Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 08
Bundesministerium der Finanzen
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
0801 Wiedergutmachungen des Bundes ...................................................................................................................... 7
Ausgaben-Tgr. 01 Lastenausgleich....................................................................................................................... 10
Ausgaben-Tgr. 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen.................................................................... 10
Ausgaben-Tgr. 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und
Bildungsaufgaben................................................................................................................................................. 11
0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften ............................. 13
0803 Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt .......................................................................... 18
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.................................... 19
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
(LMBV).................................................................................................................................................................. 20
Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)................ 21
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 22
0810 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 24
Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes.......................... 25
0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 30
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 32
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 33
0812 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 37
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 40
0813 Zollverwaltung ...................................................................................................................................................... 45
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 50
0815 Bundeszentralamt für Steuern ............................................................................................................................. 58
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 61
0816 Informationstechnikzentrum Bund ........................................................................................................................ 64
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 66
0817 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland .................................................................................. 71
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 76
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 77
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 78
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 08)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 83
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Kernaufgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist
es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes langfristig
zu sichern. Dem BMF kommt damit eine zentrale Rolle
innerhalb der Bundesregierung zu. Aus diesem Grund hat der
Bundesminister der Finanzen auch ein Widerspruchsrecht bei
allen finanzpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung.
Das BMF bündelt mit dem Ziel solider Staatsfinanzen die
finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen
Finanzpolitik und sorgt damit zugleich für einen fairen
Interessenausgleich innerhalb der Gesellschaftsgruppen.
Dem BMF obliegen folgende Kernaufgaben:
Schuldenregel, Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur,
effiziente Strukturen des Gemeinwesens von morgen - zu
diesen und anderen finanzpolitischen und volkswirtschaftlichen
Grundsatzfragen erarbeitet das BMF Strategien und
Konzepte.
Die jährliche Aufstellung des Bundeshaushalts für das
kommende Jahr und die Fortschreibung des fünfjährigen
Finanzplans ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit den
obersten Bundesbehörden, in denen alle haushaltswirksamen
Aktivitäten des jeweiligen Fachbereichs auf Etatreife,
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Nachdem der
Haushaltsentwurf im Bundeskabinett beschlossen wurde,
begleitet und unterstützt das BMF das parlamentarische
Verfahren im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Darüber hinaus
ist es für die allgemeine Gesetzgebung im Bereich des
Haushaltswesens des Bundes und für wichtige
Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Haushaltsführung zuständig. Es
verantwortet ferner das Kassen- und Rechnungswesen sowie die
Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes.
Das BMF ist zudem für die Koordinierung der Tätigkeiten der
Zollverwaltung zuständig, die etwa die Hälfte der dem Bund
zufließenden Steuereinnahmen erzielt und die den Handel
deutscher Unternehmen auf den internationalen Märkten
unterstützt. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung tragen
zudem maßgeblich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der
Wirtschaft und der Umwelt bei, etwa durch die Überwachung
des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der
Einhaltung der Verbote und Beschränkungen, der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der
Zollverwaltung und dem Vorgehen gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung. Das Aufgabenspektrum des BMF umfasst
dabei auch die Rechtsetzung in den Bereichen
"Abgabenerhebung bei Zöllen und Verbrauchsteuern", "Sicherheit"
(unter anderem Zollfahndungsdienst- und Zollverwaltungsgesetz)
sowie "Sicherung der Sozialsysteme" (z. B. Gesetz gegen
illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch) oder auch die
Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Insbesondere im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs
mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln obliegt
den Behörden des Zollfahndungsdienstes auch die
Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung. Mit verstärkten Befugnissen soll die Zentralstelle
für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung mittels gezielter Analyse rechtzeitig
aufdecken und hierdurch insbesondere die
Strafverfolgungsbehörden entlasten.
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Verwaltungsvorschriften
und Erlasse auf vielen Steuergebieten gehören ebenfalls zu
den Kernaufgaben des BMF. Dazu zählen zum Beispiel die
Einkommen- und Lohnsteuer, Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer,
Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer. Das BMF ist für
Grundsatzfragen der Besteuerung, das Steuerverfahrensrecht,
Steuerberatungsrecht und Steuerstrafrecht sowie für das
internationale Steuerrecht, zu dem vor allem die
Doppelbesteuerungsabkommen gehören, zuständig. Es achtet auf eine einheitliche
Rechtsanwendung im Bundesgebiet, arbeitet mit den
Landesfinanzbehörden an der Modernisierung der
Besteuerungsverfahren sowie am Abbau von Bürokratie und übt die Rechts-
und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern
aus. Daneben beteiligt sich das BMF an dem Vorhaben
KONSENS, mit dem gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung
neuer Software für die Steuerverwaltung koordiniert wird.
