Ambulant vor stationär - Wahlfreiheit, Versorgungsrealität und finanzielle Tragfähigkeit der Pflegeversicherung
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Ambulant vor stationär - Wahlfreiheit, Versorgungsrealität und finanzielle Tragfähigkeit der Pflegeversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6436
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann und
der Fraktion der AfD
Ambulant vor stationär – Wahlfreiheit, Versorgungsrealität und finanzielle
Tragfähigkeit der Pflegeversicherung
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steht unter
erheblichem Druck. Die Bundesregierung verweist im Rahmen des
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) auf stufenweise
Leistungsanpassungen, insbesondere auf die Erhöhung von Pflegegeld und ambulanten
Sachleistungen zum 1. Januar 2024 sowie auf weitere Anpassungsschritte in den
Folgejahren. Zudem ist ab dem 1. Juli 2025 die Zusammenführung von
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag
vorgesehen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit in „Zahlen, Daten,
Fakten zur Pflegeversicherung“ (Stand: 27. November 2025) bezogen Ende 2024
rund 5,64 Millionen Personen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Die
Ausgaben der Pflegeversicherung überstiegen im Jahr 2024 die Einnahmen; die
liquiden Mittel beliefen sich zum Jahresende auf 5,3 Mrd. Euro
(Bundesministerium für Gesundheit, Zahlen, Daten, Fakten zur Pflegeversicherung, abrufbar
unter www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/
Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakten_Pflegeversi
cherung.pdf).
Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes (Stichtag: 15. Dezember
2023) ist die Zahl der Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren deutlich
gestiegen und lag zuletzt bei rund 5,7 Millionen Personen (Statistisches
Bundesamt, Pflegestatistik 2023, abrufbar unter www.destatis.de/DE/Themen/Gese
llschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html). Mit der Einführung der
Pflegegrade zum 1. Januar 2017 wurde das bisherige System der Pflegestufen
abgelöst; Zeitreihenvergleiche vor und nach 2017 sind daher nur eingeschränkt
möglich.
Die Investitionsförderung stationärer Pflegeeinrichtungen obliegt gemäß § 9
des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Ländern (www.gesetze-im-i
nternet.de/sgb_11/__9.html). Soweit Investitionskosten nicht durch öffentliche
Fördermittel gedeckt werden, können sie über die Eigenanteile der Bewohner
refinanziert werden. Parallel dazu sind die Ausgaben der Sozialhilfeträger für
Hilfe zur Pflege in den vergangenen Jahren gestiegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint den Fragestellern eine zusammenhängende
Bestandsaufnahme zu Versorgungsrealität, Kostenentwicklung, kommunaler
Belastung, Personalstruktur sowie zur langfristigen Finanzierbarkeit der
Pflegeversicherung angezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung wurden in
den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren überwiegend häuslich
und wie viele vollstationär versorgt (bitte je Jahr darstellen; ab 2017 nach
Pflegegraden, davor nach Pflegestufen; bitte die Datengrundlage
angeben)?
2. Wie viele vollstationäre Pflegeeinrichtungen bestanden seit 2015 jeweils
zum Stichtag 15. Dezember gemäß amtlicher Pflegestatistik nach § 109
SGB XI, nach Jahren und nach Bundesländern getrennt, zur Verfügung?
3. Wie viele zugelassene vollstationäre Pflegeplätze standen seit 2015 zur
Verfügung, und wie hoch war jeweils deren Auslastung (bitte tabellarisch
darstellen)?
4. Wie viele Kurzzeitpflegeplätze standen in den letzten zehn Jahren jeweils
zum Stichtag 15. Dezember, getrennt nach Jahr und nach Ländern, zur
Verfügung, und wie hoch war deren Auslastung?
5. Welche bundesweit vergleichbaren Daten liegen der Bundesregierung zu
durchschnittlichen Wartezeiten seit 2019 auf einen vollstationären
Pflegeplatz vor (bitte nach Jahren und nach Ländern getrennt aufstellen, soweit
verfügbar)?
a) Welche bundesweit vergleichbaren Daten liegen der Bundesregierung
zu durchschnittlichen Wartezeiten seit 2019 auf einen
Kurzzeitpflegeplatz vor?
b) Wenn keine bundesweit einheitliche Erhebung erfolgt, aus welchen
Gründen wird dies nicht erhoben, und plant die Bundesregierung eine
systematische zentrale Erfassung?
