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Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2020 (Antwort zu Drs. 21/7544)

dip / drucksache 19.08.2026 · WP 21 · 21/7664 · Antwort · Original ↗

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Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2020 (Antwort zu Drs. 21/7544) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7664 21. Wahlperiode 19.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7544 – Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bund stellt Unternehmen im Rahmen verschiedener Förderprogramme finanzielle Mittel zur Verfügung. Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen können diese Fördermöglichkeiten ebenfalls in Anspruch nehmen. Eine umfassende Übersicht über Umfang und Verteilung der an Unternehmen in Thüringen gewährten Bundesförderung liegt öffentlich jedoch nicht vor. Mit der Kleinen Anfrage soll daher ein Überblick über die finanzielle Förderung von Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen durch den Bund gewonnen werden. 1. Welche Unternehmen mit Hauptsitz im Freistaat Thüringen wurden seit dem Jahr 2020 durch Bundesmittel in jeweils welcher Höhe, zu welchem Verwendungszweck, nach welchen Kriterien und aufgrund welcher Förderprogramme gefördert (bitte die Unternehmen einzeln nach Höhe der Fördersumme auflisten, die jeweilige Förderart angeben und die Förderbeträge nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Welches Bundesministerium, welche nachgeordnete Bundesbehörde bzw. welcher Projektträger war für die Bewilligung der Bundesmittel an die in Frage 1 erfragten Unternehmen jeweils zuständig (bitte nach Unternehmen, zuständigem Bundesministerium bzw. zuständiger Bundesbehörde und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Welchen Branchen sind die in Frage 1 erfragten Unternehmen zuzuordnen, und in welcher Höhe entfielen seit dem Jahr 2020 jährlich Bundesmittel auf die jeweiligen Branchen (bitte die Unternehmen einzeln aufführen und nach Branche und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Welcher Anteil der in Frage 3 genannten Förderungen entfiel auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen (bitte nach Anzahl der geförderten Unternehmen und Fördervolumen aufschlüsseln)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 5. Welche Kontrollmechanismen bestehen seitens der Bundesregierung zur Überprüfung, ob die in Frage 1 erfragten Unternehmen mit Hauptsitz im Freistaat Thüringen die gewährten Bundesmittel entsprechend dem vorgesehenen Förderzweck verwendet haben, und wann wurden bei welchen Unternehmen derartige Kontrollen durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 6. Wurden bei den in Frage 1 erfragten Unternehmen seit dem Jahr 2020 gewährte Bundesmittel teilweise oder vollständig zurückgefordert oder Bewilligungen widerrufen, und wenn ja, bei welchen Unternehmen wurden in welcher Höhe Bundesmittel zurückgefordert oder Bewilligungen widerrufen, und aus welchen Gründen erfolgten die Rückforderungen beziehungsweise Widerrufe (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Welche Investitionen, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sollten durch die in Frage 1 genannten Förderungen jeweils geschaffen oder gesichert werden, und welche dieser Ziele wurden nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich erreicht? 8. Welche der seit 2020 gewährten Förderungen waren an Klima-, Energie-, Tarif-, Beschäftigungs- und Transformationsbedingungen geknüpft? Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam aufgrund des Sachzusammenhangs beantwortet. Die Fragen können aufgrund der Unbestimmtheit in Frage 1 nicht beantwortet werden. Der Bundeshaushalt folgt einer maßnahmen- und aufgabenbezogenen Sichtweise, und wird nicht nach regionalen oder regionalbezogenen Gesichtspunkten aufgestellt. Insofern wird u. a. in der Zuwendungsdatenbank des Bundes nicht erfasst, ob es sich bei einer Adresse um den Hauptsitz eines Unternehmens handelt. Die Bundesregierung kann über die Zuwendungsdatenbank jedoch Informationen über Zuwendungen an einzelne, spezifisch benannte Unternehmen zur Verfügung stellen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Thomas Ladzinski, Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD „Zahlungs-, Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden“ auf Bundestagsdrucksache 21/5121 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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