Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Mühldorf - Landshut
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Mühldorf - Landshut
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7160
21. Wahlperiode 10.07.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Mühldorf – Landshut
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 3. Juli 2026 gemäß Beschluss vom 28. Februar
2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7365 in Verbindung mit § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ..................................................................................................................... 3
2 Vorzugsvariante .......................................................................................................... 3
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung ....................................................................................... 3
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung ......................................................................................... 4
2.3 Variantenuntersuchung und Ergebnis ............................................................................ 4
2.4 Umweltverträglichkeit sowie Lärm- und Erschütterungsschutz ................................. 5
2.5 Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Rahmenterminplan ............................................ 5
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG ...................................... 6
3.1 Forderungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung .............................................. 6
4 Fazit und Empfehlung ................................................................................................. 6
5 Anlagen ........................................................................................................................ 7
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1 Einleitung
Mit Blick auf die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) wird für Vorhaben des Bedarfsplans nach Abschluss der Leistungsphasen 1
und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eine Befassung des
Deutschen Bundestags vorgesehen.
Gegenstand der parlamentarischen Befassung ist das Bedarfsplanvorhaben „ABS Mühldorf
– Landshut“, das als Bestandteil des Projektbündels 9 (ABS München – Landshut –
Obertraubling – Regensburg – Marktredwitz – Hof) im Vordringlichen Bedarf des geltenden
Bedarfsplans Schiene gemäß Anlage zu § 1 Absatz 1 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) verankert ist.
Die Berichterstattung beruht auf Informationen der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG und
einer zuwendungsrechtlichen Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) auf Basis
des Vorplanungsergebnisses. Die umfassende Abwägung zwischen allen berührten
öffentlichen und privaten Belangen erfolgt durch die unabhängige Planfeststellungsbehörde im
planrechtlichen Verfahren nach § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Eine
Bewertung und Festlegung zu konkreten, entscheidungserheblichen rechtlichen Fragestellungen
erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss.
Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine bestehende Elektrifizierungslücke im
ostbayerischen Schienennetz geschlossen, insbesondere zwischen den Ausbauprojekten des
Ostkorridors Süd (Regensburg – Landshut) und der ABS 38 (Mühldorf – Freilassing).
Hierdurch wird ein alternativer Laufweg zur stark belasteten Nord-Süd-Achse (Hamburg –
Hannover – Fulda – Würzburg – Nürnberg – München / Passau) insbesondere für den
Schienengüterverkehr geschaffen und zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung des
Knotens München durch eine östliche Umfahrung geleistet. Darüber hinaus schafft die
Elektrifizierung der eingleisigen Strecke zwischen den Knotenbahnhöfen Mühldorf und Landshut
Hbf die Voraussetzungen für einen umweltfreundlichen elektrischen Betrieb im
Schienenpersonennahverkehr.
Der vorliegende Bericht dient der Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das
Ergebnis der im Jahr 2025 abgeschlossenen Vorplanung und stellt dabei die erarbeitete
Vorzugsvariante einschließlich einer ersten belastbaren Kostenschätzung als auch die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
2 Vorzugsvariante
Für die Bewertung und Auswahl einer technisch und wirtschaftlich sinnvollen Lösung
wurde im Rahmen der Vorplanung eine Vorzugsvariante erarbeitet. Diese bildet die
Grundlage für die weitere Planung und dient als Referenz für die
Genehmigungsunterlagen sowie die parlamentarische Befassung.
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung
Die zu elektrifizierende Streckenlänge zwischen Mühldorf und Landshut Hbf beträgt 53,7
km. Die Stellwerksbereiche werden mit elektronischen Stellwerken (ESTW-A Regio)
ausgestattet und für den Betrieb mit ETCS L2mS vorbereitet. Die Anpassung der Bahnübergänge
erfolgt entsprechend. Die Steuerung wird die ESTW-Unterzentrale in Mühldorf übernehmen.
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Mit der Elektrifizierung der Strecke wird eine durchgehende elektrische Verbindung im
Güterverkehr geschaffen, die perspektivisch zur Entlastung der bestehenden Nord-Süd-Achse
(Hamburg – Hannover – Fulda – Würzburg – Nürnberg – Salzburg / Passau) und
insbesondere des Knotens München beiträgt. Der Schienenpersonennahverkehr kann künftig
elektrisch betrieben werden. Die Prognosezugzahlen BVWP 2030-DT weisen mit 12
Güterzügen/Tag keine Steigerung der Zugverkehre gegenüber dem IST auf. Maßnahmen zur
Kapazitätssteigerung, wie längere Überholgleise oder ein abschnittsweiser zweigleisiger
Ausbau, sind langfristig denkbar, jedoch nicht Bestandteil des aktuellen Projektumfangs.
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung
Der Spurplan der Strecke wird nicht angepasst und die Streckenklasse bleibt erhalten. Die
Energieversorgung der Oberleitungsanlage erfolgt redundant über zwei Einspeisepunkte
aus dem künftigen Unterwerk in Mühldorf am Inn (Planung im Rahmen des Projekts „ABS
38“) und dem bestehenden Unterwerk in Landshut.
2.3 Variantenuntersuchung und Ergebnis
Die Planungsgrenzen wurden in Richtung Mühldorf am Standort des Einfahrsignals und in
Richtung Landshut an der Einfahrweiche definiert. Im Rahmen der
Elektrifizierungsplanung wurde auf eine Variantenuntersuchung verzichtet, da der bestehende Spurplan
unverändert bleibt.
Es wurden ausgewählte Bahnübergänge hinsichtlich ihrer technischen und betrieblichen
Zukunftsfähigkeit überprüft. Hintergrund der Bewertung waren sowohl die bestehende,
teilweise veraltete Anlagentechnik als auch die Anforderungen, die sich aus der geplanten
Oberleitungsinfrastruktur ergeben. Dabei wurden verschiedene Anpassungsoptionen
geprüft – von der Erneuerung über Ersatzwegebeziehungen bis hin zur vollständigen
Auflassung. Auf Basis definierter Bewertungskriterien wurde für folgende Bahnübergänge die
Auflassung als Vorzugsvariante festgelegt:
BÜ km 31,682 „Spitalholz VII“: Der überwiegend forstwirtschaftlich genutzte
Übergang kann durch die Ertüchtigung bestehender Waldwege ersetzt werden.
BÜ km 23,299 „Oberrettenbach VI“ und BÜ km 23,8 „Irlach“: Aufgrund der
Topografie, geringer Verkehrsbelastung und zumutbarer Umwege ist eine gemeinsame
Straßenüberführung bei km 23,6 mit ergänzenden Ersatzwegen vorgesehen.
Die Auflassung dieser höhengleichen Übergänge trägt zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zur Reduzierung des künftigen Instandhaltungsaufwands bei. Weitere
Bahnübergänge werden im Zuge der Elektrifizierung und Einführung des Signalsystems ETCS Level
2 mit Signalen (L2mS) angepasst bzw. erneuert – unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG).
Im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik wurden zwei Varianten geprüft: eine reine
Anpassung der Außenanlagen (Erdung) an die neue Oberleitungsanlage sowie eine
weitergehende Umrüstung auf ETCS L2mS einschließlich der erforderlichen
Erdungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der strategischen Zielsetzung des Bundes, das gesamte
Schienennetz schrittweise mit dem Europäischen Zugsteuerungssystem ETCS auszustatten
und die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Hinblick auf die Fahrzeugtechnik zu
berücksichtigen, wurde die Variante der Umrüstung auf ETCS L2mS als bevorzugte Lösung
identifiziert.
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Im Bereich der Kommunikationstechnik wurden zwei Lösungsansätze geprüft: einerseits
die Beibehaltung der bestehenden CU-Kabelinfrastruktur mit analoger
Übertragungstechnik, andererseits die Verlegung eines neuen Lichtwellenleiterkabels (LWL) in Verbindung
mit der Umstellung auf digitale Übertragungstechnik. Die LWL-Variante erwies sich als
wirtschaftlicher und ermöglicht eine digitale Übertragung, die dem aktuellen Stand der
Technik entspricht und langfristige Systemanforderungen erfüllt.
2.4 Umweltverträglichkeit sowie Lärm- und Erschütterungsschutz
Das Vorhaben stellt gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einen
Eingriff in Natur und Landschaft dar und erfordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Im
Zuge der Genehmigungsplanung werden potenzielle Eingriffe in Natur und Landschaft
fachgutachterlich bewertet und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Schutzgebiete, darunter auch ein Natura 2000-Gebiet, werden berücksichtigt. Erste Erhebungen
und Vorprüfungen haben bereits zur frühzeitigen Vermeidung erheblicher
naturschutzrechtlicher Konflikte beigetragen. Die vertiefende Betrachtung erfolgt im weiteren
Planungsverlauf auf Grundlage floristisch-faunistischer Kartierungen.
Entlang der Trasse befinden sich denkmalgeschützte Bau- und Bodendenkmäler, deren
Belange im weiteren Planungsverlauf gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben
berücksichtigt werden.
Die Elektrifizierung der Strecke stellt grundsätzlich einen relevanten baulichen Eingriff im
Sinne des Bundes-Immissionsschutzrechts dar. Da sich das Betriebsprogramm jedoch
nicht verändert und keine zusätzlichen Schallemissionen zu erwarten sind, liegt nach
aktueller Einschätzung keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vor. Die
schalltechnische Bewertung erfolgt im Rahmen der Genehmigungsplanung unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Mit Inkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes im Jahr 2020 ist der Einsatz
lärmintensiver Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz nicht mehr zulässig. Für den
vorläufigen Planungshorizont 2030 wird davon ausgegangen, dass ausschließlich lärmarme
Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
2.5 Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Rahmenterminplan
Das Bedarfsplanvorhaben „ABS Mühldorf – Landshut“ ist Bestandteil des Projektbündels 9
(ABS München – Landshut – Obertraubling – Regensburg – Marktredwitz – Hof). Für das
Projektbündel 9 wurde im Rahmen der laufenden Bedarfsplanüberprüfung ein
volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6 ermittelt.
Der Gesamtwertumfang (GWU) des Projekts beträgt 234 Mio. Euro (nominal). Diese
beinhalten Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit ≥ 50 %.
Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) ermittelt, die weitere
anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte mögliche Risiken
einbezieht. Damit soll der sich erfahrungsgemäß im Projektverlauf erhöhende Wert der
Investitionskosten durch eine Prognose der Projektendkosten ersetzt werden.
Die aktuelle GWP für das Vorhaben beläuft sich auf 285,6 Mio. Euro (nominal). Die Differenz
gegenüber dem GWU resultiert aus den zusätzlichen Risikozuschlägen sowie
Nominalisierungskosten.
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Der Rahmenterminplan für das Projekt sieht Folgendes vor:
Einreichung Planfeststellungsantrag: vsl. 2027
Baubeginn: vsl. 2030
Inbetriebnahme: vsl. 2033
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG
Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 VwVfG)
sowie unter Bezugnahme auf das „Handbuch für gute Bürgerbeteiligung“ des
Bundesministeriums für Verkehr hat die Vorhabenträgerin DB InfraGO AG zu Projektbeginn eine
Projektwebsite eingerichtet (www.landshut-muehldorf.de). Diese dient der transparenten
Information und bietet Kontaktmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.
In der Vorplanungsphase wurde das Projekt mehrfach bei betroffenen Kommunen,
Landkreisen und Fachbehörden vorgestellt. Dabei wurden die Projektziele, zentrale
Planungsschwerpunkte (z. B. Kreuzungsbauwerke), der zeitliche Ablauf sowie parlamentarische und
genehmigungsrelevante Schritte erläutert. In Einzelfällen erfolgte die Abstimmung von
Sofortmaßnahmen, insbesondere zur Einbindung direkt Betroffener oder zum Austausch von
Planungsunterlagen.
Mit Abschluss der Vorplanung wurden die Ergebnisse gezielt in ausgewählten Gemeinden
präsentiert. Dabei wurde auf die bevorstehenden öffentlichen Informationsveranstaltungen
hingewiesen. Zur transparenten Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit wurden zwei
Infomärkte durchgeführt. Diese dienten der Vorstellung des aktuellen Planungsstands und
boten Raum für Rückfragen und Hinweise. Die Veranstaltungen waren gut besucht und
Rückmeldungen konnten anonym über Evaluationsbögen sowie gezielt über vorbereitete
Frageformulare eingereicht werden. Die Auswertung zeigt, dass die Infomärkte auf reges
Interesse stießen und durchweg positiv bewertet wurden. Einzelne Bürgerinnen und Bürger
nutzten die Möglichkeit, schriftliche Anmerkungen und Fragen zu hinterlassen.
3.1 Forderungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben „ABS Mühldorf–Landshut“
wurden keine zusätzlichen Forderungen erhoben.
Das Vorhaben fand breite Zustimmung; insbesondere wurde der Verzicht auf
Schallschutzmaßnahmen begrüßt.
4 Fazit und Empfehlung
Nach Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) werden mit der vorliegenden
Vorzugsvariante – vorbehaltlich der noch ausstehenden Ergebnisse des
Planfeststellungsverfahrens – die Projektziele und die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Zudem gelangt das EBA zu der Einschätzung, dass die von der Vorzugsvariante der
Vorhabenträgerin DB InfraGO AG vorgelegte Vorzugsvariante den zuwendungsrechtlich
maßgeblichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass einzelne Aspekte einer weitergehenden
vertieften Betrachtung bedürfen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bewertung
in Teilen von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung abhängig ist.
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In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG wurde für die Themenbereiche
Abhängigkeit vom Projekt „ABS 38“, Digitale Schiene Deutschland (DSD) sowie Zugfunk
eine gemeinsame Vorgehensweise entwickelt:
Das Projekt „ABS 38“ hat sicherzustellen, dass für die planmäßige Inbetriebnahme
der ABS Mühldorf – Landshut die hierfür erforderliche Stromversorgungsinfrastruktur
rechtszeitig zur Verfügung steht.
Im weiteren Planungsprozess ist vor dem Hintergrund möglicher Verzögerungen des
Projekts die Ausrüstung mit DSTW-Technik erneut zu bewerten.
Mit Einführung der Planungsgrundlagen für den neuen Zugfunkstandard FRMCS ab
dem Jahr 2027 ist sicherzustellen, dass diese Entwicklung angemessen
berücksichtigt und in die weitere Planung integriert wird.
Der Bund empfiehlt die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG
als Grundlage für die weiteren Planungen.
5 Anlagen
Empfehlungsschreiben und Prüfbericht des Eisenbahn-Bundesamts zur
Parlamentarischen Befassung vom 26.06.2026
Einzelvorstellung „ABS Mühldorf – Landshut“ der DB InfraGO AG vom 11.12.2025
(zuletzt aktualisiert am 16.03.2026)
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Hausanschrift: Überweisungen an Bundeskasse Trier
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken
Tel.-Nr. +49 (228) 9826-0 BLZ 590 000 00 Konto-Nr. 590 010 20
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Der Präsident
Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 20 05 65, 53135 Bonn
Bundesministerium für Verkehr
Referat 24
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Bearbeitung: l
Telefon: +49 (228) 9826-
Telefax: +49 (228) 9826-
E-Mail: @eba.bund.de
Ref44@eba.bund.de
Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de
Datum: 07.10.2025
Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) EVH-Nummer:
Pr.4.413-4F09B0404/003-4103#001
Betreff: ABS Mühldorf - Landshut
Empfehlung zur Parlamentarischen Befassung
Bezug: Einzelvorstellung der DB InfraGO AG vom 22.07.2025
Anlagen: - Prüfbericht
- Einzelvorstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DB InfraGO AG hat dem Eisenbahn-Bundesamt die Einzelvorstellung zum Vorhaben „ABS
Mühldorf – Landshut“ gemäß § 5 Abs. 1 BUV vorgelegt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf der
Grundlage des § 16 Abs. 1 BUV den geforderten Prüfbericht mit der Empfehlung der zu
realisierenden Variante erstellt. Die mit dem oben genannten Vorhaben verbundene Elektrifizierung ist
erforderlich, um eine Lücke im derzeitigen und zukünftigen elektrifizierten Schienennetz zu
schließen.