Infolge von Krieg und Teilung sind unter Regie des BMF
offene Vermögensfragen sowie die Abwicklung der finanziellen
Auswirkungen des Krieges und der vermögensrechtlichen
Folgen der Vereinigung Deutschlands zu regeln.
Die Finanzbeziehungen des Bundes zu den Ländern und
Gemeinden sind ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt.
Dazu zählen Fragen zur Finanzverfassung, zum Staatsrecht
und zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung.
Hinzu kommen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und
den Europäischen Gerichten sowie das Europarecht.
Ein stabiles Finanzsystem spielt eine zentrale Rolle für die
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Wichtige Akteure
auf den Finanzmärkten sind Banken, Versicherer und
Finanzdienstleister. Im BMF werden unter anderem die gesetzlichen
Rahmenbedingungen erarbeitet, damit die Finanzmärkte ihre
volkswirtschaftliche Funktion erfüllen können.
Die Finanzmarktpolitik muss den dynamischen Entwicklungen
in den vergangenen Jahren Rechnung tragen. Wesentliche
Aufgabe des BMF ist es daher, Reformen der
Finanzmarktregulierung und Finanzaufsicht auf nationaler, europäischer und
weltweiter Ebene voranzutreiben.
Die schrittweise Privatisierung von Bundesunternehmen und
die Verantwortlichkeit für Grundsatzaufgaben der
Privatisierungs- und Beteiligungspolitik innerhalb der Bundesregierung
gehören ebenfalls zu den Aufgaben des BMF. Zur
Gewährleistung "guter Unternehmensführung" im öffentlichen Sektor
(Public Corporate Governance) werden zudem einheitliche
Standards für Bundesunternehmen geschaffen.
Einen weiteren Bereich bilden die
Treuhandnachfolgeaufgaben und die Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben. Bei der Deutschen Post AG, der Deutschen
Telekom AG und anderen Unternehmen ist das BMF für die
Beteiligungsführung sowie die Privatisierungsvorbereitung
einschließlich ihrer Durchführung verantwortlich.
Finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen werden
aufgrund der fortschreitenden Integration Europas zunehmend in
Brüssel getroffen. Am Zustandekommen dieser
Entscheidungen wirkt das BMF mit.
Im BMF werden die Positionen zu Haushalts- und
Finanzfragen der EU - insbesondere zum jährlichen EU-Haushalt sowie
zum mehrjährigen Finanzrahmen - erarbeitet und koordiniert.
Ziel ist es, den deutschen Beitrag zum Haushalt der EU mit
den jeweiligen finanzpolitischen Erfordernissen in Einklang zu
bringen. Das BMF setzt sich zudem für die ordnungsgemäße
und effiziente Verwendung der EU-Subventionen ein.
Das BMF trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum
Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development
- 3 -
Vorwort 08
Goals, SDGs) 1 „Keine Armut“, 3 „Gesundheit und
Wohlergehen“, 4 "Hochwertige Bildung", 9 "Industrie, Innovation und
Infrastruktur", 10 "Weniger Ungleichheiten", 11 "Nachhaltige
Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und
Produktion", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und
starke Institutionen" sowie 17 "Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele" der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer
Umsetzung in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Geschäftsbereichs
werden in den Kapiteln 0801 bis 0803 sowie in Kapitel
0810 dargestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei Kapitel 0801,
das die Wiedergutmachungen des Bundes mit den
Schwerpunkten "Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben",
"Lastenausgleich" und "Leistungen im Zusammenhang mit
Kriegsfolgen" umfasst. Die Einnahmen und Ausgaben für Lasten
im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von
ausländischen Streitkräften bilden das Kapitel 0802. In
Kapitel 0803 werden die Ausgaben für die Finanzierung der
Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt veranschlagt.
