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Schriftliche Frage 85 von Nicole Höchst (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der EU-Initiative zur Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung, nachdem die Europäische Komm…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 85 von Nicole Höchst (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der EU-Initiative zur Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung, nachdem die Europäische Komm… Frage 85 (Nicole Höchst, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der EU-Initiative zur Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung, nachdem die Europäische Kommission bereits im Jahr 2018 eine europaweite Bürgerbefragung mit dem Ergebnis einer deutlichen Mehrheit für die Beibehaltung der Normalzeit durchgeführt und 2019 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet hatte, dessen Umsetzung bis heute nicht erfolgt ist, und welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf eine endgültige Entscheidung über die Abschaffung der Zeitumstellung auf EU-Ebene? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. November 2025: Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Abschaffung der saisonalen Zeitumstellung begrüßt. Sie spricht sich für eine harmonisierte Regelung aus, um den Binnenmarkt in den verschiedenen betroffenen Sektoren nicht zu belasten. Wegen der im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehenen Wahlfreiheit der Staaten für ihre zukünftige Standardzeit, kann eine Fragmentierung der Zeit innerhalb der Europäischen Union entstehen („Zeitflickenteppich“). Dies könnte sich neben der schlichten Unterschiedlichkeit von Zeitzonen besonders nachteilig auf den Binnenmarkt auswirken und sollte vermieden werden. Ohne eine europaweite Folgenabschätzung, die von der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss, kann der Vorschlag nicht umfassend bewertet werden. Für die Bundesregierung ist dabei wichtig, dass die für eine Entscheidungsfindung erheblichen Daten – Auswirkungen einer Änderung des bestehenden Systems auf den Binnenmarkt, insbesondere den Transportsektor – bewertet werden. Solange die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Kommission im Rat der EU nicht zugestimmt haben, bleibt es bei der aktuellen Regelung zur Zeitumstellung.

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