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Schriftliche Frage 46 von Rainer Galla (AfD): Wie viele ukrainische Soldatinnen und Soldaten wurden im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUMAM UA – unter der Führung des operativen Hauptq…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 46 von Rainer Galla (AfD): Wie viele ukrainische Soldatinnen und Soldaten wurden im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUMAM UA – unter der Führung des operativen Hauptq… Frage 46 (Rainer Galla, AfD): Wie viele ukrainische Soldatinnen und Soldaten wurden im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUMAM UA – unter der Führung des operativen Hauptquartiers für Deutschland, dem Multinational Special Training Command (MN ST-C) mit Sitz in Strausberg – in Deutschland im Zeitraum 2022 bis 2026 bisher ausgebildet (www.bundeswe hr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/ anerkanntemissionen/unterstuetzungsmission-eumam-ukrain e/ausbildung-ukrainischer-kraefte; bitte aufschlüsseln nach Jahren und männlichen/weiblichen Soldaten), und in wie vielen Fällen ergab das Röntgen-Screening der Lunge auf Tuberkulose in einem Krankenhaus der Bundeswehr einen Befund, der eine weitere Diagnostik erforderlich machte (bitte nach Jahren und männlichen/ weiblichen Soldaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. September 2026: Im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM UA wurden in Deutschland bisher rund 29.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Im Übrigen wird das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die Frage nach den konkreten nach Jahren und Geschlecht aufgegliederten Zahlen der in Deutschland im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM UA ausgebildeten ukrainischen Soldatinnen und Soldaten kann aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde wertvolle Einblicke in die derzeitigen und künftigen personellen Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte geben, deren Bekanntwerden sich nachteilig auf die Fähigkeit auswirken kann ihr Selbstverteidigungsrecht gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auszuüben. Dies würde die vertrauliche Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Deutschland sowie den NATO-Partnern, die die Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts unterstützen, gefährden. Zudem könnten die Informationen genutzt werden um Rückschlüsse auf Ausbildungskapazitäten der Bundeswehr zu ziehen. Diese Informationen könnten potentielle Angreifer Ableitungen auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr ermöglichen. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die ukrainischen Streitkräfte und die mögliche Auswirkungen auf die notwendige, vertraulichen Zusammenarbeit mit Partnernationen nicht in Betracht. Die angefragten Inhalte lassen Rückschlüsse auf aktuelle und zukünftige personelle Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen der Streitkräfte zu. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.

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