Die Empfehlung entnehmen Sie bitte dem Prüfbericht in der Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
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Zentrale
Prüfbericht
Empfehlung zur Parlamentarischen Befassung Bearbeitung:
Telefon: +49 (228) 9826-
Telefax: +49 (228) 9826-
E-Mail: @eba.bund.de
Ref44@eba.bund.de
Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de
Datum: 26.06.2026
Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben)
4413-4F09B0404/003-4103#001-011
Betreff: ABS Mühldorf - Landshut
Empfehlung zur Parlamentarischen Befassung
Bezug: Einzelvorstellung der DB InfraGO AG vom 22.07.2025
1 Anlass
Mit E-Mail vom 22.07.2025 hat die DB InfraGO AG die Einzelvorstellung für die parlamentarische
Befassung gemäß Standardvorlage „Bericht zur Parlamentarischen Befassung im
Bedarfsplanvorhaben „ABS Mühldorf – Landshut“ mit Stand 21.07.2025 beim Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt.
Das Vorhaben ABS Mühldorf – Landshut ist im Bedarfsplan als Anlage zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz im Abschnitt 2 „Neue Vorhaben“, Unterabschnitt 1 „Vordringlicher Bedarf“,
unter der laufenden Nummer 9 aufgeführt.
2 Meilensteine
Der nachfolgenden Betrachtung liegt folgende Meilensteinplanung nach der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zugrunde:
MS 2 (Einreichung Planfeststellungsunterlagen beim EBA) 2027 (geplant)
MS 3 (Baubeginn) 2030 (geplant)
MS 4 (Inbetriebnahme) 2033 (geplant).
3 Projektziel
Das Vorhaben „ABS Mühldorf – Landshut“ ist Teil des Projekts zur besseren Anbindung
Ostbayerns an das überregionale Schienennetz. Die eingleisige Bahnstrecke zwischen Landshut und
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Mühldorf, die etwa 55 Kilometer lang ist, wird elektrifiziert. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen
Schritt zur Schließung einer Lücke im derzeitigen und zukünftigen elektrifizierten Schienennetz in
Ostbayern dar. Neben einer durchgängigen Elektrifizierung der bestehenden eingleisigen Strecken
(5700, 5720) sollen die Strecken mit dem Signalsystem ETCS Level 2 mit Signalen (L2mS)
ausgerüstet werden. Das BMV verfolgt das Ziel, den bundesweiten ETCS-Ausbau als einheitliches
Zugsicherungssystem umzusetzen. Die Strecke ist Teil des Zulaufbereichs zum Digitalen Knoten
München, der vollständig mit ETCS ausgestattet werden soll. Durch die Umsetzung von ETCS
L2mS wird die Kompatibilität und Interoperabilität mit dem Münchner Netz sichergestellt.
4 Verkehrliche und betriebliche Ziele
Mit der Realisierung des Vorhabens wird verkehrlich eine strategische Lücke im elektrifizierten
Netz geschlossen – und zwar zwischen dem nordbayrischen Raum und dem südlichen Korridor.
Somit wird ein durchgehender elektrischer Laufweg für den Schienengüterverkehr in Nord-Süd-
Richtung geschaffen. Gleichzeitig entsteht eine leistungsfähige Alternative zur belasteten Nord-
Süd-Achse über Hamburg, Hannover, Fulda, Würzburg und Nürnberg bis nach Salzburg bzw.
Passau sowie eine östliche Umfahrung des Knotens München. Der Ausbau und die Elektrifizierung
der Verbindung zwischen Landshut und Mühldorf leisten einen wesentlichen Beitrag zur
Entlastung des Münchner Schienenknotens vom Güterverkehr. Darüber hinaus schafft die
Elektrifizierung dieser Strecke die Voraussetzung für die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) auf einen umweltfreundlichen elektrischen Betrieb.
Im derzeit mit dem BMV vereinbarten Projektumfang sind keine Maßnahmen zur Erhöhung der
Streckengeschwindigkeit vorgesehen. Ebenfalls ist im ersten Schritt eine Zuglänge von maximal
560 m zu unterstellen, so dass die heutigen Gleisnutzlängen im Abschnitt Landshut – Mühldorf
ausreichend sind.
Bei der betrieblichen Aufgabenstellung sind u.a. folgende Dinge hervorzuheben:
• Der Spurplan der Eisenbahnstrecke zwischen Mühldorf und Landshut Hbf wird nicht
angepasst.
• Die Streckenklasse wird nicht verändert.
• Anhand vorhandener Stromkurven ist zu erkennen, dass die Strecke zu lang ist (ca. 55
km), um den Bahnstrom für die Oberleitungsanlagen nur aus einem Unterwerk bedienen zu
können. Daher wird die Stromzufuhr aus dem noch zu bauenden Unterwerk in Mühldorf am
Inn (Planungs- und Projektgegenstand der ABS 38) und aus dem Bestandsunterwerk in
Landshut vorgesehen. Eine Inbetriebnahme der ABS 38 ist derzeit nach Aussage DB
InfraGO AG für Mitte der 2030er Jahre geplant.
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5 Beschreibung Vorzugsvariante
5.1 Elektrifizierung
Im Bereich der Elektrifizierung hat keine Variantenuntersuchung stattgefunden, da der Spurplan
unverändert bleibt und lediglich die Elektrifizierung der Strecke das Projektziel ist.
5.2 Bahnübergänge
Auf Grund veralteter Technik sowie Zwängen aus der neuen Oberleitungsanlage wurden bei
ausgewählten Bahnübergangsanlagen folgende Änderungsvarianten überprüft:
• Variante 1: Ersatzlose Auflassung oder mit Ersatz durch ein Kreuzungsbauwerk
• Variante 2: Auflassung mit neuer Ersatzwegbeziehung
• Variante 3: Erneuerung in gleicher Lage.
Bei folgenden Bahnübergängen (BÜ) konnte die Beseitigung als Vorzugsvariante festgelegt
werden:
• BÜ km 31,682 und
• BÜ km 23,299.
Die weiteren Bahnübergangsanlagen werden an die Elektrifizierung und an das
Zugsicherungssystem ETCS L2mS angepasst bzw. erneuert. Dies geschieht unter Berücksichtigung der
Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG).
5.3 Leit- und Sicherungstechnik
Neben den erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Elektrifizierung wurde als Vorzugsvariante
die Umrüstung auf ETCS L2mS gewählt.
Gegenwärtig sind ESTW-A der Bauform SIMIS C verbaut. Die ESTW-A in den Bf Rohrbach,
Eggelkofen, Vilsbiburg und Geisenhausen sind zudem in der Bauform „Regio“. In Neumarkt-St. Veit
ist ein „Voll“-ESTW-A. Die Stellwerke müssen auf SIMIS D hochgerüstet werden und sind
anschließend ETCS fähig. Eine Umrüstung auf DSTW wurde nicht in Betracht gezogen, da das Ziel
ETCS mit der Hochrüstung auf SIMIS D erfüllt ist und dies die wirtschaftlichste Variante darstellt.
Die Bahnübergänge werden entsprechend angepasst. Die Steuerung erfolgt durch die ESTW-
Unterzentrale (UZ) in Mühldorf.
5.4 Kommunikationstechnik
Im Bereich der Kommunikationstechnik wurden zwei Varianten geprüft:
• Variante 1: Beibehaltung der CU-Kabel und der analogen Übertragungstechnik
• Variante 2: Verlegung eines neuen LWL-Kabels und Umrüstung auf digitale
Übertragungstechnik.
Die Wahl fiel auf Variante 2 als Vorzugsvariante, da sie sowohl wirtschaftlicher als auch
zukunftssicher ist. Im Zuge der Gründungsarbeiten für die Oberleitungsmaste müsste das vorhandene
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Kupferkabel mehrfach getrennt und neu verbunden werden. Dies würde die Übertragungsqualität
erheblich beeinträchtigen.
6 Umwelt-, Denkmal und Immissionsschutz
Für das Vorhaben ist gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Zudem handelt es sich gemäß
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Die
Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie die Ermittlung
gegebenenfalls erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen im Rahmen der weiteren
Planung und der hierfür zu erstellenden Fachgutachten.
Im Bereich der Bahnstrecke Landshut (Bay) – Mühldorf (Oberbay) befinden sich Bau- und
Bodendenkmäler, die den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) unterliegen. Die
Belange des Denkmalschutzes werden im weiteren Planungsprozess unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben berücksichtigt und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.
