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Schriftliche Frage 33 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung und Abstimmung der Förderrichtlinie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland zwische…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 33 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung und Abstimmung der Förderrichtlinie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland zwische… Frage 33 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung und Abstimmung der Förderrichtlinie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland zwischen dem Auswärtigem Amt, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof, insbesondere mit Blick auf die Regelungen zur Anwendung des deutschen Vergaberechts durch Zuwendungsempfänger im Ausland und zur Einzelnachweispflicht bei pauschalierten Zuwendungen, vor dem Hintergrund der mit einer finalen Regelung verbundenen potenziellen Entlastung von Zuwendungsempfängern und Bewilligungsbehörden beim Verwaltungsaufwand, und wann ist mit dem Beschluss der Förderrichtlinie zu rechnen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. August 2025: Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur humanitären Hilfe im Ausland ist zu Ende 2025 vorgesehen. Mit den seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts (BNBest-AA) wurden mit Genehmigung des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesrechnungshofes bereits Verwaltungsvereinfachungen eingeführt, z. B. eine Verwaltungsausgabenpauschale (mit der die Einzelnachweispflicht einschlägiger Verwaltungskosten entfiel). Auch die Anwendung des deutschen Vergaberechts für Zuwendungsempfänger im Ausland orientiert sich an den neuen Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts. Die Förderrichtlinie zur humanitären Hilfe soll weitere Verwaltungsvereinfachungen gegenüber den neuen BNBest-AA enthalten, um Zuwendungsempfänger sowie Bewilligungsbehörden durch geringeren Verwaltungsaufwand zu entlasten.

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