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Schriftliche Frage 97 von Ulrich von Zons (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Anhebung der Streitwertgrenze für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten auf 10.000 Euro, vor de…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 97 von Ulrich von Zons (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Anhebung der Streitwertgrenze für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten auf 10.000 Euro, vor de… Frage 97 (Ulrich von Zons, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Anhebung der Streitwertgrenze für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten auf 10.000 Euro, vor dem Hintergrund, dass die Problematik des sogenannten Überlastungsparadoxon (eine gleichbleibende Anzahl von Richtern benötigt in der langfristigen Betrachtung immer länger, um weniger Fälle abzuarbeiten; vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/ meldung/detail/justizstatistik-2024-eingangszahle n-steigen-verfahrensdauer-fluggastrechte) sich auch bei den Amtsgerichten nicht wirksam verändert hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. September 2025: Der vom Bundeskabinett am 27. August 2025 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen sieht die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro vor, um auf diesem Wege die seit der letzten Anpassung eingetretene Geldwertentwicklung auszugleichen und die Amtsgerichte in Zivilsachen und damit den Justizstandort Deutschland in der Fläche zu stärken. Der Entwurf entspricht damit auch einem Anliegen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (vergleiche zuletzt Beschluss zu TOP I.25 der Frühjahrskonferenz 2025 der Justizministerinnen und Justizminister). Hintergrund dessen ist der weiterhin zu konstatierende langfristige Rückgang der erstinstanzlich bei den Amtsgerichten eingehenden Zivilverfahren. Diese Entwicklung ist unabhängig davon gegeben, dass sich die mittlere Verfahrensdauer in Zivilverfahren im langfristigen Vergleich erhöht hat.

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