Schriftliche Frage 31 von Kay Gottschalk (AfD): Aufgrund welcher materiellen Rechtsgrundlage werden für ehemalige Regierungsmitglieder (Bundespräsidenten/Bundeskanzler, Bundesminister) die…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 31 von Kay Gottschalk (AfD): Aufgrund welcher materiellen Rechtsgrundlage werden für ehemalige Regierungsmitglieder (Bundespräsidenten/Bundeskanzler, Bundesminister) die…
Frage 31 (Kay Gottschalk, AfD):
Aufgrund welcher materiellen Rechtsgrundlage werden für ehemalige Regierungsmitglieder (Bundespräsidenten/Bundeskanzler, Bundesminister) die Kosten für Büroräume, Büropersonal, Personen- und Objektschutz (www.focus.de/politi k/deutschland/112-000-euro-fuer-container-polize i-bewacht-wohnung-von-olaf-scholz-die-erkaumnutzt_4e8e75b8-3c83-471e-a65a-f0daa09ba0f 0.html) aus dem Bundeshaushalt finanziert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. November 2025:
Dem Bundeskriminalamt obliegt nach § 6 Satz 1 Absatz 1 Nummer 1 a des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) der erforderliche Personenschutz für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes. Der erforderliche Schutz kann sich nach § 6 Absatz 1 Satz 2 BKAG auch über die Amtsdauer hinaus erstrecken. Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Planstellen/Stellen für Büros von Bundeskanzlern a. D. ist das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz mit Bundeshaushaltsplan. Der Bundespräsident ist im Übrigen kein Regierungsmitglied.
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