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Schriftliche Frage 116 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzung dazu vor, in welcher Größenordnung die Einsparungen in der Sozialhilfe (Hilfe zur Pfl…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 116 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzung dazu vor, in welcher Größenordnung die Einsparungen in der Sozialhilfe (Hilfe zur Pfl… Frage 116 (Evelyn Schötz, Die Linke): Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzung dazu vor, in welcher Größenordnung die Einsparungen in der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) durch die Existenz der Pflegeversicherung (soziale- und private Pflegeversicherung) liegen, und wenn ja, wie sehen die Zahlen aus, und wie hoch sind die Investitionskosten in die Pflegeinfrastruktur, die von den einzelnen Bundesländern (bitte jeweils auflisten) getragen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 24. Oktober 2025: Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 sanken die Bruttoausgaben der Länder für die Hilfe zur Pflege deutlich. Im letzten Jahr vor ihrer Einführung im Jahr 1994 gaben die Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege rund 9,1 Mrd. Euro aus. Dies entspricht mit der allgemeinen Inflationsrate auf das Jahr 2024 hochgerechnet rund 15,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2024 betrugen die Bruttoausgaben der Hilfe zur Pflege rund 5,9 Mrd. Euro. Nach § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind die Länder dafür verantwortlich, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftlich pflegerische Versorgungsstruktur vorzuhalten. Durch Landesrecht kann das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen geregelt und bestimmt werden, ob, wie und in welchem Umfang eine Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen erfolgt. Zur Förderung der Investitionskosten sollen Einsparungen genutzt werden, die sich aufseiten der Länder aus der Einführung der Pflegeversicherung für die Sozialhilfeträger ergeben (§ 9 Satz 3 SGB XI). Dem seit dem Jahr 2017 erforderlichen jährlichen Bericht der Länder nach § 10 Absatz 2 SGB XI über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen gemäß § 82 Absatz 3 SGB XI zufolge, wurden im aktuell vorliegenden Berichtsjahr 2023 in 13 Ländern insgesamt 25 Maßnahmen zur Förderung der Pflegeeinrichtungen bzw. ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gemäß § 82 Absatz 3 SGB XI umgesetzt. Insgesamt über alle Versorgungsbereiche, Förderarten und Länder zusammengenommen betrug das Fördervolumen für investive Aufwendungen im Jahr 2023 knapp 929 Mio. Euro. Bezogen auf die knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland insgesamt (Stand: 31. Dezember 2021) entsprach dies einem Betrag von 187 Euro je Pflegebedürftigen, exklusive der Pflegebedürftigen in Ländern ohne Förderung 219 Euro je Pflegebedürftigen. Von der gesamten Fördersumme entfielen im Jahr 2023 über alle Länder zusammen rund 575 Mio. Euro auf die Subjektförderung (62 Prozent), rund 349 Mio. Euro auf die Objektförderung (38 Prozent) und nur rund 4 Mio. Euro auf die subjektbezogene Objektförderung (<1 Prozent). Der ausführliche Bericht ist im Internet veröffentlicht (abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministeriu m.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Ergebnisberich t_Investitionskosten_Berichtsjahr_2023-barrierefrei.pdf). Die darin enthaltene Tabelle 3 „Fördersumme gesamt über alle Versorgungsbereiche und Förderarten nach Ländern (2023)“ bietet die Übersicht zur Förderung der einzelnen Länder.

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