Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten
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Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2036
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige
Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund
gewährleisten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Danach muss jeder
mit Wohnsitz in Deutschland entweder über eine gesetzliche oder eine private
Krankenversicherung verfügen. Gleiches gilt für die soziale Pflegeversicherung (SPV).
Versicherungspflichtig sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, § 19 Abs. 1 SGB II auch
Empfänger von Bürgergeld. Für diese Personengruppe übernimmt die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge als Teil der
gesamtstaatlichen Daseinsvorsorge im Wege der übertragenen Verwaltung als eine nicht
der Versichertengemeinschaft obliegende Aufgabe. Es handelt sich um eine
versicherungsfremde Leistung. Die Finanzierung dieser Leistung erfolgt durch die Zahlung
einer steuerfinanzierten Beitragspauschale des Bundes, die über die Jobcenter in den
Gesundheitsfonds eingezahlt wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor einer erheblichen finanziellen
Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der
Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergibt. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in
den Gesundheitsfonds einzahlt, deckt diese lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen
Gesundheitskosten dieser Versichertengruppe. Ein aktuelles Forschungsgutachten1 der
IGES Institut GmbH aus Mai 2024 zeigt, dass die derzeitige Pauschale nur etwa 39 %
der anfallenden Kosten abdeckt, wodurch eine systematische Unterfinanzierung der
GKV entsteht. Diese Finanzierungslücke wird letztlich durch die Solidargemeinschaft
der gesetzlich Versicherten geschlossen, was zu einer stetig steigenden finanziellen
Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führt. Die gesetzliche Krankenversiche-
1 www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_
gespraeche/2024/20240524_pg_iges_gutachten/05_Gutachten_IGES_GKV-Ausgaben_von_ALG-II-Bezie-
hern_2024-05-21.pdf#page=10
rung übernimmt in diesem Zusammenhang eine Aufgabe der gesamtstaatlichen
Daseinsvorsorge, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müsste. Während
Sozialhilfebezieher vollständig durch die Sozialhilfeträger abgesichert sind, trägt die
GKV die Kosten für Bürgergeldempfänger ohne einen vollständigen Ausgleich durch
den Bund. Dies führt zu einer systematischen Umverteilung der finanziellen Lasten
innerhalb des Sozialversicherungssystems und gefährdet langfristig die Stabilität der
GKV.
Gemäß § 232a SGB V basiert der Krankenversicherungsbeitrag für
Bürgergeldempfänger auf einer fiktiven Bezugsgröße von 3.535 Euro (2024), woraus sich eine
monatliche Beitragspauschale von 119,60 Euro ergibt. Diese deckt jedoch nur ca. 39 %
der tatsächlichen Gesundheitskosten dieser Versichertengruppe, wie das IGES-Institut
belegt. Die Differenz wird durch andere GKV-Versicherte querfinanziert, was die
finanzielle Belastung der Krankenkassen erhöht. Im Jahr 2022 betrugen die
Gesamtausgaben für Bürgergeldempfänger 15,1 Milliarden Euro, während die
Beitragseinnahmen nur 5,9 Milliarden Euro erreichten – eine Finanzierungslücke von 9,2 Milliarden
Euro. Trotz leichter Beitragserhöhungen bleibt die Unterdeckung bestehen, da die Zahl
der beitragszahlenden Bürgergeldempfänger sinkt. Langfristig droht eine finanzielle
Destabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Unterdeckung der
Bürgergeldempfänger bleibt damit bestehen und wird langfristig zu einer finanziellen
Destabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen beitragen.2
Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes ist mit den Grundsätzen einer gerechten
und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier eine Aufgabe der
gesamtstaatlichen Daseinsvorsorge im Wege der übertragenen Verwaltung, die nicht durch Beiträge
der Versichertengemeinschaft subventioniert werden darf. Der Gesetzgeber ist daher
gefordert, die Finanzierungslücke zu schließen und eine kostendeckende
Beitragspauschale für Bürgergeldempfänger festzusetzen, die den tatsächlichen
Gesundheitskosten entspricht. Nach Berechnungen des IGES-Instituts wäre hierfür eine monatliche
Pauschale von mindestens 311,45 Euro erforderlich. Wird die Gruppe der Aufstocker,
die auch eigene Beiträge entrichten, nicht berücksichtigt, müsste die Pauschale sogar
321,01 Euro betragen, um eine vollständige Kostendeckung zu gewährleisten.
