Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2703
21. Wahlperiode 11.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Gerrit
Huy, Birgit Bessin, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Dr. Michael
Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schumann, Thomas Stephan, Robert
Teske und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Seit dem 6. Mai 2025 sind die Ämter der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der
Bundesregierung für Antirassismus beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
angesiedelt. Die Ämter werden seitdem von der Staatsministerin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Natalie Pawlik geleitet. Aus ihrem
Internetauftritt als Mitglied des Deutschen Bundestages geht hervor, dass sich die
Staatsministerin in der Nichtregierungsorganisation (NGO) „Antifaschistische
Bildungsinitiative e. V.“ (Antifa-BI) engagiert (www.bundestag.de/webarchiv/a
bgeordnete/biografien20/P/pawlik_natalie-860626).
Die Antifa-BI versteht sich selbst „als ein Verein, in dem sich alle beteiligen
können, die über rechte Aktivitäten informiert bleiben, ihren eigenen Horizont
erweitern und entschlossen gegen rechte Aktivitäten vorgehen möchten“. Nach
Ansicht der Antifa-BI verhindere „[g]ruppenbezogene Menschenfeindlichkeit,
wie z. B. Homophobie, Antisemitismus oder Ausländerhass, […] ein
vielfältiges Zusammenleben“, wobei „[g]ruppenbezogene Menschenfeindlichkeit […]
sich aber nicht nur am ‚rechten Rand‘, sondern auch in der Mitte der
Gesellschaft [findet]“ (https://beratungsnetzwerk-hessen.de/infos-presse/portraet-des-
monats/die-antifaschistische-bildungsinitiative-e-v/).
Die Antifa-BI verdeutlicht damit aus Sicht der Fragesteller – neben ihrem
vielsagenden Namen – ihre eindeutig linke Ausrichtung. Das Engagement von
Staatsministerin Natalie Pawlik bei der Antifa-BI wirft aus Sicht der
Fragesteller ein besonderes Licht auf den Auftrag der Beauftragten für Integration und
Antirassismus, „Verbände, Vereine, anerkannte Träger der politischen Bildung,
Migrantenorganisationen und sonstige rechtsfähige gemeinnützige
Einrichtungen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen bundesweit, mindestens aber
überregional tätig sind“ zu fördern, insbesondere vor dem Hintergrund der politischen
Neutralität des Staates (www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/integrationsarbei
t-in-den-bereichen/projektfoerderung/projektantraege-und-zuwendungen-186
5970).
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen
sorgt nicht erst seit den gegen die CDU und AfD gerichteten Protesten im
Bundestagswahlkampf 2025 von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich
finanzierten Organisationen, die unter dem Begriff „NGO“ zusammengefasst werden
können, für Debatten. Ebenfalls neuen Auftrieb erhielt die Debatte um den
Umgang mit der sogenannten Antifa durch die Ermordung des konservativen
amerikanischen Aktivisten Charlie Kirk am 10. September 2025. Das
niederländische Parlament forderte daraufhin die Regierung am 19. September 2025 auf,
die Einstufung der Antifa als terroristische Vereinigung zu prüfen (https://junge
freiheit.de/politik/ausland/2025/niederlande-sollen-antifa-als-terrororganisatio
n-einstufen/). US-Präsident Donald Trump erklärte die Antifa am 22.
September 2025 per Dekret zu einer „terroristischen Vereinigung“ (www.whitehouse.g
ov/presidential-actions/2025/09/designating-antifa-as-a-domestic-terrorist-orga
nization/).
Die Fragesteller verstehen unter besagten NGOs alle nichtstaatlichen
Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu
zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen,
Arbeitgeberverbände, gemeinnützige GmbHs und Vereine. Als
zivilgesellschaftliche Interessenverbünde sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl
werden einige NGOs durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in
Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt
die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar
durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Fördermittel von
Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf die Beauftragte der Bundesregierung für
Integration und Antirassismus an andere Nichtregierungsorganisationen
durchgeleitet werden, und wenn ja, inwieweit sind ggf. die unmittelbaren
oder mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von
Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?
2. Besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die Beauftragte für Integration
und Antirassismus ggf. eine Übersicht über
Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangende
Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von
Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen
haben?
