Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen (Antwort zu Drs. 21/6744)
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Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen (Antwort zu Drs. 21/6744)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7130
21. Wahlperiode 13.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Mirze Edis,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6744 –
Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. März 1995 wurde in Bonn die „Vereinbarung zwischen dem
Ministerium für Jugend, Tourismus und Sport der Republik Kasachstan und dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik
Deutschland über jugendpolitische Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Wenige
Wochen zuvor (am 16. Dezember 1994) wurde auch ein Abkommen über die
kulturelle Zusammenarbeit in Almaty abgeschlossen.
Damit wurde der Wille bekundet, die Zusammenarbeit zwischen beiden
Ländern in vielfältiger Weise zu entwickeln und insbesondere das gegenseitige
Kennenlernen der Jugendlichen beider Länder voranzubringen. Danach
folgten zahlreiche Aktivitäten, u. a. im Rahmen des Kinder- und Jugendplans
(KJP) „Internationale Jugendarbeit“ und in Zusammenarbeit mit dem Verband
der deutschen Jugend Kasachstans – VDKJ (siehe auch 30 Jahre VDKJ: Im
Gespräch mit der ersten Vorsitzenden“, in Deutsche Allgemeine Zeitung vom
19. Februar 2026).
Auch bei der Entwicklung bilateraler Zusammenarbeit mit anderen Staaten
nehmen Jugendbegegnungen einen herausragenden Platz ein. Davon zeugen
vom Bund geförderte Jugendaustauschprogramme mit Frankreich, Polen,
Tschechien, den USA und anderen Staaten.
Obwohl das Abkommen mit Kasachstan vom 17. März 1995 weiterhin in
Kraft ist, gab es nach Kenntnis der Fragestellenden in den vergangenen zehn
Jahren keine nennenswerten Aktivitäten zur Umsetzung der Vereinbarung.
Infolge von Treffen und Gesprächen zwischen für den Jugendaustausch
engagierten Personen aus beiden Ländern schrieb die Ministerin für Kultur und
Information der Republik Kasachstan, Frau Aida Balayeva, im vergangenen Jahr
der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Karin Prien, einen Brief mit dem Ziel, die Zusammenarbeit wieder zu
aktivieren. Im Antwortschreiben der Bundesministerin Karin Prien vom 28.
November 2025 (er liegt den Fragestellenden in englischer Sprache vor) heißt es
(übersetzt): „Mein Ministerium fördert Begegnungen zwischen jungen
Menschen und Fachleuten der außerschulischen Jugendarbeit weltweit. Dazu
gehören auch gemeinsame Aktionen mit Organisationen aus der Republik
Kasachstan. Unsere aktuellen globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 10. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ren sich auf wenige Prioritätsländer und multilaterale Organisationen. Derzeit
gibt es keine Pläne, die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrer freundlichen Bitte daher nicht
nachkommen kann.“
Diese Antwort trifft bei den Fragestellenden auf wenig Verständnis und auf
Erklärungsbedarf.
1. Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 zur Umsetzung des am 17. März 1995
unterzeichneten Abkommens zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und Kasachstan (bitte detailliert zu den Punkten in Artikel 2
und 3, aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)?
In Umsetzung des Abkommens vom 17. März 1995 wurden in dem
betreffenden Zeitraum insgesamt 49 außerschulische Jugend- und Fachkräfteaustausche
mit Kasachstan durchgeführt und über den Kinder- und Jugendplan des Bundes
(KJP) gefördert. Anlass jeder nach dem KJP geförderten
Begegnungsmaßnahme ist das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen des Partnerlandes im
Sinne eines interkulturellen Lernens.
Im Rahmen der Förderung deutsch-kasachischer Maßnahmen im Jugendbereich
werden die in Artikel 3 des Abkommens genannten Arten und Formate nicht
erfasst.
2. Wann waren für die Jugendpolitik zuständige Mitglieder der
Bundesregierung zu Besuch in der Republik Kasachstan (bitte die jeweiligen
Bundesministerinnen und Bundesminister und Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre und das jeweilige Jahr, möglichst ab 1995, nennen)?
Nach hiesiger Kenntnis erfolgten in dem genannten Zeitraum keine Reisen von
für Jugendfragen zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung im Kontext der
jugendpolitischen Zusammenarbeit mit Kasachstan.
3. Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 darüber hinaus in den im Artikel 1 Absatz 4
benannten Bereichen sowie im Sinne von Artikel 7 (bitte detailliert
aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)?
Über den Pädagogischen Austauschdienst des Sekretariats der
Kultusministerkonferenz wurden verschiedene Aktivitäten u. a. mit Kasachstan im Bereich
des Schul- und Lehreraustausches umgesetzt. Details zu den einzelnen
Programmen können der Tabelle in der Anlage 1* entnommen werden.
