Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen
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Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6744
21. Wahlperiode 26.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Mirze Edis, Nicole Gohlke, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen
Am 17. März 1995 wurde in Bonn die „Vereinbarung zwischen dem
Ministerium für Jugend, Tourismus und Sport der Republik Kasachstan und dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik
Deutschland über jugendpolitische Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Wenige
Wochen zuvor (am 16. Dezember 1994) wurde auch ein Abkommen über die
kulturelle Zusammenarbeit in Almaty abgeschlossen.
Damit wurde der Wille bekundet, die Zusammenarbeit zwischen beiden
Ländern in vielfältiger Weise zu entwickeln und insbesondere das gegenseitige
Kennenlernen der Jugendlichen beider Länder voranzubringen. Danach folgten
zahlreiche Aktivitäten, u. a. im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP)
„Internationale Jugendarbeit“ und in Zusammenarbeit mit dem Verband der
deutschen Jugend Kasachstans – VDKJ (siehe auch 30 Jahre VDKJ: Im
Gespräch mit der ersten Vorsitzenden“, in Deutsche Allgemeine Zeitung vom
19. Februar 2026).
Auch bei der Entwicklung bilateraler Zusammenarbeit mit anderen Staaten
nehmen Jugendbegegnungen einen herausragenden Platz ein. Davon zeugen
vom Bund geförderte Jugendaustauschprogramme mit Frankreich, Polen,
Tschechien, den USA und anderen Staaten.
Obwohl das Abkommen mit Kasachstan vom 17. März 1995 weiterhin in Kraft
ist, gab es nach Kenntnis der Fragestellenden in den vergangenen zehn Jahren
keine nennenswerten Aktivitäten zur Umsetzung der Vereinbarung.
Infolge von Treffen und Gesprächen zwischen für den Jugendaustausch
engagierten Personen aus beiden Ländern schrieb die Ministerin für Kultur und
Information der Republik Kasachstan, Frau Aida Balayeva, im vergangenen Jahr
der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin
Prien, einen Brief mit dem Ziel, die Zusammenarbeit wieder zu aktivieren. Im
Antwortschreiben der Bundesministerin Karin Prien vom 28. November 2025
(er liegt den Fragestellenden in englischer Sprache vor) heißt es (übersetzt):
„Mein Ministerium fördert Begegnungen zwischen jungen Menschen und
Fachleuten der außerschulischen Jugendarbeit weltweit. Dazu gehören auch
gemeinsame Aktionen mit Organisationen aus der Republik Kasachstan. Unsere
aktuellen globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrieren sich auf wenige
Prioritätsländer und multilaterale Organisationen. Derzeit gibt es keine Pläne,
die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass ich Ihrer freundlichen Bitte daher nicht nachkommen kann.“
Diese Antwort trifft bei den Fragestellenden auf wenig Verständnis und auf
Erklärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 zur Umsetzung des am 17. März 1995 unterzeichneten
Abkommens zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und Kasachstan (bitte detailliert zu den Punkten in Artikel 2 und 3,
aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)?
2. Wann waren für die Jugendpolitik zuständige Mitglieder der
Bundesregierung zu Besuch in der Republik Kasachstan (bitte die jeweiligen
Bundesministerinnen und Bundesminister und Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre und das jeweilige Jahr, möglichst ab 1995, nennen)?
3. Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 darüber hinaus in den im Artikel 1 Absatz 4 benannten
Bereichen sowie im Sinne von Artikel 7 (bitte detailliert aufgeschlüsselt
nach Jahren angeben)?
4. In welchem Umfang wurden die in den Fragen 1 und 2 benannten
Aktivitäten vom Bund gefördert (bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt
nach Jahren sowie jeweils Titel im Bundeshaushalt angeben)?
5. Was hat die Bundesregierung getan, um die finanziellen
Rahmenbedingungen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 5
zu verbessern, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (bitte als
Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie jeweils Titel im
Bundeshaushalt angeben)?
6. In welchen Jahren (seit 2016) wurden im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
und 2 Protokolle vereinbart?
7. Wann wurde zuletzt ein Protokoll vereinbart, und welche Schwerpunkte
der jugendpolitischen Zusammenarbeit wurden dabei festgelegt?
8. Gab es im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Tagungen und Kolloquien zur
vertieften Auswertung und zur Weiterentwicklung der jugendpolitischen
Zusammenarbeit, und wenn ja, wann?
9. Was hat die Bundesregierung zur erleichterten Visavergabe im Sinne von
Artikel 6 Absatz 3 getan, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich
aktuell geplant?
10. Auf welche Prioritätsländer und multilaterale Organisationen will sich die
Bundesregierung bei ihren globalen jugendpolitischen Aktivitäten
konzentrieren (siehe o. g. Brief von Bundesministerin Karin Prien vom 28.
November 2025)?
11. Welche Organisationen und Institutionen in Deutschland engagieren sich
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für den Jugendaustausch und
weitere jugendpolitische Aktivitäten zwischen Deutschland und
Kasachstan?
Welche dieser Organisationen werden dabei seitens des Bundes
institutionell oder projektbezogen unterstützt bzw. gefördert (bitte konkret die
Organisationen sowie Art und Umfang der Förderung durch den Bund
getrennt für die Jahre 2025 und 2026 aufführen sowie Titel im
Bundeshaushalt angeben)?
12. Ist die Bundesregierung bereit, das am 17. März 1995 unterzeichnete
Abkommen mit Leben zu erfüllen, wenn nein, mit welcher Begründung, und
wenn ja, mit welchen Maßnahmen in den Jahren 2026 und 2027?
Berlin, den 22. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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