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Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen (Antwort zu Drs. 21/6744)

dip / drucksache 13.07.2026 · WP 21 · 21/7130 · Antwort · Original ↗

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Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen (Antwort zu Drs. 21/6744) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7130 21. Wahlperiode 13.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Mirze Edis, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6744 – Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 17. März 1995 wurde in Bonn die „Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Jugend, Tourismus und Sport der Republik Kasachstan und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik Deutschland über jugendpolitische Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Wenige Wochen zuvor (am 16. Dezember 1994) wurde auch ein Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit in Almaty abgeschlossen. Damit wurde der Wille bekundet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern in vielfältiger Weise zu entwickeln und insbesondere das gegenseitige Kennenlernen der Jugendlichen beider Länder voranzubringen. Danach folgten zahlreiche Aktivitäten, u. a. im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) „Internationale Jugendarbeit“ und in Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Jugend Kasachstans – VDKJ (siehe auch 30 Jahre VDKJ: Im Gespräch mit der ersten Vorsitzenden“, in Deutsche Allgemeine Zeitung vom 19. Februar 2026). Auch bei der Entwicklung bilateraler Zusammenarbeit mit anderen Staaten nehmen Jugendbegegnungen einen herausragenden Platz ein. Davon zeugen vom Bund geförderte Jugendaustauschprogramme mit Frankreich, Polen, Tschechien, den USA und anderen Staaten. Obwohl das Abkommen mit Kasachstan vom 17. März 1995 weiterhin in Kraft ist, gab es nach Kenntnis der Fragestellenden in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Aktivitäten zur Umsetzung der Vereinbarung. Infolge von Treffen und Gesprächen zwischen für den Jugendaustausch engagierten Personen aus beiden Ländern schrieb die Ministerin für Kultur und Information der Republik Kasachstan, Frau Aida Balayeva, im vergangenen Jahr der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, einen Brief mit dem Ziel, die Zusammenarbeit wieder zu aktivieren. Im Antwortschreiben der Bundesministerin Karin Prien vom 28. November 2025 (er liegt den Fragestellenden in englischer Sprache vor) heißt es (übersetzt): „Mein Ministerium fördert Begegnungen zwischen jungen Menschen und Fachleuten der außerschulischen Jugendarbeit weltweit. Dazu gehören auch gemeinsame Aktionen mit Organisationen aus der Republik Kasachstan. Unsere aktuellen globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrie- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ren sich auf wenige Prioritätsländer und multilaterale Organisationen. Derzeit gibt es keine Pläne, die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrer freundlichen Bitte daher nicht nachkommen kann.“ Diese Antwort trifft bei den Fragestellenden auf wenig Verständnis und auf Erklärungsbedarf.  1. Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zur Umsetzung des am 17. März 1995 unterzeichneten Abkommens zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kasachstan (bitte detailliert zu den Punkten in Artikel 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? In Umsetzung des Abkommens vom 17. März 1995 wurden in dem betreffenden Zeitraum insgesamt 49 außerschulische Jugend- und Fachkräfteaustausche mit Kasachstan durchgeführt und über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert. Anlass jeder nach dem KJP geförderten Begegnungsmaßnahme ist das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen des Partnerlandes im Sinne eines interkulturellen Lernens. Im Rahmen der Förderung deutsch-kasachischer Maßnahmen im Jugendbereich werden die in Artikel 3 des Abkommens genannten Arten und Formate nicht erfasst.  2. Wann waren für die Jugendpolitik zuständige Mitglieder der Bundesregierung zu Besuch in der Republik Kasachstan (bitte die jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und das jeweilige Jahr, möglichst ab 1995, nennen)? Nach hiesiger Kenntnis erfolgten in dem genannten Zeitraum keine Reisen von für Jugendfragen zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung im Kontext der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit Kasachstan.  3. Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 darüber hinaus in den im Artikel 1 Absatz 4 benannten Bereichen sowie im Sinne von Artikel 7 (bitte detailliert aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Über den Pädagogischen Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz wurden verschiedene Aktivitäten u. a. mit Kasachstan im Bereich des Schul- und Lehreraustausches umgesetzt. Details zu den einzelnen Programmen können der Tabelle in der Anlage 1* entnommen werden.  4. In welchem Umfang wurden die in den Fragen 1 und 2 benannten Aktivitäten vom Bund gefördert (bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie jeweils Titel im Bundeshaushalt angeben)? Die Förderung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aktivitäten betrug im Zeitraum 2015 bis 2025 308 000 Euro. Die Aufschlüsselung nach Jahren ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7130 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Jahr Anzahl der Maßnahmen Gesamtsumme in Tausend Euro Titel 2015 6 rund 36 000 Euro 1702 684 01 2016 0 0 Euro 1702 684 01 2017 6 rund 40 000 Euro 1702 684 01 2018 7 rund 58 000 Euro 1702 684 01 2019 3 rund 25 000 Euro 1702 684 01 2020 2 rund 1 000 Euro* 1702 684 01 2021 0 0 Euro* 1702 684 01 2022 12 rund 50 000 Euro 1702 684 01 2023 3 rund 25 000 Euro 1702 684 01 2024 8 rund 67 000 Euro 1702 684 01 2025 2 rund 6 000 Euro 1702 684 01 * Während der Corona-Pandemie wurden keine Maßnahmen mit Kasachstan durchgeführt.  5. Was hat die Bundesregierung getan, um die finanziellen Rahmenbedingungen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 5 zu verbessern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie jeweils Titel im Bundeshaushalt angeben)? Die Bundesregierung stellt die für den deutsch-kasachischen Jugend- und Fachkräfteaustausch erforderlichen Fördermittel im Rahmen des KJP zur Verfügung, sodass alle beantragten Maßnahmen gefördert werden konnten. Mit der Überarbeitung der Richtlinien des KJP im Jahr 2018 wurden zudem Jahresplanungsgespräche mit den Dachverbänden der Trägerorganisationen eingerichtet, in denen die jeweiligen Maßnahmen der Träger für das darauffolgende Jahr gemeinsam besprochen werden. Ein eigener Haushaltstitel für die jugendpolitische Zusammenarbeit mit Kasachstan besteht nicht, vielmehr wird diese aus den für den KJP zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert.  6. In welchen Jahren (seit 2016) wurden im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 und 2 Protokolle vereinbart?  7. Wann wurde zuletzt ein Protokoll vereinbart, und welche Schwerpunkte der jugendpolitischen Zusammenarbeit wurden dabei festgelegt? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das letzte Protokoll zwischen dem damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik Deutschland und dem Komitee für Jugendfragen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan stammt vom 19. März 2014 und umfasst die jugendpolitische Zusammenarbeit in den Jahren 2014 und 2015. Als Schwerpunkte wurden die Stabilisierung der Beziehungen und die Begründung neuer Partnerschaften vereinbart.  8. Gab es im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Tagungen und Kolloquien zur vertieften Auswertung und zur Weiterentwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit, und wenn ja, wann? Im Berichtszeitraum fanden drei Deutsch-Kasachische Jugendforen zur Weiterentwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit statt, zuletzt 2013.  9. Was hat die Bundesregierung zur erleichterten Visavergabe im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 getan, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich aktuell geplant? Die deutsche Botschaft in Astana und das Generalkonsulat in Almaty machen von den gesetzlichen Möglichkeiten zur Befreiung von Visumgebühren Gebrauch. Dies kommt insbesondere Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Sinne des Abkommens zugute. Darüber hinaus bringt sich die Bundesregierung konstruktiv ein in die laufenden Verhandlungen eines Visumerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan. 10. Auf welche Prioritätsländer und multilaterale Organisationen will sich die Bundesregierung bei ihren globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrieren (siehe o. g. Brief von Bundesministerin Karin Prien vom 28. November 2025)? Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit sind Frankreich, Polen, Griechenland, Israel und Tschechien sowie die Mitarbeit in multilateralen Organisationen (Vereinte Nationen, Europarat und Europäische Union). 11. Welche Organisationen und Institutionen in Deutschland engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für den Jugendaustausch und weitere jugendpolitische Aktivitäten zwischen Deutschland und Kasachstan? Welche dieser Organisationen werden dabei seitens des Bundes institutionell oder projektbezogen unterstützt bzw. gefördert (bitte konkret die Organisationen sowie Art und Umfang der Förderung durch den Bund getrennt für die Jahre 2025 und 2026 aufführen sowie Titel im Bundeshaushalt angeben)? Im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind folgende Organisationen im Jugendaustausch zwischen Deutschland und Kasachstan engagiert: • djo – Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e. V., • Bund Deutscher Pfadfinder_innen – Bundesverband e. V., • Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste e. V. und • Arbeitsgemeinschaft der Ost-West-Institute e. V. Im Jahr 2025 wurden zwei Fachkräftemaßnahmen mit einer Fördersumme von insgesamt 6 000 Euro aus dem KJP (Haushaltstitel 1702 684 01) gefördert. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte durch die djo. Für das Jahr 2026 kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da die Verwendungsnachweise der Förderung für Maßnahmen nach dem KJP noch nicht vorliegen. Die Förderung erfolgt projektbezogen. Über das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte ASA-Programm, ein entwicklungspolitisches Austausch- und Stipendienprogramm für junge Menschen, haben 2025 zwei Personen aus Deutschland und zwei Personen aus Kasachstan an einem ASA Hochschul-Global Projekt teilgenommen. Dabei fielen Gesamtfördermittel in Höhe von 22 000 Euro für die vier Stipendien an, die aus dem Haushaltstitel 687 74‑023 finanziert wurden. Im Entsendejahrgang 2025/2026 des BMZ finanzierten weltwärts-Programms haben fünf Freiwillige an einem weltwärts-Dienst in Kasachstan teilgenommen. Träger dieser Dienste waren die Entsendeorganisationen Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V. und Bistum Osnabrück. Rund 33 300 Euro wurden aus dem Haushaltstitel 687 74‑023 dafür verausgabt. Über das Auswärtige Amt wird im Jahr 2026 das Projekt „The Role of Women”, von KONTAKTE-KONTAKTbI e. V. zum Teil in Kasachstan umgesetzt und durch den Titel 0504 68717 EN2 in Höhe von 86 237,78 Euro unterstützt. 12. Ist die Bundesregierung bereit, das am 17. März 1995 unterzeichnete Abkommen mit Leben zu erfüllen, wenn nein, mit welcher Begründung, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen in den Jahren 2026 und 2027? Der Fokus der jugendpolitischen Zusammenarbeit des BMBFSFJ liegt auf den in der Antwort zu Frage 10 genannten Ländern. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip in der Kinder- und Jugendhilfe werden auch Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit vorrangig von Trägern vor Ort durchgeführt. Maßnahmen mit Kasachstan werden weiterhin durch das BMBFSFJ gefördert. Auf Seiten der Träger der internationalen Jugendarbeit in Deutschland lässt sich derzeit kein gesteigertes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Kasachstan erkennen. Anlage 1 zur Frage 3 Antwort KA 21_6744 Stand: Juli Anlage 1 zur Frage 3: Jahre 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ist 2026 Soll 2026 Internationales Preisträgerprogramm 4 4 5 4 5 0 0 0 1 0 0 0 Summe in € 8.187 13.475 17.267 11.814 16.795 0 0 0 5.031 0 0 0 Deutschland- Plus 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 + 1 BL* 12 + 1 BL* 11 + 1 BL* Summe in € 0 0 0 0 0 0 0 0 0 28.570 26.542 11.895 16.940 Hospitation von kasachischen Deutschlehrkräften 4 3 2 2 3 0 0 2 4 2 3 0 3 Summe in € 10.250 6.815 3.000 4.500 5.750 0 0 10.500 20.700 4.000 5.300 0 6.000 Weiterbildungsprogramm 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 Summe in € 0 9.066 0 0 0 0 0 0 0 0 2.849 5.096 280 Fortbildungskurse 3 2 0 0 0 0 0 1 3 0 0 0 Summe in € 7.800 5.400 0 0 0 0 0 2.900 8.700 0 0 0 0 Anlage 1 zur Frage 3 Antwort KA 21_6744 Stand: Juli Jahre 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ist 2026 Soll 2026 Schulpatenschaften 55 26 22 31 32 0 0 0 21 26 49 0 28 Lehrkäfteprogramm 8 4 3 7 4 0 0 2 3 4 8 0 4 Summe in € 14.221 1.172 13.305 5.700 10.401 1.080 0 1.200 7.892 6.113 13.128 0 7.600 *Begleitlehrer ** Stornogebühren Gesamtherstellung: H. 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