4. In welchem Umfang wurden die in den Fragen 1 und 2 benannten
Aktivitäten vom Bund gefördert (bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt
nach Jahren sowie jeweils Titel im Bundeshaushalt angeben)?
Die Förderung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aktivitäten betrug im
Zeitraum 2015 bis 2025 308 000 Euro. Die Aufschlüsselung nach Jahren ergibt
sich aus nachfolgender Tabelle.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7130 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Jahr Anzahl der
Maßnahmen
Gesamtsumme in
Tausend Euro
Titel
2015 6 rund 36 000 Euro 1702 684 01
2016 0 0 Euro 1702 684 01
2017 6 rund 40 000 Euro 1702 684 01
2018 7 rund 58 000 Euro 1702 684 01
2019 3 rund 25 000 Euro 1702 684 01
2020 2 rund 1 000 Euro* 1702 684 01
2021 0 0 Euro* 1702 684 01
2022 12 rund 50 000 Euro 1702 684 01
2023 3 rund 25 000 Euro 1702 684 01
2024 8 rund 67 000 Euro 1702 684 01
2025 2 rund 6 000 Euro 1702 684 01
* Während der Corona-Pandemie wurden keine Maßnahmen mit Kasachstan durchgeführt.
5. Was hat die Bundesregierung getan, um die finanziellen
Rahmenbedingungen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 5
zu verbessern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (bitte als
Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie jeweils Titel im
Bundeshaushalt angeben)?
Die Bundesregierung stellt die für den deutsch-kasachischen Jugend- und
Fachkräfteaustausch erforderlichen Fördermittel im Rahmen des KJP zur
Verfügung, sodass alle beantragten Maßnahmen gefördert werden konnten. Mit der
Überarbeitung der Richtlinien des KJP im Jahr 2018 wurden zudem
Jahresplanungsgespräche mit den Dachverbänden der Trägerorganisationen eingerichtet,
in denen die jeweiligen Maßnahmen der Träger für das darauffolgende Jahr
gemeinsam besprochen werden.
Ein eigener Haushaltstitel für die jugendpolitische Zusammenarbeit mit
Kasachstan besteht nicht, vielmehr wird diese aus den für den KJP zur Verfügung
stehenden Mitteln finanziert.
6. In welchen Jahren (seit 2016) wurden im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
und 2 Protokolle vereinbart?
7. Wann wurde zuletzt ein Protokoll vereinbart, und welche Schwerpunkte
der jugendpolitischen Zusammenarbeit wurden dabei festgelegt?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das letzte Protokoll zwischen dem damaligen Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik Deutschland und dem
Komitee für Jugendfragen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der
Republik Kasachstan stammt vom 19. März 2014 und umfasst die jugendpolitische
Zusammenarbeit in den Jahren 2014 und 2015. Als Schwerpunkte wurden die
Stabilisierung der Beziehungen und die Begründung neuer Partnerschaften
vereinbart.
8. Gab es im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Tagungen und Kolloquien zur
vertieften Auswertung und zur Weiterentwicklung der jugendpolitischen
Zusammenarbeit, und wenn ja, wann?
Im Berichtszeitraum fanden drei Deutsch-Kasachische Jugendforen zur
Weiterentwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit statt, zuletzt 2013.
9. Was hat die Bundesregierung zur erleichterten Visavergabe im Sinne von
Artikel 6 Absatz 3 getan, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich
aktuell geplant?
Die deutsche Botschaft in Astana und das Generalkonsulat in Almaty machen
von den gesetzlichen Möglichkeiten zur Befreiung von Visumgebühren
Gebrauch. Dies kommt insbesondere Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
jugendpolitischen Zusammenarbeit im Sinne des Abkommens zugute. Darüber
hinaus bringt sich die Bundesregierung konstruktiv ein in die laufenden
Verhandlungen eines Visumerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen
Union und der Republik Kasachstan.
10. Auf welche Prioritätsländer und multilaterale Organisationen will sich
die Bundesregierung bei ihren globalen jugendpolitischen Aktivitäten
konzentrieren (siehe o. g. Brief von Bundesministerin Karin Prien vom
28. November 2025)?
Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit sind Frankreich, Polen,
Griechenland, Israel und Tschechien sowie die Mitarbeit in multilateralen
Organisationen (Vereinte Nationen, Europarat und Europäische Union).
11. Welche Organisationen und Institutionen in Deutschland engagieren sich
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für den Jugendaustausch und
weitere jugendpolitische Aktivitäten zwischen Deutschland und
Kasachstan?
