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Schriftliche Frage 49 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (Asyl…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 49 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (Asyl… Frage 49 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung der Differenz zwischen zuvor gezahlten Bürgergeldleistungen und den niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG, und falls ja, in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit Rückforderungen, und wie bewertet sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Geflüchtete aus demselben Herkunftsland im Sozialleistungsrecht unterschiedlich zu behandeln? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 18. August 2025: Eine rückwirkende Aufhebung von Bescheiden oder eine Rückabwicklung von Leistungen ist im aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) nicht vorgesehen.

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