Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund (Antwort zu Drs. 21/4725)
Text
Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund (Antwort zu Drs. 21/4725)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5165
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Claudia Roth, Misbah
Khan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4725 –
Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat für das Haushaltsjahr 2026 und die Folgejahre
zusätzliche Mittel für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie verschiedene
Jugendfreiwilligendienste bewilligt. Dies ist ein wichtiges Signal zur Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen. Demgegenüber
wurden im Haushalt 2026 im Einzelplan des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Mittel für den Titel
Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste, aus welchem auch das
internationale Freiwilligenprogramm „weltwärts“ finanziert wird, um rund
4 Mio. Euro gekürzt. Dies steht nach Ansicht der Fragestellenden im
Widerspruch zu dem politischen Anspruch, Freiwilligendienste auszubauen und
sozial offen zu gestalten.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung außerdem dazu
aufgefordert, die Weichen zu stellen, damit die Plätze für Freiwilligendienste
ausgebaut werden können, und die Rahmenbedingungen für
Freiwilligendienstleistende attraktiver auszugestalten (siehe Bundestagsdrucksache 21/3076). Dazu
gehören Vorschläge für eine angemessene, chancengerechte Anpassung des
Freiwilligengelds und zusätzliche Leistungen, beispielsweise für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), gefördert mit Bundesmitteln.
Internationale Freiwilligendienste sind dabei nicht nur Instrumente des
bürgerschaftlichen Engagements, sondern zugleich ein zentraler Bestandteil der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands. Programme wie
„kulturweit“, angesiedelt im Auswärtigen Amt, leisten durch ihren Einsatz an
Deutschen Auslandsschulen, Goethe-Instituten, UNESCO-Projektschulen und
Partnerinstitutionen weltweit einen wichtigen Beitrag zur internationalen
Verständigung, zur Stärkung multilateraler Kooperation sowie zur nachhaltigen
Vernetzung junger Menschen mit internationalen Organisationen und
Partnerländern. Ähnliches gilt für die Programme „Internationaler
Jugendfreiwilligendienst“ (IJFD), gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und „weltwärts“ des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Gleichzeitig berichten Trägerorganisationen des Internationalen
Jugendfreiwilligendienstes (IJFD), dass der seit 2011 unveränderte Pro-Platz-Fördersatz
von 350 Euro pro Freiwilligem und Monat angesichts erheblich gestiegener
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Reise-, Unterbringungs- und pädagogischer Kosten nicht mehr auskömmlich
ist.
In der Folge komme es zu einem Abbau von Plätzen, zur Aufgabe von
Einsatzländern und zu steigenden Eigenbeiträgen der Freiwilligen.
Dies steht nach Ansicht der Fragestellenden im Widerspruch zum Anspruch
der Bundesregierung, internationale Freiwilligendienste sozial offen,
niedrigschwellig und divers zu gestalten. In der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3765 hat die Bundesregierung
ausgeführt, dass unterrepräsentierte Gruppen gezielt angesprochen, individuell
unterstützt sowie im Monitoring und in jährlichen Freiwilligenbefragungen
erfasst würden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die
Förderung internationaler Freiwilligendienste insgesamt ausgestaltet.
1. Welche internationalen Freiwilligendienste werden derzeit durch welche
Bundesministerien und in welcher Höhe gefördert (bitte nach Programm,
zuständigem Ressort, Zielgruppe und thematischem Schwerpunkt
aufschlüsseln)?
Der internationale Freiwilligendienst kulturweit der Deutschen UNESCO-
Kommission wird ausschließlich vom Auswärtigen Amt (AA) finanziert (2025:
ca. 5 Mio. Euro). Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 18 bis 26 Jahren,
die sich für 6 oder 12 Monate in der Kultur- und Bildungsarbeit der
Mittlerorganisationen im Ausland engagieren.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wird vom
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert
(2025: rund 10 Mio. Euro). Der IJFD steht jungen Menschen nach Beendigung
der Vollschulzeitpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen und
ermöglicht es, als Lern- und Orientierungsdienst für mind. 6 bis max. 18 Monate
im Ausland interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen
in einer anderen Kultur zu sammeln.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts
(2025: rund 39 Mio. Euro). Er richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und
28 Jahren (bzw. 35 Jahren bei Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung)
aus Deutschland, die einen Freiwilligendienst zwischen 6 und 18 Monaten in
einem Land der OECD DAC-Liste (Nord-Süd Komponente) sowie an junge
Menschen aus dem globalen Süden, die einen Freiwilligendienst in
Deutschland leisten möchten (Süd-Nord Komponente).