Die Immissionstechnischen Auswirkungen des Vorhabens werden gemäß den Vorgaben nach °§
41 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung untersucht. Dabei werden die zu erwartenden Auswirkungen sowie
gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ermittelt.
7 Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen und Variantenbetrachtungen in Bezug auf das Projektziel
der Elektrifizierung stellen nach Darstellung der DB InfraGO AG die wirtschaftlichste Lösung unter
Berücksichtigung der Schutzgüter
• Mensch;
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt;
• Fläche;
• Boden;
• Wasser;
• Klima;
• Landschaft;
• Sachgüter und kulturelles Erbe
und einer optimalen Betriebsqualität dar.
Die durch das BMV im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans durchgeführte volkswirtschaftliche
Untersuchung hat ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6 ergeben. Die aktuelle
Gesamtwertprognose (GWP) liegt bei 285,56 Mio. Euro. Die Prognose beinhaltet einen nominalen
Risikozuschlag von 51,56 Mio. Euro auf die nominalen Basiskosten, welche sich aus Baukosten und Pla-
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nungskosten zusammensetzen. Die Kostenübersicht unter Berücksichtigung der o.g. Meilensteine
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
In Mio. € real nominal
Basiskosten 125,00 234,00
Risikozuschlag 54,01 51,56
GWP 179,01 285,56
In der o.g. Gesamtwertprognose sind die Kosten der Kernforderungen nicht enthalten. Diese
werden – soweit erhoben – in Kapitel 6 beschrieben.
8 Frühe Öffentlichkeitsarbeit nach § 25 Abs. 3 VwVfG
Um umfassende Informationen zum Projekt und zum aktuellen Planungsstand bereitzustellen, hat
das Projektteam der ABS Mühldorf–Landshut zu Projektbeginn eine eigene Projektwebsite
eingerichtet. Diese bietet nicht nur regelmäßig aktualisierte Inhalte, sondern auch die Möglichkeit zur
direkten Kontaktaufnahme mit dem Projektteam, etwa über ein Kontaktformular für Fragen und
Hinweise.
Bereits in der frühen Phase der Vorplanung wurde das Vorhaben in den betroffenen Gemeinden
sowie bei zuständigen Ämtern vorgestellt. Mit dem Abschluss der Vorplanung wurden die
Ergebnisse den jeweiligen Bürgermeistern präsentiert und gleichzeitig auf die bevorstehenden
Infomärkte hingewiesen.
Zur Information der Öffentlichkeit über das geplante Bauvorhaben organisierte das Projektteam
zwei Infomärkte in der Region. Dort wurde der aktuelle Planungsstand vorgestellt und erläutert.
Die Besucher hatten zudem die Möglichkeit, ihre Eindrücke anonym über einen Evaluationsbogen
mitzuteilen.
8.1 Kernforderungen
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bedarfsplanvorhabens ABS Mühldorf-
Landshut wurden keine zusätzlichen Forderungen gestellt.
Laut Schreiben der DB InfraGO AG vom 16.03.2026 gab es eine Korrektur der Preisstandentwicklung bei den realen Baukosten. Das
EBA nimmt diese Änderung ungeprüft zur Kenntnis.
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9 Zusammenfassung und Empfehlung
Der GWU und GWP einschließlich der Kernforderungen stellt sich wie folgt dar:
In Mio. € real nominal
Basiskosten 125,00 234,00
Risikozuschlag 54,01 51,56
KF ./. ./.
GWP 179,01 285,56
Da sich im Laufe der Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Forderungen ergeben haben, beläuft sich
die Gesamtsumme laut GWP auf 285,56 Mio. Euro. Die im Laufe der Vorplanung untersuchten
Maßnahmen stellen die wirtschaftlichste Lösung dar.
Das EBA empfiehlt die Umsetzung der Vorzugsvariante.
9.1 Fazit Stand der Projektplanung
Zum aktuellen Zeitpunkt hat die DB InfraGO AG die vermutlich wirtschaftlichste Lösung dargestellt.
Jedoch bedürfen einige Punkte noch einer vertieften Betrachtung, die auch davon abhängig ist,
wann die tatsächliche Realisierung der Maßnahmen erfolgen soll. Diese sind:
• Abhängigkeit zum Projekt ABS 38 und mögliche Verschiebung des Inbetriebnahmetermins:
Voraussetzung für die Umsetzung der ABS Mühldorf – Landshut ist eine vorlaufende
Inbetriebnahme des Unterwerks (Uw) in Mühldorf, das im Zusammenhang mit der ABS 38
München – Mühldorf – Freilassing erstellt werden soll. Um die Oberleitungsanlage der ABS
Mühldorf - Landshut zu versorgen, wird die Stromzufuhr aus dem Uw in Mühldorf benötigt.
Es besteht insofern eine Abhängigkeit zur Umsetzung der ABS 38, die sich auf die
Inbetriebnahme der ABS Mühldorf – Landshut auswirkt. Nach hiesiger Kenntnis ist für die ABS
38 aktuell eine Inbetriebnahme Mitte der 2030er Jahre geplant. Der Zeitpunkt für die
Bereitstellung des Unterwerks in Mühldorf wird im weiteren Planungsprozess durch die
Vorhabenträgerin konkretisier.
• Digitale Schiene Deutschland (DSD):
Für das Erreichen des Projektziels, einer Ausrüstung der Strecke mit ETCS L2mS,
erscheint die Hochrüstung der vorhandenen Stellwerkstechnik aus dem Jahr 2008 von SIMIS
C auf SIMIS D eine mögliche Variante. Angesichts des Vortrags der DB InfraGO AG
weitergehenden Anpassungsbedarfs noch nicht abgeschriebener Technik, folgt das EBA der
Strategie. Gleichwohl gibt es zu bedenken, dass sich mit einer zunehmend verzögerten
Umsetzung der Maßnahme das Nutzen-Kosten-Verhältnis zugunsten einer vollständigen
Digitalisierung des Eisenbahnsystems unter Einsatz der DSTW-Technik verschiebt.
Darüber hinaus ist der Einsatz der DSTW-Technik nach Auffassung des Bundes nicht nur ein
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technologischer Fortschritt, sondern ein notwendiger Schritt, um den Bahnverkehr
langfristig leistungsfähiger zu gestalten.
• Zugfunk:
Aktuell werden nur Planungen für die GSM-R-Technologie (2G) durchgeführt. Diese ABS-
bedingte „Aufrüstung“ erscheint grundsätzlich nachvollziehbar und zum Erreichen des
Projektziels ausreichend. Angesichts der drohenden Obsoleszenz von GSM-R spätestens ab
2035 sollte gleichwohl dringend die Ausrüstung mit FRMCS in Betracht gezogen werden.
Die DB InfraGO AG hat auf Nachfrage erläutert, die Planungen auf FRMCS umzustellen,
sobald die notwendigen Planungsgrundlagen vorhanden sind.
Empfehlung:
Im Rahmen mehrmaliger Abstimmungen mit dem BMV wurde eine gemeinsame Vorgehensweise
zu den Themen Abhängigkeit ABS 38, DSD und Zugfunk erarbeitet. Auf Basis dieser Gespräche
wird folgende Empfehlung für die weitere Entscheidungsfindung im Parlament ausgesprochen:
• Abhängigkeit zum Projekt ABS 38 und mögliche Verschiebung des Inbetriebnahmetermins:
Um die planmäßige Inbetriebnahme der Ausbaustrecke (ABS) Mühldorf – Landshut
sicherzustellen, ist es zwingend erforderlich, dass das Projektteam ABS 38 die hierfür relevante
Infrastruktur fertigstellt. Sollte dies nicht erreicht werden, hätte dies zur Folge, dass bereits
fertiggestellte Infrastruktur nicht genutzt werden kann.
Aus fachlicher Sicht wird daher dringend empfohlen, die notwendigen vorlaufenden
Maßnahmen konsequent umzusetzen, um die Inbetriebnahme der ABS Mühldorf – Landshut
wie geplant zu sichern.
• Digitale Schiene Deutschland (DSD):
Nach derzeitigem Stand ist die Hochrüstung auf SIMIS D ausreichend, um die Strecke
ETCS-fähig auszustatten. Diese Lösung stellt die wirtschaftlichste Variante dar und ist zur
Erreichung des Projektziels technisch ausreichend.
