Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.
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Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. ist der Zusammenschluss von Verbänden der deutschen Textil- und Modeindustrie und von Verbänden verwandter Wirtschaftszweige als deren einheitliche Spitzenorganisation. Er dient der Wahrnehmung, der Förderung und Vertretung der gemeinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen und deren Mitgliedsunternehmen. Der Gesamtverband bekennt sich zu den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, zu freiem und fairen Welthandel und zur Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Aus dieser Überzeugung heraus kümmern wir uns um die richtigen politischen Rahmenbedingungen für die Produktion von Textil und Bekleidung in Deutschland und verschaffen den Anliegen von unseren Mitgliedern eine Stimme, indem wir mit Politik und Zivilgesellschaft in den Dialog treten.
Wir wollen den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsstandort für unsere Branche stärken. Unsere politische Arbeit unterstützen wir durch Veranstaltungen und Dialogformate und bieten unseren Mitgliedern politischen Austausch sowie den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern Informationen aus erster Hand.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Atomenergie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Berufliche Bildung; Erneuerbare Energien; Entwicklungspolitik; Wettbewerbsrecht; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Fossile Energien; Außenpolitik; Tierschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Handel und Dienstleistungen; Arbeitsmarkt; Unfallversicherung; Bank- und Finanzwesen; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Rechtspolitik; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Artenschutz/Biodiversität; Kleine und mittlere Unternehmen; Datenschutz und Informationssicherheit; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Außenwirtschaft; E-Commerce; Politisches Leben, Parteien; Digitalisierung; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rüstungsangelegenheiten; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Menschenrechte; Zivilrecht; Krankenversicherung; Urheberrecht
Regelungsvorhaben:
- Änderung AGB im Zuge des Justizstandort-Stärkungsgesetz: Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
- Verbesserung der Regelungen durch Textilkennzeichnung: Das Bundeswirtschaftsministerium soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der anstehenden Revision der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 keine zusätzlichen, nicht erforderlichen Regelungen eingeführt werden, die für die Textil- und Modeindustrie eine bürokratische Belastung darstellen. Weitere Konkretisierung siehe Stellungnahme.
- Änderung EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: EU-Vereinheitlichung der Verzugsregelung für Wirtschaftsteilnehmer (nicht Verbraucher)
- Für die Einführung gemeinsamer Bestimmungen im Vergaberecht: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Vergaberecht zur Harmonsierung der gesetzlichen Bestimmungen
- Für die Beibehaltung der geltenden Regelungen im AGB-Recht: Gemeinsame Erklärung der Initiative proAGB Recht für die Beibehaltung der derzeitigen nationalen Regelungen zu dem Justizstandortstärkungsgesetz
- Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt: Die Netzentgelte sollten zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Anpassung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen.
- Anpassung Annex XVII to Regulation (EC) No 1907/2006: "Die Textilindustrie ist vom aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Beschränkung von PFHxA und seinen Salzen maßgeblich betroffen. Zusammen mit EURATEX schlagen wir daher vor, die Beschränkung im Bereich "Technische Textilien" an einen technischen Wert zu knüpfen.
- Anpassung der REGULATION (EU) 2019/1021 ON PERSISTENT ORGANIC POLLUTANTS: Gewährung einer längeren Übergangsfrist oder die Aufnahme einer Revisionsklausel für technische Textilien mit essenzieller Relevanz für den Umweltschutz und die Anpassung an den Klimawandel und zum anderen in einer unbefristeten Ausnahmeregelung für den Einsatz in Spezialtextilien für Militär, Polizei und Hilfsorganisationen. Im Übrigen sollen die vorgeschlagenen Grenzwerte überdacht werden und es muss eine umfassende Rechtsfolgeabschätzung erfolgen.
- Verbesserung REACH Beschränkungsvorschlag hautsensiblisierende Stoffe (Skin sensitizer restriction): Die Beschränkung gilt für alle Stoffe, die gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen (CLP) als hautsensibilisierend (H 317) eingestuft sind. Über eine dynamische Verlinkung zur CLP-Verordnung soll u. a. jeder Farbstoff, der in Zukunft im Rahmen der CLP-Verordnung als H 317 eingestuft wird, automatisch auch von der Beschränkung unter REACH erfasst werden. Der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagene Regelungsansatz schießt über das Ziel hinaus, ist weder fachlich gerechtfertigt noch in der Praxis für Unternehmen und Marktaufsichtsbehörden rechtssicher umzusetzen
- Einführung eines Brückenstrompreises: Einführung eines ermäßigten Strompreises für das produzierende Gewerbe, bis die Erneuerbaren Energien den Strompreis in Deutschland auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt haben.
- Verbesserung und Rechtsfolgeabschätzung REGULATION (EU) 2019/1021: Im Rahmen der Novelle der EU POP-Verordnung soll die Festlegung eines Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (Unintentional Trace Contaminant, UTC) für PCB erfolgen. Pigmente, die von diesem POP-Vorschlag betroffen wären, werden derzeit benötigt, um Produktnormen zu erfüllen, und können in Textilanwendungen leider nicht ohne weiteres ersetzt werden, da es keine angemessenen technischen Alternativen gibt. Eine Folgenabschätzung wurde bislang nicht umfassend durchgeführt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte sollen überdacht werden und es muss eine umfassende Rechtsfolgeabschätzung erfolgen.