Ziel des Programms ist die Förderung Globalen Lernens,
entwicklungspolitischen Engagements, internationaler Solidarität und internationaler
Partnerschaften.
2. Welche Positionen werden in den in Frage 1 erfragten Programmen
jeweils durch Bundesmittel gefördert (bitte je Programm getrennt
ausweisen: Taschengeld bzw. Unterhalt, (Sozial-)Versicherungen, pädagogische
Begleitung und Seminare, Reisekosten, Visa- und Verwaltungsgebühren,
Unterkunft, Verwaltungspauschalen), und welche Positionen müssen
Teilnehmende typischerweise vorfinanzieren bzw. über Eigenbeiträge
abdecken?
kulturweit
Beim Freiwilligendienst „kulturweit“ werden ein monatliches Taschengeld
sowie pauschale Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 450 Euro
gefördert sowie Hin- und Rückreisekosten übernommen. Visagebühren sind
förderfähig, soweit sie einen festgelegten Schwellenwert übersteigen; in diesen
Fällen wird ausschließlich die Differenz bezuschusst. Die Trägerorganisation
übernimmt zudem gesetzliche Kranken‑, Pflege‑, Renten‑, Arbeitslosen‑ und
Unfallversicherung sowie Auslandskranken-, Haftpflicht- und
Unfallversicherung. Pädagogische Begleitung, Seminare und Sprachkurse werden vollständig
aus Programmmitteln finanziert. Ergänzend können bei nachgewiesenem
Bedarf Leistungen aus einem Härtefall‑ bzw. Notfallfonds gewährt werden.
Freiwillige müssen typischerweise Visa- und Passkosten finanzieren sowie
Lebenshaltungskosten tragen, soweit diese das Taschengeld übersteigen.
IJFD
Das BMBFSFJ bezuschusst im IJFD die Trägerorganisation pro
Freiwilligenmonat mit 350 Euro. Daraus können die Träger folgende Leistungen
finanzieren: unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung, ein
angemessenes Taschengeld, dessen tatsächliche Höhe von der Vereinbarung mit dem
Träger und vom Einsatzland abhängt (höchsten jedoch 350 Euro) sowie
Übernahme der Reisekosten. Die aufgeführten Leistungen können je nach Träger
variieren. Die Details regeln Freiwillige und Träger in einer individuellen,
privatrechtlichen Vereinbarung ohne Beteiligung des Bundes.
Die Freiwilligen haben einen Anspruch auf: Seminare zur Vorbereitung,
zwischenzeitliche Betreuung und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes,
Versicherungen während des Auslandsaufenthaltes (Auslandskranken-, Haftpflicht-,
Rücktransport- und für die Freizeit eine private Unfallversicherung; für den
Dienst besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung)
sowie Urlaub in angemessenem Umfang.
Gemäß IJFD-Richtlinie darf der Abschluss einer Vereinbarung zum IJFD nicht
von mittelbaren oder unmittelbaren Spenden der Teilnehmenden an den Träger
abhängig gemacht werden. Eine verhältnismäßige finanzielle Beteiligung der
Teilnehmenden an den Kosten für den IJFD ist jedoch nicht ausgeschlossen.
weltwärts
Im weltwärts-Programm werden die folgenden Positionen durch Bundesmittel
gefördert: Versicherungen (für Aufnahmen in Deutschland:
Sozialversicherung), pädagogische Begleitung und Seminare, Reisekosten, Visa und
Verwaltungsgebühren, Unterkunft, Verwaltungskosten, Gesundheitsvorsorge, ggf.
inklusionsbedingte Mehrbedarfe und ein kleines Taschengeld.
Die Organisationen können die Teilnehmenden bei Visakosten, Reisekosten zu
Seminaren sowie entweder Taschengeld oder Flugkosten an den Kosten
beteiligen. Zur Vermeidung sozialer Härten wurde eine zusätzliche Förderung für
Freiwillige mit geringen finanziellen Mitteln (Nachteilsausgleich) geschaffen.
