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Schriftliche Frage 120 von Gerrit Huy (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der staatliche Zuschuss zur Krankenversicherung für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 120 von Gerrit Huy (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der staatliche Zuschuss zur Krankenversicherung für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger… Frage 120 (Gerrit Huy, AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der staatliche Zuschuss zur Krankenversicherung für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, für erwachsene Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft und für nicht erwachsene Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft jährlich seit 2018? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 3. November 2025: Die monatlichen Beiträge des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Bezug von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) für die Jahre 2018 bis 2025 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Beitragszahlungen wurden zum 1. Januar 2016 grundlegend neu gestaltet. Seither ist der Beitrag als Monatspauschale ausgestaltet. Derzeit wird für alle erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden ein Pauschalbetrag von 133,17 Euro monatlich zur GKV entrichtet. Auch für Kinder ab Vollendung des 15. Lebensjahres und Ehe- bzw. Lebenspartner, die Bürgergeld beziehen, wird dieser Pauschalbeitrag gezahlt. Tabelle: Beiträge des Bundes für Bürgergeldbeziehende an die GKV pro Person und Monat, in Euro nach Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 98,43 100,02 103,64 108,48 108,48 114,14 119,60 133,17

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