Rückzahlungsforderungen von landwirtschaftlichen Coronahilfen
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Rückzahlungsforderungen von landwirtschaftlichen Coronahilfen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/482
21. Wahlperiode 13.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Michael Blos, Olaf
Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Rückzahlungsforderungen von landwirtschaftlichen Coronahilfen
Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist ein wichtiger Betriebszweig der
bäuerlichen Familienbetriebe und sichert über die Veredlung der
Ackerbauerträge das Einkommen vieler landwirtschaftlicher Unternehmen. Hohe
Investitionskosten für die Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere müssen über Jahre
hin erwirtschaftet werden. Störungen in der Haltung und Vermarktung der Tiere
führen zu hohen wirtschaftlichen Verlusten bei den Tierhaltern.
Preisschwankungen insbesondere bei zyklischen Angebotsmengen im europäischen
Handelsmarkt wurden in der Vergangenheit durch Marktanpassungsprozesse mit
Angebot und Nachfrage ausgeglichen (www.bauwelt.de/rubriken/betrifft/Schw
einezyklus-3559174.html).
Globale Krankheitskrisen hatten in der Lebensmittelverarbeitung weitreichende
Folgen, da besondere kostenträchtige Hygienemaßnahmen durchgesetzt werden
mussten. Insbesondere große Schlachthofbetriebe waren von
Coronaviruserkrankungen bei den Schlachthofmitarbeitern in Deutschland betroffen. Viele
Betriebe mussten ihre Verarbeitung reduzieren; einige Betriebe sogar den
Betrieb zeitweilig einstellen. Aufgrund der mangelnden Absatzmöglichkeiten für
Schweine in Deutschland kam es zu einem schwerwiegenden Schweinestau in
den Ställen der Landwirte bis hin zu Nottötungen. Gleichzeitig gab es aus
diesem Grund einen katastrophalen Preisverfall bei den Schlachtschweinen und
bei den Ferkeln (www.schweine.net/news/corona-schweinehalter-erleiden-eink
ommenseinbussen.html). Diese nicht selbst verursachte nationale Notlage hat
zu Betriebsaufgaben und zu Coronahilfeanträgen bei den betroffenen Betrieben
geführt. Die entsprechenden Hilfen wurden von den auszahlungsberechtigten
Banken nach Antragsprüfung zwischen November 2020 und Juni 2021 gewährt
(www.agrarheute.com/tier/schwein/schweinehalter-geben-nervlich-seelisch-me
hr-585233).
Die Coronahilfen wurden überwiegend durch die betrieblichen Steuerberater
beantragt. Der Nachweis des Einnahmerückganges um mehr als 30 Prozent
zum Vorjahresmonat wurde von diesen geschätzt und bestätigt. Bis zum
30. September 2024 haben diese Dienstleister für die beteiligten Banken eine
entsprechende, notwendige Schlussrechnung erstellt. Die Umsatzrückgänge
wurden damit belegt, allerdings zweifeln einige Banken die Ursache der
Umsatzrückgänge an und fordern nun hohe Summen von den Geschädigten zurück
(www.landundforst.de/betrieb/geld-recht/corona-hilfen-vielen-landwirten-droh
en-rueckzahlungen-573400).
Die schnelle und unbürokratischen Hilfe war allerdings mit den
landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen, den Verbänden sowie mit den beteiligten
Banken besprochen und akzeptiert worden. Die Rückzahlungsforderungen
verunsichern die deutschen Schweinehalter, da gemeinsam erarbeitete Bedingungen
ihre Gültigkeit verloren haben (www.topagrar.com/betriebsleitung/news/corona
hilfen-landwirten-drohen-ruckforderungen-in-sechsstelliger-hohe-a-2001440
1.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie vielen schweinehaltenden Betrieben
in den jeweiligen Bundesländern Coronahilfen gewährt wurden (wenn ja,
bitte ausführen)?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Höhe die
schweinehaltenden Betriebe die Coronahilfen im Durchschnitt je
Bundesland in den Jahren 2020 und 2021 beantragt haben (wenn ja, bitte
ausführen)?
3. Sind der Bundesregierung Informationen zugetragen worden, wie viele
von den in Frage 1 erfragten gestellten Anträgen in den Jahren 2020 und
2021 bewilligt worden sind (wenn ja, bitte ausführen)?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen von den geförderten
Betrieben es zu Rückzahlungsbescheiden von den beteiligten Banken bis
zum 1. Mai 2025 gekommen ist (wenn ja, bitte ausführen)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bei wie vielen betroffenen
Betrieben es zu Rückzahlungsforderungen gekommen ist (wenn ja, bitte nach
Forderungshöhe: bis zu 10 000 Euro, 10 000 bis 50 000 Euro, 50 000 bis
100 000 Euro, mehr als 100.000 Euro, aufschlüsseln)?
6. Kann die Bundesregierung beantworten, welche Kosten den
landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der Antragstellung für die
Coronahilfen entstanden sind (wenn ja, bitte ausführen)?
7. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche
Abstimmungsprozesse es zwischen den landwirtschaftlichen Beratungsverbänden, den
Berufsverbänden und den beteiligten Banken gegeben hat und wann diese
mit welchem Ergebnis stattgefunden haben (wenn ja, bitte ausführen)?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der von den
Rückzahlungsforderungen betroffenen Landwirte bereits Widerspruch eingelegt
haben und den Klageweg beschreiten wollen (www.schweine.net/news-po
ol-mitglieder/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-schweinehalter-ru.html,
wenn ja, bitte ausführen)?
9. Wird die Bundesregierung sich für einen Schutz der betroffenen
Landwirte bei den schnellen und unbürokratischen Coronahilfen gegen die
Rückzahlungsforderungen durch die Banken einsetzen?
10. Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, Einfluss auf die beteiligten
Banken zu nehmen, um den existenzbedrohten Landwirten
Stundungsmöglichkeiten oder Ratenzahlungsmöglichkeiten einzuräumen?
11. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, entsprechende Unterstützungen
bei nationalen Notlagen in der Landwirtschaft künftig auf Bundesebene
einheitlich und rechtssicher zu gestalten?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 4. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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