Im weltwärts-Programm gibt es keine fixen Teilnehmendenbeiträge und
Freiwillige müssen keine Positionen vorfinanzieren. Die Freiwilligen werden von
den Organisationen dazu angehalten, einen Spendenkreis einzurichten, über den
Spenden für das Projekt der Entsendeorganisation generiert werden. Die
Erbringung von Spenden ist keine Teilnahmevoraussetzung.
3. Wie haben sich die Fördersätze pro Person der in Frage 1 erfragten
Programme seit 2011 entwickelt, und aus welchen Gründen wurden diese
gegebenenfalls angepasst oder nicht angepasst?
kulturweit
Beim Freiwilligendienst „kulturweit“ wurden aufgrund des Anstieges der
Lebenshaltungskosten und der Teuerungsraten die Fördersätze für das monatliche
Taschengeld seit 2011 einmalig im Jahr 2024 von 350 Euro auf 450 Euro
angehoben und die Reisekosten in vollem Umfang übernommen. Eine weitere
Erhöhung wäre zu Lasten der Gesamtzahl an Freiwilligen gegangen.
IJFD
Der als anteiliger Zuschuss angelegte Förderbetrag im IJFD in Höhe von
350 Euro pro Teilnehmendenmonat besteht seit 2011 und war zu keiner Zeit als
kostendeckend für einzelne Förderpositionen angelegt.
weltwärts
Fördersatzanpassungen weltwärts Nord/Süd (Entsendungen)
Jahr Fördersatz in
Euro
2011 580
2016 620 Inflationsbedingte Anpassung + Förderung
Qualitätsarbeit
2018 652 Inflationsbedingte Anpassung + Kosten für
Gesundheitsvor- und Nachsorge
2024 782 Inflationsbedingte Anpassung
Fördersatzanpassungen weltwärts Süd/Nord (Aufnahmen)
Jahr Fördersatz in
Euro
2013 680
2021 880 Inflationsbedingte Anpassung
2023 1.126 Anhebung aufgrund des erforderlichen
Nachweises gedeckter Lebenshaltungskosten bei
Visabeantragung
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Kostenentwicklung zur Finanzierung von Freiwilligenplätzen in den
jeweiligen in Frage 1 erfragten Programmen über den Zeitraum der
vergangenen 15 Jahre vor, und welche inflationsbedingten oder weiteren Effekte
schlagen dabei in welchem Umfang zu Buche?
Für „kulturweit“ sind die Kosten pro Freiwilligenplatz über die letzten 15 Jahre
real gestiegen (v. a. Inflation, Reise-, Versicherungs- und Personalkosten). Die
Fördersätze wurden in dem Zeitraum einmal angepasst.
Im IJFD liegen vereinzelt Berichte von Trägern zu Kostensteigerungen vor, in
der Regel wird dies inflationsbedingt begründet. Systematische und
trägerübergreifende Kostenentwicklungen werden vom Bund nicht erhoben.
Im weltwärts Programm wurde eine Kostensteigerung mit Beteiligung der
zivilgesellschaftlichen Organisationen festgestellt, in Verwendungsnachweisen
verifiziert und im Rahmen der o. g. Fördersatzerhöhungen wurde darauf
reagiert. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um inflationsbedingte
Kostensteigerungen sowie in Einzelfällen um zusätzlich erforderliche Aufwendungen
(u. a. Gesundheitsuntersuchungen, Visabeschaffungskosten).
5. Warum sieht die Bundesregierung die unterschiedliche Handhabung
zwischen den in Frage 1 erfragten Programmen als sachlich gerechtfertigt
an, insbesondere im Hinblick auf Zielsetzung, Dauer, Einsatzform und
pädagogische Begleitung?
Die von der Bundesregierung geförderten Freiwilligendienste haben
abweichende Zielsetzungen und inhaltliche Profile (z. B. entwicklungspolitischen
Fokus, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Bildungs- und
Orientierungsdienst für junge Menschen) und damit einhergehend auch unterschiedliche
Partner/Zielregionen und Aufwände.
6. Wie hoch sind im Vergleich die durchschnittlichen Leistungen des
Bundes pro Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst, insbesondere im
Hinblick auf Taschengeld, Versicherung und pädagogische Begleitung?
