Schriftliche Frage 23 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung 2025 und 2026 zur Beseitigung von Kampfmitteln im Boden und an der Küste von Deutsch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 23 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung 2025 und 2026 zur Beseitigung von Kampfmitteln im Boden und an der Küste von Deutsch…
Frage 23 (Sascha Wagner, Die Linke):
Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung 2025 und 2026 zur Beseitigung von Kampfmitteln im Boden und an der Küste von Deutschland zur Verfügung (bitte einzeln auflisten), und verfolgt die Bundesregierung in Sachen Beseitigung von Kampfmitteln ein langfristiges und bundesweites Programm zur schrittweisen Entmunitionierung mit festem Budget, Koordination über Ländergrenzen hinweg und mehr Personal für die Kampfmittelräumdienste, und wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte konkret auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Oktober 2025:
Die Beseitigung von Kampfmitteln im Rahmen der Gefahrenabwehr fällt nach Artikel 30 und 83 des Grundgesetzes (GG) vollständig in die Zuständigkeit der Länder. Die Finanzierung dieser Aufgabe ist seit den 1950er Jahren im Rahmen der sogenannten Staatspraxis grundgesetzlich in Artikel 120 Absatz 1 GG ausgewogen zwischen Bund und Ländern geregelt. Nach dieser verfassungsrechtlich verankerten Praxis finanziert der Bund alle Maßnahmen der Gefahrenbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, soweit sie durch ehemals reichseigene Kampfmittel entstehen. Daneben erstattet der Bund den Ländern die Kosten für die Beseitigung aller Kampfmittel auf bundeseigenen Liegenschaften (alliierte und ehemals reichseigene). Zusätzlich finanziert der Bund diejenigen Kosten, welche durch die Beseitigung chemischer Kampfmittel der früheren Besatzungsmächte verursacht werden. Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 30 und 83 GG erfolgt die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich. Die Verwaltungen arbeiten prinzipiell organisatorisch und funktionell voneinander getrennt (Verbot der Mischverwaltung). Unter Berücksichtigung der Länderzuständigkeit im Rahmen dieses Kompetenzgefüges verfolgt die Bundesregierung im Rahmen von Maßnahmen zur Beseitigung von Kampfmitteln kein bundesweites Programm zur schrittweisen Entmunitionierung mit festem Budget, Koordination über Ländergrenzen hinweg sowie mehr Personal für die Kampfmittelräumdienste. Zu konkreten Strategien der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Deutsche Bundestag hat zur Bergung von Munitionsaltlasten aus Nord- und Ostsee insgesamt 100 Mio. Euro für den Zeitraum 2022 bis 2027 zur Verfügung gestellt, um im Rahmen eines Sofortprogramms u. a. die Konzeption, den Bau und die Inbetriebnahme einer weltweit ersten schwimmenden Munitionsentsorgungsanlage zu finanzieren. Die Inbetriebnahme der Anlage findet in den nächsten Jahren bis 2028 statt. Die derzeit im Bundeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen Mittel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Kap. 0801 Titel Zweckbestimmung 2025 (Euro) RegE 2026 (Euro) 632 21 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften 46.164.000,00 50.182.000,00 632 23 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften 4.340.310.721) –2) Kap. 1601 Titel 892 05 Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 24.000.000,00 15.000.000,00 532 02 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 100.000,003) – 1) Auf Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (HHA) vom 12. November 2015 hat der Bund den Ländern ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einmalig für die Jahre 2016 bis 2019 60 Mio. Euro für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften zur Verfügung gestellt. Nach zeitlichem Auslaufen der Maßnahme noch nicht abgeflossene Bundesmittel in erheblicher Höhe wurden durch mehrmalige Verlängerung der Maßnahme durch den HHA bis zum Jahr 2025 weiter zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt seit dem Haushalt 2020 aus Ausgaberesten, welche bis Ende 2025 vollständig verausgabt sein werden. 2) Nach zeitlichem Auslaufen der Maßnahme im Jahr 2025 entfällt der Haushaltstitel 632 23. 3) Mittel für den Aufbau eines Bundeskompetenzzentrums Munitionsbergung (Meeresmunition).
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