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Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund (Antwort zu Drs. 21/4725)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5165 · Antwort · Original ↗

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Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund (Antwort zu Drs. 21/4725) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5165 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Claudia Roth, Misbah Khan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4725 – Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Bundestag hat für das Haushaltsjahr 2026 und die Folgejahre zusätzliche Mittel für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie verschiedene Jugendfreiwilligendienste bewilligt. Dies ist ein wichtiges Signal zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen. Demgegenüber wurden im Haushalt 2026 im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Mittel für den Titel Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste, aus welchem auch das internationale Freiwilligenprogramm „weltwärts“ finanziert wird, um rund 4 Mio. Euro gekürzt. Dies steht nach Ansicht der Fragestellenden im Widerspruch zu dem politischen Anspruch, Freiwilligendienste auszubauen und sozial offen zu gestalten. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung außerdem dazu aufgefordert, die Weichen zu stellen, damit die Plätze für Freiwilligendienste ausgebaut werden können, und die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver auszugestalten (siehe Bundestagsdrucksache 21/3076). Dazu gehören Vorschläge für eine angemessene, chancengerechte Anpassung des Freiwilligengelds und zusätzliche Leistungen, beispielsweise für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), gefördert mit Bundesmitteln. Internationale Freiwilligendienste sind dabei nicht nur Instrumente des bürgerschaftlichen Engagements, sondern zugleich ein zentraler Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands. Programme wie „kulturweit“, angesiedelt im Auswärtigen Amt, leisten durch ihren Einsatz an Deutschen Auslandsschulen, Goethe-Instituten, UNESCO-Projektschulen und Partnerinstitutionen weltweit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung, zur Stärkung multilateraler Kooperation sowie zur nachhaltigen Vernetzung junger Menschen mit internationalen Organisationen und Partnerländern. Ähnliches gilt für die Programme „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ (IJFD), gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Gleichzeitig berichten Trägerorganisationen des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD), dass der seit 2011 unveränderte Pro-Platz-Fördersatz von 350 Euro pro Freiwilligem und Monat angesichts erheblich gestiegener Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Reise-, Unterbringungs- und pädagogischer Kosten nicht mehr auskömmlich ist. In der Folge komme es zu einem Abbau von Plätzen, zur Aufgabe von Einsatzländern und zu steigenden Eigenbeiträgen der Freiwilligen. Dies steht nach Ansicht der Fragestellenden im Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, internationale Freiwilligendienste sozial offen, niedrigschwellig und divers zu gestalten. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3765 hat die Bundesregierung ausgeführt, dass unterrepräsentierte Gruppen gezielt angesprochen, individuell unterstützt sowie im Monitoring und in jährlichen Freiwilligenbefragungen erfasst würden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Förderung internationaler Freiwilligendienste insgesamt ausgestaltet.  1. Welche internationalen Freiwilligendienste werden derzeit durch welche Bundesministerien und in welcher Höhe gefördert (bitte nach Programm, zuständigem Ressort, Zielgruppe und thematischem Schwerpunkt aufschlüsseln)? Der internationale Freiwilligendienst kulturweit der Deutschen UNESCO- Kommission wird ausschließlich vom Auswärtigen Amt (AA) finanziert (2025: ca. 5 Mio. Euro). Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 18 bis 26 Jahren, die sich für 6 oder 12 Monate in der Kultur- und Bildungsarbeit der Mittlerorganisationen im Ausland engagieren. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert (2025: rund 10 Mio. Euro). Der IJFD steht jungen Menschen nach Beendigung der Vollschulzeitpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen und ermöglicht es, als Lern- und Orientierungsdienst für mind. 6 bis max. 18 Monate im Ausland interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts (2025: rund 39 Mio. Euro). Er richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren (bzw. 35 Jahren bei Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung) aus Deutschland, die einen Freiwilligendienst zwischen 6 und 18 Monaten in einem Land der OECD DAC-Liste (Nord-Süd Komponente) sowie an junge Menschen aus dem globalen Süden, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten möchten (Süd-Nord Komponente). Ziel des Programms ist die Förderung Globalen Lernens, entwicklungspolitischen Engagements, internationaler Solidarität und internationaler Partnerschaften.  2. Welche Positionen werden in den in Frage 1 erfragten Programmen jeweils durch Bundesmittel gefördert (bitte je Programm getrennt ausweisen: Taschengeld bzw. Unterhalt, (Sozial-)Versicherungen, pädagogische Begleitung und Seminare, Reisekosten, Visa- und Verwaltungsgebühren, Unterkunft, Verwaltungspauschalen), und welche Positionen müssen Teilnehmende typischerweise vorfinanzieren bzw. über Eigenbeiträge abdecken? kulturweit Beim Freiwilligendienst „kulturweit“ werden ein monatliches Taschengeld sowie pauschale Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 450 Euro gefördert sowie Hin- und Rückreisekosten übernommen. Visagebühren sind förderfähig, soweit sie einen festgelegten Schwellenwert übersteigen; in diesen Fällen wird ausschließlich die Differenz bezuschusst. Die Trägerorganisation übernimmt zudem gesetzliche Kranken‑, Pflege‑, Renten‑, Arbeitslosen‑ und Unfallversicherung sowie Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Pädagogische Begleitung, Seminare und Sprachkurse werden vollständig aus Programmmitteln finanziert. Ergänzend können bei nachgewiesenem Bedarf Leistungen aus einem Härtefall‑ bzw. Notfallfonds gewährt werden. Freiwillige müssen typischerweise Visa- und Passkosten finanzieren sowie Lebenshaltungskosten tragen, soweit diese das Taschengeld übersteigen. IJFD Das BMBFSFJ bezuschusst im IJFD die Trägerorganisation pro Freiwilligenmonat mit 350 Euro. Daraus können die Träger folgende Leistungen finanzieren: unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung, ein angemessenes Taschengeld, dessen tatsächliche Höhe von der Vereinbarung mit dem Träger und vom Einsatzland abhängt (höchsten jedoch 350 Euro) sowie Übernahme der Reisekosten. Die aufgeführten Leistungen können je nach Träger variieren. Die Details regeln Freiwillige und Träger in einer individuellen, privatrechtlichen Vereinbarung ohne Beteiligung des Bundes. Die Freiwilligen haben einen Anspruch auf: Seminare zur Vorbereitung, zwischenzeitliche Betreuung und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes, Versicherungen während des Auslandsaufenthaltes (Auslandskranken-, Haftpflicht-, Rücktransport- und für die Freizeit eine private Unfallversicherung; für den Dienst besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Urlaub in angemessenem Umfang. Gemäß IJFD-Richtlinie darf der Abschluss einer Vereinbarung zum IJFD nicht von mittelbaren oder unmittelbaren Spenden der Teilnehmenden an den Träger abhängig gemacht werden. Eine verhältnismäßige finanzielle Beteiligung der Teilnehmenden an den Kosten für den IJFD ist jedoch nicht ausgeschlossen. weltwärts Im weltwärts-Programm werden die folgenden Positionen durch Bundesmittel gefördert: Versicherungen (für Aufnahmen in Deutschland: Sozialversicherung), pädagogische Begleitung und Seminare, Reisekosten, Visa und Verwaltungsgebühren, Unterkunft, Verwaltungskosten, Gesundheitsvorsorge, ggf. inklusionsbedingte Mehrbedarfe und ein kleines Taschengeld. Die Organisationen können die Teilnehmenden bei Visakosten, Reisekosten zu Seminaren sowie entweder Taschengeld oder Flugkosten an den Kosten beteiligen. Zur Vermeidung sozialer Härten wurde eine zusätzliche Förderung für Freiwillige mit geringen finanziellen Mitteln (Nachteilsausgleich) geschaffen. Im weltwärts-Programm gibt es keine fixen Teilnehmendenbeiträge und Freiwillige müssen keine Positionen vorfinanzieren. Die Freiwilligen werden von den Organisationen dazu angehalten, einen Spendenkreis einzurichten, über den Spenden für das Projekt der Entsendeorganisation generiert werden. Die Erbringung von Spenden ist keine Teilnahmevoraussetzung.  3. Wie haben sich die Fördersätze pro Person der in Frage 1 erfragten Programme seit 2011 entwickelt, und aus welchen Gründen wurden diese gegebenenfalls angepasst oder nicht angepasst? kulturweit Beim Freiwilligendienst „kulturweit“ wurden aufgrund des Anstieges der Lebenshaltungskosten und der Teuerungsraten die Fördersätze für das monatliche Taschengeld seit 2011 einmalig im Jahr 2024 von 350 Euro auf 450 Euro angehoben und die Reisekosten in vollem Umfang übernommen. Eine weitere Erhöhung wäre zu Lasten der Gesamtzahl an Freiwilligen gegangen. IJFD Der als anteiliger Zuschuss angelegte Förderbetrag im IJFD in Höhe von 350 Euro pro Teilnehmendenmonat besteht seit 2011 und war zu keiner Zeit als kostendeckend für einzelne Förderpositionen angelegt. weltwärts Fördersatzanpassungen weltwärts Nord/Süd (Entsendungen) Jahr Fördersatz in Euro 2011 580 2016 620 Inflationsbedingte Anpassung + Förderung Qualitätsarbeit 2018 652 Inflationsbedingte Anpassung + Kosten für Gesundheitsvor- und Nachsorge 2024 782 Inflationsbedingte Anpassung Fördersatzanpassungen weltwärts Süd/Nord (Aufnahmen) Jahr Fördersatz in Euro 2013 680 2021 880 Inflationsbedingte Anpassung 2023 1.126 Anhebung aufgrund des erforderlichen Nachweises gedeckter Lebenshaltungskosten bei Visabeantragung  4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Kostenentwicklung zur Finanzierung von Freiwilligenplätzen in den jeweiligen in Frage 1 erfragten Programmen über den Zeitraum der vergangenen 15 Jahre vor, und welche inflationsbedingten oder weiteren Effekte schlagen dabei in welchem Umfang zu Buche? Für „kulturweit“ sind die Kosten pro Freiwilligenplatz über die letzten 15 Jahre real gestiegen (v. a. Inflation, Reise-, Versicherungs- und Personalkosten). Die Fördersätze wurden in dem Zeitraum einmal angepasst. Im IJFD liegen vereinzelt Berichte von Trägern zu Kostensteigerungen vor, in der Regel wird dies inflationsbedingt begründet. Systematische und trägerübergreifende Kostenentwicklungen werden vom Bund nicht erhoben. Im weltwärts Programm wurde eine Kostensteigerung mit Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Organisationen festgestellt, in Verwendungsnachweisen verifiziert und im Rahmen der o. g. Fördersatzerhöhungen wurde darauf reagiert. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um inflationsbedingte Kostensteigerungen sowie in Einzelfällen um zusätzlich erforderliche Aufwendungen (u. a. Gesundheitsuntersuchungen, Visabeschaffungskosten).  5. Warum sieht die Bundesregierung die unterschiedliche Handhabung zwischen den in Frage 1 erfragten Programmen als sachlich gerechtfertigt an, insbesondere im Hinblick auf Zielsetzung, Dauer, Einsatzform und pädagogische Begleitung? Die von der Bundesregierung geförderten Freiwilligendienste haben abweichende Zielsetzungen und inhaltliche Profile (z. B. entwicklungspolitischen Fokus, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Bildungs- und Orientierungsdienst für junge Menschen) und damit einhergehend auch unterschiedliche Partner/Zielregionen und Aufwände.  