3. Welche Empfänger erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger
Mittel von der Beauftragten für Integration und Antirassismus (bitte ab
dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahr, Kapiteln, Titeln, Zuwendungszweck,
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend
summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
4. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, nach welchen
Kriterien im ersten Teil des zweistufigen Antragsverfahrens über die Auswahl
von Interessenbekundungen entschieden wird (www.integrationsbeauftrag
te.de/resource/blob/1865332/2304934/6b4d55591526be32a078e5b11c9bf
d41/aufruf-interessenbekundungsverfahren-data.pdf?download=1)?
a) Über wie viele Interessenbekundungen ist seit 2020 beschieden
worden (bitte nach Jahr und positiver bzw. negativer Entscheidung
aufgliedern)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der
durchschnittliche Umfang einer seit 2020 eingereichten Interessenbekundung ist
(bitte nach Jahren und, soweit vorhanden, durchschnittlicher
Zeichenzahl von erfolgreichen bzw. abgelehnten Interessenbekundungen
aufgliedern)?
c) Liegen der Bundesregierung Statistiken dazu vor, ob der Umfang der
Interessenbekundungen in einem Verhältnis zur Höhe der beantragten
Mittel steht (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr beantragten
Mitteln)?
d) Wie viele Interessenbekundungen wurden im Vorfeld der Auswahl seit
2020 zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
e) Wie viele Interessenbekundungen wurden nach der Auswahl seit 2020
zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
f) Haben Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der
Interessenbekundung juristische Schritte eingeleitet, weil sie das Antrags- bzw.
Auswahlverfahren angezweifelt haben, und wenn ja, wie viele (bitte
nach Jahren und Gründen für die juristischen Schritte gliedern)?
g) Sind externe Personen an der Entscheidung über die
Interessenbekundungen beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund
verfügen die Externen, und sind sie ggf. Mitglied in einer
Nichtregierungsorganisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
h) Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden sind an der Entscheidung
über Interessenbekundungen beteiligt?
5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen
Kriterien im zweiten Teil des zweistufigen Antragsverfahrens über die
Auswahl von förmlichen Anträgen entschieden wird (www.integrationsbe
auftragte.de/resource/blob/1865332/2304934/6b4d55591526be32a078e5b
11c9bfd41/aufruf-interessenbekundungsverfahren-data.pdf?download=1)?
a) Über wie viele förmliche Anträge ist seit 2020 beschieden worden
(bitte nach Jahr und positiver bzw. negativer Entscheidung
aufgliedern)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der
durchschnittliche Umfang eines seit 2020 eingereichten förmlichen Antrags ist
(bitte nach Jahren und, soweit vorhanden, durchschnittlicher
Zeichenzahl von erfolgreichen bzw. abgelehnten förmlichen Anträgen
aufgliedern)?
c) Liegen der Bundesregierung Statistiken dazu vor, ob der Umfang der
förmlichen Anträge in einem Verhältnis zur Höhe der beantragten
Mittel steht (ausführlicherer förmlicher Antrag bei mehr beantragten
Mitteln)?
d) Wie viele förmliche Anträge wurden im Vorfeld der Auswahl seit
2020 zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
e) Wie viele förmliche Anträge wurden nach der Auswahl seit 2020
zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
f) Sind externe Personen an der Entscheidung über die förmlichen
Anträge beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund
verfügen die Externen, und sind sie ggf. Mitglied in einer
Nichtregierungsorganisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
g) Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden sind an der Entscheidung
über förmliche Anträge beteiligt?
h) Auf welcher Grundlage wurde entschieden, die Informationen zur
Stellung eines förmlichen Antrags nicht wie bei der Einreichung einer
Interessenbekundung öffentlich einsehbar zu machen, sondern diese
erst im Wege des weiteren Verfahrens zur Verfügung zu stellen?
i) Werden den Antragstellern unterschiedliche Informationen über die
Stellung eines förmlichen Antrags zur Verfügung gestellt, und wenn
ja, worin bestehen diese Unterschiede?
6. Wie viele Förderanträge wurden bei der Beauftragten für Integration und
Antirassismus seit 2020 gestellt (bitte nach Jahr und Grund der
Bewilligung bzw. Ablehnung gliedern)?
7. Lässt die Bundesregierung Antragsteller bzw. Empfänger von
Förderungen der Beauftragten für Integration und Antirassismus durch
Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter
Erkenntnisse hin überprüfen, und wenn ja, unter welchen Umständen?
