Schriftliche Frage 164 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der GKV-Spitzenverband einen Bericht zur Versorgungslage in der Langzeitpflege erstellt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 164 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der GKV-Spitzenverband einen Bericht zur Versorgungslage in der Langzeitpflege erstellt…
Frage 164 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der GKV-Spitzenverband einen Bericht zur Versorgungslage in der Langzeitpflege erstellt hat, und wenn ja, wann soll dieser nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht bzw. dem Gesundheitsausschuss zugeleitet werden (vgl. Artikel „Warum es der Pflegebranche so schlecht geht“ im Tagesspiegel Background Gesundheit vom 7. Juli 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 5. September 2025:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) monitort die Entwicklung der bundesweiten pflegerischen Versorgung bereits seit dem Jahr 2023 systematisch auf Basis der abgeschlossenen Versorgungsverträge in allen Sektoren durch eine halbjährliche Abfrage über den GKV- Spitzenverband (GKV-SV). Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist die Einführung eines neuen § 73a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI-Entwurf) bezogen auf Beeinträchtigungen bei Versorgungsverträgen geplant. In dessen Absatz 3 ist eine gesetzliche Verankerung des Monitorings der pflegerischen Versorgungsstrukturen durch den GKV- SV einschließlich einer fortlaufenden Berichterstattung vorgesehen. Demzufolge soll der GKV-SV, der gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen ist, dem BMG und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstmals zum Stichtag 1. März 2026 und danach halbjährlich über die Anzahl der abgeschlossenen Versorgungsverträge sowie der Pflegeplätze in den einzelnen stationären Versorgungsbereichen berichten. Der Bericht soll vom GKV-Spitzenverband künftig auch veröffentlicht werden.
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