- Verbesserung PFAS Beschränkungsverfahren unter REACH: Unter REACH ist eine umfassende Beschränkung von Per-und polyfluorierten Alkylverbindungen geplant. Die vorgesehene Beschräkung betrifft die Herstellung, die Verwendung und das Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr). Vorgesehen ist, dass PFAS nur noch in Bereichen erlaubt sein werden, in denen in absehbarer Zeit, keine Alternativen zur Verfügung stehen werden. Der derzeitig Entwurf ist nicht risikobasiert und in seiner sozioökonmischen Konsequenz unterbewertet.
- Bessere RegulierungTemu und Shein: Durch die Online-Platforment temu und shein, die auf direktem Weg Kleidung unter Umgehung der EU-Gesetzgebung auf den Markt bringen, werden deutsche Textilherstellerwirtschaftlich geschädigt. Zum Schutz der deutschen Textilindustrie hat der Gesamtverband die Regierung und im speziellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und darauf hinzuwirken, dass u.a. die Zollfreigrenzen gesenkt werden und Hersteller aus Drittstaaten innerhalb der EU einen Zustellungsbevollmächtigten benennen
- Verbesserungsvorschläge zum Entwurf der NKWS: Stellungnahmen zum Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, übermittelt über das Online-Portal des BMUV fristgerecht, mit dem Ziel die Maßnahmen für die Branche konkreter auszugestalten.
- Verbesserung Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Maßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten sind eine vordringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung.
- Eindämmung Wettbewerbswidrige Praxis durch Wettbewerber aus Drittstaaten: Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.
- Nationale Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED): Es handelt sich um die Umsetzung von EU-Recht. Die Rechtsetzungsverfahren dienen der Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen. Die IE-Richtlinie ist das zentrale Regelwerk für die Regulierung von Emissionen und anderen Umweltauswirkungen für derzeit rund 55.000 Industrieanlagen in Europa (13.000 in DEU). Sie enthält nun auch Regelungen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus setzt die novellierte IE-Richtlinie unter anderem auf eine bessere Information der Öffentlichkeit und effektivere Genehmigungen. Sie sieht zudem Erleichterungen für Unternehmen vor, die mit zukunftsweisenden, nachhaltigen Lösungen vorangehen. Die Umsetzung erfolgt über die zugehörige Mantelverordnung und das Mantelgesetz.
- Für die Verbesserung der Proposal for a directive on Green Claims (CGD): Mit der Richtlinie sollen Unternehmen jede umweltbezogene Aussage, mit der sie werben wollen, aufwendig wissenschaftlich belegen und ex-ante von einer Prüfstelle zertifizieren lassen,
Durch die Richtlinie drohen Überregulierung, hohe Risiken und Kosten für die Unternehmen sowie neue bürokratische Anforderungen.
- Einführung einer brancheneigenen Lösung im Rahmen der Abfallrichtlinie 2008/98/EG-WFD: Branchenspezifische Eckpunkte zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) mit dem Ziel einer praktikablen, privatwirtschaftlichen, Non-Profit, wettbewerbsneutralen und diskriminierungsfreien nationalen Ausgestaltung und Umsetzung.
- Verbesserung der Bestimmungen zu Rezyklateinsatzquoten für Textilien im Rahmen der Öko-Design-Verordnung (ESPR): Begleitendes Forschungsvorhaben zur Erarbeitung möglicher Anforderungen an die Öko-Dsign-VO für Textilien. Fokus des Forschungsprojektes liegt auf der verlässlichen Nachweisführung und Verifizierung von Rezyklaten im Textilen-Endprodukt.
- Verbesserung der Öko-Design-Anforderungen im Rahmen der Öko-Design-VO (ESPR) für Textilien und Konsumtextilien: Geplante Anforderungen im Rahmen der ESPR für Textilien sollten vorab entschlackt und stärker praxisorientiert gestaltet werden. Ein Fokus auf die wesentlichen ökologischen Hebel und die Berücksichtigung der betrieblichen Realitäten sowie einer deutlichen ökonomischen Tragbarkeit sind unerlässlich, um die Akzeptanz und Umsetzbarkeit in der Branche sicherzustellen. Nur durch eine ausgewogene Balance zwischen Umweltzielen und wirtschaftlicher Machbarkeit kann die Öko-Design-Verordnung langfristig zur nachhaltigen Transformation der Textil- und Bekleidungsindustrie beitragen, ohne Innovationen zu hemmen oder kleinere Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten.
- Vereinfachung der Novelle der Gewerbeabfallverordnung: Der Gesamtverband Textil und Mode fordert Anpassungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen der Novelle der Gewerbeabfallverordnung.
