Schriftliche Frage 177 von Julian Schmidt (AfD): Verlieren nach Kenntnis der Bunderegierung die Biobetriebe in Deutschland ihr Biolabel aus der EU-Bio Grundzertifizierung, wenn sie ihre Fre…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 177 von Julian Schmidt (AfD): Verlieren nach Kenntnis der Bunderegierung die Biobetriebe in Deutschland ihr Biolabel aus der EU-Bio Grundzertifizierung, wenn sie ihre Fre…
Frage 177 (Julian Schmidt, AfD):
Verlieren nach Kenntnis der Bunderegierung die Biobetriebe in Deutschland ihr Biolabel aus der EU-Bio Grundzertifizierung, wenn sie ihre Freilandhühner wegen der Aviären Influenza (AI) längerfristig einsperren müssen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 6. November 2025:
Sofern das Aufstallungsgebot für Geflügel in Freilandhaltung auf einem zertifizierten Ökobetrieb durch die zuständigen Behörden angeordnet wurde, verliert der betreffende Betrieb sein Öko-Zertifikat nicht. Die von diesen Behörden angeordneten Ausnahmen und Bedingungen gelten für einen begrenzten Zeitraum, keinesfalls länger als zwölf Monate und nicht länger als notwendig, um die ökologische/biologische Produktion fortzusetzen oder wieder aufzunehmen, wie sie vor der Anwendung dieser Ausnahmen ausgeübt wurde.
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