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Schriftliche Frage 86 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni 2025 getroffenen Beschluss de…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 86 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni 2025 getroffenen Beschluss de… Frage 86 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni 2025 getroffenen Beschluss der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder zur Prävention bei Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere der Feststellung, dass die wirksamste Prävention gegen Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen mit Neigung zu fremdgefährdendem Verhalten eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung ist, und wird die Bundesregierung den Forderungen nach einer frühzeitigen Beteiligung der Länder durch das BMG an bundespolitischen Diskussionen zur Erkennung entsprechender Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sowie der weiteren Unterstützung Psychosozialer Zentren nachkommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 25. Juni 2025: Die Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und bedarf eines gezielten gemeinsamen und ganzheitlichen Ansatzes. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht daher vor, zur Verhinderung von Gewalttaten die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherzustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern stehen hierzu bereits in engem Austausch. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Länder und Kommunen. Diese sind für weite Teile der psychosozialen Versorgung zuständig. Daher wird die Forderung der Länder nach frühzeitiger Beteiligung an einem Austausch auf Bundesebene ausdrücklich unterstützt. Unter anderem wird die Bundesregierung auch künftig die Psychosozialen Zentren der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge fördern. Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Länder auch weiterhin mit geeigneten Modellprojekten in ihren Anstrengungen unterstützen, frühzeitig psychosozialen Unterstützungs- und Hilfebedarf zu erkennen und manifeste Erkrankungen zu verhindern beziehungsweise zu behandeln. Zudem sieht der Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen vor, um die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter zu stärken. Für die konkrete Ausgestaltung einer bedarfsgerechten und verlässlichen Versorgung hat darüber hinaus auch insbesondere die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eine besondere Verantwortung. So arbeitet beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss kontinuierlich an der Ausgestaltung seiner Richtlinien zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen (nähere Informationen sind im Internetangebot enthalten unter: www.g-ba.de/themen/psychothe rapie).

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