Rückzahlungsforderungen von landwirtschaftlichen Coronahilfen (Antwort zu Drs. 21/482)
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Rückzahlungsforderungen von landwirtschaftlichen Coronahilfen (Antwort zu Drs. 21/482)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/688
21. Wahlperiode 27.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/482 –
Rückzahlungsforderungen von landwirtschaftlichen Coronahilfen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist ein wichtiger Betriebszweig der
bäuerlichen Familienbetriebe und sichert über die Veredlung der
Ackerbauerträge das Einkommen vieler landwirtschaftlicher Unternehmen. Hohe
Investitionskosten für die Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere müssen über Jahre
hin erwirtschaftet werden. Störungen in der Haltung und Vermarktung der
Tiere führen zu hohen wirtschaftlichen Verlusten bei den Tierhaltern.
Preisschwankungen insbesondere bei zyklischen Angebotsmengen im europäischen
Handelsmarkt wurden in der Vergangenheit durch Marktanpassungsprozesse
mit Angebot und Nachfrage ausgeglichen (www.bauwelt.de/rubriken/betrifft/
Schweinezyklus-3559174.html).
Globale Krankheitskrisen hatten in der Lebensmittelverarbeitung
weitreichende Folgen, da besondere kostenträchtige Hygienemaßnahmen durchgesetzt
werden mussten. Insbesondere große Schlachthofbetriebe waren von
Coronaviruserkrankungen bei den Schlachthofmitarbeitern in Deutschland betroffen.
Viele Betriebe mussten ihre Verarbeitung reduzieren; einige Betriebe sogar
den Betrieb zeitweilig einstellen. Aufgrund der mangelnden
Absatzmöglichkeiten für Schweine in Deutschland kam es zu einem schwerwiegenden
Schweinestau in den Ställen der Landwirte bis hin zu Nottötungen.
Gleichzeitig gab es aus diesem Grund einen katastrophalen Preisverfall bei den
Schlachtschweinen und bei den Ferkeln (www.schweine.net/news/corona-sch
weinehalter-erleiden-einkommenseinbussen.html). Diese nicht selbst
verursachte nationale Notlage hat zu Betriebsaufgaben und zu Coronahilfeanträgen
bei den betroffenen Betrieben geführt. Die entsprechenden Hilfen wurden von
den auszahlungsberechtigten Banken nach Antragsprüfung zwischen
November 2020 und Juni 2021 gewährt (www.agrarheute.com/tier/schwein/schweine
halter-geben-nervlich-seelisch-mehr-585233).
Die Coronahilfen wurden überwiegend durch die betrieblichen Steuerberater
beantragt. Der Nachweis des Einnahmerückganges um mehr als 30 Prozent
zum Vorjahresmonat wurde von diesen geschätzt und bestätigt. Bis zum
30. September 2024 haben diese Dienstleister für die beteiligten Banken eine
entsprechende, notwendige Schlussrechnung erstellt. Die Umsatzrückgänge
wurden damit belegt, allerdings zweifeln einige Banken die Ursache der
Umsatzrückgänge an und fordern nun hohe Summen von den Geschädigten zu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 27. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rück (www.landundforst.de/betrieb/geld-recht/corona-hilfen-vielen-landwirte
n-drohen-rueckzahlungen-573400).
Die schnelle und unbürokratischen Hilfe war allerdings mit den
landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen, den Verbänden sowie mit den beteiligten
Banken besprochen und akzeptiert worden. Die Rückzahlungsforderungen
verunsichern die deutschen Schweinehalter, da gemeinsam erarbeitete
Bedingungen ihre Gültigkeit verloren haben (www.topagrar.com/betriebsleitung/ne
ws/coronahilfen-landwirten-drohen-ruckforderungen-in-sechsstelliger-hohe-a-
20014401.html).
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie vielen schweinehaltenden
Betrieben in den jeweiligen Bundesländern Coronahilfen gewährt wurden
(wenn ja, bitte ausführen)?
3. Sind der Bundesregierung Informationen zugetragen worden, wie viele
von den in Frage 1 erfragten gestellten Anträgen in den Jahren 2020 und
2021 bewilligt worden sind (wenn ja, bitte ausführen)?
Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Während der Laufzeit der Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder
wurden 7 914 Anträge auf Hilfen von schweinehaltenden Betrieben bewilligt.
