Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welche Maßnahmen sollen Tunesien, Algerien, Libyen und Marokko im Rahmen des EU-Pakets nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bekämpfung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welche Maßnahmen sollen Tunesien, Algerien, Libyen und Marokko im Rahmen des EU-Pakets nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bekämpfung…
Frage 52 (Desiree Becker, Die Linke):
Welche Maßnahmen sollen Tunesien, Algerien, Libyen und Marokko im Rahmen des EU-Pakets nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bekämpfung irregulärer Migration und Schleuserkriminalität ergreifen, und wie soll insbesondere die Situation von schutzwürdigen Geflüchteten verbessert werden (www.zeit.de/politik/ausland/202 5-10/von-der-leyen-eu-paket-nordafrika-migra tion)? 3 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2665 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. November 2025:
Die von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen unter dem Migrationsprogramm für die südliche Nachbarschaft umfassen die Unterstützung von Partnerländern in Nordafrika (darunter Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen sowie weitere Länder der südlichen Nachbarschaft) von 2025 bis einschließlich 2027. Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene sollen dadurch besseren Zugang zu Soforthilfe bekommen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf vulnerablen Gruppen. Zudem sollen die aufnehmenden Gemeinden dabei unterstützt werden, eine langfristige Lebensgrundlage für Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene zu schaffen. Bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität sollen vor allem die Grenzbehörden der Partnerländer gestärkt werden.
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