6. Wie hoch sind im Vergleich die durchschnittlichen Leistungen des Bundes pro Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst, insbesondere im Hinblick auf Taschengeld, Versicherung und pädagogische Begleitung? Die Leistungen des Bundes pro Freiwilligem im Bundesfreiwilligendienst setzen sich zusammen aus einem kombinierten Zuschuss zum Taschengeld und zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von bis zu 300 Euro (für unter 25- Jährige) bzw. von bis zu 400 Euro (für über 25-Jährige) für einen vollen Monat Dienst. Hinzu kommen 121 Euro Geldleistung pro Monat für die pädagogische Begleitung sowie einmalig die Sachleistung für die in den Bildungszentren des Bundes durchgeführten Seminartage zur politischen Bildung zuzüglich der Fahrtkosten für die Teilnahme an diesen Seminartagen.  7. Aus welchen Gründen liegt die Pro-Platz-Förderung im IJFD deutlich unter dem Niveau der Leistungen im Bundesfreiwilligendienst? Der IJFD und der Bundesfreiwilligendienst wurden unabhängig voneinander und mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung konzipiert; entsprechend gibt es keine Korrelation zwischen den Fördersätzen.  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie sich im Vergleich die Förderkonditionen und Teilnehmendenzahlen in den von der EU geförderten Freiwilligendiensten entwickeln? Auf der Europäischen Union (EU-Ebene) wird der Freiwilligendienst im Rahmen des Programms Europäisches Solidaritätskorps gefördert. Die Teilnehmendenzahlen beziehen sich rein auf Incoming-Freiwillige, da aus dem in Deutschland verwalteten Budget Aufnahmeprojekte gefördert werden. Teilnehmendenzahlen 2023–2025 (in Deutschland): 2023: 1 679 2024: 1 578 2025: 2 088. Der Freiwilligendienst wird über Pauschalbeträge gefördert, insbesondere für Organisationskosten, Reisekosten, Individualunterstützung, Inklusionsunterstützung, Taschengeld und Vorbereitungsbesuche. Für besondere Bedarfe können Organisationen ergänzend individuelle Realkosten beantragen, etwa für Visa oder Inklusionsbedarfe. Die Förderhöhe eines einzelnen Freiwilligendienstes ist daher von vielen individuellen Faktoren des Freiwilligen und des Projekts abhängig. Zur besseren Übersicht wird daher das zur Verfügung stehende Budget für Freiwilligendienste aus dem Europäischen Solidaritätskorps in Deutschland dargestellt: 2023: 10 141 272 Euro 2024: 10 890 192 Euro 2025: 12 441 115 Euro 2026: 12 982 460 Euro. Im Jahr 2024 wurden die o. g. Pauschalbeträge um ca. 10 Prozent erhöht, was im Wesentlichen die 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunkene Teilnehmendenzahl trotz geringfügig gestiegenem Budget erklärt.  9. Wie haben sich die Teilnehmendenzahlen in den durch den Bund geförderten internationalen Freiwilligendiensten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Programm aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies? Ausreisejahr Anzahl Teilnehmende kulturweit IJFD weltwärts Entsendungen Aufnahmen 2015 385 3 188 3 429 227 2016 426 2 969 3 748 460 2017 512 2 755 3 707 545 2018 444 2 799 3 408 631 2019 451 2 616 3 293 712 2020 325 1 674 173 135 2021 328 2 238 909 554 2022 461 2 449 2 498 610 2023 456 2 403 2 430 691 2024 261 2 174 2 380 612 2025 294 2 124 2 343 714 Die Teilnehmendenzahlen in den staatlich geförderten internationalen Freiwilligendiensten haben sich nach Ende der COVID-19-Pandemie erfreulicherweise relativ schnell stabilisiert. Die Zahl der Aufnahmen im weltwärts-Programm ist gestiegen. Im Zuge einer Anpassung der Fördersummen ab dem Jahr 2024 wurde die Freiwilligenanzahl im Freiwilligendienst „kulturweit“ reduziert. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Trägerorganisationen Plätze abbauen, Einsatzländer aufgeben oder sich aus bestimmten Programmen zurückziehen? Seit Herbst 2024 liegt bei „kulturweit“ der Schwerpunkt der Entsendung auf den Ländern Osteuropas, inklusive des Balkans und des Baltikums sowie Zentralasien, inklusive der Mongolei mit einer Quote von 65 Prozent. Die Anzahl der entsandten Freiwilligen hängt mit der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zusammen. Zwischen 2023 und 2026 sind insgesamt 27 Träger aus dem weltwärts Programm ausgestiegen; im IJFD waren es im gleichen Zeitraum 13 Träger, die ihre Trägerschaft schriftlich für beendet erklärt haben oder bis auf Weiteres ruhen lassen. Gleichzeitig kamen in diesem Zeitraum 9 neue Träger im Programm weltwärts hinzu; im IJFD waren es 6 neue Träger. Eine generelle Reduzierung von Einsatzländern oder -stellen ist nicht erkennbar. Vielmehr kommt es erfahrungsgemäß aufgrund von sehr konkreten Schwierigkeiten im Visa- Prozess in den Gastländern oder Änderungen in der Sicherheitslage dazu, dass Träger entscheiden, Einsatzländer oder -regionen (temporär) aus dem Angebot zu nehmen. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Träger in andere Programme wechseln oder internationale Freiwilligendienste zunehmend ohne Bundesförderung durchführen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Abbruchquoten im Bewerbungsverfahren sowie zur sozialen Zusammensetzung der Teilnehmenden in den in Frage 1 erfragten Programmen vor? kulturweit Im Schnitt lehnen ca. 31 Prozent ein Platzangebot für „kulturweit“ ab. „kulturweit“ führt seit 2023 ein standardisiertes Monitoring zur Diversität durch. Ausgewählte Ergebnisse werden unter www.kulturweit.de/qualitat/diversitat veröffentlicht. IJFD Zum IJFD liegen keine Daten zu den Bewerbungsverfahren vor. Im Hinblick auf die soziale Zusammensetzung werden im IJFD nur von den tatsächlich Teilnehmenden Alter, Geschlecht und Bildungsgrad statistisch erhoben. Diese Daten sind zugänglich unter https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/internation aler-jugendfreiwilligendienst--137026. weltwärts Im weltwärts Programm liegen keine zentral erfassten Daten zu Bewerbenden während des laufenden Bewerbungsverfahrens vor. Stornierungen und Abbrüche werden erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfasst, nachdem ein Freiwilligendienst durch Zusage und Freiwilligendienstvereinbarung vereinbart wurde. Eine Auswahl der Daten zur sozialen Zusammensetzung sind der Freiwilligenbefragung 2024 zu entnehmen www.weltwaerts.de/files/media/dokumente_dc/de/Organisationen/Freiwilligen befragungen/2024/weltwaerts-freiwilligenbefragung-2024-nord-sued-sued-nor d_barr.pdf. 13. Welche Daten werden in den in Frage 1 erfragten Programmen jeweils zu Eigenbeiträgen erhoben (z. B. Anteil der Teilnehmenden mit Eigenbeitrag, Median bzw. Spannweite der Beiträge, Befreiungs- oder Härtefallregelungen), und wenn keine systematische Erhebung erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Datenlücke zu schließen? kulturweit Um finanzielle Zugangshürden möglichst gering zu halten, erhebt „kulturweit“ keinen Eigenbeitrag. Im Zuge der Freiwilligenbefragungen werden seit 2022 folgende Daten erhoben: a) Zusätzliche Ausgaben in Euro, b) Ausgaben für Verpflegung in Euro, c) Ausgaben für Unterkunft in Euro, d) weitere Finanzierungsquellen der Freiwilligen (z. B. Ersparnisse, familiäre Unterstützung). Bei nachgewiesenem Bedarf können Leistungen aus einem Härtefall‑ bzw. Notfallfonds gewährt werden. IJFD Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und mit dem Ziel der Datensparsamkeit werden im Rahmen der Förderung des IJFD nur die Daten erhoben, die für die Erreichung des in der IJFD-Richtlinie festgelegten Zwecks zwingend erforderlich sind. Dieses Erfordernis ist bei den in der Fragestellung genannten Daten nicht gegeben. weltwärts Seit dem Jahrgang 2024/2025 haben Trägerorganisationen die Möglichkeit, weltwärts-Freiwillige im Rahmen der Nord-Süd-Komponente an folgenden Ausgaben zu beteiligen: Fahrtkosten zu den Seminaren in Deutschland; Kosten für Visa; Kosten für Flüge oder Taschengeld. Für ökonomisch benachteiligte Freiwillige können Träger einen Nachteilsausgleich beantragen. Seit der Einführung dieser Möglichkeit der Kostenbeteiligung wird systematisch erhoben, welche Art von Kosten für die jeweiligen Freiwilligen durch Träger übernommen wird. Darüber hinaus wird erhoben, für wie viele Freiwillige ein Nachteilsausgleich oder eine Mehrbedarfsförderung beantragt wird. 14. Inwieweit werden finanzielle Zugangshürden (z. B. Eigenanteile, Vorfinanzierung) im Monitoring und in den jährlichen Freiwilligenbefragungen systematisch erfasst? 