Dementsprechend vermeldete Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-
Spitzenverbandes in einer Pressemitteilung3 vom 24. Mai 2024: „Es ist Aufgabe des
Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu
gewährleisten. Nach der Rechtsprechung zählt dazu auch die Absicherung der medizinischen
Versorgung im Krankheitsfall. Bei den Sozialhilfebeziehenden kommen die
Sozialhilfeträger, i. d. R. die Kommunen, vollständig für die Kosten der gesundheitlichen
Versorgung auf. Bei der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden
allerdings kommt der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht annähernd nach, wie ein heute in Berlin vorgelegtes
Gutachten des IGES Institut zeigt: Mit den vom Bund gezahlten Beiträgen wird nur gut
ein Drittel der tatsächlichen Ausgaben für diesen Personenkreis gedeckt.“
Bereits im Koalitionsvertrag von 20184 hatten CDU, CSU und SPD die Absicht
festgeschrieben: „Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen
zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln
finanzieren.“ Auch im Koalitionsvertrag 2021–20255 zwischen SPD, BÜND-
NIS90/DIE GRÜNEN und FDP werden „höhere Beiträge für die Bezieherinnen und
Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ angekündigt. Konkrete Schritte
2 ebenda.
3 www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemittei-
lung_1826816.jsp
4 www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018-2021.docx
5 Koalitionsvertrag 2021–2025_0.pdf (fdp.de), abgerufen 24.07.2024.
in Richtung eines solchen Vorgehens sind bislang ausgeblieben. Angesichts der
jahrelangen Untätigkeit duldet dieses Vorhaben nun keinen Aufschub mehr. Die
sozialpolitische Last der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern liegt somit in
Milliardenhöhe auf den Schultern der GKV-Beitragszahler – der Arbeitnehmer und
der Arbeitgeber. Dort gehört sie aber als gesamtgesellschaftliche nicht hin, zumal
höhere Lohnebenkosten stets mit der Abnahme der Zahl sozialversicherungspflichtiger
Arbeitsplätze einhergeht und umgekehrt.
Wie aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom
23.01.2024 auf eine Frage der Abgeordneten Gerrit Huy6 hervorgeht, werden die
Beiträge für Bürgergeldempfänger seit der Neuregelung durch das GKV-Finanzstruktur-
und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) im Jahr 2016 als pauschale
und nicht mehr nach einer individuellen Einkommensberechnung gezahlt. Gleichzeitig
wurde der Vorrang der beitragsfreien Familienversicherung für Angehörige von
Bürgergeldempfängern abgeschafft, sodass seitdem für eine deutlich größere Anzahl an
Personen ein Pauschalbeitrag gezahlt wird, auch wenn diese zuvor über die
Familienversicherung ohne eigene Beitragszahlung abgesichert waren. Während dies laut
Bundesregierung insgesamt finanzneutral sein sollte, zeigt sich in der Praxis eine
strukturelle Unterfinanzierung, da die Beitragspauschale von 138,54 Euro (2013) auf aktuell
nur noch 114,13 Euro (2023) gesenkt wurde, obwohl die Gesundheitskosten
kontinuierlich steigen.
Ein erheblicher Anteil der Bürgergeldempfänger sind Ausländer, die einen
bedeutenden Teil der Gesundheitsausgaben in diesem Bereich ausmachen. Von insgesamt
3,93 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern besitzen 1,83 Millionen keinen
deutschen Pass, was einem Anteil von etwa 47 Prozent entspricht. Die Finanzierung
dieser Gesundheitskosten erfolgt größtenteils durch die Solidargemeinschaft der
gesetzlich Versicherten, da die Bundeszuschüsse nicht ausreichen, um die tatsächlichen
Aufwendungen zu decken. Diese Umverteilung führt zu einer finanziellen
Mehrbelastung der Beitragszahler und zeigt die Notwendigkeit einer kostendeckenden
Beitragspauschale, um die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern nachhaltig und
gerecht zu finanzieren.7
Wären die Beitragspauschalen für Bürgergeldempfänger kostendeckend, könnte der
Beitragssatz für die gesetzlich Versicherten um 0,25 Prozentpunkte gesenkt werden.
