Schriftliche Frage 118 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse oder statistischen Erhebungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Personen im Bürgergeldbezug (nach dem Zw…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 118 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse oder statistischen Erhebungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Personen im Bürgergeldbezug (nach dem Zw…
Frage 118 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse oder statistischen Erhebungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Personen im Bürgergeldbezug (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) von psychischen Erkrankungen oder psychischen Einschränkungen (z. B. Depression, Angststörung, psychosoziale Problemlagen) betroffen sind, und wie wird diese Information erfasst oder geschätzt (z. B. durch ärztliche Feststellungen, Selbstauskünfte oder Begutachtungen im Rahmen der Erwerbsfähigkeitsprüfung)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. November 2025:
Grundsätzlich wird bei Gesprächen in den Jobcentern mit Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, auch über gesundheitliche Einschränkungen, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, gesprochen und ggf. ein entsprechender Nachweis abgefordert. Bei Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit oder ihrem Umfang, kann das Jobcenter eine ärztliche bzw. psychologische Begutachtung veranlassen, um die Leistungsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Einschränkungen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt fachgerecht beurteilen zu lassen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Erfassung der Art der gesundheitlichen Einschränkung nicht möglich. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die nachfolgenden Studien: In einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) auf Basis von Befragungsdaten des Panels „Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung“ (PASS) wird ausgewiesen, dass im Jahr 2021 mehr als ein Drittel der Erwerbslosen in der Grundsicherung von „ziemlich starken“ oder „sehr starken“ Belastungen durch psychische Probleme berichtet haben. Die Ergebnisse sind im IAB-Kurzbericht 22/2025 veröffentlicht (https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-22.pdf). Die vom IAB in Auftrag gegebene Studie „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“ untersuchte auf Basis von Daten sechs ausgewählter Krankenkassen die psychischen Erkrankungen von Leistungsberechtigten. So wiesen im Jahr 2006 37 Prozent aller Versicherten der Techniker-Krankenkassen mit SGB-II-Bezug mindestens eine psychiatrische Diagnose auf (unter den Berufstätigen waren es 22 Prozent). Die Daten zu Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkassen zeigten dabei, dass der Anteil der SGB-II-Leistungsbeziehenden mit psychiatrischer Diagnose von 33 Prozent im Jahr 2007 auf 40 Prozent im Jahr 2011 merklich gestiegen war. Ergebnisse sind im IAB- Forschungsbericht Nr. 12 veröffentlicht (https://doku.iab.de/forschungsbericht/2013/fb 1213.pdf). Ferner zeigte eine Metastudie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zu den psychologischen Folgen von Arbeitsplatzverlust und Arbeitslosigkeit, dass psychische Auffälligkeiten mit Krankheitswert bei Arbeitslosen mit 34 Prozent etwa doppelt so häufig auftreten wie bei Erwerbstätigen. Ergebnisse sind in der WSI Mitteilungen 5/2016 publiziert (www.wsi.de/data/wsimit_2016_05_paul.pdf).
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