17. Welche konkreten Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Grundlage des Monitorings vorgenommen, um den darüber festgestellten Entwicklungen zu begegnen? Die Fragen 14 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. kulturweit Programmteilnehmende nutzen die Abschlussumfragen, um auf etwaige Herausforderungen hinzuweisen. Die Erfassung ist nicht standardisiert. Es wurden folgende Maßnahmen vorgenommen: Erhöhung des Taschengeldes, vollständige Übernahme der internationalen Reisekosten, Einrichtung eines Härtefallfonds zur finanziellen Unterstützung in besonderen Belastungssituationen. IJFD Freiwilligenbefragungen erfolgen im IJFD ausschließlich auf der Ebene der Träger. weltwärts In den jährlichen Befragungen der weltwärts Freiwilligen (Rückkehrer) wird abgefragt, ob Hürden den Freiwilligen die Teilnahme erschwert haben, sowie die Erfahrungen der Freiwilligen rund um das Thema Spenden abgefragt. Aufgrund der Monitoringergebnisse wird die Ansprache von jungen Männern, Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Menschen mit beruflicher Ausbildung und queeren Personen im Rahmen des weltwärts-Programms durch gezielte Maßnahmen vermehrt unterstützt. Ziel der Maßnahmen ist, diese Gruppen stärker für das Programm zu gewinnen und dabei ihre Perspektiven, Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen. 15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Berichten von Trägern, wonach insbesondere junge Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten, mit Flucht- oder Migrationsgeschichte oder ohne akademischen Hintergrund durch steigende Kosten von einer Teilnahme abgehalten werden? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für internationale Freiwilligendienste im Hinblick auf ihre soziale Zugänglichkeit? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In Abgrenzung zu kommerziellen Programmen oder privat organisierten Auslandsaufenthalten verringert die finanzielle Förderung staatlich anerkannter Freiwilligendienste durch den Bund die Zugangshürden für einen längeren Auslandsaufenthalt und ermöglicht damit einer breiten Zielgruppe interkulturelle Erfahrungen und Globales Lernen. 18. Plant die Bundesregierung, die Platzkapazitäten von internationalen Freiwilligendiensten in den kommenden Jahren auszubauen, konstant zu halten oder anzupassen, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Planung? 19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine verlässliche Finanzierung und Planungssicherheit für die in Frage 1 erfragten Programme zu gewährleisten? Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Hinblick auf eine geplante Konsolidierungsrunde im Haushalt 2027 beabsichtigt das AA, die Finanzierung der Deutschen UNESCO-Kommission für das Programm „kulturweit“ ab dem Haushalt 2027 einzustellen. Derzeit ist vorgesehen, dass der Freiwilligen-Jahrgang 2026/2027 die letzte Entsendung sein wird. Die Finanzierung des vom BMBFSFJ geförderten IJFD erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Finanzierung des vom BMZ geförderten weltwärts Programms steht entsprechend der Finanzplanungen der Bundesregierung unter dem Vorbehalt zukünftiger Haushaltsaufstellungen, daher sind keine verlässlichen Angaben zu einer künftigen Finanzierung möglich. Sparzwänge machen auch vor dem weltwärts Programm nicht halt. Das Programm ist aber in seiner Substanz nicht gefährdet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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