Weitere Fach- und Programmausgaben sind in Kapitel 0810
zusammengefasst. Schwerpunkt der Ausgaben ist das
Vorhaben KONSENS.
Der Einzelplan 08, Bundesministerium der Finanzen, ist im
Schwerpunkt ein personalintensiver Verwaltungshaushalt, der
geprägt ist durch einen entsprechend hohen Anteil an
Personalausgaben und damit zusammenhängenden
Verwaltungsausgaben.
Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen
und politischen Aufgaben werden durch das Ministerium
gelenkt und strategisch gesteuert. Gleichzeitig erfolgt dort die
konzeptionelle Begleitung für die zukünftige Entwicklung. Die
Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0812
veranschlagt.
Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des
Ministeriums werden wie folgt wahrgenommen:
Die Generalzolldirektion (GZD) leitet bundesweit die
Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. Sie übt auch die
Dienst- und Fachaufsicht über die 41 Hauptzollämter und acht
Zollfahndungsämter aus. Die GZD gliedert sich in elf
Direktionen. Diese nehmen administrative Querschnittsaufgaben
einschließlich der Aufgaben als Pensionsbehörde (für annähernd
den gesamten Bundesbereich) und fachliche Aufgaben der
GZD wahr. Bei der GZD sind zudem das Zentrale
Finanzwesen des Bundes und die Bundeskasse errichtet. Die
Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0813.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt als
weitere Oberbehörde bundesländerübergreifend zentrale
steuerliche Aufgaben nach Maßgabe des Finanzverwaltungsgesetzes
wahr. Die für die Tätigkeiten des BZSt erforderlichen
Haushaltsmittel sind im Kapitel 0815 veranschlagt.
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist als
Bundesoberbehörde in der Rechtsform einer
bundesunmittelbaren nichtrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der
zentrale IT-Dienstleister des Bundes, derzeit noch primär für
den Geschäftsbereich des BMF, des Bundesministeriums des
Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
Die Veranschlagung der für die Aufgabenerledigung
erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt in Kapitel 0816.
Im Zuge der IT-Konsolidierung der unmittelbaren
Bundesverwaltung (ohne Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und
des Bundesministeriums der Verteidigung) wird sukzessive
der IT-Betrieb weiterer Behörden sowie von sogenannten
Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten (z. B. E-Akte) zum
ITZBund konsolidiert.
Im Kapitel 0817 sind die Einnahmen und Ausgaben der
Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
etatisiert.
- 4 -
08 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 08
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 231 706 228 675 +3 031 476 033
Übrige Einnahmen.................................................. 27 109 27 609 -500 94 056
Gesamteinnahmen.................................................. 258 815 256 284 +2 531 570 089
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 4 959 291 4 507 301 +451 990 2 300 4 695 314
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 195 912 2 390 893 -194 981 238 934 2 171 600
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 313 280 3 269 209 +44 071 215 525 3 075 293
Ausgaben für Investitionen...................................... 657 033 655 737 +1 296 198 755 686 628
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -60 000 - -60 000 -
Gesamtausgaben.................................................... 11 065 516 10 823 140 +242 376 655 514 10 628 835
davon flexibilisiert.................................................... 6 378 856 5 953 423 +425 433 386 210 5 983 191
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 686 660 4 869 717 -183 057 266 457 4 645 644
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 103 379 89 746 +13 633 2 075 11 608
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 3 989 447 3 530 510 +458 937 3 682 487
Aus Hauptgruppe 5................................................. 1 788 586 1 819 634 -31 048 232 223 1 693 926
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 12 500 7 500 +5 000 -
Aus Hauptgruppe 7................................................. 12 725 7 440 +5 285 5 347 11 617
Aus Hauptgruppe 8................................................. 575 598 588 339 -12 741 148 640 595 161
Zusammen.............................................................. 6 378 856 5 953 423 +425 433 386 210 5 983 191
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 966 467
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 328 341
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 174 760
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 206 533
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 97 783
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 94 050
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 95 000
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 55 000
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 55 000
im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 55 000
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 820 000
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Überblick zum Einzelplan 08
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 08 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0811 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 08 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0812 Tgr. 01, Kap. 0813 Tgr. 01, Kap. 0815
Tgr. 01 und Kap. 0816 Tgr. 01 dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 0813 Tit. 689 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0811
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR; 1 GBP = 1,14600 EUR; 1 AUD = 0,56880 EUR; 1 CAD = 0,62158 EUR; 1 ILS = 0,26687 EUR.