Insbesondere für den Fall einer absehbaren Verzögerung einer Inbetriebnahme empfiehlt
das EBA, die Ausrüstung mit DSTW erneut zu bewerten. Da sich hieraus mit höchster
Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die Öffentlichkeit ergeben, wäre dies auch
ohne erneute Befassung des Parlaments möglich.
• Zugfunk:
Die Planung des Zugfunks erfolgte gemäß dem aktuellen Stand der Technik auf Basis der
GSM-R-Technologie. Die Einführung verbindlicher Planungsgrundlagen für die FRMCS-
Technologie ist ab dem Jahr 2027 vorgesehen.
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Auf dieser Grundlage kann und sollte für die Ausbaustrecke Mühldorf – Landshut in der
weiteren Projektplanung eine Ausrüstung mit FRMCS berücksichtigt werden, um die
langfristige Zukunftsfähigkeit der Infrastruktur sicherzustellen.
Gez.
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Einzelvorstellung
ABS Mühldorf–Landshut
(Elektrifizierung)
DB InfraGO AG
Region Süd
I.II-S-A-S
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
1.1 Parlamentarische Befassung 3
1.2 Allgemeine Projektinformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme 3
1.3 Allgemeine Projektinformationen – Beschreibung des Bestandes 6
2 Vorzugsvariante 7
2.1 Allgemeines 7
2.2 Verkehrliche Aufgabenstellung 7
2.3 Betriebliche Aufgabenstellung 7
2.4 Vorplanungsergebnis Vorzugsvariante 8
Elektrifizierung 8
Bahnübergänge 8
Leit- und Sicherungstechnik 8
Kommunikationstechnik 9
Ausschlusskriterien 9
Bewertungskriterien 9
Rahmenterminplan für das Projekt 10
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs.3 VwVfG (Auszug) 12
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung 12
Projektwebseite mit aktuellen Informationen 12
Projektvorstellung in den Landkreisen, Kommunen und Bauämtern 12
Vorstellung der Vorplanungsergebnisse in den Kommunen 12
Öffentliche Informationsveranstaltungen, Infomärkte 13
3.2 Überblick gesetzlicher Grundlagen 14
4 Kernforderungen aus der Region 15
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage im Netz Seite 5
Abb. 2: Streckenkarte Seite 6
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1 Einleitung
1.1 Parlamentarische Befassung
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2016 mit einstimmigem Beschluss des Antrages
18/7365 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Menschen- und umweltgerechte Realisierung
europäischer Schienennetze) beschlossen:
• in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von
Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel
(CEF) bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der
Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter
Lösungen besonders zu berücksichtigen
• aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an
die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden –
Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen zu können.
Mit der Willensbildung des Deutschen Bundestages ist keine Anpassung von Verordnungen
und Gesetzen gefordert. Er will im Einzelfall über die finanzielle Förderung bestimmter
Maßnahmen entscheiden, die im Dialog der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3
VwVfG gefordert wurden, aber aus zuwendungsrechtlichen Gründen nicht in der
Vorzugsvariante berücksichtigt werden können.
Der Bundestagsbeschluss stellt jedoch kein Präjudiz bezüglich der nach § 18 Allgemeinem
Eisenbahngesetz (AEG) erforderlichen Planfeststellungsverfahren dar. Entsprechend erfolgt
die abschließende Abwägung zu allen Maßnahmen im planrechtlichen Verfahren durch die
zuständige Planfeststellungsbehörde. Gegen den Beschluss steht weiterhin der Rechtsweg
offen.
Auf Basis der per 01. Januar .2018 in Kraft getretenen Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
(BUV) erfolgt für Bedarfsplanvorhaben nach dem Abschluss der Leistungsphase 1 und 2 der
HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) eine Befassung im Deutschen Bundestag
(Parlamentarische Befassung).
Die hier vorliegende Einzelvorstellung des Bedarfsplanvorhabens „ABS Mühldorf – Landshut“
bildet die Grundlage für den Bericht über das Ergebnis der Vorplanungen – einschließlich der
Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung – an den Deutschen Bundestag.
1.2 Allgemeine Projektinformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme
Die Zieldefinition des Bedarfsplanvorhabens ABS Mühldorf (Oberbay) – Landshut (Bay) ist die
Elektrifizierung der eingleisigen Strecke zwischen den Knotenbahnhöfen Mühldorf (Oberbay)
und Landshut (Bay) Hbf und die Ausrüstung der Strecken mit dem Signalsystem ETCS. Die
Entscheidung hierbei den Ausrüstungsstandard ETCS Level 2 mit Signalen (L2mS) zu wählen,
wurde unter Beteiligung des EBA und BMV (damals BMDV) aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit getroffen. In der Variante ETCS Level 2 ohne Signale (L2oS) wären 33
technische Bahnübergangssicherungen umfassend anzupassen und noch nicht abgeschriebene
ESTW-Signalanlagen mit Baujahr 2008 abzuschreiben.
Gegenwärtig sind zwischen Neumarkt-St. Veit und Landshut (Bay) Hbf (a) fünf ESTW-A der
Bauform SIMIS C in Betrieb. Die Planung sieht vor, diese Stellwerke von SIMIC C auf SIMIS
D hochzurüsten, womit diese die ETCS-Fähigkeit erhalten. Ein Neubau der Stellwerke als
DSTW und ETCS L2 ohne Signale wurde nicht in Betracht gezogen, da das Ziel ETCS mit der
Hochrüstung auf SIMIS D erfüllt ist und dies die wirtschaftlichste Variante darstellt. Bei einem
Neubau aller Stellwerke in DSTW-Technik mit ETCS L2 ohne Signale müssten alle
Innensowie Außenanlagen erneuert bzw. rückgebaut werden, dies würde mit einer enormen
Kostensteigerung einhergehen.
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Durch die Umsetzung von ETCS L2mS wird die Kompatibilität und Interoperabilität mit den
angrenzenden Strecken der ABS 38 sowie des Ostkorridors hergestellt, welche zum Teil
später mit ETCS-Technik ausgestattet werden. Für die Strecke München – Landshut –
Obertraubling sowie München - Mühldorf – Simbach ist die Ausrüstung laut DSD-Rollout zeitlich noch
nicht bestimmt.
Die Planungen des Zugfunks erfolgten nach Stand der Technik in der GSM-R-Technologie.
Die FRMCS-Technologie befindet sich noch in der Entwicklungs- und Versuchsphase. Die
Anwendungstests und daraus abzuleitenden Planungsgrundlagen für eine FRMCS Technik
liegen noch nicht vor. Die Einführung der Planungsgrundlagen für FRMCS sollen ab 2027
erfolgen. Auf dieser Basis kann für die Ausbaustrecke Mühldorf – Landshut in der Projektplanung
dann die Ausrüstung mit FRMCS vorgesehen werden.
Die Elektrifizierung trägt durch den Einsatz spurtstarker Elektrotriebfahrzeuge zu einer
Verbesserung der Verbindungs- und Anbindungsqualitäten im Schienenpersonenverkehr bei.
Zukünftig sollen Verkehre des Schienengüterverkehrs in und aus der Richtung des geplanten
“Ostkorridors” (Leipzig – Hof – Regensburg) über Landshut (Bay) und Mühldorf (Oberbay)
von/nach Freilassing - Salzburg elektrisch geführt werden. Voraussetzung hierfür ist die
Realisierung des Schnittstellenprojekts ABS 38 mit dem durchgehend zweigleisigen Ausbau und
der Elektrifizierung Markt Schwaben – Mühldorf (Oberbay) – Freilassing sowie der
Elektrifizierung Tüßling - Burghausen.
Anpassungsmaßnahmen in den Knotenbahnhöfen Mühldorf (Oberbay) und Landshut (Bay)
sind nicht Bestandteile des Vorhabens.
Die Verbindung Mühldorf (Oberbay) – Landshut (Bay) Hbf setzt sich zusammen aus den
Strecken
5700 Mühldorf (Oberbay) – Neumarkt-St. Veit und
5720 Neumarkt-St. Veit – Landshut (Bay) Hbf
und ist Teil des TEN-Gesamtnetzes (Kategorie P5/F2) sowie Teil des Korridors Skandinavien
– Mittelmeer.
