Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2020 (Antwort zu Drs. 21/7544)
Text
Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2020 (Antwort zu Drs. 21/7544)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7664
21. Wahlperiode 19.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7544 –
Bundesförderung für Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen seit dem
Jahr 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bund stellt Unternehmen im Rahmen verschiedener Förderprogramme
finanzielle Mittel zur Verfügung. Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen
können diese Fördermöglichkeiten ebenfalls in Anspruch nehmen. Eine
umfassende Übersicht über Umfang und Verteilung der an Unternehmen in
Thüringen gewährten Bundesförderung liegt öffentlich jedoch nicht vor. Mit der
Kleinen Anfrage soll daher ein Überblick über die finanzielle Förderung von
Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen durch den Bund gewonnen
werden.
1. Welche Unternehmen mit Hauptsitz im Freistaat Thüringen wurden seit
dem Jahr 2020 durch Bundesmittel in jeweils welcher Höhe, zu welchem
Verwendungszweck, nach welchen Kriterien und aufgrund welcher
Förderprogramme gefördert (bitte die Unternehmen einzeln nach Höhe der
Fördersumme auflisten, die jeweilige Förderart angeben und die
Förderbeträge nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Welches Bundesministerium, welche nachgeordnete Bundesbehörde bzw.
welcher Projektträger war für die Bewilligung der Bundesmittel an die in
Frage 1 erfragten Unternehmen jeweils zuständig (bitte nach
Unternehmen, zuständigem Bundesministerium bzw. zuständiger Bundesbehörde
und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Welchen Branchen sind die in Frage 1 erfragten Unternehmen zuzuordnen,
und in welcher Höhe entfielen seit dem Jahr 2020 jährlich Bundesmittel
auf die jeweiligen Branchen (bitte die Unternehmen einzeln aufführen und
nach Branche und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Welcher Anteil der in Frage 3 genannten Förderungen entfiel auf
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen
(bitte nach Anzahl der geförderten Unternehmen und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
5. Welche Kontrollmechanismen bestehen seitens der Bundesregierung zur
Überprüfung, ob die in Frage 1 erfragten Unternehmen mit Hauptsitz im
Freistaat Thüringen die gewährten Bundesmittel entsprechend dem
vorgesehenen Förderzweck verwendet haben, und wann wurden bei welchen
Unternehmen derartige Kontrollen durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
6. Wurden bei den in Frage 1 erfragten Unternehmen seit dem Jahr 2020
gewährte Bundesmittel teilweise oder vollständig zurückgefordert oder
Bewilligungen widerrufen, und wenn ja, bei welchen Unternehmen wurden
in welcher Höhe Bundesmittel zurückgefordert oder Bewilligungen
widerrufen, und aus welchen Gründen erfolgten die Rückforderungen
beziehungsweise Widerrufe (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
7. Welche Investitionen, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sollten durch
die in Frage 1 genannten Förderungen jeweils geschaffen oder gesichert
werden, und welche dieser Ziele wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung tatsächlich erreicht?
8. Welche der seit 2020 gewährten Förderungen waren an Klima-, Energie-,
Tarif-, Beschäftigungs- und Transformationsbedingungen geknüpft?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam aufgrund des Sachzusammenhangs
beantwortet.
Die Fragen können aufgrund der Unbestimmtheit in Frage 1 nicht beantwortet
werden. Der Bundeshaushalt folgt einer maßnahmen- und aufgabenbezogenen
Sichtweise, und wird nicht nach regionalen oder regionalbezogenen
Gesichtspunkten aufgestellt. Insofern wird u. a. in der Zuwendungsdatenbank des
Bundes nicht erfasst, ob es sich bei einer Adresse um den Hauptsitz eines
Unternehmens handelt. Die Bundesregierung kann über die Zuwendungsdatenbank
jedoch Informationen über Zuwendungen an einzelne, spezifisch benannte
Unternehmen zur Verfügung stellen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Thomas
Ladzinski, Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD „Zahlungs-,
Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden“ auf Bundestagsdrucksache 21/5121 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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