ist genannt worden: 46 Milliarden Euro. Die Entscheidung ist richtig, aber das Ganze von der Belastung her nicht zu tragen. Das gilt für die Länder, aber insbesondere – ich will es noch mal sagen – für unsere Kommunen. Denn wir erwarten an vielen Stellen, dass vor Ort neben der Unterstützung der Wirtschaft jetzt auch Investitionsentscheidungen umgesetzt werden. Das wird ja ganz entscheidend sein. Kurz eingeschoben: Es wäre fatal, wenn wir jetzt die Möglichkeiten des 100-Milliarden-Euro-Programms gegenrechnen würden. Das wollen wir ja gar nicht. Wir wollen ja beides: Wir wollen in öffentlichen Bereichen investieren, und wir wollen Investitionen der Wirtschaft. Wir dürfen jetzt nicht die Dinge gegeneinanderrechnen und damit am Ende den Schwung, den wir gerade gemeinsam aufzubauen versuchen, wieder abbauen. In den Länderhaushalten, aber vor allem in den kommunalen Haushalten fehlen am Ende die Spielräume, um das zu lösen. Insofern will ich hier offen sagen: Ich bin sehr froh über das, was wir schon gemeinsam auf den Weg gebracht haben – das gemeinsame Gespräch mit dem Bundeskanzler als Voraussetzung dafür, dass wir an einer Lösung arbeiten; die Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Mittwoch, wo wir hoffentlich zeigen können, dass wir geschlossen den weiteren Weg gehen. Das wäre ein wichtiges Signal für Mittwoch: Wir gehen geschlossen den weiteren Weg, sodass im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden kann, das die Grundlage dafür bietet, beides zu erreichen, nämlich auf der einen Seite die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen, aber auf der anderen Seite auch die öffentlichen Haushalte von Ländern und Kommunen ausreichend zu berücksichtigen. Und wir im Bundesrat können dann am 11. Juli das Signal der Geschlossenheit setzen, das die Wirtschaft ehrlicherweise von uns erwartet. Es wäre fatal, wenn uns das nicht gelänge. Das ist, glaube ich, auch nicht unsere Vorstellung. Insofern wäre es gut, wenn wir gemeinsam daran arbeiten und diesen Weg – und das ist der richtige Weg – geschlossen gehen. Abschließend: Wir müssen die anderen Themen aber mitdenken. Wir werden bei den Energiepreisen vorankommen müssen – zu Recht Teil des Koalitionsvertrages, in dem wir gesagt haben: Die Kosten müssen runter. – Wir werden das Thema „einfacher und schneller“ sehr konsequent angehen müssen, denn wenn wir Hunderte von Milliarden oder genau genommen 1 Billion Euro investieren wollen, dann hilft es uns nichts, wenn wir Schilder aufstellen, auf denen steht: Hier wird in fünf, in acht oder in zehn Jahren investiert. – Wenn wir wollen, dass dies einen Beitrag dazu leistet, dass es nicht nur der Wirtschaft besser geht, sondern auch der Demokratie, und dass die Menschen sehen, dass die Demokratie funktioniert und handlungsfähig ist, dann müssen wir das Ganze schnell umsetzen. Das heißt, wir müssen auch noch mal an die Themen Planungsrecht, Beschleunigung ran, um sichtbar zu machen, dass es funktioniert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir jetzt brauchen, ist eine geschlossene Politik. Es hilft nichts, wenn sich die guten Lösungen nur bei den Ländern, nur beim Bund oder nur in den Wünschen der Kommunen widerspiegeln. Wir brauchen ein gemeinsames Vorgehen, ein gemeinsames Verständnis. Das heißt auch immer, Kompromisse zu finden. Das heißt nicht: Der eine hat recht, der andere hat unrecht. Vielmehr verständigen wir uns auf einen gemeinsamen Weg. Ich bin überzeugt, dass uns das gelingen kann, und will an dieser Stelle ganz herzlich Danke sagen. Ich finde, selbst wenn wir uns in den einzelnen Punkten nicht ganz einig sind, ist das Verständnis, dass wir nur im Dialog und im Miteinander vernünftige gemeinsame Lösungen finden, ein guter Start. In diesem Sinne sollten wir gemeinsam weiterarbeiten. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Lies! – Es hat das Wort: Herr Ministerpräsident Voigt aus Thüringen. Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland verspürt Zuversicht, atmet auf, weil die Menschen das Gefühl haben, dass Bund und Länder die gemeinsame Verantwortung tragen, dass Deutschland vorankommt, dass die Wirtschaft wächst und dass der Staat wieder funktioniert. Diese Zuversicht steht jetzt an einer kritischen Klippe, nämlich in Gestalt der Frage: Gelingt es uns gemeinsam, etwas, was wir für richtig befinden, tatsächlich auf den Weg zu bringen? Durch den Investitionsbooster können wir auf dem Weg zu wirtschaftlichem Wachstum, wirtschaftlicher Dynamik den ersten Schritt ermöglichen. Niedrige Energiepreise, weniger Regulierung, weniger Bürokratie sind etwas, das viele Menschen umtreibt. Dafür, dass der Staat funktioniert, sind maßgeblich Länder und Kommunen zuständig: in der Frage, wie Bildung organisiert wird, ob genügend Polizisten da sind, ob die Infrastruktur funktioniert. Insofern war der Beschluss zum Sondervermögen beziehungsweise die Grundgesetzänderung ein wesentlicher Baustein, eine Initiative, um einen Deutschland- Schub auszulösen. Ich stehe hier nicht nur als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, des „Grünen Herzens“ Deutschlands, sondern auch als Vertreter eines Landes, in dem viele Weltmarktführer, Familienunternehmen, innovative Unternehmen Tür an Tür, fernab von den Metropolen versuchen, erfolgreich zu investieren und neue Ideen auf die Straße zu bringen. Umso wichtiger ist es, dass wir sie auf diesem Weg begleiten. Deswegen ist der Investitionsbooster tatsächlich auch eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Er bietet die Chance, eine echte Trendwende und einen Impuls auszulösen. Aber das bedeutet, dass wir es gemeinsam richtig machen müssen. Hendrik Wüst hat es schon ausgeführt; die Frage, die uns beschäftigen sollte, ist: Finden die Investitionen unserer mittelständischen und unserer Industriebetriebe in Deutschland statt oder woanders? Mit Blick auf das letzte Jahr muss man festhalten, dass die Investitionen um fast 10 Prozent gesunken sind. Das bedeutet, dass Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude nicht mehr in Deutschland gebaut werden, sondern irgendwo anders. Der Investitionsbooster ist tatsächlich ein Weg, das Ganze in der Sache zu unterstützen, und wir merken auch, dass die Wirtschaft angesichts der weltwirtschaftlichen Lage das Gefühl hat, dass Deutschland wieder ein guter Platz werden kann. Die KfW prognostiziert erstmals seit Jahren für 2026 wieder ein Wachstum von knapp 1 Prozent. Wir wollen noch mehr, aber dafür müssen wir die Dinge gemeinsam richtig machen. Das bedeutet, aus der konjunkturellen Delle der letzten drei Jahre und der Rezession rauszukommen. Jetzt sind wir an einer kritischen Weggabelung. Ich glaube, jetzt ist der perfekte Moment gekommen, um Verlässlichkeit zwischen Ländern und dem Bund herzustellen. Wir haben mit der Grundgesetznovelle geliefert. Jetzt gibt es einen Vorschlag des Bundes. Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob das, was im Koalitionsvertrag mit Blick auf die Veranlassungskonnexität steht, auch tatsächlich ernst gemeint ist. Ich glaube, dass der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt am Ende“ ein zentrales Versprechen ist, das für jeden Mittelständler gilt, für jeden Bürger, der ein Restaurant besucht. Insofern glaube ich, dass wir diesen Moment gemeinsam nutzen sollten. Die zweite Frage, die ich für viel zentraler halte, ist: Wollen wir Politik so organisieren, dass wir uns in diesem Veränderungsprozess in den nächsten vier Jahren über alle Vorschläge, die der Bund macht, in einem wochen- oder monatelangen Prozess des gegenseitigen Aushandelns befinden, manchmal streiten, vielleicht auch auf offener Bühne, oder gelingt es uns, einen Regelmechanismus zu etablieren, der sicherstellt, dass die Länder und der Bund diesen Weg gemeinsam gehen? Letzteres würde am Anfang der Legislatur einer neuen Bundesregierung für Vertrauen sorgen. Das würde auch über die Wegstrecke Tempo bedeuten und einen Weg der Klarheit. Ich glaube, das ist etwas, was man nicht genug wertschätzen kann. Denn mit Blick auf die demokratische Verfasstheit unseres Landes muss man sagen: Die Menschen lehnen ab, dass wir öffentlich streiten. Sie wollen, dass wir uns zusammenraufen, um einen gemeinsamen Weg zu beschreiten. Diese Chance besteht jetzt. Wir haben die Chance, bis zum 11. Juli zu einer Verständigung zu kommen und damit vor der Sommerpause der Zuversicht im Land mit einem gemeinsamen Beschluss Ausdruck zu verleihen, sodass Investitionen in Deutschland getätigt werden können. Ich will mit Blick auf Thüringen ganz bewusst sagen: Wir Länder sind Schutzpatrone der Kommunen. Bis 2029 bedeutet das hier in meinem Heimatland Einnahmeausfälle für die Kommunen und für das Land von knapp über 1 Milliarde Euro. Das ist durch kein anderes Programm, das es auf Bundesebene gibt, aufzuwiegen. Dementsprechend will ich zum Ausdruck bringen: Wenn wir wollen, dass der Staat vor Ort funktioniert, wenn öffentliche Infrastruktur und Sicherheit gestärkt werden sollen, dann haben wir mit dem Sondervermögen eine gute Chance, das jetzt zu tun. Wenn wir wollen, dass etwas in Sachen wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand passiert, ist mit dem Investitionsbooster ein erster Ansatz gemacht. Der Anfang der neuen Legislatur ist der perfekte Moment, um beides miteinander zu denken – für gemeinsame Verlässlichkeit, für ein Deutschland-Tempo, das Menschen beeindruckt und begeistert und Vertrauen zurück in unsere demokratische Handlungsfähigkeit bringt. Ich glaube, dass darin eine Riesenchance liegt, und wünsche mir, dass der Bund versteht, dass die Länder alle gemeinsam wollen – aber sie müssen auch in die Lage versetzt werden, zu können. Die Chance, vor der Sommerpause zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, sollte deshalb nicht vertan werden. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Kollege Voigt! – Das Wort hat jetzt Herr Bürgermeister Fecker aus Bremen. Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass Deutschland dringend mehr Investitionen braucht. Deutschlands Wirtschaft droht das dritte Rezessionsjahr in Folge. Die Wirtschaft mit Anreizen anzukurbeln, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern, ist richtig. Wir müssen die Rahmenbedingungen für Innovation und Wohlstand nachhaltig verbessern. Im März haben wir bereits gemeinsam das Grundgesetz geändert, um ein 500 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen für Investitionen zu schaffen und den Ländern eine eigene strukturelle Kreditaufnahme einzuräumen. Diese historische Entscheidung – das muss man anerkennen – ist ein wichtiger Meilenstein, um die öffentlichen Investitionen von Bund und Ländern und Kommunen deutlich zu steigern und damit unsere Infrastruktur dauerhaft zu ertüchtigen. Aber nicht nur der Staat, sondern auch die Wirtschaft muss deutlich mehr investieren. Ich kann das Ziel der Bundesregierung deshalb nachvollziehen, solche Investitionen mit dem vorliegenden Investitionssofortprogramm auch steuerpolitisch umsetzen zu wollen. Die überproportionale Belastung der Länder und vor allem der Kommunen können wir jedoch so nicht hinnehmen. Länder und Kommunen sollen erneut mehr als zwei Drittel der Steuerausfälle tragen, bis 2029 insgesamt über 30 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, bereits in meiner Rede zum Steuerfortentwicklungsgesetz im vergangenen Jahr habe ich gefragt: Woher sollen denn diese finanziellen Spielräume in unseren Haushalten kommen? – Seitdem hat sich die finanzielle Lage der Länder und Kommunen leider nicht verbessert. Ganz im Gegenteil: Die Kommunen hatten im letzten Jahr ein Rekorddefizit von fast 25 Milliarden Euro. Viele Kommunen wissen schon heute kaum noch, wie sie ihre Pflichtaufgaben finanzieren sollen. Es drohen Einschränkungen bei der kommunalen Daseinsvorsorge, und notwendige öffentliche Investitionen werden erschwert. Nun waren ja in den vergangenen Tagen Stimmen aus der Bundespolitik zu vernehmen, die für den Ausgleich der Haushaltslöcher durch das Investitionspaket die neue Verschuldungsmöglichkeit der Länder oder gar den Anteil am Sondervermögen für Infrastruktur ins Spiel gebracht haben. Das, meine Damen und Herren, halte ich für halbseidene Vorschläge, vor denen ich nur warnen kann. Das Sondervermögen dient zusätzlichen Investitionen. Dafür habe ich mich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern auch persönlich eingesetzt. Es ist auch keine gute Idee, die Lücken, die das Steuerpaket in die Haushalte reißt, mit neuen Schulden zu stopfen. Die Frage einer glaubwürdigen Politik entscheidet sich vor Ort. Die Menschen nehmen genau wahr, ob die Infrastruktur in Ordnung gebracht wird, ob ausreichend Erzieher/-innen und Lehrkräfte an Bord sind. Schulden aufzunehmen, um Steuern für Unternehmen zu senken, ist mit Sicherheit keine vernünftige Finanzpolitik. Es ist keineswegs mein Ziel, steuerliche Entlastungsvorhaben des Bundes zu blockieren, wenn damit Wachstumsimpulse für Unternehmen gesetzt werden sollen. Aber dann muss der Bund auch einen finanziellen Ausgleich schaffen, um dies für die Länder und Kommunen finanzierbar zu machen. Es muss das Konnexitätsprinzip gelten: Wer bestellt, muss kompensieren. So steht es übrigens auch im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition. Nun müssen diesen Worten auch Taten folgen, und es muss Verlässlichkeit sichergestellt werden. Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat, in diesem Sinne zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes und dem erforderlichen Ausgleich durch den Bund Stellung zu nehmen. Ich persönlich könnte mir einen dynamisierten, dauerhaften Ausgleich über die Umsatzsteuer durch den Bund an die Länder vorstellen; aber es gibt wahrscheinlich auch andere Wege, wenn wir über Kompensation sprechen. Ich bin diesbezüglich für Vorschläge offen. Klar ist aber: Ohne eine dauerhafte Kompensation der Mindereinnahmen kann Bremen dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass Bremen neben der hohen Belastung einzelne Maßnahmen des Investitionssofortprogramms ablehnt. Teilweise waren diese Entwürfe bereits unter der Ampelregierung in der Diskussion und wurden auch hier debattiert. Bei der Forschungszulage für Unternehmen setzen wir ein dickes Fragezeichen dahinter, ob die erhofften Effekte überhaupt erreicht werden. Ob mehr geforscht wird und innovative Produkte entwickelt werden, wissen wir nämlich schlicht nicht. Trotzdem soll die Forschungszulage nun erneut ausgeweitet werden. Wir sehen das kritisch. Auch die gestaffelte Senkung der Körperschaftsteuer sieht Bremen kritisch. Pauschale Steuersenkungen sind kein Instrument, um gezielt mehr unternehmerische Investitionen anzureizen. Ja, einige Unternehmen werden die eingesparten Steuern nutzen, um mehr zu investieren. In vielen Fällen dürfte es sich jedoch um einen reinen Mitnahmeeffekt handeln, der zu keinerlei zusätzlichen Investitionen und Wachstum führen wird, aber auf der anderen Seite eben große Löcher in die öffentlichen Haushalte reißen wird. Angesichts der Haushaltsnotlage kann Bremen einer solchen pauschalen Steuersenkung, zumindest in diesem Umfang, nicht zustimmen. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass in diesen Punkten im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanzielle Verbesserungen des Gesetzes möglich sind und der Bund mit den Ländern zügig einen Mechanismus zum Ausgleich der Mindereinnahmen entwickelt. Wenn das gelingt, werde ich das Investitionssofortprogramm gerne unterstützen. In der aktuellen Fassung können wir als Land dem Gesetz nicht zustimmen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Bürgermeister! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatssekretär Dr. Bösinger, Bundesministerium der Finanzen. Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen, sehr geehrte Ministerpräsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur vier Wochen nach unserem Amtsantritt kurbeln wir mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an – und dafür wird Ihre Unterstützung gebraucht. Wir sind uns im Ziel einig. Mit den ersten wichtigen Reformen werden wir für neue wirtschaftliche Stärke sorgen. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das den Wirtschaftsstandort mit gezielten Investitionsanreizen stärkt. Damit sichern wir Arbeitsplätze, und wir bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir nicht nur ein Signal, sondern geben der Wirtschaft jetzt die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen ein Umfeld, in dem sich Investitionen lohnen. Und wir machen den Standort Deutschland damit international wieder wettbewerbsfähiger. An diesen Zielen ausgerichtet enthält unser Gesetzentwurf, der heute zur Debatte steht, vier wesentliche Punkte. Erstens: die Einführung eines Wachstumsboosters durch Abschreibungen in Höhe von 30 Prozent. Mit neuen Abschreibungsmöglichkeiten von 30 Prozent pro Jahr in den Jahren 2025, 2026 und 2027 beschleunigen wir Investitionen in die Transformation der Wirtschaft. Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen, insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition, stärken. Infolgedessen fungiert die degressive AfA als Katalysator für die Investitionspläne der Unternehmen in der Breite. Die degressive AfA ist ein effektives Instrument zur Konjunktursteuerung, das sinnvollerweise nur temporär begrenzt eingesetzt werden sollte. Daher ist diese Regelung auch bis Ende 2027 befristet. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute und ist unkompliziert umzusetzen. Damit wirkt diese Maßnahme schnell und flächendeckend. Zweitens. Wir senken schrittweise ab 2028 die Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab. Damit senken wir die Unternehmenssteuern deutlich und gewinnen international Wettbewerbsfähigkeit zurück. Ab dem Jahr 2032 beträgt dann die Gesamtsteuerbelastung knapp 25 Prozent statt aktuell 30 Prozent. Das ist ein starkes Signal an und für die deutsche Wirtschaft. Korrespondierend zur Körperschaftsteuersenkung wird der Thesaurierungssteuersatz ab 2028 ebenfalls in drei Schritten auf 25 Prozent abgesenkt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften weiterhin zu gewährleisten. Schließlich gehören auch Personenunternehmen zum Rückgrat unserer Wirtschaft. Drittens. Wir legen einen Wachstumsbooster für E- Mobilität bei Unternehmen auf. Wir fördern die E-Mobilität weiter und bauen sie aus. Wir ergänzen dabei den allgemeinen Wachstumsbooster um einen Wachstumsbooster für E-Mobilität. Dafür führen wir eine degressive AfA für E-Fahrzeuge ein, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft wurden. Wir steigen mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent ein, damit alle Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen, davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Viertens. Wir unterstützen die Investitionsbereitschaft in die Forschung. Um Investitionen in Forschung zu fördern, erhöhen wir bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage deutlich und weiten die förderfähigen Aufwendungen aus – und das mit möglichst minimaler Bürokratie. Es ist jedoch klar, meine Damen und Herren, dass alle Vorhaben solide finanziert sein müssen. Daher war es uns wichtig, im Gesetzentwurf nur investive und steuerliche Maßnahmen zusammenzufassen, die zielgerichtet und effektiv sind. Mit diesem Investitionsprogramm gehen Bund, Länder und Kommunen in die Vorleistung. Nach einer Phase der Stagnation und Rezession ist es notwendig, jetzt das Bestmögliche zu tun, um wieder Wachstum in Deutschland zu generieren. Hiervon werden alle profitieren: Bund, Länder und Kommunen. Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass die geplanten steuerlichen Maßnahmen kurzfristig zu Mindereinnahmen führen werden. Bund und Länder müssen daher gemeinsam über Wege sprechen, wie die damit am Anfang verbundenen Einnahmeausfälle kompensiert werden. Hierzu steht die Bundesregierung in einem engen und konstruktiven Austausch mit den Ländern. Denn uns eint das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Dieser Wachstumsbooster ist ein wichtiger Markstein, um dieses Ziel zu erreichen. Lassen Sie uns daher gemeinsam dieses wichtige Vorhaben auf den Weg bringen! – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wunschgemäß wird die Ziffer 1 nach Buchstaben getrennt abgestimmt. Zunächst also bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1, Buchstabe a! – Mehrheit. Jetzt bitte noch Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 – RWBestV 2025) (Drucksache 190/25) Hierzu liegt die Wortmeldung von Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Rentenwertbestimmungsverordnung 2025“ ist ein technischer und zugegebenermaßen auch ziemlich langweiliger Titel. Es ist aber etwas, was direkt bei vielen Menschen in Deutschland ankommt, ganz besonders bei uns im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ein Drittel unserer Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. Wir haben also viele Menschen im Rentenalter. Für Mecklenburg-Vorpommern ist etwas typisch, das für alle Bundesländer im Osten typisch ist: Rentnerinnen und Rentner verfügen in der Regel nicht über eine Betriebsrente, verfügen in der Regel nicht über ein privates Einkommen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung. Das ist teilungsbedingt, weil es die Möglichkeiten, dies zu erlangen, weder vor der deutschen Einheit noch in der Zeit des Umbruchs mit der deutschen Einheit gab. Deswegen sind 97 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland – und damit auch in unserem Bundesland – allein auf die gesetzliche Rente angewiesen. Sie haben nur ein Einkommen aus gesetzlicher Rente, und da spielt dann jeder Euro eine Rolle. Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 sieht eine Rentenanpassung, eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent vor. Sie liegt also über der Inflationsrate von 2 Prozent. Das ist eine wichtige und gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner. Wir haben gerade über die Stärkung der Wirtschaft gesprochen, darüber, dass es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sicheren und guten Arbeitsplätzen gut gehen soll. Natürlich muss es auch denen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, gut gehen – mindestens mit einer auskömmlichen Rente. Diese Verordnung heute ist technisch, aber sie ist auch eine wichtige praktische Nachricht an die Rentnerinnen und Rentner. Ein sogenannter Standardrentner bekommt 66 Euro mehr im Monat. Angesichts der gestiegenen Preise ist das für viele Rentnerinnen und Rentner mit kleinen und mittleren Renten eine wichtige Rentenerhöhung. Ich will diese Verordnung zum Anlass nehmen, etwas zur aktuellen Diskussion um die Rente zu sagen. Es wird ja jeden Tag irgendwie über die Rente diskutiert. Es gibt immer wieder neue Vorschläge, die aus meiner Sicht eher in einer soliden Diskussion über die Zukunft der Rente angeführt werden und nicht tagtäglich zur Verunsicherung führen sollten. Denn das Vertrauen in die Rentenversicherung ist, anders als immer öffentlich behauptet wird, groß. Über 70 Prozent der Deutschen haben Vertrauen in die Rentenversicherung. Aber nur 20 Prozent haben Vertrauen darin, dass es eine auskömmliche Rente gibt. Jede zweite Frau hat Angst vor Altersarmut. Diese Sorgen müssen wir sehr ernst nehmen. Aus meiner Sicht kann die Antwort darauf nicht sein, dass man sagt, dass man sich die Rentenstabilität nicht mehr leisten kann oder dass alle bis 70 arbeiten müssen. Im Gegenteil: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenstabilität ist eine ganz wichtige Botschaft. Die Renten müssen weiter an die Entwicklung der Löhne gekoppelt werden. Wir haben eben unter Tagesordnungspunkt 1 zum Investitionsbooster, zum Wachstumsbooster darüber beraten, dass es wichtig ist, die Wirtschaft anzukurbeln, damit wir sichere Beschäftigung haben, gute Beschäftigung, und dass wir damit natürlich nicht nur die öffentlichen und die privaten Haushalte, sondern auch die sozialen Versicherungssysteme stärken. Wir als Bundesland lehnen es ganz klar ab, die Rentenstabilität immer wieder infrage zu stellen. Sie ist eine Frage der Gerechtigkeit, der sozialen Gerechtigkeit. Eine verlässliche Rente, eine auskömmliche Rente ist wichtig für das Vertrauen in die Demokratie, für das Vertrauen in den Sozialstaat. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass die Verlängerung der Rentenstabilität zügig kommt. Der zweite Punkt: Man kann sehr wohl in einigen Berufen mit Sicherheit länger als bis 67 Jahre arbeiten. Und wer das will, sollte das auch tun. Deswegen unterstützen wir ausdrücklich die Aktivrente, die vorsieht, dass Menschen, die länger als bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten, dabei unterstützt werden, zum Beispiel durch Steuerbefreiungen. Was aber nicht geht, ist, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, allen Menschen ein höheres Rentenalter aufzudrücken. Denn das entspricht schlichtweg nicht der Realität. Mein Vater ist Schlosser, hat seit seinem 16. Lebensjahr gearbeitet. Er hat es nicht mal bis 63 geschafft, weil vorher die Knochen kaputt waren. So geht es vielen anderen, die hart arbeiten, körperlich harte Arbeit verrichten, aber zum Beispiel auch vielen im Bereich der frühkindlichen Bildung – welche als Thema ja heute auch noch auf der Tagesordnung steht –, den Erzieherinnen und Erziehern, und Menschen in vielen anderen Bereichen. Ein höheres Rentenalter ist nicht zu schaffen. Das käme einer Rentenkürzung gleich. Deswegen lehnen wir solche Vorschläge ab. Ich unterstütze ausdrücklich den Gedanken der neuen Bundesarbeitsministerin, zu überlegen, ob unser Rentensystem eigentlich für die Zukunft sicher und gerecht ist, wenn nur ein Teil der arbeitenden Bevölkerung in das Rentensystem einzahlt. Diese Frage ist berechtigt. Man kann man sie aber nicht über Nacht beantworten. Es gibt viele Systeme, die miteinander zusammenhängen. Aber es ist richtig, über die Zukunft und die Sicherung der Rente in Deutschland nicht nur nachzudenken, sondern auch zu reden. Was aber nicht gut ist: wenn die Menschen jeden Tag verunsichert werden, indem die Rentenstabilität infrage gestellt und ein höheres Renteneintrittsalter in Aussicht gestellt wird. Beide Maßnahmen dienen den meisten zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern nicht. Deswegen ist das nicht der richtige Weg. Heute ist eine gute Nachricht, dass die Rente leicht ansteigt, damit gerade diejenigen, die wenig im Geldbeutel haben, viele Rentnerinnen und Rentner, die allein auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, hierdurch einen Hoffnungsschimmer haben, dass die aktuellen Preissteigerungen ein bisschen abgepuffert werden. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, der Verordnung zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist so beschlossen. Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 208/25) Dem Antrag sind die Länder Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz beigetreten. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für die Ziffer 1. – Mehrheit. Wer den Gesetzentwurf in dieser Fassung beim Deutschen Bundestag einbringen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Hamburg (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: TOP 2 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 203/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich bitte um das Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir haben vereinbart, Herrn Staatsminister Ingmar Jung (Hessen) zum Beauftragten zu bestellen. Wir schließen den Tagesordnungspunkt. Punkt 3: TOP 3 Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online-Einkauf schützen – Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“ – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/25) Es liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, dem Finanzausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 206/25) Es gibt keine Wortmeldungen. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Ich beginne mit den Änderungsmaßgaben des federführenden Umweltausschusses. Ihr Handzeichen bitte für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Dann kommen wir nun zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: TOP 24 Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung – Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 239/25) Wir haben dazu als Erstes die Wortmeldung von Frau Senatorin Dr. Schilling aus Bremen. Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Arbeitswelt verändert sich grundlegend und mit hohem Tempo. Neue Arbeitsmethoden und Geschäftsmodelle stellen uns vor komplexe Herausforderungen. Digitalisierung, technische Innovationen, Globalisierung, der Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft und nicht zuletzt auch ein zunehmender Fachkräftebedarf – wir sind mitten in einer tiefgreifenden Transformation. Wenn wir diesen Wandel als Chance begreifen und ihn demokratisch, nachhaltig und sozial gestalten wollen, dürfen wir die Interessen der Beschäftigten nicht vernachlässigen. Hier kommen die Betriebsräte ins Spiel; denn sie sind das Herzstück betrieblicher Mitbestimmung, ein wesentlicher Garant für die Einbeziehung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unternehmerische Entscheidungen, und sie sind zentrale Akteure, wenn es darum geht, Beschäftigte in diesen herausfordernden Zeiten zu vertreten. Die Einbindung von Betriebsräten ist eine Voraussetzung für soziale Stabilität, faire Arbeitsbedingungen und die frühzeitige Lösung von Konflikten. Betriebliche Mitbestimmung fördert den Zusammenhalt in einem Betrieb und die Akzeptanz der Belegschaft für wirtschaftliche Veränderungen. Betriebliche Mitbestimmung in unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ist darüber hinaus auch Ausdruck gelebter demokratischer Teilhabe. Sie trägt zu einer positiven Arbeitsstimmung und hoher Produktivität bei, und sie fördert die Bindung der Beschäftigten an die Betriebe. Damit betriebliche Mitbestimmung all diese wichtigen Aufgaben erfüllen kann, müssen die gesetzlichen Grundlagen zeitgemäß sein. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf für eine umfassende Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dessen grundlegende Reform im Jahr 2001 hat schon weitreichende Verbesserungen mit sich gebracht. Sie ist aber mit Blick auf die heutigen Bedürfnisse nicht mehr auf der Höhe der Zeit, sei es bei den Themen künstliche Intelligenz oder Fachkräftesicherung und auch beim Schutz vor Union Busting, also der systematischen Bekämpfung der Betätigung von Betriebsräten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und Herren, ich wünsche mir – und ich bin sicher, dass ich mit diesem Wunsch nicht alleine stehe –, dass betriebliche Mitbestimmung wieder aktiv und selbstverständlich gelebt wird. Wir brauchen eine zeitgemäße Mitbestimmung in unseren Betrieben. Wir brauchen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für die Arbeitsbedingungen und die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Und wir brauchen verlässliche Kommunikationsstrukturen zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft. Deshalb legen wir – Bremen gemeinsam mit Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und dem Saarland – heute den Vorschlag zu einer grundlegenden Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Unsere Initiative sieht als zentralen Punkt vor, sowohl den Arbeitnehmerbegriff als auch den Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes zu überprüfen. Das halten wir in einer Zeit digitaler Plattformen, neuer Geschäftsmodelle ohne Betriebsstätten und sich ständig ändernder Rahmenbedingungen für notwendig. Ziel ist es, Rechtssicherheit in der Anwendbarkeit der Normen für alle Beteiligten zu schaffen. Auch ist es dringend an der Zeit, dass die Beteiligungsrechte von Betriebsräten weiterentwickelt werden. Angesichts der Verbreitung KI- basierter Software in Betrieben sollen sie in die Gestaltung verlässlicher Datenschutzregelungen eingebunden werden. Dasselbe gilt im Hinblick auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Ein weiterer Punkt unseres Vorschlages, der übrigens, was mich sehr freut, auch vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften unterstützt wird: Wir wollen Betriebsräte zuverlässig schützen, denn wir sehen zunehmend Fälle gezielten Vorgehens einzelner Arbeitgeber gegen Betriebsräte. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, unrechtmäßige Kürzungen des Arbeitsentgeltes oder ungerechtfertigte Kündigungen haben Eingang in die Rechtsprechung gefunden. Zu guter Letzt ist es erforderlich, dass Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu den Betrieben erhalten. Dies ist notwendig, um Gewerkschaften weiterhin die Möglichkeit zu geben, ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, nämlich die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten zu unterstützen. Meine Damen und Herren, auch die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, betriebliche Mitbestimmung in diesen zentralen Themen weiterzuentwickeln. Das ist ein positives Zeichen, denn was wir jetzt brauchen, ist eine gemeinsame Anstrengung aller politischen Ebenen. Gute Arbeit gibt es nur mit guten Rahmenbedingungen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Reformvorschlag. Lassen Sie uns zusammen für eine Mitbestimmung sorgen, die auch morgen erfolgreich und stark ist! – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Dr. Schilling! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Vorrede, Frau Dr. Schilling! Ich freue mich sehr, dass es auf Basis der gemeinsamen Initiative von Bremen und Niedersachsen heute eine von den Ländern so breit getragene Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Mitbestimmungsrechtes von Beschäftigten gibt. Betriebliche Mitbestimmung ist neben der tarifvertraglichen Regelung der Sozialpartner das Herzstück einer Wirtschaftsdemokratie und einer gelebten Sozialpartnerschaft. Aber – meine Kollegin aus Bremen hat das sehr deutlich gemacht – die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren beschleunigt und stark verändert, natürlich auch durch die Coronapandemie, durch verändertes gesellschaftliches Verhalten, die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen und den Einsatz von KI. Wir haben in Niedersachsen diesen Entwicklungen Rechnung getragen und das zum Anlass genommen, einen sogenannten „Masterplan Gute Arbeit“ ins Leben zu rufen, der neben einer Stärkung der Tarifbindung auch die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung vorsieht. Dass das Betriebsverfassungsgesetz an die Erfordernisse einer veränderten Wirtschaftswelt angepasst werden sollte, haben Sie, Frau Dr. Schilling, eben schon nachvollziehbar begründet, und vonseiten der Gewerkschaften sind bereits Regelungsvorschläge unterbreitet worden. Deshalb möchten wir für die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit in den Betrieben wichtige Punkte mit dieser Initiative noch mal zur Diskussion stellen. Denn eines ist klar: Das Betriebsverfassungsgesetz muss an die aktuellen Anforderungen der Betriebsratsarbeit und veränderte Strukturen der New Work angepasst werden. Stichworte sind hier: neuartige Arbeitsformen durch mobiles Arbeiten, Plattformökonomie und eine immer stärker werdende Digitalisierung von Arbeitsprozessen. Die Beschäftigten spüren längst die Auswirkungen dieses Transformationsprozesses. Betriebliche Mitbestimmung ist hier neben tarifvertraglichen Regelungen ein wichtiger Pfeiler, und gute Arbeit im Betrieb muss gewährleistet werden. Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben, auch vor dem Hintergrund des massiven Fachkräftemangels, den wir ja in vielen Branchen erleben: Zum einen sind von der Digitalisierung des Wirtschafts- und Arbeitslebens Industrie und Handwerk ebenso betroffen wie weite Teile des Dienstleistungssektors. Berufe und Branchen wandeln sich und mit ihnen die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Betriebe werden als Orte der Weiterbildung eine immer größere Rolle spielen. Viele Unternehmen engagieren sich mit betrieblichen Angeboten und innovativen Lösungen für die Weiterqualifizierung ihrer Fachkräfte. Die betriebliche Mitbestimmung und die Rechte der Betriebsräte müssen dahin gehend gestärkt werden, dass die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte stärker als bisher eingefordert werden können, zum Beispiel durch ein umfassendes Initiativrecht. Zum anderen sehen wir ein neues Phänomen der Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt, die sogenannte Plattformökonomie. Es sind große Onlineplattformen entstanden, die Lebensmittellieferungen, Taxifahrten und Dienstleistungen aller Art vermitteln. Crowdworking- Plattformen vermitteln Arbeitsaufträge von Unternehmen an Personen. Das Problem ist, dass die Plattform sich dabei als bloße Vermittlerin sieht, nicht als Arbeitgeber, und nicht die dazugehörigen Pflichten wahrnimmt. Damit werden zentrale Grundprinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft ausgehebelt. Mitbestimmung, gewerkschaftliche Interessenvertretung und die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung des Gemeinwesens und der sozialen Sicherungssysteme werden damit unterlaufen. Das Betriebsverfassungsgesetz muss diesen neuen Formen der Beschäftigung zukünftig Rechnung tragen und auch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine vollumfängliche Mitbestimmung gewährleisten. Wir fordern mit unserer gemeinsamen Initiative den Bund auf, sich für eine zeitgemäße Mitbestimmung aller Beschäftigten einzusetzen, um so den wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt standhalten zu können. Gute Arbeit im Betrieb braucht gute Mitbestimmung und stabilisiert außerdem unsere Wirtschaft und bringt uns obendrein gute Fachkräfte. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Land Bremen danken und auch die anderen beteiligten Länder der gemeinsamen Arbeitsgruppe hier dankend erwähnen. Eine so breit getragene Initiative ist nicht selbstverständlich. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam betriebliche Mitbestimmung an die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen! Gute Arbeit braucht gute Mitbestimmung. – Vielen Dank! Glück auf! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 244/25) Hierzu gibt es eine Wortmeldung, und zwar von Herrn Staatsminister Clemens aus Sachsen. Conrad Clemens (Sachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf den Anfang kommt es an. Das Wichtigste macht man zuerst. Das trifft insbesondere auf die Bildung unserer Jüngsten zu. Wir können nicht früh genug investieren in die Fähigkeiten unserer Kinder, die sprachlichen Fähigkeiten, das Lesen, das Schreiben, die Fähigkeiten beim Rechnen, beim Zahlenverständnis, motorische Fähigkeiten, Bewegungen, aber auch soziale Kompetenzen. Der Freistaat Sachsen ist hier ein Vorreiter. Wir haben sehr hohe Betreuungsquoten in der frühkindlichen Bildung. Unsere Erzieherinnen und Erzieher haben eine ausgezeichnete Ausbildung. 