Das Vorhaben „ABS Mühldorf – Landshut" ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für
die Bundesschienenwege als Teil des Projektbündels 9 enthalten. Das Kosten-Nutzen-
Verhältnis der volkswirtschaftlichen Bewertung im Rahmen der Erstellung des BVWP 2030 betrug
1,05. Diese Bewertung enthielt auch die Ausbaumaßnahmen von Obertraubling bis Mühldorf
im damaligen Vorhaben ABS Regensburg – Mühldorf. Damit stieg das Vorhaben vom
potenziellen Bedarf in den vordringlichen Bedarf auf und erfüllte die grundsätzlichen
Voraussetzungen zur Finanzierungsfähigkeit als Bedarfsplanvorhaben entsprechend dem
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG § 8.1).
Im Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren
Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 ging das Vorhaben unter
der Bezeichnung „ABS Mühldorf – Landshut – Obertraubling – Regensburg…“ in dem
Projektbündel 9 auf. Mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wurde vereinbart,
die Elektrifizierung der Strecke Mühldorf – Landshut vorrangig zu beplanen. Die Maßnahmen
Landshut – Obertraubling wurden zurückgestellt, da sich der verkehrliche Zusammenhang mit
dem Ausbau der Strecke Landshut – Freising aus dem Deutschlandtakt derzeit nicht abbilden
lässt. Die volkswirtschaftliche Bewertung im Rahmen der laufenden Überprüfung des
Bedarfsplans auf Grundlage des Bezugsfalles 2040, der Verkehrsprognose 2040 und der neuen
Kosten- und Wertansätze wird unter Berücksichtigung des Maßgabenbeschlusses des
Haushaltsausschusses vom 20.03.2024 erfolgen.
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Abb. 1: Lage im Netz
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1.3 Allgemeine Projektinformationen – Beschreibung des Bestandes
Der Streckenabschnitt 5700 verbindet die beiden Bahnhöfe Mühldorf (Oberbay) und
Neumarkt-St. Veit und die Strecke 5720 die beiden Bahnhöfe Neumarkt-St. Veit und Landshut
(Bay) Hbf. Sie bilden dabei eine Spange zwischen den Strecken 5500 München Hbf –
Regensburg Hbf und 5600 München Hbf – Simbach (Inn) bzw. 5723 Mühldorf (Oberbay) –
Freilassing.
Strecke 5700 Mühldorf (Oberbay) – Neumarkt-St. Veit:
• eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, Vmax=120 km/h
• DB-Streckenklasse: D4
• Streckenlänge: 14,8 Kilometer
Strecke 5720 Neumarkt-St. Veit – Landshut (Bay) Hbf
• eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, Vmax=120 km/h
• DB-Streckenklasse: D4
• Streckenlänge: 38,8 Kilometer
Auf der Relation Mühldorf (Oberbay) - Landshut (Bay) verkehrende
Nahverkehrsverbindungen:
• RB 44 (Rosenheim –) Mühldorf (Oberbay) – Landshut (Bay) Hbf im Zweistundentakt
• RB 45 (Salzburg –) Mühldorf (Oberbay) – Landshut (Bay) Hbf im Zweistundentakt
Die RB 44 und RB 45 verkehren jeweils in unterschiedlichen Stunden, sodass sie sich auf
diesem Abschnitt zu einem Stundentakt überlagern.
Auf der Relation Mühldorf (Oberbay) – Neumarkt St.-Veit verkehrende
Nahverkehrsverbindung:
• RB 46 Mühldorf (Oberbay) – Neumarkt-St. Veit – (Passau Hbf) im Stundentakt
Im Bf Rohrbach (Oberbay) halten die RB 44/45 nicht und die RB 46 nur zweistündlich bei
Bedarf.
Auf dieser Strecke findet kein planmäßiger Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) statt. Die
bestehende Infrastruktur zwischen Mühldorf (Oberbay) und Landshut (Bay) lässt einen
Zweistundentakt für den Schienengüterverkehr (SGV) zu. Die Strecken 5700 und 5720 liegen im
Zuständigkeitsbereich der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Südostbayernbahn.
Abb. 2: Streckenkarte
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2 Vorzugsvariante
2.1 Allgemeines
Die obengenannten Streckenabschnitte, einschließlich aller Überholgleise, werden für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr (SGV) elektrifiziert. Die zu
elektrifizierende Streckenlänge beträgt 53,7 Kilometer.
Die Stellwerksbereiche sind mit Elektronischen Stellwerken (ESTW-A Regio) der Bauform
Siemens umgerüstet und werden zu ETCS L2mS hochgerüstet. Die vorhandenen
Bahnübergänge werden entsprechend angepasst. Die Steuerung erfolgt durch die ESTW-Unterzentrale
(UZ) in Mühldorf (Oberbay).
2.2 Verkehrliche Aufgabenstellung
Mit der Realisierung des Vorhabens wird ein durchgängiger Laufweg für den Güterverkehr in
der Nord-Süd-Relation hergestellt und eine Alternative für die belastete Nord-Süd-Achse
(Hamburg – Hannover – Fulda – Würzburg – Nürnberg – Salzburg / Passau und eine östliche
Umfahrung des Knotens München) geschaffen. Durch den Ausbau und die Elektrifizierung
zwischen Landshut (Bay) und Mühldorf (Oberbay) soll der Knoten München vom
Schienengüterverkehr entlastet werden. Nach Elektrifizierung der Strecke Landshut – Mühldorf (Oberbay)
kann darüber hinaus der SPNV auf elektrischen Betrieb umgestellt werden.
Die Prognosezugzahlen BVWP 2030-DT weisen mit 12 Güterzügen/Tag keine Steigerung der
Zugverkehre gegenüber dem IST auf.
Im Schienengüterverkehr können bis zur Realisierung des Ostkorridors Hof – Regensburg –
Obertraubling und der ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing/Burghausen keine
Mehrverkehre erzielt werden.
Im derzeit mit dem BMDV vereinbarten Projektumfang sind keine Maßnahmen zur Erhöhung
der Streckengeschwindigkeit vorgesehen. Im Betriebsprogramm ist eine SGV-Zuglänge von
maximal 560 m zu unterstellen, so dass die heutigen Gleisnutzlängen im Abschnitt Landshut
– Mühldorf (Oberbay) ausreichend sind. Die bestehenden Gleislängen lassen die
Durchführung von 740 m langen Güterzügen nur eingeschränkt zu. Die Überholgleise zwischen
Landshut (Bay) Hbf und Mühldorf (Oberbay) sind mit Ausnahme von Neumarkt-St. Veit für 740 m
Züge nicht ausreichend lang. Für die grundsätzliche Fahrbarkeit von 740 m Zügen wären
spätere Gleisverlängerungen notwendig. Diese sind nicht Gegenstand dieses Vorhabens. Ein
späterer, abschnittsweise zweigleisiger Streckenausbau zur Kapazitätserhöhung ist möglich.
2.3 Betriebliche Aufgabenstellung
In den untenstehenden Kapiteln werden die spezifischen Themen aus den
Aufgabenstellungen genauer beschrieben.
Hierbei sind u.a. folgende Dinge hervorzuheben:
• Der Spurplan der Eisenbahnstrecke zwischen Mühldorf (Oberbay) und Landshut (Bay)
Hbf wird nicht angepasst.
• Die Streckenklasse wird nicht verändert.
• Der Bahnstrom für die Oberleitungsanlage wird von zwei Seiten aus eingespeist. Dabei
ist die Stromzufuhr aus dem noch zu bauenden Unterwerk in Mühldorf am Inn (Planung
und Projektgegenstand der ABS 38) und aus dem Bestandsunterwerk in Landshut
(Bay) vorgesehen.
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2.4 Vorplanungsergebnis Vorzugsvariante
Elektrifizierung
Im Bereich der Elektrifizierung hat keine Variantenuntersuchung stattgefunden, da der
Spurplan unverändert bleibt. Die Planungsgrenze in Richtung Mühldorf (Oberbay) wurde auf den
Standort des Einfahrsignals und in Richtung Landshut (Bay) die Einfahrweiche festgelegt.
Bahnübergänge
Auf Grund veralteter Technik sowie Zwängen aus der neuen Oberleitungsanlage wurden bei
ausgewählten Bahnübergangsanlagen folgende Änderungsvarianten überprüft:
Variante 1: Ersatzlose Auflassung oder mit Ersatz durch ein Kreuzungsbauwerk
Variante 2: Auflassung mit neuer Ersatzwegebeziehung
Variante 3: Erneuerung in gleicher Lage.
