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Schriftliche Frage 82 von Thomas Dietz (AfD): Welche Unterschiede bestehen bei der nachträglichen Rückforderung der Corona-Hilfen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den versch…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 82 von Thomas Dietz (AfD): Welche Unterschiede bestehen bei der nachträglichen Rückforderung der Corona-Hilfen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den versch… Frage 82 (Thomas Dietz, AfD): Welche Unterschiede bestehen bei der nachträglichen Rückforderung der Corona-Hilfen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern, prozentual im Verhältnis zur ursprünglichen Anzahl der Beantragungen? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 10. Juni 2025: Die Corona-Soforthilfen (Antragstellung März bis Mai 2020) wurden nach landesspezifischen Verfahren bewilligt und entsprechende Kontrollmaßnahmen durchgeführt, u. a. digitale Rückmeldeverfahren, die in mehreren Bundesländern noch nicht abgeschlossen sind. Die Länder erstellen mit Stand vom 31. Dezember 2025 jeweils einen Schlussbericht über die Durchführung der Corona-Soforthilfen und berichten u. a. über die durchgeführten Kontrollmaßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind insoweit keine Aussagen zu Unterschieden zwischen den Ländern hinsichtlich der nachträglich erfolgten Rückforderungen möglich. Ebenso werden derzeit die vorliegenden Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (u. a. Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) für Bewilligungen im Förderzeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 von den Bewilligungsstellen der Länder noch geprüft. Bundesweit sind rd. 57 Prozent der eingereichten Schlussabrechnungspakete final abgeschlossen, jedoch unterscheiden sich Bearbeitungsquoten zwischen den Ländern: Tabelle 1: Bearbeitungsquoten der Bewilligungsstellen zum 1. Juni 2025 Bundesland Eingereichte Pakete Beschiedene Pakete Bearbeitungsquote Baden-Württemberg 126.096  75.148 60 % Bayern 139.333  89.019 64 % Berlin  38.582  10.917 28 % Brandenburg  15.700  14.665 93 % Bremen   5.962   2.454 41 % Hamburg  22.533  10.116 45 % Hessen  60.729  51.654 85 % Mecklenburg-Vorpommern  13.471   4.626 34 % Niedersachsen  70.677  33.853 48 % Nordrhein-Westfalen 170.783  94.189 55 % Rheinland-Pfalz  37.358  17.172 46 % Saarland   8.727   6.402 73 % Sachsen  31.829  23.051 72 % Sachsen-Anhalt  13.840   4.032 29 % Schleswig-Holstein  23.987  12.323 51 % Thüringen  15.589   7.611 49 % Gesamt 795.196 457.232 57 % Aufgrund der heterogenen Bearbeitungsquoten sind die derzeit vorliegenden Erkenntnisse zu nachträglichen Rückforderungen zwischen den Ländern nicht vergleichbar. Bundesweit erfolgt in rd. 12 Prozent der eingereichten Schlussabrechnungen eine Kürzung in Höhe von durchschnittlich rd. 4 Prozent.

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