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Illustratoren Organisation e.V.

lobbyregister / register_entry 24.07.2025 · Original ↗

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Illustratoren Organisation e.V. Tätigkeit: Berufsverband Vereinszweck laut § 02 der Satzung: Der Illustratoren Organisation e.V. vertritt die Interessen der Illustratorinnen und Illustratoren in Deutschland. Er wahrt und fördert die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange seiner Mitglieder. Der Vereinszweck umfasst auch die Aufstellung und Verhandlung gemeinsamer Vergütungsregelungen, insbesondere in Schlichtungsverfahren gemäß §§ 36, 36a des Urheberrechtsgesetzes. Interessenbereiche: Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Hochschulbildung; Krankenversicherung; Kultur; Kleine und mittlere Unternehmen; Digitalisierung; Rente/Alterssicherung; Massenmedien; Urheberrecht; Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Grundsicherung; Kommunikations- und Informationstechnik Regelungsvorhaben: - Regelung der generativen KI: Jegliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training generativer KI-Systeme muss einer Lizenzpflicht unterliegen. Wir fordern eine Beweislastumkehr durch Einführung einer gesetzlichen Vermutung, dass beim Training generativer KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Werke genutzt wurden, verbunden mit einer Nachweispflicht der Anbieter, dass keine geschützten Werke verwendet wurden bzw. für diese eine Lizenzierung vorliegt. Opt-in statt Opt-out: Die Nutzung geschützter Werke darf nicht bereits aufgrund fehlenden Widerspruchs als zulässig gelten, sondern bedarf vorab einer vergütungspflichtigen Lizenz. Die Verantwortlichkeit von Anbietern und Betreibern generativer KI-Systeme nuss gesetzlich klargestellt sein. - Aktivrente auch für Selbstständige: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung. Für selbstständig tätige Illustratorinnen und Illustratoren führt der derzeitige Ausschluss zu einer Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten, obwohl sie auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig sind und ihre berufliche Erfahrung in Kultur, Bildung und Wirtschaft einbringen.

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