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Schriftliche Frage 41 von Pierre Lamely (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU- Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US- Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und 600 M…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 41 von Pierre Lamely (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU- Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US- Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und 600 M… Frage 41 (Pierre Lamely, AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU- Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US- Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und 600 Mrd. US-Dollar für Investitionen) im Rahmen der Zollvereinbarung mit den USA vom 28. Juli 2025 eingegangen (www.tagesschau.de/w irtschaft/weltwirtschaft/zollstreit-einigung-10 0.html), in welcher Höhe wird Deutschland als größter EU-Mitgliedstaat zur Erfüllung der von der EU-Kommission eingegangenen Verpflichtungen von über 1,35 Bill. US-Dollar (750 Mrd. US- Dollar für Energiekäufe und 600 Mrd. US-Dollar für Investitionen) im Rahmen der Zollvereinbarung mit den USA vom 28. Juli 2025 herangezogen, und inwiefern werden diese Ausgaben im aktuellen und in zukünftigen Bundeshaushalten abgebildet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. August 2025: Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische Grundsatzeinigung erzielt. Damit hat die EU-Kommission den Handelskonflikt entschärft und verhindert, dass die vom US-Präsidenten Donald Trump angedrohten universellen Zollsätze gegenüber der EU in Höhe von 30 Prozent umgesetzt werden. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die EU- Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_2 5_1930 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame politische Absichtserklärung, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich mit einem erwarteten Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen. Bindende Verpflichtungen für Unternehmen oder einzelne EU- Mitgliedstaaten lassen sich aus Absichtserklärungen nicht ableiten. Dies soll auch die Umsetzung des Endes von Energieimporten aus Russland bis 2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten der Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) geschaffen wurde. Zum anderen weist die Europäische Kommission auf Interessenbekundungen von EU-Unternehmen hin; diese betreffen mögliche, nicht näher spezifizierte Investitionen in den USA, aus denen sich keine Auswirkungen für den Bundeshaushalt ergeben können.

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