75 Prozent unserer Erzieherinnen und Erzieher haben eine Ausbildung auf Niveau 6 des DQR, also eine vierjährige Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher. 12 Prozent haben sogar studiert. Wir haben mittlerweile bundesweit eine gute Bezahlung unserer Fachkräfte an den Kitas. Und gemeinsam mit dem Bund haben wir über diverse Gute-Kita-Gesetze auch eine gute Infrastruktur in unserer frühkindlichen Bildung erreicht. Auf den Anfang kommt es an. Das Wichtigste macht man zuerst. Das gilt auch für eine neue Bundesregierung. Wir konnten gemeinsam viel erreichen. Viele Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus, aber auch Bundespolitiker haben ehrgeizige Ziele für die frühkindliche Bildung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert. Und wenn ich das so sagen darf, liebe Karin Prien: Wir setzen große Erwartungen in die neue Bundesministerin, die ja auch langjährige Landesministerin war, und freuen uns als Bildungspolitiker über den neuen Zuschnitt, dass es jetzt einen Fokus gibt auf Familie und Bildung und einen getrennten Fokus auf Wissenschaft und Forschung. Denn es gibt in diesem Bereich noch viel zu tun. Ich nenne mal ein paar Herausforderungen. Zum einen sind diese Gute-Kita-Gesetze sehr eng begrenzt. Wir reden hier über zeitliche Fristen von zwei Jahren, sodass wir, wenn wir ein Gute-Kita-Gesetz durchhaben, eigentlich schon gleich das nächste verhandeln können. Die zweite Herausforderung liegt oftmals in der Projektförderung durch den Bund. Sie können sich sicher alle noch an die Diskussion rund um die Sprach-Kitas erinnern – ein tolles Projekt des Bundes, mit dem eine Zeit lang die sprachliche Bildung besonders gefördert wurde. Doch dann hörte es vom einen auf den anderen Tag auf, und die Länder und Kommunen waren bei der Sprachförderung auf sich allein gestellt. Das Gleiche droht jetzt auch für den Schulbereich bei der Förderung durch das Startchancen-Programm. Im Koalitionsvertrag steht, dass die frühkindliche Bildung ausgeweitet werden soll und Startchancen-Kitas errichtet werden sollen. Aber auch hier liegt der Fokus erst einmal auf Projektförderung. Vor diesem Hintergrund finden wir es richtig, dass im Koalitionsvertrag, aber auch in unserer Bundesratsinitiative gefordert wird, dass wir gemeinsam ein Kita- Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeiten. Wir haben das Kompendium „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ vorgelegt und wollen die Bundesregierung einladen, gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode gemeinsam ein Kita- Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, damit wir zu einer institutionell gefestigten, fest verankerten Förderung des Bundes für die frühkindliche Bildung kommen. Zum Schluss ist mir noch wichtig, dass wir über das Sondervermögen sprechen. Wir geben sehr viel Geld für Infrastruktur aus. Wir nehmen sehr viele Schulden auf. Es ist richtig, dass wir in die Infrastruktur investieren, in unsere Straßen, unsere Schienen, unsere Brücken. Ich wohne in Dresden, deswegen ist mir das besonders wichtig. Aber es ist auch wichtig, dass wir an die Bildungsinfrastruktur denken. Denn irgendjemand muss diese Schulden irgendwann zurückzahlen. Das werden unsere Kinder sein, das wird die junge Generation sein. Deswegen finde ich es nur gut und richtig, dass wir einen Teil dieses Sondervermögens auch in die Bildungsinfrastruktur investieren, in die Schul- und Kitainfrastruktur. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Lassen Sie uns das gleich zu Beginn angehen! Auf den Anfang kommt es an. Ich freue mich auf eine breite Unterstützung für unsere Bundesratsinitiative und ein starkes Signal für die Zukunft unserer Kinder. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu. Ich darf als Nächstes Tagesordnungspunkt 28 aufrufen: TOP 28 Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 245/25) Dazu hat das Wort: Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reden wir über Stahl, dann reden wir über gute Arbeitsplätze, über Wohlstand in den Regionen der Bundesrepublik, dann reden wir über das Herzstück unserer industriellen Wertschöpfung in Niedersachsen, im Saarland, in Bremen, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Das sind die Länder der Stahlallianz. Unser Stahlstandort Bundesrepublik Deutschland sichert technologische Souveränität und hochwertige Arbeitsplätze. Gleichzeitig ist die Stahlindustrie zum Spielball geopolitischer Transformation, eines Hin- und Hergeschubses geworden wie wenige andere. Sie muss gerade darum kämpfen, international wettbewerbsfähig zu sein, und zeitgleich in rasantem Tempo die Dekarbonisierung vorantreiben. Diese zweifache Herausforderung braucht kluge Weichenstellungen, national wie europäisch. Im März hat die Kommission den European Steel and Metals Action Plan vorgestellt. In dem vorliegenden Antrag geht es darum, die guten Initiativen, die die Europäische Union vorgelegt hat, in Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund in Umsetzung zu bringen. Das bedeutet, zentrale Vorhaben, die von der Stahlallianz im Herbst 2024 beraten und mit der Vorgängerregierung angeschoben wurden, jetzt tatsächlich in Umsetzung zu bringen. Warum? Wenn wir über Stahl reden, reden wir auch darüber, inwiefern wir unsere Souveränität erhalten können, die Chancen gemeinsam erhöhen können, in Europa diesen Grundstoff weiter zu produzieren, die guten Arbeitsplätze in Produktion und Verarbeitung zu sichern, und darüber, wie wir unsere Widerstandsfähigkeit durch die Minimierung der Abhängigkeit gegenüber anderen Regionen der Erde stärken können – und wenn Sie mich fragen: auch stärken müssen. Ich will auf vier der im Antrag adressierten Problemstellungen eingehen: Das Erste ist: Wir brauchen wettbewerbsfähige Energiekosten für die Branche. Nur dann findet Transformation am Standort Deutschland statt. Der europäische Aktionsplan setzt da ambitionierte Ziele. Es bedarf seitens der Bundesregierung nun des Umsetzens, zum Beispiel des Brückenstrompreises. Darüber hinaus müssen bestehende Entlastungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft werden, besonders hinsichtlich der Senkung der Übertragungsnetzentgelte. Zweitens. Der uns täglich beschäftigende und sich verstärkende Handelskrieg erfordert eine starke europäische Antwort. Für eine starke europäische Antwort braucht es eine Bundesregierung, die aktiv mitgestaltet, wenn es darum geht, die auslaufenden Safeguard-Maßnahmen für Mitte 2026 klug aufzustellen. Es braucht also einen Vorschlag für ein Anschlussinstrument, das ohne Unterbrechung greift, damit nicht unfairer Handel oder Dumpingpreise unsere Stahlbranche zusätzlich unter Druck setzen. Drittens. Wir brauchen Leitmärkte für emissionsarme Grundstoffe als zentrales Instrument, um die klimafreundlichen Produkte im Markt aufbauen zu können. Die Initiative der EU-Kommission, durch die Reform der öffentlichen Beschaffung die Nachfrage zu stärken, ist genau der richtige Impuls. Diese Vorhaben sollte die Bundesregierung entschlossen unterstützen, zum Beispiel durch die zügige Anerkennung des Low Emission Steel Standard, und auf Bundesebene prüfen, inwiefern man selber bei einer Etablierung mit anpacken – zum Beispiel im deutschen Beschaffungsrecht – und dann zügig in die Umsetzung kommen kann. Viertens – und das ist wirklich ganz zentral – brauchen wir ein Festhalten am entschlossenen Hochlauf des Wasserstoffs in der Bundesrepublik. Aber vor allem brauchen wir auch die Umsetzung der europäischen Wasserstoffidee. Dafür braucht es unbürokratische Zertifizierungen, realistische Grünstromkriterien und eine pragmatische Definition. Eine grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastruktur wird Grundlage für eine sichere und unabhängige Versorgung mit Rohstoffen sein, durch Moleküle, die in der Perspektive aus Klimaschutzgründen logischerweise grün werden müssen. Aber das werden wir nur schaffen, wenn wir als Bundesrepublik sicherstellen, dass wir die Treiber, die Handreichenden sind zum europäischen Wasserstoffhochlauf. Wenn wir also als Bundesrepublik zusammen mit den europäischen Mitgliedstaaten eine kohärente Industrie-, Klima- und Energiepolitik schaffen – und mit dem Steel and Metals Action Plan ist die Grundlage dafür gelegt –, dann wird die Bundesrepublik in einem starken Europa sicher Technologieführerin, Treiberin von Innovation und Garant für weiterhin gute Beschäftigung für die Menschen sein, die dafür sorgen, dass in unserem Land Pipelines, Brücken und Windräder gebaut werden können. Wenn wir uns anstrengen, ist das möglich. Ich freue mich über eine möglichst breite Unterstützung durch die Länder im weiteren Verfahren. – Danke! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Drucksache 215/25) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Streichert-Clivot, Saarland, ist die Erste. Christine Streichert-Clivot (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Karin! Der erfolgreiche Ausbau des Ganztages ist kein „Nice to have“. Er ist ein bildungspolitisches Muss – ein Muss für mehr Chancengerechtigkeit, für Teilhabe und eine zukunftsfeste Gesellschaft. Zeit ist unser höchstes Gut: Zeit für mehr Bildung, Zeit für gerechte Zukunftschancen und soziale Gerechtigkeit. Ganztagsschulen sind eine der tragenden Säulen unseres Bildungssystems. Sie schaffen gerade diese Räume: mehr Zeit für ganzheitliche und individuelle Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und ihre Gesamtpersönlichkeit fördern; mehr Zeit auch für neue Impulse in der Schul- und Unterrichtsentwicklung vor Ort; mehr Zeit für Kooperationen im Sozialraum, in der Kommune. Wir leben in einer sich sehr rasant ändernden Welt, und unsere Kinder tragen täglich diese neuen Herausforderungen mit sich. Sie brauchen Zeit, um diese Welt zu verstehen, Zeit, um sich ihr anpassen zu können, um diese Welt beschreiben zu können. Gerade wenn wir heute in die Zeitungen blicken und die Nachrichten sehen, dann verstehen wir, glaube ich, alle, dass es mehr Zeit für die Bedürfnisse junger Menschen braucht. Wir müssen Kinder verstehen in ihren Gedankenwelten. Wir müssen sie ordentlich begleiten. Unsere Verantwortung in der Bildungspolitik endet nicht bei der Festlegung eines Stundenplans. Bildungspolitik muss das Kind ganzheitlich betrachten und das Leben der Familien in Deutschland unterstützen. Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen sind unmittelbar mit der Frage nach ausreichenden ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten verknüpft. Denn leider sind es immer noch oft die Frauen, die in ihrer Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender Betreuungsangebote sowohl im Bereich Kitas, aber auch Schule ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Tätigkeit gar ganz aufgeben müssen. Das hat weitreichende Folgen, nicht nur für den Wirtschaftsstandort und die Fachkräftesicherung hier in Deutschland, sondern auch für die finanzielle Absicherung der Frauen im Alter. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken daher nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und leisten damit einen wichtigen und relevanten Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut. Ich begrüße daher sehr die Entscheidung der Bundesregierung für eine Verlängerung des Förderzeitraums des Investitionsprogramms Ganztagsausbau um weitere zwei Jahre. Gerade unsere Kommunen benötigen diese Flexibilität als Schulträger, um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, der ab dem Schuljahr 2026/27 aufsteigend ab Klasse 1 schrittweise – und im besten Fall auch qualitativ hochwertig – umgesetzt werden muss. Es geht hier also nicht nur um einen kleinen, vermeintlich technischen Schritt, den die neue Bundesregierung damit geht. Vielmehr ist das ein wichtiges bildungspolitisches Signal. Es geht um mehr Qualität, aber auch um die Verlässlichkeit der Angebote und für unsere Kommunen und Schulträger um Planungssicherheit. Insbesondere unsere Kommunen sind es nämlich, die vor Ort dafür Sorge tragen, dass die Bildungslandschaft sich entwickeln und entfalten kann vor dem Hintergrund der öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit der Entscheidung, über die wir heute beraten, können wir somit Zukunftsperspektiven für Schulen, Familien und den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern. Wir wissen natürlich: Bildung im Ganztag geht nur, wenn wir über mehr Köpfe reden. Deshalb ist es sehr wichtig, qualifiziertes Personal in die ganztägigen Betreuungsangebote hineinzubringen. Dabei rede ich von Schule, aber natürlich auch von unseren Kindertageseinrichtungen. Deswegen hat sich die Bildungsministerkonferenz in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht, mehr Lehrkräfte ins System zu bringen und mehr Wege in diesen schönen Beruf zu öffnen. Und auch die Jugend- und Familienministerkonferenz hat das getan mit Blick auf den Beruf der Erzieherin, des Erziehers. Es sind nämlich gerade diese Menschen, die mit Herz, Verstand und Haltung den Ganztag prägen. Sie arbeiten Hand in Hand, nicht nebeneinander, sondern gemeinsam. Wenn wir heute über den Ganztag sprechen, ist es wichtig, uns darüber auszutauschen, dass es diese engagierten Fachkräfte braucht. Stärkung des Quereinstiegs, aber auch gezielte Fachkräftegewinnung sind an dieser Stelle wichtig. Der Ganztag wird getragen von multiprofessionellen Teams, Menschen, die früh erkennen, wenn ein Kind, wenn ein junger Mensch Hilfe braucht. Der Blick nach Graz hat uns in den letzten Tagen wieder einmal gezeigt, wie wichtig es ist, die Entwicklung junger Menschen zu beobachten und zu begleiten. Das können keine Maschinen für uns übernehmen, auch keine künstliche Intelligenz. Das können eben nur geschulte Menschen – Menschen, die mit Herz daran arbeiten und das auch zu ihrer Priorität machen. Liebe Frau Bundesministerin, liebe Karin Prien, ich darf an dieser Stelle sagen: Ich begrüße es ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung in diesem Feld direkt aktiv geworden ist, dass der Ganztagsausbau nicht in der Prioritätenliste nach hinten geschoben wurde, sondern klar gezeigt wurde: Bildung hat auch in dieser Legislaturperiode hohe Priorität, und wir ziehen an einem Strang. Die Herausforderungen in der Bildungspolitik können nämlich nur gemeinsam gemeistert werden, nur wenn wir Hand in Hand gehen. Deshalb ist das heute für uns ein sehr wichtiger Meilenstein – im Übrigen einer, den wir mit Begeisterung und Engagement auch im Saarland umsetzen. Wir reden hier über ganztägige Betreuungsangebote, die übrigens nicht in den Grundschulen enden, sondern zu denen auch weiterführende Schulen ihren Beitrag leisten. Ich freue mich besonders, mit der Erlaubnis des Präsidenten zwei Vertreter einer Ganztagsgemeinschaftsschule aus dem Saarland in den Besucherreihen begrüßen zu dürfen: von der Max von der Grün-Schule, Ganztagsgemeinschaftsschule aus Merchweiler. – Herzlichen Dank, dass Sie diese Debatte heute hier im Hohen Hause mitverfolgen! Ich glaube, das ist ein sehr wichtiges Signal aus der Praxis, dass gesehen wird, was in der Politik passiert. An dieser Schule gibt es zahlreiche Kooperationen, ob in der Musik, in der kreativen Bildung, sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern in der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Beispielsweise hat die Schule einen wunderschönen Schulgarten und betreut ein gepachtetes Waldgelände. Das heißt, Schulen wie diese gehen mit dem Mehr an Zeit auch aus der Schule heraus und fördern die Kinder ganzheitlich. Es sind Menschen wie Sie an vielen unserer Schulen, die dafür Sorge tragen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag nicht nur auf dem Papier lebt, sondern vor Ort mit Engagement und Herz gefüllt wird. Es ist das Engagement der Menschen. Dabei bleibt es, auch wenn wir heute vor allem über Investitionsmittel in die Gebäude sprechen: Es ist genau das Engagement der Menschen, die dazu beitragen, dass Kinder gute Bildungs- und Betreuungsangebote haben. Mit dem Investitionsprogramm leisten wir nun einen unverzichtbaren Beitrag für die Entwicklung unserer Bildungseinrichtungen und vor allem für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Ich danke Ihnen von Herzen für die Gesetzesinitiative, Frau Prien. – Und ich wünsche ein herzliches „Glück auf“! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Ministerin! – Als Nächstes spricht Herr Staatsminister Clemens aus Sachsen. Conrad Clemens (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwar soll man es in diesem Haus nicht mit Lob für die Bundesregierung übertreiben, aber auch in dieser Rede möchte ich sagen, dass es gut und richtig ist, dass sie gleich zu Beginn der Legislaturperiode die Verlängerung der Fristen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung auf den Weg bringt. Der Freistaat Sachsen unterstützt dieses Vorhaben. Wir sehen – die Kollegin aus dem Saarland hat es angesprochen –, dass die Fristen uns nach der allgemeinen Lage der Baubranche, mit dem Fachkräftemangel im Baubereich, vor große Herausforderungen stellen, wenn es darum geht, die Umsetzung im Jahr 2027 zu erreichen. Wir kommen gut voran, aber wir brauchen noch etwas Zeit, um alles gut zu Ende zu bauen. Wir haben als Länder im Osten immer darauf gedrungen, dass neben dem quantitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung auch der qualitative Ausbau möglich sein muss. Das heißt, dass wir Einrichtungen sanieren können, dass wir sie umbauen können, dass wir größere Räume gestalten und neue Lernangebote ermöglichen können. Das ist weiterhin möglich, und dafür sind wir dankbar. Wir sollten die Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 – die ja sukzessive erfolgt: erst die 1. Klasse, dann 2. Klasse, 3. Klasse, 4. Klasse – nutzen, um unser System auf den Prüfstand zu stellen. Denn wir haben im Prinzip eine Art Doppelförderung. Wir haben für den Nachmittag die GTA und die Hortangebote. Und es funktioniert in weiten Teilen ganz gut, dass GTA und Hort ineinandergreifen, vor allen Dingen, wenn es derselbe Träger ist. Aber an der einen oder anderen Stelle gibt es auch Abstimmungsbedarf. Wir werden als Länder gemeinsam mit den Kommunen unsere Arbeit machen, indem wir hier die Zusammenarbeit verbessern und wirklich schauen, dass in der Umsetzung des Rechtsanspruchs alles gut gelingt. Lassen Sie mich eine Gruppe besonders herausstellen: die Kinder, die zu Förderhorten gehen. Denn auch Kinder mit einer geistigen Einschränkung, mit einer Lernschwäche, die auf Förderschulen sind, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Oftmals gelingt es uns, dass wir den Ganztag ermöglichen, dass wir Hortplätze zur Verfügung stellen. Aber bei den Förderhorten gibt es einen erheblichen Rückstand, und es ist nicht möglich, flächendeckend allen Kindern, die auf Förderschulen sind, einen Förderhortplatz zu ermöglichen. Deswegen überlegen wir in Sachsen schon, wie wir das zusätzliche Geld, das wir von Ihnen ab nächstem Jahr für die Ganztagsbetreuung bekommen, gezielt auch für die Unterstützung der Förderhorte einsetzen. Denn Sie wissen: In Ostdeutschland ist es durchaus möglich, gute Ganztagsbetreuung anzubieten, sodass eigentlich jeder einen Platz bekommt. Aber gerade bei den Förderhorten haben auch wir eine große Herausforderung. Zum Schluss. Weil die Kollegin aus dem Saarland das gemacht hat, muss ich das jetzt auch machen: Es sind Kollegen vom DRK aus Dresden hier – ich sehe gerade: es sind mehr als aus dem Saarland –, also von einem freien Träger, die sich in der Ganztagsbetreuung für die Betreuung und Bildung unserer Kinder engagieren. – Stellvertretend Ihnen für alle, die sich für die Bildung im Ganztagsbereich engagieren: Herzlichen Dank für Ihre wichtige Arbeit! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Frau Bundesministerin Prien, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir ein wichtiges Anliegen als neue – ich mache es jetzt mal kürzer – Bundesbildungs- und -familienministerin hier und heute zu Ihnen zu sprechen, und zwar zu diesem konkreten Tagesordnungspunkt. Denn dieses Gesetz und diese Rede sollen auch ein Signal an Länder und Kommunen sein. Ich ergreife sozusagen gern die ausgestreckte Hand, liebe Frau Ministerin Streichert-Clivot, lieber Herr Staatsminister Clemens. Ich bin, ehrlich gesagt, ein bisschen stolz, denn dieses Gesetz war das erste, das die neue Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Nehmen Sie es bitte auch als ein Signal an! Uns ist dieses Thema, dieser Bereich besonders wichtig. Dies soll auch ein Signal sein für ein neues, vertrauensvolles und respektvolles Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen. Denn ohne das wird es nicht gelingen, die Qualität in unserem Bildungssystem zu verbessern. Dafür ist es höchste Zeit. Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass ich glaube, dass Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, dass wir kluge Lösungen für alltägliche Herausforderungen finden, und für die Fragen von Kompetenzzuweisung oder gar Schuldzuweisung weniger Verständnis haben. Was wir brauchen, ist ein leistungsfähiger, kooperativer Föderalismus, der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten klar benennt, aber auch alle Möglichkeiten zur Kooperation gut nutzt. Nur so können wir eine bessere Bildungspolitik für Kinder und Jugendliche in unserem Land gestalten. Dazu gehört – und da bin ich vollkommen bei Ihnen – ein qualitativ guter Ganztag, weil dieser große Chancen eröffnet, auch für mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land – und zwar von Anfang an, lieber Herr Clemens. Das ist der Schlüssel für erfolgreiche Bildungsbiografien, aber auch für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich sage es sehr deutlich: Wir machen an unseren Schulen schon sehr vieles richtig. Sie werden von mir keine allgemeine Schulschelte hören. Aber wir müssen natürlich unter veränderten und schwierigeren Rahmenbedingungen noch besser werden. Dabei geht es um Strukturen und um Reformen. Gerade der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist ein zentraler Baustein für die Entwicklung von Kindern, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben. Insofern interessiert mich das als Ministerin in einem sehr umfassenden Sinne. Die Bundesregierung steht fest zu diesem Ziel. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen haben wir seit 2021 bereits viel auf den Weg gebracht. Wir übernehmen hier gemeinsam Verantwortung. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden wir – es ist erwähnt worden – schrittweise ab Klasse 1 aufwachsend den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter einführen. Das ist ein Meilenstein. Aber es ist eben auch eine Herausforderung für viele Kreise und Kommunen. Wir müssen uns dieser gemeinsam stellen und wollen das auch tun. Wir sprechen heute über das Investitionsprogramm, insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Der Bund unterstützt damit den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote. Meine Damen und Herren, das ist ein echtes Kraftpaket für die Bildungs- und Betreuungsstruktur vor Ort. Gleichzeitig müssen wir anerkennen: Gute Planung, faire Vergaben, nachhaltige bauliche Umsetzung – das alles braucht Zeit. Leider ein bisschen mehr Zeit, als wir uns das alle gewünscht haben. Ich finde, man muss dabei aber sowohl den Fachkräftemangel als auch Lieferengpässe, Planungshürden und die Baukonjunktur im Blick haben. Deshalb haben wir die Fristverlängerung vorgeschlagen. Das Förderprogramm soll bis Ende 2029 gehen und die Abrechnung bis 2030 möglich sein. Ich will ausdrücklich sagen: Damit nehmen wir auch die Rückmeldungen aus den Ländern und Kommunen auf. Es ist wichtig, zuzuhören und zu berücksichtigen, wie Länder und Kommunen in der Umsetzung solcher gemeinsam verabredeter Programme zurechtkommen. Realitäten vor Ort müssen wir ernst nehmen, damit wir zu unserem gemeinsamen Ziel kommen. Darum geht es am Ende, meine Damen und Herren. Es geht darum, für Kinder und Jugendliche die Verhältnisse zu verbessern. Die Bundesmittel sollen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie sollen wirken. Und sie sollen möglichst vollständig abgerufen und eingesetzt werden können, in Verfahren, die möglichst unbürokratisch umgesetzt werden können. Eine Fristverlängerung – das will ich deutlich sagen, weil ich diese Kritik auch gelesen habe – ist natürlich kein Aufschub. Aber es ist ein neuer Möglichkeitsraum, so würde ich es gerne verstanden wissen. Das gibt uns, das gibt vor allem aber Ihnen und den Kommunen Luft, um Qualität zu sichern, Verfahren verlässlich umzusetzen und auch komplexere Bauvorhaben zum Abschluss zu bringen. Bildungspolitik, meine Damen und Herren, ist föderal, und sie ist gemeinsam verantwortlich. Sie muss immer die Rechte und das Interesse von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Dieser Gesetzentwurf ist Ausdruck eines kooperativen, guten Miteinanders von Bund, Ländern und Kommunen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass jedes Kind unabhängig von Herkunft oder Wohnort die Chance auf gute Ganztagsbildung und -betreuung erhält. – Ich will an dieser Stelle, auch wenn ich auf der Besuchertribüne niemanden persönlich begrüßen kann, allen, die vor Ort an einem guten Ganztag, an einem guten Bildungssystem arbeiten, gerne danken. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in diesem Feld und darf Sie herzlich um Zustimmung zu diesem ersten wichtigen Schritt bitten. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Bundesministerin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen und Grußbotschaften vor. (Heiterkeit) Ich stelle fest, dass der Bundesrat keine Einwendungen erhebt. Wir kommen nun zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 5/20251 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 6 bis 8, 13 b), 17, 19, 21, 22 und 26. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind alle Länder. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen COM(2025) 81 final; Ratsdok. 6596/25 (Drucksache 144/25, zu Drucksache 144/25) 1 Anlage 1 Eine Wortmeldung liegt vor: Herr Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage, die wir heute hier beraten, ist ein erster, wenn auch kleiner Schritt, aber natürlich in die richtige Richtung, und vor allen Dingen ein unschätzbar wichtiges Signal. Wir alle – Bund, Länder, Kommunen und die EU bis hin zu den Unternehmen selbst – haben über die letzten Jahre Regel über Regel geschaffen, immer mit einer guten Begründung und sicherlich auch mit guten Absichten. Doch damit haben wir uns und unserer Wirtschaft, den Bürgerinnen und Bürgern und auch der Effektivität des staatlichen Handelns im Allgemeinen immer weitere Gewichte auferlegt. Nicht erst seit gestern spüren wir, dass wir an dieser Last immer schwerer zu tragen haben. Jetzt hat die EU-Kommission mit ihrem Omnibuspaket signalisiert: Wir haben verstanden! – Und unter dieser Perspektive ist die Richtlinie auch zu betrachten. Mir persönlich wird es immer ein Rätsel bleiben, warum man gerade den gemütlichen Omnibus als Symbol gewählt hat, eines der eher langsameren Fortbewegungsmittel, aber immerhin passt ja viel in den Bus hinein. Meine sehr geehrten Damen und Herren: Es kommt darauf an, was wir konkret umsetzen. Und hier, will ich sagen, stimmt die Richtung. Hessen unterstützt den Weg der EU- Kommission, denn die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger warten dringend auf Entlastungsschritte, sie warten dringend auf Bürokratieabbau. Dabei geht es um einen klaren, einen einfachen, einen klugen Regelungsrahmen für Unternehmen. Der Verwaltungs- und Regulierungsaufwand, der Meldeaufwand soll gerade für kleine und mittlere Unternehmen drastisch verringert werden. Doch man muss auch kritisch anmerken: Es ist kein Ruhmesblatt der Gesetzgebung, dass die ursprüngliche Richtlinie so unklar und teilweise auch kompliziert formuliert war. Dieses Verfahren hat neben Planungssicherheit Aufwand und unnötige Kosten für die Unternehmen mit sich gebracht. Das darf sich nicht wiederholen. Die Kurskorrektur ist unterm Strich dennoch ein sehr guter und richtiger Weg. Wir brauchen Highways für Innovation, für wettbewerbsfähige Unternehmen und für zukunftssichere Arbeitsplätze. Diese Zielsetzung erreichen wir nicht mit nur einem einzigen Schritt. Wir erreichen sie nicht, indem wir lediglich angekündigte Belastungen verschieben oder zurücknehmen. Das erreichen wir auch nicht, wenn die EU-Kommission glaubt, mit ein paar aufgepeppten Hinweisschildern den Bürokratiedschungel lichten zu können. Und, meine Damen und Herren, das werden wir auch nicht erreichen, wenn die EU-Kommission weiterhin von „better regulation“ oder „simplification“ redet statt von „less bureaucracy“. Wir brauchen einen spürbaren Abbau von Regeln, Vorschriften, Dokumentationspflichten. Ich lege nächste Woche dem Hessischen Landtag 100 konkrete Maßnahmen vor, die wir in Hessen umsetzen werden. Meine Damen und Herren, wir Hessen unterstützen auch ausdrücklich die Entschärfung der Lieferkettenrichtlinie. Diese Vorschrift war der Prototyp der wohlgemeinten staatlichen Intervention mit einer Belastungswirkung für Unternehmen aller Größen, die in ganz vielen Fällen schlicht nicht umsetzbar gewesen wäre. Ich will ganz deutlich sagen: Nur weil man bestimmte Vorhaben aus bürokratischen Erwägungen heraus nicht unterstützt, heißt das noch lange nicht, dass man sozusagen eine Relativierung des Verbots von Kinderoder Zwangsarbeit vornimmt. Wäre es jedoch bei der ursprünglichen Fassung der Lieferkettenrichtlinie geblieben, hätten wir in Europa vielleicht die besten Berichte und Dokumentationen, aber keine wettbewerbsfähigen Unternehmen mehr. Meine Damen und Herren, wir Hessen haben in Brüssel in unserer Landesvertretung ein Sounding Board eingerichtet. Dort arbeiten Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften Hand in Hand daran, unnötige Bürokratie aus europäischen Vorlagen herauszufiltern und frühestmöglich darauf hinzuwirken, dass sie erst gar nicht entsteht. Ein Erfolgsmodell. Ich lade Sie alle herzlich ein, uns in Brüssel zu besuchen und dies leibhaftig zu besichtigen. Die Vorschrift, die man von vornherein nicht schafft, braucht man später weder zu verändern noch abzuschaffen oder zu digitalisieren, und das gilt letztendlich für alle Ebenen. Zum Schluss meiner Rede möchte auch ich die Damen und Herren auf der Besuchertribüne, vor allen Dingen die Hessinnen und Hessen, sehr herzlich begrüßen. Denn Sie wissen, unser erster Ministerpräsident in Hessen hat gesagt: Hesse ist, wer Hesse sein will. – Und heute scheinen ganz viele Hessen hier zu sein. – In diesem Sinne: Alles Gute! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen ein Landesantrag und die Ausschussempfehlungen vor. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Landesantrag. Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Minderheit. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ich ziehe die Abstimmung folgender Ziffern vor und bitte jetzt um die Handzeichen für: Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 6. Wer stimmt zu? – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 57! – Minderheit. Ziffer 58! – Minderheit. Ziffer 59! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 31! – Mehrheit. Ziffer 33! – Minderheit. Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 36! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 41! – Minderheit. Ziffer 42! – Minderheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44! – Minderheit. Ziffer 46! – Minderheit. Ziffer 47! – Minderheit. Ziffer 48! – Minderheit. Ziffer 49! – Mehrheit. Ziffer 50! – Mehrheit. Ziffer 52! – Mehrheit. Ziffer 53! – Mehrheit! Ziffer 54! – Mehrheit. Ziffer 55! – Mehrheit. Ziffer 56! – Minderheit. Ziffer 60! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU COM(2025) 124 final (Drucksache 120/25) Es gibt keine Wortmeldung. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffern 18, 21 und 22 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Nun bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU- Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25 (Drucksache 126/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffern 2 und 4 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffern 10 und 11 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffern 15 bis 17 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. 2 Anlage 2 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25 (Drucksache 167/25) Wortmeldungen liegen keine vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 8, erster Halbsatz bis einschließlich des Wortes „Krisenvorsorge“! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den zweiten Halbsatz der Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9, zunächst ohne den letzten Satz des zweiten Absatzes! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den letzten Satz des zweiten Absatzes der Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 12, zunächst nur Satz 1! – Mehrheit. Jetzt Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 12! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 13 a): TOP 13a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung COM(2025) 123 final; Ratsdok. 7682/25 (Drucksache 187/25, zu Drucksache 187/25) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 13! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 14 und 15. Ziffer 20, zunächst nur den ersten Satz! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die restlichen Sätze der Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 14: TOP 14 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates COM(2025) 101 final; Ratsdok. 6917/25 (Drucksache 185/25, zu Drucksache 185/25) Keine Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Über Ziffer 6 stimmen wir nach Buchstaben getrennt ab. Ich rufe auf: Ziffer 6, Buchstabe a! – Mehrheit. Ziffer 6, Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 6, Buchstabe c! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 15. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 31. Ziffer 32! – Minderheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 36! – Minderheit. Ziffer 38! – Minderheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 41! – Minderheit. Ziffer 42! – Minderheit. Ziffer 43! – Minderheit. Ziffer 44! – Minderheit. Ziffer 45! – Minderheit. Ziffer 46! – Mehrheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Ziffer 48! – Minderheit. Ziffer 49! – Mehrheit. Ziffer 50! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht entschiedenen Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit COM(2025) 148 final (Drucksache 188/25) Keine Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Nun alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 18: TOP 18 Verordnung zur Erhebung bestimmter agrarstatistischer Daten (Agrarstatistik- Datenerhebungsverordnung – AgrStatDEV) (Drucksache 189/25) Keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ziffer 1! – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer der Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 20: TOP 20 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 193/25) Keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse der Verordnung zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Wir kommen zu Punkt 23: TOP 23 Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Möglichkeiten der Abschiebungssicherung – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 240/25) Keine Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und Senioren und dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu den Schlussworten. Ich danke Ihnen sehr, dass wir die heutige Tagesordnung so zielgerichtet und effizient abgearbeitet haben. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 11. Juli 2025, 9.30 Uhr. Ich wünsche Ihnen: Happy Weekend! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 11.43 Uhr) Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen den Bericht über die 1054. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Umdruck 5/2025 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1055. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu erheben: Punkt 6 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) (Drucksache 222/25) Punkt 7 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 223/25) II. Entlastung zu erteilen: Punkt 8 Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 330/24, Drucksache 631/24, Drucksache 207/25) III. Zu der Vorlage die Stellungnahme abzugeben, die in der zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben ist: Punkt 13 b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen COM(2025) 164 final; Ratsdok. 7690/25 (Drucksache 200/25, zu Drucksache 200/25, Drucksache 200/1/25) IV. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 17 Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2025 (Drucksache 191/25) Punkt 19 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Drucksache 192/25) V. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 21 Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (Drucksache 16/25, Drucksache 16/1/25) Punkt 26 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (Drucksache 241/25) VI. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 22 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 205/25) Anlage 2 Erklärung von Minister Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) zu Punkt 11 der Tagesordnung Das Land Schleswig-Holstein unterstützt vor dem Hintergrund der erheblichen Herausforderungen durch die in Nord- und Ostsee lagernde Altmunition ausdrücklich die im Koalitionsvertrag getroffene Festlegung, ein Bundeskompetenzzentrum zu etablieren, in dem wissenschaftliche Einrichtungen, Privatwirtschaft und operative Behörden zusammenarbeiten sollen. Schleswig-Holstein bittet den Bund, die betroffenen Länder von Beginn an eng in den Prozess einzubeziehen. Insbesondere die von Munitionsaltlasten besonders stark betroffenen Länder – wie Schleswig-Holstein mit seiner Lage zwischen Nord- und Ostsee – sind Standorte von Einrichtungen mit zum Teil langjährig gewachsener Expertise in allen relevanten Themenfeldern, deren Einbringung für die erfolgreiche Arbeit des geplanten Bundeskompetenzzentrums von entscheidender Bedeutung sein wird.]

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