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Schriftliche Frage 7 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe wurden im Rahmen der EU- Wirtschafts- und Finanzsanktionen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung (EU) 26…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 7 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe wurden im Rahmen der EU- Wirtschafts- und Finanzsanktionen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung (EU) 26… Frage 7 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe wurden im Rahmen der EU- Wirtschafts- und Finanzsanktionen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung (EU) 269/2014 in Deutschland eingefroren (bitte nach Jahren von 2020 bis 2025 aufschlüsseln), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sanktionsdurchsetzung zu verbessern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. Februar 2026: Die nach aktuellem Stand in Deutschland aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingefrorenen Vermögenswerte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Datum Summe 2025 2.897.255.398 Euro 2024 3.287.930.093 Euro 2023 4.385.902.021 Euro 2022 2.223.001.401 Euro 2021       341.668 Euro 2020       341.134 Euro Diese Summen unterliegen Bewertungsschwankungen. Weitere Einflussfaktoren sind die kontinuierliche Veränderung der Anhänge der genannten EU-Verordnung (Listung, Entlistung) sowie der Abschluss von Vermögensermittlungsverfahren. Die weitere Stärkung der Sanktionsdurchsetzung ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Im Hinblick auf die Durchsetzung von Individualsanktionen erfolgte daher eine Evaluierung der 2022 mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II geschaffenen Neuregelungen. Darauf aufbauend werden Anpassungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes geprüft.

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