Die Leistungen des Bundes pro Freiwilligem im Bundesfreiwilligendienst
setzen sich zusammen aus einem kombinierten Zuschuss zum Taschengeld und zu
den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von bis zu 300 Euro (für unter 25-
Jährige) bzw. von bis zu 400 Euro (für über 25-Jährige) für einen vollen Monat
Dienst.
Hinzu kommen 121 Euro Geldleistung pro Monat für die pädagogische
Begleitung sowie einmalig die Sachleistung für die in den Bildungszentren des
Bundes durchgeführten Seminartage zur politischen Bildung zuzüglich der
Fahrtkosten für die Teilnahme an diesen Seminartagen.
7. Aus welchen Gründen liegt die Pro-Platz-Förderung im IJFD deutlich
unter dem Niveau der Leistungen im Bundesfreiwilligendienst?
Der IJFD und der Bundesfreiwilligendienst wurden unabhängig voneinander
und mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung konzipiert; entsprechend
gibt es keine Korrelation zwischen den Fördersätzen.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie sich im Vergleich
die Förderkonditionen und Teilnehmendenzahlen in den von der EU
geförderten Freiwilligendiensten entwickeln?
Auf der Europäischen Union (EU-Ebene) wird der Freiwilligendienst im
Rahmen des Programms Europäisches Solidaritätskorps gefördert. Die
Teilnehmendenzahlen beziehen sich rein auf Incoming-Freiwillige, da aus dem in
Deutschland verwalteten Budget Aufnahmeprojekte gefördert werden.
Teilnehmendenzahlen 2023–2025 (in Deutschland):
2023: 1 679
2024: 1 578
2025: 2 088.
Der Freiwilligendienst wird über Pauschalbeträge gefördert, insbesondere für
Organisationskosten, Reisekosten, Individualunterstützung,
Inklusionsunterstützung, Taschengeld und Vorbereitungsbesuche. Für besondere Bedarfe
können Organisationen ergänzend individuelle Realkosten beantragen, etwa für
Visa oder Inklusionsbedarfe. Die Förderhöhe eines einzelnen Freiwilligendienstes
ist daher von vielen individuellen Faktoren des Freiwilligen und des Projekts
abhängig. Zur besseren Übersicht wird daher das zur Verfügung stehende
Budget für Freiwilligendienste aus dem Europäischen Solidaritätskorps in
Deutschland dargestellt:
2023: 10 141 272 Euro
2024: 10 890 192 Euro
2025: 12 441 115 Euro
2026: 12 982 460 Euro.
Im Jahr 2024 wurden die o. g. Pauschalbeträge um ca. 10 Prozent erhöht, was
im Wesentlichen die 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunkene
Teilnehmendenzahl trotz geringfügig gestiegenem Budget erklärt.
9. Wie haben sich die Teilnehmendenzahlen in den durch den Bund
geförderten internationalen Freiwilligendiensten in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Programm aufschlüsseln), und wie bewertet die
Bundesregierung dies?
Ausreisejahr Anzahl Teilnehmende
kulturweit IJFD weltwärts
Entsendungen Aufnahmen
2015 385 3 188 3 429 227
2016 426 2 969 3 748 460
2017 512 2 755 3 707 545
2018 444 2 799 3 408 631
2019 451 2 616 3 293 712
2020 325 1 674 173 135
2021 328 2 238 909 554
2022 461 2 449 2 498 610
2023 456 2 403 2 430 691
2024 261 2 174 2 380 612
2025 294 2 124 2 343 714
Die Teilnehmendenzahlen in den staatlich geförderten internationalen
Freiwilligendiensten haben sich nach Ende der COVID-19-Pandemie erfreulicherweise
relativ schnell stabilisiert. Die Zahl der Aufnahmen im weltwärts-Programm ist
gestiegen. Im Zuge einer Anpassung der Fördersummen ab dem Jahr 2024
wurde die Freiwilligenanzahl im Freiwilligendienst „kulturweit“ reduziert.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
Trägerorganisationen Plätze abbauen, Einsatzländer aufgeben oder sich aus
bestimmten Programmen zurückziehen?
Seit Herbst 2024 liegt bei „kulturweit“ der Schwerpunkt der Entsendung auf
den Ländern Osteuropas, inklusive des Balkans und des Baltikums sowie
Zentralasien, inklusive der Mongolei mit einer Quote von 65 Prozent. Die Anzahl
der entsandten Freiwilligen hängt mit der Höhe der zur Verfügung stehenden
Mittel zusammen.
Zwischen 2023 und 2026 sind insgesamt 27 Träger aus dem weltwärts
Programm ausgestiegen; im IJFD waren es im gleichen Zeitraum 13 Träger, die
ihre Trägerschaft schriftlich für beendet erklärt haben oder bis auf Weiteres
ruhen lassen. Gleichzeitig kamen in diesem Zeitraum 9 neue Träger im
Programm weltwärts hinzu; im IJFD waren es 6 neue Träger. Eine generelle
Reduzierung von Einsatzländern oder -stellen ist nicht erkennbar. Vielmehr kommt
es erfahrungsgemäß aufgrund von sehr konkreten Schwierigkeiten im Visa-
Prozess in den Gastländern oder Änderungen in der Sicherheitslage dazu, dass
Träger entscheiden, Einsatzländer oder -regionen (temporär) aus dem Angebot
zu nehmen.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Träger in andere Programme wechseln oder internationale
Freiwilligendienste zunehmend ohne Bundesförderung durchführen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Abbruchquoten im
Bewerbungsverfahren sowie zur sozialen Zusammensetzung der
Teilnehmenden in den in Frage 1 erfragten Programmen vor?
kulturweit
Im Schnitt lehnen ca. 31 Prozent ein Platzangebot für „kulturweit“ ab.
„kulturweit“ führt seit 2023 ein standardisiertes Monitoring zur Diversität durch.
Ausgewählte Ergebnisse werden unter www.kulturweit.de/qualitat/diversitat
veröffentlicht.
IJFD
Zum IJFD liegen keine Daten zu den Bewerbungsverfahren vor. Im Hinblick
auf die soziale Zusammensetzung werden im IJFD nur von den tatsächlich
Teilnehmenden Alter, Geschlecht und Bildungsgrad statistisch erhoben. Diese
Daten sind zugänglich unter https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/internation
aler-jugendfreiwilligendienst--137026.
weltwärts
Im weltwärts Programm liegen keine zentral erfassten Daten zu Bewerbenden
während des laufenden Bewerbungsverfahrens vor. Stornierungen und
Abbrüche werden erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfasst, nachdem
ein Freiwilligendienst durch Zusage und Freiwilligendienstvereinbarung
vereinbart wurde.
Eine Auswahl der Daten zur sozialen Zusammensetzung sind der
Freiwilligenbefragung 2024 zu entnehmen
www.weltwaerts.de/files/media/dokumente_dc/de/Organisationen/Freiwilligen
befragungen/2024/weltwaerts-freiwilligenbefragung-2024-nord-sued-sued-nor
d_barr.pdf.
13. Welche Daten werden in den in Frage 1 erfragten Programmen jeweils zu
Eigenbeiträgen erhoben (z. B. Anteil der Teilnehmenden mit
Eigenbeitrag, Median bzw. Spannweite der Beiträge, Befreiungs- oder
Härtefallregelungen), und wenn keine systematische Erhebung erfolgt, aus
welchen Gründen nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um diese Datenlücke zu schließen?
kulturweit
Um finanzielle Zugangshürden möglichst gering zu halten, erhebt „kulturweit“
keinen Eigenbeitrag. Im Zuge der Freiwilligenbefragungen werden seit 2022
folgende Daten erhoben: a) Zusätzliche Ausgaben in Euro, b) Ausgaben für
Verpflegung in Euro, c) Ausgaben für Unterkunft in Euro, d) weitere
Finanzierungsquellen der Freiwilligen (z. B. Ersparnisse, familiäre Unterstützung). Bei
nachgewiesenem Bedarf können Leistungen aus einem Härtefall‑ bzw.
Notfallfonds gewährt werden.
IJFD
Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und mit dem Ziel
der Datensparsamkeit werden im Rahmen der Förderung des IJFD nur die
Daten erhoben, die für die Erreichung des in der IJFD-Richtlinie festgelegten
Zwecks zwingend erforderlich sind. Dieses Erfordernis ist bei den in der
Fragestellung genannten Daten nicht gegeben.
weltwärts
Seit dem Jahrgang 2024/2025 haben Trägerorganisationen die Möglichkeit,
weltwärts-Freiwillige im Rahmen der Nord-Süd-Komponente an folgenden
Ausgaben zu beteiligen: Fahrtkosten zu den Seminaren in Deutschland; Kosten
für Visa; Kosten für Flüge oder Taschengeld. Für ökonomisch benachteiligte
Freiwillige können Träger einen Nachteilsausgleich beantragen.