Welche dieser Organisationen werden dabei seitens des Bundes
institutionell oder projektbezogen unterstützt bzw. gefördert (bitte konkret die
Organisationen sowie Art und Umfang der Förderung durch den Bund
getrennt für die Jahre 2025 und 2026 aufführen sowie Titel im
Bundeshaushalt angeben)?
Im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind folgende Organisationen im
Jugendaustausch zwischen Deutschland und Kasachstan engagiert:
• djo – Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e. V.,
• Bund Deutscher Pfadfinder_innen – Bundesverband e. V.,
• Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste e. V. und
• Arbeitsgemeinschaft der Ost-West-Institute e. V.
Im Jahr 2025 wurden zwei Fachkräftemaßnahmen mit einer Fördersumme von
insgesamt 6 000 Euro aus dem KJP (Haushaltstitel 1702 684 01) gefördert. Die
Durchführung der Maßnahmen erfolgte durch die djo. Für das Jahr 2026 kann
derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da die
Verwendungsnachweise der Förderung für Maßnahmen nach dem KJP noch nicht
vorliegen. Die Förderung erfolgt projektbezogen.
Über das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanzierte ASA-Programm, ein entwicklungspolitisches
Austausch- und Stipendienprogramm für junge Menschen, haben 2025 zwei
Personen aus Deutschland und zwei Personen aus Kasachstan an einem ASA
Hochschul-Global Projekt teilgenommen. Dabei fielen Gesamtfördermittel in
Höhe von 22 000 Euro für die vier Stipendien an, die aus dem Haushaltstitel
687 74‑023 finanziert wurden.
Im Entsendejahrgang 2025/2026 des BMZ finanzierten weltwärts-Programms
haben fünf Freiwillige an einem weltwärts-Dienst in Kasachstan teilgenommen.
Träger dieser Dienste waren die Entsendeorganisationen Freunde der
Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V. und Bistum Osnabrück. Rund 33 300 Euro
wurden aus dem Haushaltstitel 687 74‑023 dafür verausgabt.
Über das Auswärtige Amt wird im Jahr 2026 das Projekt „The Role of
Women”, von KONTAKTE-KONTAKTbI e. V. zum Teil in Kasachstan umgesetzt
und durch den Titel 0504 68717 EN2 in Höhe von 86 237,78 Euro unterstützt.
12. Ist die Bundesregierung bereit, das am 17. März 1995 unterzeichnete
Abkommen mit Leben zu erfüllen, wenn nein, mit welcher Begründung,
und wenn ja, mit welchen Maßnahmen in den Jahren 2026 und 2027?
Der Fokus der jugendpolitischen Zusammenarbeit des BMBFSFJ liegt auf den
in der Antwort zu Frage 10 genannten Ländern.
Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip in der Kinder- und Jugendhilfe werden
auch Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit vorrangig von Trägern vor
Ort durchgeführt. Maßnahmen mit Kasachstan werden weiterhin durch das
BMBFSFJ gefördert. Auf Seiten der Träger der internationalen Jugendarbeit in
Deutschland lässt sich derzeit kein gesteigertes Interesse an einer
Zusammenarbeit mit Kasachstan erkennen.
Anlage 1 zur Frage 3 Antwort KA 21_6744 Stand: Juli
Anlage 1 zur Frage 3:
Jahre 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ist 2026 Soll 2026
Internationales
Preisträgerprogramm
4 4 5 4 5 0 0 0 1 0 0 0
Summe in € 8.187 13.475 17.267 11.814 16.795 0 0 0 5.031 0 0 0
Deutschland-
Plus
0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 + 1
BL*
12 + 1
BL*
11 + 1
BL*
Summe in € 0 0 0 0 0 0 0 0 0 28.570 26.542 11.895 16.940
Hospitation von
kasachischen
Deutschlehrkräften
4 3 2 2 3 0 0 2 4 2 3 0 3
Summe in € 10.250 6.815 3.000 4.500 5.750 0 0 10.500 20.700 4.000 5.300 0 6.000
Weiterbildungsprogramm
0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2
Summe in € 0 9.066 0 0 0 0 0 0 0 0 2.849 5.096 280
Fortbildungskurse
3 2 0 0 0 0 0 1 3 0 0 0
Summe in € 7.800 5.400 0 0 0 0 0 2.900 8.700 0 0 0 0
Anlage 1 zur Frage 3 Antwort KA 21_6744 Stand: Juli
Jahre 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ist 2026 Soll 2026
Schulpatenschaften
55 26 22 31 32 0 0 0 21 26 49 0 28
Lehrkäfteprogramm
8 4 3 7 4 0 0 2 3 4 8 0 4
Summe in € 14.221 1.172 13.305 5.700 10.401 1.080 0 1.200 7.892 6.113 13.128 0 7.600
*Begleitlehrer
** Stornogebühren
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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