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Strategie der Bundesregierung zur Weltraumsicherheit (Antwort zu Drs. 21/2007)

dip / drucksache 01.12.2025 · WP 21 · 21/3011 · Antwort · Original ↗

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Strategie der Bundesregierung zur Weltraumsicherheit (Antwort zu Drs. 21/2007) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3011 21. Wahlperiode 01.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Jeanne Dillschneider, Sara Nanni, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2007 – Strategie der Bundesregierung zur Weltraumsicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung des Weltraums für die internationale Politik und unsere Sicherheit ist in den letzten Jahren noch einmal enorm gestiegen. Durch größere technische Abhängigkeiten von Systemen im All entstehen neue Chancen, steigen aber auch Verwundbarkeiten und Bedrohungen. Drohungen und Aggressionen von autoritären Staaten wie China und Russland nehmen auch im Weltraum zu. Die Bundesrepublik Deutschland steht vor der Herausforderung, die eigenen Systeme gemeinsam mit Partnern besser vor Angriffen zu schützen und an klaren, verbindlichen internationalen Regeln zu arbeiten sowie insbesondere, wo das nicht möglich ist, Formen der Abschreckung zu etablieren. Die letzte Bundesregierung hat im Jahr 2023 in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie betont, wie unverzichtbar die freie und ungehinderte Nutzung des Weltraums für die nationale Sicherheit ist, und den Prozess zur Erarbeitung einer Nationalen Weltraumsicherheitsstrategie begonnen. Im ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD Anfang 2025 angekündigt, innerhalb eines Jahres eine solche Strategie vorzulegen. Angesichts der rasanten technischen und geopolitischen Entwicklungen und Bedrohungen braucht es auch nach Ansicht der Fragestellenden dringend ein klares Lagebild und eine Strategie, die in enger Kooperation mit unseren Partnern und Expertise aus der Wissenschaft und Wirtschaft Risiken und Chancen für unsere Sicherheit und internationale Zusammenarbeit im Weltraum adressiert. Dabei sind die Härtung der Systeme und eine größere Resilienz von besonderer Bedeutung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 8 und 10 bis 15 aus Gründen des Staats- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wohls nicht, auch nicht in eingestufter Form, erfolgen kann. Die öffentliche Beantwortung der Fragen würde unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zur Aufklärung von Einflussnahmeversuchen oder Spionage anderer Staaten ermöglichen. Eine Preisgabe dieser Informationen könnte einen möglichen Gegner in die Lage versetzen, sich auf die Aufklärungsmethoden der Bundeswehr einzustellen und diese schließlich durch gezielt vorgenommene Schutz- und Gegenmaßnahmen deutlich herabzusetzen. Dies würde den Schutz der Weltraumsysteme und damit die auf ihnen abgestützte Fähigkeiten der Bundeswehr in beträchtlichem Maße gefährden. Sie ermöglicht zudem Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten, den Ressourceneinsatz, den strategischen Fokus sowie bestehende Erkenntnislagen der Bundeswehr und der Streitkräfte von Partnernationen. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen in Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Auch nur ein geringes Risiko des Bekanntwerdens der erfragten Informationen wäre nicht hinnehmbar, da damit eine erhebliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland einherginge. Denn durch eine mit dem Bekanntwerden der Aufklärungsmethoden der Bundeswehr verbundene Beeinträchtigung des Schutzes der Weltraumsysteme könnte die Kampfkraft der Bundeswehr erheblich schwächen und Einsätze der Bundeswehr unter Abstützung auf dieses System in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Im Ergebnis wären dadurch sowohl Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten als auch die Verfassungsrang genießende Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gefährdet. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse (analog Bundestagsdrucksache 21/995) der Bundesregierung zurückstehen.  1. Wann wird die Bundesregierung ihre Weltraumsicherheitsstrategie vorlegen, und was ist der konkrete Zeitplan hierfür? Die Bundesregierung hat am 19. November 2025 die Weltraumsicherheitsstrategie im Kabinett beschlossen und veröffentlicht.  2. Wie wurden und werden Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände und Unternehmen an der Erarbeitung der Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt, und welche Stakeholder wurden und werden beteiligt? Über eine Befassung auf Fachebene wurden alle relevanten Weltraumakteure beteiligt.  3. Welche Rolle haben Fragen der Weltraumsicherheit bisher im Sicherheitskabinett und im Nationalen Sicherheitsrat gespielt?  4. Wie soll das Thema Weltraumsicherheit künftig im Nationalen Sicherheitsrat bearbeitet werden? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Das Thema Weltraumsicherheit wird anlassbezogen adressiert. Der strategischen Bedeutung des Weltraums für die Sicherheit entsprechend, spielt das Thema auch bei der Strategieentwicklung und in der strategischen Vorausschau eine entscheidende Rolle. Es wird auf die Weltraumsicherheitsstrategie verwiesen.  5. Welche Ressorts der Bundesregierung und welche Organisationen (wie etwa außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sind an der Erstellung eines gemeinsamen Weltraumlagebildes beteiligt? Für die Erstellung des Weltraumlagebildes sind federführend das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt verantwortlich. Es gibt Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie der Fraunhofer-Gesellschaft.  6. Welche ressortgemeinsamen Beurteilungs- und Entscheidungsmechanismen existieren derzeit, und welche sollen neu aufgebaut werden? Der im Jahr 2020 gegründete Koordinierungsstab für Weltraumsicherheit wird im Fall absehbarer oder bereits eingetretener Weltraumsicherheitsereignisse aktiviert, sammelt Informationen, wertet diese ressortübergreifend aus und erarbeitet Handlungsoptionen. Strategische Raumfahrt- und Weltraumthemen erörtern die weltraum- und sicherheitsrelevanten Ressorts seit dem Jahr 2019 im Ressortkreis Weltraumnutzung/Weltraumsicherheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.  7. Unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte, damit auf europäischer Ebene ein gemeinsames Weltraumlagebild geschaffen und die militärischen und zivilen Weltraumaktivitäten besser koordiniert werden, und wenn ja, welche, und unterstützt die Bundesregierung zum Beispiel die Schaffung einer gemeinsamen EU-Einheit zum Schutz unserer Raumfahrtinteressen? Die Bundesregierung beteiligt sich an der Weltraumlage-Komponente des EU- Weltraumprogramms (EU Space Surveillance and Tracking/EU SST). Deutschland ist dabei federführend verantwortlich für den Aufbau und Betrieb eines europäischen Bahndatenkatalogs von Weltraumobjekten. Entsprechende Daten kommen u. a. von zivilen und militärischen Sensoren. Ziel von EU SST ist die Bereitstellung von Diensten unter anderem für die Kollisionsvermeidung, welche auch der Sicherheit und dem Schutz nationaler und europäischer Weltraumsysteme dienen. Die Einrichtung gemeinsamer EU-Einheiten ist nicht beabsichtigt.  8. Gab es in den vergangenen fünf Jahren versuchte oder erfolgreiche Einflussnahme auf deutsche oder europäische Satelliten durch andere Staaten, und wenn ja, inwiefern? Es gab in den vergangenen fünf Jahren mehrere Fälle von Störungen europäischer und deutscher Satelliten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Inwiefern wurden in den vergangenen fünf Jahren Überflüge russischer Spionagesatelliten in Deutschland durch das Weltraumkommando registriert und bearbeitet (bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? Aufgrund der Bahngeometrie russischer Aufklärungssatelliten kommt es täglich zu einer zweistelligen Anzahl an Überflügen im Sinne der Fragestellung. Da die Anzahl russischer Aufklärungssatelliten in den vergangenen fünf Jahren zugenommen hat, hat sich auch die Anzahl der Überflüge über Deutschland entsprechend erhöht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Inwiefern wurden in den vergangenen fünf Jahren Annäherungen russischer Satelliten mit möglicher Spionageabsicht an deutsche oder europäische Satelliten registriert und mit welchen konkreten Verdachtsmomenten (bitte nach Jahren und Verdachtsmoment aufschlüsseln)? 11. Inwiefern wurden in den vergangenen fünf Jahren Störungen bzw. Störungsversuche gegenüber deutschen oder europäischen Satelliten etwa durch das sogenannte Jamming oder das Blenden durch Laser etc. festgestellt (bitte mit Datum und Darstellung der Störung aufschlüsseln)? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall, dass zwei russische Satelliten zwei Intelsat-Satelliten verfolgen bzw. verfolgten, die auch von der Bundeswehr genutzt werden (vgl. Aussagen des Bundesministers der Verteidigung, Boris Pistorius, am 25. September 2025, www.bmvg.de/de/presse/rede-pistorius-3-bdi-weltraumkongress-b erlin-5997822)? Die Fragen 10 bis 12 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Hat sich die Zahl der beobachteten Vorfälle seit Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine verstärkt, und wenn ja, inwiefern? 14. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Annäherungen chinesischer Satelliten mit möglicher Spionageabsicht an deutsche oder europäische Satelliten registriert und mit welchen konkreten Verdachtsmomenten (bitte nach Jahren und Verdachtsmomenten aufschlüsseln), und wenn ja, inwiefern? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Ja. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wurden Ausbildungselemente von oder Übungen mit ukrainischen Streitkräften in Deutschland modifiziert oder abgesagt, weil es Hinweise auf eine Ausspähung durch russische Satelliten gab, und wenn ja, inwiefern? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Fähigkeiten und Pläne Russlands oder Chinas vor, nukleare Sprengköpfe im Weltall zu platzieren und zu nutzen, und wenn ja, welche? Es wird auf den Jahresabrüstungsbericht der Bundesregierung 2024 verwiesen. 17. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Abhängigkeiten der kritischen Infrastruktur in Deutschland auf Weltraumdienste, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Infrastruktur zu schützen, und wie wird Vorsorge für einen potenziellen Ausfall getragen? Es wird auf die Raumfahrtstrategie des Jahres 2023 verwiesen. Darüber hinaus ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen vom 3. November 2025 ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung kritischer Infrastruktur geschaffen worden. Zudem sensibilisiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Rahmen von Kooperations- und Schulungsformaten wie der Unabhängigen Partnerschaft Kritischer Infrastrukturen (UP KRITIS) und im Rahmen von Angeboten der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) KRITIS-Betreiber, Unternehmen und Akteure der öffentlichen Verwaltung für die Bedeutung der Weltrauminfrastruktur. Diese Sensibilisierung ist die Voraussetzung dafür, dass diese Akteure eigene Resilienzmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen für einen potenziellen Ausfall ergreifen. Die Bundesregierung wirkt auf ein robustes Systemdesign der für KRITIS relevanten Weltraumdienste hin, welches Ausfallsicherheit durch redundantes Design fördert. Neben den Weltraumdiensten werden ausgewählte terrestrische Systeme vorgehalten, um potenzielle Ausfälle der Weltraumdienste zu kompensieren. 18. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, um die Cybersicherheit der Weltraumsysteme zu gewährleisten und kontinuierlich auszubauen? Im nationalen Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt, umgesetzt durch die deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, werden Anforderungen an die Space Cyber Security von Projekten und Missionen gestellt. Diese Anforderungen basieren auch auf nationalen und internationalen Standards und werden von der deutschen Raumfahrtagentur im DLR gemeinsam mit Vertretern aus Industrie und Wissenschaft kontinuierlich weiterentwickelt. Auf EU- und ESA-Ebene wird die Definition von Sicherheitsanforderungen der Weltraumsysteme kontinuierlich durch Deutschland begleitet. Deutsche militärische Weltraumsysteme werden auch nach den jeweils gültigen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ausgelegt und betrieben. 19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder unterstützt sie Unternehmen, um im Weltraum militärisch zu wirken, und wenn ja, welche, und welche Rolle spielen dabei Dual-Use-Systeme, z. B. für die Entsorgung von Weltraumschrott? 20. Plant die Bundesregierung die Fähigkeit zu Weltraumoperationen, und wenn ja, welche Fähigkeiten werden angestrebt, und wenn ja, unter welchen Bedingungen sollen sie eingesetzt werden? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung verwiesen. 21. Welche primär auf Verteidigung ausgerichteten Fähigkeiten sollen in der künftigen Satellitenstruktur vorhanden sein (bitte aufschlüsseln, www.ha ndelsblatt.com/politik/deutschland/verteidigung-bundeswehr-manager-er klaert-die-neue-milliarden-industrie-fuers-all/100157424.html)? Grundsätzlich sind alle Weltraumsysteme der Bundeswehr auf Verteidigung ausgerichtet. 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Ausbau und zur Sicherung der Transportkapazitäten in den Weltraum unternommen, und welche sind geplant? Ziel der Bundesregierung ist die Sicherung des Zugangs zum Weltraum zur Erreichung nationaler und europäischer strategischer Unabhängigkeit in allen Nutzlastklassen und Transportszenarien sowie ausreichender Responsive Launch Transportkapazitäten. Die ESA entwickelt und produziert als Zusammenschluss europäischer Staaten zu denen auch Deutschland gehört Ariane- Raketen. Für Deutschland hat es höchste Priorität, den regulären Betrieb der Raketen und die Lieferketten für die Produktion zu stabilisieren. Im Jahr 2023 wurde in der ESA mit der European Launcher Challenge ein neuer Beschaffungsansatz verankert, der auf Wettbewerb und dem Einkauf von Dienstleistungen beruht. Privatwirtschaftlich agierende Unternehmen erhalten eine Ko-Finanzierung bei der Entwicklung neuer Startdienstleistungen und die Chance, Startdienstleistungen für institutionelle Nutzlasten anbieten zu dürfen. 23. Welche Erkenntnisse führten zur Schlussfolgerung, dass die Bundeswehr ein eigenes Satellitenbetriebszentrum im Weltraumkommando benötigt (vgl. Aussagen des Bundesministers der Verteidigung, Boris Pistorius, am 25. September2025, www.bmvg.de/de/presse/rede-pistorius-3-bdi-we ltraumkongress-berlin-5997822)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. An welchen internationalen Regelwerken wird sich die Weltraumsicherheitsstrategie orientieren, und an welchen Neu- und Weiterentwicklungen arbeitet die Bundesregierung, für welche Regeln und Normen setzt sie sich dabei konkret ein? Die Weltraumsicherheitsstrategie basiert auf dem Völkerrecht sowie auf dem gesetzlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland. Maßgebend ist dabei insbesondere der Weltraumvertrag. Im Rahmen der Vereinten Nationen setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern für die Schaffung von Normen und Prinzipien verantwortlichen Staatenverhaltens im Weltraum rein. 25. Welche Initiativen treibt die Bundesregierung für Verhandlungen über internationale Verträge im Weltraum voran, wie etwa zur Durchführung destruktiver Tests mit bodengestützten Anti-Satelliten-Raketen (ASAT) oder dem Weltraumvertrag, und sind neue Initiativen zum Schutz im Weltraum unter Teilnahme der Bundesregierung in Erarbeitung? Die Bundesregierung bringt sich aktiv in internationale Prozesse zu Sicherheit, Risikoreduzierung und Rüstungskontrolle im Weltraum ein. Deutschland hat sich gemeinsam mit bisher 37 weiteren Staaten verpflichtet, keine destruktiven Tests boden-, luft- oder seegestützter Anti-Satelliten-Raketen durchzuführen, die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Verzicht auf die Entwicklung von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen zur Stationierung im Weltraum unterstützt und beteiligt sich an der Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen der bis zum Jahr 2028 von den Vereinten Nationen mandatierten „Open-Ended Working Group on the Prevention of an Arms Race in Outer Space in all its aspects“. 26. Mit welchen Staaten und in welchen Programmen arbeitet die Bundesregierung sicherheitspolitisch bi- und multinational zusammen (bitte aufschlüsseln)? Im Kontext Weltraumsicherheit ist Deutschland seit dem Jahr 2019 Mitglied der Combined Space Operations Initiative und nimmt seit Ende 2024 an der US-geführten multinationalen Weltraumoperation „Operation Olympic Defender“ teil. Auf Ebene der EU ist Deutschland Gründungsmitglied des EU- Rahmenprogramms zu Space Situational Awareness und Tracking, in welchem gemeinsam für die Mitgliedstaaten der EU-Weltraumlagedienstleistungen erbracht werden. Auch im Rahmen des NATO-Bündnisses arbeitet die Bundesregierung mit anderen NATO-Alliierten gemeinsam an Themen mit Bezug zum Weltraum. Deutschland arbeitet mit den Mitgliedstaaten der genannten Programme zusammen. 27. Wie will sich die Bundesregierung bei den Plänen der EU-Kommission für einen EU Space Act einbringen, um die Weltraumsicherheit zu stärken? Die Bundesregierung bringt sich im Sinne der Fragestellung aktuell in den laufenden Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Weltraum sowie im Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ein. 28. Welche Technologien und Komponenten sind aus Sicht der Bundesregierung nationale oder europäische Schlüsseltechnologien, die es zur Stärkung der eigenen Souveränität und Sicherheit braucht? Es wird auf die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie vom 4. Dezember 2024 verwiesen. 29. Welche Abhängigkeiten bestehen bei Lagebild, Kollisionswarnungen und operativen Weltraumdaten von US-Stellen, und welche Vorsorge gibt es für ein Szenario mit eingeschränktem Zugang hinsichtlich durch US- Stellen erhobener Informationen? Im Rahmen des initialen Aufbaus der Fähigkeiten zur Erstellung eines Weltraumlagebildes und von Kollisionswarnungen hat die Bundesregierung auch auf durch die USA bereitgestellte Daten zurückgegriffen. Die Beschaffung weiterer Systeme ist eingeleitet, um die Relevanz der von anderen Staaten bereitgestellten Daten weiter zu reduzieren. 30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Forschungseinrichtungen, Universitäten und private Unternehmen im Bereich der Raumfahrt vor Spionage und unbefugter Einflussnahme zu schützen? 31. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich Raumfahrt sicherheitspolitisch stärker abzusichern (z. B. durch Prüfmechanismen für internationale Kooperationen, Exportkontrollen oder besondere Sicherheitsstandards in geförderten Projekten)? 32. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um zu verhindern, dass kritische Erkenntnisse aus der Raumfahrtforschung durch Drittstaaten abfließen, und wie wird dabei die Balance zwischen Forschungsfreiheit und Sicherheitsinteressen gewährleistet? Die Fragen 30 bis 32 werden zusammen beantwortet. Im Bereich der Raumfahrt gelten die allgemeinen Regelungen für den Spionageschutz. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2448 verwiesen. Darüber hinaus hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und den deutschen Sicherheitsbehörden ergänzend zum bestehenden Rechtsrahmen Richtlinien und Prozesse für Kooperationen etabliert, die dem Schutz von Know-how und Forschungsergebnissen dienen. 