Schriftliche Frage 35 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Bewerberinnen und Bewerber auf eine Verbeamtung beim Bund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jewe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 35 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Bewerberinnen und Bewerber auf eine Verbeamtung beim Bund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jewe…
Frage 35 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Bewerberinnen und Bewerber auf eine Verbeamtung beim Bund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils in direkter Folge einer zuvor durchlaufenen psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung als nicht geeignet zur Berufung in ein Beamtenverhältnis eingestuft, und beabsichtigt die Bundesregierung, Vorschläge zur Änderung der aktuellen Rechtslage vorzulegen, wonach Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung eine Psychotherapie gemacht haben, Hürden bei der Verbeamtung begegnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2025:
Im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung (Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)) erfolgt für den Bereich des Bundes eine gesundheitliche Eignungsprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern. Die gesundheitliche Eignung (sowohl physisch als auch psychisch) einer Bewerberin oder eines Bewerbers fehlt dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die Bewerberin oder der Bewerber werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn sie oder er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird. Dies wird in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung vorliegender Erkrankungen und unter Berücksichtigung der angestrebten Laufbahn geprüft. Änderungen an diesem Maßstab für die gesundheitliche Eignungsprüfung sind nicht geplant. Die Gründe, weshalb eine Ernennung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung nicht erfolgen konnte, werden nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Zahlen zu fehlender gesundheitlicher Eignung wegen einer zuvor durchlaufenen psychotherapeutischen Behandlung vor.
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