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08 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Der Bereich der Wiedergutmachungen des Bundes wird vor
allem durch die Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung (Titelgruppe 03) geprägt. Sie umfasst
insbesondere die gesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen
(SDG 1) nach dem Gesetz zur Entschädigung für Opfer
der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) sowie die
außergesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen für jüdische und
nicht-jüdische Verfolgte, insbesondere nach der so genannten
Artikel 2-Vereinbarung (SDG 3). Schwerpunkte dieser
Leistungen sind laufende Beihilfen und Einmalzahlungen an jüdische
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie
Zuschüsse für die häusliche Pflege. Weitere Aufgabenschwerpunkte
der Titelgruppe 03 bilden die Zukunftsaufgaben der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Form
von Erinnerungs- und Bildungsaufgaben (SDGs 4 und 16)
sowie des Aufbaus des digitalen Themenportals
Wiedergutmachung (SDG 16).
Der Lastenausgleich ist in Titelgruppe 01 veranschlagt.
Nachdem seit Mitte der 1990er Jahre neue Anträge wegen
Fristablauf nicht mehr gestellt werden können, ist der
Ausgabenbedarf rückläufig; im Wesentlichen umfasst er noch die
Zahlungen für die laufenden Leistungen, wie z. B. die
Unterhaltshilfe oder die Entschädigungsrente.
In der Titelgruppe 02 sind Leistungen im Zusammenhang
mit Kriegsfolgen etatisiert. Hervorzuheben sind hier die
Erstattungen für die Beseitigung ehemals reichseigener
Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (SDG 15)
sowie mit abnehmender Tendenz die Nachversicherung
ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (SDG 1)
nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Mittel für die Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung (Titelgruppe 03) dienen zum einen der
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber den
berechtigten Leistungsempfängern (BEG-Renten). Diese
Wiedergutmachungsleistungen werden aufgrund einer erlassenen
Härterichtlinie zur Leistung von Hilfen auch nach Ablauf der
gesetzlichen Antragsfrist nach dem BEG-Schlussgesetz geleistet
(SDG 1). Zum anderen wird mit den veranschlagten Mitteln
für außergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen (Artikel 2-
Vereinbarung) eine Verbesserung der wirtschaftlichen
Situation der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die bisher
nur begrenzte Leistungen erhalten haben und sich in einer
wirtschaftlichen Notlage befinden, angestrebt (SDG 3).
Die in der Titelgruppe 03 für die Zukunftsaufgaben der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
etatisierten Mittel dienen der Förderung der Erinnerungs- und
Bildungsaufgaben in Form der Bildungsprogramme
Bildungsagenda NS-Unrecht und Holocaust Education (SDGs 4 und
16). Zudem wird durch die Digitalisierung von Akten und
Dokumenten im Themenportal Wiedergutmachung das
Dokumentenerbe bewahrt und der unbeschränkte
Informationszugang gewährleistet (SDG 16).
Die Ausgaben der Titelgruppe 01 dienen der Erfüllung der aus
den Lastenausgleichsgesetzen resultierenden gesetzlichen
Verpflichtungen sowie der Durchführung der auf dieser
Grundlage abgeschlossenen Darlehensverträge, die ebenfalls die
Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge in die
Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck hatten.
Die in der Titelgruppe 02 veranschlagten Mittel dienen der
finanziellen Abwicklung von Kriegsfolgen (SDG 1) und zielen
im Bereich der Munitionsräumung darauf ab, nicht
unerhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Umwelt (SDG
15) zu beseitigen.
- 7 -
Wiedergutmachungen des Bundes 0801
Überblick zum Kapitel 0801
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 10 10 - 3
Übrige Einnahmen.................................................. 1 201 1 301 -100 1 725
Gesamteinnahmen.................................................. 1 211 1 311 -100 1 728
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 650 1 510 -860 1 560 82
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 590 302 1 683 800 -93 498 158 648 1 652 507
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 1 000 - 1 500 23
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 591 952 1 686 310 -94 358 161 708 1 652 612
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 591 952 1 686 310 -94 358 161 708 1 652 612
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 61 500
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 21 500
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 25 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 15 000
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