Auf Basis definierter Kriterien konnte die Beseitigung folgender Bahnübergänge (BÜ) als
Vorzugsvariante festgelegt werden:
• BÜ km 31,682 “Spitalholz VII”: der überwiegend forstwirtschaftlich genutzte BÜ kann
durch die Ertüchtigung vorhandener Waldwege als zukünftige Umfahrung aufgelassen
werden.
• BÜ km 23,299 “Oberrettenbach VI” und BÜ km 23,8 “Irlach”: Auf Grund der Topografie,
geringen Verkehrs, kurzer Umwege und zumutbarem zusätzlichen Grundbedarf von
Privat können diese BÜs mit Ersatz durch eine mittige Straßenüberführung (SÜ) in ca.
km 23,6 sowie Neubau von Ersatzwegen aufgelassen werden.
Durch die Auflassung der Bahnübergänge und der damit einhergehenden Beseitigung des
höhengleichen Übergangs wird neben der Reduzierung des Instandhaltungsaufwandes
eine deutliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen.
Die weiteren Bahnübergangsanlagen werden an die Elektrifizierung und an das Signalsystem
ETCS L2mS angepasst bzw. erneuert unter Berücksichtigung der Regelungen des
Eisbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG).
Leit- und Sicherungstechnik
Im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik wurden zwei Varianten untersucht:
Variante 1: Nur die Anpassung der Außenanlagen (Erdung) an die neu zu errichtende
Oberleitungsanlage (OLA)
Variante 2: Umrüstung der Leit- und Sicherungstechnik auf ETCS L2mS und Anpassung
der Außenanlagen (Erdung) an die neu zu errichtende OLA
Neben den erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Elektrifizierung wurde als
Vorzugsvariante die Umrüstung auf ETCS L2mS gewählt, da durch das BMDV festgelegt wurde, alle
Strecken mit ETCS auszustatten. Um die Barrierefreiheit der Strecke hinsichtlich
Fahrzeugtechnik zu gewährleisten, wurde mit dem BMDV abgestimmt, die Variante ETCS L2mS
auszuführen.
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Kommunikationstechnik
Im Bereich Kommunikationstechnik wurden zwei Varianten untersucht:
Variante 1: Beibehaltung der CU-Kabel und der analogen Übertragungstechnik
Variante 2: Verlegung eines neuen LWL-Kabels und Umrüstung auf digitale
Übertragungstechnik
Als Vorzugsvariante wurde die Variante 2 ausgewählt, da diese wirtschaftlicher und
zukunftsweisender ist. Im Rahmen der OLA-Mast-Gründung müsste das vorhandene Kupferkabel so
häufig geschnitten und wieder verbunden werden, dass die Übertragungsqualität erheblich
beeinträchtigt würde. Mit einem LWL-Kabel kann hingegen die gesamte Übertragungstechnik
auf digitale Standards umgestellt werden, was dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Ausschlusskriterien
2.4.5.1 Erfüllung und Einhaltung der verkehrlichen & betrieblichen Ziele
Mit dem vorgelegten Projekt und der einhergehenden Elektrifizierung werden die
verkehrlichen und betrieblichen Ziele eingehalten.
2.4.5.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis ≥ 1
Der Bund hat für das gesamte Projektbündel 9 ein volkswirtschaftliches NKV von 1,6 im
Rahmen der laufenden Überprüfung des Bedarfsplans ermittelt. Eine Veröffentlichung durch das
BMV ist noch nicht erfolgt.
Bewertungskriterien
2.4.6.1 Bewertung der Wirtschaftlichkeit / Finanzierung
Das Vorhaben ist BUV-finanziert. Die Finanzierung der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung erfolgt als Vollfinanzierung des Bundes. Im Ergebnis der Vorplanung entstehen durch
das Vorhaben ABS Mühldorf-Landshut reale Bau- und Planungskosten in Höhe von 125
Mio. Euro. Die Kosten teilen sich auf in
• Baukosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 93 Mio. Euro und
• Planungskosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 32 Mio. Euro.
Der Gesamtwertumfang des Projekts beträgt 234 Mio. Euro (nominal). Dies beinhaltet
Risikozuschläge für Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit ≥ 50%.
Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) erstellt. Diese bezieht
weitere – anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte – mögliche
Risiken mit ein, z. B. steigende Baukosten, vom Kostenplan abweichende Vergabeergebnisse,
neue Erkenntnisse aus vertiefter Planung sowie Änderungen von Richtlinien und Gesetzen.
Die GWP für das Vorhaben beträgt 285,6 Mio. EUR. Die Differenz ergibt sich aus den
zusätzlich einberechneten Risikozuschlägen sowie den Nominalisierungskosten.
Die GWP-Angabe bezieht sich auf eine kontinuierliche Umsetzung des Vorhabens. Sollten
sich durch eine fehlende Bundesfinanzierung Unterbrechungen beim Vorhaben ergeben,
werden sich die Kosten des Vorhabens erhöhen. Bei einer Unterbrechung des Vorhabens
von 5 bzw. 10 Jahren können die Kosten allein durch Preissteigerungen um rund 15 % bzw.
30 % höher als bei einer ununterbrochenen Projektdurchführung liegen.
2.4.6.2 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege
Das Vorhaben unterliegt gem. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und stellt gem. § 14
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind laut § 15 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG auszugleichen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7160– 25 –
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oder zu ersetzen. Dies erfolgt im Rahmen der Genehmigungsplanung durch Fachgutachten
wie dem Landschaftspflegerischen Begleitplan. Neben mehreren Natura 2000-Gebieten,
welche sich innerhalb des untersuchungsrelevanten Umfelds des Eingriffs befinden, wird
eines (DE 7539-371 „Kleine Vils“) von der ABS gequert. Für die FFH-Gebiete,
Landschaftsschutzgebiete und weitere Schutzgebiete (z.B. Natur-, Trinkwasserschutzgebiete) im Umfeld
des Vorhabens wurden im Rahmen der Vorplanung qualitative Aussagen getätigt bzw.
entsprechende Vorprüfungen/Verträglichkeitsstudien durchgeführt. Für das Vorhaben werden
floristische und faunistische Kartierungen im Zeitraum 2024/2025 vorgenommen. Durch die
aktuelle Bestandserfassung konnten bereits wesentliche naturschutzrechtliche Konflikte
vermieden werden. Im weiteren Verlauf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden die
Ergebnisse und Erkenntnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und
behandelt.
2.4.6.3 Schutzgut kulturelles Erbe sowie Denkmalpflege
Entlang der Bahnlinie Landshut (Bay) – Mühldorf (Oberbay) befinden sich Bau- und
Bodendenkmäler, die nach Art. 4 bzw. Art. 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt sind.
Diese werden im weiteren Verlauf der Planung gemäß den gesetzlichen Vorgaben
berücksichtigt.
2.4.6.4 Konzept Lärm- und Erschütterungsschutz
Nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der zugehörigen 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind die Schallauswirkungen und notwendige
Schutzmaßnahmen für Betroffene zu ermitteln.
Grundsätzlich stellt die Elektrifizierung einer Bahnstrecke einen erheblichen baulichen
Eingriff in den Schienenweg im Sinne der 16. BImSchV dar.
Zu einer wesentlichen Änderung kann eine Elektrifizierung in bestimmten Fällen
ursächlich sein, wie zum Beispiel:
• Das mit Elektrifizierung geplante Betriebsprogramm kann kapazitiv ohne
Elektrifizierung nicht abgewickelt werden.
• Die Streckengeschwindigkeit wird im Zusammenhang mit der Elektrifizierung
angehoben.
• In Verbindung mit der Elektrifizierung erfolgen Lage- und/oder
Gradientenänderungen des Schienenwegs.
Da es durch die Elektrifizierung der ABS Mühldorf – Landshut bei gleichem
Betriebsprogramm nicht zu einer Erhöhung der betriebsbedingten Schallemissionen kommt, führt der
erhebliche bauliche Eingriff der Elektrifizierung im Sinne der 16. BImSchV nicht zu einer
wesentlichen Änderung.