- Weiterentwicklung des Vernichtungsverbots von unverkaufter Bekleidung und Schuhwaren: Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen zum Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung und Schuhwaren im Rahmen der Öko-Design-Verordnung (ESPR) werden als unzureichend und nicht praxistauglich bewertet. Ein pauschales Verbot lässt zentrale Anforderungen wie Produktschutz, Hygiene, Sicherheitsaspekte und wirtschaftliche Zwänge unberücksichtigt und bedarf daher einer differenzierten und umsetzbaren Ausgestaltung.
- Für eine verbesserte, praktikable und verhältnismäßige Ausgestaltung der DVO (VO (EU) 2024/1781): Gefordert wird eine praxisnahe und verhältnismäßige Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1781, um die Offenlegungspflichten für vernichtete unverkaufte Konsumgüter realistisch und umsetzbar zu gestalten. Insbesondere müssen branchenspezifische Besonderheiten der Textil- und Bekleidungsindustrie, wie kurze Produktlebenszyklen, Hygieneanforderungen und Schutz vor Markenmissbrauch, berücksichtigt werden. Die Berichtspflichten sollten klar, einfach und digital handhabbar sein, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren. Zudem wird eine klare Definition der betroffenen Produktgruppen und nachvollziehbare Ausnahmeregelungen gefordert, um rechtliche Sicherheit und Planbarkeit für Unternehmen zu gewährleisten.
- Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen: Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten
erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben.
Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- EPR für Textilien: Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Entwurf des Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG: Beschleunigung der Beschaffung durch die Bundeswehrbehörden
- DPP im Rahmen der Ökodesign-VO (ESPR): Für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP) im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR), die den Bedürfnissen der herstellenden Textil- und Bekleidungsindustrie gerecht wird.
Ziel ist eine realitätsnahe, technologieneutrale und KMU-taugliche Umsetzung, die auf offenen Standards beruht, Doppelstrukturen vermeidet und Datensouveränität gewährleistet. Der DPP darf kein bürokratisches Hemmnis, sondern muss ein praktisches Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sein.
- Änderung Art. 246 EGBG: Die Änderung soll dazu führen, entsprechend der Vorgaben der EmpCo Rili, dass Unternehmen bereits vor Verkauf Ihrer Ware mittels eines Formblattes, dass die EU vorgibt, über gesetzliche Gewährleistungsrechte zu informieren.
- Konsultation zum Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz: Stellungnahme zur Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen im Rahmen Umsetzung der PPWR in nationales Recht (als VerpackDG). Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen.
Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Verbändebeteiligung des BMJV zu den Überarbeitungsentwürfen der Berichtsstandards ESRS der EFRAG: Stellungnahme zu der Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Ausweitung des Industriestrompreises auf weitere Branchen und erhebliche Verbesserung der Ausgestaltung: Die Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 soll so verbessert werden, dass sie weiteren Branchen hilft und eine stärkere Entlastung der Unternehmen erreicht.
- Stellungnahme zu der Empfehlung der EU-Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME): Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet, welche nicht direkt unter die Berichtspflicht der CSRD fallen.
- Reform der nationalen CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Das Bündnis faire Energiewende (BfE) hat einen Brief an Abgeordnete und Ministerien zu einer dringend notwendigen Reform der nationalen CO2-Bepreisung gesendet. Möglichkeiten dazu wären eine wesentliche Verbesserung der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage oder eine gezielte Regelung für CO2 aus dem Einsatz von Brennstoffen für industrielle Prozesswärme.
- Ökodesign-Anforderungen für Textilien im Rahmen der EU-ESPR realistisch gestalten: Der Gesamtverband textil+mode kritisiert den UBA-Bericht zur Ökodesign-Verordnung als methodisch schwach, praxisfern und nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert. Zentrale Kritik ist, dass viele vorgeschlagene Maßnahmen auf unrealistischen Annahmen beruhen und die komplexen globalen Lieferketten sowie die begrenzten Daten- und Umsetzungsmöglichkeiten der Unternehmen – insbesondere des Mittelstands – nicht berücksichtigen. Zudem bemängelt der Verband den hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand der Anforderungen, dessen ökologischer Nutzen oft nicht belegt sei, sowie die unzureichende Einbindung der Industrie in den Erarbeitungsprozess.
- Auslansmesseprogramm im Bundeshaushalt stärken: Das Auslandsmesseprogramm des Bundes soll gekürzt werden: Nach 44 Millionen
Euro im Jahr 2026 sollen 2027 nur noch 41,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Nach
Einschätzung des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (AUMA)
könnten damit statt 236 weniger als 200 deutsche Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen
ermöglicht werden.
Für die deutsche Textil- und Modeindustrie sind diese Gemeinschaftsstände ein wichtiger Weg zu
neuen Kunden und Geschäftspartnern. Er setzt sich daher dafür ein, im parlamentarischen Haushaltsverfahren eine Erhöhung des Etats des Auslandsmesseprogramms auf 49 Millionen Euro im Jahr 2027 umzusetzen.
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