Schriftliche Frage 246 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kann die Bundesregierung bei Projekten der deutschen Entwicklungsfinanzierung in El Salvador, die über die Zentralamerikanische Bank für…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Text
Schriftliche Frage 246 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kann die Bundesregierung bei Projekten der deutschen Entwicklungsfinanzierung in El Salvador, die über die Zentralamerikanische Bank für…
Frage 246 (Ulle Schauws, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie kann die Bundesregierung bei Projekten der deutschen Entwicklungsfinanzierung in El Salvador, die über die Zentralamerikanische Bank für Wirtschaftsintegration (BCIE) als Finanzintermediär kanalisiert wird, die konkrete Mittelverwendung nachvollziehen, und wie kann sie transparent sicherstellen, dass betroffene Bevölkerungsgruppen einbezogen worden sind und Beschwerdemechanismen funktionieren (ggf. über die Veröffentlichung von entsprechenden Monitoring-, Evaluierungs- und Auditberichten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 7. Juli 2026:
Bei Vorhaben mit der Zentralamerikanischen Entwicklungsbank (BCIE) als Finanzintermediär der Finanziellen Zusammenarbeit gelten die bewährten Verfahren der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank. Finanzintermediäre müssen u. a. über ein risikoadäquates Umweltund Sozialmanagementsystem (USMS) verfügen. Das USMS stellt sicher, dass die nationalen und internationalen Standards eingehalten werden und prüft, welche Anforderungen an die Einbindung lokaler Bevölkerungsgruppen in die Vorhaben bestehen, einschließlich frühzeitiger Information, Konsultation und – bei erhöhten Risiken – laufendem Dialog mit betroffenen Interessenträgern. Vor jeder Finanzierungszusage erfolgt u. a. eine Analyse des Projektträgers vor Ort, bei der dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit, Strukturen sowie insbesondere interne Kontrollmechanismen analysiert werden. Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, werden nach verbindlichen internationalen Standards durchgeführt. Die KfW führt regelmäßige Mittelverwendungsprüfungen für jedes Einzelvorhaben durch und kontrolliert den Projektfortschritt vor Ort. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Projektunterlagen wird ebenfalls während der Projektlaufzeit überprüft. Zur Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Mittelfehlverwendungen sowie anderen Tatbeständen hat die KfW Entwicklungsbank neben internen Kommunikationskanälen auch externe Meldewege eingerichtet, wie zum Beispiel ein Beschwerdemanagement und ein vertrauliches bzw. anonymes Hinweisgebersystem. Hinweise und Verdachtsmomente werden konsequent verfolgt und nötigenfalls sanktioniert. Darüber hinaus verlangt die KfW Entwicklungsbank, dass auch Finanzintermediäre selbst sowie deren Vertragspartner einen Beschwerdemechanismus vorhalten. Die Evaluierung der vom BMZ beauftragten Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der Leitlinien des BMZ für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit: www.bmz.de/de/ministerium/evaluierung. Die Inhalte der Evaluierungsberichte der Finanziellen Zusammenarbeit finden sich unter folgendem Link: www.kfw-entwicklungsbank.de/Evaluierung/ID EaL/. Berichte des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit finden sich zudem unter: www.deval.org/de/evaluierunge n/laufende-und-abgeschlossene-evaluierungen.
Relationen
- asked ← Ulle Schauws (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung