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Schriftliche Frage 25 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung Anlass dazu, die sogenannte Antifa in Deutschland zu verbieten, und wenn nein, warum nicht (vgl. Tichys Einblick –…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 25 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung Anlass dazu, die sogenannte Antifa in Deutschland zu verbieten, und wenn nein, warum nicht (vgl. Tichys Einblick –… Frage 25 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Sieht die Bundesregierung Anlass dazu, die sogenannte Antifa in Deutschland zu verbieten, und wenn nein, warum nicht (vgl. Tichys Einblick – www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/u ngarn-eu-niederlande-antifa-terrorgruppe, abgerufen am 24. September 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. September 2025: Nach Gewalttaten oder Ausschreitungen von Linksextremisten, aber auch bei Aufrufen oder Kundgebungen, die sich gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche „Faschisten“ richten, wird häufig von „der Antifa“ gesprochen, geschrieben oder gar ihr Verbot gefordert. Tatsächlich tauchen in diesen Zusammenhängen oftmals verschiedene regionale Gruppierungen auf, die das Wort „Antifa“ in ihrem Namen tragen. Auch ist das „Antifa“-Symbol regelmäßig bei Demonstrationen, Veranstaltungen, auf Plakaten oder im Internet zu sehen. Wer in Bezug auf den Linksextremismus von „der Antifa“ spricht, meint damit die „Antifaschistische Aktion“. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen, unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. Im Gegensatz dazu verfügt die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“), zu der sich Ende 2021 acht regionale Antifa-Gruppierungen aus Baden- Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen haben, über feste Strukturen und strebt als zu erreichendes Fernziel die Etablierung einer bundesweiten Antifa an. Die Antifa Süd ist ein Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Auch bei weiteren Beobachtungsobjekten des BfV, beispielsweise dem kommunistischen Bündnis „...ums Ganze!“, sind unter den Mitgliedsgruppen auch regionale Antifa-Gruppierungen zu finden. Derzeit liegt aber eine bundesweit klar umgrenzte Organisation, die die Bezeichnung „Antifa“ als Alleinstellungsmerkmal führt, zumindest für eine gewisse Dauer in verfestigten Strukturen agiert und über eine klare Mitgliedschaft verfügt, nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor noch nicht vor. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder vereitelt werden können.

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