Schweinehaltende Betriebe, die ausschließlich coronabedingte
Umsatzeinbrüche erlitten haben, konnten die Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch
nehmen. Betriebe, bei denen neben Corona auch andere Faktoren (z. B.
Afrikanische Schweinepest, Importstopp China) Umsatzeinbrüche auslösten, konnten
nach einem im März 2022 zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzept
stattdessen die branchenoffenen Corona-Härtefallhilfen der Länder erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat mit
Verwaltungsvereinbarungen und Mustervollzugshinweisen einen Rahmen für die
Corona-Härtefallhilfen gesetzt, der gleichzeitig den Ländern den erforderlichen
Spielraum ließ, um länderspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die
Härtefallhilfen der Länder wurden zur Hälfte durch den Bund kofinanziert. Im
Übrigen lag die genaue Programmgestaltung, die Administration, Umsetzung und
Bewilligung der Härtefallhilfen vollständig bei den Ländern, daher konnte die
Ausgestaltung im Einzelnen variieren. In der Regel waren die Härtefallhilfen
gedeckelt. Für die folgenden Auswertungen der Corona-Hilfen zu
schweinehaltenden Betrieben wurde der Branchencode A 01.46.0 Haltung von Schweinen
der WZ-Klassifikation 2008 zugrunde gelegt.
Die Corona-Überbrückungshilfen (Programme I bis IV, Förderzeitraum Juni
2020 bis Juni 2022) wurden für 4 677 schweinehaltende Betriebe mit
coronabedingten Umsatzeinbrüchen gewährt. Die Corona-Härtefallhilfen haben 3 237
Antragsteller erhalten, entweder durch einen direkten Antrag im Programm
oder durch Umwidmung der ursprünglichen Anträge auf Überbrückungshilfe in
Anträge auf Härtefallhilfe. Die Daten zur Anzahl der Antragsteller,
aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Programmen und Jahren können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl Antragssteller mit Auszahlung
Bundesland/Jahr Überbrückungshilfen I
bis IV*
Umwidmung in
Härtefallhilfe*
Direktantrag
Härtefallhilfe**
Baden-Württemberg 405 40 -
davon 2021 331 -
davon 2022 74 40
Bayern 283 1 1 196
davon 2021 245 - k. A.
Anzahl Antragssteller mit Auszahlung
Bundesland/Jahr Überbrückungshilfen I
bis IV*
Umwidmung in
Härtefallhilfe*
Direktantrag
Härtefallhilfe**
davon 2022 38 1 k. A.
Brandenburg 47 - -
davon 2020 3
davon 2021 30
davon 2022 14
Hessen 156 3 -
davon 2021 50 2
davon 2022 106 1
Mecklenburg-Vorpommern 1 8 1
davon 2020 1 -
davon 2021 - 8
Niedersachsen 2 428 468 51
davon 2020 3 - k. A.
davon 2021 1 405 10 k. A.
davon 2022 1 020 458 k. A.
Nordrhein-Westfalen 1 140 1 283 -
davon 2020 1 -
davon 2021 645 277
davon 2022 468 1 006
davon 2023 26
Rheinland-Pfalz 17 39 7
davon 2021 9 16 k. A.
davon 2022 8 23 k. A.
Sachsen - 13 -
davon 2021 10
davon 2022 3
Sachsen-Anhalt 74 - -
davon 2021 43
davon 2022 31
Schleswig-Holstein 111 127 -
davon 2021 102 46
davon 2022 9 81
Thüringen 15 - -
davon 2021 15
Gesamtergebnis 4 677 1 982 1 255
* Daten zum Stand 1. Juni 2025 (BMWE)
** Daten zum Stand 31. Dezember 2022 (BAFA)
In den übrigen Bundesländern lagen keine Anträge von schweinehaltenden
Betrieben vor oder es wurden diesen keine Corona-Hilfen gewährt. Die
vorliegenden Daten spiegeln das Antragsverfahren wider. Für die Corona-
Überbrückungshilfen ist programmseitig eine Schlussabrechnung vorgesehen, die zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die finalen Daten werden
voraussichtlich erst Ende 2026 vorliegen. Für die Corona-Härtefallhilfen ist
aufgrund der einzelfallbezogenen Entscheidungen nicht in allen Ländern eine
zusätzliche Schlussabrechnung vorgesehen. Es liegen noch nicht aus allen
Ländern finale Schlussberichte vor.
2. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Höhe die
schweinehaltenden Betriebe die Coronahilfen im Durchschnitt je
Bundesland in den Jahren 2020 und 2021 beantragt haben (wenn ja, bitte
ausführen)?
Angaben zum durchschnittlich beantragten Volumen von schweinehaltenden
Betrieben, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren, können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten umfassen alle in den
Programmen gestellten Anträge, die sowohl abgelehnt, zurückgezogen als auch
bewilligt worden sein können.
im Durchschnitt beantragtes Volumen
Bundesland/Jahr Überbrückungshilfen I
bis IV*
Umwidmung in
Härtefallhilfe*
Direktantrag
Härtefallhilfe**
Baden-Württemberg 43 106,66 Euro 44 210,08 Euro Zum durchschnittlich
beantragten
Antragsvolumen liegen keine
Daten vor
davon 2021 44 176,03 Euro 115 143,58 Euro
davon 2022 39 926,95 Euro 42 840,70 Euro
Bayern 44 515,30 Euro 42 258,11 Euro
davon 2021 46 622,46 Euro 42 688,01 Euro
davon 2022 42 332,61 Euro 41 732,48 Euro
Brandenburg 487 365,06 Euro -
davon 2020 161 117,33 Euro -
davon 2021 497 425,05 Euro -
davon 2022 524 818,22 Euro -
Hessen 47 614,69 Euro 34 113,76 Euro
davon 2021 62 887,95 Euro 40 268,75 Euro
davon 2022 40 266,23 Euro 31 036,26 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 271 259,62 Euro 284 396,86 Euro
davon 2021 271 259,62 Euro 377 522,28 Euro
davon 2022 - 180 526,20 Euro
Niedersachsen 86 737,87 Euro 51 956,00 Euro
davon 2020 6 766,54 Euro -
davon 2021 90 515,56 Euro 29 655,99 Euro
davon 2022 82 099,20 Euro 52 436,60 Euro
Nordrhein-Westfalen 64 480,58 Euro 47 619,32 Euro
davon 2020 33 101,83 Euro -
davon 2021 71 081,11 Euro 59 739,77 Euro
davon 2022 57 183,82 Euro 44 364,12 Euro
davon 2023 30 788,19 Euro -
Rheinland-Pfalz 52 057,08 Euro 33 587,89 Euro
davon 2021 44 223,30 Euro 46 363,07 Euro
davon 2022 61 849,30 Euro 24 700,81 Euro
Sachsen - 414 858,03 Euro
davon 2021 - 455 406,26 Euro
davon 2022 - 283 076,30 Euro
Sachsen-Anhalt 901 264,62 Euro -
davon 2021 735 639,63 Euro -
davon 2022 1 112 896,55 Euro -
Schleswig-Holstein 98 640,83 Euro 96 394,35 Euro
davon 2021 106 447,52 Euro 130 534,36 Euro
davon 2022 62 534,91 Euro 76 365,55 Euro
Thüringen 607 440,37 Euro -
davon 2021 523 865,89 Euro -
im Durchschnitt beantragtes Volumen
Bundesland/Jahr Überbrückungshilfen I
bis IV*
Umwidmung in
Härtefallhilfe*
Direktantrag
Härtefallhilfe**
davon 2022 811 733,54 Euro
Gesamtergebnis 92 242,56 Euro 57 289,43 Euro
* Daten zum Stand 1. Juni 2025 (BMWE)
** Daten zum Stand 31. Dezember 2022 (BAFA)
In den übrigen Bundesländern lagen von schweinehaltenden Betrieben keine
Anträge vor.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen von den geförderten
Betrieben es zu Rückzahlungsbescheiden von den beteiligten Banken bis
zum 1. Mai 2025 gekommen ist (wenn ja, bitte ausführen)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bei wie vielen betroffenen
Betrieben es zu Rückzahlungsforderungen gekommen ist (wenn ja, bitte
nach Forderungshöhe: bis zu 10 000 Euro, 10 000 bis 50 000 Euro,
50 000 bis 100 000 Euro, mehr als 100.000 Euro, aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesländer haben zur Administration der Corona-Überbrückungshilfen
Bewilligungsstellen bestimmt: In 13 Bundesländern wurden die
Landesförderbanken beauftragt, in zwei Bundesländern die Landesverwaltungen und in
einem Bundesland eine Industrie- und Handelskammer. Im Rahmen der derzeit
laufenden Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurden zum Stand 6. Mai
2025 in Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfen I bis III sowie
November- und Dezemberhilfe) bisher 779 Schlussabrechnungen von
schweinehaltenden Betrieben final beschieden. Dabei kam es bundesweit in bisher
274 Fällen (35 Prozent) zu Rückforderungen, wovon 179 Fälle durch die
zuständigen Landesbanken beschieden wurden. In 150 Fällen (19 Prozent) konnte
die Förderung in der Höhe bestätigt werden. In 355 Fällen (46 Prozent) erhalten
schweinehaltende Betriebe eine Nachzahlung.