Seit der Einführung dieser Möglichkeit der Kostenbeteiligung wird
systematisch erhoben, welche Art von Kosten für die jeweiligen Freiwilligen durch
Träger übernommen wird. Darüber hinaus wird erhoben, für wie viele
Freiwillige ein Nachteilsausgleich oder eine Mehrbedarfsförderung beantragt wird.
14. Inwieweit werden finanzielle Zugangshürden (z. B. Eigenanteile,
Vorfinanzierung) im Monitoring und in den jährlichen
Freiwilligenbefragungen systematisch erfasst?
17. Welche konkreten Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren
auf Grundlage des Monitorings vorgenommen, um den darüber
festgestellten Entwicklungen zu begegnen?
Die Fragen 14 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
kulturweit
Programmteilnehmende nutzen die Abschlussumfragen, um auf etwaige
Herausforderungen hinzuweisen. Die Erfassung ist nicht standardisiert. Es wurden
folgende Maßnahmen vorgenommen: Erhöhung des Taschengeldes,
vollständige Übernahme der internationalen Reisekosten, Einrichtung eines
Härtefallfonds zur finanziellen Unterstützung in besonderen Belastungssituationen.
IJFD
Freiwilligenbefragungen erfolgen im IJFD ausschließlich auf der Ebene der
Träger.
weltwärts
In den jährlichen Befragungen der weltwärts Freiwilligen (Rückkehrer) wird
abgefragt, ob Hürden den Freiwilligen die Teilnahme erschwert haben, sowie
die Erfahrungen der Freiwilligen rund um das Thema Spenden abgefragt.
Aufgrund der Monitoringergebnisse wird die Ansprache von jungen Männern,
Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Menschen mit beruflicher
Ausbildung und queeren Personen im Rahmen des weltwärts-Programms durch
gezielte Maßnahmen vermehrt unterstützt. Ziel der Maßnahmen ist, diese
Gruppen stärker für das Programm zu gewinnen und dabei ihre Perspektiven,
Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen.
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Berichten von
Trägern, wonach insbesondere junge Menschen aus
einkommensschwächeren Haushalten, mit Flucht- oder Migrationsgeschichte oder ohne
akademischen Hintergrund durch steigende Kosten von einer Teilnahme
abgehalten werden?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für
internationale Freiwilligendienste im Hinblick auf ihre soziale
Zugänglichkeit?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
In Abgrenzung zu kommerziellen Programmen oder privat organisierten
Auslandsaufenthalten verringert die finanzielle Förderung staatlich anerkannter
Freiwilligendienste durch den Bund die Zugangshürden für einen längeren
Auslandsaufenthalt und ermöglicht damit einer breiten Zielgruppe
interkulturelle Erfahrungen und Globales Lernen.
18. Plant die Bundesregierung, die Platzkapazitäten von internationalen
Freiwilligendiensten in den kommenden Jahren auszubauen, konstant zu
halten oder anzupassen, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Planung?
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine verlässliche
Finanzierung und Planungssicherheit für die in Frage 1 erfragten
Programme zu gewährleisten?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Hinblick auf eine geplante Konsolidierungsrunde im Haushalt 2027
beabsichtigt das AA, die Finanzierung der Deutschen UNESCO-Kommission für
das Programm „kulturweit“ ab dem Haushalt 2027 einzustellen. Derzeit ist
vorgesehen, dass der Freiwilligen-Jahrgang 2026/2027 die letzte Entsendung sein
wird.
Die Finanzierung des vom BMBFSFJ geförderten IJFD erfolgt im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Finanzierung des vom BMZ geförderten weltwärts Programms steht
entsprechend der Finanzplanungen der Bundesregierung unter dem Vorbehalt
zukünftiger Haushaltsaufstellungen, daher sind keine verlässlichen Angaben zu
einer künftigen Finanzierung möglich. Sparzwänge machen auch vor dem
weltwärts Programm nicht halt. Das Programm ist aber in seiner Substanz nicht
gefährdet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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