Aktuell trägt jeder GKV-Versicherte monatlich 20 Euro zur Finanzierung der
Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern bei – eine Belastung, die eigentlich aus
Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der Versichertengemeinschaft gedeckt
werden sollte.8
Das Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Fürsorgeleistung. Wenn
der Staat möchte, dass das System der solidarischen Krankenversicherung zusätzliche
Aufgaben übernimmt – wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern –
dann muss der Staat dafür auch die Finanzierung sicherstellen. Nur so kann das
solidarische System der GKV nicht ausgehöhlt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass kostendeckende
Beiträge aus Steuermitteln an die gesetzliche Krankenversicherung für
Bürgergeldbezieher abgeführt und unter Berücksichtigung der realen Gesundheitskosten
6 Antwort auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 20/10170
7 www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/teuer
8 www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/beitragsanstieg-wegen-buergergeld-so-
vielkrankenversicherungsbeitrag-zahlen-sie-fuer-buergergeld-empfaenger-mit_id_260431923.html
jährlich dynamisiert werden, wobei die Beitragspauschale auf Basis dieser realen
Gesundheitskosten berechnet wird;
2. sicherzustellen, dass die Gesundheitskosten der Bürgergeld-Bezieher nicht zu
Lasten der GKV-Beitragszahler gehen;
3. die fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme unverzüglich zu beenden
und umgehend auf eine Rückkehr der temporär Bleibeberechtigten in ihre
Heimatländer hinzuwirken.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die unzureichende Finanzierung führt nicht nur zu einer massiven Belastung des GKV-Systems, sondern auch
zu einer Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat versicherten Bürgergeldempfängern. Während die
gesetzliche Krankenversicherung mit erheblichen Finanzierungsdefiziten konfrontiert ist, übernimmt der Bund
für privat versicherte Bürgergeldempfänger bis zu 421,77 Euro monatlich als Zuschuss zu den Beiträgen des
Basistarifs der privaten Krankenversicherung. Diese deutliche Diskrepanz macht die unzureichende Bemessung
der GKV-Beitragspauschale noch offensichtlicher.
Angesichts dieser Tatsachen ist eine sofortige Anpassung der Beitragspauschale für Bürgergeldempfänger
dringend erforderlich. Die aktuelle Regelung führt zu einer strukturellen Benachteiligung der gesetzlichen
Krankenkassen und verstößt gegen das Prinzip der fairen Finanzierung öffentlicher Gesundheitsausgaben. Eine Erhöhung
der Pauschale auf ein kostendeckendes Niveau von mindestens 311,45 Euro monatlich ist notwendig, um die
Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfänger langfristig sicherzustellen und eine finanzielle Überlastung der
GKV zu verhindern.
Die Differenz zwischen den gezahlten Beiträgen und den tatsächlichen Kosten wird derzeit durch eine
Quersubventionierung aus den Beiträgen der regulären GKV-Mitglieder ausgeglichen, sodass jeder gesetzlich Versicherte
monatlich rund 20 Euro zusätzlich für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern aufbringen muss.
Studien belegen, dass die Beitragseinnahmen für diese Gruppe nur etwa 39 % der tatsächlichen Kosten decken.
Insbesondere die Abschaffung des Vorrangs der Familienversicherung hat dazu geführt, dass deutlich mehr
Personen über die pauschale Beitragshöhe finanziert werden, ohne dass die Pauschale entsprechend angepasst wurde.
Während private Krankenversicherte für denselben Personenkreis einen weitaus höheren Zuschuss aus
Steuermitteln erhalten, bleibt die gesetzliche Krankenversicherung chronisch unterfinanziert. Daher ist es dringend
erforderlich, die Beitragspauschale auf ein kostendeckendes Niveau von mindestens 311,45 Euro monatlich
anzuheben, um die strukturelle Unterfinanzierung zu beenden, die Belastung der Beitragszahler zu reduzieren und
eine faire Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, ist eine Reform der Beitragssystematik erforderlich. Eine
dynamisierte Berechnung der Pauschalbeiträge basierend auf den tatsächlichen Gesundheitskosten könnte eine
langfristige Lösung bieten. Alternativ wäre eine Rückkehr zur beitragsfreien Familienversicherung für Angehörige
von Bürgergeldempfängern denkbar, um die finanzielle Belastung der GKV zu reduzieren. Ebenfalls sollte
geprüft werden, ob eine stärker einkommensabhängige Bemessung der Beiträge eine gerechtere Lösung darstellen
könnte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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