Entwicklung und spezifische Erfassung der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen (Antwort zu Drs. 21/2280)
Text
Entwicklung und spezifische Erfassung der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen (Antwort zu Drs. 21/2280)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2502
21. Wahlperiode 31.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2280 –
Entwicklung und spezifische Erfassung der Versicherten in den gesetzlichen
Krankenkassen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Informationen über die Verteilung und Inanspruchnahme von Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch deren Versicherte sind von
großer Bedeutung. Nur so können die Krankenkassen ihre Leistungsausgaben
erfassen, verstehen und ihre Finanzmodelle entsprechend anpassen.
Eine spezifische Erfassung ausländischer GKV-Versicherter ist jedoch nicht in
den öffentlichen Statistiken verfügbar.
Den finalen Ergebnissen der Ausländerstatistik auf Basis des
Ausländerzentralregisters (AZR) zufolge waren Ende 2024 rund 14 062 000 ausländische
Personen mit Wohnort in Deutschland erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr
(13 896 000) ist dieser Wert um 1,2 Prozent gestiegen (siehe www.destatis.de/
DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/auslae
nderstatistik-stichtag.html). Besonders stark zugenommen hat die Zahl der
Staatsangehörigen aus der Ukraine (+94 000), aus Indien (+31 000) und aus
Afghanistan (+23 000).
Zum Jahresende 2024 waren in Deutschland rund 3,3 Millionen Menschen als
Schutzsuchende im AZR erfasst. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis)
stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um
etwa 132 000 bzw. 4,1 Prozent (siehe www.destatis.de/DE/Presse/Pressemittei
lungen/2025/06/PD25_234_125.html).
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der in
der GKV versicherten Deutschen sowie die Zahl ihrer beitragsfrei
mitversicherten Familienmitglieder seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der in
der GKV versicherten Ausländer sowie die Zahl ihrer beitragsfrei
mitversicherten Familienmitglieder seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. Oktober
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden
nicht getrennt nach Nationalität der Versicherten erhoben. Entsprechend liegen
der Bundesregierung keine Informationen über die Zusammensetzung der GKV
nach Nationalitäten vor.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der
Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Hartz IV bzw. Bürgergeld in der GKV
seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?
Die Anzahl der gesetzlich krankenversicherten Beziehenden von
Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Bürgergeld sowie die jährliche Veränderungsrate kann
folgender Tabelle entnommen werden. In den Angaben nicht enthalten sind
Personen mit ergänzendem Bezug von ALG II bzw. Bürgergeld („Aufstocker“)
sowie mit vorrangiger Familienversicherung. Ab dem Jahr 2016 wurde der
Vorrang der Familienversicherung vor einer eigenen Versicherungspflicht für
Beziehende von ALG II abgeschafft. Die entsprechende rechtliche Änderung
führte in der Statistik zu einem deutlichen Anstieg der gemeldeten Beziehenden.
Die Erhebung in der Statistik erfolgt seit dem Jahr 2005.
Jahr Beziehende von ALG II/Bürgergeld
(Jahresdurchschnitt)
Veränderungsrate in
Prozent
2005 2.662.586 ./.
2006 2.961.174 11,2
2007 2.993.373 1,1
2008 2.891.602 –3,4
2009 2.876.905 –0,5
2010 2.878.993 0,1
2011 2.728.284 –5,2
2012 2.593.558 –4,9
2013 2.587.499 –0,2
2014 2.548.984 –1,5
2015 2.477.251 –2,8
2016 3.307.574 33,5
2017 3.403.605 2,9
2018 3.260.195 –4,2
2019 3.071.004 –5,8
2020 3.038.462 –1,1
2021 3.012.459 –0,9
2022 2.959.891 –1,7
2023 3.192.713 7,9
2024 3.234.648 1,3
Quelle: Amtliche Statistik KM1 der GKV
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder in der jeweiligen
Personengruppe, die in Frage 3 genannt wurde, in der GKV seitdem entwickelt?
Die Anzahl der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen zu
Bürgergeld- bzw. Arbeitslosengeld-II-Beziehenden wird in der amtlichen Statistik der
GKV nicht separat erhoben.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder in der
GKV seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?
Durch den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wird keine Mitgliedschaft in der GKV begründet.
6. Welche anderen ausländischen Personengruppen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der GKV kostenfrei mitversichert (bitte auflisten)?
Bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den daraus
folgenden Leistungsansprüchen wird nicht nach der Staatsangehörigkeit
differenziert. Grundsätzlich gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) nur bei Wohnsitz oder
gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 30 Absatz 1 des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB I). Leistungsansprüche können sich darüber hinaus aus über-
und zwischenstaatlichem Recht ergeben (§ 30 Absatz 2 SGB I). Das betrifft
insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit und die Sozialversicherungsabkommen, die die Bundesrepublik
Deutschland mit weiteren Staaten abgeschlossen hat. Auch hierbei sind die
Leistungsansprüche in Deutschland grundsätzlich von der Mitgliedschaft und
Leistungsberechtigung im Sicherungssystem des Staates abhängig, mit dem
Deutschland ein Abkommen abgeschlossen hat, und nicht von der
Staatsangehörigkeit.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl aller
beitragsfrei in der GKV versicherten Deutschen seit dem Jahr 2000 (bitte
jährlich auflisten)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl aller
beitragsfrei in der GKV versicherten Ausländer seit dem Jahr 2000 (bitte
jährlich auflisten)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die amtlichen Statistiken der GKV werden nicht getrennt nach Nationalität der
Versicherten erhoben. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine
Informationen über die Zusammensetzung der GKV nach Nationalitäten vor.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der
Deutschen und die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten
Familienmitglieder in der GKV mit einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe seit dem
Jahr 2017 jährlich entwickelt (bitte ausführlich auflisten)?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der
Ausländer und die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten
Familienmitglieder in der GKV mit einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe seit dem
Jahr 2017 jährlich entwickelt (bitte ausführlich auflisten)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die amtlichen Statistiken der GKV werden nicht getrennt nach Nationalität der
Versicherten erhoben. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine
Informationen über die Zusammensetzung der GKV nach Nationalitäten vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Gesundheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entwicklung und spezifische Erfassung der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen (Antwort)