6. In welchem Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019
zu verzögerten Krankenhausentlassungen aufgrund fehlender
pflegerischer Anschlussversorgung (bitte je Jahr und nach Ländern darstellen
sowie Datengrundlage und Erhebungsmethodik angeben)?
7. Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die durchschnittlichen
monatlichen Eigenanteile in der vollstationären Pflege nach Jahren und nach
Ländern getrennt sowie bundesweit nach
a) pflegebedingtem Eigenanteil,
b) Unterkunft und Verpflegung sowie
c) Investitionskosten
(bitte als gewichtete Durchschnittswerte unter Angabe der
Datengrundlage darstellen)?
8. Wie hat sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil seit 2017 nominal
und inflationsbereinigt entwickelt (bitte je Jahr und Datengrundlage
angeben)?
9. Wie hoch waren seit 2015 die öffentliche Investitionsförderung der
Bundesländer für stationäre Pflegeeinrichtungen, je Jahr und nach Ländern
getrennt dargestellt, und wie hoch waren im gleichen Zeitraum die
durchschnittlich auf die Pflegeheimbewohner zu entrichtenden umgelegten
Investitionskosten?
10. Wie hat sich seit Einführung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI
die tatsächliche Gesamtbelastung der Bewohner in der vollstationären
Pflege entwickelt (bitte getrennt nach pflegebedingtem Eigenanteil sowie
den übrigen Kostenbestandteilen wie Unterkunft, Verpflegung und
Investitionskosten darstellen)?
11. Welche Prüfmechanismen bestehen zur Kontrolle der von Einrichtungen
angesetzten Investitionskosten (bitte die Zuständigkeiten und
Rechtsgrundlagen nennen), und in welchem Umfang kam es in den letzten fünf
Jahren zu Beanstandungen oder Korrekturen?
12. Wie hoch waren in den Jahren seit 2015 die Ausgaben der
Sozialhilfeträger für Hilfe zur Pflege im stationären Bereich (bitte je Jahr und nach
Ländern darstellen), und wie hoch war jeweils der Anteil der stationär
Versorgten im Sozialhilfebezug?
13. Wie lange verbleiben Pflegeheimbewohner im Durchschnitt nach
vollstationärer Heimaufnahme bis zum Eintritt in den Sozialhilfebezug (bitte
Datengrundlage und Berechnungsmethode angeben)?
14. Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen
auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (bitte differenziert nach
ambulantem und stationärem Bereich sowie nach Ländern darstellen)?
a) Erfolgt die Leistungsgewährung rückwirkend ab Antragstellung?
b) Welche Regelungen bestehen zur Sicherstellung der Finanzierung
während der Antragsbearbeitung?
15. Wie viele vollstationäre Pflegeeinrichtungen wurden seit 2019 bundesweit
neu eröffnet, und wie viele geschlossen (bitte je Jahr und nach Ländern
darstellen)?
16. Wie viele vollstationäre Pflegeplätze wurden seit 2019 neu geschaffen
bzw. sind weggefallen (bitte je Jahr und nach Ländern darstellen)?
17. Wie viele zugelassene Pflegeplätze konnten seit 2019 ganz oder teilweise
nicht belegt werden (bitte je Jahr und nach Ländern und der Gründe
angeben)?
18. Wie viele stationäre Einrichtungen verhängten seit 2019 Aufnahmestopps
(bitte je Jahr und nach Ländern darstellen), und welche Hauptgründe
wurden hierfür genannt?
19. Wie viele Vollzeitstellen in der stationären Pflege gelten seit 2019 als
unbesetzt (bitte je Jahr und Angabe der Datengrundlage darstellen)?
20. Wie hat sich seit 2010 das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern
zu Leistungsbeziehern in der sozialen Pflegeversicherung, nach Jahren
getrennt aufgeführt, entwickelt, und welche Projektionen liegen bis 2040 vor
(bitte Prognosen erläutern)?
21. Wie haben sich seit 2010 der gesetzliche Beitragssatz zur sozialen
Pflegeversicherung sowie die liquiden Mittel der sozialen Pflegeversicherung
entwickelt (bitte je Jahr unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen
Beitragssätze sowie der liquiden Mittel am Jahresende darstellen)?
22. Welche Beitragssatzentwicklung wäre nach den Szenarien der
Bundesregierung erforderlich, um das heutige Leistungsniveau ohne strukturelle
Reformen konstant zu halten, und welche Annahmen liegen diesen
Szenarien zugrunde?
Berlin, den 28. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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