2.4.6.5 Auswirkung des Schienenlärmschutzgesetzes auf zukünftige Verkehre – Ausblick
und Tendenz auf Prognosehorizont 2030
Im Jahr 2017 hat der deutsche Gesetzgeber das Schienenlärmschutzgesetz
(SchlärmschG) beschlossen. Das Gesetz verbietet seit 13. Dezember 2020 den Einsatz lauter
Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz. Somit soll gewährleistet werden, dass alle in
Deutschland zum Einsatz kommenden Güterwagen ab diesem Zeitpunkt leiser sind. Dies
wurde durch den Einsatz von Verbundstoff-Sohlen erreicht, die im Vergleich zu Wagen
mit Grauguss-Sohle in der Vorbeifahrt um rund 10 dB(A) leiser sind. Dies entspricht einer
gefühlten Halbierung des Lärms. Für den vorläufigen Planungshorizont 2030 wird davon
ausgegangen, dass alle Wagen mit leisen Sohlen ausgestattet sind.
Rahmenterminplan für das Projekt
• Einreichung Planfeststellungsunterlagen beim EBA: geplant 2027
• Baubeginn erfolgt: geplant 2030
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• Inbetriebnahme erfolgt: geplant 2033
Nach Zustimmung durch den Deutschen Bundestag zum Vorhaben ABS Mühldorf – Landshut
und den weiteren Festlegungen zum Umfang der Fortführung der Bedarfsplanvorhaben, zu
denen auch die ABS 38 gehört, muss der Terminplan neu bewertet werden. Hierbei wird der
dann absehbare Zeitplan der Baustufe 1b der ABS 38 (Elektrifizierung im Abschnitt Markt
Schwaben – Tüßling) berücksichtigt und die Inbetriebnahme des Vorhabens ABS Mühldorf –
Landshut mit dem der Inbetriebnahme des Unterwerkes sowie der Bahnhofsgleise in
Mühldorfharmonisiert.
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3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs.3 VwVfG
(Auszug)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung im § 25 VwVfG verankert. Parallel wurde vom BMDV das Handbuch für gute
Bürgerbeteiligung veröffentlicht.
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Projektwebseite mit aktuellen Informationen
Zum Start des Projekts wurde eine Projektwebseite www.landshut-muehldorf.de eingerichtet.
Hier finden sich ausführliche Informationen zum Projekt und zum aktuellen Planungsstand.
Ebenso gibt es hier die Möglichkeit mit dem Projektteam in Kontakt zu treten und
beispielsweise Fragen mittels eines Kontaktformulars zu stellen.
Projektvorstellung in den Landkreisen, Kommunen und Bauämtern
Zu Beginn und im weiteren Verlauf der Vorplanung wurde das Projekt bei betroffenen
Gemeinden und Ämtern vorgestellt. Dabei wurden die Projektziele, dazu erforderliche Maßnahmen,
sowie einzelne Planungsschwerpunkte, wie z.B. Kreuzungsbauwerke erläutert. Ebenfalls
wurden die weiteren Schritte terminlich eingeordnet und beschrieben, u.a. die Parlamentarische
Befassung, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Bauphasen. Zu einigen
Themen wurden Sofortmaßnahmen abgestimmt, u.a. die Einbeziehung von direkt betroffenen
Bürgern oder der Austausch von Planungsunterlagen. Es fanden folgende Termine statt:
• 26.09.2022: Rathaus Geisenhausen mit Bürgermeister und Vertretern des Bauamts
• 26.09.2022: Rathaus Neumarkt-St. Veit mit den Bürgermeistern von Neumarkt-St. Veit,
Egglkofen und Niederbergkirchen sowie Vertretern des Bauamts und der
Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
• 28.09.2022: Rathaus Vilsbiburg mit Bürgermeisterin und Vertretern des Bauamts
• 07.12.2022: Tiefbauamt Landshut
• 20.01.2023: Landratsamt Landshut mit Landrat Herrn Dreier
• 23.01.2023: Staatliches Bauamt Landshut
• 06.07.2023: Rathaus Kumhausen mit Bürgermeister und Gemeindevertretern
• 26.07.2023: Rathaus Geisenhausen mit Bürgermeister und betroffenen Anwohnern
• 20.10.2023: Landratsamt Mühldorf mit Landrat Herrn Heimerl
Vorstellung der Vorplanungsergebnisse in den Kommunen
Mit Abschluss der Vorplanungen wurden die Ergebnisse den Bürgermeistern vorgestellt und
auf die anstehenden Infomärkte hingewiesen. Dazu wurden am 13. März 2024 folgende
Gemeinden besucht:
• Vilsbiburg
• Geisenhausen
• Neumarkt-St. Veit mit Egglkofen und Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
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Öffentliche Informationsveranstaltungen, Infomärkte
Das Projekt der Ausbaustrecke Mühldorf – Landshut legt seit Anfang der Planung einen
starken Fokus auf die Einbindung der Region. Um Bürger und Anwohner über die Bauvorhaben
zu informieren, veranstaltete das Projektteam zwei Infomärkte in der Region, um den aktuellen
Planungsstand vorzustellen und zu erläutern. Bei diesen Veranstaltungen hatten die Besucher
die Möglichkeit einen anonymen Evaluationsbogen auszufüllen, um einerseits den Infomarkt
zu bewerten und andererseits Kommentare abzugeben. Zusätzlich konnten die Bürger in
einem vorbereiteten Fragebogen „Nachrichten an das Projekt“ Fragen stellen und Anmerkungen
machen, die von unseren Projektmitarbeitern ausführlich beantwortet wurden.
Die zwei durchgeführten Informationsveranstaltungen waren gut besucht, was sich in
folgenden Besucherzahlen darstellt:
Infomarkt Geisenhausen 17.04.2024
Gesamtzahl Besucher 28
Evaluationsbogen ausgefüllt 12
Infomarkt Neumarkt-St. Veit 23.04.24
Gesamtzahl Besucher 46
Evaluationsbogen ausgefüllt 11
Die Auswertung der ausgefüllten Bewertungsbögen ergab, dass die Besucher die
Infoveranstaltungen durchweg positiv fanden und sich gut informiert fühlten.
Einige Bürger nutzten auch die Gelegenheit und hinterließen Anmerkungen und Anregungen
auf den Bewertungsbögen. Diese Anmerkungen bzw. Fragen wurden nicht beantwortet, da sie
anonym erfolgten:
• Ist eine Integration des LAVV-Tarifs auf die Schiene geplant?
• Alles geklärt!
• Gute Gespräche
• Alle Mitarbeiter sehr freundlich!
• Bitte mit Planungsfortschritt weitere Informationen gerne auch online aktuell
Auch während den Veranstaltungen stand das Projektteam für Fragen und Anregungen bereit.
Hierbei ergaben sich interessante Anmerkungen und Diskussionen mit den Besuchern der
Infoveranstaltungen.
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3.2 Überblick gesetzlicher Grundlagen
Bei der Betrachtung der Forderungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
zwischen solchen, die auf gesetzlichen Grundlagen beruhen, und solchen, die darüber
hinausgehen zu unterscheiden. Die gesetzlichen Grundlagen sind nachfolgend stichpunktartig
erwähnt:
Bundesfinanzierung
• Gesetzliche Grundlage: BSWAG in Verbindung mit §§ 7, 23, 44 BHO
• Finanzierungsregime: Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
Gesetzlicher Schutzanspruch für Schienenverkehrslärm
• § 41 BImSchG
• 16. BImSchV
• EBA-Umweltleitfaden, Teil VI, Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr
Gesetzlicher Schutzanspruch zur Erschütterungswirkung
• Keine gesetzlichen Rahmenbedingungen
• DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“, Teil 2 „Einwirkung auf Menschen in
Gebäuden“
Gesetzliche Grundlagen zum Barrierefreien Ausbau
• § 8 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und
Verkehr
• § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Abs. 3
Gesetzliche Grundlagen zu EBKrG-Maßnahmen
• Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz
- EBKrG)
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4 Kernforderungen aus der Region
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bedarfsplanvorhabens ABS Mühldorf –
Landshut wurden keine zusätzlichen Forderungen gestellt. Das Projekt wurde in der
Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen. Besonders hervorzuheben ist, dass es begrüßt wurde,
dass keine Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
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Relationen
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