8. Hat die Bundesregierung seit 2002 Überprüfungen von
Nichtregierungsorganisationen durch Sicherheitsbehörden des Bundes durchführen lassen,
die Förderungen von der Beauftragten für Integration und Antirassismus
beantragt hatten bzw. erhielten, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte
nach Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen
Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und
sonstige gliedern)?
9. Führte eine Feststellung des Vorliegens verfassungsschutzrelevanter
Erkenntnisse zur Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. zu einer
Einschränkung oder Beendigung einer laufenden Förderung, und wenn ja, in
wie vielen Fällen (bitte nach Jahren, Rechtsfolgen [Nichtbewilligung
eines Förderantrags bzw. Einschränkung und Beendigung einer laufenden
Förderung] und den Phänomenbereichen Linksextremismus,
Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige
gliedern)?
10. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Beauftragte für Integration
und Antirassismus ausgerichtet, an denen auch Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen teilnahmen, die Förderungen durch die Beauftragte
für Integration und Antirassismus erhalten haben, und wenn ja, welche
(bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung sowie den
teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen gliedern)?
a) Welche Kosten wurden ggf. den teilnehmenden
Nichtregierungsorganisationen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der
Bundesregierung für Antirassismus erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der
Veranstaltung, den teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen
sowie Höhe und Art der Kostenerstattung gliedern)?
b) Führte ggf. der Austausch von Nichtregierungsorganisationen und der
Beauftragten für Integration und Antirassismus auf Veranstaltungen
zur Veröffentlichung von Publikationen der Beauftragten für
Integration und Antirassismus (bitte nach Datum, Ort und Name der
Veranstaltung, den teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen sowie
Titel der Publikation gliedern)?
11. Wie viele Planstellen sind seit 2002 bei der Beauftragten für Integration
und Antirassismus angesiedelt, um die Förderung von
Nichtregierungsorganisationen zu bearbeiten (bitte nach Jahren, Vollzeitäquivalenten und
Höhe der Personalkosten gliedern)?
12. Führt die Bundesregierung eine Erfolgsprüfung von Förderungen durch,
die durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus vergeben
worden sind?
a) Wenn ja, anhand welcher Kriterien?
b) Wenn nein, wieso wird diese nicht durchgeführt?
13. Prüft die Bundesregierung Verwendungsnachweise von
Nichtregierungsorganisationen, die durch die Beauftragte für Integration und
Antirassismus gefördert werden, und wenn ja, anhand welcher Kriterien?
14. In wie vielen Förderverfahren durch die Beauftragte für Integration und
Antirassismus gingen die Verwendungsnachweise ggf. rechtzeitig oder
verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr
2020 nach Jahresscheiben aufteilen)?
15. Wie viele dieser Förderverfahren durch die Beauftragte für Integration
und Antirassismus waren ggf. zu beanstanden (bitte tabellarisch ab
Haushaltsjahr 2020 nach der Art der Beanstandung tabellarisch nach
Jahresscheiben aufteilen)?
16. Leitete die Bundesregierung ggf. nach dem Feststellen der Beanstandung
Maßnahmen ein, wenn ja, welche, und gegenüber wem, und wenn nein,
warum nicht (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr 2020 und ggf. Art der
Maßnahme tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?
17. Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Beauftragte für Integration und
Antirassismus aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien
gestrichen und bzw. oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was
war der konkrete Grund dafür?
18. Wie hoch waren bzw. sind ggf. die Rückforderungen durch die
Beauftragte für Integration und Antirassismus aufgrund der o. g. Sachverhalte
seit dem Jahr 2020?
a) Wie viele Mahnbescheide wurden ggf. durch die Beauftragte für
Integration und Antirassismus ausgestellt?
b) Wie hoch sind ggf. die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen
Zuwendungsempfängern der Beauftragten für Integration und
Antirassismus rückerstattet wurden?
19. Wie begründet die Bundesregierung den Wechsel der Beauftragten für
Integration und Antirassismus aus der Zuständigkeit des
Bundeskanzleramts in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales?
20. Welche Effekte verspricht sich die Bundesregierung von dem Wechsel der
Beauftragten für Integration und Antirassismus aus der Zuständigkeit des
Bundeskanzleramts in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales?
Berlin, den 20. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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