In Schlussabrechnungspaket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) wurden
bisher 106 Schlussabrechnungen von schweinehaltenden Betrieben final
beschieden. Dabei kam es bundesweit bisher in 23 Fällen zu Rückforderungen,
wovon 18 Fälle durch die zuständigen Landesbanken beschieden wurden. In
18 Fällen (17 Prozent) konnte die Förderung in der Höhe bestätigt werden. In
65 Fällen (61 Prozent) erhalten schweinehaltende Betriebe eine Nachzahlung.
Die Aufschlüsselung der Rückforderungen nach der Forderungshöhe kann der
folgenden Tabelle entnommen werden.
Rückforderungen Paket 1
(Überbrückungshilfe I, II, III sowie
November- und Dezemberhilfe)
Rückforderungen Paket 2
(Überbrückungshilfe III Plus, IV)
Anzahl Anzahl
davon bis 10 000 Euro 112 10
10 000 bis 50 000 Euro 101 8
50 000 bis 100 000 Euro 34 1
> 100 000 Euro 27 4
Gesamtergebnis 274 23
* Stand: 6. Mai 2025 (BMWE)
Zu Rückforderungen im Rahmen der Corona-Härtefallhilfen bei
schweinehaltenden Betrieben liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
6. Kann die Bundesregierung beantworten, welche Kosten den
landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der Antragstellung für die
Coronahilfen entstanden sind (wenn ja, bitte ausführen)?
Durch die rund 8 200 schweinehaltenden Betriebe, die Anträge in den
Überbrückungshilfe-Programmen I bis IV gestellt haben, wurden für die Beauftragung
und Antragstellung über einen prüfenden Dritten durchschnittlich 1 948 Euro
an Kosten geltend gemacht, unabhängig davon, ob der Antrag bewilligt oder
abgelehnt wurde oder ob der Antrag auf Überbrückungshilfe in einen Antrag
auf Härtefallhilfe umgewidmet wurde. In den Überbrückungshilfe-Programmen
konnten die Kosten der prüfenden Dritten als Fixkosten berücksichtigt und
anteilig gefördert werden, sofern der Antrag bewilligt wurde. Im Falle der
Ablehnung des Antrags waren die Kosten durch den Antragsteller in voller Höhe
selbst zu tragen. Antragstellende, die aufgrund von geringeren als erwarteten
Umsatzeinbrüchen die volle Überbrückungshilfe zurückzahlen müssen,
erhalten dennoch einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent zu den Kosten für die
prüfende Dritte oder den prüfenden Dritten. Für die Antragsbearbeitung selbst
haben der Bund und die Länder keine Gebühren erhoben.
7. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche
Abstimmungsprozesse es zwischen den landwirtschaftlichen Beratungsverbänden, den
Berufsverbänden und den beteiligten Banken gegeben hat und wann
diese mit welchem Ergebnis stattgefunden haben (wenn ja, bitte
ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der von den
Rückzahlungsforderungen betroffenen Landwirte bereits Widerspruch
eingelegt haben und den Klageweg beschreiten wollen (www.schweine.net/ne
ws-pool-mitglieder/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-schweinehalter-r
u.html, wenn ja, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
9. Wird die Bundesregierung sich für einen Schutz der betroffenen
Landwirte bei den schnellen und unbürokratischen Coronahilfen gegen die
Rückzahlungsforderungen durch die Banken einsetzen?
Die Bundesregierung setzt sich für den ordnungsgemäßen und zeitnahen
Abschluss der Corona-Hilfen ein (vgl. Koalitionsvertrag S. 12, Zeilen 357–359).
