Schriftliche Frage 48 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrain…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 48 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrain…
Frage 48 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrainer, insbesondere durch Aufhebungen von Bürgergeld-Bewilligungen, Abrechnungen zwischen Jobcentern und Kommunen, Neubewilligungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie aufwändige Prüfungen, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rückwirkend Asylanträge prüft, und wenn ja, mit welchem Mehraufwand?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 18. August 2025:
Ziel ist es, den Übergang für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragt haben, so bürokratiearm wie möglich zu gestalten, ohne dass deshalb Bescheide aufgehoben oder Erstattungsverfahren durchgeführt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft Asylanträge nicht rückwirkend, sondern nur nach entsprechender Antragstellung. Im Falle eines Asylantrags ruht das Asylverfahren, solange Schutz nach § 24 AufenthG gewährt wird. Im Einzelnen wird bezüglich der Minder- und Mehrausgaben auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) hingewiesen, der am 12. August 2025 auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde, vgl. www.bmas.de/DE/Service/Geset ze-und-Gesetzesvorhaben/leistungsrechtsanpassungsgesetz.html.
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