33. Welche Haushaltstitel und Komponenten gehören zum 35-Milliarden- Paket für eine belastbare Struktur aus Satellitenkonstellationen, wie von Bundesminister Boris Pistorius am 25. September 2025 angekündigt, und ist der Bedarf für diese Projekte zusätzlich zu den bisher veranschlagten Mitteln für Weltraumprojekte- und Sicherheit (www.handelsblatt.com/po litik/deutschland/verteidigung-bundeswehr-manager-erklaert-die-neue-m illiarden-industrie-fuers-all/100157424.html)? Bei dem angekündigten Maßnahmenpaket mit Projekten der Bundeswehr mit direktem Bezug zur Dimension Weltraum handelt es sich überwiegend um neue Systeme. Diese umfassen u. a. den Gesamtfinanzbedarf (Jahr 2025 bis in die 2030er-Jahre hinein) ausgewählter und im Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 zum Sondervermögen Bundeswehr und im Entwurf des Haushalts 2026/ 59. Finanzplan bis 2029 berücksichtigter weltraumrelevanter Vorhaben. Wesentliche Komponenten sind die Satellitenkommunikation, Aufklärung aus dem Weltraum sowie das Planen und (Durch-)Führen von Weltraumoperationen. 34. Wie viele Mittel zur unmittelbaren Stärkung der Weltraumsicherheit hat die Bundesregierung für das Jahr 2026 im Entwurf zum Bundeshaushalt veranschlagt, inklusive Forschungs- und Innovationskosten (bitte titelscharf aufführen)? Kapitel/Titel Mittel für die Weltraumsicherheit 2026 in Mio. € 0901 896 31 40,46 0901 683 32 32,30 0901 683 33 23,00 Epl. 14 sowie Entwurf Wirtschaftsplan 2026 zum Sondervermögen Bundeswehr rund 2 800,00 3004 685 20 50,00 6093 894 52 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 50,00 Für Kapitel 0901 Titel 89631 handelt es sich ausschließlich um bereits laufende Programme, da das Ergebnis der Ministerratskonferenz 2025 über die Zeichnung neuer Programme noch aussteht. Maßnahmen für den Bereich „Weltraum“ sind aufgrund ihrer Vielzahl im Einzelplan 14 sowie dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Bundeswehr verteilt berücksichtigt. Eine Begriffsdefinition bzw. ein konkretes haushalterisches Zuordnungsmerkmal liegt nicht vor. Unter der Prämisse, dass alle Forschungs-, Beschaffungs- und Betriebsmaßnahmen der Bundeswehr im Bereich Weltraum als Bestandteil der Weltraum-Architektur der Bundeswehr miteinander verzahnt sind und einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der Weltraumsicherheit liefern, ist daher ein gerundeter Gesamtbetrag aus dem Entwurf des Haushalts 2026 bzw. des Entwurfs des Wirtschaftsplans 2026 zum Sondervermögen Bundeswehr angegeben. Kapitel 3004 Titel 68520 ist aus der Bereichsausnahme. Hinweis: Bezug ist hier der Regierungsentwurf zum Haushalt 2026. Die Titel aus dem Kapitel 0901 werden mit der Haushaltsbereinigung in den Einzelplan 30 umgesetzt. Die betroffenen Ressorts setzen die Handlungslinien der Strategie der Bundesregierung zur Weltraumsicherheit in eigener Verantwortung und Prioritätensetzung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und verfügbaren Mittel in den jeweiligen Einzelplänen und des jeweils geltenden Finanzplans sowie im ressortgemeinsamen Austausch und Handeln um. 35. Sind die 35 Mrd. Euro für Weltraumsicherheit in der Finanzplanung bis 2029 vom Bundesministerium der Finanzen bereits berücksichtigt? In der geltenden mittelfristigen Finanzplanung des Bundes bis zum Jahr 2029 sind die auf diese Jahre entfallenen Anteile enthalten. 36. Plant die Bundesregierung, Ausgaben für europäische und multinationale Projekte über die Bereichsausnahme zu finanzieren, und wenn ja welche Ausgaben? Dies hängt von der konkreten Projektgestaltung und den beteiligten Ressorts ab. Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Die Bundesregierung plant aus der Bereichsausnahme zum Schutz informationstechnischer Systeme des Bundes Ausgaben für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo einschließlich des deutschen Bodenkontrollzentrums sowie für die Satellitenkommunikation zu leisten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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