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Schriftliche Frage 50 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung bezüglich der demokratischen Legitimität und Inklusivität der für Mitte Septembe…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 50 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung bezüglich der demokratischen Legitimität und Inklusivität der für Mitte Septembe… Frage 50 (Gökay Akbulut, Die Linke): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung bezüglich der demokratischen Legitimität und Inklusivität der für Mitte September 2025 angekündigten Wahlen zur sogenannten „Volksversammlung“ unter Interimspräsident Ahmad al-Scharaa gebildet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 70 Abgeordnete per Dekret ernannt und die übrigen 140 durch regionale Wahlgremien bestimmt werden sollen und mehrheitlich drusische Gebiete im Süden sowie kurdische Gebiete im Nordosten zunächst ausgeschlossen und Sitze lediglich „reserviert“ werden (vgl. taz vom 25. August 2025: https://taz.de/Syrische-Volksver sammlung/!6106299/), sowie der in drei Provinzen (Suwaida, Hassaka, Rakka) verschobenen Wahlen, und wenn ja, wie lautet diese, und zieht die Bundesregierung daraus Konsequenzen für ihre Syrienpolitik (u. a. Positionierung zu Anerkennung/Legitimierung, Wahlbeobachtung, Förderkriterien, Schutz von Minderheiten), und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. September 2025: Aus Sicht der Bundesregierung stellen die für September 2025 angekündigten Wahlen zur sogenannten „Peoples Assembly“ auf Grundlage der neuen Verfassungserklärung im März 2023 einen wichtigen nächsten Schritt im politischen Transitionsprozess dar. Die Wahlen sollen von einer durch die syrische Regierung ernannten Wahlkommission organisiert und überwacht werden. Die Regierung fungiert international als Vertreterin des syrischen Volks und wird von der Bundesregierung als solche anerkannt. Die Bundesregierung wird den Wahlprozess an seiner Transparenz und an der Breite der Beteiligung unabhängig von Ethnie, Geschlecht und Religion messen. In Gesprächen mit der syrischen Regierung setzt sich die Bundesregierung regelmäßig für politische Teilhabe bisher nicht repräsentierter Gruppen ein und betont die Bedeutung von inklusiven Wahlen als Voraussetzung für ein friedliches und stabiles Syrien. Sie setzt sich ebenfalls dafür ein, dass Wahlen auch in den Gouvernements Suweida, Al-Hasakah und Ar-Raqqa erfolgen sollten, sobald die von diesen mit der syrischen Regierung laufenden politischen Verhandlungen abgeschlossen sind. Die Bundesregierung begrüßt, dass durch eine Quote eine Mindestbeteiligung von Frauen vorgesehen ist sowie die Garantie für einen umfassenden Zugang für inländische und internationale Wahlbeobachtungsmissionen.

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