Die derzeit laufende Schlussabrechnung der Überbrückungshilfeprogramme
war programmseitig von Anfang an vorgesehen. Sie ist notwendig, da die
Beantragung, Bewilligung und Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen zum
damaligen Zeitpunkt vielfach auf der Basis von Prognosedaten zu Umsätzen und
Fixkosten und unter Vorbehalt einer Schlussabrechnung erfolgten, damit die
Hilfen die antragstellenden Unternehmen möglichst schnell erreichen konnten.
Im Rahmen der Schlussabrechnung wird nun anhand der tatsächlich erzielten
Umsätze und förderfähigen Fixkosten in den Förderzeiträumen das Vorliegen
der Antragsberechtigung dem Grunde nach noch einmal geprüft und die
endgültige Höhe der Billigkeitsleistungen final bestimmt (vgl. Punkt 2.1 der FAQ
zur Schlussabrechnung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/
Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html). Die Ermittlung der endgültigen
Förderbeträge kann je nach Förderprogramm eine Bestätigung der
Fördersumme, eine Nachzahlung von Zuschüssen an die Antragstellenden oder eine
Rückforderung von Zuschüssen ergeben. Zudem können im Rahmen der
vertieften Prüfungen durch die Bewilligungsstelle Sachverhalte festgestellt
werden, die eine teilweise oder vollständige Rückforderung des Förderbetrags zur
Folge haben. Insgesamt sind derzeit branchenübergreifend rund 59 Prozent der
eingereichten Schlussabrechnungen final beschieden. In 29 Prozent der Fälle
ergibt sich eine Bestätigung der Förderhöhe, in rund 40 Prozent der Fälle
erhalten Antragsteller eine Nachzahlung (durchschnittlich 4 562 Euro). In rund
30 Prozent der Fälle müssen Antragsteller eine Rückforderung leisten, weil die
gewährte Hilfe den eigentlichen Anspruch übersteigt (durchschnittlich
10 286 Euro). Die Vorgaben zur Schlussabrechnung gelten für alle
Antragsteller unabhängig von der Branchenzugehörigkeit.
Den Bundesländern stand es in der Antragsphase frei, den antragstellenden
schweinehaltenden Betrieben, die in den Corona-Überbrückungshilfen nicht
antragsberechtigt waren, stattdessen die Corona-Härtefallhilfen zu gewähren (vgl.
Frage 1), um betroffene Schweinehalter zu unterstützen. Diese Möglichkeit
wurde von vielen Bundesländern genutzt. Zu Beschwerden über gehäufte
Rückforderungen gegenüber schweinehaltenden Betrieben in der
Schlussabrechnung steht die Bundesregierung in Kontakt mit den zuständigen
Bundesländern.
10. Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, Einfluss auf die beteiligten
Banken zu nehmen, um den existenzbedrohten Landwirten
Stundungsmöglichkeiten oder Ratenzahlungsmöglichkeiten einzuräumen?
Der Bund und die Bewilligungsstellen der Länder haben sich im Falle von
Rückforderungen auf Eckpunkte verständigt, die u. a. angemessene Stundungs-
und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monaten vorsehen, im
Einzelfall sogar bis zu 36 Monaten (vgl. Punkt 3.13 der FAQ zur Schlussabrechnung).
11. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, entsprechende
Unterstützungen bei nationalen Notlagen in der Landwirtschaft künftig auf
Bundesebene einheitlich und rechtssicher zu gestalten?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Corona-Hilfen des Bundes (z. B. die Corona-Überbrückungshilfen) wurden
angesichts der Ausnahmesituation der Pandemie branchenoffen für alle
Unternehmen, die durch die Maßnahmen in Existenznot gerieten, aufgelegt. Sie
waren in der Programmgestaltung, ihren Vorgaben zur Antragsberechtigung und
Höhe einheitlich ausgestaltet. Die Administration der Hilfen oblag im Falle der
Corona-Hilfen aufgrund der Masse der Antragsteller den Bewilligungsstellen
der Bundesländer. Diese konnten aufgrund der Vorgaben die Einzelfallprüfung
vornehmen und die Anträge rechtssicher bescheiden. Sie wurden ergänzt durch
Härtefallhilfen der Länder.
Zukünftige nationale Notlagen in der Landwirtschaft erfordern ggf.
branchenspezifische Unterstützungsprogramme, die innerhalb der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel zu finanzieren sind. Grundsätzlich gilt dabei immer, solche
Programme nicht willkürlich und selbstverständlich rechtssicher
auszugestalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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